Gesetz über die Organisation der Zivilrechtspflege sowie des Betreibungs- und Konkurswesens (Gerichtsorganisation)

Ähnliche Dokumente
Kanton Thurgau Schätzer-Handbuch Thurgauer Bodenpreis-Basisdaten 2017 Bemessungsperiode:

Codebook zu den Datensätzen "Bevölkerungsstatistik Kanton Thurgau"

Mo - Fr Uhr Rest Telefonbeantworter Affeltrangen Lauchetal Höhenstr Tobel

Elektrizitätswerk Aadorf Schulstrasse Aadorf. Elektrizitätswerk der Politischen Gemeinde Affeltrangen Hauptstrasse Affeltrangen

Handelsregister des Kantons Thurgau

Bewohnte Wohnungen* nach Bewohnertyp Kanton Thurgau, Jahr 1990

Steuerfüsse Kanton Thurgau

Informationsveranstaltung

Veranstaltungskalender, Gastronomieführer, Hotelführer, Ausflugstipps, Shop, Reiseführer

Steuerfüsse Kanton Thurgau

Steuergesetzrevision 2019

Staatskanzlei Dienststelle für Statistik. Wachstum der Bevölkerung hält an. Wohnbevölkerung der Gemeinden am 31. Dezember 2013

Dienststelle für Statistik des Kantons Thurgau

Verordnung des Regierungsrates zum Gesetz über den Feuerschutz 1)

Staatskanzlei Dienststelle für Statistik. Wohnbevölkerung. Wohnbevölkerung der Gemeinden am 31. Dezember 2010

Staatskanzlei Dienststelle für Statistik. Gemeindefinanzen. Gemeindefinanzkennzahlen 2009 Finanzausgleich Politische Gemeinden 2010

Staatskanzlei Dienststelle für Statistik. Sozialhilfe. Öffentliche Sozialhilfe der Gemeinden 2009

Staatskanzlei Dienststelle für Statistik. Sozialhilfe. Öffentliche Sozialhilfe der Gemeinden 2011

Adressliste Gemeindestellen für Landwirtschaft und Internethelfer 2017

Der Stadtrat an den Gemeinderat

Wahl der Bezirksbehörden (Bezirksgerichte, Friedensrichterinnen und Friedensrichter) am 13. Juni 2010

Gesetz über die Zivil- und Strafrechtspflege (ZSRG)

Regierungsrat Bezirksgerichte Friedensrichterinnen und Friedensrichter

Staatskanzlei Dienststelle für Statistik. Sozialhilfequote bleibt tief, Nettoausgaben nehmen erneut zu. Öffentliche Sozialhilfe der Gemeinden 2013

Thurgau in Zahlen Staatskanzlei Dienststelle für Statistik. Staat und Politik. Bevölkerung und Gesellschaft. Wirtschaft und Arbeit

Thurgau in Zahlen Staatskanzlei Dienststelle für Statistik. Staat und Politik. Bevölkerung und Gesellschaft. Wirtschaft und Arbeit

Haushalte, Familien und Wohnen im Kanton Thurgau

Erläuternder Bericht zum Fahrplanentwurf 15. Mai 2017

Erläuternder Bericht zum Fahrplanentwurf 15. Mai 2017

Thurgau in Zahlen 2017

Thurgau in Zahlen 2013

Verordnung des Regierungsrates zum Gesetz über den Feuerschutz 1)

Staatskanzlei Dienststelle für Statistik. Bautätigkeit. Bautätigkeit 2007 Bauvorhaben 2008

GYMNASTIK BÜHNE ohne Handgerät. GYMNASTIK BÜHNE mit Handgerät GYMNASTIK KLEINFELD TEAM- AEROBIC

Mobilität Thurgau BTS / OLS

Finanzbuchhaltung nach dem neuen Rechenmodell NRM. Eine Unterlage der Ordin AG, 4051 Basel

Seite 1 von 5. Ort Art Kontaktstelle Infrastruktur Aadorf Freibad Heidelberg Hallenbad Lähracker

Neue Brandschutzvorschriften - Was ist neu? 2. September 2015 Holzwerkstoffe Frauenfeld AG, Frauenfeld

Dekret über die Organisation des Bezirksgerichts Baden

Verzeichnis der Mitglieder der Evangelischen Synode des Kantons Thurgau

THURGAU A-OBJEKTE ENTWURF ZUR ANHÖRUNG DER KANTON THURGAU LE CANTON DE TURGOVIE IL CANTONE DI TURGOVIA STAND:

Gesetz über die Einführung des Bundesgesetzes über Schuldbetreibung und Konkurs (EG SchKG) (Erlassen von der Landsgemeinde am 4.

