Kinder- und Jugendschutz im Sport Ein Leitfaden für Organisationen Einleitung Das folgende Dokument bietet Organisationen, Trainern und Sozialarbeitern eine Anleitung zur wirksamen Verankerung eines grundlegenden Kinder- und Jugendschutzes in ihren Projekten. Es richtet sich vor allem an Organisationen im Bereich Sport für Entwicklung, die noch keine Maßnahmen zu Kinder- und Jugendschutz etabliert haben, jedoch unmittelbar mit jungen Menschen arbeiten und das Ziel haben, die Sicherheit und das Wohlergehen der Kinder und Jugendlichen zu fördern. Ein langfristiger und anwendungsorientierter Ansatz Der Leitfaden besteht aus zwei Teilen, die ineinander greifen: Der Verhaltenskodex ist eine Liste praktischer Handlungsempfehlungen, die Organisationen dabei unterstützen sollen, Kinder- und Jugendschutz-Maßnahmen zu starten und weiterzuentwickeln. Die verschiedenen Aktionen können nacheinander durchgeführt werden und die Intensität der Aktionen kann angepasst werden. Wichtig ist, dass ein Plan entwickelt wird, der auf einen umfassenden, auf den jeweiligen Kontext der Organisation zugeschnittenen Kinder- und Jugendschutz hinarbeitet und der die Handlungsvorgaben des Verhaltenskodexes zur Grundlage hat. Der Eid ist eine Selbstverpflichtung, die sofort innerhalb einer Organisation umgesetzt werden kann. Hierdurch kann der Dialog zwischen Mitarbeitern und jungen Menschen über das Thema Kinder- und Jugendschutz initiiert werden, was eine wichtige Grundlage zur Umsetzung des Verhaltenskodexes ist. Der Eid umfasst ein einfaches Regelwerk zur Förderung sicherer und positiver Verhaltensweisen im Sport. Er ist relevant für alle Erwachsenen, die im Sportbereich mit Kindern arbeiten. Fokus Kinder- und Jugendschutz Dieser Leitfaden ist entwickelt worden, um Kinder und junge Menschen vor unangemessenem Verhalten von Trainern und anderen Vertrauenspersonen zu schützen. Er dient der Prävention von Vernachlässigung und Vorfällen von physischem, emotionalem und sexuellem Missbrauch von Kindern und Jugendlichen. Breitere Aspekte von Kinderrechten, wie beispielsweise der Zustand von Einrichtungen oder Verletzungen während Sportaktivitäten, sind nicht primär Gegenstand dieses Dokuments. Adaption globaler Standards 1
Der Leitfaden basiert auf internationalen Standards zu Kinderrechten und umfasst ein Set von universellen Prinzipien mit Handlungsrelevanz für Organisationen auf der ganzen Welt. In einigen Ländern bedarf es aber der lokalen Adaption, um dem spezifischen Kontext vor Ort gerecht zu werden. Dies kann eine sprachliche Anpassung oder das Hinzufügen weiterer Klauseln beinhalten. Auf Basis von Expertise und Erfahrung Dieser Leitfaden ist das Ergebnis einer Zusammenarbeit zwischen CEOP, einer der führenden internationalen Organisationen im Bereich Kinder- und Jugendschutz, Spirit of Soccer, Beyond Sport und streetfootballworld und basiert auf den Bedürfnisse und praktischen Realitäten von Fachleuten, Trainern und Organisationen aus dem Bereich Sport für Entwicklung. Es ist kein Instrument zur Akkreditierung oder Überprüfung. Vielmehr geht es darum, Organisationen und ihre Mitarbeiter darin zu unterstützen, Kinder- und Jugendschutz zu etablieren oder bestehende Maßnahmen weiterzuentwickeln, um einen umfassenden Schutz zu gewährleisten. Unterstützung bei der systematischen Umsetzung Grundsätzlich ist Kinder- und Jugendschutz bereits Bestandteil der Organisationskulture einer Mehrzahl der Organisationen im Bereich Entwicklung durch Sport. Der Mehrwert dieser Instrumente liegt in der Formalisierung und Systematisierung der Grundhaltung in einen umfassenden Ansatz, der sicherstellt, dass Kinder- und Jugendschutz auch umgesetzt wird, wenn die Organisation größer wird und sich weiterentwickelt. Hinweis: Dieses Dokument wurde von CEOP, Beyond Sport, streetfootballworld und Sprit of Soccer entwickelt, um eine frei zugängliche Ressource zur Unterstützung von Organisationen zu schaffen, die Maßnahmen zu Kinder- und Jugendschutz entwickeln möchten. Diese Instrumente zu nutzen berechtigt Organisationen darüber hinaus nicht, irgendeine Art von Partnerschaft oder Unterstützung von CEOP zu fordern oder vorzugeben. Gleiches gilt für die Beziehung zu Beyond Sport, streetfootballworld und Spirit of Soccer. 2
