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Transkript:

1 22.08.2005 1 Allgemein Ist der einfache Diebstahl von Sachen aus Hallen oder Umkleidekabinen versichert? 2 Allgemein Sind Eltern, die ihre Kinder zu Veranstaltungen fahren, versicherte Helfer? 3 Allgemein Ist der Verein bei der Durchführung einer Festveranstaltung versichert? 4 Allgemein Ein Mitglied von Verein A nimmt an einer Veranstaltung von Verein B teil. Ist das Mitglied versichert? 5 Allgemein Was muss der zuständige Vereinsmitarbeiter tun, wenn ein Schadenfall eingetreten ist? 6 Allgemein Wenn etwas passiert, spricht man von einem Unfall. Manchmal ist für den Schaden die Unfallversicherung, manchmal aber die Haftpflichtversicherung zuständig. Was ist der Unterschied? 7 Allgemein Sind in der Sportversicherung nur unsere aktiven Sportler versichert? 8 Allgemein Was passiert, wenn vergessen wird, eine Unfallmeldung gleich abzugeben. Verfällt der An- Der Diebstahl von Sachen wie z. B. aus Hallen fällt nicht unter den Schutz des Sportversicherungsvertrages. Hierfür kann auch kein zusätzlicher Versicherungsschutz erworben werden. Werden mitgliedseigene Sachen durch einen Einbruch entwendet, ist u. U. eine Schadenregulierung über die eigene Hausratversicherung möglich. Als Helfer gelten Personen, die für die Abwicklung der Veranstaltung selbst vom Verein eingesetzt werden, d. h. bestimmte aktive Aufgaben übernommen haben. Für Eltern, die ihre Kinder lediglich zu Veranstaltung fahren, würde dies nur dann gelten, wenn der Verein einen Fahrdienst organisiert und die Eltern dafür eingeteilt hat. Sind die Eltern jedoch ebenfalls Vereinsmitglied, gelten sie als Zuschauer an einer versicherten Veranstaltung und sind dann in dieser Eigenschaft über die Sportversicherung abgesichert. Wenn es sich um eine Veranstaltung handelt, die der Verein selbst durchführt und die auch durch die Satzung des Vereins gedeckt ist, besteht in den meisten Sportversicherungsverträgen der volle Versicherungsschutz der Sportversicherung. Öffentliche Festveranstaltungen, die für Jedermann offen sind, müssen in einigen LSB/LSV gesondert versichert werden. Fragen Sie Ihr Versicherungsbüro. Wenn die Veranstaltung des Vereins B unter den Versicherungsschutz des Sportversicherungsvertrages fällt und sowohl Verein B als auch die Veranstaltung im Bereich des eigenen LSB stattfindet, ist das Mitglied über die Sportversicherung versichert. Bei Veranstaltungen außerhalb des LSB-Bereiches besteht der Versicherungsschutz nur, wenn das Mitglied von seinem Verein zur Teilnahme an dieser Veranstaltung delegiert worden ist. Melden Sie Schadenfälle so schnell wie möglich an das Versicherungsbüro, möglichst auf den vorgesehenen Formularen, die jeder Verein in ausreichender Anzahl vorhalten sollte. Ist kein Formular zur Hand, melden Sie den Schaden zunächst formlos schriftlich per Brief, Fax oder email, telefonisch bitte nur in ganz dringenden Fällen (z. B. Todesfälle). Und vergessen Sie bitte nicht, neue Formulare beim Versicherungsbüro zu bestellen. Der Begriff Unfall ist in der Sportversicherung belegt und bedeutet, dass eine Person einen Körperschaden erlitten hat und Leistungen für diesen eigenen Körperschaden aus der Sportunfallversicherung beanspruchen kann. In der Haftpflichtversicherung gibt es diesen Begriff nicht. Hier ist ein Schadenfall eingetreten, wenn jemand einer anderen Person (oder auch Organisation) einen Schaden zugefügt hat und daraufhin für den Ersatz dieses Schadens in Anspruch genommen (haftbar gemacht) wird. Nein, selbstverständlich nicht. Versichert sind alle aktiven und passiven Mitglieder, dazu die ehrenamtlich oder hauptamtlich tätigen Mitarbeiter, alle Übungsleiter, Trainer, Schieds- und Kampfrichter sowie die Helfer bei versicherten Veranstaltungen. Nein, auch wenn grundsätzlich gilt, dass Schäden unverzüglich gemeldet werden müssen. Stellt sich jedoch zu einem späteren Zeitpunkt heraus, dass ein Sportunfall nachteiligere Folgen hatte, als zunächst angenommen wurde, so kann dieses Ereignis auch noch nachgemel-

