Nutzungsordnung für das Notebook-Netz am Gymnasium Veitshöchheim



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Transkript:

Nutzungsordnung für das Notebook-Netz am Gymnasium Veitshöchheim 2006 11 12 1 Allgemeines Das Notebook-Netz und das Internet dienen der Arbeit im Unterricht. Der Erfolg des Gesamtsystems hängt von dem verantwortungsvollem Umgang jedes einzelnen damit ab. Das Gymnasium Veitshöchheim hat deshalb die vorliegende Benutzerordnung für das Notebook-Netz verabschiedet. Die Benutzung der Infrastruktur setzt voraus, dass diese Nutzerordnung von jedem Benutzer sowie deren Erziehungsberechtigten vorher schriftlich anerkannt wird (vgl. Erklärung im Anhang). Nachfolgende Regelungen gelten für die Benutzung des Notebook-Netzes im Rahmen des Unterrichts, der Gremienarbeit und zur Festigung der Medienkompetenz außerhalb des Unterrichts. Das Notebook-Netz im Gymnasium Veitshöchheim ist nach dem LeanLAN-Konzept (schlankes Netzwerk) aufgebaut. Dies bedeutet: Reduzierung des zeitlichen Aufwands für Administration, Wartung und Pflege im Notebook-Netzwerk auf das erforderliche Minimum. Daher erfordert es ein hohes Maß an Eigenverantwortung und Gemeinschaftsgeist. Nach einer Erstinvestition von Geld seitens des Sachaufwandsträgers und vielen unentgeltlichen Stunden für die Mitarbeit bei der Erstellung der Erstkonzeption seitens der Schule, muss sich das Notebook-Netz nun finanziell über eine Elternbeteiligung tragen. Auf dem lokalen Gerät (Notebook) haben die Schüler alle Rechte. Durch ein optimiertes Sicherungskonzept werden die daraus entstehenden Risiken für den ordnungsgemäßen Gebrauch minimiert. Die Schüler haben die Möglichkeit, den Auslieferungsstand mit allen schulisch notwendigen Softwareprodukten schnell selbst wieder herzustellen. 1

2 Regeln für jede Nutzung Benutzer, Computername und Passwörter Die Schüler sind mit dem Login admin auf ihrer Maschine Administrator. Beim ersten Login gibt sich admin ein Passwort und benennt den Computernamen um in genx.nachn-vo, wobei x durch die jeweilige Generation zu ersetzen ist. In Pausen und Zwischenstunden ist das Notebook zu sperren. Für unter der Nutzerkennung erfolgte Handlungen wird automatisch der zu diesem Zeitpunkt angemeldete Benutzer verantwortlich gemacht. Deshalb muss das Passwort vertraulich gehalten werden. Das Ändern des Computernamens und das Arbeiten unter einem fremden Passwort ist verboten. Verhalten in den Notebookzimmern Bei der Arbeit im Netz ist darauf zu achten, dass die Daten anderer Personen nicht gelöscht werden und keine zusätzliche Arbeit entsteht. Essen und Trinken ist in den Räumen mit Computern nicht gestattet. Datenschutz und Datensicherheit Das Notebooknetz ist ein offenes Netz, das heißt dass keine Maßnahmen (z.b. Firewall) innerhalb des Notebooknetzes zum Schutz der persönlichen Daten auf den Geräten ergriffen wurden. Dies bedeutet insbesonders, dass Sorge zu tragen ist, dass die Firewall am Gerät an ist, der Virenschutz aktuell ist (wie voreingestellt) und keine Freigaben lokal auf dem Notebook erfolgen. Somit besteht kein Rechtsanspruch gegenüber der Schule auf Schutz persönlicher und individueller schulischer Daten im Notebooknetzwerk vor unbefugten Zugriffen. Für die Sicherung persönlicher Daten auf den persönlichen Geräten sowie im Notebooknetz (z.b. Austausch-Ordner) sind die Benutzer/innen selbst verantwortlich. Eine Geheimhaltung von Daten, die über das Internet übertragen werden, kann nicht gewährleistet werden. Es besteht kein Rechtsanspruch gegenüber der Schule auf Schutz solcher Daten vor unbefugten Zugriffen. Die Schule ist in Wahrnehmung ihrer Aufsichtspflicht berechtigt, den Datenverkehr zu speichern und zu kontrollieren. Eingriffe in die Hard- und Softwareinstallation Veränderungen der Installation des Notebooknetzwerkes sind untersagt. 2

