Ausbildungsplan Gartenbauwerker Garten- und Landschaftsbau gemäß 6 der Verordnung über die Berufsausbildung von Behinderten im Gartenbau vom 02. November 2004 (SächsGVBl, Nr. 14, vom 30. Dezember 2004) für die/den Auszubildende/n Name, Vorname: Dauer der Ausbildung Verzeichnisnummer: vom: bis: Ausbildungsbetrieb Anschrift: Ausbilder: Name, Vorname Weiterer Ausbildungsbetrieb Anschrift: Ausbilder: Name, Vorname
Erklärungen zum betrieblichen Ausbildungsplan a) zu Beginn der Ausbildung Der Ausbildungsplan wurde zu Beginn der Ausbildung gemeinsam besprochen. Er wird im Ausbildungsnachweis des Auszubildenden eingeordnet. Ausbilders: b) am Ende des ersten Lehrjahres Der Ausbildungsplan wurde gemeinsam besprochen. Ausbilders: c) nach der Zwischenprüfung/am Ende des zweiten Lehrjahres Der Ausbildungsplan wurde gemeinsam besprochen. Ausbilders: d) vor Antragstellung auf Zulassung zur Abschlussprüfung Der Ausbildungsplan wurde gemeinsam besprochen. Ausbilders: e) Der Ausbildungsplan wurde eingesehen und bestätigt. Bildungsberaters:
Hinweise zur Arbeit mit dem Ausbildungsplan Rechtsgrundlage: 6 der Verordnung des Regierungspräsidiums Chemnitz über die Berufsausbildung Behinderter im Gartenbau Der Ausbildende hat unter der Zugrundelegung des Ausbildungsrahmenplanes für den Auszubildenden einen Ausbildungsplan zu erstellen. Der/Die Ausbildende hat für die Vermittlung aller Ausbildungsinhalte Sorge zu tragen. Der Ausbildungsplan bildet die Grundlage einer sachlich und zeitlich gegliederten Ausbildung. Aus ihm muss ersichtlich sein, welche der in der Ausbildungsordnung vorgeschriebenen Fertigkeiten und Kenntnisse dem/der Auszubildenden in welchem Ausbildungsjahr vermittelt werden. Dabei sind Wiederholungen und Übungen über den gesamten Zeitraum der Ausbildung vorgesehen. Bei einer verkürzten Ausbildungszeit sind alle Ausbildungsinhalte der drei Ausbildungsjahre zu vermitteln. Die genannten Fertigkeiten und Kenntnisse sind so zu vermitteln, dass der/die Auszubildende zur Ausübung einer beruflichen Tätigkeit befähigt wird. Diese Befähigung ist in der Zwischen- und Abschlussprüfung nachzuweisen. Können Ausbildungsinhalte nicht oder nicht vollständig vermittelt werden, ist durch entsprechende Ausbildungsmaßnahmen außerhalb der Ausbildungsstätte, Ausbildung im Verbund oder überbetrieblicher Ausbildung sicher zu stellen, dass Ausbildungslücken geschlossen werden können. Diese Ausbildungsinhalte sind im Ausbildungsplan besonders zu kennzeichnen. Fertigkeiten und Kenntnisse, die in den entsprechenden Ausbildungsjahren erworben werden sollen, sind durch einen Punkt gekennzeichnet. Vor bzw. zu Beginn der Ausbildung sind diese Punkte mit einem Schrägstrich zu versehen, wenn die jeweiligen Inhalte im Betrieb vermittelt werden können. Diese Punkte sind mit einem Kreuz zu versehen, wenn der/die Auszubildende die betreffenden Fertigkeiten und Kenntnisse erworben hat.
Berufliche Grundbildung Lfd. Ausbildungsinhalte Ausbildungsjahr Nr. Zu vermittelnde Fertigkeiten und Kenntnisse 1. 2. 3. 1. Der Ausbildungsbetrieb, betriebliche Zusammenhänge und Beziehungen 1.1 Berufsbildung a) Lern- und Arbeitsschwerpunkte sowie mögliche Leistungsziele und Perspektiven kennen b) Möglichkeiten der beruflichen Fortbildung kennen a) Gründzüge des Ausbildungsverlaufes kennen (Ausbildungsplan, Ausbildungsverordnung) 1.2 Aufbau und Organisation des Ausbildungsbetriebes a) Ausbildungsbetrieb als Lernort kennen b) Abhängigkeiten des Ausbildungsbetriebes von natürlichen und wirtschaftlichen Standortfaktoren kennen 1.3 Arbeits-, Sozial- und Tarifrechtliche Bestimmungen a) wesentliche Inhalte des Ausbildungsvertrages kennen b) Kenntnisse über gegenseitige Rechte und Pflichten aus dem Ausbildungsvertrag c) Überblick über die Grundlagen des Arbeits- und Tarifrechts haben d) Überblick über den Jugendarbeitsschutz haben e) Arbeitszeit- und Urlaubsregelungen, Kündigungsbestimmungen sowie Regelungen zum Mutterschutz und Behindertenrechts kennen 1.4 Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeit a) Gefahren im Ausbildungsbetrieb und deren Verhütung kennen (Flucht- und Meldewege) b) Verhalten bei Unfällen sowie Maßnahmen der Ersten Hilfe kennen c) Überblick über Brandschutzbestimmungen und Brandschutzgeräte im Arbeitsbereich haben