DEUTSCHER PRÄVENTIONSTAG Netzwerk Neue Festkultur von Martin Klawitter Dokument aus der Internetdokumentation des Deutschen Präventionstages www.praeventionstag.de Herausgegeben von Hans-Jürgen Kerner und Erich Marks im Auftrag der Deutschen Stiftung für Verbrechensverhütung und Straffälligenhilfe (DVS) Zur Zitation: Martin Klawitter: Netzwerk Neue Festkultur, in: Kerner, Hans-Jürgen u. Marks, Erich (Hrsg.), Internetdokumentation des Deutschen Präventionstages. Hannover 2013, www.praeventionstag.de/go/pod/?p=258&k=18
Neue Festkultur Das Netzwerk für bessere Feste - nicht nur im Landkreis Sigmaringen / BW
ein kurzer Rückblick
Februar 2005 In Irndorf (Landkreis Tuttlingen) wird eine 17- Jährige nach einer Fasnetsveranstaltung gegen 05 Uhr erschlagen in einem Toilettenwagen neben dem Festzelt aufgefunden. Später wird sich auch herausstellen, dass Täter und Opfer alkoholisiert waren. Beide stammen aus der Nachbargemeinde Schwenningen (Landkreis Sigmaringen).
Landratsamt Sigmaringen - Fachbereich Jugend - wir
1. Teilprojekt Eckpunktepapier Standardisierte Selbstverpflichtung in allen Kommunen des Landkreises seit 2007
1. Teilprojekt Generell gilt Vorabsprachen mit Polizei und Gestattungsbehörde Zeitliche Vorgaben Das Hauptprogramm beginnt spätestens um 21:00 Uhr Das Hauptprogramm endet spätestens um 01:30 Uhr Ausschank und Musik enden ½ Stunde vor Veranstaltungsende Die Veranstaltung endet wochentags um 02:00 Uhr, am WE um 03:00 Uhr Voller Eintrittspreis bis 01:00 Uhr
1. Teilprojekt Kontrollen Konsequente Einhaltung von Jugendschutzgesetz und Gaststättengesetz Ausweiskontrollen am Einlass obligatorisch: Alterskontrolle! Betrunkene werden nicht eingelassen. Mitgebrachter Alkohol wird abgenommen. Bei illegalen Drogen erfolgt Anzeige. Waffen aller Art sind verboten. Geeignetes, und nüchternes Ordnungspersonal (Security, Mitarbeiter des Vereins, Sanitäter, Feuerwehr etc.) in und vor der Halle und auf dem Parkplatz (Richtwert: pro 50 Besucher 1 Ordner) Klar benannte Verantwortliche - bei Polizei und Bürgermeisteramt bekannt und stets erreichbar
1. Teilprojekt Alkohol Alkohol taucht in der Veranstaltungswerbung nicht auf Keine Alkoholabgabe an Betrunkene Der Veranstalter hat Vorbildfunktion und bleibt daher nüchtern Alkoholausgabe durch verantwortungsbewusste Personen Weitere Empfehlungen (je nach Einschätzung der Gaststättenbehörde im Einzelfall) Auswärtige Personen und Firmen erhalten keine Gestattungen Ausschank von branntweinhaltigen Alkoholika erst ab 23:00 Uhr
1. Teilprojekt Was konnten wir dadurch erreichen? Evaluation 2008 und 2010 bei den Umsetzern, der Polizei und Security
1. Teilprojekt Einige Befürchtungen im Vorfeld erweisen sich als unbegründet: keine Verschlechterung der Stimmung kein Einbruch bei den Besucherzahlen Aber der Getränkeumsatz scheint leicht zurück zu gehen vor allem beim Alkohol der Aufwand zur Festvorbereitung ist höher
1. Teilprojekt Dafür: wird die Stimmung beim Fest positiver wahrgenommen und die Veranstalter sind zufriedener mit ihren Festen sind weniger Polizei- und Rettungsdiensteinsätze notwendig FAZIT: Wir sind auf dem Weg einer positiven Veränderung! UND: Wir haben die Imageumkehr geschafft!
2. Teilprojekt Unser Logo für diejenigen Festveranstalter, die noch mehr für den Jugendschutz tun und auch damit werben wollen.
2. Teilprojekt Zusätzlich zu den Standard-Regelungen des Eckpunktepapiers sind beim Fairfest erforderlich: Drei attraktive alkoholfreie Getränke billiger als das billigste alkoholische Getränk (in gleicher Menge) auch an der Bar One-Way-Ticket Keine Erziehungsbeauftragung für unter 16-Jährige Jugendgerechtes Programm, Begrüßung und Verabschiedung der Gäste Veröffentlichung unter www.fairfest.de sowie Bewertung und Kommentierung
2. Teilprojekt Bilanz seit 2008: Bisher rund 90 Fairfest-Veranstaltungen ALLE ohne nennenswerte Auffälligkeit Inzwischen werden viele der erhöhten Anforderungen von Veranstaltern eingehalten auch ohne Siegel Der Landkreis Tuttlingen, der Zollernalbkreis und auch der Ortenaukreis haben FAIRFEST übernommen
2. Teilprojekt Schülerfeste / Schulfeste
2. Teilprojekt Unsere Vorgehensweise Runder Tisch mit Stadtverwaltung, Schulleitungen und SMV en Infoveranstaltungen mit den Schülern Absprache mit der Ordnungsbehörde
16.02.2011
Das Netzwerk hat sich deutlich erweitert und besteht derzeit aus 18 Landkreisen. Das Landesgesundheitsamt Baden-Württemberg hat die Koordination übernommen.
