REGELWERK RADFAHREN Österreich

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Transkript:

www.specialolympics.at REGELWERK RADFAHREN Österreich

Special Olympics, Inc., 2012 VERSION: February 2012 All rights reserved. Deutsche Übersetzung von Special Olympics Österreich Übersetzung: Horst Rohrstorfer Alle Rechte vorbehalten. Special Olympics Regelwerk Radfahren Stand: 2012 2

Radfahren Die Offiziellen Special Olympics Regeln für Radsport kommen bei allen im Rahmen von Special Olympics ausgetragenen Bewerben zur Anwendung. Als internationale Sportorganisation hat Special Olympics diese Regeln auf der Grundlage der Bestimmungen der Union Cycliste Internationale (UIC; www.uci.ch) erstellt. Es gelten die Regeln der UIC oder der nationalen Verbände, sofern sie nicht im Widerspruch zu den Offiziellen Special Olympics Radsportregeln oder dem Artikel 1 stehen. In diesen Fällen gelten die Offiziellen Special Olympics Radsportregeln. Weitere Informationen bezüglich Verhaltenskodex, Trainingsstandards, Gesundheits- und Sicherheitsbestimmungen, Gruppeneinteilung, Preisvergabe, Kriterien für Aufstieg in höhere Wettkampflevels und Unified-Sportarten sind auf der englischsprachigen Website (http://resources.specialolympics.org) von Special Olympics International zu finden. Abschnitt A - Offizielle Bewerbe Die folgenden Bewerbe sollen Sportlern aller Leistungsstufen die Möglichkeit geben, an sportlichen Wettkämpfen teilzunehmen. Die Landesorganisationen können aus diesen Bewerben auswählen und gegebenenfalls Richtlinien für deren Durchführung erstellen. Die Trainer sind für die Organisation des Trainings und für die Auswahl der Bewerbe verantwortlich. Die Bewerbe müssen dem Trainingsniveau und den Interessen der Sportler entsprechen. 1. 250 m Zeitfahren 2. 500 m Zeitfahren 3. 1 km Zeitfahren 4. 2 km Zeitfahren 5. 5 km Zeitfahren 6. 10 km Zeitfahren 7. 5 km Straßenrennen 8. 10 km Straßenrennen 9. 15 km Straßenrennen 10. 25 km Straßenrennen 11. 40 km Straßenrennen 12. 5 km Tandem-Zeitfahren / Unified 13. 10 km Tandem-Zeitfahren / Unified Special Olympics Regelwerk Radfahren Stand: 2012 3

