Nutzungsvertrag (Saal)

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Transkript:

Nutzungsvertrag (Saal) 1 zwischen Brakula e.v., Bramfelder Chaussee 265, 22177 Hamburg vertreten durch und Herr/Frau Anschrift Tel. 1 Vertragsgegenstand a) Folgende Räumlichkeiten unterliegen, für die in 2 festgelegte Dauer, der Nutzung: Saal incl. Flure und Toiletten. Der Flur darf nur als Durchgangsraum nach draußen und zu den Toiletten benutzt werden. Der Flur ist KEIN Aufenthaltsraum. Auf die Gäste der Trattoria Ciao ist Rücksicht zu nehmen. b) Folgende Einrichtungsgegenstände werden dem/der Nutzungsberechtigten zur Verfügung gestellt (ohne Entgelt / gegen Entgelt): Räume ok Licht und Hifi-Anlage, 1 Kühlschrank, Tresen, Stühle (80 Stk.) 12 Biertischgarnituren kostenfrei Technik ok 0 Backstageraum kostenfrei 0 Beamer mit Techniker Preise siehe nächster Punkt Kaution zurück 0 Soundsystem mit Techniker 80 für 3 Stunden, von Uhr bis Uhr weitere Std. 15 ab 0 Uhr 20 2 Nutzungsdauer a) Die Übergabe des Schlüssels und eine Einweisung findet am um Uhr mit Herr/Frau statt. b) Der Nutzungsvertrag beginnt am um Uhr und endet am um Uhr. Werden die Räumlichkeiten über die vereinbarte Nutzungsdauer hinaus genutzt, wird eine Nutzungsgebühr in Höhe eines Tagessatzes in Rechnung gestellt. b) Die Abnahme der Räumlichkeiten findet am um Uhr * (* Dieser Termin wird Ihnen noch telefonisch mitgeteilt)

3 Zweck der Nutzung a) Die Räumlichkeiten und Einrichtungsgegenstände werden für folgenden Zweck zur Verfügung gestellt: 2 b) Der/Die Nutzungsberechtigte darf den, in 1 festgelegten Vertragsgegenstand, nur zu dem vereinbarten Zweck nutzen. Eine abweichende Nutzung bedarf der vorherigen, schriftlichen Zustimmung des Vertragspartners. c) Eine Untervermietung an Dritte ist nicht gestattet. d) Die Personenanzahl für den Saal ist auf maximal 150 Personen beschränkt. e) Der/die Nutzungsberechtigte darf nicht die Mieträume zur Durchführung von Veranstaltungen zu nutzen, auf denen rechtsextremes, rassistisches, anitsemitisches oder antidemokratisches Gedankengut dargestellt und/oder verbreitet wird, sei es vom Nutzungsberechtigten selbst oder von Besuchern der Veranstaltung. Sollte durch Teilnehmende der Veranstaltung gegen vorgenannte Bestimmungen verstoßen werden, hat der/die Nutzungsberechtigte für die Unterbindung der Handlung Sorge zu tragen, ggf. unter Anwendung des Hausrechts. 4 Zustand des Nutzungsgegenstandes a) Übernahmezustand Der Vertragsgegenstand wird in gereinigtem und funktionsfähigem Zustand übernommen. b) Übergabezustand Der Vertragsgegenstand wird in gereinigtem und funktionsfähigem Zustand (Zustand der Übernahme) zum Ende der Vertragsdauer (Abnahme) übergeben (Besenrein; Geschirr, Besteck und Gläser in gereinigtem Zustand). 1. Endreinigung Die Endreinigung erfolgt durch Brakula Die Reinigungskosten von sind bis zum in 5 genannten Datum in bar oder durch Überweisung auf das u.a. Konto zu überweisen. 5 Nutzungsgebühr Die Nutzungsgebühr in Höhe von ist bis zum in bar oder durch Überweisung auf das Vereinskonto: Hamburgische Sparkasse; Kto.-Nr. 1294 122 500 ; BLZ 200 505 50 zu entrichten. Die Leistung ist umsatzsteuerfrei. Tritt der/die Nutzungsberechtigte bis zu drei Wochen vor dem Nutzungsbeginn von diesem Vertrag zurück, so behält Brakula 20% der bereits gezahlten Nutzungsgebühr ein, bei einem Rücktritt bis zu 10 Tagen vor dem Nutzungsbeginn werden 50% der Summe einbehalten. Tritt der/die Nutzungsberechtigte später als 5 Tage vor dem Nutzungsbeginn von diesem Vertrag zurück, so behält Brakula die gesamte Summe ein. 6 Inkrafttreten des Vertrages Der Vertrag tritt in Kraft, wenn die Nutzungsgebühr termingerecht an Brakula gezahlt wurde, sowie der unterschriebene Vertrag zum selben, in 5 genannten Termin bei Brakula eingegangen ist.

