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Transkript:

! Amtliche Mitteilung!! An einen Haushalt! Postentgelt bar bezahlt Gemeindeamt Roßleithen Pol.Bez. Kirchdorf/Krems, OÖ. A-4580 Windischgarsten Roßleithen, am 14.12.2007 TelNr.: 07562/5230, Fax 77 www.rossleithen.at gemeinde@rossleithen.ooe.gv.at GEMEINDEBÜRGERINFORMATION NR. 13 / 2007 Inhaltsverzeichnis: 1. Heizkostenzuschuss Aktion 2007 / 2008 2. Müllabfuhrtermine 1. Halbjahr 2008 3. Besamungsbeihilfe 4. Wifi-Tipp - Lohnsteuerersparnis 5. Landwirtschaftliche Fachschule Wels 6. Berufsbildende Schulen Kirchdorf/Kr. 7. Kalkalpen craft 8. Roßleithen fährt Bahn 9. Weihnachts- u. Neujahrswünsche 10. OÖ.Zivilschutzverband Selbstschutztipp Mit freundlichen Grüßen Der Bürgermeister: Manfred Atzmüller e.h. DVR 0032344

HEIZKOSTENZUSCHUSS AKTION 2007 / 2008 Die oö. Landesregierung hat in ihren Sitzungen am 10. Dezember 2007 für die Heizperiode 2007/2008 die Gewährung eines Heizkostenzuschusses an sozial bedürftige Personen beschlossen. Dieser Regierungsbeschluss sieht für die Zuerkennung des Heizkostenzuschusses folgende Richtlinien vor: 1. Für die Beheizung einer Wohnung - gleichgültig mit welchem Energieträger - wird an sozial bedürftige Personen ein Heizkostenzuschuss gewährt. Dieser beträgt 174 Euro bei Unterschreiten der in Pkt. 3. festgesetzten Einkommensgrenze und 87 Euro bei Überschreiten dieser Einkommensgrenze um bis zu maximal 50 Euro. 2. Es muss sich bei dieser Wohnung um den Hauptwohnsitz handeln und die Wohnung muss im Bundesland Oberösterreich sein. (Für Zweitwohnsitze ist kein Heizkostenzuschuss möglich). Dieser Hauptwohnsitz muss während des Antragszeitraumes gegeben sein und zumindest für die Dauer von 2 Monaten bestehen bzw. bestanden haben. 3. Soziale Bedürftigkeit liegt vor, wenn das monatliche Nettoeinkommen aller tatsächlich im Haushalt/der Wohnung lebenden Personen die Summe der folgenden anzuwendenden Einkommensgrenzen (Alleinstehende Euro 747,00 Ehepaar/ Lebensgemeinschaft Euro 1.120,00; je Kind Euro 107,36 [= Richtsatz von Euro 78,29 + Kinderzuschuss von Euro 29,07]) nicht übersteigt. Bei Haushaltsgemeinschaft von Eltern(teilen) mit erwachsenen, selbsterhaltungsfähigen Kind(ern) ist für das Kind der Richtsatz für eine alleinstehende Person (Euro 747,00) anzuwenden; bei gemeinsamem Haushalt von Geschwistern jeweils dieser Richtsatz. 4. Die Antragsfrist läuft vom 10. Dezember 2007 bis 15. April 2008, wobei für sämtliche Anträge (auch jene, die nach dem 1. Jänner 2008 gestellt werden) die Einkommensverhältnisse des Jahres 2007 auf die festgelegten Einkommensgrenzen anzuwenden sind. 5. Bei der antragstellenden Person muss ein eigener Haushalt vorliegen. Ein solcher liegt bei einer Heimunterbringung jedenfalls nicht vor. Leben mehrere Personen in einem Haus, liegen getrennte Haushalte nur insoweit vor, als diese Personen in jeweils abgeschlossenen Wohneinheiten (Küche, Wohn/Schlafraum, Sanitäreinheit) leben. 6. Ein Heizkostenzuschuss kann nur jenen Personen gewährt werden, die auch tatsächlich für Heizkosten aufzukommen haben. Demnach ist die Gewährung eines Heizkostenzuschusses an jene Personen ausgeschlossen, bei denen vertraglich sichergestellt ist, dass für ihre Heizkosten Dritte aufzukommen haben (z.b. im Rahmen eines Übergabevertrages. DER ÜBERGABEVERTRAG IST DAHER BEI ANTRAGSTELLUNG VORZULEGEN). In diesem Sinne gilt dasselbe für Personen, die ihren Brennstoff aus eigenen Energiequellen abdecken können. 7. An Unterhaltsberechtigte (Kinder) kann kein Heizkostenzuschuss gewährt werden, da für deren Lebensunterhalt jene Person aufzukommen hat, die für den/die Unterhaltsberechtigte/n sorgepflichtig ist. Sollten bei einem/einer Sorgepflichtigen die Voraussetzungen gegeben sein, kann ihm/ihr der Heizkostenzuschuss nur einmal (für einen Haushalt) gewährt werden. 8. Sozialhilfeempfänger, die nach 16 Abs. 6 Oö. SHG 1998 bzw. 2 Abs. 1 Ziff. 4 Oö. Sozialhilfeverordnung 1998 Anspruch auf eine Beihilfe zum Ankauf des erforderlichen Heizmaterials haben, erhalten nicht gleichzeitig auch einen Heizkostenzuschuss im Rahmen dieser Aktion.

