we help people achieve healthy skin Verhaltenskodex für Dritte LEO Pharma Verhaltenskodex für Dritte 1
Verhaltenskodex für Dritte Die Werte von LEO Integrität Kundenorientierung Innovation Begeisterung Flexibilität 2
Inhalt Einleitung...5 Soziale Unternehmensverantwortung (CSR) bei LEO Pharma...7 Unsere Verpflichtung gegenüber Dritten... 7 Verhaltenskodex für Dritte von LEO Pharma...8 Compliance-Bereiche...9 1. Ethisches Geschäftsverhalten...9 2. Menschenrechte...10 3. Arbeitnehmerrechte...11 4. Gesundheit und Sicherheit...12 5. Umwelt...12 6. Subunternehmer...14 7. Managementsysteme...14 Referenzen...15 3
Verhaltenskodex für Dritte 4
Einleitung Im Verhaltenskodex für Dritte von LEO Pharma (nachfolgend dieser Verhaltenskodex ) werden die Anforderungen und Erwartungen erläutert, die LEO Pharma im Hinblick auf ethisches Geschäftsverhalten, Menschenrechte, Arbeitnehmerrechte, Gesundheit und Sicherheit, Umwelt, Subunternehmer und Managementsysteme an Dritte (gemäß nachfolgender Definition) stellt. Dritte (bzw. gegebenenfalls im Singular ein Dritter ) sind natürliche oder juristische Personen, mit denen LEO Pharma in irgendeiner Form zusammenarbeitet und/oder die im Namen von LEO Pharma handeln, insbesondere Lieferanten, Auftragnehmer, Hersteller, Zwischenhändler, Eigentümer von Konsignationsbeständen, Berater, Kunden, Händler, Vertreter, Vermittler, Geschäftspartner, Kliniken in öffentlicher und privater Trägerschaft, Krankenhäuser, Universitäten und andere Einrichtungen sowie regierungsunabhängige Organisationen. Ungeachtet anderslautender Angaben im vorliegenden Dokument bezeichnet Dritte ausdrücklich nicht einzelne Patienten oder Angehörige des Gesundheitswesens. 5
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Soziale Unternehmensverantwortung (CSR) der LEO Pharma Integrität ist unser Grundwert bei LEO Pharma. Wir sind ein verantwortungsbewusstes Unternehmen und halten, was wir versprechen. Wir wollen offen, ehrlich und von Vertrauen geprägt handeln und kommunizieren. Dies spiegelt sich auch in unserer CSR-Strategie wieder. Bei LEO Pharma ist die CSR Teil unserer Arbeit. Als Orientierung dienen uns dabei der betriebsinterne Verhaltenskodex (Code of Conduct) und unser Programm zur Bekämpfung von Korruption und Bestechung. Darüber hinaus sind alle Produktionsstandorte von LEO Pharma nach ISO 14001 und OHSAS 18001 zertifiziert. Unsere Verpflichtung gegenüber Dritten LEO Pharma konzentriert sich bei der Umsetzung dieses Verhaltenskodex auf vier Bereiche: Prioritäten setzen: Unsere Beurteilungen und Bewertungen beruhen auf einem risikobasierten Konzept. Dabei konzentrieren wir uns darauf, wo in unserer Lieferkette und bei unseren Beziehungen zu Dritten negative Auswirkungen am wahrscheinlichsten sind bzw. die Konsequenzen am folgenschwersten wären. Respekt: Unsere Zusammenarbeit mit Dritten ist fair, objektiv, transparent und professionell. Kommunizieren und schulen: Wir stellen sicher, dass unsere Beschäftigten diesen Verhaltenskodex kennen und dass die Mitarbeiter, die für die Zusammenarbeit mit Dritten zuständig sind, entsprechend geschult sind. Kontinuierlich verbessern: Es ist uns bewusst, dass die Nachhaltigkeit der Lieferkette ein Prozess ist, der niemals abgeschlossen ist. Daher überarbeiten wir unser Programm laufend und passen unsere Verfahrensweisen an, um uns kontinuierlich zu verbessern. 7