2 22.08.2005 spruch des Verletzten dann sofort? 9 H Wieviele Betreuer müssen bei einem Ausflug mit Kindern und Jugendlichen eingesetzt werden? 10 H Können auch Übungsleiter ohne Lizenz das Training der Jugendlichen beaufsichtigen? 11 H Was leistet die Sporthaftpflichtversicherung? 12 H Sind ehrenamtliche Helfer, Mitarbeiter auch über eine private Haftpflichtversicherung abgesichert? 13 H Sind Schäden an fremden Sporthallen versichert? 14 H Kann ich einen Mitspieler, der mich gefoult hat, für meinen Schaden haftbar machen? 15 H Besteht Versicherungsschutz, wenn Besucher einer Veranstaltung zu Schaden kommen? det werden. Das muss natürlich innerhalb vernünftiger Fristen erfolgen. Liegen zwischen dem Unfall und der Meldung mehrere Monate, wird die Schadenbearbeitung schon schwierig. Liegt der Unfall 1 Jahr und länger zurück, kann vernünftigerweise nicht mehr mit einer Regulierung gerechnet werden. Das ist pauschal leider nicht zu beantworten und für den Versicherungsschutz auch nicht entscheidend. Die Anzahl hängt von der Größe der Gruppe und auch von der Altersklasse und den vorgesehenen Aktivitäten ab. Für die Gewährung des Versicherungsschutzes ist keine Lizenz erforderlich. Es reicht aus, wenn die Aufsichtspersonen ausreichende Erfahrung im Umgang mit Jugendlichen haben. Die Sporthaftpflichtversicherung will den Versicherten (Verein, Übungsleiter, Mitglied) von Schadenersatz-Ansprüchen frei stellen. Dazu gehört zunächst die Prüfung, ob der Versicherte für den Schaden nach Recht und Gesetz überhaupt einzustehen hat. Ist das nicht der Fall, lehnt die Sporthaftpflichtversicherung die Haftung des Versicherten in dessen Namen ab und führt notfalls auch einen Prozess, um den Versicherten von dem unrechtmäßigen Anspruch frei zu stellen. Arbeit und Kosten dafür nimmt die Sporthaftpflichtversicherung dem Versicherten ab. Ist der Anspruch aber gerechtfertigt und der Versicherte ist zum Ersatz des Schadens verpflichtet, so übernimmt die Sporthaftpflichtversicherung für den Versicherten die Ersatzleistung. Möglicherweise ja. Dies hängt im konkreten Fall von den übernommenen Aufgaben ab. Besonders verantwortliche Tätigkeiten im Rahmen eines Amtes oder Ehrenamtes werden von der privaten Haftpflichtversicherung allerdings nicht erfaßt. Aber dafür ist ja die Sporthaftpflichtversicherung da. Ja, Schäden an fremden Sportanlagen und deren Einrichtungen sind grundsätzlich versichert. Es muss allerdings feststehen, dass der Schaden tatsächlich während der Nutzung durch den Verein entstanden ist. Deshalb ist es wichtig, dass der zuständige Übungsleiter vor Benutzung der Halle eine Begehung macht und bereits bestehende Schäden protokolliert. Das gleiche empfiehlt sich vor dem Verlassen der Anlage. Gerade im Fußball gibt es hierzu bereits höchstrichterliche Rechtsprechung. Der BGH hat entschieden, dass der Teilnehmer an einem Fußballspiel grundsätzlich die Verletzungen in Kauf nimmt, die auch bei regelgerechtem Spiel nicht zu vermeiden sind. Dieser Grundsatz gilt im übrigen für alle Kontaktsportarten. Das heißt, dass ein Haftpflichtanspruch gegen einen Mitspieler nur bei einem vorsätzlichen, gr - 2 -oben Foul Aussicht auf Erfolg hat. Dabei ist zu beachten, dass keine Haftpflichtversicherung vorsätzlich verursachte Schäden versichert. Wenn ein Besucher den Veranstalter für einen Schaden in die Pflicht nimmt, hat der Veranstalter Haftpflichtversicherungsschutz über die Sportversicherung (immer vorausgesetzt, die Veranstaltung ist versichert).

