Verpackungslizenzierung leicht gemacht

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Transkript:

Verpackungslizenzierung leicht gemacht

Inhaltsverzeichnis Vorwort 03 Die Entwicklung des Verpackungsrecyclings in Deutschland 04 Was ist ein duales System? 05 Wie funktioniert das duale System? 06 Wen verpflichtet die VerpackV? 07 Welche Verpackungen müssen lizenziert werden? 08 Wie können Verpackungen lizenziert werden? 09 Was ist die Vollständigkeitserklärung und wer muss sie abgeben? 09 Wir machen das für Sie! 10 02

Vorwort Recycling ist fast so alt wie die Menschheit. Schon vor rund einer halben Million Jahren sammelten unsere prähistorischen Vorfahren weggeworfene oder kaputte Werkzeuge aus Feuerstein oder Knochen, um daraus neue zu fertigen. An dem Ziel dahinter, Energie und Rohmaterialien einzusparen, hat sich bis heute nichts geändert. Diese Broschüre liefert eine kurze und praxisbezogene Darstellung über die Entwicklung des Verpackungs recyclings, die Arbeit dualer Systeme sowie die Regelungen der Verpackungsverordnung. Gleichzeitig gibt sie praktische Hinweise zum Lizenzieren von Verpackungen. Sortierte und zu Ballen gepresste Kunststoffabfälle 03

Die Entwicklung des Verpackungsrecyclings in Deutschland Das System war zunächst monopolistisch organisiert. 2003 kam es zu einer Wettbewerbsöffnung, die zum Markteintritt von weiteren dualen Systemen führte. Heute existieren zehn duale Systeme (Stand Juni 2016). Die Verpackungsverordnung (VerpackV) wurde 1991 angesichts gravierender Entsorgungsengpässe verabschiedet. Die Kapazitätsgrenzen der Deponien waren erreicht, es gab zu wenige Abfallverbrennungsanlagen in Deutschland. Mit der Verordnung wurde erstmals die abfallwirtschaftliche Produktverantwortung eingeführt. Dies bedeutete eine Trendwende weg von der Wegwerfgesellschaft hin zum umweltfreundlichen Umgang mit Verpackungsabfällen. Die VerpackV wurde bislang sieben Mal überarbeitet (Stand Juni 2016). Jedes Unternehmen, das Verpackungen aus Papier/Pappe/Kartonagen, Glas sowie Metall, Kunststoffen oder Verbunden (sogenannte Leichtverpackungen) in der Bundesrepublik Deutschland in Verkehr bringt, ist verpflichtet, sich an einem oder mehreren dualen Systemen zu beteiligen, um die Rücknahme und Entsorgung seiner Verkaufsverpackungen zu gewährleisten. Zur Sicherstellung der Rücknahme- und Verwertungspflichten wurde von der Wirtschaft ein eigenes Rücknahmesystem aufgebaut, die Der Grüne Punkt - Duales System Deutschland GmbH (DSD) 50 % 97 % 12.297.114 Tonnen 1,3 Kilogramm Erfolge der dualen Systeme: Um diesen Prozentsatz sind die Kosten für die Sammlung, Sortierung und Verwertung von Verpackungsabfällen innerhalb der letzten 20 Jahre gesunken. So hoch ist die Verwertungsquote aller Verpackungsabfälle in Deutschland. So viele Verpackungsabfälle werden jährlich recycelt, also stofflich wiederverwertet. Das entspricht dem 77-fachen Gewicht des Kölner Doms. So viel CO 2 wird durch jedes Kilogramm Kunststoffverpackungen, das im Gelben Sack statt in der Müllverbrennung landet, gespart. 04