d) Arbeitsschutzbestimmungen sowie die zuständige Berufsgenossenschaft kennen 1.5 Natürliche und betriebliche Abläufe 2. a) Witterungs- und Wachstumsabläufe beobachten und dokumentieren b) Arbeiten in Arbeitsschritte einteilen, geeignete Arbeitsverfahren auswählen und Arbeitsergebnisse kontrollieren Grundsätze des Natur- und Umweltschutzes sowie rationelle Energie- und Materialverwendung a) Bedeutung von Lebensräumen für Mensch, Tier und Pflanzen b) Bedeutung und Ziele des Natur- und Umweltschutzes kennen c) Mitwirkung bei Maßnahmen zur Vermeidung von Umweltbelastungen d) Abfallerfassung und Abfalltrennung durchführen e) zum sparsamen Gebrauch von Betriebsmitteln (Energie, Material) befähigen
Lfd. Ausbildungsinhalte Ausbildungsjahr Nr. Zu vermittelnde Fertigkeiten und Kenntnisse 1. 2. 3. f) heimische geschützte Pflanzen und ihre Standorte kennen 3. Böden, Erden und Substrate a) Mithilfe bei der Bestimmung von Bodenarten b) bei der Bodenbearbeitung und pflege mitwirken c) Böden, Erden und Substrate unterscheiden lernen d) Böden, Erden und Substrate verwenden, lagern und verbessern e) Mitwirken bei der Durchführung von Bodenproben f) Kompostierung 4. Grundlagen für die Kultur und Verwendung von Pflanzen a) Möglichkeiten der Pflanzenvermehrung kennen b) bei Arbeiten an und mit der Pflanze mitwirken c) bei der bedarfs- und zeitgerechten Bewässerung mitwirken 5. d) bei der bedarfsgerechten und umweltschonenden Düngung mitwirken e) belebte und unbelebte Schädigungen an Pflanzen feststellen f) bei Maßnahmen zum Schutz der Pflanzenbestände mitwirken g) Pflegemaßnahmen an Pflanzenbeständen durchführen Maschinen, Geräte und Betriebseinrichtungen, Materialien und Werkstoffe im Überblick a) Materialien und Werkstoffe nach ihrem Verwendungszweck einsetzen b) Maschinen, Geräte und Werkzeuge pflegen sowie bei ihrer Instandhaltung und ihrem Einsatz mitwirken c) Ordnung und Sauberkeit am Arbeitsplatz Fachrichtung Garten- und Landschaftsbau 1. Vorbereiten, Einrichten und Abwickeln von Baustellen a) Mitwirken beim Einrichten und Beräumen von Baustellen b) Sicherung vorhandener Vegetation c) vorhandene Vegetation für weitere Verwendung ausgraben, ballieren, einschlagen und wieder pflanzen d) Arbeiten laut Plan nach Anweisung ausführen einschließlich vermessen 2. Mitwirkung bei Erdarbeiten sowie Be- und Entwässerungsarbeiten a) Boden lagern, sichern und einbauen b) Mitwirken bei Bodenmodellierungen c) Gräben und Gruben ausheben und sichern d) Mitwirken beim Einbau von Be- und Entwässerungssystemen
Lfd. Ausbildungsinhalte Ausbildungsjahr Nr. Zu vermittelnde Fertigkeiten und Kenntnisse 1. 2. 3. 3. Herstellen befestigter Flächen a) Mitwirken beim Herstellen von Schutz-, Dicht, Trag- und Dränschichten b) Mitwirken beim Erstellen von Ausgleichs- und Deckschichten c) Mitwirken beim Bau von Wegedecken aus Natur- und Betonpflastersteinen sowie Plattenbelägen 4. Herstellen von Bauwerken in Außenanlagen a) Mitwirken beim verarbeiten Natursteinen und Betonfertigteilen b) Mitwirken beim Bau von Wasseranlagen unter Verwendung verschiedener Abdichtungen c) Mitwirken beim Ausstatten von Außenanlagen wie Pergolen, Zäunen, Rankvorrichtungen und Lärmschutzwänden 5. Ausführen von vegetationstechnischen Arbeiten a) Standorte für Gehölze vorbereiten und Pflanzungen durchführen b) Standorte zur Pflanzung von Stauden vorbereiten und Pflanzung durchführen c) Wechselpflanzungen durchführen d) Ansaatflächen für Rasen vorbereiten und Rasenansaat durchführen e) Mitwirken bei der Fertigstellungspflege f) Mitwirken bei der Pflege von landschaftsgärtnerischen Gesamtwerken Eine von diesen Vorgaben abweichende sachliche und zeitliche Gliederung der Berufsausbildung ist insbesondere zulässig, soweit betriebspraktische Besonderheiten dies erfordern; wenn ja, sind dazu für die jeweiligen Ausbildungsjahre entsprechende Hinweise bzw. Erläuterungen zu geben: Berufsausbildung außerhalb der Ausbildungsstätte Können Inhalte des Ausbildungsrahmenplanes nicht im Ausbildungsbetrieb vermittelt werden, können Ausbildungsmaßnahmen außerhalb der Ausbildungsstätte hier festgelegt werden. 1. Überbetriebliche Lehrgänge 1.Aj 2.Aj 3Aj Verwendung von Pflanzen Gartenbautechnik Mauerbau und Natursteinbearbeitung 2. Weitere Ausbildungsmaßnahmen außerhalb der Ausbildungsstätte