Abschnitt B - Austragungsort 1. Die Strecke muss sich in einem guten Zustand befinden. Sie darf keine Schlaglöcher aufweisen. Die Bewerbe dürfen nicht auf unbefestigten Straßen ausgetragen werden. 2. Vor jedem Rennen sollte die Strecke von Steinen, Split oder Erde gesäubert werden. Kanalgitter sollten abgedeckt werden. Bäume, Wendemarkierungen und Kurven entlang der Strecke sollten durch Strohballen abgesichert werden. 3. Der Verkehr sollte während eines Rennens angehalten werden. Wenn möglich, sollte die Rennstrecke überhaupt für den normalen Verkehr gesperrt sein. 4. Um einen sicheren Start und eine sichere Zielankunft zu gewährleisten, sollte die Startund Ziellinie die volle Breite der Strecke einnehmen. Die Mindestbreite beträgt 8 m. 5. Der Zielbereich sollte mindestens 8 m breit sein und so gesichert sein, dass kein Zuschauer den Kurs betreten kann. Die letzten 200 m der Strecke sollten keine Kurven oder Bögen aufweisen. Die Strecke zwischen der Start-/Ziellinie und der ersten Kurve sollte eine mindestens 100 m lange Gerade bilden. 6. Streckensignale: Der Beginn des letzten Kilometers muss mit einem Signal gekennzeichnet sein. Eine weiße Fahne muss 200 m vor der Ziellinie angebracht werden. 7. Alle Bewerbe können auf einer gemeinsamen Strecke ausgetragen werden. Der Start kann der jeweiligen Distanz des Bewerbs angepasst werden. Das Ziel sollte für alle Bewerbe gleich sein. Die Streckenlänge sollte ungefähr 2 km - 5 km betragen, wobei 2,5 km optimal für die kürzeren Bewerbe wären und 5 km oder länger für Bewerbe über 15 km. Längere Strecken sind zulässig beim Bewerb über 40 km. Ein Abschnitt der Strecke bei Bewerben über 1 km sollte möglichst aus einem Anstieg bestehen, der aber nicht so schwierig zu bewältigen sein sollte, dass kein Fahrer das Rennen beenden kann. Die Bewerbe sollten immer auf einer geschlossenen Schleife ausgetragen werden, da die Sicherheit der Fahrer auf anderen Strecken schwerer zu gewährleisten ist. In Einklang mit den UCI-Bestimmungen dürfen blinde und sehbehinderte Sportler nur an Tandembewerben als hinterer Beifahrer eines sehenden Partners teilnehmen. Abschnitt C - Ausstattung 1. Alle Special Olympics Sportler, Unified-Partner und Trainer müssen auf dem Rad sowohl im Training als auch im Wettkampf Radhelme tragen. Die Helme müssen den Sicherheitsstandards des Radsportverbands des jeweiligen Veranstalterlandes entsprechen. 2. Alle Fahrräder müssen den Sicherheitsvorschriften des Radsportverbands des jeweiligen Gastgeberlandes entsprechen. Wenn ein adaptiertes Spezialfahrrad verwendet wird, das den nationalen Vorschriften nicht entspricht, liegt es in der Verantwortung des Rennleiters, über die Eignung dieses Fahrrads zu entscheiden. Unter Spezialfahrrädern Special Olympics Regelwerk Radfahren Stand: 2012 4

fallen z.b. Liegeräder, Dreiräder für Erwachsene, Räder mit Stützrädern oder sonstige zulässige Fahrräder. Fahrräder in einem mangelhaften Zustand können von den Organisatoren des Bewerbs nicht zugelassen werden. Ist das Fahrrad ungeeignet, kann auch der Fahrer vom Bewerb ausgeschlossen werden. 3. Alle Fahrräder müssen mit zwei funktionsfähigen Bremsen ausgestattet sein. Lenker mit Unterarmaufliegern oder Barends dürfen nur beim Zeitfahren verwendet werden. Die Lenker müssen stabil befestigt sein. Alle Erweiterungen müssen so fixiert sein, das sie keinen Einfluss auf das Lenkverhalten haben können. Die Fahrräder können vom Rennleiter auf ihre Sicherheit und ihre Zulässigkeit überprüft werden. Die Überprüfung der Fahrräder aller Teilnehmer ist nicht vorgeschrieben. Für die Sicherheit und die Regelkonformität eines Fahrrads trägt der jeweilige Trainer die Verantwortung. 4. Zur Behebung von technischen Problemen müssen entlang der Strecke Pannenstellen eingerichtet werden. In der Nähe des Start- und Zielbereichs muss zumindest 1 Reparaturbox vorhanden sein. 5. Während des gesamten Rennens muss bei Bedarf jederzeit ärztliche Hilfe zur Verfügung stehen. Der Veranstalter sollte jederzeit bei einem Notfall über eine direkte Verbindung Kontakt zu den entsprechenden Stellen aufnehmen können. Die Bereitstellung eines vor Ort einsatzbereiten Ambulanzfahrzeugs wird empfohlen. 6. Bei Straßenrennen sollte ein Auto oder Motorrad in einem ausreichenden Sicherheitsabstand vor dem in Führung liegenden Fahrer fahren. 7. Bei Straßenrennen oder Zeitfahren kann ein Auto den an letzter Stelle liegenden Fahrer begleiten. 8. Sollten bei einem Fahrrad technische Probleme auftreten, darf der Fahrer jeden beliebigen Teil des Fahrrads auswechseln. Er darf nötigenfalls auch auf ein Ersatzrad umsteigen, um das Rennen zu beenden. Eine Hilfestellung für den Fahrer ist dabei erlaubt. Ein Teilnehmer, der das Rennen nach einem Sturz, einem technischen Gebrechen oder einer Reifenpanne erneut aufnimmt, darf eine Strecke von bis zu 10 m weit angeschoben werden. Ein Teilnehmer darf sich nicht ohne Fahrrad fortbewegen, ohne zurückgestuft oder disqualifiziert zu werden. Im Falle eines Sturzes, einer Reifenpanne oder eines technischen Gebrechens darf der Teilnehmer mit seinem Fahrrad innerhalb des Kurses bis zur Ziellinie laufen. Bei einem Unified-Tandemteam müssen beide Fahrer das Fahrrad berühren, wenn sie die Ziellinie überqueren. 9. Die Teilnehmer müssen jederzeit zumindest eine Hand auf dem Lenker behalten. Dies gilt auch für das Überqueren der Ziellinie. 10. Funkgeräte für die Übermittlung von Traineranweisungen sind in allen Special Olympics Bewerben verboten. 11. Die Verwendung von Kopfhörern jeglicher Art ist sowohl im Training als auch im Rennen verboten, sofern es sich dabei nicht um stationäre Geräte handelt. Teilnehmer mit ärztlich bestätigter Hörbehinderung dürfen Hörgeräte verwenden. Special Olympics Regelwerk Radfahren Stand: 2012 5

