KfW Kommunalfinanzierung. Fachgespräch Energetische Quartierserneuerung. Hannover, 30. April 2013

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Transkript:

KfW Kommunalfinanzierung Fachgespräch Energetische Quartierserneuerung Hannover, 30. April 2013 KfW Bankengruppe Geschäftsbereich Kommunal- und Privatkundenbank / Kreditinstitute Andreas Ronge, Key-Account-Manager Bank aus Verantwortung

KfW-Förderprogramme für Kommunen Agenda 1 Programme für Kommunen im Überblick 2 Programme für Kommunen im Detail 3 Ausblick und Fazit 4 Kontakt 2

1. KfW-Förderprogramme für Kommunen im Überblick Programme und Finanzierungszwecke Nr. Soll-Zins* Energetische Stadtsanierung - Zuschuss Konzepte und Sanierungsmanager IKK Energetische Stadtsanierung Quartiersversorgung Wärmeversorgung (Gas), Wasserver- und Abwasserentsorgung 432 65 % Zuschuss 201 0,10 % Energetische Stadtsanierung IKK Kommunale Energieversorgung Stromnetze, -speicher 203 0,16 % IKK Premium - Energieeffiziente Stadtbeleuchtung Verbesserung der Energieeffizienz öffentlicher Stadtbeleuchtung 215 0,13 % Energieeffizienz IKK Energetische Stadtsanierung - Energieeffizient Sanieren Energetische Sanierung von kommunalen Nichtwohngebäuden 218 0,10 % zzgl. Tilgungszuschuss bis 12,5 % bei Sanierung auf Effizienzhausniveau IKK Barrierearme Stadt Barriereabbau in der kommunalen Infrastruktur, insbes. ÖPNV IKK Kita-Ausbau Betreuungsplätze für Kinder unter 3 Jahren 233 0,10 % 199 0,10 % Demografie IKK Investitionskredit Kommunen Allgemeine Infrastruktur-Investitionen sowie Beteiligungserwerb 208 0,74 % 1,23% (20J) / 1,38% (30 J) * Sollzins bei 10-jähriger Zinsbindung und einer Darlehenslaufzeit von 10 Jahren, Stand 26. April 2013 Basisprogramm 3

2. KfW-Förderprogramme für Kommunen im Detail

2.1 Energetische Stadtsanierung 2.1.1 Energetische Stadtsanierung Zuschuss (Programm 432) 2.1.2 IKK Energetische Stadtsanierung Quartiersversorgung (Programm 201)

2.1.1 Energetische Stadtsanierung Zuschuss Programm 432 Was wird finanziert? Programmvorteile/ -eckpunkte Erstellung integrierter Konzepte Sach- und Personalkosten für fachkundige Dritte zur Erstellung vertiefter integrierter Konzepte auf Quartiersebene für 1 Jahr Zuschussbetrag: 65 % der förderfähigen Kosten* Einsatz eines Sanierungsmanagers zur Planung und Kontrolle Sach- und Personalkosten für einen Sanierungsmanager (z.b. Beamte oder Tarifbeschäftigte einer Kommune oder eines kommunalen Unternehmens) für 2 Jahre Zuschussbetrag: 65 % der förderfähigen Kosten* (max. 120.000 EUR) Nicht rückzahlbarer Zuschuss Förderung für Planung und Management Weiterleitung Zuschuss an Dritte Internet www.kfw.de/432 * Der 35%ige Eigenanteil kann aus weiteren Fördermitteln (EU, Länder), eigenen Mitteln der Kommune oder durch Mittel der in die Entwicklung oder Umsetzung des integrierten Konzepts beteiligten Akteure dargestellt werden. Die Finanzierung aus Mitteln des Bundes und/oder der Länder darf dabei einen Anteil von 85 % der Kosten nicht übersteigen, so dass stets ein mind. 15%iger Eigenanteil zwingend durch die Kommune bzw. den Begünstigten selbst zu erbringen ist. 6

