Leitfaden für die Aufnahme in die Liste präqualifizierter Unternehmen gemäß VOB/A

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Transkript:

Leitfaden für die Aufnahme in die Liste präqualifizierter Unternehmen gemäß VOB/A Der vorliegende Leitfaden soll Ihnen beim Ausfüllen der Formulare und der Zusammenstellung der Nachweise, die für eine Präqualifikation benötigt werden als Hilfestellung dienen. Unsere Formulare können mit Word direkt auf Ihrem PC ausgefüllt und abgespeichert werden. Schritt 1: Antrag zur Aufnahme in die Liste der präqualifizierter Unternehmen Seite 1: Tragen Sie bitte die Stammdaten Ihres Unternehmens entsprechend in das Formular ein. Seiten 2 bis 5: Wählen Sie hier bitte die Leistungsbereiche für die Sie die Präqualifikation beantragen wollen und kreuzen Sie diese an. Die Präqualifikation wird für spezifische Leistungsbereiche ausgesprochen, die in der Anlage 2 der Leitlinie (abrufbar unter http://www.pq-verein.de/anlage2438binary oder beim Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung http://www.bmvbs.de/anlage/original_986783/anlage-2-zur-leitlinie.pdf) dargestellt sind, wobei grundsätzlich zwischen Einzelleistungen und Komplettleistungen unterschieden wird. Durch die Unterscheidung von 109 Leistungsbereichen wird die gesamte Palette des Baugewerbes dargestellt und kategorisierbar. Bei Beantragung einer Präqualifikation von Komplettleistungen beachten Sie bitte, dass gleichzeitig die Präqualifikation zumindest eines hierzu entsprechenden Einzel-Leistungsbereiches erforderlich ist. Sollten Unklarheiten bezüglich der Zuordnung bestehen wenden Sie sich bitte an die VMC Präqualifikation GmbH. Wir helfen Ihnen! Bedenken Sie bitte außerdem, dass für die Präqualifikation eines Leistungsbereiches die Erbringung von mindestens 3 Referenzen notwendig ist. Auf die Erfordernisse für Referenzen wird später noch genauer eingegangen. Seite 1 von 6

Schritt 2: Eignungsnachweise und Erklärungen zur Aufnahme in die Liste der präqualifizierten Unternehmen Nach Antragstellung gilt es die erforderlichen Eignungsnachweise und noch benötigten Eigenerklärungen zu sammeln und uns zu übermitteln. Die von Ihnen zur Verfügung gestellten Dokumente werden von uns in die für öffentliche Auftraggeber gemäß VOB/A einsehbare Liste auf der Internetseite des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e.v. eingetragen. Achten Sie bitte in Ihrem eigenen Interesse auf die Lesbarkeit (Kopien, Telefax etc.) dieser Dokumente. Seite 1: Sie finden hier eine Gesamtzusammenstellung über die noch benötigten Eigenerklärungen und Nachweise. Sie dient Ihnen als Unterstützung bei der Sammlung der Unterlagen. Überprüfen Sie bitte vor dem Absenden des Formulars an uns die Vollständigkeit der Unterlagen, damit wir Ihren Antrag rasch erledigen können. Seite 2 bis 3: Sie finden auf diesen Seiten die Eigenerklärung der Kriterien 1, 2, 3, 5, 6, 7, 8 und 9 gemäß aktueller Leitlinie sowie die datenschutzrechtliche Zustimmungserklärung zur Verwendung Ihrer Daten. Die Gültigkeit der Eigenerklärung beträgt 1 Jahr. Seite 4: Sie finden auf dieser Seite die Eigenerklärung des Kriteriums 4, dass in den letzten 2 Jahren nicht gegen 21 Abs. 1 Satz 1 oder 2 des Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetzes oder nicht gegen 6 Satz 1 oder 2 des Arbeitnehmerentsendegesetzes verstoßen wurde. Die Gültigkeit der Eigenerklärung beträgt 1 Jahr. Seite 5: Eigenerklärung über die Umsatzanteile der zu präqualifizierenden Einzel-Leistungsbereiche und den Anteil an Nachunternehmerleistungen am Gesamtumsatz In dieser Eigenerklärung teilen Sie bitte die, in den zur Präqualifikation beantragten Einzel- Leistungsbereichen, getätigten Umsätze der letzten 3 Geschäftsjahre prozentual auf. Seite 2 von 6