7 Kaution Der/Die Nutzungsberechtigte zahlt spätestens bis zur Übernahme der Räume eine Kaution in Höhe von (bar). Brakula kann sich wegen fälliger Ansprüche aus der Kaution befriedigen. Nach Abnahme des Vertragsgegenstandes sowie der Technik durch Brakula wird die Kaution nach Ablauf von sieben Tagen zurückgezahlt. Die Kaution muss von dem/der Nutungsberechtigten persönlich abgeholt werden. Eine Überweisung erfolgt nicht. 8 Haftung Der/Die Nutzungsberechtigte haftet für alle entstandenen Schäden an den Vertragsgegenständen, die er/sie, seine/ihre Angehörigen, Personal, Besucher/Freunde oder Lieferanten entstehen. Der Nutzer bestätigt mit seiner Unterschrift, dass er eine Haftpflichtversicherung besitzt. Brakula ist berechtigt, die Kopie der Haftpflichtversicherung zu verlangen. Der/Die NutzerInnen sind verpflichtet, alle Schäden, die aus der Nutzung entstanden sind, unaufgefordert und unmittelbar mitzuteilen. Brakula läßt die Schäden fachkundig beseitigen und stellt die Kosten dem/der Nutzungsberechtigten in Rechnung. Dasselbe gilt für Folgekosten, die durch notwendig gewordene Reinigung der Zuwege, bzw. der Außenanlage, sowie für Kosten, die Brakula durch Ordnungswidrigkeiten im Verlauf der Nutzung entstehen. Um diesen Betrag vermindert sich die Kaution. Sollte ein Schlüssel ausgehändigt werden, ist dieser sorgsam zu verwahren und darf nicht an Dritte weitergegeben werden. Der/Die unterzeichnende Nutzungsberechtigte muss volljährig und bis zum Ende der Feier anwesend sein. Das Gesetz zum Schutze der Jugend in der Öffentlichkeit findet Anwendung. 9 Wirksamkeit der Vertragsbestimmungen a) Soweit einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam sind, sind sie durch andere, wirksame Bestimmungen zu ersetzen, die Sinn und Zweck der unwirksamen Bestimmungen weitestgehend ersetzen. Bei Ungültigkeit einer oder mehrerer Bestimmungen dieses Vertrages bleibt der Vertrag im übrigen wirksam. b) Mündliche Vereinbarungen oder Zusagen irgendwelcher Art, die das Nutzungsverhältnis oder den Vertragsgegenstand betreffen sind unwirksam. 10 Gerichtsstand Der Gerichtsstand und Erfüllungsort ist Hamburg. 11 Zusatzvereinbarungen Die Anlage ist Bestandteil des Vertrages. Hamburg, den 3 Für Brakula Nutzungsberechtigte/r