2.1.1 Energetische Stadtsanierung Zuschuss Resonanz in allen Bundesländern Anzahl Zusagen nach Bundesländern Quantitative Ergebnisse: Anträge aus allen 16 Bundesländern Anzahl variiert von 1-45 Anträgen pro Land durchschnittliches Zusagesvolumen: 48 TEUR Schwerpunkt in der Konzeptentwicklung Anschlussanträge für Sanierungsmanager von vielen Antragstellern avisiert Seit Programmeinführung bisher 169 Zusagen i.h.v. 8,1 Mio. Euro* *Stand: 22. Februar 2013 Die Angaben in Klammern stellen die absolute Anzahl der Zusagen dar. 7

2.1.1 Energetische Stadtsanierung Zuschuss Erste Erfahrungen in der Zuschussförderung Einbindung vieler Akteure im Vorfeld und während der Konzepterstellung Einbeziehung z. B. der Eigentümer, Wohnungsunternehmen, Bewohner, Stadt/Kommune, Energieversorgungsunternehmen, Architekten, Ingenieure, wissenschaftliche Institute, Unternehmen und Gewerbetreibende häufig Bildung von Bürgerinitiativen und Arbeitsgruppen ländlich geprägte Gebiete und Großstädte; Quartiersstrukturen strukturschwache und wachsende Regionen; historische Altstadtquartiere und Großwohnsiedlungen der 1960er Jahre Impulse für energetische Quartierskonzepte z.t. bestehen bereits regionale Klimaschutzinitiativen und ziele sowie integrierte Stadtkonzepte In vielen Fällen setzt das Programm Anreize zur erstmaligen ganzheitlichen Betrachtung von Quartieren unter energetischen Aspekten 8

2.1.1 Energetische Stadtsanierung Zuschuss Ein Beispiel in Niedersachsen: Celle Heese Nord IST-Situation Quartier Heese Nord : ca. 2.400 Einwohner Stadtteil von Celle, durch die Bahnlinie Hannover-Hamburg deutlich vom innerstädtischen Bereich der Stadt Celle abgetrennt Überwiegend Geschosswohnungsbau Wohnungsbestand aus den 1950er und 1960er Jahren: Bausubstanz befindet sich oftmals in einem schlechten Zustand Schwerpunkt des Konzepts: Untersuchung der Wärmeversorgung und energetischen Gebäudesanierung im Quartier Ziele des energetischen Quartierskonzepts: - Aufzeigen differenzierter Varianten der Energie- und Wärmeversorgung (insbesondere geothermische Technologien einschließlich Tiefen-Geothermie) - Ermittlung des Potenzials bei der energetischen Gebäudesanierung - Prüfung des Einsatzes neuer Technologien in der Haustechnik einschließlich eigentumsübergreifender zentraler Heizungsanlagen - Anschließende Nutzung der Ergebnisse als Arbeitsgrundlage für einen Sanierungsmanager - Schaffung eines attraktiven Wohnumfeldes mit hoher Lebensqualität - Einbindung zahlreicher Akteursgruppen: Wohnungsbaugesellschaften, Mieter, soziale Akteure, Schulträger, Mieterverein, Stadtteil AG, Migrantenvereine 9

2.1.1 Energetische Stadtsanierung Zuschuss Häufige Fragen in der Praxis Förderzeitraum/ Abrufzeitraum Konzepterstellung: 12 Monatszeitraum oftmals nicht ausreichend (Ausschreibungsverfahren, andere Fördermittelgeber) Eigenanteil In welcher Höhe muss der Eigenmittelanteil geleistet werden? Wer erbringt den Eigenmittelanteil? (Problematik bei finanzschwachen Kommunen) Quartiersdefinition Wie ist ein Quartier abgegrenzt? - Werden Neubaugebiete einbezogen? - Schließung von Baulücken? 10