Geben Sie weiters die Umsatzanteile der nicht präqualifizierten Bereiche, den Anteil der Nachunternehmerleistungen am Gesamtumsatz sowie den Gesamtumsatz an. Bitte tragen Sie die Angaben für die letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre ein, für die Sie auch bereits über einen durch einen Wirtschaftsprüfer/Steuerberater testierten Nachweis des Gesamtumsatzes verfügen (vgl. dazu weiter unten zum Eignungsnachweis Gesamtumsatz für Bauleistungen). Die Gültigkeit der Eigenerklärung beträgt 1 Jahr. Seite 6: Eigenerklärung über die beschäftigten Arbeitskräfte In diese Eigenerklärung geben Sie die Anzahl der jahresdurchschnittlich Beschäftigten der letzten drei Geschäftsjahre, aufgegliedert nach Lohngruppen sowie der Anzahl des technischen Leitungspersonals an. Die Gültigkeit der Eigenerklärung beträgt 1 Jahr. Seite 7: Eigenerklärung über die Nichtverpflichtung zum Eintrag ins Handelsregister Diese Eigenerklärung ersetzt für Kleingewerbetreibende den Auszug aus dem Handelsregister und ist nur von Unternehmen auszufüllen, die nicht im Handelsregister eingetragen sind. Die Gültigkeit der Eigenerklärung beträgt 1 Jahr. Seite 8: Freiwillige Eigenerklärungen Die Abgabe dieser Erklärung ist optional und hat keinen Einfluss auf die Entscheidung im Präqualifikationsverfahren. Wenn der Inhalt dieser Eigenerklärung allenfalls auch nur teilweise auf Ihr Unternehmen zutrifft, so empfehlen wir die Abgabe der Erklärung. Die Gültigkeit der Eigenerklärung beträgt 1 Jahr. Formulare zum Nachweis der Referenzen für Einzelleistungen und Komplettleistungen Für jeden zur Präqualifikation beantragten Leistungsbereich sind mindestens 3 Referenzen vorzulegen, wobei für Einzelleistungsbereiche und Komplettleistungsbereiche unterschiedliche Vorlagen zu verwenden sind. Die Referenzen müssen die auf unseren Vordrucken angeführten Angaben vollständig enthalten. Gerne stehen wir Ihnen zur Kontrolle und Beratung für die ausgefüllten Referenzformulare vor der Vorlage beim Referenzgeber zur Verfügung. Bitte drucken Sie die entsprechende Anzahl an Referenzvorlagen aus, füllen diese aus und lassen sie diese vom Referenzgeber unterfertigen. Die Gültigkeit der Referenzen beträgt 3,5 Jahre ab Seite 3 von 6

Ende des Bauvorhabens bzw. bis zum Abschluss des Geschäftsjahres mit dem die Referenz älter als 3 Geschäftsjahre ist. Schritt 3: Eignungsnachweise Neben den Eigenerklärungen sind gemäß der Leitlinien des BMVBS für eine Präqualifikation gemäß VOB/A 2009 bestimmte Eignungsnachweise zu erbringen, auf welche wir in weiterer Folge einzeln eingehen. Sie finden eine Übersicht auch im Formular Eignungsnachweise und Eigenerklärungen. a. Freistellungsbescheinigung nach 48b EStG Diese Bescheinigung erhalten Sie bei Ihrem Finanzamt. Die Gültigkeit des Nachweises entnehmen Sie der Bescheinigung. b. Unbedenklichkeitsbescheinigung der tariflichen Sozialkasse Diesen Nachweis erhalten Sie bei Ihrer zuständigen Sozialkasse (in den meisten Fällen die SOKA-Bau). Ist Ihr Unternehmen nicht zur Mitgliedschaft bei SOKA-Bau verpflichtet, so beantragen Sie bitte eine Bestätigung über die Nichtmitgliedschaft. Die Gültigkeit des Nachweises entnehmen Sie der Bescheinigung. Sollte keine Gültigkeitsdauer vermerkt sein gilt die Bescheinigung 1 Jahr. Sie haben die Möglichkeit, die Einholung der Unbedenklichkeitsbescheinigung durch Vollmacht an VMC Präqualifikation GmbH als PQ-Stelle zu übertragen. Wir holen dann die Bescheinigung für Sie ein. Die Einholung der Unbedenklichkeitsbescheinigungen durch die VMC Präqualifikation GmbH ist kostenpflichtig (siehe Gebührenordnung). c. Qualifizierte Unbedenklichkeitsbescheinigung der Berufsgenossenschaft Bitte fordern Sie eine qualifizierte Bestätigung mit Angabe der Lohnsummen von Ihrer BG an, da ansonsten eine einfache Bestätigung ausgestellt wird. Die Gültigkeit des Nachweises entnehmen Sie der Bescheinigung. Sie haben bei Mitgliedschaft in der BG Bau die Möglichkeit, die Einholung der Unbedenklichkeitsbescheinigung durch Vollmacht an VMC Präqualifikation GmbH als PQ-Stelle zu übertragen. Wir holen dann die Bescheinigung für Sie ein. Die Einholung der qualifizierten Seite 4 von 6