Kinder- und Jugendschutz im Sport Ein Verhaltenskodex für Organisationen 1. Halten sie Grundsätze zum Kinder- und Jugendschutz schriftlich fest. Grundsätze und Maßnahmen zum Kinder- und Jugendschutz sollten innerhalb der Organisation klar formuliert, frei zugänglich und öffentlich sichtbar werden. Sie sollten regelmäßig überprüft und aktualisiert werden (mindesten ein Mal pro Jahr) und klar formulierte Definitionen von Kindesmissbrauch enthalten. 2. Erarbeiten Sie eine klare Anleitung, was bei Gefahr einer Verletzung von Kinderrechten zu tun ist. Es muss klar geregelt sein, was zu tun ist, wenn die Sicherheit oder das Wohlergehen von Kindern und Jugendlichen gefährdet sind. Die Prozesse sollten allen Mitarbeiten und Personen, die mit der Organisation zusammenarbeiten, bekannt sein und von ihnen verstanden werden. Gleiches gilt für spezielle Aspekte, die in unterschiedlichen Länderkontexten zum Vorschein kommen könnten. Es muss eine klare Ansprechperson für das Thema Kinderschutz und -Rechte geben und einen Prozess zur Berichterstattung bei Vorkommnissen sowie zum Umgang mit Beschwerden. 3. Etablieren Sie klare Regeln und Vereinbarungen über die Zusammenarbeit innerhalb der Organisation, um den Missbrauch von Kindern durch Vertrauenspersonen zu verhindern. Dies beinhaltet entsprechende Rekrutierungs- und Bewertungsverfahren, Sicherheitsüberprüfungen, aber auch klare Prozesse zu Beschwerdeverfahren sowie Richtlinien zum angemessenen Gebrauch von Informationstechnologie (d.h. Computer, Mobiltelefone und Internet). 4.Verfassen Sie schriftliche Richtlinien zum Verhalten gegenüber Kindern. Es bedarf schriftlicher Richtlinien über angemessenes Verhalten von Erwachsenen gegenüber Kindern (insbesondere für Organisationen, die Kinder Vollzeit betreuen, z.b. in Kinderheimen) sowie ebenfalls über angemessenes Verhalten von Kindern gegenüber anderen Kindern. Darin sollte festgehalten werden, dass Kinder ein Recht darauf haben, angehört zu werden, dass ihnen gegenüber Respekt gezeigt werden muss und dass es Möglichkeiten und Wege gibt, schlechtes Verhalten von Kindern ohne körperliche Bestrafung oder jegliche Form der Erniedrigung zu ahnden und anzugehen. 3
5.Halten sie schriftlich fest, wie Kinder- und Jugendschutzrichtlinien in einer Art und Weise umgesetzt werden, welche kulturelle Besonderheiten berücksichtigt, ohne die Maßnahmen zu unterlaufen. Dies beinhaltet eine Zusammenfassung und eine Bewertung des gesetzlichen und sozialen Kontexts vor Ort in Bezug auf Kinder- und Jugendschutz. Die Mechanismen zur Überprüfung und zu Beschwerdeverfahren müssen in diesen Kontext eingebettet werden. Der allgemeine und spezifische Bedarf im Kinder- und Jugendschutz sollte auf Basis des Übereinkommens über die Rechte des Kindes(kurz: UN-Kinderrechtskonvention) klar definiert werden. Es sollte einen offenen Dialog über jedwede Unstimmigkeit zwischen den Kinder- und Jugendschutzrichtlinien und lokalen Praktiken geben, damit Konflikte vorhergesehen und gelöst werden können. 6. Gewährleisten Sie, dass das Recht auf Schutz vor Missbrauch für alle Kinder gilt. Dies beinhaltet Klarheit bezüglich des Grundsatzes, dass alle Kinder, unabhängig von Alter, Hautfarbe, Geschlecht, Religion, Behinderung etc., die gleichen Rechte und den gleichen Anspruch auf Schutz haben. Die verschiedenen Prozesse und Verfahren müssen berücksichtigen, dass manche Gruppen von Kindern auch hier Diskriminierung und Schwierigkeiten ausgesetzt sein können. Es muss klar formuliert sein, dass jedwede Form von Diskriminierung inakzeptabel ist, und es muss klare Beschwerderegelungen geben. 