Softwareinstallationen auf dem eigenen Gerät sind möglich. Eigenverantwortliches Arbeiten ist ausdrücklich erwünscht, da die Funktionalität der schulischen Umgebung zu jeder Zeit durch das Datensicherungskonzept vom Schüler selbständig durchgeführt werden kann. Anschließen von externer Hardware (USB-Platte, Drucker,...) ist grundsätzlich erlaubt. Nutzung von Informationen aus dem Internet Der Internet-Zugang darf ausschließlich für schulische Zwecke genutzt werden. Als schulisch ist auch ein elektronischer Informationsaustausch anzusehen, der unter Berücksichtigung seines Inhalts und des Adressatenkreises mit der schulischen Arbeit im Zusammenhang steht. Das Herunterladen von Anwendungen ist nur mit Einwilligung der Aufsichtspersonen zulässig. Es wurde im Notebook-Netz der Internetfilter times for kids implementiert, er wird gemäß den Jugendschutzbestimmungen konfiguriert. Dennoch gilt: Die gesetzlichen Bestimmungen insbesondere des Strafrechts, Urheberrechts und des Jugendschutzrechts sind zu beachten. Es ist verboten, pornographische, gewaltverherrlichende oder rassistische Inhalte aufzurufen, zu speichern oder zu versenden. Werden solche Inhalte versehentlich aufgerufen, ist die Anwendung zu schließen und, falls Schüler/innen die Nutzer sein sollten, der Aufsichtsperson Mitteilung zu machen. Die Schule ist nicht für den Inhalt der über ihren Zugang abrufbaren Angebote Dritter im Internet verantwortlich. Im Namen der Schule dürfen weder Vertragsverhältnisse eingegangen noch ohne Erlaubnis kostenpflichtige Dienste im Internet benutzt werden. Bei der Weiterverarbeitung von Daten aus dem Internet sind insbesondere Urheber- oder Nutzungsrechte zu beachten. Der Internetzugang wird über den Beitrag der Eltern finanziert. Dem Finanzierungskonzept zugrunde gelegt ist, dass eine T DSL6000 Leitung für schulische Zwecke bei 80 bis 90 zahlenden Teilnehmern ausreicht. Versenden von Informationen Werden Informationen versandt, geschieht dies unter Beachtung der allgemein anerkannten Umgangsformen. Die Veröffentlichung von Internetseiten der Schule bedarf der Genehmigung durch die Schulleitung. Für fremde Inhalte ist insbesondere das Urheberrecht zu beachten. So dürfen zum Beispiel digitalisierte Texte, Bilder und andere Materialien nur mit Erlaubnis der Urheber in eigenen Internetseiten verwandt werden. Der Urheber ist zu nennen, wenn dieser es wünscht. Das Recht am eigenen Bild ist zu beachten. Die Veröffentlichung von Fotos und Schülermaterialien im Internet ist i. d. R. nur mit der Genehmigung der Schülerinnen und Schüler sowie im Falle der Minderjährigkeit ihrer Erziehungsberechtigten gestattet. Ge- 3

nerell bedürfen Bild und Tonaufzeichnungen im Schul- und Unterrichtsbereich sowie deren Veröffentlichung der Genehmigung durch die Schulleitung. 3 Ergänzende Regeln für die Nutzung außerhalb des Unterrichts Nutzungsberechtigung Außerhalb des Unterrichts kann im Rahmen der medienpädagogischen Arbeit ein Nutzungsrecht gewährt werden. Alle Nutzer werden über diese Nutzungsordnung unterrichtet. Die Nutzer/innen sowie im Falle der Minderjährigkeit ihre Erziehungsberechtigten versichern durch ihre Unterschrift (siehe Anlage), dass sie diese Ordnung anerkennen. Dies ist Voraussetzung für die Nutzung. 4 Erklärung Die folgende Erklärung ist für Ihre Unterlagen bestimmt, das beigefügte Duplikat am Ende leiten Sie bitte unterschrieben an die Schule zurück. Auf die Nutzungsvereinbarung für die Computer der Gymnasium bin ich hingewiesen worden. Mit den festgelegten Regeln bin ich einverstanden. Mir ist bekannt, dass die Schule den Datenverkehr protokolliert und durch Stichproben überprüft. Sollte ich gegen die Nutzungsregeln verstoßen, verliere ich meine Nutzungsberechtigung und muss gegebenenfalls mit Ordnungsmaßnahmen und Schadenersatzansprüchen rechnen. Bei Verstoß gegen gesetzliche Bestimmungen sind zivil- oder strafrechtliche Folgen nicht auszuschließen. Dieses Dokument wird nach der Unterzeichnung Teil der Schülerakte. Name des Nutzers in Druckschrift: Klasse / Kurs: Ort und Datum: 4

Unterschrift der Schülerin, des Schülers: Unterschrift eines Erziehungsberechtigten: 5 Schlussvorschriften Zuwiderhandlungen gegen diese Nutzungsordnung können neben dem Entzug der Nutzungsberechtigung schulordnungsrechtliche Maßnahmen zur Folge haben. Veitshöchheim, den 2006 11 12 gez. OStD Dieter Brückner (Schulleiter) 5

Erklärung Kopie zur Zurückleitung an die Schule Auf die Nutzungsvereinbarung für die Computer der Gymnasium bin ich hingewiesen worden. Mit den festgelegten Regeln bin ich einverstanden. Mir ist bekannt, dass die Schule den Datenverkehr protokolliert und durch Stichproben überprüft. Sollte ich gegen die Nutzungsregeln verstoßen, verliere ich meine Nutzungsberechtigung und muss gegebenenfalls mit Ordnungsmaßnahmen und Schadenersatzansprüchen rechnen. Bei Verstoß gegen gesetzliche Bestimmungen sind zivil- oder strafrechtliche Folgen nicht auszuschließen. Dieses Dokument wird nach der Unterzeichnung Teil der Schülerakte. Name des Nutzers in Druckschrift: Klasse / Kurs: Ort und Datum: Unterschrift der Schülerin, des Schülers: Unterschrift eines Erziehungsberechtigten: 6