10) Anmeldungen für die Autolektionen: Um den Zeitaufwand für den schriftlichen Anteil bei der ersten Autolektion so klein wie



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Transkript:

1) Anmeldung an einen Kurs: Eine Anmeldung kann immer nur über das Online Anmeldeformular erfolgen. Eine Anmeldung für die Kurse ist verbindlich und definitiv. Eine oder mehrere Anmeldungen sind keine Anfragen oder Erkundigungen über einen Kurs. In der Regel wird innerhalb von wenigen Minuten eine Anmeldebestätigung per Mail versendet. Bei Anfragen, Abklärungen oder Erkundigungen bitte die Mailadresse: info@sparschule oder unsere Telefonnummer 077 463 92 54 wählen. Innert spätestens 2 Arbeitstagen erhält jede Anmeldung von uns eine Reservierungsbestätigung für den gebuchten Kurs oder für die gebuchten Kurse. Somit ist ein Kursplatz im gebuchten Kurs oder Kursen fest reserviert. Sollte nicht innerhalb der genannten Frist eine Bestätigung für den gebuchten Kurs oder Kurse erhalten worden sein, bitten wir darum, sich umgehend telefonisch oder per Mail bei uns zu melden. Ausgenommen davon sind kurzfristige Anmeldungen an einen Kurs, wenn es uns nicht mehr möglich ist, eine Reservierungsbestätigung zu versenden. Dennoch ist die Kursanmeldung absolut definitiv und verbindlich. Sollte eine Kursteilnahme infolge eines bereits ausgebuchten Kurses nicht mehr möglich sein, werden wir Sie unmittelbar benachrichtigen. Ansonsten Sie sich als angemeldet betrachten müssen. Die Kursplätze werden in der Reihenfolge der Anmeldung vergeben. Sollte ein Kursteilnehmer einen oder mehrere Kurse für sich und andere Teilnehmer buchen, so haftet immer der anmeldende Kursteilnehmer für die von ihm gebuchten Kurse und Teilnehmer. Es muss immer zuerst der erste Kursteil des gebuchten Kurses absolviert werden. (gesetzliche Vorschrift). Danach spielt die Reihenfolge der besuchten Kursteile keine Rolle mehr. (Je nach Möglichkeit von freien Plätzen im jeweiligen Kurs). Sollte dabei ein Lernfahrausweis in seiner Gültigkeit ablaufen, übernehmen wir dafür keine Haftung. Es werden keine vorzeitigen Bestätigungen abgeben!!! Achtung: Die Bestätigungsmails landen oftmals im SPAM-Ordner!!! Wir bitten darum, auch diesen zu kontrollieren. Nichterscheinen aus diesem Grund müssen verrechnet werden. Wir erlauben uns aus diesem Grund, jeglichen Mailverkehr und alle Anmeldungen an einen oder mehrere Kurse zu Beweiszwecken für mehrere Monate zu speichern. Sollte ein angemeldeter Kursteilnehmer, aus welchem Grund auch immer, keine definitive Kursbestätigung innerhalb der 2 Arbeitstage erhalten, so bitten wir darum, sich umgehend bei uns zu melden. Da es uns nicht möglich ist, zu kontrollieren, ob Sie eine definitive Bestätigung erhalten haben, muss der angemeldete und gebuchte Kurs auf jeden Fall verrechnet werden. Nichterscheinen aus diesem Grund, kann unsererseits nicht akzeptiert werden. Des Öfteren erhalten wir leider auch Kursanmeldungen mit unrichtigen oder unvollständigen Mailadressen und/oder Handynummern. Auch aus diesem Grund ist es uns manchmal nicht möglich, eine Kursbestätigung zu senden. Dennoch müssen wir verständlicherweise auch in diesem Fall auf eine vollumfängliche Begleichung des gebuchten Kurses bestehen. 