Sicherheit in der Schule
|
|
|
- Astrid Kruse
- vor 10 Jahren
- Abrufe
Transkript
1 GUV-SI 8064 (bisher GUV ) GUV-Informationen Sicherheit in der Schule Aufgaben der Schulleiterinnen und Schulleiter, Sicherheitsbeauftragten und Lehrkräfte Gesetzliche Unfallversicherung
2 Herausgeber Bundesverband der Unfallkassen, Fockensteinstraße 1, München Alle Rechte vorbehalten Printed in Germany Ausgabe Juli 2003 Erarbeitet von der Fachgruppe Bildungswesen, Sachgebiet Sicherheits- und Gesundheitserziehung, des Bundesverbandes der Unfallkassen mit der Kultusministerkonferenz abgestimmt. Gestaltung: Julia Beltz Bestell-Nr. GUV-SI 8064, zu beziehen vom zuständigen Unfallversicherungsträger, siehe vorletzte Umschlagseite.
3 GUV-SI 8064 (bisher GUV ) GUV-Informationen Sicherheit in der Schule Aufgaben der Schulleiterinnen und Schulleiter, Sicherheitsbeauftragten und Lehrkräfte Ausgabe Juli 2003 Mit der Kultusministerkonferenz abgestimmt Gesetzliche Unfallversicherung
4 Inhaltsverzeichnis Seite Sicherheitsförderung in der Schule Verantwortlichkeiten der Schulleiterinnen, Schulleiter und Schulträger Innerer Schulbereich Aufgaben der Schulleiterin und des Schulleiters Aufgaben der Sicherheitsbeauftragten für den inneren Schulbereich Aufgaben der Lehrerinnen und Lehrer Äußerer Schulbereich Aufgaben des Schulträgers für den äußeren Schulbereich Aufgaben der Sicherheitsbeauftragten für den äußeren Schulbereich Hilfen und Unterstützung
5 Sicherheitsförderung in der Schule Sicherheit und Gesundheitsförderung in der Schule rücken immer mehr in den Blickpunkt des öffentlichen Interesses. Gründe hierfür sind die Gesundheitsgefährdungen von Schülerinnen, Schülern, Lehrkräften und sonstigen in der Schule Tätigen sowie die seit Jahren hohen Unfallzahlen. Jährlich werden den Trägern der gesetzlichen Schüler-Unfallversicherung ca. 1,7 Mio. Schülerunfälle gemeldet, Tendenz steigend. Unabhängig von den Unfallfolgen signalisieren diese Zahlen Handlungsbedarf, da jeder Unfall für die betroffenen Schülerinnen und Schüler mit Schmerzen und posttraumatischen Erfahrungen verbunden sein kann. Die Gesundheit und insbesondere die Sicherheit der in der Schule Tätigen nachhaltig zu verbessern, ist eine notwendige und gemeinsame Aufgabe von Schulträgern, Schulleiterinnen und Schulleitern sowie jeder einzelnen Lehrkraft. Sie werden dabei von der Schulaufsicht und den Trägern der gesetzlichen Schüler-Unfallversicherung unterstützt. Es ist zudem eine komplexe Aufgabe, denn Unfälle und gesundheitliche Gefährdungen können auf ein Bündel unterschiedlicher technischer organisatorischer und verhaltensbedingter Ursachen zurückzuführen sein. Zudem sind sie nicht selten in der außerschulischen Lebenswelt der Schülerinnen, Schüler und der Lehrkräfte begründet. 5
6 GUV-SI 8064 Ziel aller präventiven Maßnahmen sollte sein, den Lern- und Arbeitsplatz Schule sicherheits- und gesundheitsförderlich zu gestalten. Dieses Ziel ist nur zu erreichen, wenn die Förderung der Sicherheit und Gesundheit alle am Schulleben beteiligten Personen einschließt und als übergreifende und integrative Aufgabe verstanden wird. Erforderlich sind Maßnahmen und Aktivitäten, die idealtypisch folgenden Handlungsfeldern zugeordnet werden können: Die gesetzlichen Grundlagen sind staatliche Vorschriften, wie z.b. das Siebte Buch des Sozialgesetzbuches (SGB VII) oder das Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG), die einschlägigen Vorschriften der Länder für den Schulbereich, z.b. Regelungen zur Aufsichts- und Sorgfaltspflicht, und die Bestimmungen der Träger der gesetzlichen Schüler-Unfallversicherung. Bau und Einrichtung: z.b. Gestaltung von Schulgebäuden und Schulhöfen, ergonomisches Schulmobiliar Organisation und Organisationsentwicklung: z.b. Unterrichts- und Schulklima, Sicherheitsorganisation einschl. Erste Hilfe, Kommunikationsstrukturen Erziehung: z.b. Themen, wie Gewaltprävention, Bildung: z.b. Unterrichtsinhalte und -methodik, Entwicklung von Lernkultur Rahmenbedingungen: z.b. Elternarbeit, Kooperationen mit außerschulischen Institutionen 6
7 Verantwortlichkeiten der Schulleiterinnen, Schulleiter und Schulträger (Sachkostenträger) Verantwortlich für die Sicherheit und Gesundheit der Schülerinnen und Schüler, Lehrerinnen und Lehrer sowie des nichtpädagogischen Personals einer Schule sind der Schulträger und der Schulhoheitsträger, der diese Aufgabe auf die Schulleiterin bzw. den Schulleiter delegiert. Für die sichere Gestaltung und Unterhaltung der Schulgebäude, der Einrichtungen sowie der Lern- und Lehrmittel (äußerer Schulbereich) ist der Sachkostenträger verantwortlich. Er ist ebenfalls für die arbeitsmedizinische und sicherheitstechnische Betreuung des nichtpädagogischen Personals zuständig. Die Schulleiterin und der Schulleiter sind für die sicherheits- und gesundheitsförderliche Organisation und Durchführung aller schulischen Veranstaltungen und Maßnahmen (innerer Schulbereich) verantwortlich. Im Schul- und Unterrichtsbetrieb üben sie für den Schulträger das Hausrecht in der Schulanlage aus. 1 Bei dem Bemühen um mehr Sicherheit können sich sowohl der Schulträger als auch die Schulleiterin bzw. der Schulleiter auf verschiedene Beauftragte stützen. So muss der Schulträger für den äußeren Schulbereich jemanden, z.b. den Hausmeister, die Schulleiterin bzw. der Schulleiter für den inneren Schulbereich eine oder mehrere Lehrkräfte zu Sicherheitsbeauftragten bestellen. Je nach Länderregelung können bzw. müssen zusätzlich noch Beauftragte für andere sicherheitsrelevante Bereiche bestellt werden, z.b. Strahlenschutzbeauftragte oder Beauftragte für die Umsetzung der Gefahrstoffverordnung. Da die schulische Sicherheits- und Gesundheitsförderung komplex und zeitintensiv ist, ist es notwendig zusammenzuarbeiten. Dazu gehören auch die Eltern und in den weiterführenden Schulen auch die Schülerinnen und Schüler. In der täglichen Arbeit sind die beiden Aufgabenbereiche nicht exakt abgrenzbar, so dass sie sich zwangsläufig überschneiden und die Zusammenarbeit zwischen Schulträger und Schulleiterin oder Schulleiter erforderlich machen. 1 Näheres regeln die landesspezifischen Vorschriften auf der Grundlage 21 Abs.2 SGB VII 7
8 GUV-SI 8064 Die Sicherheitsorganisation in der Schule äußerer Schulbereich: Sachkostenträger: Gemeinde, Gemeindeverband, Landkreis, Land innerer Schulbereich: Schulhoheitsträger/ Schulaufsicht: Kultusministerium, Bezirksregierung, Schulamt vertreten durch delegiert Unternehmer: Bürgermeister, Stadtdirektor, usw. KOOPERATION Unternehmer: Schulleiterin/ Schulleiter unterstützt unterstützt Sicherheitsbeauftragter: z.b. Hausmeister Sicherheitsbeauftragter: Lehrkraft Unterhaltung von Gebäuden und Einrichtungen Schulischer Ablauf, Unterrichtseinteilung, Aufsicht 8