9. Im Sinne eines wirtschaftlichen Einkommens-Begriffes zählen zum Einkommen alle zur Deckung des Lebensbedarfes bestimmten Leistungen, wie zb. Arbeitslohn, Pension einschließlich Ausgleichszulage, Zusatzrente, Sozialhilfe-Geldleistungen, erhaltene Unterhaltszahlungen (Alimente), Unterhaltsvorschüsse, Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft, Vermietung und Verpachtung, Familienunterhalt / Wohnkostenbeihilfe nach dem Heeresgebührengesetz/ Zivildienstgesetz, Kinderbetreuungsgeld einschließlich eines allfälligen Zuschusses zum Kinderbetreuungsgeld, Arbeitslosenunterstützung, Notstandshilfe, Unfallrenten. 10. Vom Einkommen in Abzug zu bringen sind allenfalls zu bezahlende Unterhaltsleistungen für geschiedene Ehepartner bzw. Alimentationsleistungen für Kinder. Der Grund für diesen Abzug liegt darin, dass diese Leistungen beim empfangenden Teil als Einkommen angerechnet werden. Darüber hinaus gibt es vom Einkommen jedoch keine Abzugsposten. 11. Nicht zum Einkommen zählen die Sonderzahlungen (13., 14. Bezug, Urlaubs- / Weihnachtsgeld), die Familienbeihilfe einschließlich des Kinderabsetzbetrages, Stipendien an Unterhaltsberechtigte, Pflegegeld nach den Pflegegeldgesetzen, Wohnbeihilfe, von Lehrlingsentschädigungen ein Freibetrag von Euro 176,15 Grundrente nach den KOVG / OFG, Aufwandsentschädigungen wie Kilometergeld u.dgl. Wie aus diesen Richtlinien des Amtes d. OÖ.Landesregierung hervorgeht, ist der Heizkostenzuschuss wirklich nur für sozial bedürftige Personen vorgesehen. Die Antragstellung erfolgt direkt beim Gemeindeamt und wird bei vorliegen der Anspruchsvoraussetzungen auch sofort ausbezahlt. Die Einkommensnachweise (aktuell) sind bei der Antragstellung sofort vorzuweisen, da sonst kein Heizkostenzuschuss ausbezahlt werden kann. MÜLLABFUHRTERMINE - 1. HALBJAHR 2008 Die Müllabfuhr erfolgt jeweils von Montag bis Mittwoch (ausgenommen Feiertage), je nach Abfuhrroute, und findet im 01. Halbjahr 2008 an folgenden Tagen statt: 07., 08. und 09. Jänner (auch 4-wöchentlich) 21., 22. und 23. Jänner 04., 05. und 06. Februar (auch 4-wöchentlich) 18., 19. und 20. Februar 03., 04. und 05. März (auch 4-wöchentlich) 17., 18. und 19. März 31. März, 01. und 02. April (auch 4-wöchentlich) 14., 15. und 16. April 28., 29. und 30. April (auch 4-wöchentlich) 13. und 14. Mai 26., 27. und 28. Mai (auch 4-wöchentlich) 09., 10. und 11. Juni 23., 24. und 25. Juni (auch 4-wöchentlich)