Thurgauer Naturstrom für Gewerbe und Industrie. Stärkt den guten Ruf Ihrer Unternehmung.

Staatskanzlei Dienststelle für Statistik. Kanton Thurgau im Fokus Statistisches Jahrbuch

Departement für Erziehung und Kultur. Schul- und Ausbildungsstatistik 2009/2010

Gesetz über die Einführung des Bundesgesetzes über Schuldbetreibung und Konkurs (EG SchKG) (Erlassen von der Landsgemeinde am 4.

Abschlussbericht Raum + Thurgau

Thurgau in Zahlen 2015

Thurgau in Zahlen 2016

Thurgau in Zahlen 2014

Der Thurgau und seine Gemeinden

Thurgau in Zahlen 2006

Kurzprotokoll Nr. 1 vom 28. Mai 2008 (Eröffnungssitzung)

1. Zinsfuss zur Berechnung des Basis-Kapitalisierungssatzes für das Kalenderjahr Richtlinien für die Ermittlung des Landrichtwertes

175 Jahre. Schützen Märstetten. Einzelrangliste Vereinswettkampf. 22 Eugster Markus S Stagw Gabe Mauren Schützengesellschaft Mauren-Berg

Nr. 278 Gesetz über die Schlichtungsstelle nach dem eidgenössischen Gleichstellungsgesetz. vom 29. Juni 1998 * (Stand 15.

Der Thurgau und seine Gemeinden

1. Zinsfuss zur Berechnung des Basis-Kapitalisierungssatzes für das Kalenderjahr Richtlinien für die Ermittlung des Landrichtwertes

Einführungsgesetz zu den Bundesgesetzen über die Altersund Hinterlassenenversicherung und die Invalidenversicherung (EG AHVG/IVG)

Schuldbetreibungs- und Konkurskommission

Einführungsgesetz zum Bundesgesetz über die Invalidenversicherung (EG IVG) vom (Stand )

Nr. 280 Gesetz über das Anwaltspatent und die Parteivertretung (Anwaltsgesetz) vom 4. März 2002 * (Stand 1. Januar 2011)

DER GROSSE RAT DES KANTONS THURGAU

Medienmitteilung EKT Holding AG, Arbon, 13. September 2011, Seiten 6

Aus den Verhandlungen des Grossen Rates

Thurgauer Naturstrom für Gewerbe und Industrie. Stärkt den guten Ruf Ihrer Unternehmung.

Bezirk Münchwilen. Namenliste für die Wahlen vom 24. Februar 2008

Pepe und Christine Lienhard: «Wir nutzen aus Überzeugung Thurgauer Naturstrom!»

Ortschaften- und Siedlungsverzeichnis Kanton Thurgau

Bezirk Steckborn. Namenliste für die Wahlen vom 24. Februar 2008

Lotteriefonds: Zugesprochene Beiträge Januar bis März 2017

vom 22. November 1963 (Stand am 1. Januar 2013) errichtete Körperschaft des öffentlichen Rechts mit Sitz in Zürich.

Kantonale Vollzugsverordnung zum Bundesgesetz über die direkte Bundessteuer 1

Reglement über die Organisation des burgerlichen Kindes- und Erwachsenenschutzes

Thurgauer Kantonalfinal

Verordnung zu den Kosten im Zivil- und Strafprozess (Zivil- und Strafprozesskostenverordnung) Bemessung der Gerichtskosten

Dekret über die Besetzung von Richter- und Staatsanwaltsstellen (BRSD) vom (Stand )

Einführungsgesetz zu den Bundesgesetzen über die Alters- und Hinterlassenenversicherung und über die Invalidenversicherung (EG AHVG/IVG)

Achtung! - Athletinnen und Athleten (Jg 2003+älter), welche am Schweizer Final UBS Kidscup

Verfassung des Kantons Zug Änderung vom. Präzisierung von Grundrechtsbestimmungen (zusammen mit der neuen Gerichtsorganisation)

Bezirk Bischofszell. Namenliste für die Wahlen vom 24. Februar 2008

1 Allgemeine Bestimmungen

Rangliste 5. Klasse Mädchen / KSST Rangliste 5. Klasse Knaben / KSST Rangliste 5. Klasse Mixed / KSST 2009