9 Innerer Schulbereich Aufgaben der Schulleiterin und des Schulleiters Die Zuständigkeit und Verantwortung für die Sicherheits- und Gesundheitsförderung im inneren Schulbereich können Schulleiterinnen und Schulleiter mit wenigen Ausnahmen (z.b. Strahlenschutzbeauftragter) nicht delegieren. Ihr Engagement und ihr Verantwortungsbewusstsein bestimmen demzufolge wesentlich die Qualität der Förderung von Sicherheits- und Gesundheitsbewusstsein in der Schule. Grundlage ihrer Verpflichtung bilden die staatlichen Präventionsvorschriften, die gem. 21 Abs. 2 SGB VII vom Schulhoheitsträger zu treffenden Präventionsregelungen für den inneren Schulbereich sowie die Vorschriften und Regelungen der Träger der gesetzlichen Schüler- Unfallversicherung. Schulleiterinnen und Schulleiter haben z.b. folgende Aufgaben: Sie wirken darauf hin, dass Bau und Ausstattung in der Schule sicherheitsförderlich sind und die Gesundheit nicht gefährden. Hierzu gehört auch, dass sie Mängel dem Schulträger melden und ihn veranlassen, diese zu beseitigen. Bei akuten Gefährdungen müssen sie sofortige Maßnahmen einleiten. Sie unterrichten Lehrkräfte, Schülerinnen und Schüler über die für den schulischen Bereich sicherheitsrelevanten Vorschriften und Bestimmungen und kontrollieren deren Einhaltung. Sie treffen die für einen sicherheitsförderlichen Schulbetrieb erforderlichen Maßnahmen. Hierzu zählt z.b. die Umsetzung der Gefahrstoffverordnung. Sie haben gemäß 22 SGB VII einen oder mehrere Sicherheitsbeauftragte 2 für den inneren Schulbereich zu benennen und ihre Arbeit zu unterstützen. In Zusammenarbeit mit dem oder den Sicherheitsbeauftragten ermitteln sie Unfallursachen und schulische Gesundheitsgefahren und veranlassen vorbeugende Maßnahmen. Sie sorgen gemeinsam mit dem Sachkostenträger für eine wirksame Erste Hilfe bei Unfällen. Notwendige Voraussetzung für eine effektive Erste Hilfe ist nicht nur die vorgeschriebene Erste- Hilfe-Ausstattung, sondern auch die Aus- und Fortbildung von Lehrkräften zu Ersthelfern. 2 Die Anzahl der Sicherheitsbeauftragten richtet sich nach den landesrechtlichen Vorschriften. 9
10 GUV-SI 8064 In einigen Ländern haben im Wege der Aufgabenübertragung durch den Schulhoheitsträger die Schulleiterinnen und Schulleiter die Aufgabe, gemäß 5 Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) eine Gefährdungsbeurteilung der Lehrerarbeitsplätze durchzuführen. Darüber hinaus sollten Schulleiterinnen und Schulleiter die Lehrerinnen und Lehrer ihrer Schulen dazu anhalten, die Erziehung und Ausbildung der Schülerinnen und Schüler zu sicherheits- und gesundheitsbewusstem Denken und Handeln in den Unterricht einzubeziehen, dafür sorgen, dass Sicherheit und Gesundheit ausgewiesene Bestandteile des Schulprogramms und des Schulprofils sind, einen Sicherheits- und Gesundheitszirkel einrichten sowie seine Arbeit aktiv unterstützen. In diesem werden regelmäßig Fächer übergreifend schulspezifische Sicherheitsund Gesundheitsthemen erörtert und Projekte initiiert Aufgaben der Sicherheitsbeauftragten für den inneren Schulbereich Für die Sicherheitsförderung in der Schule sind die Sicherheitsbeauftragten von besonderer Bedeutung. Sie unterstützen und beraten die Schulleiterinnen und Schulleiter bei ihren Aufgaben. Sie haben allerdings gegenüber den Lehrkräften einer Schule keine Weisungsbefugnis. Das bedeutet z.b., dass sie nicht die Beseitigung von Gefahrenquellen anordnen, sondern ihre Beobachtungen nur der Schulleitung mitteilen und Vorschläge für ihre Beseitigung machen können. Demzufolge sind sie für ihre Tätigkeit weder zivilnoch strafrechtlich haftbar. Die Arbeit der Sicherheitsbeauftragten ist trotz deren begrenzter Zuständigkeit von großer Bedeutung für das Sicherheitsniveau einer Schule. Sie sollen auf dem Gebiet der Sicherheitsförderung Experten und das Bindeglied zwischen Lehrkräften, Schülerinnen und Schüler einerseits und der Schulleitung andererseits sein. Ihr Aufgabenfeld sollte im Wesentlichen folgende Tätigkeiten umfassen: Sie melden der Schulleiterin bzw. dem Schulleiter technische und sicherheitsrelevante organisatorische und verhaltensbedingte Mängel, die zu gesundheitlichen Gefährdungen und Unfällen führen können, und unterbreiten Vorschläge für ihre Beseitigung. Fachgerechter Geräteaufbau 10
11 GUV-SI 8064 Sie nehmen an den Besichtigungen und Beratungsgesprächen mit externen Organisationen und Institutionen, z.b. Gemeindeunfallversicherungsverband oder Unfallkasse, teil. Sie unterstützen die Schulleiterin bzw. den Schulleiter bei der Information des Lehrerkollegiums über Fragen und Probleme der Sicherheits- und Gesundheitsförderung, beraten Fachkonferenzen und einzelne Lehrkräfte in präventiven Angelegenheiten, initiieren und organisieren Fortbildungsmaßnahmen zur Sicherheitsförderung und wirken darauf hin, dass in Konferenzen, vor allem der Fächer mit besonderen Gefährdungen, fachspezifische Sicherheits- und Gesundheitsprobleme behandelt werden. Sie initiieren schulische Projekte und Maßnahmen zur Sicherheits- und Gesundheitsförderung, z.b. eine Projektwoche Sicherheit, und organisieren sie gegebenenfalls. Voraussetzungen für die Arbeit des Sicherheitsbeauftragten Sicherheitsbeauftragte für den äußeren und inneren Schulbereich können ihre Aufgabe nur dann sinnvoll wahrnehmen, wenn sie regelmäßig den technischen Zustand der schulischen Gebäude und Einrichtungen kontrollieren sowie kontinuierlich den organisatorischen Ablauf des Schulalltags und das Schüler- und Lehrerverhalten beobachten und analysieren. Notwendig ist darüber hinaus, Informationen aus den Fachkonferenzen einzuholen und das Unfallgeschehen auszuwerten. Deshalb müssen Sicherheitsbeauftragte von jedem Unfall Kenntnis erhalten. Die Arbeit der Sicherheitsbeauftragten kann allerdings nur dann erfolgreich und effektiv sein, wenn die gesamte Schulgemeinschaft und insbesondere die Schulleiterin bzw. der Schulleiter sie bei ihren Bemühungen um mehr Sicherheit und Gesundheit unterstützen. Dazu gehört auch, ihnen die für ihre Arbeit notwendigen Informationen zugänglich zu machen und die erforderliche Zeit zur Verfügung zu stellen. Bestellung des Sicherheitsbeauftragten Als Sicherheitsbeauftragte für den inneren Schulbereich sind Lehrkräfte geeignet, die durch ihre Ausbildung und Berufserfahrung qualifiziert sind; diese Aufgabe freiwillig übernehmen; bereit sind, diese Funktion über mehrere Jahre wahrzunehmen. Die Bestellung der Sicherheitsbeauftragten sollte in schriftlicher Form erfolgen und Aussagen zur inhaltlichen, räumlichen und gegenständlichen Zuständigkeit enthalten. Diese Zuständigkeitsabgrenzungen sind vor allem dann erforderlich, wenn mehrere Sicherheitsbeauftragte oder Beauftragte für andere Bereiche, z.b. Strahlenschutzbeauftragte, bestellt sind. 11
