BONITÄTSABHÄNGIGE SCHULDVERSCHREIBUNG

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Transkript:

Produktinformationsblatt über Finanzinstrumente nach Wertpapierhandelsgesetz Dieses Dokument gibt Ihnen einen Überblick über wesentliche Eigenschaften dieses Wertpapiers. Insbesondere erklärt es die Funktionsweise und die Risiken. Bitte lesen Sie die folgenden Informationen sorgfältig, bevor Sie eine Anlageentscheidung treffen. Dieses Produkt ist nur für Anleger geeignet, die über entsprechende Kenntnisse in kreditereignisabhängigen Schuldverschreibungen verfügen. BONITÄTSABHÄNGIGE SCHULDVERSCHREIBUNG AUF METRO AG WKN: SE8E9T ISIN: DE000SE8E9T7 Handelsplatz: Stuttgart (Freiverkehr), Frankfurt (Freiverkehr) Emittentin (Herausgeberin der Bonitätsabhängigen Schuldverschreibung): SG Issuer, garantiert durch Société Générale (Kreditinstitut, www.societegenerale.com) Produktgattung: Bonitätsabhängige Schuldverschreibung 1. PRODUKTBESCHREIBUNG / FUNKTIONSWEISE Allgemeine Darstellung der Funktionsweise Diese Bonitätsabhängige Schuldverschreibung ist eine kreditereignisabhängige Inhaberschuldverschreibung der Société Générale auf Metro AG (Referenzschuldner) mit fester Verzinsung. Sie hat eine feste Laufzeit und wird am 10.07.23 fällig (Rückzahlungstermin). Die Zinszahlung sowie die Höhe der Rückzahlung hängen im Wesentlichen vom Nichteintritt eines die Zahlungsfähigkeit (Bonität) des Referenzschuldners beeinträchtigenden Umstands (Kreditereignis) ab. Tritt während des Kreditereigniszeitraums beim Referenzschuldner kein Kreditereignis ein, so erfolgt an den entsprechenden Zinszahltagen eine Zinszahlung in Höhe des für die jeweilige Zinsperiode festgelegten Zinssatzes p.a. auf den Nominalbetrag und die Anleihe wird am Rückzahlungstermin zum Nominalbetrag zurückgezahlt. Tritt während des Kreditereigniszeitraums beim Referenzschuldner ein Kreditereignis ein, so fallen die Zinszahlungen ab der Zinsperiode, in der das Kreditereignis eingetreten ist, vollständig und die Rückzahlung teilweise oder vollständig aus. Die Anleihe wird vorbehaltlich einer Verschiebung von bis zu 140 Geschäftstagen am Rückzahlungstermin zurückgezahlt. Der Rückzahlungsbetrag entspricht dann nicht dem Nominalbetrag, sondern hängt vom festgestellten Restwert ab, der unter dem Nominalbetrag liegen wird und auch null betragen kann. Für den Anleger wäre in diesem Fall der Verlust des eingesetzten Kapitals die Folge. Der Eintritt eines Kreditereignisses wird durch ein von der International Swaps and Derivatives Association (ISDA, www.isda.org) errichtetes Komitee festgestellt. Der Anleger übernimmt sowohl das Bonitätsrisiko der Emittentin als auch dasjenige des Referenzschuldners. Als Gegenleistung für die Übernahme dieser Risiken erhalten Anleger die Chance auf eine Zinszahlung, die einen Zinsaufschlag (Risikoprämie) im Vergleich zu einer Anleihe der Emittentin ohne Bezugnahme auf das Bonitätsrisiko des Referenzschuldners beinhaltet. Ansprüche aus der Referenzverbindlichkeit stehen dem Anleger nicht zu. Markterwartung Die Bonitätsabhängige Schuldverschreibung richtet sich an Anleger, die davon ausgehen, daß im Kreditereigniszeitraum beim Referenzschuldner kein Kreditereignis eintritt und die am Ende der jeweiligen Zinsperiode einen festen Zinsertrag erzielen möchten. 