Vergleich der Varianten in der Wohngebäudeversicherung Verschaffen Sie sich einen Überblick über die Leistungsstärke der von uns angebotenen Varianten in der Wohngebäudeversicherung. Versicherungsleistungen Economy Basis Schutz Business erweiterter Schutz First Top Schutz Schäden durch Feuer, Leitungswasser, Sturm / Hagel Implosion Schäden durch / an Klima-, Wärmepumpen-, Solarheizungsanlagen, Fußbodenheizungen, Schwimmbad im Gebäude Schäden durch / an Fotovoltaikanlagen auf / am Gebäude Schwimmbad im Gebäude (inkl. versicherten Grundstück und Abdeckung) Aufräumungs- und Abbruchkosten, Bewegungs- und Schutzkosten Überspannungs-, Überstrom- und Kurzschluss-Schäden durch Blitz sonstige Grundstücksbestandteile - auch Schwimmbecken 25.000,-- 3.000,-- 2.500,-- Nebengebäude auf dem Grundstück 10 qm 25 qm 100 qm Ersatz von Mietausfall/-wert für Wohnräume / Gewerberäume 1 Jahr (nur für Wohnräume) 2 Jahre 2 Jahre Feuer-Rohbauversicherung 1 Jahr 1 Jahr 2 Jahre Prämien-Rabatt für Neubauten 25 % 25 % 25 % Prämien-Rabatt bei Selbstbehalt von 250,-- je Schaden Frost- / Bruchschäden an Wasserableitungsrohren - auf / außerhalb Grundstück 20 % 20 % 20 % 3.000,-- 10.000,-- Schäden durch Rückstau* 10.000,-- 15.000,-- Dekontamination von Erdreich 25.000,-- Rückreisekosten aus dem Urlaub bei Schäden größer 5.000,-- 3.000,-- Hotelkosten 100,-- /Tag max. 100 Tage 15.000,-- WGV Variantenvergleich, März 2014 Seite 1 von 6
Rohrverstopfung 500,-- 1.000,-- Verlust von Frischwasser und Gas Wasser Wasser und Gas Bruch von Armaturen Austausch von Armaturen nach Rohrbruch Wasseraustritt aus Aquarien und Wasserbetten Beseitigung von umgestürzten, umgeknickten Bäumen infolge Sturm oder Blitzschlag Handwerkerservice (Assistance) Ergänzungsdeckung Grobe Fahrlässigkeit (ohne: Rauchen im Bett, unbeaufsichtigtes Feuer) (uneingeschränkt) Haus- und Wohnungsschutzbrief für das Einfamilienhaus Schäden durch Erdbeben, Erdfall, Erdrutsch (10 % SB, min. 500,--, max. 5.000,-- ) Ökologische Mehrkosten Schäden durch Blindgänger, Überschallknall, Sengschäden sowie Rauch und Ruß infolge Feuer Schäden infolge innerer Unruhen Kosten für Gartenbepflanzungen böswillige Beschädigung inklusive Graffiti Bissschäden durch Marder und andere Nager an elektrischen Anlagen, Dämmungen von Dächern 5.000,-- 5.000,-- Sachverständigenkosten bei Schäden über 25.000 Euro Allgefahrendeckung und Ausfall Fotovoltaik (SB 150,-- ) bis zu 80 % *nur bei Versicherung von Leitungswasser, Rohrbruch, Frost und in den Tarifzonen 1,2 und 3 (SB = Selbstbeteiligung im Schadensfall) optional (zuschlagspflichtig) Die jeweiligen Erweiterungen gelten nur dann als versichert, wenn das entsprechende Grundrisiko (Feuer, Leitungswasser und Sturm / Hagel) Bestandteil des Vertrages sind. Wir haben uns bemüht, Fachbegriffe zu vermeiden und durch verständliche Begriffe zu ersetzen. Da dies nicht für alle Leistungsmerkmale möglich ist, finden Sie auf den Folgeseiten nähere Erläuterungen. Die obigen Tabellen bieten Ihnen einen detaillierten Überblick über Besonderheiten, Leistungen und versicherte Gefahren. Eine vollständige und rechtsverbindliche Beschreibung finden Sie in den Versicherungsbedingungen. Sie haben noch Fragen? Wenden Sie sich bitte vertrauensvoll an Ihren Albatros Berater oder unser Service-Center. Unter www.albatros.de können Sie schnell und einfach ein individuelles Angebot rechnen. WGV Variantenvergleich, März 2014 Seite 2 von 6