12. Jede Art von aerodynamischen Hilfsmitteln wie z.b. aerodynamische Helme, Scheibenräder, Skinsuits, etc. müssen auch in den Vorbewerben getragen worden sein, damit sie auch in den Finalbewerben verwendet werden dürfen. Abschnitt D - Streckenpersonal 1. Technischer Leiter (sollte bereits Erfahrung in der Durchführung von Radbewerben seines Landesverbands gesammelt haben) 2. Rennleiter 3. Hauptschiedsrichter 4. Das Organisationsteam besteht aus a) dem Technischen Leiter, b) dem Rennleiter und c) dem Hauptschiedsrichter 5. Technische Delegierte (unterstehen dem Technischen Leiter) 6. Startschiedsrichter 7. 2 Helfer, die für Startnummern, für deren korrekte Anbringung, für die Verwendung des korrekten Fahrrads und für die korrekte Startaufstellung verantwortlich zeichnen. Bei Verwendung von Computer-Chips müssen diese den Fahrern genau zugeordnet sein. 8. 1 Helfer, der die Teilnehmer an einem Zeitfahren am Start stützt, während sie mit den Füßen in den Pedalen auf das Startzeichen warten. Der Helfer darf zu keinem Zeitpunkt den Fahrer über die Startlinie anschieben. Die Fahrer können mit einem Fuß am Boden oder mit beiden Füßen am Boden starten. 9. Zielrichter (mit Arbeitsbereich an der Ziellinie) 10. Zielrichterassistent (oder geprüfte Zeitnehmungsfirma) als Zeitnehmer (mit Arbeitsbereich, von dem aus die Ziellinie eingesehen werden kann) 11. Geprüfter Fahrradmechaniker oder qualifizierter Mitarbeiter eines Fahrradgeschäfts mit entsprechendem Spezialwerkzeug 12. Streckenposten, die den Fahrern an allen Kreuzungen entlang des Kurses den richtigen Weg weisen und Fahrzeuge und Fußgänger vom Kurs fernhalten 13. Ausgebildetes Sanitätspersonal mit entsprechender Erste-Hilfe-Ausrüstung Abschnitt E - Wettkampfregeln 1. Gruppeneinteilung a. Special Olympics bietet Radsportlern aller Leistungsklassen die Möglichkeit, an Bewerben teilzunehmen. Die Fahrer werden entsprechend ihrer persönlichen Special Olympics Regelwerk Radfahren Stand: 2012 6

