Stand 07/2014 SICHERHEITS- VORSCHRIFTEN FÜR DAS BETRETEN UND BEFAHREN DES TERMINALS. Für Besucher und Betriebsfremde

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Transkript:

Stand 07/2014 SICHERHEITS- VORSCHRIFTEN FÜR DAS BETRETEN UND BEFAHREN DES TERMINALS Für Besucher und Betriebsfremde

GELTUNGSBEREICH: Diese Sicherheitsvorschriften gelten entsprechend der Terminal Betriebsordnung auf dem gesamten Gelände des Container Terminal Wilhelmshaven, inkl. der darauf befindlichen und durch Dritte (Einlieger) betriebenen Flächen und Anlagen. GRUNDSATZ: Das Betreten bzw. Befahren des EUROGATE Container Terminals Wilhelmshaven ist nur in Verbindung mit einer durch den Betreiber erteilten Genehmigung und unter Einhaltung der auf dem Betriebsgelände geltenden Sicherheitsvorschriften gestattet. Die erteilte Genehmigung ist personenbezogen und berechtigt nicht, Begleitungen, d.h. zusätzliche Personen mit auf das Terminalgelände zu nehmen. Das Begehen bzw. Befahren des Terminals ist nur für dienstliche Belange gestattet. Terminalbesichtigungen sind in diesem Sinne keine Dienstfahrten und grundsätzlich über die Geschäftsführung oder den Unternehmensbereich Kommunikation anzumelden. Eine Zuwiderhandlung hat den Entzug der Zugangsgenehmigung und die Erteilung eines Hausverbots zur Folge. Ausnahmen von den Sicherheitsvorschriften können schriftlich bei der Geschäftsführung, oder dem Port Facility Security Officer (PFSO), beantragt werden. Die EUROGATE Container Terminal Wilhelmshaven GmbH & Co. KG haftet in keinem Falle für Schäden und Folgen aus dem Befahren des Containerterminals, es sei denn, es liegt ein grobes Verschulden der Organe oder leitenden Angestellten der EUROGATE Container Terminal Wilhelmshaven GmbH & Co. KG vor.

Sicherheitsvorschriften für Besucher und Betriebsfremde SICHERHEITSVORSCHRIFTEN NACH ISPS CODE (PORT SECURITY) Video Entsprechend des Niedersächsischen Hafensicherheitsgesetzes findet der ISPS-Code (International Ship and Port Facility Security Code) auf dem Container Terminal Wilhelmshaven Anwendung. Entsprechend des 16.22 des ISPS Code hat der Terminalbetreiber das Recht auf seiner Anlage Identitätskontrollen, Kontrollen an Personen, deren mitgeführten Gegenständen sowie an Kraftfahrzeugen durchzuführen. Der EUROGATE Container Terminal Wilhelmshaven ist videoüberwacht. Die ausgegebene Tages- oder Dauergenehmigung muss auf Verlangen vorgezeigt werden, oder ist beim Verlassen des Fahrzeuges gut sichtbar im Bereich der Windschutzscheibe, zu belassen. Die Mitnahme von Waffen und gefährlichen Gegenständen jedweder Art auf das Terminalgelände ist verboten. Das Fotografieren und Filmen ist auf den Anlagen des EUROGATE Container Terminals Wilhelmshaven grundsätzlich verboten, bzw. durch die Geschäftsführung oder dem EUROGATE-Unternehmensbereich Kommunikation zu genehmigen.

SICHERHEITSVORSCHRIFTEN ZUM ARBEITSSCHUTZ Es gelten die deutschen Arbeitsschutzbestimmungen. Das Tragen folgender persönlicher Schutzausrüstung ist auf dem gesamten Terminalgelände Pflicht: Helm, Warnweste, Sicherheitsschuhe mit Zehenschutz. Bei Tätigkeiten an der Kaikante (Abstand < 2m) ist eine Rettungsweste zu tragen. Achtung im Bereich der Krane! Das Laufen bzw. Fahren unter schwebenden Lasten (z.b. am Kran hängend) ist verboten. Von Gefahrgutcontainern ist Abstand zu halten. Der Umgang mit gefährlichen Gütern ist nur hierzu befugten Personen gestattet. Es gilt ein absolutes Alkohol- und Drogenverbot und ein grundsätzliches Rauchverbot auf dem gesamten Terminalgelände und in den darauf befindlichen Gebäuden. Rauchen ist nur in besonders gekennzeichneten Bereichen gestattet. Zur Durchführung feuergefährlicher Arbeiten bedarf es der Genehmigung durch den Terminalbetreiber. Auf dem Terminalgelände besteht ein grundsätzliches Fußgängerverbot.