2) Zahlung des Kursgeldes: Das jeweilige Kursgeld ist am ersten Kursteil bar zu entrichten. Sollte aber das Kursgeld nicht vor Ablauf des Kurses entrichtet worden sein, können wir selbstverständlich keine Kursbestätigung abgeben. Sollte für den unbezahlten Kurs eine Rechnung ausgestellt werden müssen, erlauben wir uns, für unsere Umtriebe einen Bearbeitungsgebühr von Fr. 20. zu erheben. 3) Ausweispflicht: Für den Verkehrskundekurs, sowie den Töffkurs gilt die gesetzliche Vorschrift, dass der Kursbesucher bei der Anmeldung im Besitz eines gültigen und passenden Lernfahrausweises sein muss, um den jeweiligen Kurs besuchen zu können. Bei Anmeldung an den jeweiligen Kurs, ohne den passenden oder gültigen Lernfahrausweis kann der Kurs nicht besucht werden. Die gesamten Kurskosten müssen dennoch ausnahmslos verrechnet werden. Für die Autolektionen gilt ebenfalls, dass ein gültiger Lernfahrausweis immer mitgeführt werden muss. Andernfalls kann und darf die gebuchte Lektion nicht gefahren werden, muss aber voll und ausnahmslos in Rechnung gestellt werden. Der Fahrlehrer kann Stichproben machen, ob der Lernfahrausweis mitgeführt wird. 4) Kursdurchführung: Der jeweilige Kurs findet nur bei genügend Teilnehmer statt. Sollten sich zu wenige Teilnehmer an einen Kurs anmelden, behalten wir uns vor, den Kurs abzusagen oder zu verschieben. Oder aber nach Absprache mit den Kursteilnehmern, auf einen anderen Kurs auszuweichen. Auf jeden Fall aber können maximal 12 Teilnehmer an einen Kurs zugelassen werden (Gesetzliche Vorschrift). Sollte ein Kursleiter aus irgendwelchen Gründen ausfallen, kann der jeweilige Kursleiter durch einen ebenfalls lizenzierten und ausgebildeten Kursleiter ersetzt werden. Der Kurs findet in der Regel in Schweizerdeutsch statt. In Ausnahmen können auch Kurse in hochdeutsch erteilt werden, sollte dem Kursleiter nicht das Schweizerdeutsch geläufig sein. Auf jeden Fall besteht keinerlei Anspruch darauf, den Kurs auf hochdeutsch zu erwarten oder zu verlangen. Sollte ein Kursteilnehmer nicht der deutschen Sprache mächtig sein, kann eine Person zum Übersetzen an den Kurs unentgeltlich zugelassen werden. Dies darf aber den Unterricht des Kurses in keiner Weise stören und ist nur dann möglich, wenn ansonsten noch genügend freie Sitzplätze für die gebuchten Kursteilnehmer vorhanden sind. 5) Haftung und Versicherung für Kurse: Für die von der Sparschule.ch organisierten und durchgeführten Kurse oder Veranstaltungen schliessen wir jegliche Haftung aus. Die jeweilige Versicherungsdeckung ist alleinige Sache des Kursteilnehmers. Der Besuch des Kurses und die damit verbundene Benützung unserer Einrichtungen geschehen auf eigene

Gefahr. Bei Verlust von irgendwelchen Gegenständen oder eventuellen Diebstahl kann die Sparschule.ch nicht haftbar gemacht werden. Dies gilt ebenfalls bei Schäden von mitgebrachten Gegenständen, von gelenkten Fahrzeugen oder der getragenen Kleidung. Des Weiteren schliessen wir jegliche Haftung für den Anfahrtsweg oder den Rückweg vom jeweiligen Kurs aus. 6) Ausschluss aus einem Kurs: Die Sparschule.ch behält sich vor, Kursteilnehmer bei Begründung (Zum Beispiel ungebührliches Verhalten, Störung des Unterrichts, usw.) auszuschliessen. In diesem Fall wird das Kursgeld selbstverständlich und verständlicherweise nicht zurückerstattet. 