Was ist ein duales System? Duale Systeme sind Unternehmen der Privatwirtschaft, die die Sammlung, Sortierung und Verwertung von Verkaufsverpackungen organisieren. Auftraggeber der dualen Systeme sind Hersteller und Vertreiber, die mit Ware befüllte Verkaufsverpackungen in Deutschland in Verkehr bringen. Ein duales System muss von allen 16 Bundesländern jeweils gesondert genehmigt werden (sogenannte Freistellung), damit es für Hersteller und Vertreiber die Rücknahme- und Verwertungspflichten nach der VerpackV übernehmen kann. Um eine solche Zulassung zu erhalten, muss das System unter anderem nachweisen, dass es flächendeckend eingerichtet ist, d.h. die regelmäßige Abholung gebrauchter Verkaufsverpackungen deutschlandweit beim Endverbraucher gewährleistet ist. Dazu schließt das duale System Verträge mit regionalen Entsorgungsunternehmen. Während ein duales System einen Systembetreiber am Markt bezeichnet, ist mit dem dualen System das Gesamtsystem der haushaltsnahen Verpackungsrücknahme als zweites System neben der kommunalen Abfallentsorgung (z. B. Restmülltonne) gemeint. Die Reclay Group betreibt mit ihrer Tochtergesellschaft Reclay Systems GmbH ein duales System und sorgt so für die rechtskonforme Verpackungslizenzierung und die Erfüllung aller rechtlichen Vorgaben der Verpackungsverordnung. Speziell für Inverkehrbringer geringerer Verpackungsmengen hat die Unternehmensgruppe mit activate by Reclay eine Lösung entwickelt, die eine schnelle und einfache Lizenzierung über ein Online-Portal ermöglicht. Das duale System und die Bürger ein Win-win-Prinzip Deutschlands Abfallwirtschaft gehört heute zu den fortschrittlichsten weltweit eine Errungenschaft, die zu großen Teilen dem dualen System zuzuschreiben ist: Die Recyclingquoten sind herausragend. Die vorgegebenen Quoten aus der europäischen Abfallrahmenrichtlinie werden seit vielen Jahren übererfüllt. Durch die aus dem Wertstoffrecycling gewonnenen Sekundärrohstoffe trägt die Branche wesentlich zur Schonung natürlicher Ressourcen und damit zum Schutz der Umwelt bei. Gerade für einen rohstoffarmen Staat wie Deutschland ist dies für die Sicherung der Zukunftsfähigkeit entscheidend. Zum Erfolg des Systems leistet jeder einzelne Bundesbürger seinen Beitrag: 97 Prozent trennen ihre Abfälle im Haushalt und betrachten dies als ihren wichtigsten persönlichen Beitrag zum Umweltschutz. Gleichzeit profitieren auch die Bürger von dem privatwirtschaftlich organisierten und wettbewerbsgeprägten System: Die Kosten für die Sammlung, Sortierung und Verwertung haben sich in den letzten 20 Jahren halbiert und betragen heute nur noch 12,50 Euro pro Kopf jährlich. Sie sind damit viel geringer, als es bei einer kommunalen Entsorgung der Fall wäre. Die bundesweit flächendeckende Erfassung der Verpackungsabfälle direkt an den Haushalten oder in deren unmittelbarer Nähe macht das System besonders verbraucherfreundlich. 05

Wie funktioniert das duale System? Durch die VerpackV stehen Hersteller und Vertreiber von Verkaufsverpackungen für die Entsorgung ihrer Verpackungsabfälle in der Verantwortung. Sie selbst wären jedoch kaum in der Lage, die Rücknahme und Verwertung in ganz Deutschland eigenständig zu organisieren. Daher sieht die VerpackV die Beauftragung eines dualen Systems vor, das diese Pflichten für die Hersteller und Vertreiber übernimmt (man spricht von der Verpackungslizenzierung ). Die Hersteller und Vertreiber zahlen ein Lizenzentgelt für die Sammlung, Sortierung und Verwertung ihrer Verpackungen an das beauftragte duale System. Das Entgelt bemisst sich an Gewicht, Materialart und Menge der in Verkehr gebrachten Verpackungen. Der Kunde erhält im Gegenzug jährlich einen Nachweis für die von ihm beteiligten Verkaufsverpackungen in Form einer Mengenbestätigung. Mit dem Lizenzentgelt der Kunden bezahlt das duale System die beauftragten Entsorgungsunternehmen, für das Aufstellen von Sammelbehältnissen (z. B. Glascontainer oder gelbe Tonnen), deren regelmäßige Leerung und den Weitertransport der Verpackungs abfälle zu Sortier- oder Aufbereitungsanlagen. Darüber hinaus entrichten die dualen Systeme sogenannte Nebenentgelte an die Kommunen, mit denen unter anderem die Stellplatzreinigung von Containern (Glas, Pappe) sowie Informationskampagnen für Bürger finanziert werden. Hersteller und Inverkehrbringer Entpflichtet Beauftragt Duales System Beauftragt, überwacht Ausschreibungen der Sammel-/ Sortierverträge und Beauftragung Aufbereitung / Verwertung der unterschiedlichen Materialien Sortierung der Wertstoffe nach Materialfraktionen Sammlung durch lokale Entsorgungsfachbetriebe 06

