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Transkript:

Sehr geehrter Kunde! Herzlichen Dank für Ihr Vertrauen, dass Sie uns durch die Zurateziehung unserer Bank zeigen. Wohnraumbeschaffung ist ein großes Vorhaben. Sorgfältige Planung, Information und fachkundige Beratung sind für das Gelingen entscheidend. Als Bauherr stürzen eine Menge Fragen auf Sie ein. In vielen Fragen ist es notwendig, Experten zu Rate zu ziehen, da man selbst nur einmal im Leben baut, und Fachleute die Erfahrung vieler Hausbauten einbringen können. "Guter Rat muss nicht teuer sein!" Als Ihre örtliche Hausbank wollen wir nachhaltig mit Ihnen zusammenarbeiten. Daher haben Sie die Garantie, dass wir uns um Ihre Zufriedenheit bemühen werden. Schlechte Mundpropaganda können wir uns nicht leisten. In vielen Fragen können Sie von unserer Erfahrung profitieren: 1. Allgemeines zum Bau 2. Finanzierungsfragen 3. Wohnbauförderung 4. Bausparkassen - Darlehen 5. Steuerfragen 6. Versicherungsfragen Die vorliegende Broschüre gibt Ihnen wertvolle Tipps, Anregungen und Informationen mit auf den Weg zu einem neuen Heim; ein ausführliches Beratungsgespräch mit den Wohnexperten Ihrer Raiffeisenkasse kann sie allerdings nicht ersetzen. Denn individuelle Fragen erfordern stets individuelle Lösungen. Reden und Rechnen Sie deshalb am besten rechtzeitig mit uns. Ihre Team der Raiffeisenbank Horitschon und Umgebung Beratungsstellen: Großwarasdorf, Kleinwarasdorf, Nebersdorf & Unterpetersdorf; Raiffeisenbank Horitschon und Umgebung reg.gen.m.b.h, 7312 Horitschon, Günserstraße 28 02610/42213

Allgemeines Wohnen gehört wie Essen und Trinken zu den Grundbedürfnissen des Menschen. 90 % der Österreicher wollen am liebsten in den eigenen 4 Wänden wohnen. Damit dieser Traum Wirklichkeit wird, sind zahlreiche wichtige Entscheidungen zu treffen. Sammeln Sie alle Rechnungen und Zahlungsbestätigungen! Legen Sie einen Ordner an, in dem Sie alle Unterlagen den Bau betreffend sammeln. Bei Anfragen bringen Sie diesen bitte mit. Fertigen Sie von allen Unterlagen immer eine Kopie an (Als unser Stammkunde können Sie alles zum Nulltarif bei uns kopieren lassen!). Wir werden Ihnen helfen, die für Sie günstigste Finanzierung zu finden, und unnötige Kosten zu vermeiden. Bleiben Sie aber bei Ihren Planungen realistisch und planen Sie Reserven für Unvorhergesehenes ein. Planen Sie bereits von Anfang an die komplette Finanzierung des Baues. Sollte Ihnen vor Fertigstellung des Hauses das Geld ausgehen, haben Sie ein nicht bezugsfertiges Haus, welches Ihnen Kosten verursacht und nicht genutzt werden kann. (Doppelte Kosten für alte Wohnung und Neue) Planen Sie nur soviel Kredit ein, wie Sie auch längerfristig verkraften können. Wir helfen Ihnen bei der Berechnung Ihres persönlichen Finanzierungsplanes. Für eine gesicherte Finanzierung Ihres Eigenheims empfehlen wir Eigenmittel in Höhe von 20 % bis 30 %. Ein Hausbau (-kauf) kann ruhig langfristig finanziert werden, da der Wert des Hauses auch für lange Zeit besteht. Da für die Wohnraumbeschaffung meistens größere Beträge gebraucht werden, kann man durch die längere Laufzeit auch eine vernünftige monatliche Rate errechnen. Da man Kreditraten für Baukredite (Schaffung von neuem Wohnraum & Wohnraumsanierung) bis zu 2.920,-- (5.840,-- bei Alleinverdienern) steuerlich nutzen kann, ist diese Art der Fremdfinanzierung besonders günstig, (siehe Punkt 5.) wenn man es richtig macht. Raiffeisenbank Horitschon und Umgebung reg.gen.m.b.h, 7312 Horitschon, Günserstraße 28 02610/42213

Allgemeines Zeitlicher Fahrplan: Zum Gelingen Ihres Vorhabens ist die zeitliche Koordination sehr wichtig. FINANZIERUNGSPLAN erstellen! (je früher desto besser) Nutzen Sie das Know How unserer Wohn-Beratung! Eine gute Finanzierung will vorbereitet sein. Die Wahl des richtigen Bauplatzes ist die erste schwere Entscheidung. Da die Eintragung des Eigentums im Grundbuch meist sehr lange dauert, sollten Sie zeitgerecht handeln. Bauausführung planen! (unter Berücksichtigung der örtlichen Bauvorschriften - Gemeindeamt erfragen) Widmen Sie der Planung ausreichend Zeit. Die Änderung eines Planes kommt billiger als bauliche Veränderungen. Planen Sie so früh als möglich bis ins Detail! Wie stellen Sie sich die Anordnung der Räume vor? Wie werden Sie diese einrichten? Welche Baumaterialien wollen Sie verwenden? Wie wollen Sie heizen? Legen Sie Wert auf die richtige Beleuchtung? Welche Bodenbelege bevorzugen Sie? usw. Bei der Gemeinde um Baubewilligung ansuchen. Wohnbauförderung beantragen! (eventuell um vorzeitigen Baubeginn ansuchen) ev. Zwischenfinanzierung beantragen. BAUBEGINN! ZUSICHERUNG DER LANDESREGIERUNG (In die Raika kommen!) Eintragung des Schuldscheines im Grundbuch. Auszahlung des Darlehens je nach Baufortschritt; Endauszahlung erfolgt erst nach Benützungsbewilligung der Gemeinde (25 %); Damit die Rückzahlungen steuerlich genutzt werden können, müssen Sie die Darlehen in voller Höhe mit Rechnungen beim Finanzamt geltend machen (7 Jahre aufheben). Raiffeisenbank Horitschon und Umgebung reg.gen.m.b.h, 7312 Horitschon, Günserstraße 28 02610/42213