Einführungsverordnung zu den bundesrechtlichen Bestimmungen über die. über die nichtlandwirtschaftliche Pacht von Wohn- und Geschäftsräumen

Detaillierte Liste der Lehrstellen Ihre Auswahl

Geschäftsordnung des Bezirksgerichts. Pfäffikon ZH

Einführungsgesetz zu den Bundesgesetzen über die Alters- und Hinterlassenenversicherung und über die Invalidenversicherung

Verordnung des Verwaltungsgerichtes über die Organisation und den Geschäftsgang der Rekurskommissionen

Verordnung über den elektronischen Geschäftsverkehr mit den Grundbuchämtern und dem Handelsregisteramt (EGvV)

III C/1. Einführungsgesetz zur Schweizerischen Zivilprozessordnung (EG ZPO) 1. Allgemeine Bestimmungen. 2. Besondere Zuständigkeiten

Solarinstallationen auf Privaten Liegenschaften

Frequenzliste der Gemeinden im TOP-Sendegebiet

Mobilität Thurgau BTS / OLS

über den Mietvertrag und den nichtlandwirtschaftlichen Pachtvertrag (MPVG) Der Grosse Rat des Kantons Freiburg

Firmenverzeichnis. Kompass 2. Anlagen- und Apparatebauer

Lotteriefonds: Zugesprochene Beiträge Januar bis Juli 2017

Kantonales Sportanlagenkonzept (KASAK)

ANLEGEN MIT DER TKB VERMÖGENSVERWALTUNG BASIS.

Transkript:

7. Gesetz über die Organisation der Zivilrechtspflege sowie des Betreibungs- und Konkurswesens (Gerichtsorganisation) vom 6. Juli 988 ) I. Allgemeine Bestimmungen Sitz der kantonalen Gerichte ist Frauenfeld. Die kantonalen Gerichte tagen ordentlicherweise in Frauenfeld, diejenigen der Bezirke am Bezirkshauptort. Sitz der kantonalen Gerichte Tagungsort der Gerichte Es leisten das Amtsgelübde:. Die Mitglieder und die Ersatzmitglieder des Obergerichtes vor dem Grossen Rat;. ) die Präsidenten und Vizepräsidenten der Bezirksgerichte, der Obergerichtsschreiber und die Obergerichtssekretäre sowie der Vorsteher des Konkursamtes und Betreibungsinspektorates vor dem Obergericht;. die Mitglieder und die Ersatzmitglieder, die Gerichtsschreiber und die Weibel der Bezirksgerichte sowie die Friedensrichter und Betreibungsbeamten vor dem Bezirksgericht. Amtsgelübde ) -, 8 Ziffer, 9 und 0 in Kraft gesetzt auf den. Januar 989; -7 und 8 Ziffer in Kraft gesetzt auf den. Juni 989. ) Fassung gemäss G vom. Juli 00, vom Bund genehmigt am 4. September 00, in Kraft gesetzt auf den. Januar 00. /004

7. Gerichtsorganisation - G Einschränkung ausseramtlicher Tätigkeit 4 ) Mit Ausnahme der Ersatzmitglieder des Obergerichtes dürfen Gerichtsfunktionäre und Angestellte von Gerichten sowie deren Büropartner und Mitarbeiter Parteien vor den Gerichten ihres Amtsgebietes nicht vertreten. Bei Missbräuchen in der ausseramtlichen Tätigkeit ordnet das Obergericht nach Anhören des Departementes gegenüber Gerichtsfunktionären und Angestellten des Gerichtes die im Einzelfall notwendigen Einschränkungen an. Sie sind im Rahmen des Abklärungsverfahrens verpflichtet, dem Obergericht ihre ausseramtliche Tätigkeit offenzulegen. Den Beamten und Angestellten des Betreibungs- und Konkurswesens ist jede private Geschäftsführung für Schuldner im Amtsgebiet oder für deren Gläubiger untersagt. II. Zivilrechtspflege Friedensrichter Bezirksgericht 5 ) Jeder Kreis hat einen Friedensrichter. Der Friedensrichter kann in mehreren Kreisen tätig sein. ) Die örtliche Zuständigkeit richtet sich nach dem Anhang zu diesem Gesetz. ) Das Obergericht regelt die Stellvertretung. )4 Ein Mitglied oder Ersatzmitglied eines Zivilgerichtes kann nicht Friedensrichter sein. 6 Jeder Bezirk hat ein Bezirksgericht. Die Bezirksgerichte bestehen aus dem Präsidenten und vier bis neun weiteren Richtern sowie drei Ersatzrichtern. Sie tagen in Fünferbesetzung. Die Mitglieder der Bezirksgerichte sowie die Gerichtsschreiber und Gerichtssekretäre sind grundsätzlich im Nebenamt tätig. ) Fassung gemäss G vom 9. Juni 999, in Kraft gesetzt auf den. Januar 000. ) Fassung gemäss G vom 8. Dezember 996, in Kraft gesetzt auf den. September 997. /004