Erläuterungen zum Vergleich der Varianten in der Wohngebäudeversicherung Allgemeiner Hinweis: Die Wohngebäudeversicherung wird von uns generell als verbundene Wohngebäudeversicherung" angeboten. Das heißt, sie umfasst die Grundrisiken Feuer (F), Leitungswasser (LW) sowie Sturm / Hagel (ST). Wenn ein im Folgenden beschriebenes Risiko bzw. eine Leistung vom Versicherer einem dieser Grundrisiken zugeordnet wurde, finden Sie das entsprechende Kürzel hinter dem Risiko bzw. der Leistung. Wird ein Grundrisiko nicht versichert, sind die ihm zugeordneten Risiken / Leistungen ebenfalls nicht versichert. Schäden durch Feuer (F), Leitungswasser (LW), Sturm / Hagel (ST) Sind alle Grundrisiken versichert und wird das versicherte Gebäude durch diese Gefahren beschädigt oder zerstört, leistet der Versicherer im Rahmen der Versicherungsbedingungen Ersatz für die Reparatur, falls notwendig auch für einen kompletten Neubau. Implosion (F) Schäden durch Implosion sind mitversichert. Eine Implosion ist eine plötzliche Zerstörung eines Hohlkörpers durch äußeren Überdruck infolge eines inneren Unterdrucks. Aufräumungs- und Abbruchkosten, Bewegungs- und Schutzkosten Im Schadenfall sind die notwendig angefallenen Kosten für das Aufräumen und den Abbruch versicherter Sachen, für das Abfahren von Schutt und sonstigen Resten dieser Sachen (Aufräumungs- und Abbruchkosten) versichert. Ebenfalls die Kosten, die dadurch entstehen, dass zum Zweck der Wiederherstellung oder Wiederbeschaffung versicherter Sachen andere Sachen bewegt, verändert oder geschützt werden müssen (Bewegungs- und Schutzkosten). Überspannungs-, Überstrom- und Kurzschluss-Schäden durch Blitz (F) Der Versicherer ersetzt auch Überspannungs-, Überstrom- und Kurzschlussschäden an elektrischen Einrichtungen des Gebäudes (z. B. elektrische Rollläden), sofern sie durch Blitzschlag verursacht wurden. Sonstige Grundstücksbestandteile auch Schwimmbecken Als sonstige Grundstücksbestandteile und weiteres Zubehör gelten die auf dem Versicherungsgrundstück befindlichen Einfriedungen, Hof- und Gehsteigsbefestigungen, elektrische Freileitungen, Ständer, Masten, Hundezwinger, Antennen auf dem Grundstück, Beleuchtungsanlagen, Zisternen, Wäschespinnen, im Boden verankerte Spielgeräte, Pergolen und Trennwände sowie Schwimmbecken. Nebengebäude auf dem Grundstück Mitversichert gelten Nebengebäude auf dem Versicherungsgrundstück, soweit keine gewerbliche Nutzung vorliegt (z. B. Gartenhäuser und Gartengeräteschuppen aus Holz und Hobbygewächshäuser). Ersatz von Mietausfall/-wert für Wohnräume / Gewerberäume Der Versicherer ersetzt nach einem versicherten Schadensfall den Mietausfall einschließlich fortlaufender Mietnebenkosten, wenn Mieter infolge eines Versicherungsfalles berechtigt sind, die Zahlung der Miete ganz oder teilweise zu verweigern. Feuer-Rohbauversicherung (F) Das versicherte Gebäude und die zu ihrer Errichtung notwendigen, auf dem Baugrundstück befindlichen Baustoffe sind während der Zeit des Rohbaus bis zur bezugsfertigen Herstellung, längstens bis zum Ablauf von 24 Monaten, zuschlagsfrei gegen Schäden durch Brand, Blitzschlag, Explosion, Anprall oder Absturz eines bemannten Flugkörpers, seiner Teile oder seiner Ladung versichert. Besonderer Vorteil: Die Feuer- Rohbauversicherung