Handeln Sie bei einem Verkehrsunfall richtig!

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Transkript:

Unser Service im Schadenfall Unsere Schadenmitarbeiter sind rund um die Uhr für Sie da. Jeden Tag. Im In- und Ausland. Ihre HDI Service-Nummer finden Sie auf Ihrer HDI Kundenkarte oder unter www.hdi.de/schaden-service Soforthilfe bei Unfall z. B. Abschleppdienst, Mietwagen, Sachverständiger Unser Pannenservice hält Sie mobil schnell und zuverlässig Ihr Wort zählt einfache, zügige Schadenabwicklung, möglichst per Telefon Bei der Schadenbehebung stehen Ihnen unsere kompetenten Partner zur Seite: Ein modernes Netzwerk zertifizierter HDI Partnerwerkstätten Unabhängige Sachverständige von DEKRA, SSH und TÜV Scheibenreparaturen in Spezialbetrieben Mietwagen von international tätigen Partnern Unverschuldeter Unfall Trifft Sie an dem Unfall keine Schuld, können Sie Schadenersatz direkt von der Autohaftpflichtversicherung des Unfallverursachers verlangen. Wichtige Adressen Bei der Ermittlung der Autohaftpflichtversicherung des Unfallbeteiligten unterstützt Sie rund um die Uhr der: Zentralruf der Autoversicherer Tel. 0180 25026 (6 Ct. pro Anruf aus dem Festnetz der Dt. Telekom, abweichende Preise aus Mobilfunknetzen möglich.) Bei Unfällen mit im Ausland versicherten Schädigern wenden Sie sich bitte an: Deutsches Büro Grüne Karte e.v. Postfach 10 14 02, 20009 Hamburg Tel. 040 33440-0, Fax 040 33440-7040 Lassen Sie sich die Grüne Karte des Unfallverursachers in jedem Fall aushändigen. Verkehrsopferhilfe Wenn die Autohaftpflichtversicherung des Unfallverursachers nicht festgestellt werden kann, weil dieser Fahrerflucht begangen hat, oder wenn der Schaden vorsätzlich herbeigeführt wurde oder das unfallverursachende Kfz nicht versichert war, wenden Sie sich an den: Verein Verkehrsopferhilfe e. V. Glockengießerwall 1, 20095 Hamburg Tel. 040 30180-0, Fax 040 30180-7070 www.verkehrsopferhilfe.de 401-KS204 9.07 (IX.07 46.000 GT) Handeln Sie bei einem Verkehrsunfall richtig! www.hdi.de

Unfall im Inland Erstmaßnahmen am Unfallort Entfernen Sie sich nicht vom Unfallort, sondern sichern Sie immer zuerst die Unfallstelle ab. Schalten Sie die Warnblinkanlage ein Stellen Sie das Warndreieck auf, wenn die Unfallstelle nicht sofort geräumt werden kann innerörtlich in einem Abstand von 50 Schritten, außerhalb von Ortschaften 150 Schritte Auf Autobahnen und Schnellstraßen bringen Sie sich und Ihre Mitfahrer hinter der Leitplanke in Sicherheit Rufen Sie danach sofort Hilfe (Tel. 110 oder 112) Bei Personenschäden versorgen Sie die Verletzten Blockieren Sie bitte bei geringfügigen Schäden nicht den Verkehrsfluss, sondern fahren Sie an den Straßenrand Zum Nachweis des Unfallgeschehens reicht es aus, die Stellung der Fahrzeuge zu markieren. Tipp: In jedem Verbandskasten befindet sich Kreide! Falls Sie einen Fotoapparat oder ein Handy mit Kamera zur Hand haben, fotografieren Sie die Unfallstelle aus unterschiedlichen Perspektiven. Wichtig: Bewahren Sie die digitalen Fotos auf, sie können für uns hilfreich sein. Rufen Sie uns an Am besten, Sie melden gemeinsam mit dem Unfallbeteiligten den Schaden Ihrem zuständigen HDI Schaden-Service (Telefon- nummer auf der Rückseite Ihrer HDI Kundenkarte). So ersparen Sie sich meist die schriftliche Schadenanzeige und sorgen für eine schnelle Bearbeitung. Auch ein Unfallprotokoll erübrigt sich dadurch in der Regel. Europäischen Unfallbericht ausfüllen wichtig für Ihre Beweissicherung! Haben Sie kein Telefon zur Hand, füllen Sie bitte gemeinsam mit dem Unfallbeteiligten den Europäischen Unfallbericht aus. Sie finden ihn in der HDI Kfz-Servicemappe. Setzen Sie sich danach schnellstmöglich telefonisch mit Ihrem zuständigen HDI Schaden-Service in Verbindung. In jedem Fall gilt: Geben Sie kein Schuldanerkenntnis ab, überlassen Sie uns die rechtliche Beurteilung des Unfallgeschehens! Unfall im Ausland Bei einem Unfall im Ausland ist grundsätzlich das Gleiche zu beachten wie im Inland. Zusätzlich gilt: Der Unfall sollte möglichst von der Polizei aufgenommen werden Unterschreiben Sie nur Schriftstücke und Erklärungen, die in einer Sprache abgefasst sind, die Sie in Wort und Schrift beherrschen Füllen Sie gemeinsam mit dem Unfallbeteiligten in jedem Fall den Europäischen Unfallbericht aus. Die einzelnen Positionen haben in allen Sprachen die gleiche Bedeutung Ihr ständiger Begleiter die Grüne Karte! Führen Sie bei Auslandsreisen immer die Grüne Karte mit. Sie gilt als internationaler Versicherungsnachweis und enthält wichtige Angaben für die Schadenregulierung. Sie erhalten sie bei Ihrer HDI Geschäftsstelle. Was, wenn Sie einen anderen geschädigt haben? Macht der Unfallbeteiligte Schadenersatzansprüche gegen Sie geltend, melden Sie den Unfall bitte unverzüglich Ihrem zuständigen HDI Schaden-Service (Telefonnummer auf der Rückseite Ihrer HDI Kundenkarte). Die Ländervorwahl für Deutschland ist 0049. Wir kümmern uns um alles Weitere. Und eigene Ansprüche? Eigene Schadenersatzansprüche sind von Ihnen bei dem Versicherer des ausländischen Kfz-Halters anzumelden. Bei einem Unfall in einem Land der Europäischen Union sowie in der Schweiz, Liechtenstein, Norwegen und Island können Sie dies bei dem in Deutschland ansässigen Schadenregulierungsbeauftragten des ausländischen Versicherers tun. Bei der Ermittlung des zuständigen Versicherers bzw. seines Regulierungsbeauftragten hilft Ihnen der Zentralruf der Autoversicherer, Tel.0180 25026*. * (6 Ct. pro Anruf aus dem Festnetz der Dt. Telekom, abweichende Preise aus Mobilfunknetzen möglich.)

