Diese Krankenkassen erstatten OTC-Arzneimittel als Satzungsleistung Krankenkassen Erstattete OTC- Arzneimittelgruppe Konditionen Beginn www.actimonda.de 01.12.12 www.aok.de/baden-wuerttemberg mit der mit HZV-Vertrag auf Kassenrezept 01.07.13 / je Schwangerschaft www.aok.de/bayern 30 EUR / Jahr mit der 01.10.14, Magnesium und / oder Eisenpräparate www.aok.de/bremen 300 EUR / Jahr mit der www.aok.de/hessen 240 EUR / Jahr mit der www.aok.de/niedersachsen 500 EUR / Jahr mit der 500 EUR / Jahr www.aok.de/nordost Arzt auf Privatrezept www.aok.de/nordwest Eisen, Magnesium und www.aokplus-online.de auf Kassenrezept 01.06.12 Eisen, Magnesium, oder Jodid als Mono- oder Jodid als Monopräparat Mütter von der Geburt bis zur Vollendung des 1. Lebensjahres ihres Kindes:
www.aok.de/rheinland-pfalzsaarland mit der 50 EUR / je Schwangerschaft www.aok.de/sachsen-anhalt 20 EUR / Jahr 9 EUR / je Schwangerschaft www.atlasbkkahlmann.de www.audibkk.de 13,50 EUR / je Schwangerschaft www.bahn-bkk.de Arzneimittel mit den Inhaltsstoffen des Vitamin B - Komplexes sowie Mineralstoffe und Spurenelemente 01.04.12 30 EUR / je Schwangerschaft Bonusprogramm bis max. 100 EUR Wertgutschrift 25 % Zuzahlung, Vitamin B12 oder Jod Teilnahme: PLUSKonto Gesunde Schwangerschaft 500 EUR / je Schwangerschaft 01.04.12 01.06.12
Magnesium und / oder als Mono- oder in den Indikationsfeldern: - Neurodermitis - Asthma bronchiale - Krebserkrankungen alle OTC's Eisen, Magnesium, oder Jodid als Mono- oder Jodid als Monopräparat 125 EUR / Jahr Unter Abzug der Zuzahlung von 5,00 EUR bis max. 10,00 EUR 70 EUR / Jahr 30 % Zuzahlung über Heilpraktikerverordnung mit der Zusatzqualifikation Homöopathie Kinder 12-17 Jahre mit Teilnahme am Gesundheitsprogramm BKK Starke Kids : auf Kassenrezept 150 EUR / je Schwangerschaft 500 EUR / Jahr Mütter von der Geburt bis zur Vollendung des 1. Lebensjahres ihres Kindes: 01.06.12 01.07.15 23.01.15 01.07.13 01.07.14 01.07.13 01.09.15
als Monopräparat Jodid, Eisen, Magnesium und / oder als Monooder oder Magnesium sowie Eisenpräparate Jodid, Eisen, und / oder Magnesium als Monooder Jodid als Monopräparat oder Arzneimittel 400 EUR / Jahr 15 % Zuzahlung mit Homöopathie-Vertrag und Mitglied beim DZVhÄ 400 EUR / Jahr 15 % Zuzahlung 50 EUR / je Schwangerschaft 15% Zuzahlung Junge Familie 50 EUR / je Schwangerschaft 200 EUR / Jahr Arzt muss Mitglied in einem Berufsverband homöopathischer Ärzte sein Kinder bis zum vollendeten 12. Lebensjahr sowie für versicherte Jugendliche bis zum vollendeten 18. Lebensjahr (mit Entwicklungsstörungen) zusätzlich 50 EUR / Jahr Mütter von der Geburt bis zur Vollendung des 1. Lebensjahres ihres Kindes: Bonusprogramm bis max. 250 EUR / Wertgutschrift 60 EUR / Jahr oder 60 EUR / Jahr über Heilpraktikerverordnung 01.10.14 31.07.13 01.10.13 01.05.13 11.12.15
alle OTC s alle OTC s, Vitamin B12 oder Jod Erwachsene: 130 EUR / Jahr 300 EUR / je Schwangerschaft nur über frauenärztliche Verordnung 300 EUR / je Schwangerschaft 300 EUR / je Schwangerschaft 20% Zuzahlung mit der 30 % Zuzahlung 30 % Zuzahlung Kinder 12-17 Jahre Kinder 12-17 Jahre und Teilnehmer am IV-Vertrag IKK-KIDS Verordnung durch Kinder- oder Hausarzt Privatrezept muss bei einer IKK-Kids-Vertrag teilnehmenden Apotheke eingereicht werden 09.05.14 01.04.16 11.07.14 14.01.14 01.07.16
Eisen, und / oder Magnesium als Mono- oder in dem Indikationsfeld: - Neurodermitis Eisen, und / oder Magnesium als Mono- oder OTC / Naturarzneimittel Jodid, Eisen, Magnesium, Vitamin B12 und D3 sowie Magnesium und als Mono- oder, Eisen und Magnesium als Mono- oder Eisen, und / oder Magnesium als Mono- oder 150 EUR - 300 EUR / Jahr mit der oder Heilpraktikerverordnung gemäß Satzungsvorgaben über ein Bonusprogramm bis max. 180 EUR Wertgutschrift (grünes Rezept) Kinder 12-17 Jahre 30 EUR / Jahr 25 EUR / je Schwangerschaft 150 EUR / je Schwangerschaft 400 EUR / Jahr 15% Zuzahlung kene Zuzahlung 01.09.14 01.10.13 01.10.14 01.07.15 01.10.13 01.07.17 Eigene Darstellung des BPI basierend auf Auswertungen der Biologische Heilmittel Heel GmbH und den Satzungen der Krankenkassen. Die Inhalte der Tabelle wurden mit großer Sorgfalt aus den jeweiligen Satzungen der Krankenkassen zusammengestellt und verkürzt wiedergegeben. Maßgeblich bleiben selbstverständlich die jeweiligen Inhalte der Satzungen der Krankenkassen, die auch Änderungen unterliegen können. Wir haben Ihnen deshalb die Webadressen der Krankenkassen angegeben und können leider keine Gewähr für die Aktualität, Richtigkeit und Vollständigkeit der in der Tabelle bereitgestellten Informationen übernehmen. Haftungsansprüche gegen uns, die durch die Nutzung der dargebotenen Informationen verursacht werden, sind ausgeschlossen sofern unsererseits kein vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verschulden vorliegt. Stand: 01.07.2017.