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Transkript:

Gemeinsam Gemeinde gestalten Luzerner Seepfarreien Pfarrei St. Maria - Weggis EIN TODESFALL WAS IST ZU TUN? Tagtäglich erleben wir, dass der Tod in das Leben einbricht. Gerade wenn jemand aus dem Kreis unserer nächsten Angehörigen stirbt, machen wir eine besonders schmerzliche Erfahrung. In dieser schweren Situation möchten wir Ihnen von der katholischen Pfarrei helfen. In dieser Informationsschrift sagen wir Ihnen, was Sie nach einem Todesfall tun müssen und auf welche Hilfe Sie dabei zählen können. Was ist zu tun bei einem Todesfall? Nach Möglichkeit den behandelnden Arzt oder Hausarzt benachrichtigen. Falls dieser nicht erreichbar ist, den Notfallarzt verständigen. Die Todesbescheinigung muss vom Arzt ausgestellt werden. Ohne diese Bescheinigung können die Behörden nicht tätig werden. Meldung eines Todesfalles Todesfälle von Einwohnerinnen und Einwohnern von Weggis sind innert 2 Tagen der Einwohnerkontrolle/Gemeindekanzlei Weggis (Telefon 041 392 15 15) zu melden, wo auch alle Formalitäten mit den Angehörigen im Zusammenhang mit der Bestattung geklärt und organisiert werden. Die Angehörigen müssen keine Meldung an das Regionale Zivilstandsamt Luzern machen. Stirbt eine Person in Weggis, so müssen die Angehörigen der Gemeindekanzlei Weggis die ärztliche Todesbescheinigung (wird evtl. vom Arzt direkt an die Gemeindekanzlei weitergeleitet) und das Familienbüchlein einreichen. Bei verstorbenen ausländischen Staatsangehörigen ist zusätzlich der Reisepass, der Geburtsschein und der Eheschein mitzubringen. Die Gemeindekanzlei Weggis leitet die dann erforderlichen Unterlagen an das Regionale Zivilstandsamt Küssnacht SZ weiter. Dieses stellt den Angehörigen auf Wunsch einen amtlichen Todesschein aus, trägt den Tod im Familienbüchlein ein und sendet dieses den Angehörigen per Post zu. Stirbt eine Person auswärts (z.b. in einem Spital, Heim), so leitet die Spital- oder Heimverwaltung die erforderlichen Unterlagen direkt an das zuständige Zivilstandsamt des Sterbeortes zu. Dieses stellt den Angehörigen auf Wunsch einen amtlichen Todesschein aus, trägt den Tod im Familienbüchlein ein und sendet dieses den Angehörigen per Post zu.

Einsargung und Überführung Der Auftrag zum Einsargen darf in jedem Fall erst nach Vorliegen der ärztlichen Todesbescheinigung erteilt werden. Für die Einsargung und Überführung in die Leichenhalle bzw. ins Krematorium haben die Angehörigen ein Bestattungsinstitut zu beauftragen. Ferner ist beim Bestattungsunternehmer ein Grabkreuz mit Beschriftung in Auftrag zu geben. Bestattungsinstitute in unserer Region: Betschart und Eichhorn GmbH, Brunnen 041 820 00 20 Betschart und Eichhorn GmbH, Küssnacht 041 850 44 50 Arnold & Sohn AG, Luzern 041 210 42 46 Kenel GmbH, Arth 041 855 60 20 Kenel GmbH, Küssnacht 041 850 60 21 Egli Rudolf Bestattungen AG, Luzern 041 211 24 44 2 Angaben zur Bestattung Mit der Gemeindekanzlei Weggis (Abteilung Friedhofverwaltung) ist die Organisation der Bestattung abzusprechen. Es ist die Art der Bestattung (Urnen- oder Erdbestattung) bekannt zu geben und ob die Beisetzung in ein neues Grab, in ein bereits bestehendes Grab oder in das Gemeinschaftsgrab erfolgt. Bestattungsarten - Urnengrab - Erdbestattungsgrab - Gemeinschaftsgrab (Urnengrab) - Kindergrab (Urnen- oder Erdbestattung) - Familiengrab (Urnen- oder Erdbestattung) Kremation Die Gemeindekanzlei oder das Bestattungsinstitut vereinbart den Termin für die Einäscherung im Krematorium Luzern oder Schwyz und teilt den Angehörigen mit, wann die Urne beim Krematorium abgeholt werden kann. Das Krematorium benötigt vom Datum des Todes bis zur Übergabe der Urne ca. 6 Arbeitstage. Die Urne kann von den Angehörigen selber oder durch den Bestattungsunternehmer abgeholt werden. Es kann gewünscht werden zwischen einer Holz- oder Tonurne. Gemeinschaftsgrab Für Bestattungen im Gemeinschaftsgrab kann nur die Mehrwegurne verwendet werden, welche die Gemeinde zur Verfügung stellt. Allfälliger Blumenschmuck, der von Angehörigen auf das Gemeinschaftsgrab gelegt wird, wird nach dem Verwelken durch den Werkdienst entsorgt. Bestattungsfristen Eine Erdbestattung muss innerhalb von vier Tagen (96 Stunden) erfolgen. Für eine Urnenbestattung wird keine Frist vorgeschrieben. Bestattungszeiten in Weggis Die katholischen Beerdigungen finden in der Regel vormittags um 09.30 Uhr statt. Reformierte Beerdigungen können auch auf 14.00 Uhr angesetzt werden. Am Samstagnachmittag und am Sonntag finden keine Bestattungen statt. Bestattungen auf Rigi Kaltbad Auf dem Friedhof Rigi Kaltbad sind nur Urnenbestattungen möglich.