Allgemeines Prüfen Sie, bevor Sie ein Grundstück kaufen... ob es sich bei diesem Grundstück um Bauland handelt, d.h. liegt bereits eine Bauplatzwidmungserklärung vor, oder ist diese ohne besondere Schwierigkeiten zu erlangen (erkundigen Sie sich beim zuständigen Gemeindeamt und der Grundverkehrskommission) ob es Beschränkungen durch Natur- und Landschaftsschutz, durch Bodenbeschaffenheit, Grundwasserspiegel, Hochspannungsleitungen, Bergbau, etc. gibt, ob wichtige Bauauflagen wie Grenzabstände, Baufluchtlinien oder Geschosszahl bestehen, ob die Lage des Grundstückes zur Himmelsrichtung (Besonnung) Ihren Vorstellungen entspricht und die Geruchs- und Lärmbelästigungen zumutbar sind, die Lage bzw. die Entfernung des Grundstückes zum Arbeitsplatz, Schule, öffentlichen Verkehrsmitteln, Einkaufsquellen (Infrastruktur), ob die Zufahrtsmöglichkeit über öffentliches Gut oder Privatgrundstücke führt, ob Anschlussmöglichkeiten für Gas, Wasser, Strom, Telefon und Abwasserbeseitigung bestehen bzw. welche Leistungen mit den Aufschließungskosten verbunden sind, ob der Kaufpreis ortsüblich ist, die Höhe der Aufschließungskosten, ob das Grundstück frei von Belastungen (Hypotheken, Servitute) ist. Erwerb des Grundstückes Zum vollen Eigentumserwerb ist die Errichtung eines Kaufvertrages und die Eintragung des Eigentumsrechtes im Grundbuch erforderlich, wobei Sie ein Rechtsanwalt oder Notar vor materiellem Schaden - Formfehler, Nebenabreden, etc. - bei der Vertragserstellung bewahren wird. Raiffeisenbank Horitschon und Umgebung reg.gen.m.b.h, 7312 Horitschon, Günserstraße 28 02610/42213

Allgemeines Planung Als glücklicher Eigentümer eines Grundstücks sollten Sie sich weiterhin intensiv mit der Planung befassen, denn: Je länger und gründlicher man ein Haus plant, desto schneller und wirtschaftlicher wird es gebaut. Nur durch Ihren persönlichen Einfluss auf die Einrichtungs- und Planungsdetails wird Ihr zukünftiges Eigenheim ein Spiegel Ihrer Persönlichkeit. Ziehen Sie nach Ihren ersten Überlegungen einen Fachmann - Architekt, Baumeister, Baustoffhändler - zu Rate, der Ihnen bei der Projektierung bzw. Realisierung Ihres Bauvorhabens hilft. Prüfen Sie aber nochmals, bevor Sie den Entwurf genehmigen, die Zusammenstellung des Raumprogrammes, die Größe und Lage der Räume, die Verteilung auf die einzelnen Stockwerke, die Orientierung nach den Himmelsrichtungen und (wenn möglich) ob die geplante Innenausstattung der Anzahl der zukünftigen Bewohner des Hauses und deren Lebensgewohnheiten entsprecht. Haben Sie alle Fragen im Kreise Ihrer Familie ausführlich diskutiert, überlegt und eine Einigung erzielt, dann "laden Sie Ihre Planungssorgen beim Architekten ab." Ansuchen um Baubewilligung bzw. Baufreigabe Die gesetzliche Voraussetzung zum Beginn der Bauarbeiten ist das Vorhandensein einer rechtskräftigen Baubewilligung bzw. Baufreigabe, die nur aufgrund eines Ansuchens des Bauherrn und eines behördlichen Verfahrens erteilt werden kann. Für die Durchführung des baubehördlichen Verfahrens sind ein Ansuchen um Baubewilligung, die Einreichpläne, eine Baubeschreibung und ein Grundbuchsauszug bei der zuständigen Baubehörde vorzulegen. Das Gesuch um Baubewilligung kann vom Bauwerber der Baubehörde (Gemeindeamt oder Magistrat) schriftlich überreicht oder dort mündlich zu Protokoll gegeben werden. Die Baubeschreibung gibt über die Art der Ausführung Auskunft und enthält Namen und Anschrift des Planverfassers und Bauführers. Der aktuelle Grundbuchsauszug zeigt die Eigentumsverhältnisse des Grundstückes auf. Wenn es sich um ein Bauvorhaben auf fremdem Grund handelt, muss die Einwilligung des Grundbesitzers vorliegen. Das Ansuchen um Erteilung der Baubewilligung und aller erforderlichen Beilagen ist stempelpflichtig. Genaue Details über das Ansuchen zur Erteilung der Bewilligung erfahren Sie im Gemeindeamt bei der monatlich stattfindenden Bauberatung (Siehe Gemeindeaushang!). Terminvereinbarung nicht vergessen! Raiffeisenbank Horitschon und Umgebung reg.gen.m.b.h, 7312 Horitschon, Günserstraße 28 02610/42213

