Bodenbeläge für nassbelastete Barfußbereiche

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Transkript:

GUV-I 8527 (bisher GUV 26.17) GUV-Informationen Bodenbeläge für nassbelastete Barfußbereiche Ausgabe Juli 1999 aktualisierte Fassung August 2004 Gesetzliche Unfallversicherung

Herausgeber Bundesverband der Unfallkassen Fockensteinstraße 1, 81539 München www.unfallkassen.de Erarbeitet vom Sachgebiet Bäder der Fachgruppe Bildungswesen des Bundesverbandes der Unfallkassen. Bestell-Nr. GUV-I 8527, zu beziehen vom zuständigen Unfallversicherungsträger, siehe vorletzte Umschlagseite.

Inhaltsverzeichnis 1 Vorbemerkung..................................................... 4 2 Anforderungen an Bodenbeläge in nassbelasteten Barfußbereichen 2.1 Rutschhemmung............................................... 5 2.2 Verlegung, Reinigung und Pflege.................................. 6 2.3 Zusätzliche Auswahlkriterien..................................... 7 3 Geprüfte Bodenbeläge.............................................. 8 4 Prüfung der Bodenbeläge in nassbelasteten Barfußbereichen 4.1 Prüfgrundlagen................................................ 9 4.2 Kurzbeschreibung des Prüfverfahrens zur Bestimmung der rutschhemmenden Eigenschaft von Bodenbelägen für nassbelastete Barfußbereiche nach DIN 51 097....................... 9 3

1 Vorbemerkung Der hohe Anteil von Ausrutschunfällen am gesamten Unfallgeschehen erfordert eine sorgfältige Auswahl von Bodenbelägen, Reinigungsverfahren und Reinigungsmitteln. Die Arbeitsstättenverordnung enthält im Abschnitt 1.5 des Anhangs zu 3 Abs. 1 die Forderung, dass Fußböden in Räumen eben und rutschhemmend ausgeführt und leicht zu reinigen sein müssen. Beurteilungskriterien, ob diese allgemein gehaltene Forderung erfüllt ist, sind für nassbelastete Barfußbereiche in dieser GUV-Information, für Arbeitsräume und Arbeitsbereiche, in denen auf Grund der verarbeiteten Produkte oder der Arbeitsverfahren erhöhte Rutschgefahr besteht, in der GUV-Regel Fußböden in Arbeitsräumen und Arbeitsbereichen mit Rutschgefahr (GUV-R 181, bisher GUV 26.18) angegeben. Nassbelastete Barfußbereiche sind dadurch gekennzeichnet, dass die Bodenbeläge in diesen Bereichen in der Regel nass sind und barfuß begangen werden. Bodenbeläge im Sinne dieser GUV-Information sind auch Stufen von Treppen und Leitern. Nassbelastete Barfußbereiche befinden sich z.b. in Bädern, Krankenhäusern sowie Umkleide-, Wasch- und Duschräumen von Sport- und Arbeitsstätten. 4

2 Anforderungen an Bodenbeläge in nassbelasteten Barfußbereichen 2.1 Rutschhemmung Entsprechend den unterschiedlichen Rutschgefahren werden die einzelnen Bereiche den Bewertungsgruppen A, B oder C zugeordnet, wobei die Anforderungen an die Rutschhemmung von A bis C zunehmen. In der folgenden Tabelle sind für einzelne Bereiche Mindestneigungswinkel festgelegt, die bei der Prüfung nach DIN 51 097 (vgl. Abschnitt 4) von den Bodenbelägen erreicht werden müssen; die Aufzählung der nassbelasteten Barfußbereiche ist nicht erschöpfend. Bewertungs- Mindestnei- Bereiche gruppe gungswinkel A 12 Barfußgänge (weitgehend trocken) Einzel- u. Sammelumkleideräume Beckenböden in Nichtschwimmerbereichen, wenn im gesamten Bereich die Wassertiefe mehr als 80 cm beträgt Sauna- und Ruhebereiche (weitgehend trocken) B 18 Barfußgänge, soweit sie nicht A zugeordnet sind Duschräume Bereich von Desinfektionssprühanlagen Beckenumgänge Beckenböden in Nichtschwimmerbereichen, wenn in Teilbereichen die Wassertiefe weniger als 80 cm beträgt Beckenböden in Nichtschwimmerbereichen von Wellenbecken Hubböden Planschbecken Ins Wasser führende Leitern Ins Wasser führende, max. 1 m breite Treppen mit beidseitigen Handläufen Leitern und Treppen außerhalb des Beckenbereiches Sauna- und Ruhebereiche, soweit sie nicht A zugeordnet sind C 24 Ins Wasser führende Treppen, soweit sie nicht B zugeordnet sind Durchschreitebecken Geneigte Beckenrandausbildung 5