2. PRODUKTDATEN Referenzschuldner Metro AG Zeichnungsperiode Währung der Bonitätsabhängigen Schuldverschreibung Währung der Referenzverbindlichkeit EUR EUR Emissionstag 26.05.17 Valuta (Zeitpunkt der Belastung) Emissionspreis Kreditereigniszeitraum Zinszahltage Letzter Zinszahltag und Rückzahlungstermin 26.05.17 Zinsperiode 100,00% des Nominalbetrags Kleinste handelbare Einheit Nominalbetrag 10.000,00 EUR Börsennotierung Zinszahlung p.a. 1,50% auf den Nominalbetrag Erster Börsenhandelstag Letzter Börsenhandelstag 21.04.17-19.05.17 Ortszeit 12:00 Uhr Frankfurt am Main (Zeichnung auch über Börsen Stuttgart und Frankfurt) 20.03.17-04.07.23 (jeweils einschließlich) (1) 10.07.17 (2) 10.07.18 (3) 10.07.19 (4) 10.07.20 (5) 12.07.21 (6) 11.07.22 10.07.23 ab dem 26.05.17 (einschließlich) bis zum ersten Zinszahltag (einschließlich) sowie während jedes folgenden Zeitraumes ab einem Zinszahltag (einschließlich) bis zum jeweils darauf folgenden Zinszahltag (einschließlich) 10.000,00 EUR Stuttgart (Freiverkehr), Frankfurt (Freiverkehr) 26.05.17 30.06.23 Preisstellung Prozentnotierung BONITÄTSABHÄNGIGE SCHULDVERSCHREIBUNG Seite 1

Geschäftstagekonvention Der Zinszahltag ist nicht maßgeblich für die Bestimmung der jeweiligen Zinsperiode. Fällt ein Zinszahltag auf einen Tag, der kein Geschäftstag ist, so wird der Zinszahltag auf den nächstfolgenden Geschäftstag verschoben. Die Anzahl der Zinstage in der Zinsperiode ändert sich hierdurch nicht. Kreditereignis Insolvenz Zahlungsstörung Restrukturierung Beinhaltet alle Formen von Insolvenz-, Konkurs-, Liquidations-, Vergleichsverfahren sowie den Eintritt der Zahlungsunfähigkeit, Überschuldung oder von Vollstreckungshandlungen in das Vermögen des Referenzschuldners, beispielsweise in Folge der Nichterfüllung von Zahlungsverpflichtungen. Der Begriff beinhaltet somit neben deutschen Insolvenzverfahren auch entsprechende Verfahren in anderen Ländern. Liegt vor, wenn Zahlungsverpflichtungen gegenüber Gläubigern, aus Verbindlichkeiten wie beispielsweise Anleihen, Schuldscheinen oder Krediten, nicht ordnungsgemäß, nicht rechtzeitig oder überhaupt nicht erfüllt werden. Beinhaltet jegliche Form einer Umstrukturierung von Zahlungsverpflichtungen, beispielsweise aus Verbindlichkeiten wie Anleihen, Schuldscheinen oder Krediten. Dazu zählen u.a. eine nicht vertragliche Reduzierung von Zins- oder Kapitalbeträgen oder eine zeitliche Verschiebung von Terminen für Zins- oder Kapitalzahlungen sowie eine Änderung der Rangfolge, in der Gläubiger im Falle einer Insolvenz ihr Kapital zurückerhalten. Des Weiteren zählt auch die Änderung der Währung der Zahlungsverpflichtung zu den Restrukturierungen. In der Regel wird eine solche Umstrukturierung bei einem in finanziellen Schwierigkeiten befindlichen Schuldner erfolgen. 3. RISIKEN Die nachstehenden Risiken können dazu führen, daß der Anleger einen Verlust erleidet. Im ungünstigsten Fall erleidet der Anleger einen Totalverlust des eingesetzten Kapitals und erhält keine Zinszahlung. Referenzschuldner- / Bonitätsrisiko Der Anleger trägt das Risiko eines Kreditereignisses beim Referenzschuldner während des Kreditereigniszeitraums. Tritt ein Kreditereignis ein, wird die Anleihe am Rückzahlungstermin nicht zum Nominalbetrag, sondern in Abhängigkeit des Restwerts zurückgezahlt. Der Restwert wird unter dem Nominalbetrag liegen und kann auch null betragen. Im ungünstigsten Fall erleidet der