Bestzeiten und/oder ihrer Zeiten aus einem Klassifikationsbewerb in Gruppen eingeteilt. b. Ein Klassifikationsstraßenrennen wird zur Bestimmung des Fahrvermögens der Fahrer und als Basis für deren Einteilung in die entsprechende Leistungsgruppe durchgeführt. 1. Ein Straßenrennen über 5000 m wird zur Gruppeneinteilung für alle Straßenrenndistanzen herangezogen c. Ein Klassifikationszeitfahren kann zur Bestimmung des Fahrvermögens der Fahrer und als Basis für deren Einteilung in die entsprechende Leistungsgruppe durchgeführt werden. 1. Zeitfahren je nach Bewerbsdistanz über 500 m, über 1.000 m oder über 5.000 m. 2. Aufgrund der Endzeit eines Fahrers in einem Straßenrennen oder einem Zeitfahren kann die Gruppenzuteilung dieses Fahrers nachträglich für die folgenden Finalbewerbe geändert werden, wenn der Fahrer aufgrund dieser Zeit in einer schnelleren Gruppe starten hätte müssen, wenn er diese Zeit bereits im Vorbewerb gefahren hätte. d. Fahrer, die sowohl am Straßen- als auch am Zeitfahrbewerb teilnehmen, müssen ein Klassifikationsrennen in beiden Bewerben bestreiten, sofern es der Zeitplan erlaubt oder es die Veranstalter für notwendig befinden. 2. Allgemeine Regeln a. Unter einem Zeitfahren versteht man ein Rennen eines einzelnen Fahrers gegen die Uhr. 1. Beim Zeitfahren sollten die Fahrer in Intervallen von 30 Sekunden oder 1 Minute starten. 2. Der Starter zählt bis zur Startzeit herunter, indem er sowohl akustische (verbal und/oder mechanisch) als auch visuelle (Handzeichen und/oder Uhr) Zeichen gibt. Auf die verbleibende Zeit bis zum Start wird in bestimmten Abständen vor dem Start hingewiesen (z.b.: noch 15 Sekunden, noch 10 Sekunden, 5,4,3, 2,1, Los!). 3. Für Fahrer mit Hörbehinderung muss der Beginn des Rennens bzw. der Zeitnehmung durch ein sichtbares Zeichen (Senken einer Startflagge oder eines Arms) angezeigt werden. 4. Der Fahrer startet aus einer ruhenden Position. Beim Start zu einem Zeitfahren wird der Fahrer von einem Helfer gestützt. Er darf jedoch vom Helfer beim Loslassen nicht geschoben werden. Dieser Helfer hat diese Aufgabe bei allen Fahrern einer Kategorie zu verrichten. Der Fahrer kann bestimmen, ob er mit einem Fuß oder mit beiden Füßen am Boden starten möchte. Special Olympics Regelwerk Radfahren Stand: 2012 7