3 Ablauf der Beerdigung Die Angehörigen können zwischen den zwei folgenden Abläufen wählen: a) Im Anschluss an den Trauergottesdienst wird der Sarg oder die Urne durch die Angehörigen oder Angestellte des Werkdienstes zum Grab getragen, wo sich die Trauergäste versammeln. Der Sarg oder die Urne wird beim Grab aufgestellt und auf Wunsch der Angehörigen in Anwesenheit der Trauergäste ins Grab gelegt. Dies wird durch die Angehörigen oder durch die Angestellten des Werkdienstes erledigt. b) Die Trauergäste versammeln sich bei der Leichenhalle auf dem Friedhof. Anschliessend wird der Sarg oder die Urne von der Leichenhalle zum Grab getragen. Der Sarg oder die Urne wird beim Grab aufgestellt und auf Wunsch der Angehörigen in Anwesenheit der Trauergäste ins Grab gelegt. Dies wird durch die Angestellten des Werkdienstes erledigt oder durch die Angehörigen, wenn diese es wünschen. Nach der Abdankungsfeier auf dem Friedhof findet der Beerdigungsgottesdienst in der Kirche statt. Während diesem decken die Angestellten des Werkdienstes das Grab zu. Allfällige Änderungen des Ablaufs sind vorab mit der Friedhofverwaltung zu klären. Allfällige Änderungen des Ablaufs sind vorab mit der Friedhofverwaltung zu klären. Für alle Belange, die den Friedhof und die Leichenhalle betreffen, ist ausschliesslich die Friedhofverwaltung der Gemeinde zuständig. Sie veranlasst auch die Graböffnung. Kosten Die Angehörigen haben mit folgenden Auslagen zu rechnen: Urnengrab Erdbestattung Gemeinschaftsgrab Familiengrab Grabaufhebung Kosten des Bestattungsinstitutes und des Krematoriums für die Einsargung, den Kremationssarg, die Überführungskosten, die Einäscherung und die Urne. Zusätzlich verrechnet die Gemeinde einen Bestattungskostenanteil von Fr. 200.00. Kosten des Bestattungsinstitutes für die Einsargung, den Sarg und die Überführungskosten. Zusätzlich verrechnet die Gemeinde einen Bestattungskostenanteil von Fr. 600.00. Kosten des Bestattungsunternehmers und des Krematoriums für die Einsargung, den Kremationssarg, die Überführungskosten, die Einäscherung sowie die Benützung der Mehrwegurne. Zusätzlich verrechnet die Gemeinde einen Bestattungskostenanteil von Fr. 100.00 sowie einen einmaligen Beitrag von Fr. 100.00 für den Unterhalt des Gemeinschaftsgrabes. Auf Wunsch wird auf der Grabplatte der Name eingraviert. Die Kosten dafür betragen Fr. 400.00. Soweit bestehende Grabkonzessionen für Familiengräber noch nicht abgelaufen sind, kann die Grabesruhe gegen eine Gebühr verlängert werden. Für die Aufhebung von Gräbern wird ein Kostenanteil von Fr. 100.00 in Rechnung gestellt.