Verhaltenskodex für Dritte von LEO Pharma LEO Pharma erwartet von Dritten, dass sie stets die geltenden Gesetze, Regularien und Vorschriften befolgen, bei ihrer Arbeit hohe Qualitäts- und ethische Standards erfüllen und sämtliche gegebenenfalls von LEO Pharma erteilten besonderen Anweisungen bzw. Anforderungen beachten. Grundlage für diesen Verhaltenskodex sind im Wesentlichen die Prinzipien der pharmazeutischen Industrie für verantwortungsvolles Lieferkettenmanagement1. LEO Pharma ist sich über kulturelle Unterschiede im Klaren und ist sich bewusst, dass eine weltweit einheitliche Auslegung und Anwendung dieses Verhaltenskodex nicht immer einfach ist. Dieser Verhaltenskodex hat allgemeine Gültigkeit, aber wir sind uns bewusst, dass zur Erfüllung der darin enthaltenen Anforderungen und Erwartungen unterschiedliche Methoden zum Einsatz kommen können, die jeweils mit den Gesetzen, Werten und kulturellen Erwartungen der verschiedenen Länder und Gesellschaften der Welt im Einklang stehen müssen. Darüber hinaus beeinflussen Größe, Branche und operatives Umfeld, in dem sich ein Dritter bewegt, die Maßnahmen zur Umsetzung dieses Verhaltenskodex. Wir sind der Auffassung, dass dieser Verhaltenskodex am besten durch ein Konzept zur kontinuierlichen Verbesserung implementiert werden kann, bei dem die Leistung Dritter im Laufe der Zeit weiter optimiert wird. Von Dritten wird erwartet, dass sie bereitwillig an Bewertungs- und Kontrollmaßnahmen mitarbeiten. Diese Maßnahmen können Selbsteinschätzungen, Fragebögen, Befragungen, allgemeine Bewertungen, Audits oder andere notwendige Maßnahmen umfassen. LEO Pharma behält sich ausdrücklich das Recht vor, eine potenzielle oder bestehende Geschäftsbeziehung mit einem Dritten zu beenden, wenn: keine oder geringe Kooperationsbereitschaft bezüglich Bewertungs- und Kontrollmaßnahmen im Zusammenhang mit diesem Verhaltenskodex besteht oder keine oder geringe Bereitschaft besteht, an der Verbesserung von Managementsystemen zu arbeiten, um das Risiko nachteiliger Auswirkungen im Zusammenhang mit ethischem Geschäftsverhalten, Menschenrechten, Arbeitnehmerrechten, Gesundheit und Sicherheit sowie Umwelt zu bewältigen, oder ein Dritter (oder gegebenenfalls dessen Unterauftragnehmer) gegen diesen Verhaltenskodex verstößt. 8 1 Pharmaceutical Supply Chain Initiative (www.pscinitiative.org)
COMPLIANCE-BEREICHE 1. Ethisches Geschäftsverhalten Von Dritten wird erwartet, dass sie ethisch und integer handeln. Die ethischen Anforderungen umfassen die folgenden Aspekte: Integrität im Geschäftsleben und fairer Wettbewerb Korruption, Erpressung und Unterschlagung sind in jeglicher Form verboten. Dritte dürfen keine Bestechungsgelder oder sonstigen ungesetzlichen Zahlungen anbieten oder annehmen und sich nicht an anderen ungesetzlichen Anreizen für geschäftliche oder staatliche Beziehungen beteiligen. Dritte achten bei ihrer Geschäftstätigkeit den Grundsatz des fairen und lebhaften Wettbewerbs und halten die geltenden Kartellgesetze, Ausfuhrbeschränkungsvorschriften und Handelsembargos ein. Dritte wenden faire Geschäftspraktiken an, wozu auch korrekte und wahrheitsgetreue Werbung zählt. Feststellung von Unregelmäßigkeiten Alle Mitarbeiter sollen dazu ermutigt werden, Unregelmäßigkeiten oder illegale Tätigkeiten am Arbeitsplatz zu melden, ohne