BEFAHRVORSCHRIFTEN Der Terminal ist in drei Verkehrszonen unterteilt, zu deren Befahrung jeweils eine gesonderte Genehmigung erforderlich ist. Inhabern von Tagesgenehmigungen ist es grundsätzlich ohne Begleitung des Sicherheitsdienstes nur gestattet, die Zone 1 zu befahren. ZONE 1 (Entsprechend der StVO gekennzeichnete Fahrstraßen) Es ist nur gestattet, auf den entsprechend der StVO gekennzeichneten Fahrstraßen zu fahren. In Zone 1 gelten die Verkehrszeichen und Verkehrsregelungen entsprechend der Straßenverkehrsordnung (StVO). Auf dem gesamten Terminal beträgt die maximal zulässige Höchstgeschwindigkeit 30 km/h. Das Abblendlicht/Tagfahrlicht ist einzuschalten. Es besteht Anschnallpflicht für alle Fahrzeuginsassen. Das Parken ist nur auf den hierfür ausgewiesenen Parkplätzen gestattet.

ZONE 2 (Service-Spur auf der Kaianlage, Beschau- und Begasungsfläche) Das Befahren des Umschlagsbereichs an der Kaianlage (Service-Spur), der Beschau- und Begasungsfläche ist nur mit besonderer Genehmigung (für Zone 2) und nur mit einem Rundumlicht (Warnleuchte) auf dem Fahrzeug gestattet. Inhaber von Tagesgenehmigung haben sich durch den Sicherheitsdienst führen zu lassen. Zum Befahren der Kaianlage ist die Service-Spur zu nutzen. In der Service-Spur herrscht absolutes Halteverbot. Parken ist lediglich außerhalb des Arbeitsbereichs der Quay Crane (Vor - oder hinter dem Schiff), zwischen Service-Spur und Spur 1, gestattet. Den Weisungen des Betriebspersonals ist hierbei folge zu leisten. Zum Durchfahren der Kranportale ist auf die Umschlagstätigkeiten (schwebende Lasten) zu achten. Das Fahren bzw. Halten unter schwebenden Lasten ist verboten. ZONE 3 (Lagerflächen; Fahrstraßen für Straddle Carrier) Das Befahren der Verkehrszone 3 wird nur in begründeten Ausnahmefällen gestattet. Die Zone 3 darf nur mit Fahrzeugen befahren werden, die mit Warnleuchten am langen Mast ausgerüstet sind. Anhänger, die mit langem Mast ausgerüstet sind, können beim Sicherheitsdienst (ISPS-Zentrale) ausgeliehen werden. Tätigkeiten innerhalb der Flächen sind immer durch langen Mast und Warnleuchten abzusichern. Die Schichtleitung ist grundsätzlich zu informieren. Dem Umschlagsverkehr ist grundsätzlich Vorrang/Vorfahrt zu gewähren. Straddle Carrier und andere Umschlagsgeräte dürfen nicht überholt werden. An stehenden Umschlagsgeräten ist mit ausreichend großem Abstand vorbei zu fahren.

Sicherheitsvorschriften für Besucher und Betriebsfremde FÜR DEN NOTFALL Im Falle eines Unfalls oder eines verursachten Schadens auf dem Terminalgelände sind grundsätzlich folgende Stellen zu informieren: Sicherheitsdienst Telefon +49 4421 7744-3455 und Schichtleitung Telefon +49 4421 7744-3456 Über diese Stellen kann Unterstützung angefordert werden und wird sicher gestellt, dass ein Notruf abgesetzt und die Rettungsfahrzeuge von der Gate-Anlage zur gemeldeten Unfallstelle geführt werden.

EUROGATE Container Terminal Wilhelmshaven GmbH & Co. KG Ozean-Pier 1 26388 Wilhelmshaven info@eurogate.eu www.eurogate.eu