vom 9. Oktober Zweck der Studien- und Prüfungsordnung

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Transkript:

1 Stand: Juni 2017 Studien- und üfungsordnung für den Bachelor-Studiengang Medienproduktion und Medientechnik an der Ostbayerischen Technischen Hochschule Amberg-Weiden vom 9. Oktober 2006 Aufgrund von Art. 13 Abs. 1 Satz 2 Halbsatz 2, Abs. 2 Satz 2, Art. 58 und Art. 61 Abs. 2 Satz 1 des Bayerischen Hochschulgesetzes vom 23. Mai 2006 (GVBl S. 245., BayRS 2210-1-1- WFK) erlässt die Hochschule für angewandte Wissenschaften Amberg-Weiden folgende Satzung: 1 Zweck der Studien- und üfungsordnung Die Studien- und üfungsordnung dient der Ausfüllung und Ergänzung der Rahmenprüfungsordnung für die Fachhochschulen (RaPO) vom 17. Oktober 2001 (BayRS 2210-4-1-4-1-WFK) und der Allgemeinen üfungsordnung der Hochschule für Angewandte Wissenschaften Fachochschule Amberg-Weiden vom 7. Dezember 2007 (Amtsblatt der Hochschule Nr. 4 S. 33) in der jeweils gültigen Fassung. 2 Studienziel ( Ziel des Studiums ist es, durch die Verbindung von technischen, informationstechnischen und gestalterischen Fertigkeiten eine breit einsetzbare Nutzungs- und Anwendungskompetenz bei der Erstellung und der Verwendung von Medienprodukten zu vermitteln. (2) Der Absolvent dieses Studiengangs hat fundierte Kenntnisse und Fähigkeiten auf folgenden Kompetenzfeldern: - Bei der Technik und oduktion audiovisueller Medien erwirbt er sich durch die Kenntnis der technischen Grundlagen und Geräte die Fähigkeit zur professionellen Erstellung von Video-/Audio-und int-medien. - Bei der Technik und oduktion computergestützter Medien gewinnt er durch Kenntnis der Internettechnik und -programmierung (Grundlagenmodule), der Computergraphik und -animation die Fähigkeit zur Planung, Einrichtung, Pflege und Administration von interaktiven Internetauftritten und virtuellen Welten. - Bei der Content-Entwicklung und Mediengestaltung führt die Vermittlung von inhaltlichen, redaktionellen und gestalterischen Fertigkeiten zur Fähigkeit, diese in die Erstellung inhaltlich und gestalterisch anspruchsvoller Medienprodukte einzubringen.

2 (3) Durch seine breit angelegte Ausbildung in den technischen, informationstechnischen und gestalterischen Disziplinen ist der Absolvent dieses Studiengangs in der Lage, eigen verantwortlich oder in Teamarbeit multimediale odukte zu planen, zu entwerfen und zu realisieren. Durch interdisziplinäre Studieninhalte und ojektarbeiten erwirbt der Studierende die Kompetenz für den praktischen Einsatz der Multimediatechnik in Publizistik, Marketing und äsentation. 3 Regelstudienzeit, Aufbau des Studiums ( Das Studium umfasst eine Regelstudienzeit von sieben Studiensemestern mit einem Gesamtumfang von 210 Leistungspunkten nach ECTS. Es beinhaltet ein praktisches Studiensemester (fünftes Studiensemester). (2) Das Studium gliedert sich in - den ersten Studienabschnitt mit den Semestern 1 und 2, - den zweiten Studienabschnitt mit den Semester 3 und 4, - den dritten Studienabschnitt mit den Semestern 5 bis 7. (3) Es werden keine Vertiefungsrichtungen ausgewiesen. Eine persönliche ofilierung kann der Studierende durch die individuelle Wahl aus der Gruppe der ofilierungsmodule (Wahlpflichtmodule und die Mitarbeit an entsprechenden Medienprojekten) erreichen. 4 Curriculare Struktur, Module und Leistungsnachweise ( Das Studium ist modular aufgebaut: Die Module sind zu Modulgruppen angeordnet, die vor allem auf oben beschriebene Kompetenzfelder Bezug nehmen (vgl. Anlage. Die Module sind für die Gewinnung von Teilqualifikationen inhaltlich und zeitlich aufeinander abgestimmt. (2) Die Module, ihre ECTS-Leistungspunkte und Stundenzahl, die Art der Lehrveranstaltungen sowie die üfungen und studienbegleitenden Leistungsnachweise sind in der Anlage 2 zu dieser Satzung festgelegt. Die entsprechenden Regelungen für die Wahlpflichtmodule werden im Studienplan festgelegt. (3) Die Module gliedern sich in Pflicht-, Wahlpflicht- und Wahlmodule sowie Medienprojekte. 1. Pflichtmodule sind für alle Studierenden des Studiengangs verbindlich. 2. Wahlpflichtmodule werden einzeln oder in Gruppen alternativ angeboten. Die Studierenden müssen unter ihnen nach Maßgabe dieser Studien- und üfungsordnung eine bestimmte Auswahl treffen. Die gewählten Module werden wie Pflichtmodule behandelt. 3. Wahlmodule sind solche, die für die Erreichung des Studienziels nicht verbindlich vorgeschrieben sind. Sie können von den Studierenden aus dem gesamten Studienangebot der Hochschule sowie der Virtuellen Hochschule Bayern (VHB) zusätzlich gewählt werden. 4. Für die Studierenden des 2. und 3. Studienabschnitts wird die Mitarbeit an Medienprojekten angeboten. Die Studierenden müssen unter diesen Angeboten nach Maßgabe der Studienpläne eine bestimmte Auswahl treffen. Die gewählten ojekte werden wie Pflichtmodule behandelt.