ACHTUNG LANDWIRTE - BESAMUNGSBEIHILFE Nachdem auch heuer wieder die Besamungsbeihilfe ausbezahlt wird, ersuche ich euch, bis spätestens 31. Dezember 2007 Eure Kühe, Stuten und Schafe (Stichtag 01.10.2007) beim Gemeindeamt Roßleithen (07562/5230) zu melden. Wenn dies nicht geschieht, ist es leider nicht möglich die jährliche Besamungsbeihilfe der Gemeinde auszubezahlen. Beihilfen werden gewährt für alle KÜHE (auch Mutterkühe), alle STUTEN (ab 2 Jahre) und alle weiblichen Schafe (ab 1 Jahr). Um eine verlässliche Meldung ersucht Euch der Ortsbauernobmann Johann Antensteiner (Für eventuelle Rückfragen 07562/7527). WIFI TIPP - DIE ARBEITNEHMERVERANLAGUNG LANDW. FACHSCHULE WELS TAG DER OFFENEN TÜR Die Landwirtschaftliche Berufs- und Fachschule Fachrichtung Hauswirtschaft in Wels, Vogelweiderstraße 2 4, veranstaltet am Freitag, 18. Jänner 2008 einen Tag der offenen Tür und möchte dazu auch die Schülerinnen Ihrer Gemeinde, welche das 8. Schuljahr besuchen, das ist der Geburtszeitraum 01.09.1993 bis 31.08.1994, einladen.

BERUFSBILDENDE SCHULEN KIRCHDORF - SCHNUPPERTAGE Berufsbildende Schulen Kirchdorf BBS Kirchdorf/Krems HAK HAS HLW FW 4560 Kirchdorf, Weinzierler Straße 22 Tel.: (07582) 606 81 Fax: (07582) 606 81 28 E-Mail: office@bbs-kirchdorf.eduhi.at http://bbs-kirchdorf.eduhi.at Nach vorheriger Anmeldung besteht für Schüler/innen die Möglichkeit einen Vormittag bei uns am Unterrichtsgeschehen teilzunehmen. Schnupperblock 1: Mo., 10. Dezember Do., 20. Dezember 2007 (= vor den Weihnachtsferien) Schnupperblock 2: Mo., 7. Jänner Fr., 11. Jänner 2008 (= nach den Weihnachtsferien) Ein kurzer Überblick über die aktuellen Schultypen: Schultyp Ausbildungsschwerpunkt und Inhalte Dauer Fachschule für wirtschaftliche Berufe (FW) Höhere Bundeslehranstalt für wirtschaftliche Berufe (HLW) Handelsschule (IT-HAS) Handelsakademie (je ein Schwerpunkt wählbar) Informationstechnologie und Informationsmanagement (IT-HAK) Controlling und Accounting (CA- HAK) Gesundheit und Soziales mittlere Schule mit Abschlussprüfung besonders gute Vorbildung für Pflegeberufe Gastronomie und kaufmännische Berufe Vitalmanagement höhere Schule mit Matura breit gefächerte Ausbildung und Vorqualifikation für Berufe der Gastronomie, des Gesundheitswesens, der Wellness und der kaufmännischen Berufe Einbeziehung des musisch-kreativen Bereichs Informationstechnologie mittlere Schule mit Abschlussprüfung kaufmännische mittlere Ausbildung mit Schwerpunkt Telekommunikation und Multimediatechnik sowie Netzwerkverwaltung in der 2. und 3. Klasse IT-HAK höhere Schule mit Matura höhere kaufmännische Ausbildung mit Schwerpunkt Telekommunikation und Multimediatechnik sowie Netzwerkverwaltung ab dem 3. Jahrgang CA-HAK höhere Schule mit Matura höhere kaufmännische Ausbildung mit Schwerpunkt Bilanzierung, Controlling und Jahresausgleich sowie Management ab dem 3. Jahrgang gute Berufsaussichten 3 Jahre 5 Jahre 3 Jahre 5 Jahre 5 Jahre