7) Kursbestätigung: Wir geben jedem Kursbesucher für jeden gänzlich besuchten und gänzlich bezahlten Kurs eine Kursbestätigung ab. Die Kursbestätigungen werden entweder direkt am Kursende abgegeben, oder sie werden einige Tage später per Post zugesandt. (Nothelferkurs). (Sollte die Nothelferkursbestätigung nicht innert spätestens 10 Tage erhalten werden, bitten wir um sofortige Meldung per Mail oder Telefon. Sollte die Meldung nicht rechtzeitig erfolgen, kann es passieren, dass der Nothelferausweis noch einmal nachbestellt werden muss. Für eine spätere Nachbestellung muss für den Ausweis noch einmal Fr 45. verrechnet werden). Diese Bestätigung/en braucht man für die Anmeldung zur theoretischen Prüfung (Nothelferkurs) oder auch praktischen Prüfung (Verkehrskundekurs oder Töffkurs). Zu beachten ist die maximale gesetzliche Ablauffrist des jeweiligen Kurses. (Nothelferkurs 6 Jahre / Verkehrskundekurs 2 Jahre / Töffkurs maximal 16 Monate gültig, oder die Dauer des Lernfahrausweises). Wir bitten darum, die Bestätigung gut aufzubewahren, ansonsten man sich nicht für die jeweilige Prüfung anmelden kann. Bei erneuter Bestätigung des bereits absolvierten Kurses infolge verlorener Bestätigungen, müssen wir für unsere Umtriebe eine Bearbeitungsgebühr von Fr. 30.- erheben. Sobald die Zahlung für die erneute Bestätigung bei uns eingetroffen ist, werden wir eine neue Bestätigung zusenden. Bei verlorenen Bestätigungen wenden Sie sich bitte per Mail an info@sparschule.ch. Wie werden uns baldmöglichst bei Ihnen melden. 8) Verspätung / Verpassen eines Kursteils: Wir bitten um pünktliches Erscheinen zum gebuchten Kurs. Eine Verspätung zu einem gebuchten Kurs stört den Unterrichtsablauf erheblich und ist den übrigen Kursteilnehmern nicht zumutbar. Im Falle einer markanten Verspätung zu einem gebuchten Kurs oder bei Verpassen eines Kursteils kann keine Kursbestätigung abgegeben werden. Der verpasste Kursteil muss nachgeholt und verrechnet werden. Die gesetzlichen Vorschriften schreiben vor, dass auf jeden Fall immer zuerst der erste Kursteil absolviert worden muss. Ansonsten der ganze Kurs noch einmal gebucht und in Rechnung gestellt werden muss. 9) Abmelden oder Fernbleiben von einem gebuchten Kurs oder von Auto- oder Töffeinzellektionen: Bei unentschuldigtem Fernbleiben oder zu später Absage vom gebuchten Kurs muss der Kurs ohne Ausnahme zum vollen Betrag verrechnet werden. Ein Kurs gilt dann als rechtzeitig abgesagt, wenn dies mindestens vier Arbeitstage (Montag bis Freitag und ohne Feiertage / 96 Stunden) vor Kursbeginn und nur schriftlich (Mail oder Brief) erfolgt ist. (Sms werden nicht als Kursabsage akzeptiert) Des Weiteren sind Absagen von einem Kurs nur dann rechtens, wenn sie per Mail, sms oder schriftlich von uns bestätigt worden sind. Ansonsten der Gebuchte Kurs verrechnet werden muss. Das bedeutet, kurzfristige Kursanmeldungen in den letzten 4 Tagen vor Kursbeginn, können nicht mehr abgesagt werden, da es nicht möglich ist, sich wieder rechtzeitig abzumelden. Bei Absagen von vereinbarten Auto- oder Töffeinzellektionen gilt eine Absage als rechtzeitig, wenn die vereinbarte/n Lektion/en mindestens zwei Arbeitstage / 48 