Allgemeines Baubewilligung Abhängig vom Bauvorhaben gibt es unterschiedliche Verfahren, um zu einer Baubewilligung zu gelangen. Genauere Informationen darüber sind bei der Baubehörde = Gemeinde zu erfragen. Handelt es sich um den Bau eines Einfamilienhauses und bringen die Grundstücksnachbarn keine Einwände zum Bauvorhaben vor, sodass sie die Baupläne ohne Einwände unterfertigen, ist im Normalfall kein Lokalaugenschein notwendig. Außerdem prüft der für die Baubehörde zuständige bautechnische Sachverständige die Pläne auf Einhaltung der Bestimmungen der Bauordnung. Es empfiehlt sich daher, schon vorher, in der Planungsphase, mit dem Sachverständigen Kontakt aufzunehmen und das Vorhaben mit ihm zu besprechen. Die Baubehörde 1. Instanz hat dann aufgrund des Ergebnisses des Verfahrens über das Bauansuchen zu entscheiden und im Falle der Erteilung der Baubewilligung einen Bescheid zu erlassen, in dem allfällige Auflagen zur Erfüllung gesetzlicher oder technischer Vorschreibungen enthalten sein müssen. Der Bescheid wird zwei Wochen nach Zustellung rechtskräftig. Gegen die Versagung der Baubewilligung ist das Rechtsmittel der Berufung innerhalb von zwei Wochen nach Zustellung des anzufechtenden Bescheides zulässig. Baubeginn Vor Zusicherung einer allfälligen Wohnbauförderung darf mit dem Bau nur mit schriftlicher Bewilligung der Landesregierung begonnen werden! Benützungsbewilligung Nach Beendigung der Bauarbeiten ist um eine Benützungsbewilligung anzusuchen. Diesem Antrag sind Kaminbefund, Kanalbefund und eventuell Bestandspläne in dreifacher Ausfertigung beizufügen. Raiffeisenbank Horitschon und Umgebung reg.gen.m.b.h, 7312 Horitschon, Günserstraße 28 02610/42213

Grundsätzliches zum Thema: Finanzierungsfragen Der erste Schritt bei der Finanzplanung ist jedenfalls die Ermittlung der Gesamtkosten! Versuchen Sie dabei realistische Zahlen zu ermitteln und rechnen Sie noch 20 % dazu. Das ist nämlich jener Prozentsatz um den sich private Bauherren im Schnitt verschätzen. Bei nicht akutem Wohnbedarf ist "zuerst Sparen und dann Kredit" sicher der richtige, weil billigere Weg. Eigenkapital von ca. 20-30 % der Gesamtbaukosten würden aber schon die optimalen Voraussetzungen für eine gesicherte Finanzierung darstellen. Nicht immer sind alle Wünsche an Wohnqualität und -komfort auch finanzierbar. Seriöse Beratung zielt deshalb stets auf ein vernünftiges Verhältnis zwischen Einkommenshöhe und der zu erwartenden monatlichen Belastung ab. Weiters ist zu bedenken, dass zu den Finanzierungskosten einer Wohnung oder eines Hauses noch die laufenden Betriebskosten hinzukommen. Ein maßgeschneiderter Finanzierungsplan berücksichtigt dies. Seine Konstruktion hängt davon ab, ob Sie Alleinverdiener sind, Kinder haben, ob Sie mittelfristig mit einem Vermögenszuwachs etwa durch eine Erbschaft oder mit höherem Familieneinkommen rechnen dürfen und vieles mehr. Die Finanzierung des Baues oder Kaufes einer Wohnung soll: möglichst leicht überschaubar sein Ihre persönlichen Verhältnisse berücksichtigen alle möglichen Förderungen beinhalten trotz der Belastung durch etwaige Darlehensrückzahlungen noch finanzielle Freiräume ermöglichen Ihnen und Ihrer Familie zusätzlich Schutz gegen alle Risken des Lebens bieten. Raiffeisenbank Horitschon und Umgebung reg.gen.m.b.h, 7312 Horitschon, Günserstraße 28 02610/42213

Grundsätzliches zum Thema: Finanzierungsfragen Wir wollen Ihnen anhand einiger Beispiele zeigen, wie die Finanzierung eines Hausbaues ausschauen könnte. Im Anschluss können Sie, am besten mit Hilfe unseres Beraters Ihren eigenen Finanzierungsplan aufstellen. B E I S P I E L E Die nachfolgenden Beispiele gehen immer davon aus, dass die Herstellungskosten für das Haus 200.000,-- betragen. Der Bauwerber und seine Gattin sind 27 Jahre, verheiratet und haben 2 Kinder. Weiters steht Ihm ein Einkommen von 2.500,-- netto zur Verfügung. Alleinverdiener Das Bankdarlehen wurde mit 6 % Zinsen gerechnet. (Aktuelle Kondition erfragen!) Bei der Kreditversicherung handelt es sich um eine reine Ablebensversicherung RV370 (Laufzeit 20 Jahre). Wobei das Leben des Bauwerbers und dessen Gattin, und nur der Teil eines Bauspar- bzw. Bankdarlehens versichert ist. Eine ärztliche Untersuchung und normaler Gesundheitszustand wurde vorausgesetzt. Invalidität wurde mitversichert. Alternativ empfehlen wir den Abschluss einer Er- und Ablebensversicherung. Die Prämie ist etwas höher. Dafür bekommt man am Ende der Laufzeit etwas zurück. Bei der Berechnung der monatlichen Belastung handelt es sich um Annäherungs- und Durchschnittswerte. Beim Landesdarlehen wurde nicht berücksichtigt, dass sich nach 10 Jahren die Rückzahlungen erhöhen. Beim Bauspardarlehen wurde vorausgesetzt, dass der Bauherr rechtzeitig die Finanzierung (2-3 Jahre vor Baubeginn) vorbereitet hat, und durch Einzahlung von Eigenmittel auf den Bausparvertrag sich das Recht auf ein Darlehen erworben hat. (SPT 04 = 50 % Eigenmittel, Laufzeit rd. 21 Jahre) Unterschiedlich sind jeweils die Voraussetzungen, wie dieses Vorhaben finanziert werden soll. Beispiel 1. Finanzierung ohne Eigenmittel mit Landesförderung, Bauspardarlehen und Bankdarlehen. Beispiel 2. Finanzierung mit 20 % Eigenmittel und Landesförderung und Bauspardarlehen. Beispiel 3. Finanzierung mit 20 % Eigenmittel, Bauspardarlehen und Bankkredit ohne Landesförderung. Raiffeisenbank Horitschon und Umgebung reg.gen.m.b.h, 7312 Horitschon, Günserstraße 28 02610/42213