2.1.2 IKK - Energetische Stadtsanierung Quartiersversorgung Programm 201 Was wird finanziert? Programmvorteile/ -eckpunkte Verbesserung der Energieeffizienz in den Bereichen Wärmeversorgung durch hocheffiziente wärmegeführte KWK-Anlagen auf Gasbasis und Anlagen zur Nutzung industrieller Abwärme sowie dezentraler Wärmespeicher und netze Wasserver- und Abwasserentsorgung durch hocheffiziente Motoren und Pumpen Optimierung der Mess- und Regeltechnik Energierückgewinnungssysteme in Gefällestrecken Anlagen zur Wärmerückgewinnung in öffentlichen Kanalsystemen, auch in Kombination mit BHKWs Anlagen zur Energiegewinnung aus Klär- bzw. Faulgasen, Umrüstung bestehender Anlagen Niedrige Zinsen 100%-Förderung Antragstellung vor Haushaltsgenehmigung möglich Antragstellung nach Vorhabensabschluss möglich Internet www.kfw.de/201 11

2.2 Energieeffizienz 2.2.1 IKK Kommunale Energieversorgung (Programm 203) 2.2.2 IKK Premium Energieeffiziente Stadtbeleuchtung (Programm 215) 2.2.3 IKK Energetische Stadtsanierung Energieeffizient Sanieren (Programm 218)

2.2.1 IKK - Kommunale Energieversorgung Programm 203 Was wird finanziert? Programmvorteile/ -eckpunkte Verbesserung der Energieeffizienz in der Stromversorgung durch Investitionen in den Ausbau der Verteilnetze zur Einbindung dezentraler Erzeugungsanlagen Installation intelligenter Informations-, Kommunikations- und Netzsteuerungstechnologien zur Ertüchtigung der Verteilnetze (Smart Grids) Investitionen in die Kommunikationsinfrastruktur und in Energiemanagementsysteme zur Anbindung von Energie- Endverbrauchern an intelligente Messsysteme (Smart Metering) Dezentrale Energiespeicher (Druckluft- oder Wasserstoffspeicher, Nutzung der Gasinfrastruktur als Speicher für Wasserstoff und/oder synthetisches Methan) Niedrige Zinsen 100%-Förderung Antragstellung vor Haushaltsgenehmigung möglich Antragstellung nach Vorhabensabschluss möglich Internet www.kfw.de/203 13

2.2.2 KfW-Investitionskredit Kommunen Premium Energieeffiziente Stadtbeleuchtung Programm 215 Was wird finanziert? Programmvorteile/ -eckpunkte Maßnahmen in die Verbesserung der Energieeffizienz öffentlicher Stadtbeleuchtung in den Bereichen Straßenbeleuchtung Beleuchtung von Parkplätzen und sonstigen öffentlichen Freiflächen Beleuchtung in Parkhäusern/Tiefgaragen Niedrige Zinsen 100%-Förderung Antragstellung vor Haushaltsgenehmigung möglich Antragstellung nach Vorhabensabschluss möglich Lichtsignalanlagen Errichtung von Ladestationen für Elektrofahrzeuge in Verbindung mit förderfähigen Maßnahmen der Straßen- bzw. öffentlichen Stadtbeleuchtung Internet www.kfw.de/215 14

2.2.2 IKK Energetische Stadtsanierung Stadtbeleuchtung www.kfw.de/215 finanziert wird Ziel gefördert wird Straßenbeleuchtung Parkplatzbeleuchtung und öffentlichen Freiflächenbeleuchtung Parkhausbeleuchtung und Tiefgaragenbeleuchtung Lichtsignalbeleuchtung Ladestationen für Elektrofahrzeuge in Verbindung mit lichttechnischen Maßnahmen vordefinierten Energieeffizienzwert erreichen 40 % Verbrauchseinsparung 35 % Verbrauchseinsparung 70 % Verbrauchseinsparung Errichtung Nachrüstung + Neubau * Nachrüstung, kein Neubau Nachrüstung, kein Neubau Nachrüstung, kein Neubau in Verbindung mit Beleuchtungsmaßnahmen * Bei einem Neubau müssen die vorgeschriebenen Energiebedarfswerte um 10% unterschritten werden. 15