Stunden (Montag bis Freitag und ohne Feiertage) vor der vereinbarten Lektion/en stattfindet. Das bedeutet, kurzfristige Anmeldungen für Auto- oder Töfflektionen in den letzten zwei Arbeitstagen können nicht mehr abgesagt werden. Absagen von vereinbarten Auto- oder Töfflektionen müssen per Telefon oder Persönlich erfolgen. Absagen per Sms oder Mail werden nicht akzeptiert. Missverständnisse, irrtümlich oder falsch aufgeschriebene Termine seitens des Fahrschülers für Auto- oder Töfflektionen gehen immer zu Lasten des Fahrschülers. Des Weiteren müssen auch vereinbarte Lektionen verrechnet werden, welche abgesagt werden müssen aus Gründen von Arbeitsplanänderungen, kurzfristigen Überstunden oder ähnliche Terminveränderungen seitens des Arbeitgebers oder anderer Terminen ( Arzttermine, Zahnarzttermine, Physio usw. ) Kann ein Kurs oder eine/mehrere Auto-/Töffleinzellektion/en aus gesundheitlichen Gründen (Krankheit, Unfall usw.) nicht besucht werden, muss ein ärztliches Zeugnis beigebracht und unaufgefordert per Mail oder Post zugesandt oder persönlich in die nächste vereinbarte Lektion mitgebracht werden, da sonst die verpasste Lektion automatisch verrechnet werden muss. Das Zeugnis muss ausweisen, dass eine Kursteilnahme oder Fahrfähigkeit unmöglich ist oder war. Arztzeugnisse, welche nachträglich ausgestellt wurden, werden nicht akzeptiert. Wird wegen Krankheit eine Lektion abgesagt, aber noch weitere Lektionen vereinbart sind, müssen auch diese abgesagt werden. Ansonsten diese verrechnet werden müssen. Sollte für eine oder mehrere nicht eingehaltene/n Auto- oder Töfflektionen eine Rechnung ausgestellt werden müssen, erlauben wir uns, für unsere Umtriebe einen Bearbeitungsgebühr von Fr. 20. zu erheben. 10) Anmeldungen für die Autolektionen: Um den Zeitaufwand für den schriftlichen Anteil bei der ersten Autolektion so klein wie

möglich zu halten, ist es nur möglich, sich über die Homepage anzumelden. So haben wir bedeutend mehr Zeit für die erste Fahrlektion. Wie bei allen Kursen, versenden wir auch bei einer Anmeldung für die Autolektionen nach wenigen Minuten ein Mail mit einer Anmeldebestätigung. Wir sind bemüht, unmittelbar nach der Anmeldung zu den Autolektionen, uns innerhalb der nächsten 2 Arbeitstage (innerhalb der nächsten 48 Stunden ohne Samstag/Sonntag) telefonisch zu melden. Sollte es nicht möglich sein, eine telefonische Verbindung herzustellen, oder sollten wir Sie nach der Anmeldung nicht erreichen, bitte wir darum, uns per Mail über: info@sparschule oder Telefon 077 463 92 54 zu kontaktieren. Die Anmeldung für die Autolektionen (Prolektion, Einzellektionen oder für ein Abo) ist immer nur eine Anmeldung für ein geschaltetes Auto. Und nie für ein Auto mit Automat. Sollte aus diesem Grund, die Lektion nicht stattfinden, so gehen die Kosten immer zu Lasten des Schülers. Wir bitten aus diesem Grund, immer darauf hinzuweisen, wenn ein Auto mit Automat gewünscht wird. Eine Lektion dauert 45 Minuten. 11) Probelektion: Eine Probelektion wird nur als solche verrechnet, wenn die Anmeldung für eine Probelektion erfolgt ist. Eine Probelektion kann nur für die Autoausbildung gewährt und nur einmal absolviert werden. Alle weiterfolgenden Lektionen werden als Einzellektionen oder als Abo-Preise verrechnet. Eine Probelektion kann nur für die normale Autoausbildung gewährt werden. (Nicht für Kontrollprüfungen, d.h. für die Umschreibung ausländischer Ausweise). 