KALKALPEN CRAFT Nationalparkregion sucht Ding mit Kraft Der Wettbewerb kalkalpen craft ruft Profis und handwerklich begeisterte Personen aus Kunst, Design und Handwerk auf, ein Symbol für die Leader-Nationalparkregion OÖ Kalkalpen zu finden. Innovation und Tradition gehen Hand in Hand Zum einen möchten wir in diesem Leader-Projekt Handwerk und authentische Handwerkskunst als Ausdruck unserer Region fördern, andererseits möchten wir dadurch nachhaltig wirkende, wirtschaftliche Impulse setzen, sagt Hildegund Morgan, Projektleiterin des Leader+ Projektes Inhappytants LandLeben mit Zukunft, das diesen Wettbewerb durchführt. Das Symbol soll Sinnbild und Souvenir sein, mit einem engen Bezug zur Region Steyr Kirchdorf und deren Geschichte und Tradition. Wir suchen ein sinnreiches, schönes, funktionales, verspieltes, nachdenkliches, humorvolles DING, das Kultur und Lebensgefühl der Region Kalkalpen symbolisiert oder im weitesten Sinn darauf Bezug nimmt, erläutert Hildegund Morgan. Einladung zum Wettbewerb Alle künstlerisch, handwerklich tätigen oder interessierten Personen und Organisationen, die einen Bezug zur Region haben, sind ohne Ausschlusskriterien, was formale Ausbildung betrifft, zum Mitmachen eingeladen.. Neben dem Hauptpreis von fünfhundert Euro winkt den Preisträgern die Teilnahme bei Ausstellungen und Messen in der Region sowie Vermarktungsmöglichkeiten. Die Vorschläge sind ab 1. Dezember 2007 bis 29. Februar 2008 unter dem Kennwort Kalkalpen craft im Eventzentrum Eisenwurzen in 3335 Weyer, Marktplatz 8 einzureichen. Weitere Informationen sowie die Einreichunterlagen unter www.h-c.or.at Rückrufdaten: Hildegund Morgan, Projektleiterin Inhappytants LandLeben mit Zukunft und kalkalpen craft ; Adresse: Birkenweg 21, 4400 Steyr, TelNr.: 07252 / 54497-2 Immer wieder begeistern mich das fundierte handwerkliche Können, das künstlerische Gespür und die vielen Talente, von denen oft nur die unmittelbare Umgebung weiß. Wir hoffen natürlich, dass sich viele KönnerInnen aus jeder Gemeinde der Nationalparkregion Kalkalpen am Wettbewerb beteiligen damit die verborgenen Schätze auch von anderen bestaunt werden können! Hildegund Morgan ROSSLEITHEN FÄHRT BAHN Alle reden vom Klimaschutz und vom Verkehrsinfarkt. Wir tun etwas! Ab JÄNNER 2008 stehen allen Bewohnerinnen und Bewohnern von Roßleithen 2 Leih- Fahrkarten des OÖ.Verkehrsverbundes für die Bahnstrecke von Windischgarsten nach Linz und retour inklusive Linzer Linien zur Verfügung. Die Karten liegen im Gemeindeamt auf und können von JEDER-FRAU-MANN an maximal drei Tagen (nicht hintereinander) im Monat beansprucht werden. Diese Aktion ist vorläufig bis Ende des Jahres 2008 geplant und wird bei Erfolg natürlich weitergeführt. Rufen Sie uns bitte an. Telefon Gemeindeamt: 07562 / 5230. Weitere Informationen über den Oberösterreichischen Verkehrsverbund finden Sie unter www.ooevv.at.

Liebe Gemeindebürger(innen) von Roßleithen Weihnachtszeit, Weihnachten und das neue Jahr! Für viele Menschen in unserer Gemeinde ist damit der strahlende Glanz bunter Kerzen und hoffentlich ein Schneegestöber vor dem Fenster verbunden. Doch anstelle von innerer Ruhe und Gelassenheit stellt sich dann oft Hektik ein, es sollten noch viele Arbeiten und Dinge vor dem Fest und vor dem neuen Jahr erledigt werden. Eine kleine Pause vom Alltag wird dann jedem gut tun. So hoffe ich für alle Bürger, dass Weihnachten einige Tage der Ruhe, der festlichen Stimmung, aber auch der Besinnlichkeit und des inneren Friedens wird. Zur Jahreswende wünsche ich ein gesundes, erfolgreiches neues Jahr, zudem stets auch das notwendige Glück für den Erfolg. Mit freundlichen Grüßen Ihr Bürgermeister Manfred Atzmüller