Meldung des Todesfalls beim Pfarramt durch die Angehörigen Nach der Benachrichtigung der Gemeindekanzlei haben die Angehörigen den Todesfall beim zuständigen Pfarramt zu melden. Es ist mit dem jeweiligen Pfarramt das Datum und die Zeit der kirchlichen Bestattung zu vereinbaren und diese Angaben der Gemeindekanzlei mitzuteilen 4 Wer muss über einen Todesfall noch benachrichtigt werden: nächste Angehörige und Bekannte Arbeitgeber Wohnungsvermieter Versicherungen (Mobiliar, Lebensversicherungen etc.), Ausgleichskasse, Pensionskasse, Krankenkasse Banken Post Vereinsvorstände Weitere Hinweise Todesanzeigen und Leidzirkulare Wenden Sie sich an eine Druckerei oder an eine Inseratenannahmestelle der Zeitungen. Diese werden Ihnen gerne beim Aufsetzen der Todesanzeige behilflich sein. Daten und Zeiten unbedingt vor dem Druckauftrag mit dem Pfarramt und der Gemeindekanzlei absprechen. Auf Wunsch werden die Anzeigen direkt an die Zeitungen weitergeleitet. Danksagungskarten Kuverts zum Voraus zum Adressieren verlangen und bald möglichst ein Foto zum Reproduzieren auswählen. Danksagungskarten werden üblicherweise ca. eine Woche vor dem Dreissigsten verschickt. Grabgestaltung Allgemeine Informationen über die Grabgestaltungs-Vorschriften können aus dem Reglement über das Friedhof- und Bestattungswesen der Gemeinde Weggis vom 23. September 2001 entnommen werden. Dieses ist bei der Gemeindekanzlei Weggis erhältlich oder im Internet abrufbar. (Grabmale sind bewilligungspflichtig) Teilungsamt Das Teilungsamt befasst sich mit den erbrechtlichen Angelegenheiten. Diese Amtsstelle setzt sich in der Regel nach der Bestattung mit der ihr gemeldeten Kontaktperson in Verbindung.

5 Wichtige Telefonnummern Polizeinotruf 117 Gemeindekanzlei Weggis (Friedhofverwaltung) 041 392 15 15 Pfarrämter Römisch-katholisches Pfarramt, Rigiblickstrasse 5, Weggis Sekretariat Luzerner Seepfarreien 041 392 00 92 sekretariat@seepfarreien.ch Pastoralraumleiter 041 392 00 91 Michael Brauchart (ab 01.08.2017) Sakristan 079 213 30 68 Michael Hofmann Evangelisch-reformiertes Pfarramt, Rigiblickstrasse 12, Weggis Sekretariat 041 390 14 26 sekretariat.rigi-suedseite@lu.ref.ch Pfarrer 041 390 19 05 Thomas Widmer thomas.widmer@lu.ref.ch Ärzte Dr. Doreen Hug 041 390 24 34 Dr. Ueli Lang 041 390 22 33 Dr. Roger Klinger 041 391 03 91 Dr. Anne Karin Eigenmann 041 391 03 91 Bestattungsinstitute in der Region Betschart und Eichhorn GmbH, Brunnen 041 820 00 20 Betschart und Eichhorn GmbH, Küssnacht 041 850 44 50 Arnold & Sohn AG, Luzern 041 210 42 46 Kenel GmbH, Arth 041 855 60 20 Kenel GmbH, Küssnacht 041 850 60 21 Egli Rudolf Bestattungen AG, Luzern 041 211 24 44 Todesanzeigen, Leidzirkulare, Danksagungskarten Publicitas AG, Luzern 041 277 57 57 Bucher Druck und Verlag, Vitznau (Wochenzeitung) 041 397 03 03 Bei einem Todesfall wendet man sich am besten sofort an die Gemeindekanzlei (Telefon 041 390 15 15). Diese Amtsstelle wird Ihnen gerne mit Rat und Tat behilflich sein, um Ihnen in Ihrem ohnehin grossen Schmerz wenigstens die Formalitäten abzunehmen und die wichtigsten Anordnungen zu treffen.