Allgemeine Hinweise im Blitzschlag/Überspannungs-Schadenfall Private Sachversicherung Meldung zur Hausrat- und Gebäudeversicherung Sie möchten einen Schaden zu einer Ihrer privaten Sach-Versicherungen bei uns melden. Wir möchten Ihnen helfen und den Schaden schnell und für Sie möglichst bequem regulieren. Allerdings benötigen wir dazu ein paar Informationen von Ihnen. Zur Beurteilung Ihres Anspruches füllen Sie bitte die beigefügte Schadenanzeige vollständig aus und reichen diese bitte mit den vorhandenen Original-Anschaffungsbelegen oder sonstigen Nachweisen (Zertifikate, Bedienungsanleitungen, Befundberichte, Kostenvoranschläge, Schadenfotos etc.) ein. Bitte beachten Sie in diesem Zusammenhang auch die beigefügten Allgemeinen und Besonderen Hinweise für den Schadenfall. Ihre Schadenmeldung nehmen wir auch gerne telefonisch entgegen. Unsere Help-Line steht Ihnen dafür rund um die Uhr zur Verfügung 0180 3 322136 (9 Ct./Min. aus dem Festnetz der Dt. Telekom, abweichende Preise aus Mobilfunknetzen möglich.) Unsere Fax-Nummer lautet: 0221 144-6066676 Unter www.hdi-gerling.de haben Sie weiterhin die Möglichkeit, im Bereich Kundenservice eine Online-Schadenmeldung auszufüllen und uns so direkt über den Schadenfall zu informieren. Was ist zu tun, wenn Sie von einem Blitz- oder Überspannungsschaden betroffen wurden: Überspannungsschäden Elektronische/elektrische Geräte abschalten; auf keinen Fall einschalten, um die Funktionsfähigkeit zu überprüfen - Netzkabel herausziehen - Autorisierte Handwerker einschalten Nehmen Sie keine Veränderungen an den beschädigten Geräten vor Bei Schmauchspuren: Keine Reinigungsversuche mit Haushalts-Reinigern versuchen Beschädigte Sachen aufbewahren und bitte nicht vernichten Detaillierte Aufstellung der betroffenen Sachen fertigen Blitzeinschlag Durch Blitzschlag entstandene Beschädigungen am Gebäude durch geeignete Maßnahmen gegen Eindringen von Feuchtigkeit schützen Elektrizitäts-Versorger oder sonstige autorisierte Handwerker einschalten Notfalls elektronische/elektrische Anlagen abschalten; auf keinen Fall einschalten, um Funktionsfähigkeit zu überprüfen - Netzkabel herausziehen -

Schadenanzeige Blitzschlag/Überspannung Zuständig Schadennummer Versicherungsnehmer Vollständiger Name und Anschrift E-Mail-Adresse Telefon (mit Vorwahl) Telefax Vorsteuerabzugsberechtigt? Versicherungsschein-Nummer ja nein Schadenschilderung Schadentag Uhrzeit Schadenort (genaue Bezeichnung: Straße, Hausnummer, PLZ, Ort) Wie ist der Schaden entstanden? Wo ist der Blitz eingeschlagen: Schornstein Giebel Außenantenne Versicherungsgrundstück Nachbargrundstück First Dachfläche Sonstiges: Woran ist der Blitzeinschlag zu erkennen: Hat es infolge des Blitzeinschlages gebrannt? Größe der Wohnung (qm)? ja nein Waren Sie schon von einem Blitzschlag- oder Überspannungsschaden betroffen? (Bitte ggf. Beiblatt benutzen) ja nein Wann? ggf. Entschädigung ggf. Versicherer Schadenaufstellung (Wichtig: Bitte bewahren Sie alle beschädigten Geräte bis zum Abschluss der Schadenbearbeitung auf!) Lfd. Nr. Gegenstand (Bitte ggf. Beiblatt benutzen) Anschaffungsjahr Anschaffungspreis EURO Wiederbeschaffungspreis bzw. Reparaturkosten Waren die Geräte zum Schadenzeitpunkt in Betrieb/Stand-by? Welche? (Lfd. Nr. und Eigentümer angeben) Die aufgeführten Gegenstände sind mit folgender Ausnahme mein Eigentum (Lfd. Nr. und Eigentümer angeben) Besteht für die vom Schaden betroffenen Gegenstände eine weitere Versicherung? Art der Versicherung Bei welcher Gesellschaft? Versicherungsschein-Nummer Schaden gemeldet? Die Entschädigung soll auf folgendes Konto überwiesen werden: Konto-Inhaber Bankleitzahl Konto-Nummer Von den Hinweisen im Schadenfall habe ich Kenntnis genommen. Für die Richtigkeit und Vollständigkeit der gemachten Angaben trage ich allein die Verantwortung, auch wenn andere Personen die Niederschrift vorgenommen haben. Bewusst (vorsätzlich) unwahre oder unvollständige Angaben führen auch dann zum Verlust des Versicherungsschutzes, wenn dem Versicherer daraus kein Nachteil entsteht. Unterschrift Ort/Datum Unterschrift des Versicherungsnehmers

Hinweise für den Schadenfall Blitzschlag/Überspannung Sehr geehrte Versicherungsnehmerin, sehr geehrter Versicherungsnehmer, Ihren Schaden möchten wir so schnell wie möglich bearbeiten und bitten Sie hierbei um Ihre Mithilfe. Was Sie im Einzelnen bei uns versichert haben, ist in Ihrem Versicherungsschein und den Versicherungsbedingungen beschrieben. Wichtig ist, dass Sie uns möglichst genau mitteilen, wie sich der Schaden ereignet hat und welche Sachen beschädigt wurden. Das erspart Ihnen und uns lästige Nachfragen, und wir können Ihren Schaden schnell vertragsgemäß regulieren. Bitte füllen Sie dazu das vor Ihnen liegende Formular vollständig aus, und senden Sie es bitte unterschrieben an uns zurück. Im Schadenfall gibt es sowohl in Ihrem Versicherungsvertrag als auch im Versicherungsvertragsgesetz (VVG) einige Obliegenheiten, die Sie beachten sollten. Sie gefährden sonst möglicherweise Ihren Versicherungsschutz. Auf die wichtigsten Punkte möchten wir Sie jetzt noch einmal aufmerksam machen. Bitte melden Sie uns den Versicherungsfall unverzüglich, nachdem Sie Kenntnis hiervon erlangt haben, denn wir möchten gegebenenfalls den Schaden besichtigen und Ihnen möglichst bald mit unseren Fachleuten vor Ort helfen. Rufen Sie uns bitte an, wenn der Schaden doch größer ist oder wird, als der im Begleitschreiben angegebene Betrag. Machen Sie bitte zum Schadenfall vollständige und wahrheitsgemäße Angaben und reichen Sie uns Ihre Anschaffungsrechnungen der vom Schaden betroffenen Sachen, Rechnungen über Ersatzbeschaffungen oder durchgeführte Reparaturen ein. Neben Ihrer Aufstellung der vom Schaden betroffenen Sachen, die Sie uns bitte unverzüglich einreichen, benötigen wir bei einem Gebäudeschaden einen beglaubigten Grundbuchauszug. Bitte erteilen Sie uns alle sachdienlichen Auskünfte, die wir zur Bearbeitung Ihres Schadens benötigen (z. B. zur Ursache, Höhe). Ggf. sind zur Prüfung unserer Ersatzpflicht weitere Untersuchungen erforderlich, wofür wir schon jetzt um Ihr Verständnis bitten. Sorgen Sie bitte nach Möglichkeit dafür, einen weiteren Schaden abzuwenden oder einen eingetretenen Schaden zu mindern und beachten Sie die von uns hierzu etwa erteilten Weisungen. Eine Missachtung der sog. Obliegenheiten kann zum vollständigen Verlust Ihres Versicherungsschutzes führen. Darüber hinaus verpflichten uns Gesetz und Rechtsprechung, den Versicherungsnehmer anlässlich eines Schadens besonders darauf hinzuweisen, dass wir von jeder Entschädigungspflicht frei sind, wenn der Versicherungsnehmer den Schaden vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeigeführt hat oder er uns bei der Ermittlung der Entschädigung arglistig täuscht. Bewusst (vorsätzlich) unwahre oder unvollständige Angaben führen auch dann zum Verlust des Versicherungsschutzes, wenn dem Versicherer daraus kein Nachteil entsteht. Bitte bewahren Sie alle beschädigten Geräte bis zum Abschluss der Schadenbearbeitung auf. Bitte nehmen Sie keine Veränderungen an den Geräten vor!

