Biotopkataster Luxemburg Erfassung der geschützten Offenlandbiotope nach Art. 17 des luxemburgischen Naturschutzgesetzes Kartieranleitung Teil 2: (Stand: März 2008) Gouvernement du Grand-Duché de Luxembourg Ministère de l'environnement März 2008
Biotopkataster Luxemburg Erfassung der geschützten Offenlandbiotope nach Art. 17 des luxemburgischen Naturschutzgesetzes Kartieranleitung Teil 2: (Stand: März 2008) Bearbeitung: Claudio Walzberg, Dipl.-Biol. in Zusammenarbeit mit Sonja Naumann, Dipl.-Geogr. März 2008
1. der Wiesenkartierung Die Wiesenflächen werden in einer Kopie der FLIK-Parzellen (Datei Flik2007_ Gemeinde auf der CD) digitalisiert, wobei in den meisten Fällen keine Zeichenarbeit notwendig ist. Da die Kartierung auf FLIK-Basis erfolgt ist, werden einfach hinter den entsprechenden FLIK- Nummern die bereits eingefügten Spalten zur Aufnahmenummer und Bewertung ausgefüllt. Später wird noch der Flächencode eingetragen (dieser wird automatisch von der Datenbank erstellt). Sollte eine kartierte Nutzungsparzelle nicht mehr der FLIK-Abgrenzung entsprechen, wird die Fläche entsprechend geteilt, und jene Teilflächen, die der Kartierung entsprechen, erhalten dieselbe Aufnahmenummer und Bewertung. Waren dies vorher FLIK-Parzellen, ist es wichtig dass die FLIK-Nummer erhalten bleibt bzw. nachgetragen wird. Falls Parzellen neu digitalisiert werden müssen, weil sie nicht als FLIK-Parzelle erfasst sind, bleiben die FLIK- Felder leer. Wichtig ist, dass keine FLIK-Parzellen gelöscht oder fusioniert werden! 2. der Art.17-Biotope Grundsätzlich ist ein Digitalisiermaßstab von ca. 1:1000 sinnvoll, dieser kann aber auch bei Bedarf vergrößert oder verkleinert werden. Alle Biotope, für die eine Mindestgröße vorgeschrieben ist, werden entweder als Flächen oder als Linien digitalisiert. Eine Ausnahme bilden hier nur die nicht von einer Mindestgröße betroffenen Biotoptypen Quellen und Felsbiotope aller Art. Für die werden die auf der CD mit den Kartierunterlagen mitgelieferten Dateien benutzt (BK_Gemeinde_a17_s1.shp (Flächen), BK_Gemeinde_a17_s2.shp (Streuobstwiesen), BK_Gemeinde_a17_l1.shp (Linien), BK_Gemeinde_a17_p1.shp (Punkte). Wichtig ist, dass in der Attributtabelle die vorgefertigten Spalten Aufnahmenummer, Biotoptyp, und Bewertung ausgefüllt werden. Diese sind für das Layout der offiziellen Karten wichtig. Außerdem muss bei den Linienbiotopen noch eine Spalte Breite ausgefüllt werden, damit eine Flächenberechnung (Überprüfung der Mindestgröße) durchgeführt werden kann. Eine neue Spalte Sicher kann außerdem in der Tabelle des shapefiles hinzugefügt werden, um die nicht hundertprozentig sicheren Art-17 Biotope zu identifizieren (mit ja oder nein ausfüllen). 2.1 Flächenbiotope Auch die Art. 17-Biotope werden in einer Kopie des FLIK-Parzellen-shapefiles digitalisiert (BK_Gemeinde_a17_s1). Alle Elemente (insbesondere die FLIK-Parzellen) dieser Basiskarte sollten immer erhalten bleiben. Sie können geteilt werden, neue Elemente können hinzugefügt werden, aber sie dürfen weder gelöscht noch verschoben werden, da die Information der FLIK-Parzellen erhalten bleiben soll und eine Rückkombination immer kompliziert ist. Die Abgrenzung der FLIK-Parzellen sollte zur Abgrenzung der Art-17 Biotope benutzt werden, wenn gemeinsame Grenzen bestehen. Dort wo die Grenzen der FLIK-Parzellen nicht den Art. 17-Biotopen entsprechen, wird zunächst überprüft, ob Kartenelemente von anderen Kartierungen (OBS99, BDTopo) übernommen werden können (-> Gelände-Basiskarte). Bei der Benutzung anderer Elemente, können diese entweder in den Art.17-shapefile kopiert werden (ArcView), oder mit der snapfunktion (ArcGis) digitalisiert werden (Linien). Wenn die Grenze eines Art. 17-Biotops weder einer FLIK-Parzelle noch einem anderen existierenden Element entspricht, wird diese als neues Element digitalisiert. 1