Anleger einen Totalverlust des eingesetzten Kapitals. Emittenten- / Bonitätsrisiko Anleger sind dem Risiko ausgesetzt, daß die Emittentin ihre Verpflichtungen aus der Bonitätsabhängigen Schuldverschreibung - beispielsweise im Falle einer Insolvenz (Zahlungsunfähigkeit / Überschuldung) oder einer behördlichen Anordnung von Abwicklungsmaßnahmen nicht erfüllen kann. Eine solche Anordnung durch die Abwicklungsbehörde kann im Falle einer Bestandsgefährdung der Emittentin auch im Vorfeld eines Insolvenzverfahrens ergehen. Dabei stehen der Abwicklungsbehörde umfangreiche Eingriffsbefugnisse zu. Unter anderem kann sie die Ansprüche der Anleger bis auf Null herabsetzen. Es ist aber auch möglich, daß eine solche Anordnung im Falle einer Bestandsgefährdung der Garantin gegen die Garantin ergeht. In diesem Fall sind Anleger dem Risiko ausgesetzt, daß die Emittentin ihre Verpflichtungen aus der Bonitätsabhängigen Schuldverschreibung nicht mehr erfüllen kann, da die Behörde die Ansprüche der Emittentin gegenüber der Garantin bis auf Null herabsetzen kann. Die Emittentin wiederum wird gemäß der Anleihebedingungen ihre Verpflichtungen gegenüber den Anlegern entsprechend herabsetzen. Ein Totalverlust des eingesetzten Kapitals ist möglich. Die Bonitätsabhängige Schuldverschreibung unterliegt als Schuldverschreibung keiner Einlagensicherung. Risiken zum Laufzeitende Liegt der Rückzahlungsbetrag unter dem Erwerbspreis der Bonitätsabhängigen Schuldverschreibung, erleidet der Anleger einen Verlust. Die Emittentin kann die Laufzeit der Bonitätsabhängigen Schuldverschreibung um bis zu 140 Tage über den Rückzahlungstermin hinaus verlängern, um den Eintritt eines Kreditereignisses während des Kreditereigniszeitraums oder den Restwert im Hinblick auf ein Kreditereignis zu ermitteln. Kommt es dadurch zu einer Verzögerung von Zins- oder Rückzahlung, erhält der Anleger hierfür keine Verzinsung oder sonstige Entschädigung. Preisänderungsrisiko während der Laufzeit Der Anleger trägt das Risiko, daß der Wert der Bonitätsabhängigen Schuldverschreibung während der Laufzeit insbesondere durch die nachstehenden marktpreisbestimmenden Faktoren nachteilig beeinflußt wird und auch deutlich unter dem Erwerbspreis liegen kann. Marktpreisbestimmende Faktoren während der Laufzeit Insbesondere folgende Faktoren können wertmindernd auf die Bonitätsabhängige Schuldverschreibung wirken: eine Verschlechterung der Bonität des Referenzschuldners (ausgedrückt unter anderem durch das Rating); ein Anstieg der Prämie für die Kreditausfallversicherung des Referenzschuldners (Credit Default Swap); das allgemeine Zinsniveau steigt; eine Verschlechterung der Bonität der Société Générale. Umgekehrt können die Faktoren wertsteigernd auf die Bonitätsabhängige Schuldverschreibung wirken. Einzelne Faktoren können sich gegenseitig verstärken oder aufheben. Nachfolgeereignisrisiko Im Falle eines Nachfolgeereignisses (z.b. Zusammenschluß oder Verschmelzung des Referenzschuldners mit einer anderen juristischen Person) kann die Emittentin den Referenzschuldner gemäß den Endgültigen Bedingungen ersetzen. Kündigungs- / Wiederanlagerisiko Die Emittentin kann die Bonitätsabhängige Schuldverschreibung bei Eintritt eines außerordentlichen Ereignisses mit sofortiger Wirkung kündigen (Sonderkündigungsrecht). Ein außerordentliches Ereignis ist die Veränderung der