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Transkript:

Landesverband Westfalen-Lippe Freier Verband Deutscher Zahnärzte e.v. Sehr geehrte Frau Kollegin, sehr geehrter Herr Kollege, der Landesverband Westfalen Lippe möchte Ihnen mit diesem Kurzkommentar zu den Gebührenpositionen der GOZ 2012 eine Hilfestellung für die tägliche Arbeit in der Praxis an die Hand geben. Die mangelhafte Vergütung unserer zahnärztlichen Leistungen in den letzten Jahrzehnten wurde leider nicht durch die GOZ 2012 ausgeglichen, so dass die Schere zwischen Praxiskosten und Honorar immer weiter auseinander klafft. Somit ist es dringend erforderlich, alle erbrachten Leistungen auch angemessen zu liquidieren. Ihr betriebswirtschaftliches Überleben und das Ihrer Praxis hängen maßgeblich davon ab! Der Autor dieses Kurzkommentars, Dr. Wolfgang Brahm, hat die wichtigsten Neuerungen der GOZ 2012 aufgearbeitet, so dass Sie in unserem Downloadbereich die für Sie wichtigen Informationen abrufen können. Freiberuflichkeit bedeutet Professionalität, Eigenverantwortung und Unabhängigkeit nicht nur bei der Erbringung zahnärztlicher Leistungen, sondern auch bei deren Liquidation! Nutzen Sie diesen Kurzkommentar, haben Sie den Mut und das Selbstbewusstsein Ihre hochqualitativen Leistungen, die Sie tagtäglich erbringen, auch adäquat zu berechnen. Weitergehende Unterstützung wird Ihnen der FVDZ in absehbarer Zeit anbieten. Ihr ZA. Markus Büssing ZA. Hajo Beier

Die Neue GOZ Auf Grund des 15 des Gesetzes über die Ausübung der ZHK wird nachfolgendes von der Bundesregierung verordnet: Artikel 1: GOZ 2 Abweichende Vereinbarung Es ist dem Behandler Zahnarzt zu Beginn der Behandlung freigestellt, zwischen dem Behandler und dem Zahlungspflichtigen eine von dieser Verordnung abweichende Gebührenhöhe festzulegen, wobei eine Veränderung des Punktwertes und der Punktzahl nicht zulässig ist. Von dieser Regelung sind Notfall und akute Schmerzbehandlung ausgenommen. Die Vereinbarung muss zwischen dem Behandler und Zahlungspflichtigem vor Behandlungsbeginn schriftlich getroffen werden. Die schriftliche Vereinbarung muss neben der GOZ Nummer die Leistungsbeschreibung, den vereinbarten Steigerungsfaktor und den sich daraus ergebenen Betrag enthalten. Desweiteren muss die Vereinbarung den Zusatz enthalten, dass möglicherweise eine Erstattung durch den Kostenträger nicht gewährleistet ist. GOZ 6 Gebühren für andere Leistungen Selbstständige zahnärztliche Leistungen welche nicht im Gebührenverzeichnis aufgeführt sind, müssen / sollten entsprechend Art, Kosten und auch nach Zeitaufwand nach anderen Leistungen dieser Gebührenverordnung in Form einer Analogberechnung abgerechnet werden. Die Neue GOZ Seite 1

Ist eine entsprechende Analogieberechnung nicht in diesem Gebührenverzeichnis, kann nach Art, Kosten und Zeitaufwand eine gleichwertige Leistung aus dem Gebührenverzeichnis / Gebührenordnung für Ärzte berechnet werden. Der Zahnarzt ist gegenüber dem Zahlungspflichtigen verpflichtet vor Behandlungsbeginn einen Kostenvoranschlag des gewerblichen und / oder des praxiseigenen Labors über die voraussichtlichen Kosten zu erstellen, sollten die Kosten zusammen einen Betrag in Höhe von 1000,00 überschreiten. Die anfallenden Kosten von Abformmaterialien, die nach Leistungen die Gebührenordnung anfallen, können gesondert berechnet werden. Die anfallenden Material und Laborkosten, die im Rahmen dieser Gebührenordnung anfallen, können nach 4 Abs. 3 und Auslagen für zahntechnische Leistungen nach 9 Fremdlabor und Praxislabor Leistungen abgerechnet werden. Nach GOZ 6 Abs. 2 hat man bei der Berechnung der zahnärztlichen Leistungen kein Wahlrecht mehr, sich zwischen GOZ und / oder GOÄ zu entscheiden. Der Zahnarzt muss die Leistungen nach GOZ berechnen, ein Zugriff auf die GOÄ ist erst dann zulässig, wenn die erbrachte Leistung keine Leistung der GOZ ist oder nicht Teil einer anderen Leistung aus der GOZ ist. Die Neue GOZ Seite 2

A: Allgemeine zahnärztliche Leistungen Die Beratungsgebührnummer 1 nach der Gebührenordnung für Ärzte darf in einem Behandlungsfall nur einmal neben Leistungen aus dieser Gebührenordnung GOZ berechnet werden. Der Gesetzgeber hat festgelegt, dass die Beratungsgebühr 1 ebenfalls je Behandlungsfall aus den Abschnitten C bis O der GOÄnur einmal berechnet werden darf. Die Beratungsgebühr 3 ist als alleinige Leistung berechnungsfähig. Die Gebührennummer kann ebenfalls in Zusammenhang mit der Geührennummer GOZ 0010 oder zusammen mit den Gebührenpositionen GOÄ 5 und 6 berechnet werden. Die Berechnung der Beratungsgebühr 1 ist auf den Behandlungsfall begrenzt, dies bedeutet, dass eine erneute Berechnung der Beratungsgebühr neben einer weiteren Leistung während des Behandlungsfalls nicht möglich ist. Der Gesetzgeber definiert den Behandlungsfall als eine Behandlung derselben Erkrankung für einen Zeitraum eines Monats nach der jeweils ersten Inanspruchnahme des Zahnarztes. Zusätzlich zu den Positionen dieses Gebührenverzeichnisses anfallende Leistungen wie z.b. verwendete Abformmaterialien können gesondert berechnet werden. Anfallende Material und Laborkosten im Zusammenhang mit diesem Gebührenverzeichnis umfassen Praxiskosten nach 4 Abs. 3 und Auslagen für zahntechnische Leistungen nach 9 dieser Gebührenordnung. Die Neue GOZ Seite 3

GOZ 0010 Eingehende Untersuchung zur Feststellung von Zahn, Mund und Kiefererkrankungen einschließlich der Erhebung des Parodontalbefundes sowie Aufzeichnung des Befundes Die GOZ 0010 beinhaltet sowohl die intra als auch die extraorale Inspektion des stomatognathen Systems. Ein zeitlicher Mindestabstand zwischen zwei GOZ 0010 ist nicht angegeben. GOZ 0030 Aufstellung eines schriftlichen Heil und Kostenplans nach Befundaufnahme und gegebenenfalls Auswertung von Modellen Die GOZ 0030 ist berechnungsfähig für das Erstellen eines Heil und Kostenplans nach der Befundung, unabhängig davonob es sich um Anforderung eines Patienten oder eines Kostenträgers handelt. Er muss schriftlich erfolgen und dem Patienten ausgehändigt werden. Wünscht der Patient einen Heil und Kostenplan für eine Verlangensleistung, kann der erstellte Heil und Kostenplan nicht nach GOZ 0030 berechnet werden. Hier ist dann ein Pauschalbetrag anzusetzen. Zusätzlicher Aufwand kann wegen z.b. zeitaufwendiger Planung, ausführliche Erläuterung der Planung, umfangreicher Alternativ Planung berechnet werden. GOZ 0040 Die Neue GOZ Seite 4