Finanzierungsfragen Beispiel 1: Finanzierung ohne Eigenmittel mit Landesförderung, Bauspardarlehen und Bankdarlehen. Art der Mittelaufbringung HÖHE MON. RATE Landesförderung 85.000,-- 70,90 Bauspardarlehen ca. 21 Jahre 80.000,-- 438,00 Bankkredit 20 Jahre 35.000,-- 253,15 Ablebensversicherung VS 130 TEur & UI ca. 25 Jahre 36,75 Summe der monatlichen Aufwendungen 798,80 Beispiel 2: Finanzierung mit 20 % Eigenmittel und Landesförderung und Bauspardarlehen. Art der Mittelaufbringung HÖHE MON. RATE Eigenmittel 20 % 40.000,-- 0,00 Landesförderung 85.000,-- 70,90 Bauspardarlehen ca. 21 Jahre 75.000,-- 410,60 Ablebensversicherung VS 90 TEur & UI ca. 25. Jahre 26,00 Summe der monatlichen Aufwendungen 507,50 Beispiel 3: Finanzierung mit 20 % Eigenmittel, Bauspardarlehen und Bankkredit, ohne Landesförderung. Art der Mittelaufbringung HÖHE MON. RATE Eigenmittel 20 % 40.000,-- 0,00 Bauspardarlehen ca. 21 Jahre 150.000,-- 820,60 Bankkredit 10.000,-- 73,50 Ablebensversicherung VS 160 TEur & UI ca. 25. Jahre 44,80 Summe der monatlichen Aufwendungen 938,90 Über die steuerlichen Möglichkeiten sind hier keine Berechnungen angestellt. Raiffeisenbank Horitschon und Umgebung reg.gen.m.b.h, 7312 Horitschon, Günserstraße 28 02610/42213

Finanzierungsfragen Eine möglichst objektive Übersicht über die zur Verfügung stehenden Mittel ist immer eine gute Grundlage für richtige Entscheidungen. Mein FINANZIERUNGSPLAN Gesamtkosten Aufbringung dieser Kosten Kreditbetrag Mon. Rate Öffentliche Förderungsmittel Bauspardarlehen + Raiffeisen Bankkredit + Sonstiges + Eigenmittel + eigene Leistungen + Kreditversicherung + Steuerersparnis % Progression - Gesamtbelastung = Mein monatliches Nettoeinkommen derzeit Kreditart Kredithöhe Mon.Rate WBFD 10.000,-- 9,00 Bankkredit bei 6 % 20 Jahre 10.000,-- 73,65 Bankkredit bei 6 % 15 Jahre 10.000,-- 89,85 Bauspardarlehen (VS TEUR 14) ca.21 Jahre 10.000,-- 55,35 Bauspardarlehen (VS TEUR 14) ca.25 Jahre 10.000,-- 49,15 Ablebensversicherung Rai370 & UI 10.000,-- ca. 15. Jahre 4,10 Raiffeisenbank Horitschon und Umgebung reg.gen.m.b.h, 7312 Horitschon, Günserstraße 28 02610/42213

Finanzierungsfragen Die Zwischenfinanzierung mit dem Raiffeisen Bau Plus Konto Da ja gleich nach Baubeginn oft große Rechnungen ins Haus stehen, kommt es vor, daß die Eigenmittel bald aufgebraucht sind, aber die diversen Darlehen (Bausparen, Wohnbauförderung, usw.) noch nicht zur Verfügung stehen. Hier hilft das Raiffeisen Bau Plus Konto mit Kreditrahmen zu besonders günstigen Konditionen!! Alle mit den Baumaßnahmen zusammenhängenden Gutschriften bzw. Zahlungen können über dieses Konto geführt werden. Das Raiffeisen Wohnkonto wird so zur zentralen Drehscheibe Ihres Bauvorhabens und schafft Flexibilität und Preisvorteil. Sie können damit Preisnachlässe ausnutzen und Preiserhöhungen abfangen. Wenn Sie Ihre Rechnungen prompt zahlen können, müssen die Handwerker nicht lange auf ihr Geld warten und werden eher zu Skonti und Rabatten bereit sein. Baumeister EIGENMITTEL Dachdecker BAUSPAR DARLEHEN RAIFFEISEN WOHN-KREDIT Installateur GEFÖRDERTE KREDITE Elektriker Raiffeisenbank Horitschon und Umgebung reg.gen.m.b.h, 7312 Horitschon, Günserstraße 28 02610/42213

Wohnbauförderung Die Wohnbauförderung im Burgenland: Für Eigenheime - Ein- und Zweifamilienhäuser: Neubauten (Darlehen) Umfassende Sanierung (Darlehen) Wohnhausankauf (Darlehen) Fertigstellung, Zubau (Darlehen) Sanierung - Einzelmaßnahmen (Darlehen) Darlehen für Alternativenergieanlagen (nicht rückzahlbare Beiträge) Eigenmittelersatzdarlehen (Genossenschaftswohnung) (Darlehen) Damit Sie in den Genuss einer Förderung kommen, müssen Sie ein schriftliches ANSUCHEN an das Amt der Landesregierung schicken. Die nötigen Formblätter bekommen Sie im Gemeindeamt, bei der Landesregierung selbst oder bei uns in der Raiffeisenbank. Selbstverständlich sind wir Ihnen auch gerne beim Ausfüllen des Ansuchens behilflich. Das Land Burgenland fördert die Schaffung bzw. Sanierung von Wohnraum durch Gewährung von zinsengünstigen Darlehen bzw. nicht rückzahlbaren Beiträgen. Die Auflistung der Bedingungen aller Förderungsmöglichkeiten würde den Rahmen dieser Broschüre sprengen. Selbstverständlich informieren wir Sie gerne in einem persönlichen Gespräch über die genauen Bedingungen aller oben angeführten Förderungs-möglichkeiten. Zeitlicher Ablauf Die Frage, wann man um ein gefördertes Darlehen ansuchen soll, ergibt sich aus folgenden Überlegungen: Vom Ansuchen bis zur Bewilligung und Auszahlung können ca. 1-2 Jahre vergehen Das Ansuchen muss in den meisten Fällen vor Baubeginn eingebracht werden Für die Antragstellung muss die baubehördliche Abwicklung abgeschlossen sein und es müssen die genehmigten Unterlagen aufliegen. Raiffeisenbank Horitschon und Umgebung reg.gen.m.b.h, 7312 Horitschon, Günserstraße 28 02610/42213