12) Zahlungen der Autolektionen: Die Preise für die Autolektionen verstehen sich als Barpreise. (Die jeweils aktuelle Preisliste). Für Einzellektionen, wie auch für Abos. Abo-Preise werden nur bei unaufgeforderter Begleichung bis spätestens zur 2. Lektion des jeweiligen Abos gewährt. Für nachträgliche Ratenzahlungen des noch offenen Rechnungsbetrages wird ein Zuschlag von 10% erhoben. Nicht aufgebrauchte Abos werden selbstverständlich zurückerstattet. Die gefahrenen Autolektionen werden nach Einzellektionen abgerechnet und vom bereits bezahlten Abo-Betrag in Abzug gebracht. Noch offene, nicht vor Absolvierung der praktischen Prüfung beglichene Autolektionen werden bei der Schlussrechnung immer als Einzellektionen verrechnet. Auch wenn diese von der Stückzahl einen Abo-Preis ergeben hätten. Sollte für eine oder mehrere nicht bezahlte Auto- oder Töfflektionen eine Rechnung ausgestellt werden müssen, erlauben wir uns, für unsere Umtriebe einen Bearbeitungsgebühr von Fr. 20. zu erheben. Alle noch offenen, nicht bezahlten Lektionen, müssen spätestens am Prüfungstag, vor der Prüfung, beglichen sein. Ansonsten die Prüfungsfahrt nicht absolviert werden kann. Es werden keine Rechnungen ausgestellt. 13) Administration und Versicherung: Die Versicherung für die Autolektionen ist obligatorisch. Die Versicherung tritt bei Beginn der ersten Autolektion automatisch und obligatorisch in Kraft und muss bis zur dritten Autolektion beglichen sein. (Ausgenommen ist die einmalige Probelektion). Die Versicherung ist gültig bis und mit bestandener Führerprüfung oder beschränkt auf die Laufzeit des Lernfahrausweises (Maximal 2 Jahre). Sollte der Lernfahrausweis ablaufen und die maximale Laufzeit von zwei Jahren überschritten sein, muss erneut eine Versicherung abgeschlossen werden. Sie ist unabhängig von der Anzahl der Lektionen, Abos oder der gesamten Zeit der Ausbildung gültig. Die Versicherung deckt folgende Risiken für alle Insassen des Fahrzeuges ab: Todesfall Fr 20 000. pro Person / Invalidität (bei 100%) Fr 100 000.- (ansonsten prozentual) pro Person / Heilungskosten (Operationen, Therapien, Hilfsmittel wie: Rollstuhl, Krücken usw.) 5 Jahre lang Fr. unbegrenzt / pro Person. Nach bestandener Führerprüfung erlischt die Versicherung automatisch. Die Versicherung bezieht sich ausschliesslich auf die Fahrschulwagen der Sparschule.ch. Sollte die Versicherung nicht bis zur dritten Lektion beglichen worden sein, haftet der Fahrzeuglenker/Fahrschüler vollumfänglich für den verursachten Schaden am Fahrschulfahrzeug und deren Insassen. Ausgenommen von der Versicherungsdeckung sind grobe Fahrlässigkeit, Alkohol, Restalkohol, Drogen, starke Medikamente usw. (Bitte fragen Sie Ihren Arzt oder Apotheker), oder starke gesundheitliche Probleme. Des Weiteren muss die Haftung für den Schaden an Drittpersonen, deren Sach- und Fahrzeugschaden und für den finanziellen Schaden durch die ausgefallenen Fahrlektionen der Sparschule.ch übernommen werden. Die Versicherung kostet einmalig Fr. 120.- (Selbstbehalt von Fr 1000.