Aufstellung eines schriftlichen Heil und Kostenplans bei kieferorthopädischer Behandlung oder bei funktionsanalytischen und funktionstherapeutischen Maßnahmen nach Befundaufnahme und Ausarbeitung einer Behandlungsplanung Die GOZ 0030 und 0040 können nicht nebeneinander berechnet werden. Im Falle eines Heil und Kostenplans für eine prothetische Versorgung und eine funktionsanalytische Behandlung kann nach Aussage des BMG der höhere Aufwand in der Bemessung des Honorars berücksichtigt werden.eine Begründung kann bei der Rechnungserstellung erwähnt werden. GOZ 0050 Abformung oder Teilabformung eines Kiefers für ein Situationsmodell einschließlich Auswertung zur Diagnose oder Planung Der BZAEK Kommentar besagt, dass diese Situationsmodelle nicht für Arbeitsmodelle berechenbar sind. Es ist zu beachten, dass für Situationsmodelle Aufbewahrungspflichten zu beachten sind. Die Berechnung der Situationsmodelle nach GOZ 0050 und 0060 nebeneinander muss nach BMG in der Rechnung begründet werden. Die GOZ 0050 kann labortechnisch nicht für Arbeitsmodelle berechnet werden. Zu einem zusätzlichen Aufwand zählt unter anderem Erschwernisse bei der Abformung Würgereiz, usw. GOZ 0060 Abformung beider Kiefer für Situationsmodelle und einfache Bissfixierung einschließlich Auswertung zur Diagnose oder Planung Die Neue GOZ Seite 5

Zusätzlichen Aufwand bei der GOZ 0060 ist neben der Abformung bei einem Würgereiz auch die Zuordnung der Modelle bei ungesicherter Bisslage. GOZ 0065 Optisch elektronische Abformung einschließlich vorbereitender Maßnahmen, einfache digitale Bissregistrierung und Archivierung, je Kieferhälfte oder Frontzahnbereich Die optisch elektronische Abformung umfasst die dreidimensionale Datenerfassung intraoraler Strukturen im Rahmen des CAD / CAMS Verfahren. Sowohl die BZAEK als auch das BMG erklären, dass neben dieser digitalen Abformung eine konventionelle Abformung in derselben Sitzung für denselben Bereich nicht abrechenbar ist. GOZ 0070 Vitalitätsprüfung eines Zahnes oder mehrerer Zähne einschließlich Vergleichstest, je Sitzung Die Aussage je Sitzung beinhaltet laut BMG, dass die GOZ 0070 nur einmal je Sitzung abrechenbar ist. Sie kann als Kälte und Wärmetest und in Form eines elektrischen Pulpentest durchgeführt werden. Ein Ausschluss liegt hinsichtlich der Durchführbarkeit in der GOZ Gebührenordnung nicht vor. Die Neue GOZ Seite 6

GOZ 0080 Intraorale Oberflächenanästhesie, je Kieferhälfte oder Frontzahnbereich Das Aufbringen von Medikamenten wie z.b. Sprays oder Gels ist eine selbstständige Leistung und dient als vorbereitende Maßnahme für andere Anästhesien. Die GOZ 0080 ist nach Wirkungsverlust erneut berechenbar. GOZ 0090 Intraorale Infiltrationsanästhesie Die GOZ 0090 wird nicht mehr je Einstich berechnet, sondern in der Regel einmal je Zahn und Sitzung. Das BMG beschreibt die Sitzung so, dass die GOZ 0090 in Ausnahmefällen mehrfach zu berechnen ist, dies aber in der Rechnung zu begründen ist. Die BZAEK beschreibt die mehrfache Berechnung der GOZ 0090 wie folgt: Ist die einmalige Infiltrationsanästhesie nicht ausreichend für die Schmerzausschaltung, kann die GOZ 0090 auch mehrfach berechnet werden. Die GOZ 0090 ist ebenfalls mehrfach zur Schmerzausschaltung an unterschiedlichen Stellen berechenbar. Kurze nachvollziehbare Begründungen müssen der Rechnung beigefügt werden. Lang andauernde Behandlungen können ebenfalls eine Mehrfachberechnung nach sich ziehen. Die intraligamentäre, intrakanaläre und auch intrapulpäre Anästhesie wird nach der GOZ 0090 abgerechnet. Die erwähnten Anästhesien sind neben der Infiltrationsanästhesie mit Begründung mehrfach pro Zahn und Sitzung abrechenbar. Die Neue GOZ Seite 7

Die oben erwähnten Abrechenbarkeit gelten ebenfalls für den zahnlosen Kiefer. GOZ 0100 Intraorale Leitungsanästhesie Sowohl bei der GOZ 0090 als auch bei der GOZ 0100 sind die Kosten für das Anästhetikum berechnungsfähig. Das BMG geht von 50 Cent pro Karpule aus, hier muss aber jede Praxis eine Kostenberechnung erstellen und dann die Kosten für das Anästhetikum in Rechnung stellen. Die GOZ 0100 kann auch mehrfach je Sitzung berechnet werden. Eine Begründung auf der Rechnung ist erforderlich. Das BMG sagt, dass bei langandauernden Eingriffen und bei Anästhesieversagern eine mehrfache Berechnung möglich ist. Ebenfalls ist die Berechnung der GOZ 0090 neben der GOZ 0100 in derselben Sitzung und Kieferhälfte möglich, siehe z.b. UK 6er Bereich. Eine Leitungsanästhesie nach GOZ 0100 kann auch am Nervus mentalis erfolgen. GOZ 0110 Zuschlag für die Anwendung eines Operationsmikroskops Die Neue GOZ Seite 8

Die Anwendung eines Operationsmikroskops kann nicht mit der Benutzung einer Lupenbrille verglichen werden, für die Anwendung der Lupenbrille ist die GOZ 0110 als Zuschlag nicht abrechenbar. Der Zuschlag kann neben den GOZ Positionen GOZ Nr. 2195 (Schraubenaufbau oder Glasfaserstift) GOZ Nr. 2330/2340 (indirekte Überkappung/direkte Überkappung) GOZ Nr. 2360 (Vitalexstirpation) GOZ Nr. 2410 (Wurzelkanalaufbereitung) GOZ Nr. 2440 (Wurzelfüllung) GOZ Nr. 3020 (Entf. eines tief frakturierten Zahnes) GOZ Nr. 3030 (Entf. eines Zahnes durch Osteotomie) GOZ Nr. 3040 (Entf. eines retinierten/ impaktierten oder verlagerten Zahnes durch Osteotomie) GOZ Nr. 3045 (Entf. eines extrem verlagerten/ retinierten Zahnes durch Osteotomie bei gefährdeten Nachbarstrukturen) GOZ Nr. 3060 (Blutstillung) GOZ Nr. 3110 (WSR, Frontzahn) GOZ Nr. 3120 (WSR, Seitenzahn) GOZ Nr. 3190 (Zystektomie i. V. m. WSR/ Ost GOZ Nr. 3200 (Zystektomie) GOZ Nr. 4090 (Offene PAR, Frontzahn) GOZ Nr. 4100 (Offene PAR, Seitenzahn) GOZ Nr. 4130 (Schleimhauttransplantation) GOZ Nr. 4133 (Bindegewebstransplantation) GOZ Nr. 9100 (Aufbau des Alveolarfortsatzes) GOZ Nr. 9110 (Interner Sinuslift) GOZ Nr. 9120 (Externer Sinuslift) Die Neue GOZ Seite 9