12 GUV-SI 8064 Es ist ebenfalls erforderlich, dass die Schulleitung die Bestellung der Sicherheitsbeauftragten dem gesamten Lehrerkollegium bekannt macht. Die Namen sollten zudem dem zuständigen Träger der gesetzlichen Schüler-Unfallversicherung und dem Sachaufwandsträger mitgeteilt werden. Eine weitere wichtige Voraussetzung für die Arbeit der Sicherheitsbeauftragten ist die wiederkehrende und fortbildende Schulung ihrer Kompetenzen. Deshalb ist es erforderlich, dass sie regelmäßig an fachspezifischen und fachübergreifenden Fortbildungsveranstaltungen zur Sicherheits- und Gesundheitsförderung teilnehmen. Aufgaben der Lehrerinnen und Lehrer Sicherheits- und Gesundheitsförderung in der Schule hängen aber nicht nur von der Arbeit und dem Engagement der Schulleiterin oder des Schulleiters sowie der Sicherheitsbeauftragten ab, sondern auch von jeder einzelnen Lehrkraft. Ihre fachliche und pädagogische Qualifikation muss auf der Grundlage von Fächer übergreifenden und fachspezifischen Vorschriften den Rahmen schaffen, der Sicherheit und Gesundheit ermöglicht und gewährleistet: Lehrerinnen und Lehrer haben in ihrem Unterricht, aber auch in den außerunterrichtlichen Schulveranstaltungen alles zu tun, um Unfälle zu verhüten und die Schülerinnen und Schüler vor gesundheitlichen Beeinträchtigungen zu bewahren. Sie müssen entsprechend ihrer Aufsichtspflicht alle Maßnahmen ergreifen, die zur Vermeidung von gesundheitlichen Schädigungen notwendig sind. Sie haben Mängel beim sicherheitstechnischen Zustand der schulischen Gebäude und Einrichtungen, beim organisatorischen Ablauf des Schulalltags oder beim Lehrer- und Schülerverhalten festzustellen und wenn möglich zu beseitigen bzw. der Schulleitung oder dem Sicherheitsbeauftragten zu melden. Neben der Schutzaufgabe, Unfälle zu verhüten, hat eine Lehrkraft auch die Aufgabe, den Schülerinnen und Schülern in ihrem Unterricht Kenntnisse, Einstellungen, Fähigkeiten und Fertigkeiten zu vermitteln, die diese befähigen, sich selbstverantwortlich und selbstständig sicherheits- und gesundheitsbewusst zu verhalten. Lehrerinnen und Lehrer sollten darüber hinaus ein natürliches Interesse daran haben, für ihre eigene Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit zu sorgen. 12
13 Äußerer Schulbereich Aufgaben des Schulträgers für den äußeren Schulbereich Der Schulträger hat unter Beachtung der staatlichen Präventionsvorschriften und der Regelungen der Unfallversicherungsträger folgende sicherheitsfördernden Aufgaben: das Schulgebäude, die Einrichtung und die Außenanlagen zu unterhalten und zu warten; die Erste-Hilfe-Ausstattung bereitzustellen; den Schulbusbetrieb sicher durchzuführen; die Sicherheit und Gesundheit des nichtpädagogischen Schulpersonals durch Maßnahmen des Arbeits- und Gesundheitsschutzes zu sichern und zu verbessern; einen Sicherheitsbeauftragten für den äußeren Schulbereich zu bestellen. Aufgaben des Sicherheitsbeauftragten für den äußeren Schulbereich Die Aufgaben des Sicherheitsbeauftragten für den äußeren Schulbereich sind, ähnlich wie die des Sicherheitsbeauftragten für den inneren Schulbereich, unterstützender und beratender Art, d.h. sie unterstützen den Schulträger bei seinen sicherheitsfördernden Aufgaben. Im Wesentlichen bedeutet dies, dass die oder der Sicherheitsbeauftragte in Abstimmung und Kooperation mit der Schulleitung, aber auch mit dem oder den Sicherheitsbeauftragten für den inneren Schulbereich die Schulgebäude und Einrichtungen auf technische Mängel kontrolliert und diese dem zuständigen Mitarbeiter des Schulträgers meldet. Kleinere Mängel können ggf. von ihr bzw. ihm selbst behoben werden. Er unterstützt außerdem den Schulträger und die Schulleiterin bzw. den Schulleiter bei der Information des nichtpädagogischen Personals über sicherheits- und gesundheitsrelevante Probleme und Fragen. Sinnvoll ist es, dass die Aufgabe des Sicherheitsbeauftragten vom Hausmeister wahrgenommen wird. Er verfügt in der Regel über notwendiges Wissen. Zudem gehört die Wartung und Pflege des Schulgebäudes und der Einrichtung zu seinen Dienstaufgaben. Die Bestellung des Sicherheitsbeauftragten sollte in schriftlicher Form erfolgen und Aussagen zu seinen Aufgaben und zu seiner Zuständigkeit enthalten. Es ist außerdem erforderlich, dass er sich regelmäßig weiterbildet und über aktuelle sicherheitsrelevante Erkenntnisse informiert wird. 13
14 Hilfen und Unterstützung Bei der Wahrnehmung ihrer präventiven Aufgaben können Schulleiterinnen und Schulleiter, Lehrerinnen und Lehrer, Schulträger und die Sicherheitsbeauftragten für den inneren und äußeren Schulbereich Hilfen und Unterstützung erhalten. Sie können sich an den zuständigen Träger der gesetzlichen Schüler- Unfallversicherung (Gemeindeunfallversicherungsverband, Unfallkasse oder Landesunfallkasse) wenden. Diese müssen die für die Sicherheit und Gesundheit in den Schulen Verantwortlichen informieren, beraten, aus- und fortbilden sowie die Durchführung der Maßnahmen zur Verhütung von Schulunfällen und schulbedingten Gesundheitsgefahren im Rahmen ihres Präventionsauftrages begleiten. Der Schulhoheitsträger ist verpflichtet, die Lehrkräfte arbeitsmedizinisch und sicherheitstechnisch zu betreuen sowie die Schulleiterinnen und Schulleiter in Fragen des Gesundheitsschutzes und der Arbeitssicherheit zu beraten. 14
15 Hinweis: Seit Oktober 2002 ist das BUK-Regelwerk Sicherheit und Gesundheitsschutz neu strukturiert und mit neuen Bezeichnungen und Bestellnummern versehen. In Abstimmung mit dem Hauptverband der gewerblichen Berufsgenossenschaften wurden sämtliche Veröffentlichungen den Kategorien Unfallverhütungsvorschriften, Regeln für Sicherheit und Gesundheitsschutz, Informationen und Grundsätze zugeordnet. Bei anstehenden Überarbeitungen oder Nachdrucken werden die Veröffentlichungen auf die neuen Bezeichnungen und Bestellnummern umgestellt. Dabei wird zur Erleichterung für einen Übergangszeitraum von ca. 3 bis 5 Jahren den neuen Bestellnummern die bisherige Bestellnummer angefügt. Des Weiteren kann die Umstellung auf die neue Bezeichnung und Benummerung einer so genannten Transferliste entnommen werden, die u.a. im Druckschriftenverzeichnis und auf der Homepage des Bundesverbandes der Unfallkassen ( veröffentlicht ist.