2.2.3 IKK - Energetische Stadtsanierung Energieeffizient Sanieren Programm 218 Was wird finanziert? Programmvorteile/ -eckpunkte Energetische Sanierung von Nichtwohngebäuden, die vor dem 01.01.1995 fertig gestellt worden KfW-Effizienzhäuser KfW-Effizienzhaus 55*, 70, 85, 100, Denkmal Einzelmaßnahmen Wärmedämmung Fenster, Heizung, Beleuchtung Sonnenschutzeinrichtungen Lüftungsanlagen Niedrige Zinsen und Tilgungszuschüsse von bis zu 12,5 % bei KfW-Effizienzhaus 500 EUR je m 2 NGF + Tilgungszuschüsse bis 12,5 % bei KfW-Effizienzhaus sowie 300 EUR je m 2 NGF bei Einzelmaßnahmen Antragstellung vor Haushaltsgenehmigung möglich Antragstellung nach Vorhabensabschluss möglich Internet www.kfw.de/218 * Jahresprimärenergiebedarf darf 55 % des in der EnEV 2009 genannten Höchstwertes für Neubauten nicht übersteigen; Transmissionswärmeverlust darf 70 % des errechneten Wertes für das Referenzgebäude nach EnEV 2009 nicht überschreiten 16

2.2.3 IKK- Energetische Stadtsanierung - Energieeffizient Sanieren Beispiel Osnabrück Film Energieeffizient Sanieren: www.kfw.de/218 17

2.2.3 IKK Energetische Stadtsanierung Energieeffizient Sanieren Förderstufen Programm 218 Effizienz Förderkredit Tilgungszuschuss Energiekosten KfW-Effizienzhaus 55 12,5 % KfW-Effizienzhaus 70 KfW-Effizienzhaus 85 KfW-Effizienzhaus 100 KfW-Effizienzhaus Denkmal Einheitlicher Zinssatz für alle Förderstufen 500 EUR / m² Höchstbetrag Nettogrundfläche + 10,0 % 7,5 % 5,0 % 2,5 % Einzelmaßnahmen 300 EUR / m² - KfW-Effizienzhaus 100 entspricht dem zulässigen Effizienzniveau (Energiebedarf) eines Neubaus 18

2.2.3 IKK Energetische Stadtsanierung Energieeffizient Sanieren Bewährte und international anerkannte Fördersystematik Förderung basiert auf bestehendem Ordnungsrecht: Energieeinsparverordnung Effizienzanforderungen sind anspruchsvoller als Energieeinsparverordnung 2 Indikatoren: Jahresprimärenergiebedarf und Transmissionswärmeverlust Förderung ist technologieneutral (Heizungstechnik und Gebäudehülle) Obligatorische Einbindung eines qualifizierten Sachverständigen (Qualitätssicherung) Je höher die Energieeffizienz, desto attraktiver die Förderung (Sanierungstiefe) 19

2.3 Demografie 2.3.1 IKK Barrierearme Stadt (Programm 233) 2.3.2 IKK Kita-Ausbau (Programm 199)

2.3.1 IKK - Barrierearme Stadt Programm 233 Was wird finanziert? Programmvorteile/ -eckpunkte Abbau von Barrieren in Öffentlichen Gebäuden Wege zu Gebäuden und Stellplätze, Gebäudezugänge und Servicesysteme Vertikale Erschließung/ Überwindung von Niveauunterschieden/ Raumgeometrie Sanitärräume, Bodenbeläge in Innenräumen Bedienelemente, Raumakustik, Orientierung Sportstätten, z. B. Sportplätze/- hallen, Schwimmbäder Niedrige Zinsen 100%-Förderung Antragstellung vor Haushaltsgenehmigung möglich Antragstellung nach Vorhabensabschluss möglich Öffentlicher Raum und Verkehr (ÖPNV) U- und S-Bahnstationen, Über-/Unterführungen abgesenkte Bürgersteige etc. Internet www.kfw.de/233 21