tatsächlichen, rechtlichen, steuerlichen oder wirtschaftlichen Rahmenbedingungen, die die Tätigung der erforderlichen Absicherungsgeschäfte oder die Erfüllung der Verpflichtungen der Emittentin aus der Bonitätsabhängigen Schuldverschreibung unmöglich machen oder unzumutbar erschwert. Nach einer solchen Kündigung kann der Rückzahlungsbetrag unter Umständen auch erheblich unter dem Erwerbspreis liegen. Dies kann möglicherweise zu einem Totalverlust führen. Zudem trägt der Anleger das Risiko, daß zu einem für ihn ungünstigen Zeitpunkt gekündigt wird und er den Rückzahlungsbetrag nur zu schlechteren Bedingungen wieder anlegen kann. 4. VERFÜGBARKEIT Handelbarkeit Nach dem Emissionstag kann die Bonitätsabhängige Schuldverschreibung in der Regel börslich oder außerbörslich erworben oder verkauft werden. Die Société Générale wird für die Bonitätsabhängige Schuldverschreibung unter normalen Marktbedingungen fortlaufend indikative (unverbindliche) Erwerbs- und Verkaufskurse stellen (Market Making). Hierzu ist sie jedoch rechtlich nicht verpflichtet. In außergewöhnlichen Marktsituati- BONITÄTSABHÄNGIGE SCHULDVERSCHREIBUNG Seite 2

onen oder bei technischen Störungen kann ein Erwerb bzw. Verkauf der Bonitätsabhängigen Schuldverschreibung vorübergehend erschwert oder nicht möglich sein. Preisbestimmung durch die Société Générale Die während der Laufzeit gestellten Erwerbs- und Verkaufspreise der Bonitätsabhängigen Schuldverschreibung werden durch interne Preisbildungsmodelle der Société Générale unter Berücksichtigung der marktpreisbestimmenden Faktoren berechnet. Die Preise kommen also anders als beim Börsenhandel z.b. von Aktien nicht unmittelbar durch Angebot und Nachfrage zustande. In diesen Preisen ist eine Marge enthalten, welche die Société Générale nach freiem Ermessen festsetzt und die u.a. die Kosten für die Strukturierung der Bonitätsabhängigen Schuldverschreibung, den Vertrieb und die Risikoabsicherung abdeckt. Bei der Preisstellung im Sekundärmarkt berücksichtigt die Société Générale neben dem Kreditausfallrisiko des Referenzschuldners die Spanne zwischen Erwerbs- und Verkaufspreis, die jederzeit vergrößert oder verringert werden kann. Auch die Methodik der Preisfeststellung insgesamt kann jederzeit abgeändert werden. 5. BEISPIELHAFTE SZENARIOBETRACHTUNG Die folgende Szenariobetrachtung bildet keinen Indikator für die tatsächliche Wertentwicklung der Bonitätsabhängigen Schuldverschreibung. Die Szenariobetrachtung beruht auf folgenden Annahmen: 1. Erwerb der Bonitätsabhängigen Schuldverschreibung zum Emissionspreis (10.000,00 EUR) und Halten bis zum Laufzeitende. 2. Standardisierte Kosten von 1,20% vom Emissionspreis. Diese umfassen marktübliche Erwerbs- und Erwerbsfolgekosten wie Provisionen sowie Depotentgelte. Die dem Anleger tatsächlich entstehenden Kosten können (u.u. sogar erheblich) von den in der Szenariobetrachtung zugrunde gelegten Kosten abweichen. 3. Steuerliche Auswirkungen werden in der Szenariobetrachtung nicht berücksichtigt. 