Leitfaden zur Ermittlung der Anzahl der Sicherheitsbeauftragten im öffentlichen Dienst
Leitfaden zur Ermittlung der Anzahl der Sicherheitsbeauftragten im öffentlichen Dienst -Stand: Dezember 2013-1. Einleitung 2. Vorgehensweise im Betrieb 3. Praxisbeispiel 1. Einleitung In 22 Sozialgesetzbuch
Gesetzliche Unfallversicherung für Kinder in Tageseinrichtungen
Gesetzliche Unfallversicherung für Kinder in Tageseinrichtungen Wer ist versichert? Liebe Eltern! Ihr Kind ist während des Besuches einer Tageseinrichtung gesetzlich unfallversichert. Dieser Versicherungsschutz
Gesetzlicher Unfallversicherungsschutz
Ihre Unfallversicherung informiert Gesetzlicher Unfallversicherungsschutz für Schülerinnen und Schüler Gesetzliche Unfallversicherung Wer ist versichert? Liebe Eltern! Ihr Kind ist während des Besuches
Erlass über die gesetzliche Unfallversicherung, die Unfallverhütung und den Gesundheitsschutz für Schüler und Schülerinnen in Schulen
Erlass über die gesetzliche Unfallversicherung, die Unfallverhütung und den Gesundheitsschutz für Schüler und Schülerinnen in Schulen Vom 27. Juni 2001 Az.: R 1/B - 2.5.1.0 2.5.2.0 1. Gesetzliche Schülerunfallversicherung
Gesetzlicher Unfallversicherungsschutz
Ihre Unfallversicherung informiert Gesetzlicher Unfallversicherungsschutz für Schülerinnen und Schüler an berufsbildenden Schulen Gesetzliche Unfallversicherung berufsbilde Wer ist versichert? Liebe Schülerinnen
Gesetzlicher Unfallversicherungsschutz für Schülerinnen und Schüler
Gesetzlicher Unfallversicherungsschutz für Schülerinnen und Schüler Wer ist versichert? Liebe Eltern! Ihr Kind ist während des Besuches von allgemein bildenden und berufsbildenden Schulen gesetzlich unfallversichert.
Versicherungsschutz und Gesundheitsförderung an der Offenen Ganztagsschule. Referent: Boris Fardel
Versicherungsschutz und Gesundheitsförderung an der Offenen Ganztagsschule Referent: Boris Fardel Die Sozialversicherung in der Bundesrepublik Deutschland Pflegeversicherung Unfallversicherung Krankenversicherung
Berufsgenossenschaftliche Vorschrift für Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit. BG-Vorschrift. Unfallverhütungsvorschrift
Berufsgenossenschaftliche Vorschrift für Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit BG-Vorschrift BGV A3 (vorherige VBG 4) Unfallverhütungsvorschrift Elektrische Anlagen und Betriebsmittel vom 1. April 1979,
Sicherheit in der Schule
GUV-SI 8064 (bisher GUV 20.2.2) GUV-Informationen Sicherheit in der Schule Aufgaben der Schulleiterinnen und Schulleiter, Sicherheitsbeauftragten und Lehrkräfte Gesetzliche Unfallversicherung Herausgeber
Arbeitsschutz an Schulen und Schulkindergärten
Arbeitsschutz an Schulen und Schulkindergärten Verwaltungsvorschrift vom 29. März 2001 Az.: 15-0304.5/83 1. Verantwortlichkeiten Für die Beachtung der staatlichen Arbeitsschutzvorschriften ist als Arbeitgeber
Rechte und Pflichten des Betriebsrats beim Arbeits- und Gesundheitsschutz
Rechte und Pflichten des Betriebsrats beim Arbeits- und Gesundheitsschutz Der Betriebsrat ist als kollektive Interessenvertretung auch in den Bereichen Arbeits- und Gesundheitsschutz, Arbeitssicherheit,
Erste-Hilfe-Schulung für Unternehmen
Erste-Hilfe-Schulung für Unternehmen Innovativ. Kooperativ. Effektiv. Mal ehrlich, wissen Sie noch, wie die stabile Seitenlage geht? Oder wie Sie bei Blutungen einen Druckverband anlegen? Es ist ganz normal,
Pflichtenübertragung. Informationen für Verantwortliche im Arbeits- und Gesundheitsschutz
Pflichtenübertragung Informationen für Verantwortliche im Arbeits- und Gesundheitsschutz Einleitung... 4 Wer ist alles für den Arbeits- und Gesundheitsschutz verantwortlich?... 5 Wer ist verantwortlich
Vereinbarung zur Sicherstellung des Schutzauftrages bei Kindeswohlgefährdung gem. 8a SGB VIII
Die Senatorin für Bildung und Wissenschaft Vereinbarung zur Sicherstellung des Schutzauftrages bei Kindeswohlgefährdung gem. 8a SGB VIII zwischen dem Amt für Soziale Dienste / Jugendamt und der Senatorin
Arbeitsschutz, Sicherheit und Gesundheitsschutz an Schulen Erlass vom 15. Oktober 2009; I.2 651.220.020-5 - Gült. Verz. Nr. 7200
Arbeitsschutz, Sicherheit und Gesundheitsschutz an Schulen Erlass vom 15. Oktober 2009; I.2 651.220.020-5 - Gült. Verz. Nr. 7200 1. Grundsatz Das Vorschriften- und Regelwerk zum Arbeitsschutz, Sicherheit
Die arbeitsmedizinische und sicherheitstechnische Betreuung
Jeder Betrieb ist ab einem Beschäftigten durch das Arbeitssicherheitsgesetz (ASiG) zur Bestellung eines Betriebsarztes und einer Fachkraft für Arbeitssicherheit verpflichtet. Die Form der Betreuung ist
Unfallversicherung für Praktikanten und Ferienjobber was Arbeitgeber wissen müssen