Unbedenklichkeitsbescheinigungen der Berufsgenossenschaft durch die VMC Präqualifikation GmbH ist kostenpflichtig (siehe Gebührenordnung). d. Gewerbeanmeldung Die Bestätigung der Gewerbeanmeldung soll aus dem Jahr der Antragstellung sein und stammt grundsätzlich von Ihrem zuständigen Gewerbe- bzw. Ordnungsamt. Beachten Sie bitte, dass Sie die PQ-Stelle über spätere Änderungen Ihres Gewerbeumfanges schriftlich und nachweislich informieren müssen. Die Gültigkeit des Nachweises ist grundsätzlich unbegrenzt; Änderungen des Gewerbeumfanges bzw. der Stammdaten des Unternehmens erfordern jedoch die Übermittlung eines aktualisierten Auszuges. e. Handelsregisterauszug bzw. bei Kleinunternehmen entsprechende Eigenerklärung Die Aktualität des Auszuges aus dem Handelsregister muss dem Jahr der Antragstellung für die Präqualifikation entsprechen. Die Gültigkeit des Nachweises beträgt ein Jahr. Unternehmen, die nicht im Handelsregister eingetragen sind müssen ersatzweise eine entsprechende Eigenerklärung abgeben (vgl. hierzu bitte Seite 3 oben). f. Eintragung in das Berufsregister (Handwerksrolle oder Industrie- und Handelskammer) Die Aktualität der Bestätigung muss dem Jahr der Antragstellung für die Präqualifikation entsprechen. Die Gültigkeit des Nachweises beträgt ein Jahr. g. Bestätigung über Gesamtumsatz für Bauleistungen in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren Die Angaben über den Gesamtumsatz für Bauleistungen der letzten drei Jahre bedürfen einer Bestätigung eines vereidigten Wirtschaftsprüfers/Steuerberaters, oder sie legen testierte Jahresabschlüsse oder testierte GuV-Rechnungen, aus denen die Gesamtumsätze für Bauleistungen der letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre hervorgehen, vor. Beachten Sie bitte, dass die Angaben in der Eigenerklärung über die Umsatzanteile der zur Präqualifikation beantragten Einzel-Leistungsbereiche und die vorgelegten Angaben zu den Gesamtumsätzen übereinstimmen müssen (Gesamtumsatz, Geschäftsjahre). Die Gültigkeit der Nachweise beträgt ein Jahr. Seite 5 von 6

Fertig! Wir werden Ihren Antrag so rasch als möglich bearbeiten und Ihnen das Zertifikat Ihrer Präqualifikation ausstellen! Haben Sie noch Fragen? Das Support-Team der VMC Präqualifikation GmbH hilft Ihnen gerne! Sollten Sie Fragen zu Ihrem Antrag auf Präqualifikation, zu den Eigenerklärungen oder Eignungsnachweisen haben oder weitere Informationen benötigen, so steht Ihnen das Support- Team der VMC Präqualifikation GmbH zur Verfügung. VMC Präqualifikation GmbH Friedrichstraße 200/7.Stock Krottenbachstraße 82-86/1/4 D-10117 Berlin-Mitte A-1190 Wien info@praequalifikationbau.de Fax: +49 (0)30 80 093 2339 Fax: +43 (0)1 956 03 94 Tel.: +49 (0)30 80 093 2329 Tel.: +43 (0)1 956 03 84 Ihren Antrag können Sie uns brieflich, per Fax oder per E-mail unter http:// übermitteln. Unser Support-Team wird sich umgehend und umfassend um Ihre Anliegen bemühen. Seite 6 von 6