3 22.08.2005 16 H Der Verein hat einen ausreichend hohen Ballfangzaun erstellt. Warum wird der Schaden an einem parkenden Wagen nicht gezahlt, wenn ein Ball über den Ballfangzaun fliegt und das Fahrzeug beschädigt? 17 H Der Übungsleiter hat den Schlüssel der städtischen Turnhalle verloren. Ist der Schaden ü- ber die Sportversicherung gedeckt? 18 H Gilt die Haftpflichtversicherung auch für die Vereinsmitglieder? 19 H Ist über die Sportversicherung auch der Verlust von Schlüsseln eigener Sportanlagen versichert? 20 H Warum meldet sich die Krankenkasse eines verletzten Spielers beim Verein und will den Namen des Gegenspielers wissen? Müssen wir als Verein den Gegenspieler der Krankenkasse namentlich benennen? 21 H Warum muss ich dem Sportversicherer meine eigene Privathaftpflicht- Versicherung nennen, wenn ich doch über die Sportversicherung versichert bin? 22 Kfz Beinhaltet die Kfz.- Zusatzversicherung auch eine Insassen- Unfallversicherung? 23 Kfz Was ist eine Besorgungsfahrt? Ist der Besucher ein Mitglied eines Vereins im LSB-Bereich gewesen, so besteht zusätzlich Versicherungsschutz über die Sport- Unfallversicherung. Wenn ein Verein einen ausreichend hohen Ballfangzaun errichtet hat, so hat er alles in seiner Macht stehende getan, um Schäden durch abirrende Bälle zu vermeiden. Stellt jemand sein Fahrzeug so nahe an den Sportplatz, dass ein echter Steilpass über den Zaun auf seinem Fahrzeug landet, braucht der Verein für diesen Schaden nicht zu haften. Die Sport-Haftpflichtversicherung lehnt die Zahlung des Schadens im Namen des Vereins ab. Die Kosten für neue Schlüssel oder eine notwendige Änderung der Schließanlage wird von der Sport-Haftpflichtversicherung übernommen allerdings ist die versicherte Summe relativ gering und wird niemals für den Ersatz einer Generalschließanlage ausreichen. Tip: Achten Sie darauf, dass Sie niemals Generalschlüssel, sondern nur Bereichsschlüssel bekommen. Selbstverständlich sind auch die Vereinsmitglieder über die Sport- Haftpflichtversicherung abgesichert. Nein, hier handelt es sich um einen Eigenschaden des Vereins. Die Sozialversicherungsträger versuchen in solchen Fällen, ihre Aufwendungen beim Schadenverursacher auf dem Regresswege zurückzuholen. Zeigen Sie den Schadenfall vorsorglich dem Versicherungsbüro an, damit geprüft werden kann, ob Versicherungsschutz besteht. Sie sind als Verein verpflichtet, Namen und Anschriften des Gegenspielers bekannt zu geben. Verweisen Sie die Krankenkasse bitte gleichzeitig an das Versicherungsbüro. In bestimmten Fällen ist ein Schaden sowohl durch die Sporthaftpflichtversicherung als auch über die private Haftpflichtversicherung abgedeckt. In diesem Fall teilen sich die beiden Versicherer den Schaden. Das ist ein rein interner Vorgang, der für den Versicherten keine Nachteile hat. Nein. Unfallversicherungsschutz besteht für die beförderten Vereinsmitglieder aber über die Sportunfallversicherung, wenn die Fahrt zu einer versicherten Veranstaltung (oder zurück) ging. Die über die Kfz.-Zusatzversicherung versicherten Fahrtenbereiche sind genau beschrieben und abgegrenzt. Fahrten, die nicht darunter fallen, werden als Besorgungsfahrten bezeichnet.