Gerichtsorganisation - G 7. )4 Erreicht die Arbeitsbelastung eines Bezirksgerichtes dauernd ein Ausmass, das für die Erfüllung einzelner Funktionen eine vollamtliche Tätigkeit erfordert, kann das Obergericht eine Erweiterung der Organisation anordnen. Diese kann schrittweise vorgenommen werden und aus folgenden Massnahmen bestehen:. ) Übertragung von Präsidialfunktionen auf einen Vizepräsidenten unter Erhöhung der Zahl der Richter auf sechs;. ) Übertragung von Präsidialfunktionen auf einen zweiten Vizepräsidenten unter Erhöhung der Zahl der Richter auf sieben;. ) weitere Erhöhung der Zahl der Richter auf höchstens zehn; 4. ) Bildung von Abteilungen. )5 Das Obergericht legt bei der erweiterten Organisation die Zahl der Richter durch Verordnung fest. 7 ) Der Bezirksgerichtspräsident ist Einzelrichter nach den Bestimmungen der Zivilprozessordnung. 4) 8 Das Bezirksgericht wählt, gegebenenfalls für jede Abteilung, zwei seiner Mitglieder, die zusammen mit dem Präsidenten beziehungsweise Vizepräsidenten die Bezirksgerichtliche Kommission bilden. Bezirksgerichtspräsident Bezirksgerichtliche Kommission 9 ) Das Obergericht besteht aus einem Präsidenten, drei bis fünf vollamtlichen und vier bis sechs nebenamtlichen Richtern sowie drei Ersatzrichtern. Die Bezirksgerichtspräsidenten sind ausserordentliche Ersatzrichter in den Fällen von 5 Absatz ZPO 4). Das Obergericht kann zwei Abteilungen bilden. Das Nähere regelt das Obergericht durch Verordnung. Obergericht ) Fassung gemäss G vom 9. Juni 999, in Kraft gesetzt auf den. Januar 000. ) Fassung gemäss G vom. Juli 00, vom Bund genehmigt am 4. September 00, in Kraft gesetzt auf den. Januar 00. ) Fassung gemäss G vom 8. Dezember 996, in Kraft gesetzt auf den. September 997. 4) 7 /004

7. Gerichtsorganisation - G )4 Das Obergericht tagt in Dreier- oder Fünferbesetzung. Es regelt die Zahl der am Verfahren mitwirkenden Richter, sofern ein Gesetz nicht ausdrücklich die Besetzung vorschreibt. In Berufungsverfahren sowie bei Fünferbesetzung hat in der Regel mindestens ein nebenamtlicher Richter mitzuwirken. 5 Der Obergerichtsschreiber leitet die Obergerichtskanzlei. 0 ) Wahlen, Anstellungen ) ) Das Obergericht wählt den Vizepräsidenten. Es stellt den Obergerichtsschreiber, die Obergerichtssekretäre, den Weibel und das Kanzleipersonal an. ) Die Bezirksgerichte wählen den Vizepräsidenten und stellen den Gerichtsschreiber, gegebenenfalls den Gerichtssekretär, den Weibel und das Kanzleipersonal an. Bei der erweiterten Organisation der Bezirksgerichte werden die Vizepräsidenten vom Volk gewählt. 4 Bei Wahlen und bei der Konstituierung haben alle Richter mitzuwirken. Anstellungen erfordern die Zustimmung des Departementes. )5 Für die Mitarbeiter des Obergerichtes und der Bezirksgerichte findet die Verordnung über die Rechtsstellung des Staatspersonals ) sinngemäss Anwendung. Aufsicht Der Bezirksgerichtspräsident beaufsichtigt die Geschäftsführung des Bezirksgerichtsschreibers, gegebenenfalls des Gerichtssekretärs sowie der Friedensrichter. ) Das Obergericht beaufsichtigt die Geschäftsführung der Bezirksgerichte, der Bezirksgerichtlichen Kommissionen und der Bezirksgerichtspräsidenten. Es erlässt die nötigen Vorschriften. ) Fassung gemäss G vom 9. Juni 999, in Kraft gesetzt auf den. Januar 000. ) Fassung gemäss G betreffend die Abschaffung des Beamtenstatus vom 0. Dezember 000, in Kraft gesetzt auf den. Juni 004. ) 77. 4 /004