Unfallversicherung für Praktikanten und Ferienjobber was Arbeitgeber wissen müssen Berufserfahrung zu sammeln ist für junge Menschen heute wichtiger denn je. Kein Wunder also, dass Ferienjob und Praktikum
Arbeitsrechtliche Regelung zu Fortbildungen und anderen Mitarbeiterfördermaßnahmen. Grundsätze für die Aus-, Fort- und Weiterbildung ( 39 c) MVG)
Arbeitsrechtliche Regelung zu Fortbildungen und anderen Mitarbeiterfördermaßnahmen Grundsätze für die Aus-, Fort- und Weiterbildung ( 39 c) MVG) Grundlagen Fortbildungsmaßnahmen Diese Maßnahmen dienen
Muster-Ausbildungsvertrag
Muster-Ausbildungsvertrag Zwischen (im Folgenden: Träger der praktischen Ausbildung ) und Frau/Herrn geb. am in wohnhaft in (im Folgenden: Schülerin oder Schüler) wird gem. 13 Abs. 1 Satz 1 des Altenpflegegesetzes
Elektrische Anlagen und Betriebsmittel
Berufsgenossenschaftliche Vorschrift für Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit DGUV Vorschrift (vorherige BGV A3) Unfallverhütungsvorschrift Elektrische Anlagen und Betriebsmittel vom 01. April 1979,
POCKET POWER. Qualitätsmanagement. in der Pflege. 2. Auflage
POCKET POWER Qualitätsmanagement in der Pflege 2. Auflage Datenschutz (BDSG) 19 sonals sind dabei die häufigste Übertragungsquelle von Krankheitserregern. Die Mitarbeiter sollten daher gut geschult sein,
Die neue DGUV Vorschrift 1 Grundsätze der Prävention
Die neue DGUV Vorschrift 1 Grundsätze der Prävention Welche Neuerungen ergeben sich für die Werkstatt? Vortrag Werkstättenmesse 2015 Dipl.-Ing. Ulf Dohne Berufsgenossenschaft für Gesundheitsdienst und
Telearbeit - Geltungsbereich des BetrVG
Telearbeit - Geltungsbereich des BetrVG Der persönliche Anwendungsbereich des BetrVG ergibt sich aus 5 BetrVG. Danach gelten als Arbeitnehmer i.s.d. BetrVG Angestellte und Arbeiter unabhängig davon, ob
Grundsätze der Aufsichtspflicht und Aufsichtsführung. Wanderungen, Fahrten, Exkursionen und Schullandheimaufenthalte
Grundsätze der und Aufsichtsführung Wanderungen, Fahrten, Exkursionen und Schullandheimaufenthalte Stand: Februar 2011 Einleitender Hinweis Die nachfolgenden Informationen sind grundsätzlich Empfehlungen.
Fragebogen der IG Metall-Jugend zur Qualität der Berufsausbildung
- 1 - Fragebogen der IG Metall-Jugend zur Qualität der Berufsausbildung 1. Ablauf der Ausbildung/Ausbildungsplan: 1.1 Der Ausbildungsablauf ist gut gegliedert und erfolgt nach Plan. mtrifft zu mtrifft
Mediationsordnung des Berufsverbands Deutscher Psychologinnen und Psychologen. (MedO) in der Fassung vom 24.11.2013
Mediationsordnung 1 Mediationsordnung des Berufsverbands Deutscher Psychologinnen und Psychologen (MedO) in der Fassung vom 24.11.2013 1 (1) Der BDP kann in geeigneten Fällen den jeweiligen Parteien vorschlagen
Ordnung über die Grundsätze für die Anerkennung von Praxispartnern der Berufsakademie Sachsen Staatliche Studienakademie Bautzen
Ordnung über die Grundsätze für die Anerkennung von Praxispartnern der Berufsakademie Sachsen Staatliche Studienakademie Bautzen Aufgrund von 3 Abs. 2 Satz 3 und 4 des Gesetzes über die Berufsakademie
Datenschutz im Jobcenter. Ihre Rechte als Antragsteller
Datenschutz im Jobcenter Ihre Rechte als Antragsteller Wieso braucht das Jobcenter Ihre persönlichen Daten? Arbeitsuchende erhalten Leistungen, wie zum Beispiel Geldleistungen, die ihren Unterhalt sichern
FORUM: Produktionsschule als Teil des Schulsystems
FACHTAGUNG 2015 24. September 2015 Hattingen (Ruhr) FORUM: Produktionsschule als Teil des Schulsystems Im Schuljahr 2013/14 gab es 5.692 Privatschulen (Ersatzschulen). Diese unterteilen sich in 3.527 allgemeinbildende
Erhalt und Weiterentwicklung beruflicher Kompetenzen der Lehrerinnen und Lehrer
Markieren Sie so: Korrektur: Bitte verwenden Sie einen Kugelschreiber oder nicht zu starken Filzstift. Dieser Fragebogen wird maschinell erfasst. Bitte beachten Sie im Interesse einer optimalen Datenerfassung
Arbeitsschutz - Umweltschutz
Technische Universität Berlin Arbeitsschutz - Umweltschutz Der Präsident Sicherheitstechnische Dienste und Umweltschutz Merkblatt Nr. 1.5 Stand August 2000 314-28888 Bestellung von Sicherheitsbeauftragten
Gesetz über den Arbeitsschutz (Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz) in der Ev.-Luth. Kirche in Oldenburg (KArbSchutzG)
Arbeitsschutzgesetz KArbSchutzG 4.550 Gesetz über den Arbeitsschutz (Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz) in der Ev.-Luth. Kirche in Oldenburg (KArbSchutzG) (GVBl. 27. Band, S. 31) 1 Grundsatz (1)
Die Post hat eine Umfrage gemacht
Die Post hat eine Umfrage gemacht Bei der Umfrage ging es um das Thema: Inklusion Die Post hat Menschen mit Behinderung und Menschen ohne Behinderung gefragt: Wie zufrieden sie in dieser Gesellschaft sind.