Wohnbauförderung Im Folgenden sollen nur die wichtigsten Punkte des Wohnbauförderungsdarlehens auszugsweise dargestellt werden und stellen keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Nähere Informationen erhalten Sie in der Broschüre der Burgenländischen Landesregierung bzw. in den Antragsformularen. Allgemeines Die Wohnbauförderung ist eine soziale Einrichtung, deren Ziel und Aufgabe es ist, den Sozial- und Einkommensschwächeren Personen die Möglichkeit zu eröffnen, ihren dringenden Wohnbedarf abzudecken. Begünstige Personen sind, die dringenden Wohnbedarf haben. Ein bestehender Wohnsitz ist grundsätzlich nach Fertigstellung und Bezug des geförderten Objektes aufzugeben, sofern er nicht als Pendlerunterkunft anerkannt wird. über ein Einkommen bis zu höchstens folgenden Obergrenzen verfügen: Personen Haushaltseinkommen/netto 1 29.000,-- 2 43.000,-- 3 47.000,-- 4 51.000,-- Je weitere Person im Haushalt erhöht sich das zulässige Haushaltseinkommen um 5.090,00 österreichische Staatbürger oder Gleichgestellte sind. Darlehenhöhe in Euro NEUBAU UMFASSENDE SANIERUNG WOHNHAUS- KAUF Grundbetrag 40.000,-- max. 40.000,-- 50 % max. 40.000,-- 50 % Kindersteigerung pro Kind 11.000,-- 11.000,-- 11.000,-- BASISFÖRDERUNG 70 % der Gesamtkosten 70 % der Gesamtsanierungskosten 70 % der Kosten förderbaren Kaufpreises Sozialzuschlag bis 15.000,-- 15.000,-- 15.000,-- Ökozuschlag bis 17.000,-- 27.000,-- --- Ortskernzuschlag 10.000,-- 10.000,-- 10.000,-- 50,-- x m² bis Behindertenzuschlag bis 15.000,-- --- --- höchstmögliche GESAMTFÖRDERUNG 90 % der Gesamtkosten 90 % der Gesamtsanierungskosten 90 % des förderbaren Kaufpreises Gesamtbaukosten für Neubau 1.200,-- pro m² 1.200,-- x m² Raiffeisenbank Horitschon und Umgebung reg.gen.m.b.h, 7312 Horitschon, Günserstraße 28 02610/42213

Übersicht Bgld. Wohnbauförderung Alternativenergieanlagen Sanierung - Einzelmaßnahmen Wohnhausankauf Umfassende Sanierung Neubauten Förderung in Form eines Darlehens Förderung In Form nicht rückzahlbarer Beiträge 30 % der Gesamtinvestitionen max. 3.700,-- mögliche Zuschläge Kindersteigerungsbetrag möglich (unter 16 Jahre) Sozialzuschlag möglich; (Pro Kopfeinkommen unter 765,--) Öko- bzw. Energiezuschlag möglich (Gutachten einholen) Ortskernzuschlag möglich Behindertenzuschlag möglich Darlehensbedingungen Darlehenslaufzeit 32,5 Jahre jährliche Verzinsung: 0,5 % vom 1. bis 10 Jahr 1,5 % vom 11. bis 22,5 Jahr und 3,0 % vom 23. bis 32,5 Jahr Annuitätenzahlung in Halbjahresraten: vom 1. bis 10. Jahr 1 % des Darlehensbetrages vom 11. bis 22,5 Jahr 3,5 % des Darlehensbetrages und vom 23. bis 32,5 Jahr 7,74 % des Darlehensbetrages Sicherstellung Grundbuch Auszahlung nach Baufortschritt: 40 % Keller, 60 % Rohbau mit Dacheindeckung, 75% bei Fertigstellung des erweiterten Rohbaues, 25% nach Vorlage der Benützungsfreigabe. Auszahlung nach Baufortschrittsmeldung des Gemeindeamtes (Rohbau mit Dacheindeckung) Darlehenslaufzeit 10 Jahre (Darlehenshöhe 50 % der Gesamtkosten max. 40.000,--) Verzinsung 1,5% Sonstiges: Genehmigung zum vorzeitigen Baubeginn notwendig Baubewilligung vor mindestens 20 Jahren erteilt Ansuchen kann nach Fertigstellung eingebracht werden. Auszahlung des Förderbeitrages nach Zusicherung Unterlagen, die grundsätzlich einem Darlehensansuchen anzuschließen sind: aktueller Grundbuchsauszug von der Bauliegenschaft Bauplan, Baufreigabe, Baubeschreibung, ev. Baubewilligungsbescheid mit Vermerk Baufreigabe bzw. Baubewilligung Bauplan, Baufreigabe, Baubeschreibung, ev. Baubewilligungsbescheid mit Vermerk Baufreigabe bzw. Baubewilligung oder gemeindeamtlich bestätigter Bestandsplan und Anführung der Nutzfläche und Nachweis der k-werte der zu sanierenden Bauteile. gemeindeamtlich bestätigter Bestandsplan unter Anführung der Raumnutzung und Nutzfläche Berechnung der Energiekennzahl (nur für Gewährung des Energiesparzuschlages) Bestätigung der Gemeinde betreffend das zu fördernde Objekt und den Förderungswerber (Formblatt) ev. Abbruchbewilligung Staatsbürgerschaftsnachweis (Kopie) bzw. Nachweis betreffend die Gleichstellung eines nicht österr. Staatbürgers Geburtsurkunde(n) der im gemeinsamen Haushalt lebenden Kinder (Kopie) Nachweis über das Haushaltseinkommen aller im gemeinsamen Haushalt lebenden Personen (Jahresnettoeinkommen des letzten Kalenderjahres - Jahreslohnbestätigung) Promesse über ev. Im Finanzierungsplan angeführten Darlehen detaillierte Kostenvoranschläge von hiezu befugten Gewerbetreibenden detaillierte Kostenvoranschläge von befugten Gewerbetreibenden oder sald. Originalrechnungen (nicht älter 6 Mon.) saldierte Originalrechnungen (nicht älter 6 Mon.) Rechtskräftiger Kaufvertrag in Original oder beglaubigter Abschrift gemeindeamtliche Bestätigung betr. den gegenwärtigen ortsüblichen m² Preis der gekauften Liegenschaft Flüssigmachung nach Anschluss der Sanierungsmaßnahmen Wasserrechtliche Bewilligung (falls erforderlich) Genehmigung der BEWAG für den Netzparallelbetrieb (nur bei Photovoltaikanlagen) Abnahmeprotokoll der konzessionierten Installations- oder Erzeugerfirma und bei Solaranlagen ein Foto Raiffeisenbank Horitschon und Umgebung reg.gen.m.b.h, 7312 Horitschon, Günserstraße 28 02610/42213

