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Transkript:

Seite 1 von 5 Revision: 00 Hausordnung der Einrichtung für Eltern Name der Einrichtung: Lößnitzer Kinderland Anschrift des Trägers der Einrichtung: Elbtalkreis - Meißen e. V. Lößnitzer Kinderland 01445 Radebeul Tel. 0351 / 8301907 Gliederung: 1. Öffnungs- und Schließzeiten 2. Aufnahme 3. Bekleidung 4. Elternbeirat 5. Bringen und Abholen / Aufsichtspflicht 6. Organisation 7. Krankheiten und Fehlzeiten der Kinder 8. Betreuungszeit / Kündigung 9. Ordnung und Sauberkeit 10. Sicherheit / Türschließung 11. Unfall 12. Medikamente 13. Ruhephase 14. Wertsachen / Haftung 15. Veränderungen 1. Öffnungs-und Schließzeiten Unsere Einrichtung ist Montag bis Freitag von 6:00-17:00 Uhr geöffnet. 2. Aufnahme Die Vorbereitung Ihres Kindes auf den Aufenthalt bei uns beginnt mit einer stundenweisen Eingewöhnungszeit, an der ein Elternteil teilnehmen kann. Für den ersten Eingewöhnungsmonat wird eine grundsätzliche Betreuungszeit von 4,5-6 Stunden festgelegt dies resultiert aus anfänglich wenig und zunehmend mehr Betreuungsstunden während des ersten Monats. Ziel ist es, dass Ihr Kind nach 3-4 Wochen die für später angestrebte Betreuungszeit erreicht hat. 3. Bekleidung Die Kinder sollen zweckmäßig sowie der Witterung und Raumtemperatur angemessen gekleidet in die Kita kommen. Damit sich Ihr Kind bei uns wohlfühlen kann, benötigen wir einige Dinge für einen reibungslosen Tagesablauf: - Bettwäsche, Schlafzeug, evtl. Kuscheltier zum Schlafen - Wechselwäsche, trittsichere (passende!) Hausschuhe oder Sandalen, Gartenhose / Matschhose - Regenbekleidung, Gummistiefel - Sportbekleidung

Seite 2 von 5 Revision: 00 - Krippe: Nuckel bei Bedarf, Einwegwindeln, Pflegeutensilien - Frühstück und Vesper Um Verwechslungen zu vermeiden empfiehlt es sich, die Kleidungsstücke u.ä. zu kennzeichnen. 4. Elternrat In der Kita gibt es einen gewählten Elternrat. Er nimmt eine beratende Funktion wahr. Die Bildung, Zusammensetzung und Aufgaben des Elternbeirats sind durch die Grundsätze des Sächs.KitaG geregelt. Wir freuen uns sehr über engagierte und zugewandte Eltern, welche uns in unserer täglichen Arbeit unterstützen. 5. Bringen und Abholen / Aufsichtspflicht Die Erziehungsberechtigten übergeben zu Beginn der Betreuungszeit die Kinder persönlich der/dem Erzieher/in und holen es nach Beendigung dieser wieder ab. Für Kinder, die nicht persönlich übergeben werden, können wir nicht mit der Aufsichtspflicht garantieren. Unsere Aufsichtspflicht beginnt mit der Übernahme des Kindes und endet mit der Übergabe an die Erziehungsberechtigten. Wir bitten darum, dass Eltern nach Übernahme ihres Kindes das KiTa-Gelände in absehbarer Zeit (Zeitraum von etwa 15 Minuten) verlassen, da es sonst zu Irritationen bezüglich der Aufsichtspflicht kommen kann. Die Erziehungsberechtigten erklären bei der Aufnahme des Kindes in die Einrichtung schriftlich, wer außer Ihnen noch zur Abholung des Kindes berechtigt ist. Die Vollmachten können jederzeit schriftlich geändert werden. Es besteht keine Verpflichtung, die Kinder durch das Betreuungspersonal nach Hause zu bringen. Die Eltern sind verpflichtet, die Kinder nach der vereinbarten Betreuungszeit abzuholen (Krippe) bzw. abholen zu lassen (Kiga). Die Bringe- und Abholzeiten der Kinder werden von den Eltern / Erzieher/innen täglich dokumentiert. Für eine rechtssichere Gestaltung der Abholphase, möchte ich Sie darauf hinweisen, dass die vereinbarte Betreuungszeit nicht weiter ausgedehnt wird und Sie sich nicht länger als notwendig in der Einrichtung aufhalten. Gespräche sind auf den notwendigen Umfang zu reduzieren, da die/der Erzieher/in für weitere Kinder die Aufsichtspflicht hat. Für umfangreiche Elterngespräche können jederzeit Termine vereinbart werden. 6. Organisation Kinder, die mit frühstücken möchten, sollten bis 7:30 Uhr anwesend sein. Wir wollen den Tag gern in Ruhe mit einem gemeinsamen Frühstück beginnen und es ist nicht angenehm, wenn ständig Kinder dazu kommen bzw. Tür- und Angelgespräche die essenden Kinder in der Nahrungsaufnahme und Konzentration unterbrechen dies entspricht nicht unserer Vorstellung eines bewussten Mahls. Kinder, welche nicht mit uns frühstücken, sollten bitte erst 8.00 Uhr zur Gruppe stoßen. Die Angebote in den Gruppen beginnen um 9:00 Uhr. Es sind dann auch alle Kinder anwesend, die eine 6 Stundenbetreuung haben. Ab dieser Zeit sollte keiner mehr die Gruppe stören. Das gilt für uns als Erzieher/innen und auch für die Eltern. Eine entsprechende Information hängt an der Gruppentür. Können Sie diese Zeit nicht einrichten, müssen Sie mit Ihrem Kind warten, bis das Angebot vorbei ist oder Sie bringen es erst 10:00 Uhr.