Allgemeine Hinweise im Leitungswasser-Schadenfall Private Sachversicherung Meldung zur Hausrat- und Gebäudeversicherung Sie möchten einen Schaden zu einer Ihrer privaten Sach-Versicherungen bei uns melden. Wir möchten Ihnen helfen und den Schaden schnell und für Sie möglichst bequem regulieren. Allerdings benötigen wir dazu ein paar Informationen von Ihnen. Zur Beurteilung Ihres Anspruches füllen Sie bitte die beigefügte Schadenanzeige vollständig aus und reichen diese bitte mit den vorhandenen Original-Anschaffungsbelegen oder sonstigen Nachweisen (Zertifikate, Bedienungsanleitungen, Befundberichte, Kostenvoranschläge, Schadenfotos etc.) ein. Bitte beachten Sie in diesem Zusammenhang auch die beigefügten Allgemeinen und Besonderen Hinweise für den Schadenfall. Ihre Schadenmeldung nehmen wir auch gerne telefonisch entgegen. Unsere Help-Line steht Ihnen dafür rund um die Uhr zur Verfügung 0180 3 322136 (9 Ct./Min. aus dem Festnetz der Dt. Telekom, abweichende Preise aus Mobilfunknetzen möglich.) Unsere Fax-Nummer lautet: 0221 144-6066676 Unter www.hdi-gerling.de haben Sie weiterhin die Möglichkeit, im Bereich Kundenservice eine Online-Schadenmeldung auszufüllen und uns so direkt über den Schadenfall zu informieren. Was ist zu tun, wenn Rohre platzen oder einfrieren bzw. Leitungswasser bestimmungswidrig austritt und die Wohnung zur Nasszelle wird; Wasserlachen sich auf Teppich und Fußboden ausbreiten; Feuchtigkeit in die Wände und Möbel zieht; Sachen unter Wasser stehen? Hausrat Wasser abstellen bzw. Fremdhilfe in Anspruch nehmen durch Hauseigentümer, Hausmeister, Verwalter ggf. Notmaßnahme veranlassen umfangreiche Maßnahmen und Reparaturarbeiten bedürfen unserer Zustimmung Wasser absaugen bzw. aufnehmen, ggf. durch Feuerwehr abpumpen lassen Möbel hochbocken, evtl. Klötze unterlegen, Sachen vor herabtropfendem Wasser mit Folien schützen Nasse Teppiche bergen. Auf keinen Fall über Geländer oder Teppichstangen hängen; es besteht die Gefahr, dass Farben verlaufen Elektrische und elektronische Geräte ausschalten. Auf keinen Fall einschalten, um Funktionstätigkeit zu überprüfen - Netzkabel herausziehen -

2 Gegenstände aus den betroffenen Räumen entfernen und trocken lagern Detaillierte Aufstellung der vom Schaden betroffenen Sachen fertigen Beschädigte Sachen aufbewahren und bitte nicht vernichten Gebäude Eingefrorene Leitungen nur durch Fachmann auftauen lassen Räume gut belüften und erforderlichenfalls beheizen Ggf. Gas-, Elektrizitäts- oder Wasser-Versorger oder sonst autorisierten Handwerker einschalten, um die energiemäßige Versorgung des Hauses sicherzustellen

Schadenanzeige Leitungswasser Zuständig Schadennummer Versicherungsnehmer Vollständiger Name und Anschrift E-Mail-Adresse Telefon (mit Vorwahl) Telefax Vorsteuerabzugsberechtigt? Versicherungsschein-Nummer Schadenschilderung Schadentag Uhrzeit Schadenort (genaue Bezeichnung: Straße, Haus-Nummer, PLZ, Ort) Wie ist der Schaden entstanden? In welchem Stockwerk, Raum ist der Schaden entstanden? Sind Sie Eigentümer des Gebäudes? Größe der Wohnfläche (qm)? Um was für ein Gebäude handelt es sich (z. B. Einfamilienhaus, Wochenend-/Jagdhaus, Mehrfamilienhaus, Geschäfts-/Fabrikgebäude) Wenn Sie Mieter sind, welche Schäden sind an Fußböden, Verputz, Anstrich, Tapeten Ihrer Wohnung/Geschäftsräume entstanden? Ist ein Teppichboden betroffen? Wenn ja, haben Sie ihn eingebracht? Wenn nicht, wer hat ihn eingebracht? als Gebäudeeigentümer als Mieter Wie ist der Teppichboden verlegt? Was für ein Bodenmaterial ist unter dem Teppichboden? lose fest verklebt Hat ein Dritter den Schaden verursacht? Name und Anschrift des Schadenstifters (bei Minderjährigen bitte Alter angeben) ja nein War das Gebäude am Schadentag benutzt? Welche Räume oder Anlagen waren nicht benutzt? Seit wann? Welche Maßnahmen sind getroffen worden, um eine Vergrößerung des Schadens zu vermeiden? Waren Sie schon von einem Leitungswasserschaden betroffen? (Bitte ggf. Beiblatt benutzen) ja nein Wann? ggf. Entschädigung ggf. Versicherer

Schadenaufstellung Lfd. Nr. Gegenstand Eingebracht durch Mieter/ Eigentümer Anschaffungsjahr Anschaffungspreis EURO Wiederbeschaffungspreis bzw. Reparaturkosten Die aufgeführten Gegenstände sind mit folgender Ausnahme mein Eigentum (Lfd. Nr. und Eigentümer angeben) Besteht für die vom Schaden betroffenen Gegenstände eine weitere Versicherung? Art der Versicherung Bei welcher Gesellschaft? Versicherungsschein-Nr. Schaden gemeldet? Die Entschädigung soll auf folgendes Konto überwiesen werden: Konto-Inhaber Bankleitzahl Konto-Nummer Von den Hinweisen im Schadenfall habe ich Kenntnis genommen. Für die Richtigkeit und Vollständigkeit der gemachten Angaben trage ich allein die Verantwortung, auch wenn andere Personen die Niederschrift vorgenommen haben. Bewusst (vorsätzlich) unwahre oder unvollständige Angaben führen auch dann zum Verlust des Versicherungsschutzes, wenn dem Versicherer daraus kein Nachteil entsteht. Unterschrift Ort/Datum Unterschrift des Versicherungsnehmers