Bauspardarlehen Baugeld ab 3 bis max. 6 % Jeder dritte österreichische Bausparer nützt die große Erfahrung von Raiffeisen. Schon mehr als 1.2oo.ooo Raiffeisen Bausparer schätzen Ertrag und Sicherheit. 1.2oo.ooo zufriedene Kunden sind unsere beste Empfehlung! Ideal wäre es, wenn wir die Finanzierung des Bauvorhabens ca. 3 Jahre vor Baubeginn mit Abschluss eines Bausparvertrages einleiten könnten. Für Darlehenswünsche bis 22.000,-- gibt es das Schnelle Bauspardarlehen. Dieser Tarif ist vor allem für jene Bausparer konzipiert, die für kleinere Bau- oder Renovierungsvorhaben rasch ein Darlehen beanspruchen wollen und an einer schnellen Rückzahlung interessiert sind. Welche Vorteile bietet ein Raiffeisen Bauspardarlehen? Garantierter Darlehensanspruch Günstige Sofortfinanzierung Rasche und unbürokratische Abwicklung Niedrige Rückzahlungsraten, je nach Art des gewählten Tarifs & Laufzeit - (ab 49,15 pro 10.000,--) Individuelle Laufzeiten: 10 bis 30 Jahre Garantiert gleichbleibende Rückzahlungsraten während der gesamten Laufzeit - unabhängig von Schwankungen des Geldmarktes Steuerliche Vorteile durch Absetzbarkeit der Rückzahlungsraten bei Schaffung von neuem Wohnraum und Sanierungsmaßnahmen Berechnungshilfen: Tarif & Vertragssumme Darlehenbetrag LAUFZEIT Rückzahlung SPT/JPT VS TEUR 14.000,-- 1o.ooo,-- ca. 21 Jahre rd. 55,35 *SPT/JPT VS TEUR 14.000,-- 1o.ooo,-- ca. 25 Jahre rd. 49,15 das schnelle Bauspardarlehen 1o.ooo,-- ca. 10 Jahre rd. 100,00 * bei 1,5-facher Bewertungsziffer Raiffeisenbank Horitschon und Umgebung reg.gen.m.b.h, 7312 Horitschon, Günserstraße 28 02610/42213

Steuer Stand April 2011 Der Staat fördert im Rahmen der Sonderausgaben unter bestimmten Voraussetzungen die Wohnraumschaffung (auch die Sanierungsmaßnahmen an bestehendem Wohnraum), wenn Sie weniger als 36.400,-- Jahreseinkommen beziehen. (bis zu 670,-- Steuerrückvergütung jährlich möglich!) Als Sonderausgaben werden anerkannt: Beiträge / Prämien zu freiwilligen (Kranken, Unfall-, Lebens,..) -versicherungen Beiträge zur Schaffung, Errichtung, Sanierung von Wohnraum Aufwendungen für den Erwerb von Genußscheinen und jungen Aktien Derzeit gilt ein gemeinsamer Sonderausgabenrahmen von 2.920,-- jährlich; ( 5.840,-- wenn Alleinverdienerabsetzbetrag zusteht) zusätzlich: Kirchenbeiträge bis 100,-- und Steuerberatungskosten; Sonderausgaben müssen den Betrag von 240,-- (= automatisch berücksichtigte Sonderausgabenpauschale) übersteigen. Seit 1.1.96 werden von den geltend gemachten Sonderausgaben 25 % steuerwirksam. Zur Durchführung der Arbeitnehmerveranlagung (in diesem Zuge werden Sonderausgaben geltend gemacht) benötigen Sie nur das am Finanzamt erhältliche Formular L1 (liegt auch bei uns auf) und die Belege, die Ihre Aufwendungen bestätigen. Werden Beträge für die Schaffung von Wohnraum geltend gemacht, brauchen Sie auch das "Beiblatt" (dem ersten Antrag eine Kopie der Baubewilligung beilegen!). Achtung: Mit der Erteilung der Benützungsbewilligung durch die Gemeinde können Sie keine Rechnungen mehr geltend machen, da für das Finanzamt der Bau abgeschlossen ist. Wenn Sie für die Realisierung Ihres Bauvorhabens Kredite aufnehmen, können Sie aber die Kreditrückzahlungen auf die Dauer dieser Kredite geltend machen. (Rechnungen und Belege für Darlehen bei Hausbauten müssen nicht sofort eingeschickt werden. Sie müssen aber 7 Jahre aufgehoben werden und in voller Höhe des beantragten Darlehens vorhanden sein.) Setzen Sie sich mit uns in Verbindung damit wir über Ihre persönlichen Möglichkeiten reden können, denn hier gemachte Angaben wurden stark verkürzt! Raiffeisenbank Horitschon und Umgebung reg.gen.m.b.h, 7312 Horitschon, Günserstraße 28 02610/42213