Anlage 4 a) Der/Die Nutzungsberechtigte bestimmt für die Dauer der Nutzung mindestens zwei Verantwortliche, die als AnsprechpartnerInnen ständig ansprechbar sind. Diese müssen Deutsch sprechen können und volljährig sein. Die Personen sind Brakula vor Nutzungsbeginn namentlich anzugeben. b) Bei Nutzung des Vertragsgegenstandes von nicht voll geschäftsfähigen Personen ist der/die Sorgeberechtigte Vertragspartner und hat zu bürgen. c) Eine eventuelle Schlüsselübergabe erfolgt frühestens nach Zahlung der Nutzungsgebühr sowie der Kaution. Bei Verlust werden die Wiederbeschaffungskosten dem/der Nutzungsberechtigten in Rechnung gestellt. Die Rückgabe des Schlüssels erfolgt bei Nutzungsende. d) Der/Die Nutzungsberechtigte ist in die Alarmanlage, den Brandschutz, die Fluchtwege eingewiesen worden. e) Pflichten des/der Nutzungsberechtigten 1. Der/Die Nutzungsberechtigte ist verpflichtet, den Vertragsgegenstand und die gemeinschaftlichen Einrichtungen (Sanitärbereich, Flur,...) schonend und pfleglich zu behandeln. 2. Im Technikraum stehen viele empfindliche Geräte, deshalb sind Getränke und Speisen untersagt. 3. Die Tonanlage ist so einzustellen, daß es bei Benutzung nicht zu Belästigung der Nachbarschaft kommt. Auf geschlossene Fenster und Türen ist zu achten. 4. Der entstandene Müll wird von dem/der Nutzungsberechtigten entweder mitgenommen oder in den weißen Müllsäcken der Stadtreinigung neben den Müllcontainer gestellt. Die weißen Säcke können über das Brakula bezogen werden, oder selbst mitgebracht werden. Altglas wird von dem/der Nutzungsberechtigten mitgenommen und eigenständig entsorgt. Die Container des Brakula dürfen nur bis 18:00 Uhr benutzt werden. 5. Auch die Außenanlage sowie die Zuwege sind gegebenenfalls zu reinigen, wenn grobe Verschmutzungen oder Glasbruch entstanden sind. 6. Der/Die Nutzungsberechtigte selbst sowie die namentlich angegebenen Verantwortlichen verpflichten sich, während der Nutzungsdauer auf Rauschmittel jeglicher Art zu verzichten. 7. Für die Nutzungsdauer hat der/die Nutzungsberechtigte die Verkehrssicherheitspflicht, insbesondere sind Fluchtwege freizuhalten. 8. Entstandene Kosten durch nicht sachgemäße Handhabung der Alarmanlage werden dem/der Nutzungsberechtigten in Rechnung gestellt. 9. Der/Die Nutzungsberechtigte ist verpflichtet, alle örtlichen Steuern und Gebühren (GEMA etc.) selbst zu melden und zu entrichten. 10. In den Gebäuden des Brakula gilt absolutes Rauchverbot. Es darf nur draußen geraucht werden.

MieterInnencheckliste (SAAL) 5 Die Alarmanlage: Beim Eintreten: * bitte immer zuerst das Alarmschloss (das obere der zwei Schlösser) aufschließen, bevor man die Tür im regulären unteren Schloss öffnet. Beim Verlassen: * Nur wenn man als LetzteR das Haus verlässt, ist es notwendig, die Alarmanlage scharf zu schließen. Dann gilt folgendes: * alle Fenster (in den Toiletten u. im Vorraum) und Türen müssen verschlossen sein. Erst jetzt kann das Haus verlassen werden, die Vordertür (das untere der zwei Schlösser) abgeschlossen und dann das Alarmschloss (das obere der zwei Schlösser) betätigt werden. Während der Nutzung: * Bitte die Tonanlage so einstellen, dass sich die Nachbarn nicht belästigt fühlen. * Bei größerer Lautstärke Türen und Fenster geschlossen halten. * Die Fluchtwege sind freizuhalten. * Das Rauchen ist im gesamten Haus nicht gestattet. Zur Nutzung überlassener Gegenstände * Das Mobiliar muss pfleglich behandelt werden und wieder so zurückgestellt werden, wie es vorgefunden wurde. * Es dürfen nicht mehr als 8 Stühle übereinander gestapelt werden. Alte und neue Stühle dürfen nicht durcheinander gestapelt werden. * Die Tische sowie der Tresen müssen abgewischt werden. Die Kühlschränke sind ebenfalls auszuwischen. * Der gastro-boy zum Spülen der Gläser muss gründlich ausgespült werden. Reinigung: * Bitte grobe Verunreinigungen entfernen und den genutzten Bereich besenrein hinterlassen. (Besen und Reinigungsmaterialien befinden sich im Abstellraum im Vorraum.) * Auch die Außenanlage und die Zuwege sind gegebenenfalls zu reinigen, wenn grobe Verschmutzungen oder Glasbruch entstanden sind. * Bitte den angefallenen Müll in den weißen Müllsäcken (von der Stadtreinigung) neben die Müllcontainer rechts neben dem Haus stellen. Werden andere Müllsäcke genutzt, müssen diese selbst entsorgt werden. Auch das Altglas ist selber zu entsorgen. Licht: Das Licht in den Toiletten schaltet sich über Bewegungsmelder an und automatisch wieder aus. Sie brauchen das Licht nicht auszuschalten.