Allgemeine Geschäfts Bedingungen - AGB der Fahrschule-Stamm.ch stand 07. September 2015

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1 Allgemeine Geschäfts Bedingungen - AGB der Fahrschule-Stamm.ch stand 07. September Wirksamkeit Mit Annahme jedwelcher Dienstleistung, egal ob mündlich, telefonisch, via SMS, oder ähnlichem) der Fahrschule-Stamm.ch, akzeptiert der Kunde diese AGB. Es ist Aufgabe des Kunden die AGB an zu eignen. 2. Anmeldungen Anmeldungen und Terminvereinbarungen sind verbindlich. Bei Online-Anmeldungen sowie Anmeldungen via SMS, erhalten Sie innert 2 Arbeitstagen eine Bestätigung auf gleichem Weg zurück. 3. Bezahlung Das Kursgeld ist am ersten Kurstag in bar zu entrichten. Fahrstunden sind innert 3 unbezahlten Lektionen zu begleichen. Spätestens in der dritten unbezahlten Lektion muss das gewünschte Abo gelöst und bezahlt sein. Ansonsten kann auf die bereits bezogenen Stunden kein Abotarif mehr angewendet werden. Bei Begleichung der Lektion mittels Einzahlungsschein, wird pro Einzahlung eine Gebühr von Fr erhoben (Postgebühren). Bei Bezahlung der Stunden mittels Rechnung, wird nicht nur der Einzellektionspreis abgerechnet (siehe oben) sondern kommen die Fr pro Einzahlung mittels Einzahlungsschein automatisch hinzu. Offene Beträge müssen spätestens am Tag der praktischen Führerprüfung beglichen werden. Beträge die nach der praktischen Führerprüfung noch offen sind, werden mit dem aktuellen Kredit-Zinssatz verrechnet (Stand %) Ratenzahlung ist nur in Ausnahmefällen und nach vorheriger Absprache möglich. Wir behalten uns das Recht vor, pro Rate eine Aufwandsentschädigung von Fr in Rechnung zu stellen. 4. Versäumte Lektionen - Abmeldungen a) Nothelfer Die Kursdaten sind fix. Versäumte Lektionen können nicht nachgeholt werden. Grundsätzlich sind keine Kursgeld-Rückerstattungen infolge von versäumten Lektionen möglich. Bei nicht Erscheinen oder verspätetem Abmelden, muss die volle Gebühr in Rechnung gestellt werden. Der Nothelfer-Ausweis wird nur bei vollständigem Kursbesuch abgegeben. Bei Absenz aus gesundheitlichen Gründen, benötigen wir ein Arztzeugnis. Ansonsten wird der Kurs vollumfänglich in Rechnung gestellt. b) Theorie Die Kursdaten sind fix. Versäumte Lektionen können nicht nachgeholt werden. Grundsätzlich sind keine Kursgeld-Rückerstattungen infolge von versäumten Lektionen möglich. Bei nicht Erscheinen oder verspätetem Abmelden, muss die volle Gebühr in Rechnung gestellt werden.