Wen verpflichtet die VerpackV? Die Verpackungsverordnung gilt für jeden, der in Deutschland Verpackungen erstmals gewerblich in Verkehr bringt. Die Verordnung unterscheidet dabei zwischen unterschiedlichen Verpackungsarten wie Verkaufs- und Transportverpackungen, für die jeweils andere Verpflichtungen gelten. Verkaufsverpackungen Verkaufsverpackungen sind alle Verpackungen, die zusammen mit einer Ware vertrieben werden und beim Endverbraucher anfallen (z. B. Joghurtbecher oder Versandkartons). Zum Kreis der Endverbraucher zählen auch sogenannte vergleichbare Anfallstellen wie Hotels, Gaststätten, Handwerksbetriebe oder Verwaltungen. Verpackungen, die ohne Waren an den Endverbraucher abgegeben werden, (z. B. Geschenkdosen, leere DVD- Hüllen) gelten nicht als Verkaufsverpackung. Transportverpackungen Transportverpackungen sind alle Verpackungen, die beim Vertreiber oder Handel anfallen. Sie erleichtern den Transport der Waren, schützen sie vor Schäden oder werden aus Gründen der Sicherheit eingesetzt (z. B. Kartonage, Schrumpffolie und Umreifungsbänder). Ein und dieselbe Verpackung kann demnach Verkaufs- oder Transportverpackung sein. Entscheidend für die richtige Einstufung ist der Ort, an dem sie anfällt. Die Verkaufsverpackung fällt immer beim Endverbraucher an, die Transportverpackung immer beim Vertreiber/Händler. 07

Welche Verpackungen müssen lizenziert werden? Nur Verkaufsverpackungen, die beim privaten Endverbraucher oder an einer gleichgestellten Anfallstelle anfallen, müssen vom Hersteller oder Vertreiber zwingend bei einem dualen System lizenziert werden. Für Transportverpackungen und/ oder Verkaufsverpackungen, die im Großgewerbe oder in der Industrie anfallen, gibt es unterschiedliche Beteiligungsmethoden. Die Lizenzierungspflicht für Verkaufsverpackungen gilt auch für Importeure, die ihre Verkaufspackungen an deutsche Endverbraucher bzw. vergleichbare Anfallstellen liefern, sowie Versandhändler, die die verpackten Produkte für den Versand nochmals verpacken. Es gibt dabei keine Frei- oder Mindestmengen auch kleinste Mengen an Verkaufsverpackungen müssen an einem dualen System beteiligt werden. Beispielgrafik Hersteller Duales System Vertreiber lizenziert Produktverpackung lizenziert Versandkarton z. B. Versandhandel Privater Endverbraucher Vergleichbare Anfallstellen 08