2.2 Linienbiotope Die Basiskarte der als Linien kartierten Art.17-Biotope ist ebenfalls die FLIK-Parzellen- Abgrenzung, aber im Linienformat (BK_Gemeinde_a17_l1.shp). Laut Angaben der zuständigen Institution sind bei Bachläufen die FLIK-Parzellen getrennt eingezeichnet, wenn der Bach breiter als zwei Meter ist. Liegt die Breite darunter, haben die Parzellen eine gemeinsame Grenze. Bei der in diesen Fällen ist darauf zu achten, dass angegeben wird, in welcher FLIK-Parzelle die kartierte Fläche liegt. Hierzu wird in den bereits vorhandenen FLIK- Parzellen in den L und R-Spalten jene FLIK-Parzellennummer weggelöscht, die nicht betroffen ist. Die Nummer sollte aus dem Polygon-Layer entnommen werden (z.b: kann man sich die Labels in die Polygone laden), weil die links- und rechts-definition je nach Perspektive unterschiedlich ist. Sind beide Parzellen betroffen (in dem Fall, dass das Biotop genau auf der Grenze liegt), werden beide Parzellennummern in der Tabelle belassen. Liegen Linienbiotope nicht in oder auf FLIK-Parzellen, wird nur die Aufnahmenummer eingetragen, die Angaben zur FLIK-Nummer bleiben leer. Wie bei den Flächen sollten auch bei den Linienbiotopen Elemente aus anderen Kartografien benutzt werden, falls diese den Art.17-Biotopen, zumindest teilweise, entsprechen. Zum Beispiel können Linien der Fließgewässer der BDTopo (Courseau, Ruisseau) kopiert werden. Es ist nicht von Vorteil, Fließgewässer oder andere Elemente neu einzuzeichnen, es sei denn, die vorhanden Daten liegen zu sehr daneben. Wichtig ist wie bei den flächigen Biotopen, dass keine FLIK-Informationen verloren gehen. Liegt ein Linienbiotop über mehreren FLIK-Parzellen oder wurden aus einem anderen Grund mehrere FLIK-Grenzen bzw. Segmente benutzt, sollte auch hier die Teilung erhalten bleiben; die entsprechenden Segmente, die von dem Biotoptyp betroffen sind, bekommen nur eine gemeinsame Aufnahmenummer. Wurden zur keine FLIK-Grenzen benutzt, sondern Elemente z.b. aus der BD Topo oder selbst digitalisierte Linien, können Segmente fusioniert werden. Hier müssen dann, falls FLIK-Parzellen betroffen sind, die FLIK- Nummer(n) manuell in die Tabelle eingetragen werden. 2.3 Punktbiotope Quellen und Quellsümpfe mit einer Größe kleiner als 100 qm und Felsbiotope (hierzu gehören alle Felsgesellschaften, Pionierrasen und Schuttfluren) können punktförmig digitalisiert werden, wenn sie eindeutig innerhalb einer FLIK-Parzelle liegen oder keine FLIK- Parzelle betroffen ist. Die FLIK-Nummern müssen im Fall der Lage innerhalb einer FLIK- Parzelle manuell in den entsprechenden shapefile (BK_Gemeinde_a17_p1.shp) übertragen werden. Die Quellpunkte können sich dabei auch mit anderen Biotoptypen überlappen (wird aber selten vorkommen außer bei Quellsümpfen (siehe Kap. 2.4). Liegen sie genau auf der Grenze zweier oder mehrerer FLIK-Parzellen, ist es sinnvoll, sie als Polygone möglichst genau einzuzeichnen, damit die betroffenen Nutzungsparzellen in der Tabelle ersichtlich sind. 2.4 Besondere Vorgehensweisen Besondere Vorgehensweisen sind in folgenden Fällen notwendig: - Quellsümpfe (BK11): Wird ein Biotop BK11 digitalisiert, das einem flächigen Quellaustritt oder Quellsumpf > 100qm Größe entspricht, muss, damit die statistische Auswertung nicht verfälscht wird, mindestens eine Quelle punktförmig darüber gelegt werden. Falls erkennbar ist, wo in dem Quellsystem oder komplex die Quellaustritte liegen, können diese auch punktgenau eingetragen werden. 2
- Streuobstwiesen (BK09): Alle Streuobstbestände müssen in einen extra shapefile (BK_Gemeinde_a17_s2.shp) digitalisiert werden, der ebenfalls bei den Karierunterlagen mitgeliefert wird. Dies ist notwendig, weil hier ein ganz anderes Vegetationsstockwerk betrachtet wird und die Streuobstbestände sich teilweise mit anderen Biotoptypen überlappen. 3