4 22.08.2005 24 Kfz Warum ist in der Kfz.- Zusatzversicherung die Fahrt des Übungsleiters zum Training versichert, die des Kassierers zur Bank nicht? 25 Kfz Sind Fahrten zum Training von Spielgemeinschaften über die Kfz.- Zusatzversicherung gedeckt? 26 Kfz Welcher Schaden wird in der Kfz.- Zusatzversicherung ersetzt: der am eigenen oder am fremden Fahrzeug? 27 Kfz Wem melde ich den Schaden an einem fremden Fahrzeug? 28 Kfz Der UHC hat eine Kfz.- Zusatzversicherung abgeschlossen. Muss bei einem Kfz.- Schaden die eigene Vollkasko- Versicherung in Anspruch genommen werden? 29 Kfz Werden Mietwagenkosten während der Reparatur meines Fahrzeuges ersetzt? 30 Kfz Wie hoch ist die Höchstleistung im Schadenfall? 31 Kzf Sind alle Fahrzeuge versichert, mit denen Ü- bungsleiter, Funktionäre oder Eltern Sportler transportieren? 32 Reise Wir machen einen Ausflug mit der 2. Mannschaft in das Ausland. Brauchen wir hierfür separaten Versicherungsschutz? Die Kfz.-Zusatzversicherung stellt in erster Linie ab auf die sogenannten Kernbereiche des Sports. Nicht alle Fahrten, auch wenn sie zum üblichen Aufgabenbereich einer versicherten Person gehören, können im Interesse einer Finanzierbarkeit der Versicherungsbeiträge in den Versicherungsschutz einbezogen werden. Die Vertragspartner haben deshalb den Bereich der Besorgungsfahrten vom Versicherungsschutz ausgeklammert.. Diese Fahrten sind mitversichert, wenn der Heimat-Verein eine Kfz.- Zusatzversicherung abgeschlossen hat. Sinnvoll ist es also, wenn alle Vereine einer SG die Kfz.-Zusatzversicherung abgeschlossen haben. Es wird der Schaden am eigenen Fahrzeug ersetzt, der durch eigenes Verschulden entstanden ist. Der Schaden an einem fremden Fahrzeug ist der eigenen Kfz.- Haftpflichtversicherung zu melden. Bei den neueren Kfz.-Zusatzversicherungen gilt ein Wahlrecht: Wenn jemand seine eigene Vollkasko-Versicherung in Anspruch nimmt, so ersetzt die Kfz.-Zusatzversicherung die dort zu zahlende Selbstbeteiligung als Ersatz für den verlorenen Schadenfreiheitsrabatt. Er bekommt den Schaden damit ohne jede Selbstbeteiligung erstattet. Alternativ kann er den Schaden über die bestehende Kfz.- Zusatzversicherung des Vereins abwickeln, muss dann aber die dort vereinbarte Selbstbeteiligung tragen. Es werden keine Mietwagenkosten oder Nutzungsausfall erstattet. Bei der neueren Kfz.-Zusatzversicherung werden allerdings die Kosten bis zu 125 erstattet, die für die Weiterbeförderung der Insassen nach dem Unfall nach Hause oder zur Veranstaltung entstehen (öffentliche Verkehrsmittel oder Taxi). Es gibt keine feste Versicherungssumme. Die Höchstleistung ist durch den Wert des beschädigten Fahrzeuges (abzüglich des Restwertes) gegeben. Ja, in der neueren Kfz.-Zusatzversicherung müssen die Fahrzeugeigentümer/Fahrer auch nicht selbst Vereinsmitglied sein. Wenn Ihr Verein solche Reisen selbst organisiert (Beförderung und/oder Übernachtung mit Verpflegung) und er dies öfter im Jahr macht, kann u. U. für den Verein die gesetzliche vorgeschriebene Insolvenzabsicherung für Reiseveranstalter notwendig werden. Sinnvoll ist ggf. auch kann u. U. eine Auslandsreise-Heilkostenversicherung, bzw. noch die Reisegepäck- oder Reiseunfallversicherung. Das Versicherungsbüro berät Sie gern und hält für Sie ein Versicherungs-Heftchen bereit, das Sie über die verschiedenen Reiseversiche-