Hinweise für den Schadenfall Leitungswasser Sehr geehrte Versicherungsnehmerin, sehr geehrter Versicherungsnehmer, Ihren Schaden möchten wir so schnell wie möglich bearbeiten und bitten Sie hierbei um Ihre Mithilfe. Was Sie im Einzelnen bei uns versichert haben, ist in Ihrem Versicherungsschein und den Versicherungsbedingungen beschrieben. Wichtig ist, dass Sie uns möglichst genau mitteilen, wie sich der Schaden ereignet hat und welche Sachen beschädigt wurden. Das erspart Ihnen und uns lästige Nachfragen, und wir können Ihren Schaden schnell vertragsgemäß regulieren. Bitte füllen Sie dazu das vor Ihnen liegende Formular vollständig aus, und senden Sie es bitte unterschrieben an uns zurück. Im Schadenfall gibt es sowohl in Ihrem Versicherungsvertrag als auch im Versicherungsvertragsgesetz (VVG) einige Obliegenheiten, die Sie beachten sollten. Sie gefährden sonst möglicherweise Ihren Versicherungsschutz. Auf die wichtigsten Punkte möchten wir Sie jetzt noch einmal aufmerksam machen. Bitte melden Sie uns den Versicherungsfall unverzüglich, nachdem Sie Kenntnis hiervon erlangt haben, denn wir möchten gegebenenfalls den Schaden besichtigen und Ihnen möglichst bald mit unseren Fachleuten vor Ort helfen. Rufen Sie uns bitte an, wenn der Schaden doch größer ist oder wird, als der im Begleitschreiben angegebene Betrag oder mehr als 5 m Rohr erneuert werden sollen. Wir müssen rechtzeitig in der Lage sein, über eine Schadenbesichtigung zu entscheiden bzw. die Rohre vor Ausführung der Reparatur zu besichtigen. Machen Sie bitte zum Schadenfall vollständige und wahrheitsgemäße Angaben und reichen Sie uns Ihre Anschaffungsrechnungen der vom Schaden betroffenen Sachen, Rechnungen über Ersatzbeschaffungen oder durchgeführte Reparaturen ein. Ihre Aufstellung der vom Schaden betroffenen Sachen reichen Sie uns bitte unverzüglich ein. Bitte erteilen Sie uns alle sachdienlichen Auskünfte, die wir zur Bearbeitung Ihres Schadens benötigen (z. B. zur Ursache, Höhe). Ggf. sind zur Prüfung unserer Ersatzpflicht weitere Untersuchungen erforderlich, wofür wir schon jetzt um Ihr Verständnis bitten. Sorgen Sie bitte nach Möglichkeit dafür, einen weiteren Schaden abzuwenden oder einen eingetretenen Schaden zu mindern und beachten Sie die von uns hierzu etwa erteilten Weisungen. Beispiel für Schadenminderung: - Ausgetretenes Wasser sofort aufnehmen und Gebäude, Einrichtung und Vorräte gegen weitere Nässeeinwirkung, Korrosion schützen. - Wertvolle Teppiche sofort in noch nassem Zustand zur Fachreinigung geben, Teppichböden sofort von Fachreinigung behandeln lassen (Wasserabsaugung). - Bei einem durch Dritte verursachten Schaden Personalien feststellen, Sachverhalte durch Zeugenprotokoll festhalten. Für zerstörte oder abhanden gekommene Wertpapiere oder sonstige aufgebotsfähige Urkunden leiten Sie bitte unverzüglich das Aufgebotsverfahren ein und wahren etwaige sonstige Rechte. Insbesondere abhanden gekommene Sparbücher und andere sperrfähige Urkunden lassen Sie bitte unverzüglich sperren. Wenn Ihnen Sachen entwendet wurden oder sonst abhanden gekommen sind, übergeben Sie bitte der Polizeibehörde unverzüglich eine entsprechende Aufstellung. Sie hilft insbesondere der Polizei bei ihren Ermittlungen und dem Wiederauffinden Ihrer Sachen. Bitte informieren Sie uns möglichst kurzfristig darüber, welche Behörde ggf. in Ihrer Angelegenheit ermittelt. Soweit der Verbleib abhanden gekommener Sachen ermittelt oder Ihnen diese ausgehändigt wurden, unterrichten Sie uns bitte umgehend. Eine Missachtung der sog. Obliegenheiten kann zum vollständigen Verlust Ihres Versicherungsschutzes führen. Darüber hinaus verpflichten uns Gesetz und Rechtsprechung, den Versicherungsnehmer anlässlich eines Schadens besonders darauf hinzuweisen, dass wir von jeder Entschädigungspflicht frei sind, wenn der Versicherungsnehmer den Schaden vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeigeführt hat oder er uns bei der Ermittlung der Entschädigung arglistig täuscht. Bewusst (vorsätzlich) unwahre oder unvollständige Angaben führen auch dann zum Verlust des Versicherungsschutzes, wenn dem Versicherer daraus kein Nachteil entsteht.

2 Gegenstände aus den betroffenen Räumen entfernen und trocken lagern Detaillierte Aufstellung der vom Schaden betroffenen Sachen fertigen Beschädigte Sachen aufbewahren und bitte nicht vernichten Gebäude Eingefrorene Leitungen nur durch Fachmann auftauen lassen Räume gut belüften und erforderlichenfalls beheizen Ggf. Gas-, Elektrizitäts- oder Wasser-Versorger oder sonst autorisierten Handwerker einschalten, um die energiemäßige Versorgung des Hauses sicherzustellen

Allgemeine Hinweise im Sturm-Schadenfall Private Sachversicherung Meldung zur Hausrat- oder Gebäudeversicherung Sie möchten einen Schaden zu einer Ihrer privaten Sach-Versicherungen bei uns melden. Wir möchten Ihnen helfen und den Schaden schnell und für Sie möglichst bequem regulieren. Allerdings benötigen wir dazu ein paar Informationen von Ihnen. Zur Beurteilung Ihres Anspruches füllen Sie bitte die beigefügte Schadenanzeige vollständig aus und reichen diese bitte mit den vorhandenen Original-Anschaffungsbelegen oder sonstigen Nachweisen (Befundberichte, Kostenvoranschläge, Schadenfotos etc.) ein. Bitte beachten Sie in diesem Zusammenhang auch die beigefügten Allgemeinen und Besonderen Hinweise für den Schadenfall. Ihre Schadenmeldung nehmen wir auch gerne telefonisch entgegen. Unsere Help-Line steht Ihnen dafür rund um die Uhr zur Verfügung 0180 3 322136 (9 Ct./Min. aus dem Festnetz der Dt. Telekom, abweichende Preise aus Mobilfunknetzen möglich.) Unsere Fax-Nummer lautet: 0221 144-6066676 Unter www.hdi-gerling.de haben Sie weiterhin die Möglichkeit, im Bereich Kundenservice eine Online-Schadenmeldung auszufüllen und uns so direkt über den Schadenfall zu informieren. Was ist zu tun, wenn durch Sturm Schäden am Gebäude verursacht wurden und nachfolgend Regenwasser in Ihre Wohnung eindringt? Hausrat Gebäude Hauseigentümer oder Hausverwalter verständigen, damit Dachdecker zwecks Noteindeckung und Reparatur kurzfristig eingeschaltet wird Möbel hochbocken, mit Folie abdecken und, soweit möglich, aus dem Gefahrenbereich bringen Nasse Teppiche bergen. Auf keinen Fall über Geländer oder Teppichstangen hängen; es besteht die Gefahr, dass Farben verlaufen Elektrische/elektronische Geräte ausschalten. Auf keinen Fall einschalten, um Funktionsfähigkeit zu überprüfen - Netzkabel herausziehen - Detaillierte Aufstellung der betroffenen Sachen fertigen Beschädigte Sachen aufbewahren und bitte nicht vernichten Durch Sturm entstandene Öffnungen am Gebäude durch geeignete Maßnahmen gegen Eindringen von Feuchtigkeit schützen Ggf. Gas-, Elektrizitäts- oder Wasser-Versorger oder sonst autorisierten Handwerker einschalten, um die energiemäßige Versorgung des Hauses sicherzustellen Eingedrungene Feuchtigkeit aufnehmen und Oberflächen gegen Nässe schützen Nasse Räume gut belüften und erforderlichenfalls beheizen