Gerichtsorganisation - G 7. III. Betreibungs- und Konkurswesen ) Jeder Kreis hat ein Betreibungsamt. Die örtliche Zuständigkeit richtet sich nach dem Anhang zu diesem Gesetz. Der Regierungsrat ernennt die Betreibungsbeamten sowie deren Stellvertreter und regelt nach Anhören des Obergerichtes die fachlichen Voraussetzungen. 4 Betreibungsbeamten ist es erlaubt, sich als Friedensrichter wählen zu lassen. 4 ) Das kantonale Konkursamt und Betreibungsinspektorat ist zuständig für die Durchführung der Konkurse. Der Amtsleiter wird vom Regierungsrat nach Anhören des Obergerichtes angestellt. Das Obergericht regelt die Mitwirkung der Betreibungsbeamten im Konkursverfahren durch Verordnung. 5 ) Der Bezirksgerichtspräsident ist die untere, das Obergericht die obere Aufsichtsbehörde in Schuldbetreibungssachen. Das Obergericht ist Aufsichtsbehörde in Konkurssachen. Betreibungsamt Konkursamt und Betreibungsinspektorat Fachliche Aufsicht 5a ) Das Departement beaufsichtigt das Konkursamt und Betreibungsinspektorat in administrativen Angelegenheiten. Das Konkursamt und Betreibungsinspektorat beaufsichtigt für das Departement die Betreibungsämter in administrativen Angelegenheiten. 6 ) Der Bezirksgerichtspräsident ist unteres, das Obergericht oberes Nachlassgericht nach Artikel 9 bis 50 des Bundesgesetzes über Schuldbetreibung und Konkurs vom. April 889 ). Administrative Aufsicht Nachlassgerichte ) Fassung gemäss G vom 9. Juni 999, in Kraft gesetzt auf den. Januar 000. ) Fassung gemäss G vom. Juli 00, vom Bund genehmigt am 4. September 00, in Kraft gesetzt auf den. Januar 00. ) SR 8. /004 5

7. Gerichtsorganisation - G Das Obergericht ist Nachlassbehörde nach Artikel 7 des Bundesgesetzes über die Banken und Sparkassen vom 8. November 94 ). Arrestvollzug 7 Arrestbefehle werden durch die Betreibungsbeamten vollzogen. IV. Schlichtung in Mietsachen und in Streitigkeiten über Diskriminierungen im Erwerbsleben ) Schlichtungsbehörde in Mietsachen 8 ) Die Munizipalgemeinden bezeichnen eine Schlichtungsbehörde im Sinn von Artikel 74a OR 4) und tragen deren Kosten. Mehrere Gemeinden können sich zur Führung einer gemeinsamen Schlichtungsbehörde zusammenschliessen. Die Schlichtungsbehörde besteht aus einem unabhängigen Präsidenten, zwei weiteren Mitgliedern, zwei Ersatzmitgliedern und einem Aktuar. Bei den Mitgliedern und den Ersatzmitgliedern ist auf eine paritätische Vertretung der Vermieter und der Mieter zu achten. 5) Die Schlichtungsbehörde steht unter der Aufsicht des Bezirksgerichtspräsidenten und der Oberaufsicht des Obergerichtes. 4 Das Obergericht regelt Organisation und Verfahren durch Verordnung. Der Regierungsrat bezeichnet das für die Formulargenehmigung im Sinn von Artikel 66l Absatz und 69d Absatz OR 4) zuständige Departement 6). Schlichtungsstelle gemäss Gleichstellungsgesetz 8a ) Der Regierungsrat wählt eine kantonale Schlichtungsstelle gemäss Artikel des Bundesgesetzes über die Gleichstellung von Frau und Mann vom 4. März 995 7). ) SR 95.0 ) Eingefügt durch G vom 8. Dezember 996, in Kraft gesetzt auf den. September 997. ) Aufhebung bisherigen Rechtes, ABl. 988, Seite 045. Wieder eingefügt durch G vom 8. Dezember 996, in Kraft gesetzt auf den. September 997. 4) SR 0 5) Fassung gemäss G vom 9. Juni 999, in Kraft gesetzt auf den. Januar 000. 6) Gemäss RRB vom 8. Juli 997 ist das Departement für Justiz und Sicherheit zuständig. 7) SR 5. 6 /004