GUV-I 8527 Die Trittfreundlichkeit der Bodenbeläge ist im Prüfverfahren nach DIN 51 097 nicht berücksichtigt und daher im Einzelfall zusätzlich zu bewerten. 2.2 Verlegung, Reinigung und Pflege Ausrutschunfälle lassen sich nicht allein durch rutschhemmende Bodenbeläge verhindern. Zusätzlich sind insbesondere folgende Punkte zu beachten: Bauliche und organisatorische Maßnahmen, durch die sichergestellt wird, dass Verkehrswege möglichst von Wasser frei bleiben Wirkungsvolles Abführen des anfallenden Wassers (z.b. durch Gefälle, geeignete Abläufe) Vermeidung von Absätzen in Duschräumen Abdeckung von Überlauf- bzw. Ablaufrinnen flächenbündig mit dem Fußboden Verwendung geeigneter Reinigungs-, Desinfektions- und Pflegemittel, die die rutschhemmenden Eigenschaften der Bodenbeläge nicht beeinträchtigen. Film bildende Substanzen können die rutschhemmende Eigenschaft von Bodenbelägen beeinflussen Für die Reinigung großflächiger Fußböden mit stark rutschhemmender Oberflächenstruktur eignen sich im Allgemeinen nur Reinigungsmaschinen und Hochdruckreinigungsgeräte Sachgerechte Ausführung von Reinigungs-, Desinfektions- und Pflegearbeiten. Ergänzend wird auf die Liste RK Liste geprüfter Reinigungsmittel für keramische Beläge in Schwimmbädern und das Merkblatt 94.04 Hygiene, Reinigung und Desinfektion in Bädern hingewiesen, beide herausgegeben von der Deutschen Gesellschaft für das Badewesen e.v., Postfach 34 02 01, 45074 Essen. Entlang der Wände bis zu einem Abstand von etwa 15 cm, in Ecken und unter fest im Fußboden verankerten Einrichtungen und Bauteilen kann zur Erleichterung der Reinigung ein ebener unprofilierter Bodenbelag eingesetzt werden. 6

GUV-I 8527 2.3 Zusätzliche Auswahlkriterien In Einzelfällen können zusätzliche Kriterien bei der Auswahl von Bodenbelägen zu berücksichtigen sein. Dies gilt insbesondere für nassbelastete Barfußbereiche in medizinischen Badeabteilungen (z.b. balneologischen und hydrotherapeutischen Abteilungen von Krankenhäusern). Wegen körperlicher Behinderung von Patienten müssen dort z.b. folgende Gesichtspunkte beachtet werden: Gehen mit Krücken Befahren mit Gehhilfen, Krankenstühlen oder mobilen Personenliftern Reflexauslösung bei bestimmten Patienten (z.b. Spastikern) 7

3 Geprüfte Bodenbeläge Ein Kuratorium unter Leitung des Bundesverbandes der Unfallkassen (BUK) veröffentlicht in regelmäßigen Abständen Listen mit der Zuordnung geprüfter Bodenbeläge für nassbelastete Barfußbereiche zu den festgelegten Beurteilungsgruppen. Voraussetzung für die Aufnahme in die Liste ist die Prüfung des Bodenbelages bei dem Untersuchungsinstitut der Säurefliesner-Vereinigung e.v., Großburgwedel, in Zusammenarbeit mit dem BUK und ein entsprechender Antrag des Herstellers. Der Antrag zur Aufnahme in die Liste ist zu stellen an: Kuratorium Rutschhemmende Bodenbeläge Liste NB c/o Säurefliesner-Vereinigung e.v. Postfach 12 54, D-30928 Burgwedel 8