GOZ Nr. 9130 (Bone Splitting) GOZ Nr. 9170 (Entf. im Knochen liegender Materialien) berechnet werden. GOZ 0120 Zuschlag für die Anwendung eines Lasers Der Zuschlag für die Anwendung eines Lasers kann wie die GOZ 0110 je Behandlungstag einmal abgerechnet werden. Die GOZ 0110 wird mit dem einfachen Gebührensatz der entsprechenden Abrechnungsposition abgerechnet. Die GOZ 0120 wird mit 100% des einfachen Gebührensatzes der betreffenden Leistung abgerechnet, jedoch darf die Gebühr nicht 68,00 übersteigen. Diese Gebühr ist berechnungsfähig neben nachfolgenden GOZ Gebührennummern: GOZ Nr. 2410 (Wurzelkanalaufbereitung) GOZ Nr. 3070 (Exzision von Schleimhaut oder Granulationsgewebe) GOZ Nr. 3080 (Exzision einer Schleimhautwucherung) GOZ Nr. 3210 (Beseitigen störender Schleimhautbänder) GOZ Nr. 3240 (Vestibulum oder Mundbodenplastik) GOZ Nr. 4080 (Gingivektomie, Gingivoplastik) GOZ Nr. 4090 (Offene PAR, Frontzahn) GOZ Nr. 4100 (Offene PAR, Seitenzahn) GOZ Nr. 4130 (Schleimhauttransplantation) GOZ Nr. 4133 (Bindegewebstransplantation) GOZ Nr. 9160 (Entf. unter der Schleimhaut liegender Materialien) Die Neue GOZ Seite 10

B. Prophylaktische Maßnahmen Die prophylaktischen Leistungen sind nur bei Einzelunterweisungen Individualprophylaxe berechnungsfähig. Die Gruppenprophylaxe ist über den Leistungen nach Abschnitt B nicht berechnungsfähig. GOZ 1000 Erstellen eines Mundhygienestatus und eingehende Unterweisung zur Vorbeugung gegen Karies und parodontale Erkrankungen, Dauer mindestens 25 Minuten In der GOZ 1000 ist die Erhebung von Mundhygiene Indizes, das Anfärben der Zähne, praktische Unterweisung, die individuelle Übungen enthält und die Motivation des Patienten enthalten. Die Neue GOZ Seite 11

Die GOZ 1000 kann einmal im Jahr berechnet werden. Die Gebührennummer GOZ 0010 Eingehende Untersuchung, 4000 Parodontalstatus, 4005 PSI Code,8000 klinische Funktionsanalyse sind neben der GOZ 1000 berechenbar. Die Gebührennummer für Beratung und Untersuchung nach GOÄ sind dann neben der GOZ 1000 berechnungsfähig, wenn sie anderen Zwecken dienen. Dies muss dann auf der Rechnung kenntlich gemacht werden. In der Leistungsbeschreibung ist die Dauer von 25 Minuten enthalten, diese Mindestdauer kann auf mehrere Sitzungen verteilt werden. Der 10 Abs. 2 GOZ enthält, dass die Mindestdauer in der Rechnung enthalten sein muss. Die Wahl des Mundhygiene Index ist dem Zahnarzt freigestellt. Die Erhebung der Indizes und die Unterweisung sind an fortgebildete Praxismitarbeiter delegierbar. Die Erhebung muss in geeigneter Form dokumentiert werden. GOZ 1010 Kontrolle des Übungserfolges einschließlich weiterer Unterweisung, Dauer mindestens 15 Minuten Die GOZ 1010 ist innerhalb eines Jahres, als innerhalb von 365 Tagen insgesamt dreimal berechnungsfähig, voran gegangen sein muss die Berechnung der GOZ 1000. Die Mindestdauer von 15 Minuten kann wie bei der GOZ 1000 auf mehrere Minuten verteilt werden. Wird die Kontrolle des Übungserfolges mehr als dreimal im Jahr erbracht, kann diese Gebührennummer nach 2 Absatz 3 als Verlangensleistung berechnet werden. Die Neue GOZ Seite 12

Werden in diesem Zusammenhang andere Kontrollen oder auch Unterweisungen durchgeführt, stehen dem Behandler / Zahnarzt Beratungsleistungen nach GOÄ 1 oder GOÄ 3 als alleinige Leistung zur Verfügung. Die GOZ 1000 und 1010 können nicht in derselben Sitzung nebeneinander berechnet werden. GOZ 1020 Lokale Fluoridierung zur Verbesserung der Zahnhartsubstanz zur Kariesvorbeugung und behandlung, mit Lack oder Gel, je Sitzung Die GOZ 1020 kann innerhalb eines Jahres viermal berechnet werden. Die GOZ 1020 und GOZ 2010 Behandlung überempfindlicher Zahnflächen können in einer Sitzung gleichzeitig berechnet werden, wenn die Behandlung für beide Gebührenpositionen an unterschiedlichen Stellen erfolgt. Die GOZ 1020 ist nicht neben der GOZ 1040 PZR berechnungsfähig. Die Anwendung von fluoridhaltiger Lösung und auch die Materialkosten sind nicht berechnungsfähig. Das BMG kommentiert, dass die präventive Zahnheilkunde gestärkt werden soll und so die bisherigen Mengenbegrenzungen aufgehoben wurden. GOZ 1030 Die Neue GOZ Seite 13

Lokale Anwendung von Medikamenten zur Kariesvorbeugung oder initialen Kariesbehandlung mit einer individuell gefertigten Schiene als Medikamententräger, je Kiefer Die GOZ 1030 ist nur berechnungsfähig, wenn eine individuelle Schiene eingegliedert wird. Wird eine individuelle Fluoridierungsschiene eingegliedert, muss bei der Abrechnung ab 5 x innerhalb eines Jahres eine Begründung auf der Rechnung erscheinen. Bei Verwendung einer CHX Schiene zur Kariesintialbehandlung die Anzahl nicht begrenzt, in der Regel erfolgt die Behandlung mit einer CHX Schiene in Behandlungsserien von 10 Sitzungen. Das Abformmaterial und die Material und Laborkosten für die Herstellung der Schiene sind berechnungsfähig, die Materialkosten für das Medikament und für einen konfektionierten Löffel als Medikamententräger sind nicht berechnungsfähig. Nach 4 Abs. 5 BMV Z kann der GKV Patient verlangen, auf eigene Kosten behandelt zu werden. Wurde mit dem Patienten eine Vereinbarung nach 4 Abs. 5 BMV Z getroffen, kann der Behandler nach 7 Abs. 7 EKV Z die Eigenanteile dem Patienten in Rechnung stellen. Im Vorfeld ist mit dem Patienten hier in der GKV versichert eine schriftliche Vereinbarung zu treffen. Aus dieser Vereinbarung muss hervorgehen, dass diese individuelle Fluoridierungsschiene nicht im Leistungskatalog enthalten ist. Es erfolgt somit eine Privatbehandlung nach 1 Abs. 1 und 2 GOZ. GOZ 1040 Die Neue GOZ Seite 14

Professionelle Zahnreinigung Die Kommentierung der BZAEK besagt, dass die GOZ 1040 je Zahn, Krone, Brückenglied oder Implantat berechnungsfähig ist. Sie kann nicht für die Reinigung von abnehmbaren Prothesen angesetzt werden. Die Fluoridierungsmaßnahmen nach GOZ 1020 sind neben der GOZ 1040 nicht berechenbar. Kam nicht an allen Zähnen die GOZ 1040 zur Anwendung ist in diesem Falle die Abrechnung der GOZ 1020 möglich. Die GOZ 1040 beinhaltet das Entfernen von supragingivalen Zahnstein, die Reinigung der Zahn Zwischenräume, das Entfernen des Biofilms, die Oberflächenpolitur und geeignete Fluoridierungsmaßnahmen. Sie wird je Zahn, Implantat, Brückenglied und Krone abgerechnet. Die subgingivale Konkremententfernung ist nicht Bestandteil der GOZ 1040 und wird somit in dieser Sitzung analog nach $ 6 Abs. 1 GOZ berechnet. Sie kann nicht neben GOZ Nr. 1020 (Lokale Fluoridierung) GOZ Nr. 4050/ 4055 (Entfernung harter und weicher Zahnbeläge, einwurzeliger/ mehrwurzeliger Zahn) GOZ Nr. 4060 (Kontrolle nach Belagsentfernung) GOZ Nr. 4070/ 4075 (Parodontalchirurgische Therapie, einwurzeliger/ mehrwurzeliger Zahn) GOZ Nr. 4090 (Offene PAR, Frontzahn) GOZ Nr. 4100 (Offene PAR, Seitenzahn) berechnet werden. Wünscht ein Patient aus ästhetischen Gründen die Entfernung von z.b. Teebelägen, kann Nach 4 Abs. 5 BMV Z und 7 Abs. 7 EKV Z eine Privatabrechnung nach 2 Abs. 3 GOZ erfolgen. Die PZR an Stegen, Geschieben und anderen Verbindungselementen ist nicht Bestandteil der GOZ 1040 und kann daher analog berechnet werden. Die Neue GOZ Seite 15