2 c) VKU Die Kursdaten sind fix. Versäumte Lektionen müssen in einem späteren Kurs nachgeholt werden. Es muss zwingend mit dem ersten Kursabend angefangen werden. Werden durch Verspätungen mehr als 15 Minuten des gesamten Kurses verpasst, kann der gesamte Kurs nicht mehr als besucht angerechnet werden und der komplette Kurs muss wiederholt werden. Der Wiederholungskurs wird in Rechnung gestellt. Bei nicht Erscheinen oder zu spätem Abmelden, müssen wir die volle Gebühr in Rechnung stellen. Bei Absenz aus gesundheitlichen Gründen, benötigen wir ein Arztzeugnis. Ansonsten wird der Kurs vollumfänglich in Rechnung gestellt. Die Bestätigung der Teilnahme am VKU wird nur bei vollständigem Besuch aller Kurse sowie beim Besitz eines gültigen Lernfahrausweises abgegeben. d) Fahrstunden Kurzfristige Absagen (weniger als 48 Stunden vorher) werden zum Tarif von Fr pro abgesagter Lektion, in Rechnung gestellt. Bei nicht Erscheinen oder verspätetem Abmelden, müssen wir die Fahrstunde(n) leider in Rechnung stellen. Den Termin innert dieser Frist auf einen anderen Tag verschieben gilt ebenfalls als Absage. Es berechtigt nicht zum Besuch einer neuen Fahrstunde ohne weitere Zahlung. Bei Absenz aus gesundheitlichen Gründen benötigen wir ein Arztzeugnis. Ansonsten wird die Fahrstunde in Rechnung gestellt. Der Fahrschüler, die Fahrschülerin, hat in fahrfähigem Zustand zu erscheinen (d. h. kein Alkohol oder Drogen, keine beeinträchtigenden Medikamente, fit, sowie festes Schuhwerk). Im Sommer empfiehlt sich eine Sonnenbrille. Erscheint der Schüler, die Schülerin in nicht fahrfähigem Zustand, wird die Fahrstunde abgebrochen und zum vollen Tarif verrechnet. Eine Lektion dauert inkl. Schlussgespräch 50 Minuten. Wer zu spät erscheint, hat keinen Anspruch auf die vollen 50 Minuten. Es besteht lediglich Anspruch auf die Restzeit der vereinbarten Fahrstunde. Wir warten maximal 25 Minuten auf den Fahrschüler. Ist dieser bis dahin nicht erschienen, sind wir nicht verpflichtet vor Ort auf den Schüler zu warten. Die Fahrstunde wird in Rechnung gestellt. 1. Lektion Die erste Fahrstunde wird zu einem reduzierten Tarif angeboten. Das aus folgenden Gründen: In der ersten Lektion gibt es viel Büroarbeit und theoretisches zu erledigen. Das Schülerblatt wird mit den Daten ausgefüllt, es wird besprochen ob und wie die Finanzierung der Fahrstunden geregelt wird, ein VKU Kurs wird gesucht - wenn nicht schon besucht - und vieles mehr. Es wird auch ein Schülerheft als Willkommensgeschenk abgegeben. Darin sind einige Informationen für den späteren Unterricht. Desweiteren wird das Fahrzeug und dessen Funktionen erklärt und wenn noch Zeit vorhanden, erste "Gehversuche" unternommen. Ausserdem kann die erste Lektion ideal als Probelektion genutzt werden. Die 1. Lektion ist in der ersten Fahrstunde in bar zu entrichten. Wird die erste Fahrstunde nicht in bar bezahlt, kommt der übliche Stundentarif zum Tragen. Wer einen Gutschein oder ähnliches einlöst, hat kein Anrecht auf die vergünstigte Probelektion. 5. Kursplätze und Durchführung Damit wir an den Kursen eine ideale Wissensvermittlung garantieren können, ist die Teilnehmerzahl jeweils begrenzt. Kursplätze werden in der Reihenfolge der Anmeldungen vergeben. 6. Kursauschluss Sollte sich ein Teilnehmer nicht zu benehmen wissen oder mehrfach negativ auffallen, behalten wir uns das Recht vor, den Teilnehmer von weiteren Kursen auszuschliessen. Das Kursgeld wird nicht zurückerstattet.