6 Ergänzungen des Pfarramtes Meldungen an das Pfarramt Personalien des/der Verstorbenen und Zeit des Hinschieds angeben Datum für die Beerdigung und den Trauergottesdienst absprechen Datum für den Dreissigsten festlegen Für den Lebenslauf ist die Trauerfamilie besorgt Die Seelsorger sind dankbar, wenn sie den Lebenslauf spätestens einen Tag vor der Beerdigung erhalten Kontaktperson in der Trauerfamilie angeben Für die musikalische Gestaltung stellt unsere Pfarrei einen Organisten Zusätzliche Musik (Solisten, Feldmusik, usw.) ist Sache der Trauerfamilie Beim Tod von Aktiv- und Passivmitgliedern unseres Kirchenchores singt dieser unaufgefordert Weitere Hinweise Für Blumenschmuck in der Leichenhalle sorgen die Angehörigen; zum Trauergottesdienst kann ein Kranz oder Blumengebinde in die Kirche gebracht werden. Beim Gottesdienst nehmen die Trauerfamilien in den vordersten Bankreihen Platz (Marienseite). Während der Gabenbereitung wird eine Kollekte aufgenommen. In der Pfarrei selber sind folgende möglich: Kinder- und Jugendarbeit, Bedürfnisse der Pfarrei (für seelsorgliche und soziale Zwecke). Sind nächste Verwandte, auswärtige Trauergäste und Delegationen zu einem Imbiss eingeladen, erwähnt der Seelsorger dies (auf Wunsch) beim Trauergottesdienst. Die Kosten für die kirchliche Beerdigung, den Gottesdienst und den Dreissigsten übernimmt die Kirchgemeinde. Jahresgedächtnisse und Stiftsjahrzeiten sind zu gegebener Zeit mit dem Pfarreisekretariat anzusetzen. Jahresgedächtnis Fr. 10.00 Stiftsjahrzeit (10 Jahre) Fr. 150.00 Stiftsjahrzeit (15 Jahre) Fr. 200.00 Stiftsjahrzeit (20 Jahre) Fr. 250.00 max. Stiftsjahrzeit (25 Jahre) Fr. 300.00 Und wenn jemand aus der Kirche ausgetreten ist? Der Kirchenaustritt beinhaltet auch den Verzicht auf eine kirchliche Bestattung. Grundsätzlich gilt es, den Wunsch des/der Verstorbenen zu respektieren. Wenn aber die hinterbliebenen Angehörigen des/der Verstorbenen Mitglieder der Kirche sind und eine Bestattung durch die Kirche wünschen, wird nach einer angemessenen Lösung gesucht.

Die Zeit unmittelbar nach dem Tod ist von einer merkwürdigen Spannung begleitet: Einerseits müssen Sie sehr viele Dinge tun, andererseits empfinden Sie nun auch sehr stark die Leere und den Schmerz. Lassen Sie sich bei der Erledigung der vielen Aufgaben von Verwandten und Freunden unterstützen. Geben Sie sich aber auch Zeit zum Nachdenken, zur Erinnerung an den Verstorbenen, zum Traurigsein. Dies ermöglicht Ihnen erste wichtige Schritte auf dem Weg des Abschiednehmens. Der Abschied und die neue Hinwendung zum Leben brauchen Ihre Zeit. Finden Sie dazu die Formen, die Ihnen hilfreich sind. Denken Sie daran: Ein Todesfall ist eine Wendezeit. Sie bekommen damit oft die Chance, mit Angehörigen eine neue Beziehung zu suchen, zu denen Sie den Kontakt verloren haben. Oft sind Menschen beim Erleben eines Todes auch bereit, Schritte zur Versöhnung zu tun, wo Verhältnisse unter Verwandten zerbrochen sind. 7 O Herr, gib jedem seinen eigenen Tod, das Sterben, das aus jenem Leben geht, darin er Liebe hatte, Sinn und Not. R.M. Rilke