3 (4) Die Lernziele und Inhalte der Module sowie des axissemesters werden im Studienplan festgelegt. 5 axissemester ( Das axissemester wird als fünftes Studiensemester geführt und umfasst 20 Wochen. Es wird von der Hochschule betreut und durch praxisbegleitende Lehrveranstaltungen ergänzt. Es ist erfolgreich abgeleistet, wenn 1. die Ableistung der betrieblichen axis durch ein Zeugnis der Ausbildungsstelle nachgewiesen ist, das dem von der Hochschule vorgegebenen Muster entspricht, 2. der vorgeschriebene axisbericht vorgelegt wurde und 3. die praxisbegleitenden Lehrveranstaltungen erfolgreich abgelegt sind. (2) Ein Anspruch auf Teilnahme an Veranstaltungen des 6. und 7. Fachsemesters besteht nur, wenn das praktische Studiensemester abgeleistet ist. 6 Studienplan und Modulhandbuch ( Der Fachbereich Elektrotechnik, Medien und Informatik (EMI) erstellt ergänzend zur Studien- und üfungsordnung einen Studienplan, der vom Fachbereichsrat beschlossen und hochschulöffentlich bekannt gemacht wird. Die Bekanntmachung neuer Regelungen erfolgt spätestens zu Beginn der Vorlesungszeit des Semesters, das sie erstmals betreffen. Der Studienplan enthält insbesondere Regelungen und Angaben über 1. die Lernziele und Inhalte der Pflicht- und Wahlpflichtmodule in Form eines Modulhandbuchs, 2. die Ziele und Inhalte des axissemesters sowie dessen Form und Organisation, 3. die Lehrveranstaltungsart in den einzelnen Modulen, soweit nicht in Anlage 1 abschließend festgelegt, 4. die zeitliche Aufteilung der Wochenstunden je Modul und Semester, 5. nähere Bestimmungen über studienbegleitende Leistungsnachweise und Teilnahmenachweise, 6. die von den Studierenden des Studiengangs wählbaren studiengangspezifischen Wahlpflichtmodule, sowie 7. die näheren Bestimmungen für die im 2. und 3. Studienabschnitt zu leistende Mitarbeit in Medienprojekten. (2) Ein Anspruch darauf, dass sämtliche vorgesehenen Wahlpflicht- und Wahlmodule tatsächlich angeboten werden, besteht nicht. Ferner kann die Durchführung solcher Module von einer ausreichenden Teilnehmerzahl abhängig gemacht werden.