Die Kontrolluntersuchungen und / oder Nachreinigungen in einer Folgesitzung kann nach GOZ 4060 berechnet werden. C. Konservierende Leistungen Allgemeine Bestimmungen Die Neue GOZ Seite 16

Nur einmal verwendete Nickel Titan Instrumente zur Wurzelkanalaufbereitung sind gesondert berechnungsfähig. GOZ 2000 Versiegelung von kariesfreien Zahnfissuren mit aushärtenden Kunststoffen, auch Glattflächenversiegelung, je Zahn Die GOZ 2000 kann je Zahn einmal berechnet werden. Hierbei kann die Behandlung sowohl an Milchzähnen als auch an bleibenden Zähnen berechnet werden. Sie ist abrechenbar neben Leistungen nach GOZ 4050 / 4055 und neben Leistungen nach GOZ 2050,2060 und folgende. Sie kann nicht für das Entfernen von Klebebrackets erfolgen, da diese nach GOZ 6110 berechnet wird. Erfolgt nach dem Entfernen eines Bandes, eines Brackets oder eines Attachements eine Versiegelung kann diese nicht in derselben Sitzung berechnet werden, erst in einer Folgesitzung. Leistungen, die zusätzlich berechnet werden können sind GOZ 4050 Entfernung von Zahnbelägen GOZ 2040 absolute Trockenlegung Kofferdam GOZ 1020 lokale Fluoridierung GOZ 2010 Behandlung überempfindlicher Zahnflächen, je Kiefer Die Neue GOZ Seite 17

Abrechenbar ist die GOZ 2010 bei der Behandlung von überempfindlichen freiliegenden Zahnhälsen, präparierte Zahnoberflächen, nach parodontalen Maßnahmen oder bei Einschleiftherapien. Die Behandlung und Abrechnung der GOZ 2010 kann bei Milch und bleibenden Zähnen berechnet werden. Der Leistungsinhalt nach GOZ 2010 ist auch bei der Anwendung eines Dental Lasers abrechenbar. GOZ 2020 Temporärer speicheldichter Verschluss einer Kavität Die BZAEK überlässt es den einzelnen Zahnarzt, welches Füllungsmaterial für einen speicheldichten Verschluss ausgewählt wird, jedoch muss es gewährleistet sein, dass der Verschluss speicheldicht ist. Die GOZ 2020 wird nicht für den provisorischen Verschluss bei Einlagefüllungen in Ansatz gebracht, hier wird die GOZ 2260 und 2270 in Ansatz gebracht. Die GOZ ist im Rahmen der Endodontie und bei der Überkappung einer Caries profunda in Ansatz gebracht, so ein temporärer Verschluss erfolgt. Wird ein provisorischer speicheldichter Verschluss adhäsiv befestigt, kann hierfür die GOZ 2197 zusätzlich berechnet werden. Präendodontische Maßnahmen Kavitätenversorgung werden nicht nach GOZ 2020 abgerechnet, sondern analog nach 6 Abs. 1. Die Neue GOZ Seite 18

Erfolgt in der Notdienstbehandlung eine provisorische Versorgung, ohne das weitere Maßnahmen anfallen, ist die GOZ ebenfalls für diese Leistung abrechenbar. Wird jedoch im Rahmen einer Notfallbehandlung so das BMG eine Erweiterung oder Anpassung der Kavität durch kariöse Läsionen notwendig, ist die GOZ 2020 abrechenbar. GOZ 2030 Besondere Maßnahmen beim Präparieren oder Füllen von Kavitäten ( z.b. Separieren, Beseitigen störenden Zahnfleisch, Stillung einer übermäßigen Papillenblutung), je Kieferhälfte oder Frontzahnbereich Die GOZ 2030 kann je Kieferhälfte oder Frontzahnbereich je Sitzung zweimal berechnet werden. Ausschlaggebend hierfür ist die Maßgabe, dass die Behandlung sowohl beim Präparieren als auch beim Füllen anfällt. Desweiteren ist die GOZ 2030 auch bei der Wurzelkanalbehandlung und in der KFO ansetzbar. Der Kommentar der BZAEK besagt, dass das Präparieren die mechanische Bearbeitung der Zahnhartsubstanz ist, so kann auch die Bearbeitung des Implantat Abutement hierunter verstanden werden. Zu den besonderen Maßnahmen zählt somit das Beschleifen der Kavität, das Beschleifen von Zähnen bei der Kronenversorgung, die intraorale Umgestaltung von Implantat Aufbauten und die Aufbereitung der Wurzelkanäle. Eine weitere besondere Maßnahme, so die BZAEK, ist die Darstellung der Präparationsgrenze sowohl bei der Abformung als auch bei der Befestigung durch geeignete Hilfsmittel und wird somit mit der GOZ 2030 abgerechnet. Das Füllen von Kavitäten beinhaltet die Versorgung von Zahnkavitäten im Bereich der Kronen, am Zahnhals oder in der Wurzel, also bei der Endodontie. Die Neue GOZ Seite 19

Als besondere Maßnahmen sieht die BZAEK das Einsetzen von Klammern, Keile, getränkte oder ungetränkte Fäden, das Elektrotom oder eines Lasers, wobei der Zuschlag nicht zu vergessen ist. Besondere Maßnahmen beim Füllen sind z.b. das Separieren um eine spannungsfreien Kontaktpunkt herzustellen, die Blutstillung usw. Eine weitere besondere Maßnahme ist das Verdrängen von Zahnfleisch mit Hilfe von Klammern, Retraktionsringen oder fäden, das Durchtrennen von Zahnfleischfasern mit Hilfe eines Elektrotoms. Das Stillen einer übermäßigen Papillenblutung ist immer dann erbracht, wenn die Abformung, die Füllung oder die Präparation anderweitig nicht erbracht werden kann. Das BMG erklärt, dass durch die Aussage beim Präparieren oder Füllen eine eindeutige Aussage erbracht wurde und somit die Häufigkeit der Abrechenbarkeit der GOZ 2030 je Sitzung festgelegt wurde. Nach Aussage des BMG wurde die Steigerung und Häufigkeit der GOZ 2030 in der Kalkulation berücksichtigt. GOZ 2040 Anlegen von Spanngummi, je Kieferhälfte oder Frontzahnbereich Zusätzlicher Aufwand ist berechnungsfähig bei z.b. erschwerter Retention bei kurzer klinischer Krone. Die Neue GOZ Seite 20

GOZ 2050 Präparieren einer Kavität und Restauration mit plastischem Füllungsmaterial einschließlich Unterfüllung, Anlegen einer Matrize oder Benutzen anderer Hilfsmittel zur Formung der Füllung, einflächig Die GOZ 2050 wird für Füllungen ohne Adhäsivtechnik abgerechnet, sie kann ebenfalls für einen retrograden Verschluss zum Ansatz gebracht werden. Eine Stiftverankerung dieser Füllung wird analog nach 6 Abs. 1 GOZ abgerechnet. Die GOZ 2030 ist als begleitende Maßnahme abrechenbar. Die GOZ 2050 kann nicht in Verbindung der GOZ 2200 2220 Krone / Teilkrone abgerechnet werden. Das Abdecken einer Implantatkrone / Implantatbrückenanker kann nicht nach GOZ 2050 abgerechnet werden. GOZ 2060 Präparieren einer Kavität und Restauration mit Kompositmaterialien, in Adhäsivtechnik ( Konditionieren ), einflächig, ggf. einschließlich Mehrschichttechnik, einschließlich Polieren ggf. einschließlich Verwendung von Inserts Nach BMG wird der Begriff Adhäsivtechnik wie folgt definiert: Er ist der Oberbegriff für die Schmelz Dentin Adhäsivtechnik ( SDA ) und die Schmelz Adhäsivtechnik ( SAT ) Das BMG begründet den höheren Steigerungsfaktor bei der GOZ 2060, 2080, 2100 und 2120 damit, dass dieser im Einzelfall einen höheren Aufwand bei der Mehrschichttechnik oder einer speziellen Farbanpassung zur Folge hat. Die Neue GOZ Seite 21