4 Prüfung der Bodenbeläge in nassbelasteten Barfußbereichen 4.1 Prüfgrundlagen Die rutschhemmenden Eigenschaften von Bodenbelägen für nassbelastete Barfußbereiche werden nach DIN 51 097 Prüfung von Bodenbelägen, Bestimmung der rutschhemmenden Eigenschaft, Nassbelastete Barfußbereiche, Begehungsverfahren Schiefe Ebene (Ausgabe November 1992) geprüft. 4.2 Kurzbeschreibung des Prüfverfahrens zur Bestimmung der rutschhemmenden Eigenschaft von Bodenbelägen für nassbelastete Barfußbereiche nach DIN 51 097 4.2.1 Vorbemerkung Das in der DIN 51 097 beschriebene Prüfverfahren wurde nach umfangreichen Versuchsreihen des Untersuchungsinstitutes der Säurefliesner-Vereinigung e.v., Großburgwedel, zur rutschhemmenden Eigenschaft von Bodenbelägen und aus einer Überprüfung international eingeführter Verfahren für die Beurteilung der rutschhemmenden Eigenschaft von Bodenbelägen durch den Arbeitsausschuss 273 des Fachnormenausschusses Materialprüfung in Zusammenarbeit mit dem Normenausschuss Bauwesen (NABau) des Deutschen Institutes für Normung e.v. im Hinblick auf die Arbeitsstättenverordnung vom 20.3.1975 und die Arbeitsstättenrichtlinie ASR 8.1 ausgewählt. Das Prüfverfahren berücksichtigt die in Nassbereichen (Schwimmbädern, Duschanlagen u.ä.) anstehenden Belastungsverhältnisse und erfasst weitgehend praxisnah die wichtigsten Parameter für die Beurteilung der rutschhemmenden Eigenschaft für barfuß begangene Bodenbeläge. 4.2.2 Prüfgerät Schiefe Ebene zur Aufnahme der Prüfbeläge. Stufenlos verstellbar mit Messeinrichtung für Neigungswinkel. 4.2.3 Prüfflüssigkeit Wässerige Lösung eines neutralen Netzmittels (0,1 Gew.-%); für gleichmäßige Beanspruchung der Prüffläche mindestens 6 Ltr./min. 4.2.4 Prüfbelag Abmessung: 1000 500 mm Die Erstellung des Prüfbelages hat in der Art und Weise zu erfolgen, wie die hierfür verwandten Belagsarten in der Praxis zur Anwendung kommen. 9

GUV-I 8527 Wenn keine besonderen Angaben gemacht sind, gilt für die anzulegende Fugenbreite keramischer Bodenbeläge bei keramischen Erzeugnissen nach DIN EN 159, 176, 177 und 178 bei Nenngröße 10 cm 2 mm > 10 bis 20 cm 3 mm > 20 bis 30 cm 4 mm > 30 cm 5 mm bei keramischen Erzeugnissen nach DIN EN 121, 186, 187, 188 und DIN 18 158 6 10 mm (im Mittel 8 mm) Verfugung: Zementmörtel im Schlämmverfahren. Mischungsverhältnis 1 : 3 nach RT Zuschlag bis Fugenbreiten von 5 mm: 0/0,5 mm Zuschlag bis Fugenbreiten von 10 mm: 0/1 mm 4.2.5 Prüfperson Erwachsene barfüßige Person bewegt sich in aufrechter Haltung in Schritten einer halben Fußlänge vor- und rückwärts auf dem Versuchsbelag. 4.2.6 Auswertung Mittlerer Neigungswinkel aus jeweils 4 Messwerten von 2 Prüfpersonen. Dabei wird der Neigungswinkel, bei dem die Prüfperson die Grenze des sicheren Gehens erreicht, durch mehrmaliges Auf- und Abfahren um den kritischen Bereich festgestellt. 4.2.7 Normenbezug Alleinverkauf durch Beuth-Verlag GmbH, Berlin und Köln 10

Hinweis: Seit Oktober 2002 ist das BUK-Regelwerk Sicherheit und Gesundheitsschutz neu strukturiert und mit neuen Bezeichnungen und Bestellnummern versehen. In Abstimmung mit dem Hauptverband der gewerblichen Berufsgenossenschaften wurden sämtliche Veröffentlichungen den Kategorien Unfallverhütungsvorschriften, Regeln für Sicherheit und Gesundheitsschutz, Informationen und Grundsätze zugeordnet. Bei anstehenden Überarbeitungen oder Nachdrucken werden die Veröffentlichungen auf die neuen Bezeichnungen und Bestellnummern umgestellt. Dabei wird zur Erleichterung für einen Übergangszeitraum von ca. 3 bis 5 Jahren den neuen Bestellnummern die bisherige Bestellnummer angefügt. Des Weiteren kann die Umstellung auf die neue Bezeichnung und Benummerung einer so genannten Transferliste entnommen werden, die u.a. im Druckschriftenverzeichnis und auf der Homepage des Bundesverbandes der Unfallkassen (www.unfallkassen.de) veröffentlicht ist.