Herzo - Sen i orenbüro. die Kultur des Helfens er Leben. mb. Stadt Herzogenaurach. Leitfaden. Kindergarten Grundschule
Leitfaden Kindergarten Grundschule Wer kann Herzo-Lesepate werden? Alle Menschen aus allen Alters-, Bevölkerungs- und Berufsgruppen, die ihre Freude am Lesen weitergeben möchten und die Lesekompetenz der
Checkliste. Erfolgreich Delegieren
Checkliste Erfolgreich Delegieren Checkliste Erfolgreich Delegieren Erfolgreiches Delegieren ist für Führungskräfte von großer Bedeutung, zählt doch das Delegieren von n und Projekten zu ihren zentralen
Empfehlungen zur Schulpsychologischen Krisenintervention in Schulen in NRW
Empfehlungen zur Schulpsychologischen Krisenintervention in Schulen in NRW Empfehlung zur Schulpsychologischen Krisenintervention in Schulen in NRW Seite 2 I N H A L T Präambel 1. Definition eines traumatischen
Konzept. der Bildungs- und Erziehungspartnerschaft von Schule und Elternhaus für das Wirsberg-Gymnasium Würzburg
Konzept der Bildungs- und Erziehungspartnerschaft von Schule und Elternhaus für das Wirsberg-Gymnasium Würzburg A Leitgedanken Eltern und Schule sind Erziehungs- und Bildungspartner in der pädagogischen
Sicherheit und Gesundheit in Kleinbetrieben Die Schlüssel zum Erfolg
Sicherheit und Gesundheit in Kleinbetrieben Die Schlüssel zum Erfolg Zehn Empfehlungen für eine erfolgreiche Präventionsarbeit im Betrieb Gesunde Unternehmen brauchen gesunde Beschäftigte Die Verhütung
1 Allgemeines. Die Funktionsbezeichnungen gelten sowohl für weibliche als auch für männliche Feuerwehrangehörige. Allgemeines
Allgemeines 5 1 Allgemeines Die Feuerwehr-Dienstvorschriften gelten für die Ausbildung, die Fortbildung und den Einsatz. Die Feuerwehr-Dienstvorschrift 7»Atemschutz«soll eine einheitliche, sorgfältige
Der Sonderpädagogische Dienst der Schulen für Erziehungshilfe an allgemeinen Schulen
Prof. Dr. Werner Baur Der Sonderpädagogische Dienst der Schulen für Erziehungshilfe an allgemeinen Schulen Ein Angebot zur Unterstützung von ehrkräften bei ihren Bemühungen um Kinder und Jugendliche, die
Nebenberuflich Geld verdienen als Tagesmutter interna
Nebenberuflich Geld verdienen als Tagesmutter interna Ihr persönlicher Experte Inhalt Vorwort... 7 So wird man Tagespflegeperson... 8 Pflegeerlaubniss... 8 Qualifikation... 9 Räumlichkeiten... 11 Die Aufgaben
Unfallkasse Nord Träger der gesetzlichen Unfallversicherung Körperschaft des öffentlichen Rechts
Unfallkasse Nord Standort Hamburg Postfach 76 03 25 22053 Hamburg Informationsmaterial zum Thema Risiko und Prävention ein Widerspruch? Vortrag beim Landeselternausschuss am 03.02.2016 Abteilung Prävention
Pressemitteilung. Bayern. Mangelnde Sensibilität im Umgang mit der neuen Versammlungsstättenverordnung
Pressemitteilung Bayern Schulen sind auch Versammlungsstätten: Mehr Pflichten für Schulleiter und Schulverwaltung Mangelnde Sensibilität im Umgang mit der neuen Versammlungsstättenverordnung (VStättV)
Verzahnung von Arbeitsschutz und betrieblichem Gesundheitsmanagement. Gesunde Ansatzpunkte für sinnvolle Maßnahmen
Verzahnung von Arbeitsschutz und betrieblichem Gesundheitsmanagement Gesunde Ansatzpunkte für sinnvolle Maßnahmen Gliederung Gesundheitsschutz Arbeitsschutz Was heißt eigentlich Gesundheit? Prävention
Aufsicht und Haftung. zu den Kindertageseinrichtungen
Aufsicht und Haftung Aufsicht in Kindertageseinrichtungen Die Aufsichtspflicht über Kinder liegt bei den Sorgeberechtigten, also in der Regel bei den Eltern. Sie kann aber Dritten übertragen werden, beispielsweise
GeFüGe Instrument I07 Mitarbeiterbefragung Arbeitsfähigkeit Stand: 31.07.2006
GeFüGe Instrument I07 Stand: 31.07.2006 Inhaltsverzeichnis STICHWORT:... 3 KURZBESCHREIBUNG:... 3 EINSATZBEREICH:... 3 AUFWAND:... 3 HINWEISE ZUR EINFÜHRUNG:... 3 INTEGRATION GESUNDHEITSFÖRDERLICHKEIT:...
Computer & Netzwerktechnik. Externer Datenschutzbeauftragter
Computer & Netzwerktechnik Externer Datenschutzbeauftragter Zweck des Bundesdatenschutzgesetzes ist es, den Einzelnen davor zu schützen, dass er durch den Umgang mit seinen personenbezogenen Daten in seinem
Landeshauptstadt Magdeburg (Verwaltung)
Landeshauptstadt Magdeburg (Verwaltung) Bericht des Bereiches 01.91 -Arbeitssicherheit- über den Stand des Unfallgeschehens Gesamt (Kernbereich, Eigenbetriebe) 2014 2 Inhaltsverzeichnis 1. Meldepflichtige
Im Folgenden werden einige typische Fallkonstellationen beschrieben, in denen das Gesetz den Betroffenen in der GKV hilft:
Im Folgenden werden einige typische Fallkonstellationen beschrieben, in denen das Gesetz den Betroffenen in der GKV hilft: Hinweis: Die im Folgenden dargestellten Fallkonstellationen beziehen sich auf
Ausbildungsvertrag. Ausbildung zur Altenpflegerin/zum Altenpfleger
Ausbildungsvertrag gem. 13 Abs. 1 Satz 1 des Altenpflegegesetzes - AltPflG in der Fassung der Bekanntmachung vom 25. August 2003 (BGBl. I S. 1690) sowie gem. 19 Abs.4 Nr.4 des Gesetzes zur Änderung des
Der Datenschutzbeauftragte. Eine Information von ds² 05/2010
Der Datenschutzbeauftragte Eine Information von ds² 05/2010 Inhalt Voraussetzungen Der interne DSB Der externe DSB Die richtige Wahl treffen Leistungsstufen eines ds² DSB Was ds² für Sie tun kann 2 Voraussetzungen
Kooperationsvertrag. Klashofstr. 79 An der Rosenhöhe 5 33659 Bielefeld 33647 Bielefeld
Kooperationsvertrag Realschule Senne Rudolf-Rempel-Berufskolleg Klashofstr. 79 An der Rosenhöhe 5 33659 Bielefeld 33647 Bielefeld Präambel Die Realschule Senne und das Rudolf-Rempel-Berufskolleg wollen
Wie stellen sich die Krankenkassen den Erfordernissen der UN-Konvention (Übereinkommen über die Rechte von Menschen mit Behinderungen)?
Wie stellen sich die Krankenkassen den Erfordernissen der UN-Konvention (Übereinkommen über die Rechte von Menschen mit Behinderungen)? AOK Sachsen-Anhalt Visionen aus der Zivilgesellschaft (nach Aktionsplan
Hans-Günter Rolff. Zielvereinbarungen
Zielvereinbarungen Funktionen/Sinn Personalführung Systemführung Mehr Verbindlichkeit schaffen Schulentwicklung auf UE fokussieren Feedbackkultur anbahnen Definition von Zielvereinbarungen Zielvereinbarungen
Der Kinderarzt im Spannungsverhältnis der Strafnormen
Der Kinderarzt im Spannungsverhältnis der Strafnormen Einerseits besteht die Pflicht zur Verschwiegenheit; 203 StGB Andererseits kann er sich aber auch dann strafbar machen, wenn er nicht handelt. Strafnormen,
Die Gesellschaftsformen
Jede Firma - auch eure Schülerfirma - muss sich an bestimmte Spielregeln halten. Dazu gehört auch, dass eine bestimmte Rechtsform für das Unternehmen gewählt wird. Für eure Schülerfirma könnt ihr zwischen
rechtliche Grundlagen Friedensburg- Oberschule Steuerungsgruppe 13.12.2005
Schulprogrammentwicklung rechtliche Grundlagen Friedensburg- Oberschule Steuerungsgruppe 13.12.2005 Schulgesetzbroschüre Schulgesetzbroschüre Eine selbstständige Schule setzt eigene pädagogische Schwerpunkte.