Die Gebührennummer GOZ 2197 Adhäsive Befestigung ist neben GOZ 2060, 2080, 2100 und 2120 nicht berechnungsfähig. GOZ 2070 Präparieren einer Kavität und Restauration mit plastischem Füllungsmaterial einschließlich Unterfüllung, Anlegen einer Matrize oder Benutzen anderer Hilfsmittel zur Formung der Füllung, zweiflächig GOZ 2080 Präparieren einer Kavität und Restauration mit Kompositmaterialien, in Adhäsivtechnik ( Konditionieren ), zweiflächig, ggf. einschließlich Mehrschichttechnik, einschließlich Polieren ggf. einschließlich Verwendung von Inserts GOZ 2090 Präparieren einer Kavität und Restauration mit plastischem Füllungsmaterial einschließlich Unterfüllung, Anlegen einer Matrize oder Benutzen anderer Hilfsmittel zur Formung der Füllung, dreiflächig GOZ 2100 Präparieren einer Kavität und Restauration mit Kompositmaterialien, in Adhäsivtechnik ( Konditionieren ), dreiflächig, ggf. einschließlich Mehrschichttechnik, einschließlich Polieren ggf. einschließlich Verwendung von Inserts Die Neue GOZ Seite 22

GOZ 2110 Präparieren einer Kavität und Restauration mit plastischem Füllungsmaterial einschließlich Unterfüllung, Anlegen einer Matrize oder Benutzen anderer Hilfsmittel zur Formung der Füllung, mehr als dreiflächig GOZ 2120 Präparieren einer Kavität und Restauration mit Kompositmaterialien, in Adhäsivtechnik ( Konditionieren ), mehr als dreiflächig, ggf. einschließlich Mehrschichttechnik, einschließlich Polieren ggf. einschließlich Verwendung von Inserts GOZ 2130 Kontrolle, Finieren / Polieren einer Restauration in separater Sitzung, auch Nachpolieren einer vorhandenen Restauration Die GOZ 2130 wird einmal je Füllung abgerechnet, das bedeutet, dass bei mehreren Füllungen pro Zahn die GOZ 2130 auch mehrfach abgerechnet wird. Ausschlaggebend für die Berechnung dieser Leistung ist die gesonderte Sitzung. Hier ist auch so das BMG festgelegt, dass es sich um kurzfristig oder auch längerfristig gelegte Füllungen handelt. Die Füllungsgröße spielt mit der neu definierten GOZ 2130 keine Rolle mehr. Die Versorgung von GKV Patienten mit SDA Füllungen bzw. Inlays erfolgt über eine Mehrkostenvereinbarung, der Patient trägt die Mehrkosten nach GOZ, die Bema Positionen werden über die KVK abgerechnet. Die Neue GOZ Seite 23

Die Mehrkosten Vereinbarung erfolgt nach der Vereinbarung über Mehrkosten bei der Füllungstherapie gemäß 28 Abs. 2 Satz 4 SGB V. Diese Vereinbarung muss vor Behandlungsbeginn mit dem Patienten vereinbart sein. Liegt keine Indikation für einen Füllungstausch vor, ist dies eine Verlangensleistung, der GKV Versicherte wird zum Privatpatienten und es erfolgt eine Vergütungsvereinbarung nach 4 Abs. 5d BMV Z bzw. 7Abs. 7 EKV Z für GKV Patienten und es wird gleichzeitig eine Vergütungsvereinbarung nach 2 Abs. 3 GOZ getroffen. Bei GKV sind die Richtlinien im SGB V zu beachten. Es tritt die Frage auf, hat der Patient bei der Füllungstherapie Anrecht auf Leistungen aus der BEMA nach den Verträgen BMV Z oder EKV Z. Hat er das Recht erfolgt bei weiterreichenden Füllungstherapien eine Vereinbarung nach 4 Abs. 5d BMV Z oder 7 Abs. 7 EKV Z und die Berechnung nach GOZ bzw. GOÄ. Welcher Abrechnungsweg zur Anwendung kommt, ist nachfolgend erläutert: 1 Abs. 2 GOZ beinhaltet den Anwendungsbereich: Leistungen, die über das Maß einer zahnmedizinischen notwendigen zahnärztlichen Versorgung hinausgehen, darf er nur berechnen, wenn sie auf Verlangen des Zahlungspflichtigen erbracht worden sind. 2 Abs. 1 und 2 GOZ beinhaltet die abweichende Behandlung: Durch eine Vereinbarung kann mit dem Zahlungspflichtigen eine abweichende Gebührenhöhe festgelegt werden. Hierbei darf die Punktzahl und der Punktwert nicht verändert werden. Ebenso ist das Ausnutzen einer Notfallbehandlung zur abweichenden Erklärung nicht gestattet. Es muss im Einzelfall ein klärendes Gespräch geführt werden und anschließend eine schriftliche Erklärung. Die Neue GOZ Seite 24

Die Gebührennummer, die Bezeichnung der Leistung, der vereinbarte Steigerungssatz und der sich ergebenen Betrag sind in dieser Erklärung einzutragen. 2 Abs. 3 GOZ beinhaltet weitergehende Erklärung: Die Vereinbarung muss vor Behandlungsbeginn vereinbart und in Form eines Heil und Kostenplans unterschrieben werden. Es muss dem Patienten weiterhin erklärt werden, dass eine mögliche vollständige Erstattung durch den Kostenträger nicht gewährleistet ist, da es sich um eine Verlangensleistung handelt. 6 Abs. 1 GOZ beinhaltet Gebühren für andere Leistungen, die Analogberechnung: Selbständige zahnärztliche Leistungen die in der Gebührenordnung nach GOZ nicht aufgenommen wurden, können nach einer nach Art, Kosten und Zeitaufwand gleichartigen Leistung der GOZ berechnet werden. Findet man eine solche Gebührennummer nicht in dieser Verordnung ist der Behandler berechtigt, diese Leistung der GOÄ zu entnehmen, so sie der Art, Kosten und Zeitaufwand entspricht. Der 28 Abs. 2 SGB V umfasst folgende Verordnung: Die zahnärztliche Behandlung umfasst die Tätigkeit des Zahnarztes, die zur Verhütung, Früherkennung und Behandlung von Zahn, Mund und Kieferkrankheiten nach den Regeln der zahnärztlichen Kunst ausreichend und zweckmäßig ist. Wählen Versicherte bei Zahnfüllungen eine darüber hinausgehende Versorgung, haben sie die Mehrkosten selbst zu tragen. In diesen Fällen ist von den Kassen die vergleichbare preisgünstigste plastische Füllung als Sachleistung abzurechnen. In Fällen des Satzes 2 ist vor Beginn der Die Neue GOZ Seite 25