Gerichtsorganisation - G 7. Die Schlichtungsstelle besteht aus dem Präsidenten oder der Präsidentin, zwei weiteren Mitgliedern und zwei Ersatzmitgliedern, wobei auf eine ausgewogene Vertretung beider Geschlechter zu achten ist. Auf Gesuch der klagenden Partei tagt sie bei Diskriminierung durch sexuelle Belästigung in Einerbesetzung. Im Einverständnis der Parteien kann sie auch in den übrigen Fällen in Einerbesetzung tagen. ) Die Schlichtungsstelle steht unter der Aufsicht des Obergerichtes. Dieses regelt Organisation und Verfahren durch Verordnung ). V. Schlussbestimmungen ) 9 ) Zuständigkeit und Verfahren richten sich unter Vorbehalt von Absatz nach neuem Recht. Die Bildung der Friedensrichter- und Betreibungskreise gemäss Anhang hat bis zum. Januar 004 zu erfolgen. Bis zur gesetzlichen Neuordnung regelt der Regierungsrat nach Anhören des Obergerichtes die örtlichen Zuständigkeiten. Der Regierungsrat kann befristete Ausnahmen vom Wohnsitzerfordernis gemäss 4 des Gesetzes über das Stimm- und Wahlrecht 4) bis längstens. Januar 008 bewilligen. Übergangsbestimmungen 0 Dieses Gesetz tritt nach Annahme durch das Volk auf einen vom Regierungsrat zu bestimmenden Zeitpunkt in Kraft. Inkrafttreten ) Fassung gemäss G vom 9. Juni 999, in Kraft gesetzt auf den. Januar 000. ) 7.5 ) Fassung gemäss G vom 8. Dezember 996, in Kraft gesetzt auf den. September 997. 4) 6. /004 7

7. Gerichtsorganisation - G Anhang Friedensrichter- und Betreibungskreise (ab. Januar 004) Bezirk Kreise Politische Gemeinden Arbon Arbon Arbon Egnach Roggwil Horn Romanshorn Romanshorn Uttwil Salmsach Hefenhofen Kesswil Dozwil Sommeri Bischofszell Amriswil Amriswil Zihlschlacht-Sitterdorf Bischofszell Bischofszell Hauptwil-Gottshaus Hohentannen Sulgen Sulgen Kradolf-Schönenberg Erlen Diessenhofen Diessenhofen Diessenhofen Basadingen-Schlattingen Schlatt Frauenfeld Frauenfeld Frauenfeld Gachnang Aadorf Aadorf Matzingen Stettfurt 8 /004

Gerichtsorganisation - G 7. Bezirk Kreise Politische Gemeinden Felben-Wellhausen Felben-Wellhausen Thundorf Warth-Weiningen Uesslingen-Buch Neunforn Hüttlingen Kreuzlingen Kreuzlingen Kreuzlingen Münsterlingen Bottighofen Kemmental Tägerwilen Kemmental Altnau Güttingen Lengwil Langrickenbach Tägerwilen Ermatingen Wäldi Gottlieben Münchwilen Münchwilen Münchwilen Wängi Eschlikon Bichelsee-Balterswil Sirnach Affeltrangen Sirnach Fischingen Rickenbach Wilen Affeltrangen Tobel-Tägerschen Wuppenau Bettwiesen Lommis Schönholzerswilen Braunau /004 9

7. Gerichtsorganisation - G Bezirk Kreise Politische Gemeinden Steckborn Steckborn Steckborn Eschenz Wagenhausen Salenstein Homburg Berlingen Mammern Müllheim Müllheim Pfyn Hüttwilen Herdern Raperswilen Weinfelden Weinfelden Weinfelden Märstetten Bürglen Märstetten Bussnang Wigoltingen Amlikon-Bissegg Bürglen Berg Birwinken 0 /004