ist kostenlos. Prämien-Rabatt für Neubauten Für Gebäude, die nicht älter als 5 Jahre sind oder in den letzten 5 Jahren komplett saniert wurden und keine Vorschäden eingetreten sind, wird ein Neubaurabatt von 25 % gewährt. Prämien-Rabatt bei Selbstbehalt 250,-- Euro Bei Vereinbarung eines Selbstbehalts von 250,-- Euro je Schaden gewährt der Versicherer einen Rabatt von 20 % auf den Beitrag. Frost- / Bruchschäden an Wasserableitungsrohren (zur Entsorgung) - auf / außerhalb Grundstück (LW) WGV Variantenvergleich, März 2014 Seite 3 von 6
In der Business- und First-Deckung sind Frost- und sonstige Bruchschäden an Ableitungsrohren der Wasserversorgung außerhalb versicherter Gebäude auf und außerhalb des Versicherungsgrundstücks versichert, soweit diese Rohre der Entsorgung versicherter Gebäude und Anlagen dienen (außer ausschließlich gewerbliche Nutzung). Schäden durch Rückstau (LW) Rückstau liegt vor, wenn Wasser durch Ausuferung von oberirdischen (stehenden oder fließenden) Gewässern oder durch Witterungsniederschläge bestimmungswidrig aus dem Rohrsystem des versicherten Gebäudes oder dessen zugehörigen Einrichtungen austritt (außer sonstige Schäden durch Grundwasser, stehendes oder fließendes Gewässer, Hochwasser oder Witterungsniederschläge). Diesen Schutz erhalten Sie in den Varianten Business und First (jedoch nur in den Tarifzonen 1, 2 oder 3). Dekontamination von Erdreich (F) In der Business- und First-Deckung werden die notwendigen Kosten ersetzt, die aufgrund behördlicher Anordnungen infolge eines Versicherungsfalls entstehen, um Erdreich zu untersuchen oder zu dekontaminieren oder auszutauschen. Der Aushub und der Transport in die nächstgelegene, geeignete Deponie sind mitversichert. Rückreisekosten aus dem Urlaub bei Schäden größer 5.000,-- Euro In der Business- und First-Deckung erstattet der Versicherer den Mehraufwand für Fahrtkosten, wenn der Urlaub wegen eines erheblichen versicherten Schadens vorzeitig abgebrochen wird, um an den Schadensort (Versicherungsort) zu reisen. Hotelkosten Ersetzt werden in der Business- und First-Deckung auch die notwendigen Kosten für ein Hotel oder ähnliche Unterbringung ohne Nebenkosten (z. B. Frühstück, Telefon), wenn das versicherte Gebäude infolge eines versicherten Schadens unbewohnbar geworden ist. Rohrverstopfung (LW) Versichert sind in der Business- und First-Deckung die notwendigen Kosten für die Beseitigung von Verstopfungen von Ableitungsrohren innerhalb versicherter Gebäude sowie auf dem Versicherungsgrundstück. Verlust von Frischwasser und Gas (LW) In der Business- und First-Deckung werden auch Kosten von Frischwasser ersetzt, wenn infolge eines Versicherungsfalls ein Mehrverbrauch entstanden ist, den das Versorgungsunternehmen in Rechnung stellt. Darüber hinaus erstattet die First-Deckung auch Mehrkosten für Gas, das infolge eines Bruchschadens an Rohren der Gasversorgung austritt und vom Gasversorgungsunternehmen in Rechnung gestellt wird. Bruch von Armaturen (LW) Der Versicherer ersetzt Bruchschäden an Armaturen durch Frost (z. B. Wasser- und Absperrhähne, Ventile, Wassermesser). Diese Deckung ist in den Varianten Business- und First enthalten. Austausch von Armaturen nach Rohrbruch (LW) Der Austausch von Armaturen ist versichert, soweit dieser infolge eines versicherten Schadens im Bereich der Rohrbruchstelle