Behandlung eine schriftliche Vereinbarung zwischen dem Zahnarzt und dem Versicherten zu treffen. Die Mehrkostenregelung gilt nicht für Fälle, in denen intakte plastische Füllungen ausgetauscht werden. Nicht zur zahnärztlichen Behandlung gehört die kieferorthopädische Behandlung von Versicherten, die zu Beginn der Behandlung das 18. Lebensjahr vollendet haben. GOZ 2150 Einlagefüllung, einflächig GOZ 2160 Einlagefüllung, zweiflächig GOZ 2170 Einlagefüllung, mehr als zweiflächig Findet ein Füllungsaustausch mit Einlagefüllungen statt, kommt es wiederum zur Unterscheidung einer Notwendigkeit beim Füllungsaustausch und einer Verlangensleistung beim Austausch einer intakten Füllung. Liegt keine medizinische Notwendigkeit vor, findet der 2 ABS 3 als abweichende Vereinbarung Anwendung. Die Einlagefüllungen werden nach GOZ 2150 2170 berechnet. Ergänzend kommen Leistungen als Begleitmaßnahmen hinzu, wie z.b. GOZ 2197 usw. Werden Einlagefüllungen durch Mehrkostenvereinbarung nach 28 Abs. 2 SGB V in Ansatz gebracht und es liegt Karies oder defekte Füllungen vor, oder auch Die Neue GOZ Seite 26

eine Niereninsuffizienz oder Amalgamallergie, kommen die GOZ Positionen 2150 2170 ggf. mit GOZ 2197 abzüglich BEMA 13a 13d zur Abrechnung. GOZ 2180 Vorbereitung eines zerstörten Zahnes mit plastischem Aufbaumaterial zur Aufnahme einer Krone Die GOZ 2180 beinhaltet die Restauration durch umfangreichen Hartsubstanzverlust geschädigten Zahn mit plastischem Material. Die Leistung nach GOZ 2180 kann je Zahn nur einmal berechnet werden. Die Leistung nach GOZ 2180 kann neben nicht GOZ Leistungen nach GOZ 2150 2170 und 2190 berechnet werden. GOZ 2190 Vorbereitung eines zerstörten Zahnes durch gegossenen Aufbau mit Stiftverankerung zur Aufnahme einer Krone Die GOZ 2190 ist je Zahn einmal berechenbar, die GOZ 2197 kann zusätzlich in Ansatz gebracht werden. Die anfallenden Abformmaterialien und die Materialund Laborkosten sind zusätzlich berechenbar. Weitere Stiftverankerungen lösen die GOZ 2190 nicht mehr aus. Die GOZ 2190 kann neben Einlagefüllungen oder Aufbaufüllungen nicht in Ansatz gebracht werden. Die Leistung nach GOZ 2190 kann sowohl direkt nach Modellierung im Mund oder nach Abformung und Modellherstellung gefertigt werden. Zusätzlicher Aufwandergibt sich z.b. bei einer subgingivaler Ausdehnung der Kavität, bei Wurzelkaries, usw. Die Neue GOZ Seite 27

GOZ 2195 Vorbereitung eines zerstörten Zahnes durch einen Schraubenaufbau oder Glasfaserstift o.ä. zur Aufnahme einer Krone Die GOZ 2195 wir je Zahn einmal berechnet, sie kann neben der GOZ 2180 Aufbaufüllung in Ansatz gebracht werden. Der Zuschlag nach GOZ 2197 ist ebenso wie der der nach GOZ 0110 OP Mikroskop abrechenbar. GOZ 2197 Adhäsive Befestigung ( plastischer Aufbau, Stift, Inlay, Krone, Teilkrone, Veneer etc. ) Die GOZ 2197 wird je Zahn und Sitzung berechnet. Werden verschiedene Befestigungen an einem Zahn in Form eines Keramikstiftes und einer SDA Aufbaufüllung durchgeführt, muss dies im Steigerungsfaktor als Mehraufwand berücksichtigt werden. Die dentinadhäsive Befestigung von Wurzelkanalfüllmaterialien mit Hilfe eines Sealers ist ebenfalls nach GOZ 2197 berechnungsfähig. GOZ 2200 Versorgung eines Zahnes oder Implantats durch eine Vollkrone ( Tangentialpräparation) Erfolgt eine adhäsive Befestigung ist die GOZ 2197 berechnungsfähig. Erfolgt eine Präparation des Implantat Abutements wird die Krone auf dem Implantat nach GOZ 2200 abgerechnet. Die Neue GOZ Seite 28

GOZ 2210 Versorgung eines Zahnes durch eine Vollkrone ( Hohlkehl oder Stufenpräparation ) GOZ 2220 Versorgung eines Zahnes durch eine Teilkrone mit Retentionsrillen oder kästchen oder mit Pinledges einschließlich Rekonstruktion der gesamten Kaufläche, auch Versorgung eines Zahnes durch ein Veneer Die Versorgung eines Zahnes durch ein Veneer aus ästhetischen Gründen löst die Vergütungsvereinbarung nach 2 Abs. 3 GOZ aus. GOZ 2230 Enden die Leistungen mit der Präparation eines Zahnes oder der Abdrucknahme beim Implantat, so ist die Hälfte der jeweiligen Gebühr abrechnungsfähig GOZ 2240 Sind darüber hinaus weitere Maßnahmen erfolgt, so sind drei Viertel der Gebühr berechnungsfähig GOZ 2250 Eingliederung einer konfektionierten Krone in der pädiatrischen Zahnheilkunde Die Neue GOZ Seite 29

Die Versorgung eines Zahns / Milchzahns mit einer konfektionierten Krone erfolgt nach umfangreichem Hartsubstanzverlust, nach einem Unfall. Die Abrechnung der GOZ 2250 ist nicht auf Milchzähne beschränkt. Vor der Versorgung mit einer konfektionierten Krone können konservierende oder endodontische Maßnahmen notwendig sein. GOZ 2260 Provisorium im direkten Verfahren ohne Abformung, je Zahn oder Implantat, einschließlich Entfernung Die provisorische Versorgung beinhaltet ebenfalls die Versorgung eines Inlays hach dies GOZ Leistungsbeschreibung. Es ist eine direkte Versorgung eines Zahns mit einem Provisorium nach Präparation. Die Versorgung mit einer Stiftkrone kann nicht nach GOZ 2260berechnet werden. Es handelt sich dieser Abrechnung um eine Analogberechnung nach 6 Abs. 1 GOZ GOZ 2270 Provisorium im direkten Verfahren mit Abformung, je Zahn oder Implantat, einschließlich Entfernung Korrekt müsste es bei der GOZ 2260 und 2270 Entfernung und Wiederbefestigung heißen, da für die Wiederbefestigung keine GOZ Leistungsbeschreibung existiert. GOZ 2290 Die Neue GOZ Seite 30

Entfernung einer Einlagefüllung, einer Krone, eines Brückenankers, Abtrennen eines Brückengliedes oder Steges oder Ähnliches GOZ 2300 Entfernen eines Wurzelstiftes Die Entfernung eines Wurzelstiftes aus dem Wurzelkanal wird mit der GOZ 2300 abgerechnet. Die Abrechnung erfolgt für gegossene Stiftaufbauten, konfektionierte Schraubenaufbauten und auch Glasfaserstifte. GOZ 2310 Wiedereingliederung einer Einlagefüllung, einer Teilkrone, eines Veneers oder einer Krone oder Wiederherstellung einer Verblendschale an herausnehmbarem Zahnersatz Die Kommentierung der BZAEK besagt, dass die Wiederbefestigung einer Stiftkrone oder einer Wurzelstiftkappe nicht Bestandteil dieser GOZ Leistungsbeschreibung ist. Ebenso kann die Befestigung einer provisorischen Krone oder einer Einlagefüllung nicht nach der GOZ 2310 abgerechnet werden. Die Abrechnung erfolgt analog nach 6 Abs. 1GOZ. GOZ 2320 Wederherstellung einer Krone, einer Teilkrone, eines Veneers, eines Brückenankers, einer Verblendschale oder einer Verblendung an festsitzendem Zahnersatz, gegebenfalls einschließlich Wiedereingliederung und Abformung GOZ 2330 Maßnahmen zur Erhaltung der vitalen Pulpa bei Caries profunda ( Exkavieren, indirekte Überkappung ), je Kavität Die Neue GOZ Seite 31