Repressalien, Einschüchterungen oder sonstige Schikanen fürchten zu müssen. Dritte müssen Nachforschungen anstellen und gegebenenfalls korrigierend eingreifen. Tierschutz Dritte gehen mit Tieren sorgsam um und achten darauf, dass unnötiger Stress und Schmerzen vermieden werden. Vor der Durchführung von Tierversuchen ist stets zu prüfen, ob es möglich ist, den Tierversuch durch einen anderen Versuch zu ersetzen, weniger Tiere einzusetzen oder das Verfahren so weiterzuentwickeln, dass die Tiere so wenig wie möglich leiden. Soweit möglich, sollen Alternativen genutzt werden, die wissenschaftlich anerkannt und von den Behörden akzeptiert sind. Als Mindestanforderung müssen alle Tierversuche und Tierpflegearbeiten im Einklang mit den in den EU-Rechtsvorschriften festgelegten Standards stehen, unabhängig davon, wo der Einsatz von Tieren stattfindet. Datenschutz, Vertraulichkeit und Rechte an geistigem Eigentum Dritte tragen dafür Sorge, dass der Datenschutz in Bezug auf Informationen, die das Unternehmen, die Beschäftigten und die Patienten betreffen und nicht für die Öffentlichkeit bestimmt sind, im Einklang mit dem jeweils geltenden Recht gewährleistet ist, und machen ausschließlich in angemessener und rechtmäßiger Weise von diesen Informationen Gebrauch. Dritte stellen gleichermaßen sicher, dass 9
keine vertraulichen Informationen, die Eigentum von LEO Pharma oder anderer Unternehmen oder Personen sind, aufgrund der Handlungen oder Unterlassungen Dritter verbreitet oder in unzulässiger Weise offengelegt werden. Schlussendlich achten Dritte alle Rechte am geistigen Eigentum von LEO Pharma oder anderen Unternehmen oder Personen und verletzen diese Rechte nicht bzw. verstoßen nicht gegen diese. Klinische Studien Dritte müssen klinische Studien im Einklang mit geltenden Gesetzen, Bestimmungen und internationalen Standards durchführen, einschließlich der guten Laborpraxis (Good Laboratory Practice), der guten klinischen Praxis (Good Clinical Practice) und der guten Pharmakovigilanz-Praxis (Good Pharmacovigilance Practice) sowie des Rechts der freiwilligen Teilnahme an medizinischen oder wissenschaftlichen Versuchen mit vorheriger Einwilligung. Konfliktmineralien Dritte müssen sicherstellen, dass keine Produkte an LEO Pharma geliefert werden, die Metalle enthalten, deren Ausgangsmineralien bzw. Derivate aus einer Konfliktregion stammen und direkt oder indirekt zur Finanzierung oder Unterstützung bewaffneter Gruppierungen beitragen. Interessenkonflikte Dritte stellen sicher, dass ihre Beschäftigten stets Situationen vermeiden, in denen ihre Loyalität gefährdet sein könnte und ein Konflikt zwischen ihren persönlichen und beruflichen Interessen und Pflichten entstehen könnte. 2. Menschenrechte Dritte achten die international anerkannten Menschenrechte die in der Internationalen Menschenrechtscharta definiert (International Bill of Human Rights) und die in der Erklärung der Internationalen Arbeitsorganisation (ILO-International Labour Organisation) über die grundlegenden Prinzipien und Rechte bei der Arbeit festgelegt sind. Die Leitprinzipien der Vereinten Nationen für Wirtschaft und Menschenrechte wurden als globale Orientierungshilfe für die Einhaltung der Menschenrechte entwickelt. Laut diesen Leitprinzipien bedeutet die Verantwortung zur Einhaltung der Menschenrechte, dass Wirtschaftsunternehmen es vermeiden durch ihre Tätigkeit nachteilige Auswirkungen auf die Menschenrechte zu verursachen oder dazu beizutragen, und diesen Auswirkungen begegnen wenn sie auftreten (z. B gegenüber Dritten). Um ihrer Verantwortung zur Achtung der Menschenrechte nachzukommen, sollten Wirtschaftsunternehmen über Grundsätze und 10