Seite 3 von 5 Revision: 00 Da wir an der Einrichtung nur eine begrenzte Anzahl an Parkplätzen zur Verfügung haben, werden die Eltern gebeten auch entfernte Parkmöglichkeiten zu nutzen. Bitte beachten Sie die Vorschriften der Straßenverkehrsordnung. 7. Krankheiten und Fehlzeiten der Kinder Bei der Übergabe der Kinder an die/den Erzieher/in sind eventuelle Auffälligkeiten und Besonderheiten mitzuteilen. Bei auftretenden Veränderungen im Allgemeinzustand und Verhalten des Kindes entscheidet die/der Leiter/in oder Erzieher/in, ob das Kind weiterhin in der Einrichtung bleiben kann oder die Eltern informiert werden. In unklaren und lebensbedrohlichen Situationen wird sofort der Notdienst verständigt und anschließend die Eltern informiert. Bei allen auftretenden Krankheiten, die unter das Infektionsschutzgesetz fallen, müssen die Kinder einem Arzt vorgestellt werden. Eine Wiederaufnahme kann nur mit einer Bestätigung vom Arzt erfolgen. Das gilt auch für unklare Durchfälle, Erbrechen und Läuse. Alle ansteckenden Krankheiten sind in der Einrichtung meldepflichtig! Mit dem Betreuungsvertrag für das Kind wird den Erziehungsberechtigten das Infektionsschutzgesetz ( 34 Abs. 5 Seite 2) ausgehändigt. Bitte melden Sie Ihr Kind bis 14:00 Uhr für den Folgetag ab, wenn dieses die Einrichtung nicht besuchen wird. In dringenden Notfällen ist eine Abmeldung bis 7:00 Uhr am nächsten Tag noch möglich. Sollten Sie es einmal nicht schaffen, können Sie das Mittagessen für Ihr Kind abholen kommen; einen entsprechenden Behälter bitte mitbringen. Es wird dringend empfohlen, dass die Kinder während eines Kita-Jahres einen Jahresurlaub von mindestens 2 zusammenhängenden Wochen verbringen sollten auch die Kinder brauchen Urlaub, da so ein KiGa-Jahr ebenfalls physisch und psychisch schlaucht. 8. Betreuungszeit /Kündigung In persönlicher Absprache werden Ihre privaten Telefonnummern und die der Arbeitsstellen in den Unterlagen notiert, damit Sie zu jeder Zeit erreichbar sind. Änderungen der Betreuungszeit für den Folgemonat müssen bis zum 15. des laufenden Monats angezeigt werden. Festgelegte Betreuungszeiten sind immer für den gesamten Monat gültig. Ausnahmen sind nur in Absprache mit der/dem Leiter/in möglich, z.b. bei Trainingsmaßnahmen durch das Arbeitsamt oder bei unvorhersehbarer Arbeitsaufnahme. Ermäßigungen für Alleinerziehende und Geschwisterermäßigungen werden bei dem/der Leiter/in beantragt bzw. selbständig aktualisiert. Im Falle von nicht gemeldeten Geschwisterermäßigungen werden die ordnungsgemäßen Beträge nachberechnet! Der Betreuungsvertrag kann beiderseitig ordentlich mit einer Frist von 4 Wochen zum Monatsende gekündigt werden. Weitere Kündigungsgrundsätze können im Betreuungsvertrag nachgelesen werden. 9. Ordnung und Sauberkeit Wir möchten Sie bitten, auf die Kinder außerhalb des Gruppenzimmers zu warten und sich nicht während des Tagesablaufes in den Zimmern aufzuhalten. Ausgenommen sind Elternteile, deren Kinder in der Eingewöhnungsphase sind. Das Betreten der Gruppenzimmer, im Bedarfsfall, bitte stets ohne Straßenschuhe.