Wie können Verpackungen lizenziert werden? Zunächst muss der Hersteller bzw. Vertreiber die Materialien seiner Verkaufsverpackungen bestimmen (z. B. Papier, Kunststoff, Aluminium). Da eine Ver packung aus verschiedenen Materialien oder aus Verbundstoffen bestehen kann, ist die Zuordnung nicht immer ganz einfach. Eine Verpackungsanalyse und -verwiegung durch einen Dienstleister oder Sachverständigen kann in solchen Fällen hilfreich sein. Sind die Verpackungsmaterialien und deren Gewichte bestimmt, wird die Jahresmenge je Materialfraktion errechnet. Diese ergibt sich aus dem jeweiligen Einzelgewicht je Material multipliziert mit der geplanten Jahresmenge an Verpackungen (geplante Verkaufsmenge pro Kalenderjahr). Auf Basis dieser Jahresmenge wird ein Angebot bei einem dualen System eingeholt. Nach Vertragsabschluss übernimmt das duale System die Sammlung und Verwertung der Verkaufsverpackungen. Der Hersteller bzw. Vertreiber kommt dadurch seinen verpackungsrechtlichen Pflichten nach. Nach Abschluss eines Jahres stellt das duale System seinem Kunden eine Bestätigung über alle gemeldeten Mengen aus. Diese ist die Grundlage für die sogenannte Vollständigkeitserklärung. Was ist die Vollständigkeitserklärung und wer muss sie abgeben? Die Vollständigkeitserklärung ist ein Nachweis über die vom Hersteller bzw. Vertreiber innerhalb eines Kalenderjahres in Verkehr gebrachten Mengen an Verkaufsverpackungen. Bis zum 1. Mai eines jeden Jahres müssen alle verpflichteten Unternehmen ihre Vollständigkeitserklärung für das Vorjahr bei der örtlich zuständigen Industrie- und Handelskammer hinterlegen, wenn sie: mehr als 80.000 Kilogramm Glas und/oder mehr als 50.000 Kilogramm Papier/Pappe/Karton und/oder mehr als 30.000 Kilogramm Leichtverpackungen (Aluminium, Kunststoff, Weißblech und sonstige Verbunde) im abgelaufenen Kalenderjahr in Verkehr gebracht haben. Die Vollständigkeitserklärung muss von einem Sachverständigen oder Wirtschaftsprüfer elektronisch signiert und im VE- Register https://www.ihk-ve-register.de/ hochgeladen werden. 09

Wir machen das für Sie! Die Reclay Group Ihr Dienstleister rund um die Verpackungslizenzierung Unsere Experten stehen Ihnen bei allen Schritten der Verpackungslizenzierung zuverlässig zur Seite. Wir bestimmen für Sie Material und Gewicht Ihrer Verpackungen, unterstützen Sie bei deren rechtlicher Zuordnung, übernehmen deren Sammlung und Verwertung durch unser duales System und fertigen auf Wunsch auch Ihre Vollständigkeitserklärung an. So haben Sie Zeit für Ihr Kerngeschäft und sind auf der (rechts)sicheren Seite. Sie bringen Verpackungen europa- oder weltweit in Verkehr? Als international tätiges Unternehmen sorgen wir auch außerhalb Deutschlands für die Erfüllung Ihrer verpackungsrechtlichen Pflichten von der Beratung zu allen abfallgesetzlichen Fragen über die Optimierung Ihrer Verpackungsmeldungen bis hin zur Rücknahme und Verwertung der Verpackungen. An 12 Standorten in acht Ländern auf zwei Kontinenten sorgen unsere Mitarbeiter dafür, dass Sie sich um das Thema Verpackungslizenzierung keine Gedanken machen müssen. Darüber hinaus sind wir mit unseren spezialisierten Tochterunternehmen auf allen Stufen der Wertschöpfungskette für Sie tätig: vom Aufbau passgenauer Abfall- und Recyclingstrukturen für Ihr Unternehmen über die Standortentsorgung bis hin zur Beratung rund um das Thema Eco-Design oder die Versorgung mit Sekundärrohstoffen. International beraten und begleiten wir Regierungen bei der Einführung einer erweiterten Produktverantwortung. Sprechen Sie uns jederzeit persönlich an oder informieren Sie sich auf www.reclay-group.com über unsere umfassenden Dienstleistungen. Wir freuen uns auf Ihre Kontaktaufnahme! Team Vertrieb Tel.: +49 221 580098-2888 E-Mail: vertrieb@reclay-group.com Disclaimer: Diese Broschüre enthält eine kurze und praxisbezogene Darstellung zur Funktionsweise des dualen Systems und den verpackungsrechtlichen Pflichten für Hersteller und Vertreiber von Verpackungen. Die Broschüre wurde mit größtmöglicher Sorgfalt erstellt. Wir übernehmen jedoch keine Gewähr für die Richtigkeit und Aktualität der bereitgestellten kostenlosen und frei zugänglichen Informationen. Die Nutzung dieser Inhalte erfolgt daher auf eigene Gefahr. Insbesondere berücksichtigen die Informationen nicht die besonderen Umständen des Einzelfalles. Diese bedürfen einer sorgfältigen Prüfung. Die kommerzielle Verwendung der Informationen setzt unsere vorherige schriftliche Zustimmung voraus. Dies gilt vor allem für Vervielfältigung, Bearbeitung und Übersetzung von Inhalten dieser Broschüre. Alle Rechte vorbehalten. 2016 10

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