Meine Versicherung Unsere Versicherungsberatung umfasst zwei Bereiche: 1. Die Person des Bauherren 2. Das Eigenheim Das letzte was Sie brauchen können, sind böse Überraschungen! Überlegen Sie sich daher genau, welchen Versicherungsschutz Sie sich leisten wollen? Das Ziel muss es sein, vor allem die existenzgefährdenden Risiken zu versichern! (z.b. Wenn jemand durch einen Unfall drei Tage im Krankenstand ist, und dafür vielleicht 50,-- Taggeld kassiert, ist das nett, aber sicher nicht existenzgefährdend. Wenn allerdings eine Invalidität eintritt, und vielleicht die Erwerbsfähigkeit beeinträchtigt wird, sollte man ausreichend vorgesorgt haben. Es kostet übrigens weniger das Invaliditätsrisiko zu versichern, weil dieser Fall - Gott sein Dank - nicht so oft eintritt.) Versicherungsverträge sind voll mit juristischen Formulierungen und somit schwer verständlich. - Nehmen Sie sich Zeit für ein ausführliches Gespräch und machen Sie sich selbst ein Bild! Überprüfen Sie von Zeit zu Zeit Ihre Versicherungspolizzen, ob der Versicherungsschutz noch zeitgemäß ist! Bevor Sie sich für Ihre Versicherung entscheiden, sollten Sie sich über folgende Fragen im Klaren sein: Ist die Betreuung auf die gesamte Laufzeit gesichert? Habe ich zu meinem Berater das nötige Vertrauen? Ist er verlässlich und in angemessener Zeit erreichbar? Raiffeisenbank Horitschon und Umgebung reg.gen.m.b.h, 7312 Horitschon, Günserstraße 28 02610/42213

Meine Person Meine Absicherung Wer sich auf das Abenteuer Hausbau einlässt, sollte soweit als möglich auch auf das Unvorhersehbare vorbereitet sein! Was würden Sie z.b. tun, wenn das Einkommen, auf das Sie Ihre Kredite ausgerichtet haben, plötzlich ausbleibt? Wie würden Sie das Haus fertig stellen, wenn Ihre Arbeitskraft ausfällt? Würden Sie den Rohbau verkaufen wollen? Wo würden Sie dann wohnen? Wie würden Sie die eventuell vorhandenen Kredite bedienen wollen? Sicherlich ist noch dazu das Risiko während der Bauzeit höher als sonst, denn oft werden Arbeiten zum ersten Mal verrichtet, deren Gefährlichkeit man gar nicht abschätzen kann. In diesem Zusammenhang geben wir zu bedenken, dass Sie auf Ihrer eigenen Baustelle Privatperson sind, und somit von der gesetzlichen Unfallversicherung im Schadensfalle keine Leistung bekommen. Lassen Sie sich einmal von uns errechnen, was Sie im Falle des Falles von der gesetzlichen Vorsorge bekommen! Und entscheiden Sie selbst ob Sie dieses Risiko tragen wollen. Wir können Ihnen völlig unverbindlich auch ausrechnen mit wie viel Aufwand Sie dieses Risiko abdecken können. Dass Hausfrauen keine gesetzliche Versicherung haben, und dass es hier sehr preiswerte Möglichkeiten der Risikoabdeckung gibt, sollten Sie unbedingt berücksichtigen!! Es gibt heute viele Möglichkeiten alle Risken abzudecken. Ihre Wertvorstellungen und Ihre finanziellen Möglichkeiten bestimmen welche Versicherung für Sie in Frage kommt. VERSICHERUNGSSCHUTZ - STEUERSPAREN - VERMÖGENSBILDUNG Im Idealfall bekommen Sie alles unter einen Hut! Raiffeisenbank Horitschon und Umgebung reg.gen.m.b.h, 7312 Horitschon, Günserstraße 28 02610/42213

Meine Person Meine Absicherung Es kann immer etwas Unvorhergesehenes passieren, man muss nicht einmal selber schuld sein. Gegen die finanziellen Folgen eines Schicksalsschlages kann man sich aber versichern. Im Falle der Invalidität kann man Sozialhilfeempfänger sein, oder man hat das Geld um sich die beste Hilfe leisten zu können. Wenn der Partner verstirbt, kann das finanzielle Chaos ausbrechen, oder man hat Reserven um den erworbenen Lebensstandard zu erhalten. Welche dieser Probleme könnte im Ernstfall für Sie zutreffen? plötzlicher Verdienstentgang kostspielige Genesung Kreditrückzahlungen Fixkosten fürs Wohnen (Heizen, Strom, usw.) Lebensumstellung Invaliditätsschutz! Schon ab 20,00 pro Monat können Sie das Invaliditätsrisiko bei Freizeitunfällen bis zu 300.000,-- versichern. Verschiedene Tarife ermöglichen eine Anpassung an Ihre individuellen Wünsche. Lassen Sie sich Ihre persönliche Vorsorge ausrechnen. Ablebensschutz! Von der einfachen Lebensversicherung bis zur umfassenden Bündelversicherung gibt es viele Möglichkeiten, die keinen Wunsch unerfüllt lassen. Versicherungsschutz: Die Höhe der Versicherung sollte so bemessen sein, dass zumindest die Kredite abgedeckt sind. Wenn es die finanziellen Möglichkeiten zulassen, empfehlen wir eine langfristige Er- und Ablebensversicherung mit Kapitalbildung, die eventuell auch zur Pensionsvorsorge dient. Um die für Ihre Bedürfnisse richtige Versicherung zu finden bedarf es eines persönlichen Beratungsgesprächs. Raiffeisenbank Horitschon und Umgebung reg.gen.m.b.h, 7312 Horitschon, Günserstraße 28 02610/42213