3 7. Kursgeld - Mahnung a) Nothelfer b) Theorie c) VKU Nach Absprache kann in Ausnahmefällen ein Einzahlungsschein abgegeben werden. Das Kursgeld ist in diesem Fall innert 10 Tagen zu begleichen. d) Fahrstunden Die Fahrstunde ist direkt am Ende der Fahrstunde zu begleichen (Probelektion oder Einzelstunde). Weitere Fahrstunden sind innert 3 unbezahlten Lektionen zu begleichen. Spätestens nach der dritten unbezahlten Lektion muss das gewünschte Abo gelöst und bezahlt sein. Ansonsten kann auf die bereits bezogenen Stunden kein Abotarif mehr angewendet werden. Ausserdem können wir weitere Termine aussetzen, bis der offene Betrag respektive das gewünschte Abo, beglichen wurde. Bei Begleichung der Lektion mittels Einzahlungsschein, wird pro Einzahlung eine Gebühr von Fr erhoben. Bei Bezahlung der Stunden mittels Rechnung, wird nicht nur der Einzellektionspreis abgerechnet (siehe oben) sondern kommen die Fr pro Einzahlung mittels Einzahlungsschein automatisch hinzu. Bei Bezahlung des Abos in Raten, wird eine Gebühr von Fr pro Rate erhoben. Offene Rechnungen müssen bis spätestens zur praktischen Führerprüfung beglichen werden. Wir behalten uns das Recht vor, die praktische Führerprüfung ansonsten abzusagen. e) Mahnung/Betreibung Eine Mahnung wird nur einmal erfolgen. Wir behalten uns das Recht vor, für den Aufwand eine Mahngebühr von Fr zu verlangen. Wenn die Zahlung auch nach einer Mahnung nicht erfolgt, wird die Forderung an ein Inkasso-Unternehmen weitergeleitet. Sämtliche Kosten die hierbei entstehen, gehen zu Lasten des Betriebenen. Offene Rechnungen die nach der Zahlungsfrist noch nicht beglichen wurden, werden mit einem Verzugszins von 6% ab Rechnungsdatum belastet. Einmal ausgelöste Betreibungen werden nur gegen einen Kostenaufschlag von Fr und nach schriftlicher Anfrage des Schuldners und auch nur wenn die Schuld beglichen wurde, gelöscht. 8. Versicherung a) Kurse Für alle von der Fahrschule-Stamm.ch organisierten Kurse und Veranstaltungen schliessen wir jegliche Haftung für entstandene Schäden aus. Sie sind selber für ausreichende Versicherung verantwortlich. Für Diebstahl oder Verlust von Gegenständen, kann die Fahrschule-Stamm.ch nicht haftbar gemacht werden. b) Fahrstunden Jegliche Art von Unfällen während einer Fahrstunde sind entsprechend versichert. Es entstehen keine Kosten zu Lasten des Fahrschülers. Ausnahme - grobe Fahrlässigkeit. 9. Fahrstunden Abos Abos können im 5er, 10er sowie 15er Pack gekauft werden. Nicht genutzte Fahrstunden eines Abos werden entsprechend zurückvergütet. Zur Rückzahlung werden die bezogenen Stunden in ein neues, passendes Abo umgerechnet und der Restsaldo zurück bezahlt. Beispiel: 15er Abo gelöst, 13 Lektionen bezogen ergibt ein 10er Abo und 3 Einzellektionen. Alle Abos sind zeitlich beschränkt. Sollte nach der letzten Lektion mit unserer Fahrschule noch ein Guthaben vorhanden sein, verfällt dieses Guthaben drei (3) Monate nach der Information mit Bitte um Kontodaten für die Rücküberweisung an den Kunden. Nach diesen 3 Monaten besteht kein Anspruch mehr auf Rückzahlung des noch vorhandenen Guthabens.

4 10. Gutschein Gutscheine können einzeln, im 5er, 10er sowie 15er Pack bezogen werden. Gutscheine sind nicht übertragbar und jeweils für die aufgedruckte Anzahl an Lektionen gültig. Der Wert des Gutscheins oder ungenutzte Stunden, können nicht in bar ausbezahlt werden Führerprüfung Seit dem 01. März 2012 kann eine dritte praktische Führerprüfung im Kanton Zürich nicht mehr ohne weiteres durchgeführt werden. Es ist ein Gespräch zwischen Fahrlehrer, Kandidat und Experte von Nöten. Dieses Gespräch wird von uns zum aktuellen Tarif in Rechnung gestellt. Dasselbe gilt für Gespräche in Pfäffikon SZ. 12. Termine Termine werden, sofern der Schüler eine aktive Adresse besitzt, via verschickt. Terminabsagen haben immer telefonisch oder via SMS zu erfolgen. Niemals über . SMS Absagen werden auch nur akzeptiert wenn von uns rückbestätigt. Verfügt der Schüler über keine aktive Adresse, wird eine Terminkarte ausgefüllt. 