7. Kommunizieren Sie die Kinder- und Jugendschutzrichtlinien und schützen sie Kinder und Jugendliche innerhalb der Organisation, aber auch außerhalb. Informationen zum Kinder- und Jugendschutz einer Organisation sollten öffentlich sichtbar und in einem zugänglichen Format verfasst sein. Dies betrifft auch die Wortwahl und die Bereitstellung von Versionen in verschiedenen Sprachen, damit Kinder, Eltern und Mitarbeiter sich der Verpflichtungen bewusst sind. Jeder sollte wissen, wo man Hilfe erhalten kann und wer innerhalb der Organisation für Kinder- und Jugendschutz verantwortlich ist. Kontaktdaten von lokalen Kinderschutzorganisationen und öffentlichen Stellen sollten verfügbar sein. 8. Bieten Sie Weiterbildungsmöglichkeiten für Mitarbeiter zu Kinder- und Jugendschutz an. Neue Mitarbeiter sollten ein Training in den Kinder- und Jugendschutzrichtlinien und - maßnahmen erhalten. Mitarbeiter mit Verantwortung für die Sicherheit von Kindern und Jugendlichen sollten regelmäßig die Möglichkeit von Trainings wahrnehmen, um ihre Fähigkeiten und ihr Wissen aktuell zu halten. Kindern sollte mit Ratschlägen und Unterstützung zur Seite gestanden werden, wie sie sich selbst schützen können. 4
Kinder- und Jugendschutz im Sport Eine Selbstverpflichtung für Erwachsene, Trainer und junge Menschen Erwachsene und Trainer sollten diesen Eid (A) leisten und sich verpflichten, bestimmte Standards und Verhaltensweisen einzuhalten. Sie sollten auch die von ihnen betreuten Kinder bitten, den entsprechenden Standards für Verhalten zuzustimmen (B), um ein Bewusstsein dafür zu schaffen, welches Verhalten sicher und akzeptabel ist. (A) Eid für Erwachsene/Trainer Ich verpflichte mich, folgende Grundsätze einzuhalten, immer wenn ich in (Sport- )Aktivitäten mit Kindern involviert bin: 1. Ich versichere, dass mein eigenes Verhalten ruhig und respektvoll ist und ich mich klar über die Verhaltensstandards äußere, die ich von den Kindern und Jugendlichen erwarte. 2. Wenn es Ärger und Meinungsverschiedenheiten zwischen den Kindern und Jugendlichen gibt, bestimme ich eine Auszeit und versuche die Probleme ruhig zu klären. 3. Ich werde kein Kind ignorieren oder ihm den Zugang zu grundlegenden Bedürfnissen verweigern. 4. Ich werde ein Kind nicht bestrafen, indem ich es vor anderen verspotte, auslache oder in Verlegenheit bringe. 5. Ich werde keinerlei sexuelle Andeutungen gegenüber einem Kind machen und es niemals in einer sexuellen Weise berühren. 6. Ich werde kein Kind als Bestrafung für schlechtes Verhalten schlagen oder angreifen. 7. Ich werde sicherstellen, dass ich weiß, wo ich Hilfe bekomme, wenn es darum geht, Sportverletzungen sicher zu behandeln, um weitere Schäden oder Infektionen zu verhindern. 8. Ich werde alles unternehmen, um zu gewährleisten, dass das äußere Umfeld, in dem sich die Kinder unter meiner Aufsicht bewegen so sicher und angemessen wie möglich ist. 5
(B) Eid für junge Menschen In diesem Club verpflichte ich mich, andere Menschen und mich selbst zu schützen und folgende Grundsätze einzuhalten: 1. Ich verstehe, dass Sportaktivitäten immer sicher für mich sein müssen. 2. Ich werde mich an eine erwachsene Vertrauensperson wenden, falls mich etwas bedrückt. 3. Ich werde mir selbst gegenüber Respekt aufbringen und mich anderen Menschen gegenüber respektvoll, freundlich und aufmerksam verhalten. 4. Ich werde versuchen, bei Meinungsverschiedenheiten ruhig zu bleiben. 5. Ich weiß, dass es anderen Menschen untersagt ist, mich zu schlagen. Ich werde darauf achten, andere Menschen nicht zu verletzen. 6. Ich weiß, dass ich nicht schikaniert oder eingeschüchtert werden sollte. Ich werde andere nicht schikanieren oder einschüchtern. 7. Ich weiß, dass andere Menschen mich nicht anschreien sollten, um mich aufzuregen oder zu erschrecken. Ich werde andere Menschen nicht anschreien. 8. Ich weiß, dass meine sexuellen Körperteile (Brüste, Po oder Genitalien) nicht von anderen Menschen berührt werden sollten. Ich werde weder mich noch ein anderes Kind in unangemessener Weise berühren. 9. Ich weiß, dass jegliche Form von körperlicher Gewalt durch Erwachsene nur angewandt werden sollte, wenn es meinem Schutz oder dem Schutz anderer junger Menschen dient. 10. Ich weiß, an wen ich mich wenden kann, wenn mich etwas betrübt oder beunruhigt. 6