Forschen - Schreiben - Lehren
Forschen - Schreiben - Lehren Kontakt: Mareike Gronich [email protected] Fach/Fachgebiet: Germanistik Art der Lehrveranstaltung: Seminar Ausgangspunkt Geschütztes konstruktives Peer-Feedback in
in der Wichtiges aus unserer Schule
Homepage: Unter www.froelenbergschule.de finden Sie weitere Informationen zu unserer Schule zu unseren Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern zu den einzelnen Klassen zu aktuellen Ereignissen zum Förderverein
Questico Seminare. Voraussetzungen und Qualitätsrichtlinien für das Anbieten von Seminaren. Stand: 15.02.2011
Questico Seminare Voraussetzungen und Qualitätsrichtlinien für das Anbieten von Seminaren Stand: 15.02.2011 Questico Seminare: Anbieter Qualitätsrichtlinien Seminare Seite 1 Inhalt Was sind Seminare?...
Stellenbezeichnung Einsatzbereich Kernaufgaben Anforderungsprofil
Ergotherapeut/-in - Sie führen spezielle ergotherapeutische Methoden und Techniken für bewegungsgestörte Schülerinnen und Schüler durch. Sie unterstützen die Lehrerinnen und Lehrer, Erziehern sowie den
Datenschutz im Jobcenter. Ihre Rechte als Antragsteller
Datenschutz im Jobcenter Ihre Rechte als Antragsteller Wieso braucht das Jobcenter Ihre persönlichen Daten? Arbeitsuchende erhalten Leistungen, wie zum Beispiel Geldleistungen, die ihren Unterhalt sichern
Leseprobe zum Download
Leseprobe zum Download Eisenhans / fotolia.com Sven Vietense / fotlia.com Picture-Factory / fotolia.com Liebe Besucherinnen und Besucher unserer Homepage, tagtäglich müssen Sie wichtige Entscheidungen
Jährliche Mitarbeiterbefragung 2012
Jährliche Mitarbeiterbefragung 2012 Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, Eschweiler, ich möchten Sie hiermit bitten, an unserer jährlichen Mitarbeiterbefragung teilzunehmen. Wir führen diese Befragung
www.be-forever.de EINE PLATTFORM
Online-Shop-Portal www.be-forever.de EINE PLATTFORM für Ihre Online-Aktivitäten Vertriebspartner-Shop Online-Shop Basic Online-Shop Pro Vertriebspartner-Shop Bisher gab es den Online-Shop, in dem Sie Ihre
Weiterbildungen 2014/15
Weiterbildungen 2014/15 Kurs 1 Das Konzept Lebensqualität In den letzten Jahren hat sich die Lebensqualität im Behinderten-, Alten-, Sozial- und Gesundheitswesen als übergreifendes Konzept etabliert. Aber
Leitbild. LG Liechtensteinisches. Gymnasium
Leitbild LG Liechtensteinisches Gymnasium Bildungs- und Erziehungsauftrag Das Liechtensteinische Gymnasium führt die Schülerinnen und Schüler zur Matura. Um dieses Ziel zu erreichen, vermitteln wir Wissen
Prüfbescheinigung*) über die Prüfung von Fahrzeugen mit Flüssiggas- Verbrennungsmotor
BGG 936 - A4:DGUV Raster A4 Titel.qxd 29.10.2008 19:16 Seite 3 BG-Grundsatz Prüfbescheinigung*) über die Prüfung von Fahrzeugen mit Flüssiggas- Verbrennungsmotor 33 und 37 der Unfallverhütungsvorschrift
Sächsischer Baustammtisch
Sächsischer Baustammtisch Leipziger Straße 3 09599 Freiberg Tel.: 03731/215006 Fax: 03731/33027 Handy: 0172 3510310 Internet: www.saechsischer-baustammtisch.de Mail: [email protected]
Die neue DGUV Vorschrift 1
Die neue Unfallverhütungsvorschrift Grundsätze der Prävention FASI-Veranstaltung Dr. Frank Bell Ausgangslage wesentliche Änderungen Kommunikation DGUV Regel 100-001 Genehmigung/Inkrafttreten 2 - Ausgangslage
Aufgaben des Betriebsrates im Arbeitsschutz aus der Praxis
Fritz Fischl - Sicherheitsfachkraft - Betriebsrat Aufgaben des Betriebsrates im Arbeitsschutz aus der Praxis 1??? wer ist für Arbeitsschutz verantwortlich???!!! jeder Versicherte!!! (siehe drittes Kapitel
So bereiten Sie sich auf Betriebsrevisionen von Gewerbeaufsicht und Berufsgenossenschaft vor
G 51/1 So bereiten Sie sich auf Betriebsrevisionen von und Berufsgenossenschaft vor Inhalt Seite Suchwort-Register Magazin Die Sifa und die Betriebsrevisionen: ein wichtiges Thema 2 Revisionen durch die
DER SELBST-CHECK FÜR IHR PROJEKT
DER SELBST-CHECK FÜR IHR PROJEKT In 30 Fragen und 5 Tipps zum erfolgreichen Projekt! Beantworten Sie die wichtigsten Fragen rund um Ihr Projekt für Ihren Erfolg und für Ihre Unterstützer. IHR LEITFADEN
Antrag auf staatliche Förderung für Gruppen der Mittagsbetreuung. im Schuljahr 2015/2016
Antrag auf staatliche Förderung für Gruppen der Mittagsbetreuung im Schuljahr 2015/2016 Hinweis: Bei Schulen mit Mittagsbetreuungsangeboten von mehreren Trägern ist von jedem Träger gesondert ein Antrag
1. Weniger Steuern zahlen
1. Weniger Steuern zahlen Wenn man arbeitet, zahlt man Geld an den Staat. Dieses Geld heißt Steuern. Viele Menschen zahlen zu viel Steuern. Sie haben daher wenig Geld für Wohnung, Gewand oder Essen. Wenn
Nicht über uns ohne uns
Nicht über uns ohne uns Das bedeutet: Es soll nichts über Menschen mit Behinderung entschieden werden, wenn sie nicht mit dabei sind. Dieser Text ist in leicht verständlicher Sprache geschrieben. Die Parteien
6 Informationsermittlung und Gefährdungsbeurteilung
Verordnung zum Schutz vor Gefahrstoffen TK Lexikon Arbeitsrecht 6 Informationsermittlung und Gefährdungsbeurteilung HI2516431 (1) 1 Im Rahmen einer Gefährdungsbeurteilung als Bestandteil der Beurteilung
Erziehungspartnerschaft
10 Erziehungspartnerschaft mit den Eltern Erziehungspartnerschaft mit den Eltern bedeutet für uns, die Eltern als Experten ihres Kindes zu sehen und gemeinsam die Bildung und Entwicklung des Kindes zu
Personalentwicklungskonzept der Grundschule Glindow
Leitbild und Schulprogramm Personalgewinnung Personalbeurteilung Personalhonorierung Personalentwicklung Personalführung Personalförderung Menschen wehren sich nicht gegen Veränderung, sondern dagegen,
Gesprächsführung für Sicherheitsbeauftragte Gesetzliche Unfallversicherung
Ihre Unfallversicherung informiert Gesprächsführung für Sicherheitsbeauftragte Gesetzliche Unfallversicherung Weshalb Gesprächsführung für Sicherheitsbeauftragte? 1 Als Sicherheitsbeauftragter haben Sie
Kooperationsvereinbarung. zwischen der. Schule in Köln. als Korrespondenzschule im Projekt "Selbstständige Schule" Modellregion Köln.