3. und 4. Teilprojekt
Martin Klawitter 2011
5. Teilprojekt
5. Teilprojekt Eine neue Bestimmung im Personalausweisgesetz seit 01.11.2010 1 Ausweispflicht, Ausweisrecht (1) Deutsche im Sinne des Artikels 116 Abs.1 des Grundgesetzes sind verpflichtet, einen Ausweis zu besitzen, sobald sie 16 Jahre alt sind und der allgemeinen Meldepflicht unterliegen oder, ohne ihr zu unterliegen, sich überwiegend in Deutschland aufzuhalten. Sie müssen ihn auf Verlangen einer zur Feststellung der Identität berechtigten Behörde vorlegen. Vom Ausweisinhaber darf nicht verlangt werden, den Personalausweis zu hinterlegen oder in sonstiger Weise den Gewahrsam aufzugeben. Dies gilt nicht für zur Identitätsfeststellung berechtigte Behörden sowie in den Fällen der Einziehung und Sicherstellung.
5. Teilprojekt Bisherige Vorgehensweise bei Veranstaltungen Einbehaltung des Personalausweises von Jugendlichen Effektive Kontrollmöglichkeit um 24 Uhr (Jugendschutz) Übrig gebliebene Ausweise gingen zurück an die Kommune Eltern wurden angeschrieben / Hinweis auf Jugendschutzgesetz
5. Teilprojekt Die Ersatzlösung:
5. Teilprojekt ist Teil der Veranstaltungswerbung Jugendliche laden sich vorab den von www.partypass.de herunter und drucken ihn mit persönlichen Daten und Bild aus. Jugendliche kommen bereits mit Ausweis und. Personendaten werden bei Eingangskontrolle verglichen wird einbehalten der Ausweis zurückgegeben. 24-Uhr-Kontrolle wie bisher möglich. Übrig gebliebene werden in der Kommune abgegeben, welche die Gestattung ausstellte. Die betreffenden Eltern werden darüber informiert, dass der Verdacht eines Verstoßes gegen das Jugendschutzgesetz vorliegt.
5. Teilprojekt Bisher wurden auf www.partypass.de ca. 120.000 Pässe heruntergeladen. Die Idee scheint zu funktionieren. Bisher am beteiligt: 16 Landkreise + fünf Städte in Baden-Württemberg und Bayern Es kommen immer mehr Landkreise dazu, in denen der offiziell eingeführt wird.
5. Teilprojekt
6. Teilprojekt Stadtfeste, Gemeindefeste, Straßenfeste Eine Empfehlung des Landesnetzwerk Neue Festkultur Baden-Württemberg - Entwurf derzeit im Praxistest -
Unser Garant für Erfolg: N E T Z W E R K A R B E I T
Netzwerkprojekte sind innovativer und vielseitiger Netzwerkprojekte sind stets umfänglicher und breiter angelegt Netzwerkprojekte weiten auch den eigenen Horizont Netzwerkprojekte haben qualitativ bessere Ergebnisse Netzwerkprojekte haben eine vielfach höhere Wirkkraft Netzwerkprojekte ermöglichen einen Zugewinn an Kompetenz Netzwerkprojekte verbessern die Kommunikation Netzwerkprojekte brauchen keine Hierarchie und Netzwerkprojekte steigern die Freude an der Arbeit
nähere Infos zu den Teilprojekten unter www.fairfest.de www.partypass.de www.netzwerk-neue-festkultur.de
Kontakt Dietmar Unterricker Dipl. Sozialarbeiter (FH) und Leiter der Jugendagentur ju-max beim Landratsamt Sigmaringen Homepage: www.landratsamt-sigmaringen.de www.ju-max.de Mail: Dietmar.Unterricker@ju-max.de Tel.: 07571 645 332 Klaus Ernst Harter Dipl. Sozialpädagoge (FH) und Leiter der Suchtberatungsstelle Sigmaringen Homepage: www.suchtberatungsigmaringen.de Mail: Klaus.Harter@agj-freiburg.de Tel.: 07571 41 88 Martin Klawitter Kriminalbeamter und Leiter des Sachbereichs Prävention bei der Polizeidirektion Sigmaringen Homepage: www.polizei-sigmaringen.de Mail: Martin.Klawitter@polizei.bwl.de Tel: 07571 104 302 Christine Brückner Bildungsreferentin Kreisjugendring Sigmaringen e.v. Homepage: www.kjr-sigmaringen.de Mail: geschaeftsstelle@kjr-sigmaringen.de Tel.: 07571 645 333