notwendig ist. Wasseraustritt aus Aquarien, Wasserbetten (LW) Tritt Wasser aus Aquarien und Wasserbetten bestimmungswidrig aus, wird dieses als Leitungswasser angesehen. Gebäudeschäden dadurch sind in Business und First mitversichert. Beseitigung von umgestürzten, umgeknickten Bäumen infolge Sturm oder Blitzschlag (F/ST) Der Versicherer erstattet in der Business- und First-Deckung die erforderlichen Kosten für das Entfernen, den Abtransport und die Entsorgung durch Blitzschlag oder Sturm umgestürzter Bäume, wenn eine natürliche Regeneration nicht zu erwarten ist. Handwerkerservice (Assistance) Im Falle eines Wohngebäudeschadens werden im Rahmen des Handwerkerservices rund um die Uhr qualifizierte Handwerks- und Dienstleistungsbetriebe zur schnellen Schadenbehebung vermittelt. Diesen Schutz bietet die Business- und First-Deckung. WGV Variantenvergleich, März 2014 Seite 4 von 6
Ergänzungsdeckung Die Ergänzungsdeckung sichert die Differenz des Leistungsniveaus einer bestehenden Versicherung zum neuen Vertrag. Die Vereinbarung der Ergänzungsdeckung setzt eine Kündigung des noch bestehenden Vorvertrages voraus. Sie besteht bis zum Ablauf des bisherigen Vertrages, längstens für 15 Monate. Danach geht die Ergänzungsdeckung stillschweigend in den Hauptvertrag über. Versicherungsschutz besteht bis zu den vereinbarten Entschädigungsgrenzen in dem von Albatros vermittelten Vertrag, wenn aus dem bisherigen Vertrag keine oder nur eine anteilige Leistung beansprucht werden kann. Verweigert der andere Versicherer wegen Nichtzahlung des Beitrages die Leistung, so besteht auch kein Leistungsanspruch aus dem von Albatros vermittelten Vertrag. In der Albatros Business- und First Deckung ist für die Ergänzungsdeckung nur 20 % des neuen Beitrages zu entrichten. Mit dem Ende der Ergänzungsdeckung wird der volle Beitrag fällig. In der Economy-Deckung ist die Ergänzungsdeckung leider nicht möglich. Albatros sollte unverzüglich informiert werden, wenn der Vertrag bei dem anderen Versicherer vor dem vereinbarten Zeitpunkt endet, damit keine Lücken im Versicherungsschutz entstehen können. Grobe Fahrlässigkeit Zum Vorteil des Versicherungsnehmers verzichtet der Versicherer in der First-Deckung auf die Einrede der groben Fahrlässigkeit unabhängig von der Schadenhöhe, wenn der Schaden grob fahrlässig herbeigeführt wurde. In der Business-Deckung gibt es zwei Ausnahmen: Rauchen im Bett und unbeaufsichtigtes Feuer. Haus- und Wohnungsschutzbrief für das Einfamilienhaus Im Rahmen des Haus- und Wohnungsschutzbriefes für Einfamilienhäuser werden im Notfall Serviceleistungen und Kostenübernahme gewährt. Versicherte Leistungen sind z. B. Schlüsseldienst, Sanitär- und Elektro-Installateurservice, Notheizung, Schädlingsbekämpfung. Dieser Schutz wird exklusiv in der First- Deckung geboten. Schäden durch Erdbeben, Erdfall, Erdrutsch In der First-Deckung besteht auch Versicherungsschutz für Schäden durch Erdbeben, Erdfall oder Erdrutsch. Erdbeben ist eine naturbedingte Erschütterung des Erdbodens, die durch geophysikalische Vorgänge im Erdinneren ausgelöst wird. Erdfall ist ein naturbedingter Einsturz des Erdbodens über natürlichen Hohlräumen. Ein Erdrutsch ist ein naturbedingtes Abgleiten oder Abstürzen von Gesteins- oder Erdmassen. Für versicherte Schäden dieser Art gilt jeweils ein Selbstbehalt von 10 %, mindestens 