5 22.08.2005 33 U Muss jeder Unfall gemeldet werden? 34 U Werden in der Unfallversicherung auch Kleidungsstücke ersetzt, die bei einem Unfall beschädigt worden sind? 35 U Ich habe eine private Unfallversicherung. Zahlt diese auch bei einem Sportunfall? Werden die Leistungen der Sportversicherung gekürzt? 36 U Ich habe eine private Unfallversicherung. Muss ich einen Sportunfall bei meiner privaten Versicherung und bei der Sportversicherung anmelden? Was passiert, wenn sich ein Dauerschaden (Invalidität) ergibt? 37 U Warum wird für eine kaputte Brille nur ein Zuschuss gezahlt? 38 U Warum werden bei Zahnschäden nicht die vollen Restkosten übernommen? rungen informiert und mit dem Sie notwendige Reiseversicherungen sofort abschließen können. Wichtig ist die zusätzliche Reiseversicherung in jedem Fall für teilnehmende Nichtmitglieder, die über die Sportversicherung in keinem Fall versichert sind. Sie sollten vorsichtshalber jeden Unfall auf den vorgesehenen Formularen an das Versicherungsbüro melden. Entscheiden Sie bitte nicht selbst, ob für diesen Unfall eine Leistung aus der Sportversicherung erfolgen kann oder nicht dafür ist das Versicherungsbüro für Sie da. Nein, die Unfallversicherung leistet bei Körperschäden, nicht bei Sachschäden. Die Unfallversicherung leistet bei Tod, Invalidität, Übergangsleistung oder Tagegeldern zusätzlich zu allen anderen privaten oder gesetzlichen Versicherungen. Die Leistungen können auch nicht mit Ersatzansprüchen gegen einen Unfallgegner verrechnet werden. Sie müssen den Unfall auf jeden Fall bei allen Versicherern anmelden und jeden Versicherer über das Bestehen der anderen Versicherungen informieren. Auch einen Invaliditäts-Anspruch bei dem Verbleib körpersicher Schäden sollten Sie bei allen Gesellschaften anmelden. Danach erfolgt die Bearbeitung des Schadenfalles durch einen Versicherer, der die Führung übernimmt. Die anderen Gesellschaften schließen sich bei der Schadenregulierung dann in aller Regel den Entscheidungen des führenden Versicherers an. Das erspart Ihnen nach Anmeldung des Schadens eine Menge Arbeit. Die Zahlung der gesetzlichen Krankenversicherung für neue Gläser und der Zuschuss der Sportversicherung reichen für eine Brille in einfacher Ausführung aus. Wenn jemand bessere Gläser und ein besseres Gestell haben möchte, so muss er das selbst finanzieren, wie er das bei einem Brillenschaden außerhalb des Sports auch tun müsste. Die Sportversicherung ist auch bei Brillenschäden nur eine Beihilfe, keine Vollversicherung. Wer einen Zahnschaden außerhalb des Sports hat, muss den gesamten Selbstbehalt selber finanzieren. Der Sport sorgt über die Sportversicherung für eine Beihilfe, um den finanziellen Schaden zu lindern. Die Sportversicherung kann keine Vollversicherung und keine private Vorsorge ersetzen.