Schadenanzeige Sturm/Hagel Zuständig Schadennummer Versicherungsnehmer Vollständiger Name und Anschrift E-Mail-Adresse Telefon (mit Vorwahl) Telefax Vorsteuerabzugsberechtigt? Versicherungsschein-Nummer Schadenschilderung Schadentag Uhrzeit Schadenort (genaue Bezeichnung: Straße, Haus-Nummer, PLZ, Ort) Wie ist der Schaden entstanden? Sind Schäden am Gebäude entstanden? Welche? Welche Tatsachen beweisen Sturm als Schadenursache? (Bitte Zeitungsberichte oder Fotos beifügen!) Wenn Schäden an Antennen/Satellitenschüsseln: Wann installiert? Welche Ausstattung (Beleg)? Einzel- Gemeinschaftsantenne/-schüssel Wenn Markisenschäden: Markise ist Wann installiert? Welche Ausstattung (Beleg)? auf eigene Kosten angebracht? mit Whg./Haus gemietet? Sie sind Größe der Wohnung (qm)? Mieter Whg./Haus Eigentümer Whg./Haus Haben Sie Maßnahmen getroffen, um eine Vergrößerung des Schadens zu vermeiden und wenn ja, welche? Ist mit der Reparatur bereits begonnen worden? Wann ist das Dach zuletzt überholt worden? Waren Sie schon von einem Sturmschaden betroffen? ggf. Versicherer (Bitte ggf. Beiblatt benutzen) Wann? ggf. Entschädigung

Schadenaufstellung Lfd. Nr. Gegenstand Anschaffungsjahr Anschaffungspreis EURO Wiederbeschaffungspreis bzw. Reparaturkosten Die aufgeführten Gegenstände sind mit folgender Ausnahme mein Eigentum (Lfd. Nr. und Eigentümer angeben) Besteht für die vom Schaden betroffenen Gegenstände eine weitere Versicherung? Art der Versicherung Wenn ja, bei welcher Gesellschaft? Versicherungsschein-Nummer Schaden gemeldet? Die Entschädigung soll auf folgendes Konto überwiesen werden: Bankleitzahl Konto-Inhaber Konto-Nummer Von den Hinweisen im Schadenfall habe ich Kenntnis genommen. Für die Richtigkeit und Vollständigkeit der gemachten Angaben trage ich allein die Verantwortung, auch wenn andere Personen die Niederschrift vorgenommen haben. Bewusst (vorsätzlich) unwahre oder unvollständige Angaben führen auch dann zum Verlust des Versicherungsschutzes, wenn dem Versicherer daraus kein Nachteil entsteht. Unterschrift Ort/Datum Unterschrift des Versicherungsnehmers

Hinweise für den Schadenfall Sturm/Hagel Sehr geehrte Versicherungsnehmerin, sehr geehrter Versicherungsnehmer, Ihren Schaden möchten wir so schnell wie möglich bearbeiten und bitten Sie hierbei um Ihre Mithilfe. Was Sie im Einzelnen bei uns versichert haben, ist in Ihrem Versicherungsschein und den Versicherungsbedingungen beschrieben. Wichtig ist, dass Sie uns möglichst genau mitteilen, wie sich der Schaden ereignet hat und welche Sachen beschädigt wurden. Das erspart Ihnen und uns lästige Nachfragen, und wir können Ihren Schaden schnell vertragsgemäß regulieren. Bitte füllen Sie dazu das vor Ihnen liegende Formular vollständig aus, und senden Sie es bitte unterschrieben an uns zurück. Im Schadenfall gibt es sowohl in Ihrem Versicherungsvertrag als auch im Versicherungsvertragsgesetz (VVG) einige Obliegenheiten, die Sie beachten sollten. Sie gefährden sonst möglicherweise Ihren Versicherungsschutz. Auf die wichtigsten Punkte möchten wir Sie jetzt noch einmal aufmerksam machen. Bitte melden Sie uns den Versicherungsfall unverzüglich, nachdem Sie Kenntnis hiervon erlangt haben, denn wir möchten gegebenenfalls den Schaden besichtigen und Ihnen möglichst bald mit unseren Fachleuten vor Ort helfen. Rufen Sie uns bitte an, wenn der Schaden doch größer ist oder wird, als der im Begleitschreiben angegebene Betrag. Machen Sie bitte zum Schadenfall vollständige und wahrheitsgemäße Angaben und reichen Sie uns Ihre Anschaffungsrechnungen der vom Schaden betroffenen Sachen, Rechnungen über Ersatzbeschaffungen oder durchgeführte Reparaturen ein. Ihre Aufstellung der vom Schaden betroffenen Sachen reichen Sie uns bitte unverzüglich ein. Bitte erteilen Sie uns alle sachdienlichen Auskünfte, die wir zur Bearbeitung Ihres Schadens benötigen (z. B. zur Ursache, Höhe). Ggf. sind zur Prüfung unserer Ersatzpflicht weitere Untersuchungen erforderlich, wofür wir schon jetzt um Ihr Verständnis bitten. Sorgen Sie bitte nach Möglichkeit dafür, einen weiteren Schaden abzuwenden oder einen eingetretenen Schaden zu mindern und beachten Sie die von uns hierzu etwa erteilten Weisungen. Beispiel für Schadenminderung: - Notabdeckung zur Vermeidung von Folgeschäden, z. B. durch eindringendes Regenwasser. - Eingedrungenes Regenwasser sofort aufnehmen und Gebäude, Einrichtung und Vorräte gegen weitere Nässeeinwirkung, Korrosion schützen. - Wertvolle Teppiche sofort in noch nassem Zustand zur Fachreinigung geben, Teppichböden sofort von Fachreinigung behandeln lassen (Wasserabsaugung). Für zerstörte oder abhanden gekommene Wertpapiere oder sonstige aufgebotsfähige Urkunden leiten Sie bitte unverzüglich das Aufgebotsverfahren ein und wahren etwaige sonstige Rechte. Insbesondere abhanden gekommene Sparbücher und andere sperrfähige Urkunden lassen Sie bitte unverzüglich sperren. Eine Missachtung der sog. Obliegenheiten kann zum vollständigen Verlust Ihres Versicherungsschutzes führen. Darüber hinaus verpflichten uns Gesetz und Rechtsprechung, den Versicherungsnehmer anlässlich eines Schadens besonders darauf hinzuweisen, dass wir von jeder Entschädigungspflicht frei sind, wenn der Versicherungsnehmer den Schaden vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeigeführt hat oder er uns bei der Ermittlung der Entschädigung arglistig täuscht. Bewusst (vorsätzlich) unwahre oder unvollständige Angaben führen auch dann zum Verlust des Versicherungsschutzes, wenn dem Versicherer daraus kein Nachteil entsteht.