13. Organisationspauschale Die Organisationspauschale ist obligatorisch und es kann darauf keinen Rabatt gewährt werden. Diese deckt die administrativen Kosten, eventuelle Abklärungen beim Strassenverkehrsamt, Organisation eines Kurses, Ausfall bei einem Schadenfall, Ersatzwagen usw. Es deckt aber auch das Abholen des Schülers sowie das Abladen innerhalb des Prüfungsgebietes. Die Organisationspauschale ist für die Gültigkeitsdauer des Lernfahrausweises gültig und wird ab der 2. Lektion (1. Lektion ist die Probelektion) fällig. 14. Treffpunkte Die möglichen Treffpunkte werden in Klartext auf meiner Website aufgelistet. Wer innerhalb des Prüfungsgebietes, aber an einem anderen Ort abgeholt werden möchte, hat diesen Aufwand bereits mit der Organisationspauschale entrichtet. Abholungen ausserhalb des Prüfungsgebietes werden mit Fr pro Abholung/Ablieferung in Rechnung gestellt. Wer mehrfach ausserhalb des Prüfungsgebietes den Treffpunkt wählt, hat eine Pauschale von Fr zu entrichten. 15. Privates Fahrzeug Die Kosten für eine Fahrlektion sind identisch, egal ob der Unterricht auf dem Fahrschulfahrzeug der Fahrschule-Stamm.ch, einem Mietwagen (organisiert durch Fahrschule-Stamm.ch) oder einem privaten Fahrzeug des/der FahrschülerIn erteilt wird. 16. Ordnungsbussen Ordnungsbussen welche durch Verschulden des Fahrschülers, der Fahrschülerin entstehen, können zu Lasten des Lernfahrers gehen. 17. Vermittlungsprovision Jeder aktive oder ehemalige Fahrschüler, der uns einen neuen Fahrschüler vermittelt, bekommt als Danke eine Provision. Bei aktiven Fahrschülern beträgt diese Provision: Fr bei Abschluss eines 5er Abos Fr bei Abschluss eines 10er Abos Fr bei Abschluss eines 15er Abos Diese Provision gilt für jedes Abo das ab der 1. Fahrstunde des Geworbenen, bezogen wird. Der Geworbene bekommt ein Dankeschön im gleichen Rahmen. Bei Bezahlung in Raten wird, egal welches Abo gewählt wurde, nur die Provision für das 5er Abo angerechnet. Ehemalige Fahrschüler bekommen von uns einen Geschenkgutschein.

5 Bedingungen: Es besteht nur Anspruch auf eine Provision wenn der vorgeschlagene Fahrschüler noch nicht bei uns angemeldet ist und er die Ausbildung mit uns beendet. Es können natürlich auch mehrere Personen vermittelt und deren Provision ausbezahlt werden. Die Provision wird nicht auf bereits bezahlte Abos angewendet. 18. Bild und Tonmaterial Während der Fahrlektion läuft eine DashCam mit. Diese Aufnahmen dienen in erster Linie dazu um Bildmaterial von kritischen Verkehrssituationen zu erhalten. Die Aufnahmen der DashCam können ohne Zustimmung des Fahrschülers benutzt werden, da sie weder den Namen noch sonstige Informationen des Fahrers beinhalten. Bildaufnahmen auf denen der Schüler klar zu erkennen ist, wird nur nach Rücksprache ausserhalb der Fahrlektion benutzt. Nach bestandener praktischer Führerprüfung wird vom Kandidaten ein Foto gemacht. Er bekommt einerseits eine mit Glückwünschen zur bestandenen praktischen Führerprüfung und sein Foto kommt, sofern vom Kandidaten nicht ausdrücklich abgelehnt, auf unsere Website. 19. Vergünstigungen Vergünstigungen (egal welcher Art) können nicht mit anderen Vergünstigungen kumuliert werden. Bei Gutscheinen (egal ob bei uns gekauft, durch eine Aktion dritter oder sonstiger Art) gibt es keine vergünstigte Probelektion. 20. Ferienvertretung Während unserer Ferienabwesenheit, aber auch für Prüfungssimulationen, sorgen wir für eine entsprechende Vertretung. Sämtliche Stunden, welche in unserem Namen bei einem anderen Fahrlehrer besucht werden, sind zu dessen Konditionen direkt zu bezahlen. Sollte die Fahrschule-Stamm.ch offene Lektionen zur Bezahlung übernehmen müssen, wird pro Lektion eine Aufwandsentschädigung von Fr in Rechnung gestellt. 21. Änderung dieser AGB Die Fahrschule-Stamm.ch behält sich das Recht, diese AGB an neue Gegebenheiten anzupassen oder zu ergänzen. Sie ist nicht verpflichtet, dem Schüler eine neue AGB auszuhändigen oder in über Änderungen zu informieren - dies ist Pflicht des Kunden. Bremgarten,

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