500,-- Euro, maximal 5.000,-- Euro. Ökologische Mehrkosten Hierbei handelt es sich um Mehrkosten, die durch ökologischen Fortschritt entstanden sind und im Falle eines versicherten Schadens anfallen können. Diesen Schutz bietet exklusiv die First-Deckung. Schäden durch Blindgänger, Überschallknall, Sengschäden sowie Rauch und Ruß infolge Feuer (F) In der First-Deckung sind der Überschallknall sowie Sengschäden, Rauch und Ruß infolge Feuer mitversichert. Überschallknall ist eine durch Flugkörper entstehende Druckwelle. Weiterhin werden Brand- und Explosionsschäden ersetzt, die durch Blindgänger verursacht wurden. Als Blindgänger gelten Artilleriegeschosse (Granaten) oder Fliegerbomben, die infolge von Fehlern am Zünder oder an der Sprengladung zunächst am Ziel nicht detonieren. Schäden infolge innerer Unruhen (F) Innere Unruhe liegt vor, wenn nicht unerhebliche Teile des Volkes die öffentliche Ruhe und Ordnung stören und Gewalttätigkeiten gegen Personen oder Sachen verüben (z. B. Bürgerkrieg). Eingeschlossen sind unmittelbare Schäden durch die Wegnahme bei Plünderungen in unmittelbaren Zusammenhang mit Inneren Unruhen. Dieser Schutz wird exklusiv in der First-Deckung geboten. Kosten für Gartenbepflanzungen (F/ST) Der Versicherer erstattet die notwendigen Kosten für die Wiederbepflanzung durch Blitzschlag oder Sturm beschädigter und / oder umgestürzter Hecken, Sträucher und Zierpflanzen auf dem Versicherungsgrundstück, soweit eine natürliche Regeneration nicht zu erwarten ist. Bereits abgestorbene Hecken, Sträucher und Zierpflanzen sind von der Versicherung ebenso ausgeschlossen wie jegliche Art von Topfbepflanzungen. Schäden durch Hagel sind nicht mitversichert. Böswillige Beschädigung inklusive Graffiti Ersetzt werden Schäden an versicherten Sachen, die durch böswillige Beschädigung entstanden sind. Als böswillige Beschädigung gilt jede vorsätzliche, unmittelbare Beschädigung und Zerstörung von versicherten Sachen sowie deren Verunstaltung durch Farben oder Lacke (Graffiti). Dieser Schutz wird exklusiv in der First-Deckung geboten. WGV Variantenvergleich, März 2014 Seite 5 von 6
Bissschäden durch Marder und andere Nager In der First-Deckung gelten Beschädigungen an elektrischen Anlagen, Dämmungen, Dächern mitversichert, wenn sie durch Marder und andere Nager verursacht wurden. Sachverständigenkosten bei Schäden über 25.000,-- Euro Die Erstattung von Sachverständigenkosten ist in der Regel nicht versichert. In der First-Deckung sind zum Vorteil des Versicherungsnehmers 80 % seiner zu tragenden Kosten des Sachverständigenverfahrens versichert, soweit der entschädigungspflichtige Schaden am Gebäude den Betrag von 25.000,-- Euro übersteigt. Allgefahrendeckung und Ausfall Fotovoltaik (nur wenn zusätzlich vereinbart) Hierbei handelt es sich um eine beitragspflichtige Erweiterung zur First-Deckung. Dieser Zusatz versichert Schäden durch Zerstörung, Beschädigung und Abhandenkommen von Solar- und Fotovoltaikanlagen, die sich am versicherten Gebäude befinden, auch wenn diese nicht durch Feuer, Leitungswasser oder Sturm / Hagel entstanden sind. Wird die Stromgewinnung durch eine versicherte Fotovoltaikanlage infolge eines versicherten Schadens unterbrochen, so wird auch der dadurch entstandene Ertragsausfall bis zu maximal 90 Tagen entschädigt. WGV Variantenvergleich, März 2014 Seite 6 von 6