2 Eingedrungene Feuchtigkeit aufnehmen und Oberflächen gegen Nässe schützen Nasse Räume gut belüften und erforderlichenfalls beheizen

Allgemeine Hinweise im Einbruchdiebstahl-Schadenfall Private Sachversicherung Meldung zur Hausrat- und Gebäudeversicherung Sie möchten einen Schaden zu einer Ihrer privaten Sach-Versicherungen bei uns melden. Wir möchten Ihnen helfen und den Schaden schnell und für Sie möglichst bequem regulieren. Allerdings benötigen wir dazu ein paar Informationen von Ihnen. Zur Beurteilung Ihres Anspruches füllen Sie bitte die beigefügte Schadenanzeige vollständig aus und reichen diese bitte mit den vorhandenen Original-Anschaffungsbelegen oder sonstigen Nachweisen (Zertifikate, Bedienungsanleitungen, Befundberichte, Kostenvoranschläge, Schadenfotos etc.) ein. Bitte beachten Sie in diesem Zusammenhang auch die beigefügten Allgemeinen und Besonderen Hinweise für den Schadenfall. Ihre Schadenmeldung nehmen wir auch gerne telefonisch entgegen. Unsere Help-Line steht Ihnen dafür rund um die Uhr zur Verfügung 0180 3 322136 (9 Ct./Min. aus dem Festnetz der Dt. Telekom, abweichende Preise aus Mobilfunknetzen möglich.) Unsere Fax-Nummer lautet: 0221 144-6066676 Unter www.hdi-gerling.de haben Sie weiterhin die Möglichkeit, im Bereich Kundenservice eine Online-Schadenmeldung auszufüllen und uns so direkt über den Schadenfall zu informieren. Was ist zu tun wenn Einbrecher wie Vandalen wüten und beschädigte Fensterscheiben, Rahmen und Türen hinterlassen; Zerstörungswut schlimme Folgen zeigt; Scherben herumliegen; Brandlöcher in Teppichen und/oder Verschmutzungen vorgefunden werden; alles durcheinander ist? Ereignis unverzüglich der Polizei melden Die betroffenen Räumlichkeiten aufräumen, wenn die Polizei vor Ort war und keine Einwände dagegen erhebt Sicherung zerstörter Außentüren und Fenster veranlassen - Achtung: Provisorien sind ggf. nicht versichert! - Sparbücher, Schecks, Scheckkarten etc. sofort sperren lassen Beschädigte Sachen aufbewahren und bitte nicht vernichten Ihre Schadenaufstellung, die Sie dann fertigen, reichen Sie bitte auch unverzüglich der Polizei ein.

Schadenanzeige Einbruchdiebstahl/Beraubung/Vandalismus Zuständig Schadennummer Versicherungsnehmer Vollständiger Name und Anschrift E-Mail-Adresse Telefon (mit Vorwahl) Telefax Vorsteuerabzugsberechtigt? Versicherungsschein-Nummer Schadenschilderung Schadentag Uhrzeit Schadenort (genaue Bezeichnung: Straße, Hausnummer, PLZ, Ort) Wie ist der Täter in die versicherten Räume eingedrungen? Welche Beschädigungen haben Sie vorgefunden? Bei einem Beraubungsschaden schildern Sie bitte den Vorfall in allen Einzelheiten. Welche Behältnisse (z. B. Tresor, Wertfach usw.) wurden gewaltsam geöffnet; auf welche Weise? Handelt es sich bei dem Gebäude um ein Mehrfamilienhaus Einfamilienhaus Wochenend-/Jagdhaus Geschäfts-, Büro- oder Fabrikgebäude In welchem Stockwerk, Raum ist der Schaden entstanden? Größe der Wohnfläche (qm)? Sonstiges Gebäude (bitte Angabe) War das Gebäude am Schadentag benutzt? Seit wann nicht? Entstand der Schaden während der Geschäftszeit? Wurden die versicherten Räume bewacht? Durch wen? ja nein Ist eine Einbruchmeldeanlage vorhanden? Hat diese ausgelöst? Werden an dem Gebäude oder auf dem Versicherungsgrundstück gegenwärtig Arbeiten ausgeführt? Seit wann? Welche? Welcher Polizeidienststelle wurde der Schaden gemeldet? Wann? Ansprechpartner? Tagebuch-Nummer? (Anzeigebescheinigung beifügen) Telefon? Wichtig: Wurde der Polizeidienststelle eine vollständige und gleich lautende Schadenaufstellung eingereicht? Wann? ja nein Waren Sie schon von einem Einbruchdiebstahl- oder Beraubungsschaden betroffen? (Bitte ggf. Beiblatt benutzen) ja nein Wann? ggf. Entschädigung ggf. Versicherer

Schadenaufstellung (Bitte ggf. Beiblatt benutzen) Lfd. Nr. Gegenstand Aufbewahrung in verschlossenem Behältnis? (Bitte Art des Behältnisses angeben) Anschaffungsjahr Anschaffungspreis EURO Wiederbeschaffungspreis bzw. Reparaturkosten Wie wurde das vorgenannte Behältnis bzw. die Behältnisse geöffnet? (Bitte mit lfd. Nr. angeben) Die aufgeführten Gegenstände sind mit folgender Ausnahme mein Eigentum (Bitte lfd. Nr. und Eigentümer angeben) Besteht für die vom Schaden betroffenen Gegenstände eine weitere Versicherung? ja nein Art der Versicherung? Bei welcher Gesellschaft? Versicherungsschein-Nummer Schaden gemeldet? Die Entschädigung soll auf folgendes Konto überwiesen werden: Konto-Inhaber Bankleitzahl Konto-Nummer Von den Hinweisen im Schadenfall habe ich Kenntnis genommen. Für die Richtigkeit und Vollständigkeit der gemachten Angaben trage ich allein die Verantwortung, auch wenn andere Personen die Niederschrift vorgenommen haben. Bewusst (vorsätzlich) unwahre oder unvollständige Angaben führen auch dann zum Verlust des Versicherungsschutzes, wenn dem Versicherer daraus kein Nachteil entsteht. Unterschrift Ort/Datum Unterschrift des Versicherungsnehmers

Hinweise für den Schadenfall Einbruchdiebstahl/Beraubung/Vandalismus Sehr geehrte Versicherungsnehmerin, sehr geehrter Versicherungsnehmer, Ihren Schaden möchten wir so schnell wie möglich bearbeiten und bitten Sie hierbei um Ihre Mithilfe. Was Sie im Einzelnen bei uns versichert haben, ist in Ihrem Versicherungsschein und den Versicherungsbedingungen beschrieben. Wichtig ist, dass Sie uns möglichst genau mitteilen, wie sich der Schaden ereignet hat und welche Sachen beschädigt wurden. Das erspart Ihnen und uns lästige Nachfragen, und wir können Ihren Schaden schnell vertragsgemäß regulieren. Bitte füllen Sie dazu das vor Ihnen liegende Formular vollständig aus, und senden Sie es bitte unterschrieben an uns zurück. Im Schadenfall gibt es sowohl in Ihrem Versicherungsvertrag als auch im Versicherungsvertragsgesetz (VVG) einige Obliegenheiten, die Sie beachten sollten. Sie gefährden sonst möglicherweise Ihren Versicherungsschutz. Auf die wichtigsten Punkte möchten wir Sie jetzt noch einmal aufmerksam machen. Bitte melden Sie uns den Versicherungsfall unverzüglich, nachdem Sie Kenntnis hiervon erlangt haben, denn wir möchten gegebenenfalls den Schaden besichtigen und Ihnen möglichst bald mit unseren Fachleuten vor Ort helfen. Rufen Sie uns bitte an, wenn der Schaden doch größer ist oder wird, als der im Begleitschreiben angegebene Betrag. Machen Sie bitte zum Schadenfall vollständige und wahrheitsgemäße Angaben und reichen Sie uns Ihre Anschaffungsrechnungen der vom Schaden betroffenen Sachen, Rechnungen über Ersatzbeschaffungen oder durchgeführte Reparaturen ein. Ihre Aufstellung der vom Schaden betroffenen Sachen reichen Sie uns bitte unverzüglich ein. Bitte erteilen Sie uns alle sachdienlichen Auskünfte, die wir zur Bearbeitung Ihres Schadens benötigen (z. B. zur Ursache, Höhe). Ggf. sind zur Prüfung unserer Ersatzpflicht weitere Untersuchungen erforderlich, wofür wir schon jetzt um Ihr Verständnis bitten. Sorgen Sie bitte nach Möglichkeit dafür, einen weiteren Schaden abzuwenden oder einen eingetretenen Schaden zu mindern und beachten Sie die von uns hierzu etwa erteilten Weisungen. Wenn Ihnen Sachen entwendet wurden oder sonst abhanden gekommen sind, übergeben Sie bitte der Polizeibehörde unverzüglich eine entsprechende Aufstellung. Sie hilft insbesondere der Polizei bei ihren Ermittlungen und dem Wiederauffinden Ihrer Sachen. Bitte informieren Sie uns möglichst kurzfristig darüber, welche Behörde ggf. in Ihrer Angelegenheit ermittelt. Soweit der Verbleib abhanden gekommener Sachen ermittelt oder Ihnen diese ausgehändigt wurden, unterrichten Sie uns bitte umgehend. Für entwendete, zerstörte oder abhanden gekommene Wertpapiere oder sonstige aufgebotsfähige Urkunden leiten Sie bitte unverzüglich das Aufgebotsverfahren ein und wahren etwaige sonstige Rechte. Insbesondere abhanden gekommene Sparbücher und andere sperrfähige Urkunden lassen Sie bitte unverzüglich sperren. Eine Missachtung der sog. Obliegenheiten kann zum vollständigen Verlust Ihres Versicherungsschutzes führen. Darüber hinaus verpflichten uns Gesetz und Rechtsprechung, den Versicherungsnehmer anlässlich eines Schadens besonders darauf hinzuweisen, dass wir von jeder Entschädigungspflicht frei sind, wenn der Versicherungsnehmer den Schaden vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeigeführt hat oder er uns bei der Ermittlung der Entschädigung arglistig täuscht. Bewusst (vorsätzlich) unwahre oder unvollständige Angaben führen auch dann zum Verlust des Versicherungsschutzes, wenn dem Versicherer daraus kein Nachteil entsteht.