Die Leistungen nach GOZ 2330 und 2340 werden dahingehend klargestellt, dass sich die Leistung auf die Kavität bezieht. GOZ 2340 Maßnahmen zur Erhaltung der freiliegenden Pulpa ( exkavieren, direkte Überkappung ), je Kavität Die GOZ 2330 und 2340 kann somit mehrfach pro Zahn je Kavität berechnet werden. Ebenfalls sind die Zuschläge nach GOZ 0110 berechnungsfähig. Die GOZ 2020, der temporäre speicheldichte Verschluss kann ebenfalls in Ansatz gebracht werden. GOZ 2350 Amputation und Versorgung der vitalen Pulpa einschließlich Exkavieren Die GOZ 2350 kann sowohl für Milchzähne als auch für bleibende Zähne in Ansatz gebracht werden. Die GOZ 2390 Trepanation ist ob der Leistungsbeschreibung nicht mehr ansetzbar. Die GOZ 2020 für den temporären speicheldichten Verschluss ist berechnungsfähig. Die Leistung beinhaltet die Entfernung der gesamten Kronenpulpa. Der provisorische Verschluss kann nach GOZ 2050 zusätzlich berechnet werden. GOZ 2360 Exstirpation der vitalen Pulpa einschließlich Exkavieren, je Kanal Die Neue GOZ Seite 32

Die GOZ 2360 ist abrechenbar für Milch und bleibende Zähne. Die GOZ 2390 kann ob der Leistungsbeschreibung nicht mehr abgerechnet werden, die GOZ 2020 dafür ist abrechenbar. GOZ 2380 Amputation und endgültige Versorgung der avitalenmilchzahnpulpa Abrechenbar einmal je Zahn an eben den Milchzähnen, neben den GOZ 2050 2120 und der GOZ 2250 konfektionierte Kinderkrone. GOZ 2390 Trepanation eines Zahnes, als selbstständige Leistung Bedingt durch die Leistungsbeschreibung selbstständige Leistung kann keine weitere endodontische Maßnahme in derselben in Ansatz gebracht werden. Die GOZ 0070 und 0080 0100 sind berechnungsfähig. Weitere endodontische Maßnahmen können erst in einer Folgesitzung zum Ansatz gebracht werden. Das BMG kommentiert, dass die GOZ 2390 nicht als Zugangsleistung zu den GOZ 2410 2440 berechnungsfähig ist. Die GOZ 2390 ist nur im Rahmen einer Notfallbehandlung angezeigt. Weitere Leistungen könnten somit wohl nur als Verlangensleistung wie GOZ 2410, 2430 oder 2020 abgerechnet werden GOZ 2400 Elektrometrische Längenbestimmung eines Wurzelkanals Die Neue GOZ Seite 33

Die GOZ 2400 ist sowohl bei Milch als auch bei bleibenden Zähnen berechnungsfähig. Sie kann in einer Sitzung maximal zweimal berechnet werden, aber auch in einer Folgesitzung erneut in Ansatz gebracht werden. Die Berechnung der GOÄ Nr. 5000 ist neben der GOZ 2400 abrechenbar. GOZ 2410 Aufbereitung eines Wurzelkanals, auch retrograd, je Kanal, gegebenfalls in mehreren Sitzungen Die GOZ 2410 kann je Sitzung einmal berechnet werden, in der Folgesitzung ob der anatomischen Besonderheiten erneut. Dies ist in der Rechnung zu dokumentieren. Die retrograde Aufbereitung bei der WSR ist ebenfalls nach GOZ 2410 berechnungsfähig. Leistungen nach GOZ 0110 und 0120 sind zusätzlich abrechenbar. GOZ 2420 Zusätzliche Anwendungen elektrophysikalischer chemischer Methoden, je Kanal Die Leistung nach GOZ 2420 beinhalten die Spülung z.b. mit Natriumhypochlorit und Chlorhexidin und der mit in Ultraschallschwingungen versetzte Kanalinstrumente. GOZ 2430 Die Neue GOZ Seite 34

Medikamentöse Einlagen in Verbindung mit Maßnahmen nach GOZ 2360, 2380 und 2410, je Zahn und Sitzung Zusätzlich zur Leistung nach GOZ 2430 kann die GOZ 2020 in Ansatz gebracht werden. GOZ 2440 Füllung eines Wurzelkanals Zusätzlich zur GOZ 2440 kann die GOZ 2197 adhäsive Befestigung in Ansatz gebracht werden. Schnittstellen in der Endodontie zwischen GKV und GOZ Leistungen, die nicht in der Bema enthalten sind, wie z.b. elektrometrische Längenbestimmung werden nach 4 Abs. 5 BMV Z bzw. 7 Abs. 7 EKV Z über den 1 Abs. 1 und 2 GOZ berechnet. Endodontische Maßnahmen las Privatleistungen sind dann ansetzbar und privat berechnungsfähig, wen eine schlechte Prognose oder wie z.b. die Weißzähne, als nicht richtlinienkonforme Zähne endodontisch versorgt werden sollen. Ebenfalls wird die rein maschinelle Aufbereitung eines Wurzelkanals z.b. nach GOZ 0090,2360,2410,2400 und 2440 berechnet. Wird im Rahmen einer endodontischen Behandlung die Lupenbrille benutzt, kann dies in der Aufwertung des Steigerungsfaktors berechnet werden. Die Neue GOZ Seite 35

D. Chirurgische Leistungen Allgemeine Bestimmungen 1.) Die primäre Wundversorgung (Reinigen der Wunde, Glätten des Knochens, Umschneidung, Tamponieren, Wundverschluss ohne zusätzliche Die Neue GOZ Seite 36

Lappenbildung, gegeben falls Fixieren eines plastischen Wundverbandes) ist Bestandteil der Leistungen nach Abschnitt D nicht gesondert berechnungsfähig. 2.) DieSchaffung des operativen Zugangs ist Bestandteil der Leistung nach Abschnitt D und nicht gesondert berechnungsfähig. 3.) Zu den besonders berechnungsfähigen Leistungen zählen Knochenersatzmaterialien, Materialen zur Förderung der Blutgerinnung oder der Geweberegeneration wie z.b. Membrane. Desweiteren können Materialien zum Verschluss von oberflächigen Blutungen bei hämorrhagischen Diathesen oder zum Schutz von anatomischen Strukturen wie Nerven, atraumatisches Nahtmaterial und nur einmal verwendbare Explantationsfräsen gesondert berechnet werden. Zuschläge aus dem Abschnitt L sind zusätzlich berechenbar. GOZ 3000 Entfernung eines einwurzeligen Zahnes oder eines enossalen Implantats Bei der Abrechnung nach GOZ 3000 wird nicht zwischen Milch und bleibenden Zähnen unterschieden. GOZ 3010 Entfernung eines mehrwurzeligen Zahnes GOZ 3020 Entfernung eines tieffrakturierten oder tief zerstörten Zahnes GOZ 3030 Die Neue GOZ Seite 37

Entfernung eines Zahnes oder eines enossalen Implantats durch Osteotomie GOZ 3040 Entfernung eines retinierten, impaktierten oderverlagerten Zahnes durch Osteotomie GOZ 3045 Entfernen einesextrem verlagerten und / oder extrem retinierten Zahnes durch umfangreiche Osteotomie bei gefährdeten anatomischen Nachbarstrukturen Diese neue GOZ Position stammt ursprünglich aus der GOÄ, die GOÄ 2650. Hierbei handelt es sich um eine umfangreiche Osteotomie. Wie bei zahlreichen Leistungen aus dem Bereich Chirurgie finden auch hier Zuschläge Anwendung, die GOZ 0510. Neben der Berechnung der Anästhesieleistung kommt auch die zusätzlich Abrechnung von Nahtmaterial atraumatisch zur Anwendung. Zuschläge wie GOZ 0110 und / oder 0120 sind zu berücksichtigen. GOZ 3050 Stillung einer übermäßigen Blutung im Mund und / oder Kieferbereich, alsselbständige Leistung Die Neue GOZ Seite 38