4. Bei Kreditereignissen wird unterstellt, daß diese in der ersten Zinsperiode eingetreten sind. Szenario 1 - für den Anleger positive Entwicklung: Es ist kein Kreditereignis während des Kreditereigniszeitraums eingetreten. Der Anleger erhält während der Laufzeit alle vorgesehen Zinszahlungen und am Rückzahlungstermin den Nominalbetrag der Bonitätsabhängigen Schuldverschreibung zuzüglich der letzten vorgesehenen Zinszahlung (zusammen ein Brutto-Rückzahlungsbetrag von 10.918,75 EUR abzüglich Kosten entspricht dies einem Nettoertrag von 7,99% zum Laufzeitende bezogen auf den Emissionspreis). Der Anleger erzielt in diesem Fall einen Gewinn. Szenario 2 - für den Anleger negative Entwicklung: Es ist ein Kreditereignis während der ersten Zinsperiode des Kreditereigniszeitraums eingetreten. Der Kurs der Referenzverbindlichkeit wird mit 25% bestimmt (Endkurs). Der Anleger erhält während der Laufzeit keine Zinszahlung und am Rückzahlungstermin den Restwert der Bonitätsabhängigen Schuldverschreibung (zusammen ein Brutto-Rückzahlungsbetrag von 2.500,00 EUR abzüglich Kosten entspricht dies einem Nettoverlust von 76,20% zum Laufzeitende bezogen auf den Emissionspreis). Der Anleger erleidet in diesem Fall einen Verlust. 6. KOSTEN / VERTRIEBSVERGÜTUNG Issuer Estimated Value (IEV) Der Issuer Estimated Value beträgt 98,77% Dieser von der Société Générale geschätzte Wert der Bonitätsabhängigen Schuldverschreibung wird zum Zeitpunkt der Festlegung der Produktkonditionen einmalig berechnet. Der Differenzbetrag zwischen dem Emissionspreis der Bonitätsabhängigen Schuldverschreibung und dem IEV beinhaltet die erwartete Marge der Société Générale und ggf. eine Vertriebsvergütung. Die erwartete Marge der Société Générale deckt u.a. die Kosten für Strukturierung, Market Making und Abwicklung der Bonitätsabhängigen Schuldverschreibung ab und beinhaltet auch den erwarteten Gewinn für die Société Générale. Erwerbskosten Wird das Geschäft zwischen dem Anleger und seiner Bank zu einem festen oder bestimmbaren Preis vereinbart (Festpreisgeschäft), so umfaßt dieser Preis alle Erwerbskosten und enthält üblicherweise einen Erlös für die Bank. Andernfalls wird das Geschäft im Namen der Bank mit einem Dritten für Rechnung des Anlegers abgeschlossen (Kommissionsgeschäft). Das Entgelt hierfür in Höhe von bis zu 1,20%, mindestens jedoch bis zu 50.00 EUR, sowie fremde Kosten und Auslagen (z.b. Handelsplatzentgelte) werden in der Wertpapierabrechnung gesondert ausgewiesen. Laufende Kosten Für die Verwahrung der Bonitätsabhängigen Schuldverschreibung im Anlegerdepot fallen für den Anleger die mit der verwahrenden Bank vereinbarten Kosten an (Depotentgelt). Vertriebsvergütung Die Bank erhält von der Société Générale als Vertriebsvergütung bis zu 1,00% des Emissionspreises. 7. BESTEUERUNG Anleger sollten zur Klärung individueller steuerlicher Auswirkungen des Erwerbs, Haltens und Verkaufs bzw. der Rückzahlung der Bonitätsabhängigen Schuldverschreibung einen Steuerberater einschalten. 8. SONSTIGE HINWEISE Die in diesem Produktinformationsblatt enthaltenen Produktinformationen sind keine Empfehlung zum Erwerb oder Verkauf der Bonitätsabhängigen Schuldverschreibung und können eine individuelle Beratung durch die Bank oder einen Berater des Anlegers nicht ersetzen. Dieses Produktinformationsblatt enthält wesentliche Informationen über die Bonitätsabhängige Schuldverschreibung. Der Prospekt, etwaige Nachträge zum Prospekt sowie die Endgültigen Bedingungen werden gemäß 14 Abs. 2 S. 1 Nr. 3 a) Wertpapierprospektgesetz auf der Internetseite der Société Générale (www.sg-zertifikate.de oder http://prospectus.socgen.com) veröffentlicht. Um weitere ausführlichere Informationen, insbesondere