Verfahren verfügen, die ihrer Größe und ihren Umständen angemessen sind, einschließlich einer Grundsatzverpflichtung, ihrer Verantwortung zur Achtung der Menschenrechte nachzukommen; eines Verfahrens zur Gewährleistung der menschenrechtlichen Sorgfaltspflicht, das darauf abstellt, die Auswirkungen auf die Menschenrechte zu ermitteln, zu verhüten und zu mildern sowie Rechenschaft darüber abzulegen, wie sie diesen begegnen; Verfahren, die die Wiedergutmachung etwaiger nachteiliger menschenrechtlicher Auswirkungen ermöglichen, die sie verursachen oder zu denen sie beitragen. Dieses Verfahren entspricht auch den im Zusammenhang mit Managementsystemen genannten Erwartungen und Anforderungen (siehe Abschnitt 7). Im Rahmen unseres Verfahrens zur Gewährleistung der menschenrechtlichen Sorgfaltspflicht fordern wir gegebenenfalls auch Dritte auf, an entsprechenden Beurteilungen und Bewertungen mitzuwirken. 3. Arbeitnehmerrechte Dritte achten die Arbeitnehmerrechte ihrer Beschäftigten. Wie oben im Zusammenhang mit Menschenrechten angegeben, erwarten wir von Dritten, dass sie die in den Kernarbeitsnormen der Internationalen Arbeitsorganisation (ILO) festgelegten Rechte achten. Dies betrifft besonders folgende Punkte: Freie Wahl des Arbeitsplatzes Dritte beschäftigen keine Zwangsarbeiter oder anderweitig unfreiwillig zur Arbeit verpflichteten Mitarbeiter (beispielsweise aufgrund von Schuldknechtschaft oder unfreiwilliger Gefängnisarbeit). Kinderarbeit und Beschäftigung von Jugendlichen Dritte setzen keine Kinderarbeit ein. Die Beschäftigung von Jugendlichen unter 18 Jahren ist nur in ungefährlichen Arbeitsbereichen zulässig und nur dann, wenn der jugendliche Mitarbeiter das gesetzliche Mindestalter für die Zulassung zur Beschäftigung erreicht hat bzw. nicht mehr schulpflichtig ist. Vermeidung von Diskriminierung Dritte stellen einen Arbeitsplatz zur Verfügung, der frei von Belästigung und Diskriminierung ist. Eine Diskriminierung aufgrund der Rasse, der Hautfarbe, des Alters, des Geschlechts, der sexuellen Orientierung, der ethnischen Zugehörigkeit, der Religion, der politischen Gesinnung, der Mitgliedschaft in einer Gewerkschaft, des Familien- 11
stands oder aufgrund einer Behinderung wird nicht geduldet. Faire Behandlung Dritte stellen einen Arbeitsplatz zur Verfügung, der frei von roher und unmenschlicher Behandlung ist, einschließlich sexueller Belästigung, sexuellem Missbrauch, körperlicher Bestrafung, seelischem oder physischem Zwang oder verbaler Beschimpfung sowie der Androhung einer solchen Behandlung. Arbeitszeiten, Löhne und sonstige Leistungen Dritte bezahlen ihre Beschäftigten im Einklang mit den einschlägigen Gesetzen, einschließlich der Beachtung von Mindestlöhnen, Überstundenregelungen und gesetzlich vorgeschriebenen Leistungen. Dritte teilen ihren Mitarbeitern zeitnah die für ihre Entlohnung geltende Grundlage mit. Darüber hinaus wird erwartet, dass Dritte ihren Beschäftigten mitteilen, ob Überstunden anfallen können und wie diese vergütet werden. Vereinigungsfreiheit