Diese Leistung ist sowohl für intra als auch extraorale übermäßige Blutung im Zusammenhang mit zahnärztlichen Leistungen abrechenbar. Sind diese übermäßigen Blutungen örtlich getrennt, ist die GOZ 3050 auch mehrfach abrechenbar. GOZ 3060 Stillung einer Blutung durch Abbinden oder Umstechen des Gefäßes oder durch Knochenbolzung Die Abrechnung dieser Leistung ist neben einen chirurgischen Eingriff in derselben Sitzung erfolgen. Muss in diesem Zusammenhang ein Gefäß freigelegt werden, um die Blutung durch das Abbinden eines Gefäßes zu stillen, kann, sofern es sich um ein eigenständiges Operationsgebiet handelt, diese Leistung nach GOÄ 2660 berechnet werden. GOZ 3070 Exzision von Schleimhaut oder Granulationsgewebe, als selbständige Leistung Ausschlaggebend für die Abrechenbarkeit dieser Leistung ist die selbstständige Leistung. GOZ 3080 Die Neue GOZ Seite 39

Exzision einer Schleimhautwucherung größeren Umfangs ( z.b. lappiges Fibrom, Epulis ) GOZ 3090 Plastischer Verschluss einer eröffneten Kieferhöhle Die GOZ 3090 zum Verschluss einer Mund Antrum Verbindung kann sowohl als selbstständige Leistung oder auch in Verbindung mit einer chirurgischen Leistung abgerechnet werden. GOZ 3100 Plastische Deckung im Rahmen einer Wundversorgung einschließlich einer Periostschlitzung, je Operationsgebiet Raum der zusammenhängenden Schnittführung Bei der GOZ 3100 sind auch die Zuschläge für chirurgische Leistungen zu berücksichtigen. Die GOZ 3100 ist neben den Extraktionen, den Osteotomien, den Wurzelspitzenresektionen abrechenbar. Die Verwendung einer Membran nach GOZ 4138 ist ebenfalls abrechenbar GOZ 3110 Resektion einer Wurzelspitze an einem Frontzahn Die Neue GOZ Seite 40

GOZ 3120 Resektion einer Wurzelspitze an einem Seitenzahn GOZ 3130 Hemisektion und Teilextraktion eines mehrwurzeligen Zahnes GOZ 3140 Reimplantation eines Zahnes einschließlich einfacher Fixation GOZ 3160 Transplantation eines Zahnes einschließlich operativer Schaffung des Knochenbettes GOZ 3190 Operation einer Zyste durch Zystektomie in Verbindung mit einer Osteotomie oder Wurzelspitzenresektion GOZ 3200 Operation einer Zyste durch Zystektomie, als selbständige Leistung GOZ 3210 Beseitigung störender Schleimhautbänder, je Kieferhälfte oder Frontzahnbereich Die Neue GOZ Seite 41

GOZ 3230 Knochenresektion am Alveolarfortsatz zur Formung des Prothesenlagers, als selbständige Leistung, je Kiefer GOZ 3240 Vestibulumplastik oder Mundbodenplastik kleineren Umfangs, auch Gingivaextensionsplastik, je Kieferhälfte oder Frontzahnbereich, für einen Bereich bis zu zwei nebeneinanderliegenden Zähnen, ggf. auch am zahnlosen Kiefer. Es ist bei der Berechnung der GOZ 3240 zu berücksichtigen, dass die Berechnung für 2 nebeneinanderliegenden Zähnen oder einen vergleichbar gleich großen Bereich am zahnlosen Kiefer berechnungsfähig ist. Findet die Behandlung mit einem Laser statt, kommt die GOZ 0120 zur Anwendung. Ebenso sind chirurgische Zuschläge wie hier die GOZ 0510 anzuwenden. Die Vestibulum oder Mundbodenplastik größeren Umfangs wird nach GOÄ 2675 oder GOÄ 2677 berechnet. Die totale Vestibulum oder Mundbodenplastik nach GOÄ 2676. Neben der GOZ 3240 kann auch die GOZ 4110 Auffüllen parodontaler Knochendefekte, die GOZ 4130, 4133 und die GOZ 4138 abgerechnet werden. GOZ 3250 Tuberplastik, einseitig GOZ 3260 Freilegen eines retinierten oder verlagerten Zahnes zur orthopädischen Einstellung Die Neue GOZ Seite 42

GOZ 3270 Germektomie Die Leistung nach GOZ 3270 beinhaltet die Entfernung eines Zahnkeims ohne ausgebildete Wurzel. GOZ 3280 Lösen, Verlegen und Fixieren des Lippenbändchen und Durchtrennen des Septums bei echtem Diastemas GOZ 3290 Kontrolle nach chirurgischem Eingriff, als selbständige Leistung, je Kieferhälfte oder Frontzahnbereich Die GOZ 3290 beinhaltet das einfache Nachschauen ohne Behandlungsmaßnahme je Wunde und nur einmal je Kieferhälfte oder Frontzahnbereich. GOZ 3300 Nachbehandlung nach chirurgischem Eingriff ( z.b. Tamponieren), als selbständige Leistung, je Operationsgebiet Raum einer zusammenhängenden Schnittführung Es handelt sich bei der GOZ 3300 um eine selbständige Leistung, die je OP Gebiet berechnungsfähig ist. Bei getrennten OP Gebieten kann diese Gebührennummer max. 2 x je Kieferhälfte oder Frontzahnbereich und Sitzung berechnet werden. Die Neue GOZ Seite 43

Nach parodontal chirurgischen Eingriffen kann diese GOZ Position nicht berechnet werden, ggf. neben diesen. Nicht abrechenbar ist die GOZ 3300 neben GOZ 3060 Blutstillung, GOZ 3290 Kontrollbehandlung, GOZ 3310 chirurgische Wundrevision und GOZ 4150 Kontrolle / Nachbehandlung nach PAR. GOZ 3310 Chirurgische Wundrevision ( z.b. Glätten des Knochens, Auskratzen, Naht ) je Operationsgebiet ( Raum einer zusammenhängenden Schnittführung ) Die GOZ 3310 ist eine selbstständige Leistung, stellt einen erneuten chirurgischen Eingriff dar, wobei der vorherige chirurgische Eingriff in einem zeitlichen Zusammenhang steht. Die GOZ 3310 ist ebenfalls abrechenbar für eine Wundrevision nach parodontal chirurgischen Eingriffen. Die ehemals GOZ 315 Endodontische Stabilisierung eines Zahns im Knochen kann nunmehr nach 6 Abs. 1 GOZ analog berechnet werden. Die Neue GOZ Seite 44

E. Leistungen bei Erkrankung der Mundschleimhaut und des Parodontiums Allgemeine Bestimmungen 1.) Als Bestandteile der primären Wundversorgung gelten z.b. Reinigen der Wunde, Glätten des Knochens, Umschneidung, Tamponieren, Wundverschluss ohne Lappenbildung, gegebenfalls Fixieren eines plastischen Wundverbandes 2.) Knochenersatzmaterialien sowie Materialien zur Förderung der Blutgerinnung oder Geweberegeneration ( z.b. Membrane ) sowie zum Verschluss von oberflächigen Blutungen bei hämorrhagischen Diathesen oder, wenn dies zum Schutz wichtiger anatomischer Strukturen ( z.b. Nerven ) erforderlich ist, sowie atraumatisches Nahtmaterial und Material zur Fixierung von Membranen sind gesondert berechnungsfähig. GOZ 4000 Erstellen und Dokumentieren eines Parodontalstatus Die GOZ 4000 ist innerhalb eines Jahres zweimal berechnungsfähig. Diese Abrechnungsposition kann neben der GOZ 0010, 1040 PZR GOZ 4005 PSI Code und den Leistungen nach GOZ 4050 / 4055 berechnet werden. Die Neue GOZ Seite 45