- // Auf persönlichen Wunsch kann dieser Selbstbehalt auch abgedeckt werden). Des Weiteren sind in diesem Betrag auch alle administrativen Aufwände inbegriffen, wie Prüfungsanmeldung, Terminvereinbarungen, Terminverschiebungen, Adressänderungen, Korrespondenzen und Telefongespräche mit dem Strassenverkehrsamt und jegliche Art von Administrationen und Zeitaufwände unsererseits, usw. Bei Umzug, bei Ablauf des Lernfahrausweises, bei vorzeitigem Abbruch der Autofahrschule aus welchem Grund auch immer, kann die Versicherung nicht zurückerstattet werden. Begründung der Versicherung für die Autolektionen: Zu Beginn der Ausbildung muss der Ausbilder (Fahrlehrer oder sonstige Begleitperson) die Verantwortung für die gesamten Handlungen und deren Folgen übernehmen und tragen. Mit zunehmendem Ausbildungsstand, Wissen und Können des Fahrschülers, geht laut Gesetzgeber immer mehr Verantwortung auf den Fahrschüler über. Gegen Ende der Ausbildung muss der Fahrschüler die Verantwortung für die von ihm gefahrenen Situationen und Handlungen und des gefahrenen Fahrzeuges selbstständig tragen. Bei der Prüfungsfahrt muss der Prüfungskandidat die alleinige Verantwortung für die Fahrt übernehmen können. Er müsste also für den verursachten Schaden am Ausbildungsfahrzeug/Prüfungsfahrzeug, deren Insassen und an allen

anderen, involvierten Fahrzeugen, sowie an allenfalls verursachten Personenschaden selbstständig aufkommen. Des Weiteren müsste der Fahrschüler/Prüfungskandidat für die ausgefallenen Lektionen der Sparschule.ch vollumfänglich aufkommen. 14) Töffkurs Kat A1 + A: Um den Töffkurs besuchen zu können, muss jeder Kursteilnehmer im Besitz eines gültigen Lernfahrausweis sein. Der Lernfahrausweis muss an den Kurs mitgebracht und vorgewiesen werden. Die Kategorie des Lernfahrausweises und die Kategorie des Fahrzeuges müssen mit der Kategorie des gebuchten Töffkurses übereinstimmen. (Gesetzliche Vorschrift. Siehe Vorschriften auf der Homepage des Strassenverkehrsamtes des jeweiligen Kantons). Ferner muss der Fahrzeugausweis des gefahrenen Fahrzeuges mitgeführt werden. Ein fahrtüchtiges und geeignetes Fahrzeug ist Sache des Teilnehmers und kann nicht vom Kursanbieter gestellt werden. Es muss kein eigenes Fahrzeug sein. Es kann auch ein gemietetes oder ein ausgeliehenes Fahrzeug sein. Das Fahrzeug muss den gesetzlichen Anforderungen entsprechen. Ein nicht fahrtüchtiges Fahrzeug wird nicht als Kursabsage akzeptiert. Sollte ein Fahrzeug nicht funktionstüchtig sein, so ist es Sache des Teilnehmers, sich rechtzeitig um ein geeignetes Ersatzfahrzeug zu kümmern. Die Versicherung ist alleinige Sache des Fahrzeuglenkers. Wir bitten um pünktliches Erscheinen. Bei verspätetem Erscheinen kann nicht gewartet werden, um den Ablauf des Kurses nicht zu stören. Allenfalls muss der verpasste Kursteil bei nächster Gelegenheit und einem freien Platz des verpassten Kursteils nachgeholt und verrechnet werden. Sollte in der Zwischenzeit die Gültigkeit des Lernfahrausweises ablaufen, übernehmen wir dafür keinerlei Haftung. Für die Umtriebe einer erneuten Terminvereinbarung erlauben wir uns auf jeden Fall, eine Bearbeitungsgebühr von Fr. 30. zu erheben. Oder aber der ganze Kurs muss noch einmal gebucht und verrechnet werden, sollte der erste