4 7 Studienfortschritt ( Bis zum Ende des 2. Fachsemesters (1.Studienabschnitt) müssen die üfungen in den Modulen Mathematik für Medientechniker, Grundlagen der Medienproduktion und Medientechnik sowie Medienlehre und Mediengestaltung erstmals abgelegt werden (Grundlagen und Orientierungsprüfungen gemäß 8 Abs. 2 Satz 1 Rahmenprüfungsordnung für die Fachhochschulen) Sind die genannten üfungen bis zu diesem Zeitpunkt nicht abgelegt, so gelten sie als erstmals abgelegt und nicht bestanden. (2) Der Eintritt in den 2. Studienabschnitt setzt voraus, dass von den Modulen des 1. Studienabschnitts mindestens 40 Leistungspunkte erreicht wurden. (3) Der Eintritt in den 3. Studienabschnitt setzt voraus, dass alle Leistungspunkte des ersten Studienabschnitts und mindestens 30 Leistungspunkte des 2. Studienabschnitts erreicht wurden. (4) In begründeten Ausnahmefällen kann die üfungskommision auf Antrag abweichende Regelungen treffen. 8 Fachstudienberatung Studierende, die bis zum Ende des 2. Studiensemesters weniger als 40 ECTS-Punkte zum Eintritt in den 2. Studienabschnitt erbracht haben, müssen nach Aufforderung die Fachstudienberatung aufsuchen. 9 Bachelorarbeit ( Die Bachelorarbeit kann frühestens im ersten Semester, das auf den Abschluss des axissemesters folgt, und soll spätestens einen Monat nach Beginn des zweiten Semesters, das auf den Abschluss der zweiten axisphase folgt, ausgegeben werden. (2) Erhält der Studierende nicht rechtzeitig ein Thema, so wird von der üfungskommission die Ausgabe der Bachelorarbeit durch einen Aufgabensteller veranlasst. (3) Beginn und Ende der Bearbeitungszeit werden durch den Aufgabensteller festgelegt und zusammen mit dem Thema aktenkundig gemacht. 10 Bewertung von üfungsleistungen und üfungsgesamtnote ( Für jedes Modul, das mindestens mit der Note ausreichend bewertet wurde sowie für die mindestens mit ausreichend bewertete Bachelorarbeit werden die Leistungspunkte (ECTS) laut Anlage 2 vollständig vergeben. (2) Die Notengewichtung bei der Bildung der üfungsgesamtnote der Bachelorprüfung ergibt sich aus der Gewichtung nach den Leistungspunkten (ECTS) der Module des zweiten und dritten Studienabschnittes gemäß Anlage 2 ohne axisphasen und ohne axisbegleitende Lehrveranstaltung. (3) Die Bachelorprüfung ist erfolgreich abgeschlossen, wenn in sämtlichen Modulen und in der Bachelorarbeit mindestens die Note ausreichend erzielt wurde.

5 11 Zeugnis Über die bestandene Bachelorprüfung wird ein Zeugnis nach dem Muster in der Anlage zur Allgemeinen üfungsordnung der Hochschule Amberg-Weiden ausgestellt. 12 Akademische Grade, Urkunde ( Aufgrund des erfolgreichen Abschlusses der Bachelorprüfung wird der Akademische Grad "Bachelor of Engineering", Kurzform "B. Eng." verliehen. (2) Über die Verleihung des Akademischen Grades wird eine Urkunde gemäß dem Muster in der Anlage zur Allgemeinen üfungsordnung der Hochschule Amberg-Weiden ausgestellt. 13 üfungskommission Die üfungskommission besteht aus dem Vorsitzenden und zwei weiteren Mitgliedern, die vom Fachbereichsrat bestellt werden. 14 Inkrafttreten Diese Studien- und üfungsordnung tritt mit Wirkung vom 1. Oktober 2006 in Kraft. Sie gilt für Studierende, die das Studium zum Wintersemester 2006/2007 oder später aufnehmen. Ausgefertigt aufgrund des Beschlusses des Senats der Fachhochschule Amberg-Weiden vom 26.07.2006 sowie der Genehmigung des äsidenten der Fachhochschule Amberg-Weiden vom 26.09.2006. Amberg, 9. Oktober 2006 of. Dr. Erich Bauer äsident Die Satzung zur Studien- und üfungsordnung für den Bachelorstudiengang Medienproduktion und Medientechnik an der Fachhochschule Amberg-Weiden wurde am 09.10.2006 in der Fachhochschule Amberg-Weiden in Amberg und Weiden niedergelegt. Die Niederlegung wurde am 09.10.2006 durch Aushang bekannt gegeben. Tag der Bekanntgabe ist der 09.10.2006.

Anlage 1: Curriculare Struktur und Module 6 ECTS- Punkte SWS Grundlagen- und Basismodule 40 32 Mathematik für Medientechniker 10 8 Elektrotechnik 5 4 Grundlagen der digitalen Signalverarbeitung 5 4 Grundlagen der Medienproduktion und technik 10 8 Medienlehre und gestaltung 10 8 Modulgruppe Technik und oduktion audiovisueller Medien 30 24 Audiovisuelle Medien 5 4 TV-oduktion und-redaktion 5 4 Audioproduktion (Grundlagen) 5 4 Audioproduktion für Veranstaltungen 5 4 Content-Entwicklung für AV-Medien 5 4 Medienkonzepte und Mediendramaturgie 5 4 Modulgruppe Technik und oduktion computergestützter Medien 31 24 Einführung in die Informatik (ogrammierung) 10 8 Websysteme 5 4 Digitale Bildbearbeitung 8 6 Computergraphik und animation 8 6 Modulgruppe Content-Entwicklung und Mediengestaltung 20 16 Content-Entwicklung 10 8 2 Wahlpflichtmodule zur Content-Entwicklung und Mediengestaltung 10 8 ofilierungsmodule 26 20 Multimedia-Anwendungen und -projekte 16 12 Studiengangspezifische Wahlpflichtmodule 10 8 Schlüsselqualifikationsmodule 18 14 BWL und ojektmanagement 5 4 Englisch 3 2 Unternehmenskommunikation 5 4 Medienmarketing 5 4 axissemester 30 4 axissemester mit axisseminar 27 2 axisbegleitende Lehrveranstaltung 3 2 Bachelorabschluss 15 2 Bachelorarbeit mit Seminar 15 2 Summe 210 138