Schadenanzeige Fahrraddiebstahl Zuständig Bitte beim Fundbüro nachfragen, ob das Fahrrad als Fundsache abgegeben wurde! Auch empfiehlt es sich, z. B. in der Nachbarschaft nachzufragen und Umschau zu halten. Bitte fügen Sie die Anschaffungsrechnung und den Fahrradpass sowie die Rechnung über die gleichwertige Wiederbeschaffung oder einen entsprechenden Kostenvoranschlag bei.. Versicherungsnehmer Vollständiger Name und Anschrift Schadennummer E-Mail-Adresse Telefon (mit Vorwahl) Telefax Versicherungsschein-Nummer Schadenschilderung Wann ist das Fahrrad abgestellt worden (Tag und Uhrzeit)? Ort und Straße Stand das Fahrrad auf der Straße Wo sonst (z. B. gemeinschaftlicher Fahrradabstellraum)? Wie war das Fahrrad gesichert? Wann sollte das Fahrrad wieder benutzt werden (Tag und Uhrzeit)? Wann ist der Diebstahl bemerkt worden (Tag und Uhrzeit)? Welcher Polizeidienststelle ist der Diebstahl gemeldet worden? Wann? Ansprechpartner? Tagebuch-Nr. (Anzeigenbescheinigung beifügen) Telefon Wurde auf dem Fundbüro nachgefragt (ab 500 EURO Auskunftsbeleg beifügen) Wann? Mit welchem Erfolg? Schadenumfang Art und Ausstattung des gestohlenen Fahrrades (bitte alle vorhandenen Belege beifügen) siehe Anschaffungsrechnung siehe Fahrradpass Diese wichtigen Unterlagen kann ich nicht beifügen weil: Ich beschreibe das Fahrrad wie folgt: Hersteller Modell Nummer Art (Trekkingrad, Mountainbike, Rennrad, Kinderrad) Besondere Merkmale Wo gekauft? Wann gekauft? Anschaffungspreis EURO Wiederbeschaffungspreis Falls nur Fahrradteile gestohlen wurden, welche? Anschaffungspreis EURO Wiederbeschaffungspreis Vorschäden durch Fahrraddiebstahl (Bitte ggf. Beiblatt benutzen) Wann? ggf. Entschädigung ggf. Versicherer Sonstiges Sind Sie Eigentümer des Fahrrades? Name und Anschrift des Eigentümers Besteht für den Eigentümer eine weitere Hausrat- oder Fahrradversicherung? Art der Versicherung Name des Versicherers Versicherungsschein-Nummer Versicherungssumme Die Entschädigung soll gezahlt werden: Kontoinhaber Bankleitzahl Konto-Nummer Von den Hinweisen im Schadenfall habe ich Kenntnis genommen. Für die Richtigkeit und Vollständigkeit der gemachten Angaben übernehme ich allein die Verantwortung, auch wenn andere Personen die Niederschrift vorgenommen haben. Bewusst (vorsätzlich) unwahre oder unvollständige Angaben führen auch dann zum Verlust des Versicherungsschutzes, wenn dem Versicherer daraus kein Nachteil entsteht. Unterschrift Ort/Datum Unterschrift des Versicherungsnehmers

Hinweise für den Schadenfall Fahrraddiebstahl Sehr geehrte Versicherungsnehmerin, sehr geehrter Versicherungsnehmer, Ihren Schaden möchten wir so schnell wie möglich bearbeiten und bitten Sie hierbei um Ihre Mithilfe. Was Sie im Einzelnen bei uns versichert haben, ist in Ihrem Versicherungsschein und den Versicherungsbedingungen beschrieben. Wichtig ist, dass Sie uns möglichst genau mitteilen, wie sich der Schaden ereignet hat und welche Sachen beschädigt wurden. Das erspart Ihnen und uns lästige Nachfragen, und wir können Ihren Schaden schnell vertragsgemäß regulieren. Bitte füllen Sie dazu das vor Ihnen liegende Formular vollständig aus, und senden Sie es bitte unterschrieben an uns zurück. Im Schadenfall gibt es sowohl in Ihrem Versicherungsvertrag als auch im Versicherungsvertragsgesetz (VVG) einige Obliegenheiten, die Sie beachten sollten. Sie gefährden sonst möglicherweise Ihren Versicherungsschutz. Auf die wichtigsten Punkte möchten wir Sie jetzt noch einmal aufmerksam machen. Machen Sie bitte zum Schadenfall vollständige und wahrheitsgemäße Angaben und reichen Sie uns Ihre Anschaffungsrechnungen der vom Schaden betroffenen Sachen, Rechnungen über Ersatzbeschaffungen oder durchgeführte Reparaturen ein. Bitte erteilen Sie uns alle sachdienlichen Auskünfte, die wir zur Bearbeitung Ihres Schadens benötigen (z. B. zur Ursache, Höhe). Ggf. sind zur Prüfung unserer Ersatzpflicht weitere Untersuchungen erforderlich, wofür wir schon jetzt um Ihr Verständnis bitten. Sorgen Sie bitte nach Möglichkeit dafür, einen weiteren Schaden abzuwenden oder einen eingetretenen Schaden zu mindern und beachten Sie die von uns hierzu etwa erteilten Weisungen. Wenn Ihnen Sachen entwendet wurden oder sonst abhanden gekommen sind, übergeben Sie bitte der Polizeibehörde unverzüglich eine entsprechende Aufstellung. Sie hilft insbesondere der Polizei bei ihren Ermittlungen und dem Wiederauffinden Ihrer Sachen. Bitte informieren Sie uns möglichst kurzfristig darüber, welche Behörde ggf. in Ihrer Angelegenheit ermittelt. Soweit der Verbleib abhanden gekommener Sachen ermittelt oder Ihnen diese ausgehändigt wurden, unterrichten Sie uns bitte umgehend. Eine Missachtung der sog. Obliegenheiten kann zum vollständigen Verlust Ihres Versicherungsschutzes führen. Darüber hinaus verpflichten uns Gesetz und Rechtsprechung, den Versicherungsnehmer anlässlich eines Schadens besonders darauf hinzuweisen, dass wir von jeder Entschädigungspflicht frei sind, wenn der Versicherungsnehmer den Schaden vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeigeführt hat oder er uns bei der Ermittlung der Entschädigung arglistig täuscht. Bewusst (vorsätzlich) unwahre oder unvollständige Angaben führen auch dann zum Verlust des Versicherungsschutzes, wenn dem Versicherer daraus kein Nachteil entsteht.