Es wird eine offene und konstruktive Kommunikation mit Beschäftigten gepflegt, um Probleme im Zusammenhang mit dem Arbeitsplatz und der Vergütung zu lösen. Dritte achten das auf nationaler/ regionaler Ebene gesetzlich verankerte Recht der Mitarbeiter, sich frei zu vereinigen, Gewerkschaften beizutreten oder nicht beizutreten, eine Arbeitnehmervertretung zu ernennen und einen Betriebsrat zu bilden. Es muss den Beschäftigten ermöglicht werden, offen mit dem Management über Arbeitsbedingungen zu kommunizieren, ohne Repressalien, Einschüchterungen oder sonstige Schikanen fürchten zu müssen. 4. Gesundheit und Sicherheit Dritte sorgen für ein sicheres und gesundes Arbeitsumfeld. Dies gilt auch für gegebenenfalls vom Unternehmen bereitgestellte Unterkünfte. LEO Pharma erwartet von Dritten, dass sie die geltenden Gesundheits- und Sicherheitsstandards für ihre Produkte oder Dienstleistungen kennen und sich je nach Anwendbarkeit auch dabei an den vorliegenden Verhaltenskodex halten. Gesundheit und Sicherheit umfasst folgende Bereiche: Arbeitsschutz Dritte schützen ihre Beschäftigten davor, sich am Arbeitsplatz oder in gegebenenfalls vom Unternehmen bereitgestellten Unterkünften unverhältnismäßig großen chemischen, biologischen oder physikalischen Gefahren oder körperlich 12
besonders anspruchsvollen Tätigkeiten auszusetzen. Prozesssicherheit Dritte verfügen über Programme zur Verhütung der Freisetzung gefährlicher Chemikalien bzw. zur Milderung der katastrophalen Auswirkungen eines solchen Ereignisses. Notfallvorsorge und Gefahrenabwehr Dritte sollen wahrscheinliche und mögliche Notfallsituationen am Arbeitsplatz und in gegebenenfalls vom Unternehmen bereitgestellten Unterkünften identifizieren und bewerten. Ihre Auswirkungen sollen durch die Bereitstellung von Notfallplänen und Maßnahmen zur Gefahrenabwehr minimiert werden. Gefahreninformation Es müssen Sicherheitsinformationen zu gefährlichen Stoffen einschließlich pharmazeutischen Wirkstoffen und pharmazeutischen Zwischenprodukten zur Verfügung gestellt werden, anhand deren die Mitarbeiter im Umgang mit diesen Substanzen geschult und so vor Gefahren geschützt werden können. 5. Umwelt Dritte achten bei ihren betrieblichen Tätigkeiten darauf, dass diese möglichst umweltschonend und effizient ablaufen, um mögliche negative Folgen für die Umwelt so gering wie möglich zu halten. Dritte werden aufgefordert, natürliche Ressourcen zu schonen, die Verwendung gefährlicher Stoffe soweit möglich zu vermeiden und Wiederverwendungs- und Recyclingmöglichkeiten zu nutzen. Umwelt umfasst folgende Aspekte: Umweltgenehmigungen Dritte halten das geltende Umweltrecht in vollem Umfang ein. Alle erforderlichen Umweltgenehmigungen und -lizenzen werden eingeholt sowie alle Registrierungsanforderungen erfüllt, Beschränkungen beachtet und betriebliche Anforderungen und Meldepflichten eingehalten. Abfall und Emissionen Es wird erwartet, dass Dritte Systeme eingerichtet haben, welche die Sicherheit bei der Handhabung, dem Transport, der Lagerung und der Wiederverwertung von Abfällen, Abgasen und Abwässern gewährleisten. Sämtliche dieser Tätigkeiten, die möglicherweise eine negative Auswirkung auf die Gesundheit von Menschen oder auf die Umwelt haben können, sollen in angemessener Weise gehandhabt, gemessen und kontrolliert werden, bevor die genannten Stoffe freigesetzt werden. 13