7 Anlage 2:Module, axissemester und Leistungsnachweise 1. Erster Studienabschnitt (1./2. Semester) Nr Modul ECTS - Punkte SWS Art und Dauer in Minuten 2) üfungen Zulassungsvoraussetzungen Art der Lehrveranstaltung Endnotenbildende studienbegleitende Leistungsnachweise 2) Notengewicht innerhalb der Fachnote Ergänzende Regelungen 1 Mathematik für Medientechniker 10 8 SU, Ü schrp 90 LN 2 Einführung in die Informatik 10 8 SU, Ü schrp 90 LN 3 Grundlagen der Medienproduktion und -technik 4 Medienlehre und gestaltung 5 Grundlagen der digitalen Signalverarbeitung 10 8 SU, Ü 10 8 SU, Ü 5 4 SU, Ü schrp 90 2 schrp 90 2 schrp 90 6 Elektrotechnik 5 4 SU, Ü schrp 90 LN 7 Websysteme 5 4 SU, Ü schrp 60 8 Englisch 3 2 SU, Ü Kl 60 Summe ECTS- Punkte / SWS 58 46

2. Zweiter Studienabschnitt (3./4. Semester) 8 Nr Modul ECTS - Punkte SWS Art und Dauer in Minuten 2) üfungen Zulassungsvoraussetzungen Art der Lehrveranstaltung Endnotenbildende studienbegleitende Leistungsnachweise 2) Notengewicht innerhalb der Fachnote Ergänzende Regelungen 9 Audiovisuelle Medien 10 Content- Entwicklung für AV-Medien 11 Audioproduktion (Grundlagen) 12 Audioproduktion für Veranstaltungen 13 Medienkonzepte und -dramaturgie 14 TV-oduktion und -Redaktion (TVP) 15 Digitale Bildbearbeitung 16 Content- Entwicklung 17 Multimedia- Anwendungen und -projekte I 18 1 Wahlpflichtmodul aus dem Angebot zur Content- Entwicklung und Mediengestaltung Summe ECTS- Punkte / SWS 8 6 SU, Ü 10 8 SU, Ü 8 6 SU, Ü 5 4 SU, Ü 61 48 schrp 90 schrp 60 schrp 90 schrp 60 schrp 60 schrp 90 (Veranstltg.) Kl 60 Kl u/o u/o mdlln

9 3. Dritter Studienabschnitt (5./6./7. Semester) Nr Modul ECTS - Punkte SWS Art und Dauer in Minuten 2) üfungen Notengewicht Zulassungsvoraussetzungen Art der Lehrveranstaltung Endnotenbildende studienbegleitende Leistungsnachweise 2) Ergänzende Regelungen 19 axissemester (MT5) mit axisseminar 20 axisbegleitende LV 21 Unternehmenskommunikation 22 1 Wahlpflichtmodul aus dem Angebot zur Content- Entwicklung und Mediengestaltung 23 Multimedia- Anwendungen und -projekte II 24 Computergraphik und -animation 25 Medienmarketing 26 Studiengangspezifische Wahlplichtmodule (SW) 27 BWL und ojektmanagement 28 Bachelorarbeit 12-29 Seminar Bachelorarbeit Summe ECTS- Punkte / SWS 3 2 SU, Ü Kl u/o u/o mdlln 5 4 SU, Ü schrp 60 5 4 SU, Ü 8 6 SU, Ü 8 6 SU, Ü, Kl u/o u/o mdlln Kl 60 5 4 SU, Ü Kl 60 10 8 SU, Ü Kl u/o u/o mdlln 5 4 SU, Ü Kl u/o 3 2 äsentationen 91 42 20-wöchige praktische Tätigkeit im Betrieb 27 2 axisprojekt ojektberichte, äsentationen Teilnahmenachweis 3) zusammen mit Nr. 17 eine Note 2) 3) Das Nähere wird im Studienplan bzw. Modulhandbuch festgelegt. In jedem einzelnen Leistungsnachweis muss mindestens die Note ausreichend erzielt werden. Die Feststellung der erfolgreichen Ableistung des axissemesters setzt die regelmäßige Teilnahme am axisseminar voraus.

10 Abkürzungen SU seminaristischer Unterricht schrp schriftliche üfung Ü Übung schrtp schriftliche Teilprüfung aktikum Kl Klausur S Seminar Studienarbeit SWS Semesterwochenstunden LN studienbegleitender Leistungsnachweis mdlp mündliche üfung mdlln mündlicher studienbegleitender Leistungsnachweis ZV Zulassungsvoraussetzung