Kursteil verpasst worden sein. Sollte das Fahrzeug eines Kursteilnehmers aus technischen oder anderen Gründen nicht mehr Fahrtüchtig sein, kann im Interesse aller anderen Kursteilnehmer nicht auf einen Pannen- oder Reparaturdienst gewartet werden. Da der Kursteil nicht vollumfänglich absolviert wurde, muss der Kursteil wiederholt werden. Ansonsten keine Kursbestätigung abgegeben werden kann. Der Töffkurs findet bei jeder Witterung statt. (Ausgenommen bei Eis und Schnee auf der Fahrbahn) 15) Bussen: Verordnete Bussen für gesetzliche Übertretungen oder für nicht gesetzlich vorgeschriebenen Zustand des Fahrzeuges während der Auto oder Töffausbildung, sowie auf der Hin und Rückfahrt zum jeweiligen Treffpunkt oder der Prüfungszeit, gehen immer und ausschliesslich zu Lasten des Fahrzeugführers. 16) Rechnungen und Mahnungen: Rechnungen für noch nicht bezahlte Autolektionen oder nicht bar bezahlte Kurse sind innerhalb von spätestens 30 Tagen zu begleichen. Für allfällige Mahnungen erlauben wir uns, für unsere Umtriebe, eine Mahngebühr von Fr. 20. zu erheben. Die Zahlungsfrist beträgt in diesem Fall maximal 10 Tage. Sollte die Zahlung nicht innerhalb der genannten Frist und nicht inklusiv Mahngebühr erfolgen, sehen wir uns leider gezwungen, die gesamte Forderung unserem Inkassobüro, bzw. dem Betreibungsamt weiter zu leiten. 17) Betreibungen und Inkassobüro: Sollte der Fall eintreten, dass wir eine Betreibung beim Betreibungsamt oder beim Inkassobüro löschen lassen müssen, so erheben wir für unsere Umtriebe und unseren Aufwand jeweils eine Bearbeitungsgebühr von Fr.100.-. Die Kosten müssen vor der Löschung auf unserem Konto einbezahlt sein. 18) Auto- oder Töfffahrschule auf Kredit: Um die Auto- oder Töffausbildung auf Kredit zu absolvieren, muss man mindestens 18 Jahre alt und Handlungsfähig sein. Sollte die Ausbildung auf Kredit gewünscht werden, kann der monatliche Betrag selbst unter verschiedenen festgelegten Beträgen gewählt werden. (monatlich Fr. 99.- / monatlich Fr. 149.- / monatlich Fr. 199.-). Oder es besteht die Möglichkeit, sich selbst auf einen festen monatlichen Betrag festzulegen. ( Mindestens jedoch Fr. 99.- / monatlich ) Die ersten monatlichen Zahlungen beginnen mit der ersten Autolektion oder dem ersten Töffkursteil. Der Betrag der Schlussrechnung bildet dann den noch monatlich zu bezahlenden Betrag auf Kredit. Beim Fahren auf Kredit gilt für die Autolektionen immer der Preis der Einzellektionen. Ein Abo-Preis kann nicht gewährt werden, da dieser immer nur auf Vorauszahlung beruht. Um die gesamte Ausbildung auf Kredit absolvieren zu können, bzw. für den noch offenen Betrag der Schlussrechnung, brauchen wir einen Auszug vom Einwohnerkontrollamt, einen Auszug aus dem Betreibungsamt und die Lohnabrechnung der letzten drei Monate. Der Zinssatz für den Kreditbetrag ist während der gesamten Laufzeit gleichbleibend. Um die genauen Bedingungen zu erfahren, wenden Sie sich doch bitte an info@sparschule.ch oder 077 463 92 54. Ein Kredit darf nur dann gewährt werden, wenn dieser nicht zur Überschuldung führt. Wer wissentlich falsche Angaben zu seiner Person oder seiner finanziellen Lage macht, um einen Kredit oder eine Dienstleistung zu erhalten (Erschleichung einer Dienstleistung), macht sich strafbar und wir werden die Angelegenheit unserer Rechtsabteilung weiterleiten. Weitere Informationen sind zu finden auf unserer Homepage unter: FAHREN AUF KREDIT