zur Struktur und zu den mit einer Investition in die Bonitätsabhängige Schuldverschreibung verbundenen Risiken zu erhalten, sollten potentielle Anleger diese Dokumente lesen. Verkaufsbeschränkungen: Wer das Produkt in irgendeinem Land anbietet, verkauft, weiterverkauft oder weitergibt oder dort Angebotsmaterial zum Produkt verbreitet, hat alle geltenden Rechtsvorschriften einzuhalten. Garantieerklärung: Es besteht eine Garantieerklärung der Société Générale. Die Société Générale garantiert die Zahlung aller fälligen Beträge unter dieser Bonitätsabhängigen Schuldverschreibung (wie unter Ziffer Nr. 1 dargestellt) bedingungslos und unwiderruflich. BONITÄTSABHÄNGIGE SCHULDVERSCHREIBUNG Seite 3

Zusätzliche Produktinformationen zu bonitätsabhängigen Schuldverschreibungen. Dieses Produkt ist im Rahmen der Anlageberatung nur für Anleger mit einer Risikobereitschaft von 3 oder höher gedacht. Diese zusätzlichen Produktinformationen sind kein Produktinformationsblatt nach dem Wertpapierhandelsgesetz. Sie beschreiben die Struktur von bonitätsabhängigen Schuldverschreibungen auf einen einzelnen Referenzschuldner. Diese Produktinformationen enthalten auch Hinweise zu Risiken, die sich aus der Abhängigkeit von Zins- und Rückzahlung von einem Kreditereignis ergeben. Erläutert werden außerdem die Folgen für den Anleger bei Eintritt eines Kreditereignisses. Bitte lesen Sie vor dem Kauf einer bonitätsabhängigen Schuldverschreibung auch das Produktinformationsblatt und den Wertpapierprospekt. Diese enthalten die genaue Ausgestaltung des Produktes und die spezifischen Risiken. 1. Allgemeine Funktionsweise Eine bonitätsabhängige Schuldverschreibung ist ein festverzinsliches Wertpapier. Die Zins- und Rückzahlung dieser Produkte hängen nicht nur von der Bonität des Emittenten ab. Zusätzlich sind diese von der Bonität eines Referenzschuldners abhängig. Das können beispielsweise Unternehmen, Finanzinstitute oder Staaten sein. Als Gegenleistung für die Übernahme dieser beiden Risiken erhalten Sie in der Regel eine über dem Marktzins liegende Verzinsung. Vor dem Kauf eines solchen Produktes sollten Sie daher die Bonität des Referenzschuldners sowie des Emittenten einschätzen. So können Sie entscheiden, ob die angebotene Verzinsung Ihren individuellen Vorstellungen mit Blick auf die übernommenen Risiken entspricht. 2. Auswirkungen eines Kreditereignisses Wenn beim Referenzschuldner kein Kreditereignis eintritt, erhalten Sie nach Ablauf der festen Laufzeit den Nennbetrag zurück. Während der Laufzeit erhalten Sie die festgelegten Zinsen (siehe Abbildung 1). Tritt ein Kreditereignis beim Referenzschuldner ein, wird die bonitätsabhängige Schuldverschreibung vorzeitig beendet und nicht mehr verzinst. Dies gilt bereits für die Zinsperiode, in der das Kreditereignis eingetreten ist. Sie erhalten dann einen Geldbetrag zurück, der in der Regel deutlich unterhalb des Nennbetrages liegt. Es besteht auch die Möglichkeit, dass Sie einen Totalverlust Ihres investierten Kapitals erleiden (siehe Abbildung 2). Seite 1 von 2