5. Es liegt in der Verantwortung des Organisators festzulegen, ob die Startreihenfolge beim Zeitfahren mit dem schnellsten Fahrer beginnt und mit dem langsamsten Fahrer endet oder umgekehrt. Die bestimmenden Faktoren sind dabei Streckenverlauf, Zustand der Strecke, Fahrkönnen der Teilnehmer oder sonstige Faktoren, die auf die Sicherheit der Fahrer einen Einfluss haben. 6. Der Einsatz von Spezialfahrrädern ist nur beim Zeitfahren erlaubt. Der Rennleiter hat zu entscheiden, ob zweirädrige Räder und Spezialräder gemeinsam an den Start gehen dürfen. Grundlage für die Entscheidung ist auch hier die Anzahl der Teilnehmer, die Streckenbedingungen und das Fahrkönnen der Teilnehmer. b. Unter einem Straßenrennen versteht man ein Rennen mit einem Massenstart. 1. Bei Rennen über mehrere Runden beendet jeder Teilnehmer mit dem Sieger das Rennen und erhält den zu diesem Zeitpunkt innegehabten Rang, sofern die Rennleitung nicht der Meinung ist, dass ein zu großer Geschwindigkeitsunterschied zwischen den sich noch auf der Strecke befindlichen Teilnehmern herrscht. In diesem Fall berät sich die Rennleitung mit dem Veranstalter und dem Regelausschuss über die weitere Vorgangsweise. Bei den Finalläufen von Straßenrennen (Massenstart) werden keine Zeiten genommen. Die Medaillen und Urkunden werden nur nach dem jeweiligen Rang vergeben. Bei den Finalläufen von Straßenrennen kommt die Honest Effort- Regelung (ehrliche Teilnahme nach bestem Vermögen) nicht zur Anwendung. c. Die Head Coaches oder andere Delegationsmitglieder dürfen den Teilnehmern weder mit Fahrrädern noch mit anderen Fahrzeugen folgen, sofern sie nicht ausdrücklich vom Hauptschiedsrichter dazu berechtigt wurden. Die Trainer dürfen vom Streckenrand taktische Anweisungen geben. 3. Das Startsignal erfolgt mittels Startschuss oder Pfiff. Zusätzlich zu Startschuss oder Pfiff muss für Fahrer mit Hörbehinderung der Beginn des Rennens bzw. der Zeitnehmung durch ein sichtbares Zeichen (Senken einer Startflagge oder eines Arms) angezeigt werden. 4. Das Endergebnis wird durch die Platzierung oder die Reihenfolge der Zielankunft bestimmt. 5. Wenn die Streckenlänge mehr als 2,5 km beträgt, dürfen auch 2 und mehr Rennen gleichzeitig auf dem Kurs ausgetragen werden. Die einzelnen Bewerbskategorien werden in Abständen von 1, 2 oder 3 Minuten gestartet. a. Die Fahrer müssen ihre Startnummern gemäß den Anweisungen der Rennleitung anbringen. b. Vor dem Rennen muss für die Fahrer die Möglichkeit bestehen, mit dem Rad eine Aufwärmrunde zu machen und die Strecke abzufahren. Special Olympics Regelwerk Radfahren Stand: 2012 8

c. Ein Fahrer hat das Rennen beendet, wenn er mit dem Vorderreifen seines Fahrrads die Ziellinie überquert. Abschnitt F - Unified-Bewerbe 1. Unified/Tandemzeitfahren a. Bewerbe 1. Die Renndistanzen umfassen alle unter Abschnitt A - Offizielle Bewerbe angeführten Special Olympics Zeitfahrdistanzen. 2. Es liegt im Ermessen des Veranstalters und der Special Olympics Landesorganisation zu entscheiden, über welche dieser Distanzen Rennen ausgetragen werden. b. Der Sportler und sein Partner bestimmen, wer von ihnen welchen Platz auf dem Tandem einnimmt. Gemäß den Bestimmungen der UCI sitzen blinde oder sehbehinderte Fahrer hinter einem sehenden Fahrer. 2. Gruppeneinteilung a. Es wird empfohlen, die Gruppeneinteilung für den Tandembewerb mittels der in einem Klassifikationslauf am Tag des Bewerbs ermittelten genauen Zeiten zu treffen. b. Zum Klassifikationslauf müssen jene beiden Fahrer (Sportler und Partner) antreten, die auch im eigentlichen Bewerb gemeinsam an den Start gehen. c. Die Klassifikationsbewerbe werden gemäß den in Abschnitt E/Gruppeneinteilung festgelegten Bestimmungen durchgeführt (Beispiel: die Distanz bei der Klassifikation kann 500 m oder 1000 m betragen). 3. Wertung/Regeln a. Die Wertung beim Tandemzeitfahren ist ident mit der Wertung bei anderen Zeitfahrbewerben. b. Die Regeln sind ident mit den in Abschnitt E/Allgemeine Regeln festgelegten Bestimmungen für Zeitfahrbewerbe. Special Olympics Regelwerk Radfahren Stand: 2012 9