Kooperationsvereinbarung zwischen der Schule in Köln vertreten durch die Schulleiterin, als Korrespondenzschule im Projekt "Selbstständige Schule" Modellregion Köln und der Stadt Köln vertreten durch den
Zusammenarbeit von Schulen und Institutionen der erzieherischen Hilfen (HzE)
Landschaftsverband Rheinland Dezernat Schulen und Jugend Landesjugendamt Zusammenarbeit von Schulen und Institutionen der erzieherischen Hilfen (HzE) Klaus Nörtershäuser (Wesel, 25. Oktober 2007: Hans
Organisation des betrieblichen Arbeitsschutzes
Organisation des betrieblichen Arbeitsschutzes Dipl.-Ing. (FH) Martina Hefner 06.12.2013 Warum muss Arbeitsschutz organisiert werden? Der Unternehmer hat die erforderlichen Maßnahmen zur Verhütung von
Herzlich willkommen. zur Information Arbeitssicherheit / Gesundheitsschutz / für Kirchgemeinden
Herzlich willkommen zur Information Arbeitssicherheit / Gesundheitsschutz / für Kirchgemeinden Treier & Partner AG, Unterer Kirchweg 34, 5064 Wittnau Aug. 2012 V1 1 Inhaber Franz Treier Sicherheitsfachmann
Selbstständig als Detektiv interna
Selbstständig als Detektiv interna Ihr persönlicher Experte Inhalt Vorwort... 7 Persönliche Voraussetzungen... 8 Ihr Weg in die Selbstständigkeit... 9 Ausbildung... 10 Gründungsberatung... 11 So finden
Alle gehören dazu. Vorwort
Alle gehören dazu Alle sollen zusammen Sport machen können. In diesem Text steht: Wie wir dafür sorgen wollen. Wir sind: Der Deutsche Olympische Sport-Bund und die Deutsche Sport-Jugend. Zu uns gehören
Arbeitsplatz Krankenhaus
44. Berliner Krankenhaus-Seminar BKS, 19. Januar 2011 Mitarbeitersicherheit am Arbeitsplatz Krankenhaus Dr. Claus Backhaus Neuer Kamp 1 20375 Hamburg 44. Berliner Krankenhaus-Seminar Dr. Claus Backhaus
Baustellenverordnung
Die Informationen sind im Rahmen des Modellvorhabens GUSS Existenzgründung gesund und sicher starten von der Handwerkskammer Wiesbaden zusammengestellt worden (Update Herbst 2006). Das Modellvorhaben wurde
DE 1 DE EUROPÄISCHER VERHALTENSKODEX FÜR MEDIATOREN
DE DE DE EUROPÄISCHER VERHALTENSKODEX FÜR MEDIATOREN Der vorliegende Verhaltenskodex stellt Grundsätze auf, zu deren Einhaltung einzelne Mediatoren sich freiwillig und eigenverantwortlich verpflichten
Regionaler Qualifizierungspool in der Landwirtschaft. Ausbildung. Vertr.-Prof. Dr. Dörte Busch
Regionaler Qualifizierungspool in der Landwirtschaft Ausbildung Vertr.-Prof. Dr. Dörte Busch Gliederung I. Modell der Ausbildungspartnerschaft II. III. IV. Inhalt des schriftlichen Ausbildungsvertrages
Widerrufsbelehrung der Free-Linked GmbH. Stand: Juni 2014
Widerrufsbelehrung der Stand: Juni 2014 www.free-linked.de www.buddy-watcher.de Inhaltsverzeichnis Widerrufsbelehrung Verträge für die Lieferung von Waren... 3 Muster-Widerrufsformular... 5 2 Widerrufsbelehrung
Anleitung zur Prüfungsmeldung im SB-Portal
Anleitung zur Prüfungsmeldung im SB-Portal Sie loggen sich wie gewohnt im Selbstbedienungsportal mit Ihrer Kennung ein Sie klicken auf die Funktion Prüfungsverwaltung Und dort auf Prüfungsan- und -abmeldung
Ganzheitliche Gefährdungsbeurteilung nach 5 Arbeitsschutzgesetz
Ganzheitliche Gefährdungsbeurteilung nach 5 Arbeitsschutzgesetz Aktiv gegen Stress und Burnout Praxisleitfaden für Betriebsräte Dipl.-Ing. Harald Lehning, Institut für kritische Sozialforschung und Bildungsarbeit
Wir gründen eine Jugendhilfeeinrichtung
Universität Siegen SoSe 2010 Dipl.-Soz.päd. Hans Günther Mischke Wir gründen eine Jugendhilfeeinrichtung - - Sozialrechtlicher SGB I, SGB X, SGB VIII Strafrechtlicher Strafgesetzbuch (StGB) Zivilrechtlicher
Übergänge- sind bedeutsame Lebensabschnitte!
Übergänge- sind bedeutsame Lebensabschnitte! Liebe Eltern, Ihr Kind kommt nun von der Krippe in den Kindergarten! Auch der Übergang in den Kindergarten bedeutet für Ihr Kind eine Trennung von Vertrautem
So führen Sie erfolgreiche Mitarbeitergespräche! Skriptum für Führungskräfte
So führen Sie erfolgreiche Mitarbeitergespräche! Skriptum für Führungskräfte IKOM Institut für angewandte Kommunikation Karin Fontaine www.ikom-seminare.de Die Führung von Mitarbeitergesprächen ist ein
Betriebsinterne Organisation des Arbeitsschutzes
3.1 Betriebsinterne Organisation Folie 1 Betriebsinterne Organisation des Arbeitsschutzes Unternehmer Betriebsarzt Fachkraft für Arbeitssicherheit Aufsichtsführender Betriebsrat Sicherheitsbeauftragter
Konzept Hausaufgabenbegleitung
Konzept Hausaufgabenbegleitung 1. Formelle Voraussetzungen 1.1 Umschreibung der Thematik Zum Schuljahresbeginn wurde seitens Lehrpersonen erneut der Wunsch nach einer Hausaufgabenbegleitung geäussert.
Kanülenstichverletzungen sind vermeidbar! Gesetzliche Unfallversicherung
Ihre Unfallversicherung informiert Kanülenstichverletzungen sind vermeidbar! Gesetzliche Unfallversicherung GUV-I 8537 Dieses Faltblatt informiert Sie als Arbeitgeber und Beschäftigte über Maßnahmen zu