Schadenanzeige Aufbrechen von Kfz (Hausrat) Zuständig Schadennummer Versicherungsnehmer Vollständiger Name und Anschrift E-Mail-Adresse Telefon (mit Vorwahl) Telefax Vorsteuerabzugsberechtigt? Versicherungsschein-Nummer Schadenschilderung Wann ist das Kfz abgestellt worden (Tag und Uhrzeit)? Wann sollte das Kfz wieder benutzt werden (Tag und Uhrzeit)? Ort, Straße Wann ist der Schadensfall bemerkt worden (Tag und Uhrzeit)? Wo stand das Kfz? Straße Parkplatz Garage Parkhaus/Tiefgarage Wie ist das Kfz aufgebrochen worden? bewacht unbewacht Welcher Polizeidienststelle ist der Schaden gemeldet worden? Wann? Ansprechpartner? Tagebuch-Nr. (Anzeigenbescheinigung beifügen) Telefon Schadenaufstellung auf der Rückseite Sonstiges Vorschäden durch Kfz-Aufbruch ggf. Entschädigung (Bitte ggf. Beiblatt benutzen) Wann? ggf. Entschädigung in ggf. Versicherer Besteht für die jetzt vom Schaden betroffenen Gegenstände eine weitere Versicherung? Sonstige Versicherung (welche)? Hausratversicherung Reisegepäckversicherung keine weitere Versicherung Bei welcher Gesellschaft besteht die weitere Versicherung? Versicherungsschein-Nummer Versicherungssumme Sind Sie Eigentümer des Kfz? Name und Anschrift des Eigentümers Polizeiliches Kennzeichen des Kfz ja nein Bei welchem Versicherer wurden die Beschädigungen am Fahrzeug gemeldet? Versicherungsschein-Nummer Die Entschädigung soll auf folgendes Konto überwiesen werden: Bankleitzahl Konto-Inhaber Konto-Nummer Von den Hinweisen im Schadenfall habe ich Kenntnis genommen. Für die Richtigkeit und Vollständigkeit der gemachten Angaben übernehme ich allein die Verantwortung, auch wenn andere Personen die Niederschrift vorgenommen haben. Bewusst (vorsätzlich) unwahre oder unvollständige Angaben führen auch dann zum Verlust des Versicherungsschutzes, wenn dem Versicherer daraus kein Nachteil entsteht. Unterschrift Ort/Datum Unterschrift des Versicherungsnehmers

Mehrzweckradiogeräte, die mit dem Kfz verbunden sind, fallen unter die Voll- bzw. Teilkaskoversicherung ( 12 AKB). Melden Sie bitte derartige Schäden dazu an. Schadenaufstellung Lfd. Nr. Gegenstand (nur Hausrat) Ständig im Kfz? ja / nein Anschaffungsjahr Anschaffungspreis in EURO c Wiederbeschaffungspreis Die aufgeführten Gegenstände sind mit folgender Ausnahme mein Eigentum (Lfd. Nr. und Eigentümer angeben): Lebt der Eigentümer mit dem Versicherungsnehmer in häuslicher Gemeinschaft? Besondere Hinweise für den Schadenfall (Aufbruch Kfz) Sehr geehrte Versicherungsnehmerin, sehr geehrter Versicherungsnehmer, Ihren Schaden möchten wir so schnell wie möglich bearbeiten und bitten Sie hierbei um Ihre Mithilfe. Was Sie im Einzelnen bei uns versichert haben, ist in Ihrem Versicherungsschein und den Versicherungsbedingungen beschrieben. Wichtig ist, dass Sie uns möglichst genau mitteilen, wie sich der Schaden ereignet hat und welche Sachen beschädigt wurden. Das erspart Ihnen und uns lästige Nachfragen, und wir können Ihren Schaden schnell vertragsgemäß regulieren. Bitte füllen Sie dazu das vor Ihnen liegende Formular vollständig aus, und senden Sie es bitte unterschrieben an uns zurück. Im Schadenfall gibt es sowohl in Ihrem Versicherungsvertrag als auch im Versicherungsvertragsgesetz (VVG) einige Obliegenheiten, die Sie beachten sollten. Sie gefährden sonst möglicherweise Ihren Versicherungsschutz. Auf die wichtigsten Punkte möchten wir Sie jetzt noch einmal aufmerksam machen. Machen Sie bitte zum Schadenfall vollständige und wahrheitsgemäße Angaben und reichen Sie uns Ihre Anschaffungsrechnungen der vom Schaden betroffenen Sachen, Rechnungen über Ersatzbeschaffungen oder durchgeführte Reparaturen ein. Bitte erteilen Sie uns alle sachdienlichen Auskünfte, die wir zur Bearbeitung Ihres Schadens benötigen (z. B. zur Ursache, Höhe). Ggf. sind zur Prüfung unserer Ersatzpflicht weitere Untersuchungen erforderlich, wofür wir schon jetzt um Ihr Verständnis bitten. Sorgen Sie bitte nach Möglichkeit dafür, einen weiteren Schaden abzuwenden oder einen eingetretenen Schaden zu mindern und beachten Sie die von uns hierzu etwa erteilten Weisungen. Wenn Ihnen Sachen entwendet wurden oder sonst abhanden gekommen sind, übergeben Sie bitte der Polizeibehörde unverzüglich eine entsprechende Aufstellung. Sie hilft insbesondere der Polizei bei ihren Ermittlungen und dem Wiederauffinden Ihrer Sachen. Bitte informieren Sie uns möglichst kurzfristig darüber, welche Behörde ggf. in Ihrer Angelegenheit ermittelt. Soweit der Verbleib abhanden gekommener Sachen ermittelt oder Ihnen diese ausgehändigt wurden, unterrichten Sie uns bitte umgehend. Eine Missachtung der sog. Obliegenheiten kann zum vollständigen Verlust Ihres Versicherungsschutzes führen. Darüber hinaus verpflichten uns Gesetz und Rechtsprechung, den Versicherungsnehmer anlässlich eines Schadens besonders darauf hinzuweisen, dass wir von jeder Entschädigungspflicht frei sind, wenn der Versicherungsnehmer den Schaden vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeigeführt hat oder er uns bei der Ermittlung der Entschädigung arglistig täuscht. Bewusst (vorsätzlich) unwahre oder unvollständige Angaben führen auch dann zum Verlust des Versicherungsschutzes, wenn dem Versicherer daraus kein Nachteil entsteht.