Seite 4 von 5 Revision: 00 In der Garderobe ist darauf zu achten, dass die Bekleidung des Kindes im dafür vorgesehenen Bereich untergebracht ist. Die Wechselwäsche ist regelmäßig zu kontrollieren. Dazu gibt es auch bei Bedarf Hinweise durch die/den Erzieher/in. In der Einrichtung und einschließlich des umfriedeten Außengeländes ist das Rauchen verboten((sächs. NSG vom 01.02. 2008). 10. Sicherheit/Türschließung Bitte achten Sie darauf, dass die Haustür und das Gartentor nach Betreten und Verlassen der Einrichtung geschlossen sind. Bitte lassen Sie Ihre Kinder nicht allein die Haustür und Gartentore öffnen! Die Türen der Garderoben müssen geschlossen werden, wenn sich dort weitere Kinder beim An- oder Ausziehen befinden. Bitte achten Sie darauf, dass Sie nur mit Ihrem eigenen Kind die Einrichtung/ das Gartengelände verlassen! Geben Sie diese Information auch an die Personen weiter, die zur Abholung Ihres Kindes beauftragt werden. Die Kinder werden beim Abholen von der/dem Erzieher/in verabschiedet und damit der abholenden Person übergeben. 11. Unfall Die Kinder sind über die Unfallkasse Sachsen unfallversichert. Bei den Kindern ist das Tragen von Schmuck (Ketten, Ringe, Armbänder, Anstecker, Ohrringe, Uhren u.a.) eine Unfallgefahr und kann zu Verletzungen führen. Während der Sportangebote muss jeglicher Schmuck abgelegt werden, das betrifft ggf. auch Haarschmuck (Spangen u.a.). Erkundigen Sie sich bei der/dem jeweiligen Gruppenerzieher/in, an welchem Tag die Kinder Sport haben. Wir empfehlen Ihnen, möglichst auf Schmuck bei den Kindern zu verzichten. Bitte achten Sie bei der Oberbekleidung der Kinder darauf, dass Schnüre und Schlaufen an Anoraks, Jacken oder Kapuzen und Hosen nur so lang sind, wie maximal benötigt wird. Es sind schon manche Unfälle durch solche Schnüre entstanden (hängen bleiben, aufhängen an Spielgeräten). Die/Der Erzieher/in ist befugt, Schmuck und Schnüre während des Kita-Aufenthalts der Kinder zu entfernen. 12. Medikamente Medikamente dürfen grundsätzlich nicht verabreicht werden. Ausnahmen regelt unser Standard Medikamentengabe. 13. Ruhephase Während der Mittagsruhe von 12:00 14:00 Uhr ist unsere Einrichtung geschlossen. Um die Ruhephase der Kinder nicht zu stören, sollten sie in dieser Zeit nicht abgeholt werden. Das Schlaf- und Ruhebedürfnis der Kinder wird respektiert und geschützt. 14. Wertsachen/Haftung Für alle mitgebrachten Bekleidungsstücke und Gegenstände, insbesondere mitgebrachtes Spielzeug wird durch die Kita keine Haftung übernommen. Die Benutzung von Handys während der Betreuungszeit ist nicht gestattet.

Seite 5 von 5 Revision: 00 15. Veränderungen Änderungen in der familiären Situation sowie Änderung der Anschrift, Arbeitsstelle oder bei Telefonnummern müssen der Leitung unverzüglich und unaufgefordert mitgeteilt werden.