2.3.2 IKK Kita-Ausbau Programm 199 Was wird finanziert? Programmvorteile/ -eckpunkte Schaffung und Sicherung von Betreuungsplätzen für Kinder unter drei Jahren durch Neubau/ Sanierung von Gebäuden, die zur Nutzung als Tageseinrichtung/ Räumlichkeiten für Kita-Pflege dienen, z. B.: Neubauten oder Umbauten von Gebäuden zur Umnutzung/ Umwandlung Sanierung, Renovierung und Modernisierung, Ausstattung soweit sie zur Schaffung und Sicherung von Betreuungsplätzen dienen Erwerb von Grundstücken und Immobilien Förderhöchstbeträge max. 50.000 EUR je neu geschaffenen Betreuungsplatz max. 12.000 EUR je gesichertem Betreuungsplatz Niedrige Zinsen 100%-Förderung Antragstellung vor Haushaltsgenehmigung möglich Antragstellung nach Vorhabensabschluss möglich Internet www.kfw.de/199 22

2.4 Basisprogramm 2.4.1 IKK Investitionskredit Kommunen (Programm 208)

2.4.1 IKK - Investitionskredit Kommunen Programm 208 Was wird finanziert? Programmvorteile/ -eckpunkte Allgemeine Infrastruktur Alle Investitionen in die kommunale und soziale Infrastruktur im Rahmen des Vermögenshaushaltes/-planes Beteiligungen Erwerb von Beteiligungen. Damit können sich Kommunen wirkungsvoller im Bereich (inter-) kommunaler Kooperationen oder bei Neugründungen kommunaler Unternehmen im Zuge von Rekommunalisierungen engagieren, um die Versorgungssicherheit in den Regionen zu stärken. Breiter Verwendungszweck Niedrige Zinsen Einfache Antragstellung 100%-Förderung* Antragstellung vor Haushaltsgenehmigung möglich Antragstellung nach Vorhabensabschluss möglich** Internet www.kfw.de/208 * Der Finanzierungsanteil beträgt bei Krediten ab 2 Mio. EUR max. 50% der förderfähigen Investitionskosten, bei Krediten unter 2 Mio. EUR bis zu 100% pro Vorhaben. ** Bereits begonnene oder abgeschlossene Vorhaben, die im laufenden Haushaltsjahr/Wirtschaftsjahr oder im Vorjahr begonnen wurden, können noch mitfinanziert werden. Voraussetzung: langfristige Durchfinanzierung der Vorhaben ist noch nicht erfolgt 24

3. Ausblick und Fazit

3. Ausblick und Fazit Die KfW ist Partner der Kommunen, kommunaler Unternehmen und gemeinnütziger Organisationen Herausforderung: Infrastruktur der Zukunft muss leistungsfähig, energieeffizient sowie alters- und familiengerecht sein KfW kann nicht alle Finanzierungsprobleme der Kommunen lösen, ist aber ein verlässlicher Finanzierungspartner bei Gestaltung der Infrastruktur der Zukunft KfW-Finanzierungsangebot ist breit aufgestellt und adressiert wichtige Zukunftsfelder wie Energiewende und demographischer Wandel Weiterentwicklung des Angebots im Dialog mit Politik, Ministerien und Kommunalverbänden 26

4. Kontakt zu Ihrer KfW Kommunalfinanzierung Internet: Informationen & Formulare finden Sie unter: www.kfw.de/infrastruktur Telefon/E-Mail: KfW Hotline für Kommunen 030 20264 5555 030 20264 5941 kommune@kfw.de Beratung vor Ort: Andreas Ronge 030 20264 5469 030 20264 5941 andreas.ronge@kfw.de 27

Danke! Ich wünsche Ihnen einen interessanten Tagungsverlauf!