Zusätzliche Produktinformationen zu bonitätsabhängigen Schuldverschreibungen. 3. Besondere Risiken Als Anleger in eine bonitätsabhängige Schuldverschreibung tragen Sie das Bonitätsrisiko des Referenzschuldners und des Emittenten. Verwirklicht sich eines dieser Risiken, erleiden Sie einen Verlust. Sie sollten daher in der Lage sein, einen möglichen Totalverlust des Anlagebetrages zu tragen. Es kann längere Zeit dauern, bis der Emittent ein Kreditereignis festgestellt hat und der Restwert der Verbindlichkeiten bestimmt werden kann. Es ist daher möglich, dass Sie etwaige Zahlungen mit Verzögerung erhalten. Das kann auch erst nach Endfälligkeit der bonitätsabhängigen Schuldverschreibung sein. 4. Kreditereignisse beim Referenzschuldner Die Rückzahlung und Verzinsung hängen von dem Eintritt eines oder mehrerer Kreditereignisse ab. Beispiele hierfür sind: Insolvenz beinhaltet alle Formen von Insolvenz-, Konkurs-, Liquidations- und Vergleichsverfahren beim Referenzschuldner. Dazu zählen auch Zahlungsunfähigkeit oder Überschuldung. Auch wenn Vollstreckungshandlungen in das Vermögen des Referenzschuldners erfolgen, kann ein Kreditereignis vorliegen. Dieses Kreditereignis trifft auf Staaten als Referenzschuldner nicht zu. Nichtzahlung liegt vor, wenn der Referenzschuldner Zahlungsverpflichtungen aus z.b. Anleihen, Schuldscheinen, Krediten oder anderen Verträgen nicht erfüllt. Restrukturierung ist eine Umstrukturierung von Zahlungsverpflichtungen. Dazu zählen z.b. eine Reduzierung von Zins- oder Tilgungszahlungen oder deren zeitliche Verschiebung. Auch eine Änderung der Rangfolge einer Verbindlichkeit zählt dazu. Staatlicher Eingriff beinhaltet staatliche Maßnahmen im Hinblick auf den Referenzschuldner, die gemäß eines Sanierungs- und Abwicklungsgesetzes erfolgen. Beispielsweise können dies eine Reduzierung von Zins- oder Tilgungszahlungen oder deren zeitliche Verschiebung sein. Dieses Kreditereignis ist nur für Finanzinstitute als Referenzschuldner relevant. Nichtanerkennung oder Moratorium liegen vor, wenn der Referenzschuldner eine oder mehrere Verbindlichkeiten ganz oder teilweise bestreitet oder nicht anerkennt. Das gilt auch, wenn dieser einen Zahlungsstillstand, eine Zahlungsverlängerung oder einen Zahlungsaufschub bekannt gibt. Der Emittent gestaltet bonitätsabhängige Schuldverschreibungen individuell aus. Es können weitere, andere oder nur ein Teil der oben genannten Kreditereignisse in den Produktbedingungen vorgesehen werden. 5. Feststellung eines Kreditereignisses und Berechnung des vorzeitigen Rückzahlungsbetrages Der Emittent stellt fest, ob ein Kreditereignis beim Referenzschuldner eingetreten ist. Dabei folgt er in der Regel der Entscheidung eines Komitees der ISDA. Die ISDA ist eine private Handelsorganisation, die als Interessenvertretung für ihre Mitglieder am Derivatemarkt auftritt. Mitglieder sind große Finanzinstitutionen, private und staatliche Unternehmen. Die ISDA hat in Absprache mit Marktteilnehmern ein Regelwerk für den Markt von Kreditderivaten erstellt. Wenn das ISDA-Komitee keine Entscheidung über den Eintritt eines Kreditereignisses trifft, kann der Emittent auch andere öffentliche Informationsquellen nutzen. Tritt ein Kreditereignis ein, berechnet sich der vorzeitige Rückzahlungsbetrag in der Regel anhand des Restwertes der Verbindlichkeiten des Referenzschuldners. Der Restwert wird durch die ISDA bestimmt. Diese führt ein objektives, marktorientiertes Auktionsverfahren durch, in dessen Verlauf Marktteilnehmer Gebote zu diesen Verbindlichkeiten abgeben. Alternativ kann auch der Emittent den Restwert nach einem selbst festgelegten Verfahren bestimmen. Seite 2 von 2