Verschütten und Freisetzen Dritte haben Systeme eingerichtet, die ein unbeabsichtigtes Verschütten und Freisetzen von belastenden Stoffen verhindern oder gering halten. 6. Subunternehmer LEO Pharma erwartet von Dritten, dass sie diesen LEO Verhaltenskodex einhalten und unterstützen oder einen eigenen Kodex mit Grundsätzen einführen, die denen von LEO Pharma ähnlich sind. Im Rahmen der Entwicklung von Managementsystemen erwarten wir von Dritten, dass sie von ihren Lieferanten, die Produkte und Dienstleistungen für LEO Pharma liefern (also Unterauftragnehmer von LEO Pharma sind), die Einhaltung dieses Verhaltenskodex oder eines eigenen Verhaltenskodex mit ähnlichen Erwartungen und Anforderungen einfordern. 7. Managementsysteme Von Dritten wird erwartet, dass sie Managementsysteme eingeführt haben, die eine kontinuierliche Verbesserung in Bezug auf die Einhaltung dieses Verhaltenskodex fördern. Managementsysteme beinhalten die folgenden Aspekte: Verpflichtung und Verantwortung: Dritte sind aufgefordert, die Erwartungen aus diesem Verhaltenskodex zu erfüllen, indem sie dafür in ihrem Unternehmen entsprechende Mittel bereitstellen und erforderliche Richtlinien entwickeln. Rechtliche Anforderungen und Kundenanforderungen Dritte kennen die geltenden Gesetze, Bestimmungen und Standards sowie die einschlägigen Kundenanforderungen und halten diese ein. Risikomanagement Dritte führen Prozesse zur Bestimmung von Risiken in allen Bereichen ein, die in diesem Verhaltenskodex angesprochen werden. Dokumentation Von Dritten wird erwartet, dass sie eine angemessene Dokumentation erstellen, um nachzuweisen, dass sie diese Erwartungen und Anforderungen sowie das geltende Recht einhalten. Schulung und Kompetenz Dritte sollen über ein Schulungsprogramm verfügen, um ihren Managern und Mitarbeitern einen angemessenen Kenntnisstand und angemessene Qualifikationen sowie Fähigkeiten zur Erfüllung dieser Erwartungen und Anforderungen zu vermitteln. Kontinuierliche Verbesserung Von Dritten wird erwartet, dass sie sich kontinuierlich verbessern, indem sie sich Leistungsziele setzen, 14
Implementierungspläne umsetzen und erforderliche Korrekturmaßnahmen ergreifen, falls bei internen oder externen Prüfungen, Inspektionen oder Managementbewertungen, Mängel in den Managementsystemen festgestellt werden. Referenzen Der vorliegende Verhaltenskodex für Dritte von LEO Pharma beruht auf folgenden Quellen, die auch für weiterführende Informationen genutzt werden können: Externe Quellen Prinzipien der pharmazeutischen Industrie für verantwortungsvolles Lieferkettenmanagement https://pscinitiative.org/home Zehn Prinzipien des Global Compact der Vereinten Nationen www.unglobalcompact.org Leitprinzipien der Vereinten Nationen für Wirtschaft und Menschenrechte www.unglobalcompact.org/library/2 OECD-Leitsätze für multinationale Unternehmen http://mneguidelines.oecd.org/ Kernarbeitsnormen der Internationalen Arbeitsorganisation (ILO) http://www.ilo.org/declaration/lang--en/index.htm Interne Quellen Ethisches Geschäftsverhalten http://www.leo-pharma.com/home/leo-pharma/business-ethics.aspx 15
The LEO wordmark and the LEO logo are registered trademarks of LEO Pharma A/S May/2017 LEO Pharma A/S LEO Pharma A/S Industriparken 55 2750 Ballerup Denmark Phone +45 4494 5888 CVR no. 56759514 www.leo-pharma.com 16