19) Geschenkgutscheine: Ein ausgestellter Geschenkgutschein ist erst nach eingegangener Zahlung des gesamten Rechnungsbetrags gültig. Der Gutschein ist zwei Jahre gültig und kann an Stelle von Bargeld eingesetzt werden. Für Gutscheine, die nicht eingelöst werden, wird das Geld zurückerstattet. Um einen bestellten Gutschein zu bearbeiten, auszudrucken und zu versenden, entsteht viel Arbeit. Für die entstandenen Umtriebe erlauben wir uns, einen Betrag von Fr. 50. in Abzug zu bringen, sollte dieser nicht eingelöst und der Betrag zurückverlangt werden. Für Gutscheine, die bestellt, aber nicht bezahlt werden, erlauben wir uns ebenfalls eine Bearbeitungsgebühr von Fr. 50.- zu erheben. 20) Erhaltene Gutscheine für Autolektionen am Nothelferkurs / Verkehrskundekurs: Für den Besuch des Nothelferkurses oder Verkehrskundekurses erhalten alle Besucher manchmal einen Gutschein für die Autofahrschule bei der Sparschule.ch. Diese Gutscheine sind ausschliesslich im 10er-Abo für Autolektionen einlösbar und nicht mit anderen Gutscheinen oder Vergünstigungen zu kumulieren. Pro 10er-Abo ist nur ein Gutschein einlösbar. Die Gutscheine müssen ganz am Anfang der Ausbildung vorgewiesen werden. Nachträglich eingereichte Gutscheine können nicht mehr in Abzug gebracht werden. 21) Richtigkeit der Angaben: Hiermit bestätigt jeder Anmelder die Richtigkeit seiner genannten Angaben wie Namen, Wohnadresse, Geburtsdatum, Telefonnummer oder Mailadresse bei seiner Anmeldung zu einem Kurs oder für die Autolektionen. Bei falschen Angaben seines Namens oder seiner Wohnadresse usw., behält sich die Sparschule.ch vor, auf seine Kosten, der Sache rechtlich nachzugehen. Der Anmeldende nimmt des Weiteren Kenntnis davon, dass er für die entstandenen Kosten aufkommen muss. (Auskunft beim Einwohnerkontrollamt / Einsatz einer Detektei usw.). Des Weiteren nimmt er Kenntnis davon, dass sich die Sparschule.ch, rechtliche Schritte vorbehält. 22) Fragen und Unklarheiten: Sollten Fragen irgendwelcher Art oder Unklarheiten auftauchen, bitte wir einfach um ein kurzes Telefon 077 463 92 54 oder ein kurzes Mail info@sparschule.ch. Wir werden so bald wie möglich antworten. Wir sind gerne für Sie da. 23) Wir weisen ausdrücklich darauf hin, diese AGBs genauestens durchzulesen und sich nur dann anzumelden, wenn man mit den AGBs der Sparschule.ch absolut und uneingeschränkt einverstanden ist. Die Sparschule.ch behält sich das Recht vor, diese AGBs jederzeit zu ändern, anzupassen oder zu ergänzen. Allfällige rechtliche Änderungen werden ganz unten mit genauem Datum und der Inhaltsänderung versehen und festgehalten. Diese werden für mindestens 6 Monaten dort nachzulesen sein. Nach dieser Änderungsfrist werden sie automatisch zu den neuen AGB s der Sparschule.ch 24) Ich habe die AGBs gelesen, verstehe und akzeptiere sie vollumfänglich mit der Anmeldung an einen oder mehrere Kurse oder für die Autolektionen / Töff-Einzellektionen und nehme zur Kenntnis, dass ich dies auch so mit der Anmeldung bestätigt habe. Stand 31. 8. 2014 Letzte Änderungen: Geschaltetes Auto / Automat