Mein Zuhause Eigenheim und Wohnung Prüfen Sie Ihren Versicherungsschutz! Jeder der sich ein Haus geschaffen hat, möchte es natürlich vor Zerstörung schützen. Sollte das Unvermeidliche passieren, dann sollten Sie versichert sein! Schenken Sie Ihrer Versicherung für Haus & Wohnungsinhalt entsprechende Aufmerksamkeit. Im Schadensfall soll es keine Überraschungen geben. Sparen Sie nicht am falschen Platz! Ob die Versicherung bezahlt und wie hoch die Leistung ist, ist durch Gesetze geregelt. (Allgemeine Versicherungsbedingungen, ABGB usw. schützen den Versicherungsnehmer) VERSICHERUNGSUMFANG EIGENHEIM Feuer Blitzschlag (direkt & indirekt) Absturz von Luft- oder Raumfahrzeugen Sturm, Schneedruck, Schneerutsch, Felssturz, Steinschlag, Erdrutsch, Hagel Leitungswasser Schäden durch unbekannte Fahrzeuge Haftpflicht für Haus- und Grundbesitz Hundehaftpflicht für 1 Hund Rohbauschutz mit Bauherrenhaftpflicht Aufräumungs-, Abbruch-, Feuerlösch-, etc. Basis -Katastrophenhilfe (Hochwasser, etc.) Schäden durch Niederschlagswasser WOHNUNG Feuer Blitzschlag (direkt & indirekt) Sturm, Schneedruck, Schneerutsch, Felssturz, Erdrutsch, Hagel Einbruchdiebstahl und Beraubung Vandalismus Leitungswasser Glasbruch Privat- & Sporthaftpflicht Weltweit Kühlgut Basis -Katastrophenhilfe (Hochwasser, etc.) Schäden durch Niederschlagswasser Weitere Leistungen auf Anfrage! Produktmerkmale Das Problem der "Unterversicherung" wird mit der Raiffeisen Eigenheimversicherung ein für allemal beseitigt. Anstelle der Versicherungssumme gilt die Höchsthaftungssumme, bis zu der die Schäden ersetzt werden. Versichert ist der Wiederbeschaffungswert und nicht der Zeitwert Ihres Hauses, wenn es innerhalb von 3 Jahren wieder errichtet wird. Wenn man nicht gerade ein Jurist ist, tut man sich sicher schwer die einzelnen Versicherungsbedingungen zu durchschauen. Versuchen Sie sich trotzdem ein Bild über den Versicherungsumfang Ihrer Versicherung zu machen! (Beratung!!) Was gehört zum Gebäude und was zum Wohnungsinhalt? Beides versichern! Beachten Sie bitte, dass Vorsatz & grob fahrlässige Handlungen, Krieg, & Kernenergie nicht versicherbar sind. Sie müssen bemüht sein, Schäden zu vermeiden. Wenn Sie Ihre Versicherungsprämie bei uns monatlich mit Abbuchungsauftrag zahlen, dann zahlen Sie trotzdem keinen Groschen (Unterjährigkeitszuschlag) mehr!!!. Handwerker Soforthilfe! 0800/22 55 88 Raiffeisenbank Horitschon und Umgebung reg.gen.m.b.h, 7312 Horitschon, Günserstraße 28 02610/42213

Neubau - Rohbauversicherung Mein Zuhause Eigenheim und Wohnung Bevor Sie noch mit dem Aushub des Kellers beginnen sollten Sie schon versichert sein! (Danach hat man andere Probleme!) Der Rohbauschutz ist gratis!! Sicherheit vom ersten Spatenstich an. Selbst wenn Sie eine Arbeit von einem Meister durchführen lassen tragen Sie als Bauherr das Risiko für das, was auf der Baustelle passiert. Für Schäden, die anderen zugefügt werden, ist der Bauherr schadenersatzpflichtig, nicht der Bauausführende. Der Bauherr kann sich bestenfalls nachher regressieren, wenn da etwas zum Holen ist. Teure Jahre vor Gericht können vergehen. Bauvollendung bzw. vorzeitige Benützungsnahme an die Versicherung melden! Beispiel Prämienberechnung Aus der Wohnfläche und der Art der Bauausführung (Keller, Stockwerke, Mansarde) errechnet man, wie hoch die Höchsthaftungssumme mindestens sein muss und wie hoch die Prämie ist. (Nebengebäude wie Garage bis 35 m² sind kostenlos mitversichert) Beispiel: Ein Einfamilienhaus mit 90 m²keller ebenerdig mit 100 m² Wohnnutzfläche soll versichert werden. Selbstbehalt mit ca. 120,--, Ständig bewohnt, Prämien inkl. Versicherungsteuer, 10 Jahre Vertragslaufzeit, Monatsprämie mit Leitungswasser Vollschutz Mein Zuhause - Mein Angebot = m 2 Ebenerdig m 2 Keller = m 2 Mansarde m 2 Stockwerke m² Nebengebäude wenn über 35 m² = Selbstbehalt Eigenheim = Selbstbehalt Wohnung EIGENHEIM WOHNUNG Prämie Höchsthaftungssumme EIGENHEIM 320.820,00 25,20 WOHNUNG 122.240,00 12,01 Monatsprämie gesamt 37,21 Höchsthaftungssumme Prämie mit erweiterte Leitungswasser Ort & Datum Ihr Berater: Raiffeisenbank Horitschon und Umgebung reg.gen.m.b.h, 7312 Horitschon, Günserstraße 28 02610/42213

Persönliche Notizen Diese Broschüre stellt keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Die Haftung wird ausgeschlossen. Sie wurde mit dem Wissenstand April 2011 erstellt. Für weiter Auskünfte und Erklärungen stehen wir Ihnen gerne jederzeit zur Verfügung: Auf Ihren Besuch freuen sich die Mitarbeiter der Raiffeisenbank Horitschon und Umgebung 7312 Horitschon, Günserstraße 28 02610/42213 Bankstellen: Großwarasdorf, Kleinwarasdorf, Nebersdorf, Unterpetersdorf