Generationen-Rente Fonds

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Transkript:

Generationen-Rente Fonds Unterstützen ist einfach. Wenn man sich auf jemanden verlassen kann, der dem Nachwuchs finanziell den Rücken frei hält. Weil ihnen die Zukunft ihrer Kinder und Enkel am Herzen liegt, möchten vorausschauende Eltern und Großeltern den Kleinen auch ein wertvolles Geschenk machen. Was könnte sinnvoller sein, als den Grundstein für die eigene Altersvorsorge des Kindes zu legen? Bereits mit überschaubaren Beträgen können Eltern und Großeltern für den Nachwuchs den Grundstein für finanzielle Unabhängigkeit im Ruhestand legen. Mit der Sparkassen-Generationen-Rente Fonds liegen die Vorteile klar auf der Hand: Flexibilität mit vielfältigen Gestaltungsmöglichkeiten wie der freien Vererbbarkeit. Die Zeit arbeitet zusätzlich für die Altersvorsorge der Zinseszinseffekt kann über die Jahre für eine Vervielfachung der eingezahlten Beiträge sorgen. Versicherungsleistungen im Überblick Vorsorge für Chancenorientierte Vertragskonstellation Auszahlungsmöglichkeiten Lebenslange Leibrente Zeitrente Fondsvermögen Fondsanteile Teilkapitalentnahmen vor Rentenbeginn Fondsgebundene Rentenversicherung mit Beitragsrückgewähr bei Tod vor Rentenbeginn Für alle, die eine private Zusatzrente für ihre Kinder und Enkel aufbauen wollen und besonderen Wert auf eine hohe Rendite legen. Die Geldanlage in Fonds bietet neben Chancen auch Risiken, die durch unterschiedliche Entwicklungen der Kapitalmärkte bedingt sind. Wie hoch die Risiken sind, hängt auch von der Wahl des Fonds und der Höhe des Aktienanteils ab (siehe Seiten 3 und 4). Deshalb ist es jederzeit möglich, die Anlagestrategie an die individuelle Situation anzupassen. Es empfiehlt sich folgende Vertragskonstellation: Versicherungsnehmer: Großeltern- oder Elternteil, Patenonkel, -tante oder andere Versicherte Person: Enkel, Kind Mit Erreichen der Volljährigkeit des versicherten Kindes besteht die Möglichkeit den Vertrag auf das Kind oder den Enkel zu übertragen und durch ihn selbst weiterführen zu lassen. Der Rentenbeginn des Kindes oder Enkels kann nach Bedarf festgelegt werden, spätestens wird die Leistung zum 85. Geburtstag fällig. Dem vereinbarten Rentenbeginn geht eine 10-jährige Abrufphase voran, in der die Ersparnisse bereits flexibel in Anspruch genommen werden können. Während dieser Zeit sind keine Beiträge mehr zu zahlen. Aus dem angesparten Kapital wird dem Kind oder Enkel eine lebenslange Privatrente gezahlt, wenn die Rente inklusive der gesamten Überschussbeteiligung 1 % der Bezugsgröße der Sozialversicherung West (2017: 29,75 EUR monatlich) übersteigt. Fällt die Rente geringer aus, hat die Sparkassen-Versicherung Sachsen die Möglichkeit, das Guthaben als einmalige Kapitalleistung auszuzahlen und den Vertrag zu beenden. Alternativ kann aus dem angesparten Kapital eine Privatrente für einen befristeten Zeitraum vereinbart werden. Wenn keine Rentenzahlung gewünscht ist, steht bei Ablauf des Vertrages das angesparte Fondsvermögen als Kapitalauszahlung zur Verfügung. Ein Übertrag der Fondsanteile in ein Aktien-Depot ist ebenfalls möglich. In der Ansparphase vor Rentenbeginn ist einmal jährlich eine Teilkapitalentnahme ab 1.000 EUR unkompliziert möglich. Voraussetzung dafür ist, dass nach der Entnahme noch mindestens ein angespartes Fondsvermögen von 2.500 EUR vorhanden ist. 996Rp-0117 Seite 1 von 5

Teilkapitalentnahmen nach Beginn der Rentenzahlung Leistungen bei Tod der versicherten Person Vorgehen bei Tod des Versicherungsnehmers Sofortkapital bei schwerer Krankheit Nach Beginn der Rentenzahlung kann flexibel auf das vorhandene Kapital zugegriffen werden. Ab dem dritten Rentenbezugsjahr sind einmal jährlich Teilkapitalentnahmen ab 1.000 EUR bis zur Höhe der Todesfallleistung (maximal das vorhandene Guthaben) möglich. Die zukünftige Rente und die verbleibende Todesfallleistung verringern sich entsprechend der Kapitalentnahme. Wenn nach der Teilkapitalentnahme die neu errechnete Rente die Kleinstrente (2017: 29,75 EUR monatlich) nicht übersteigt, wird das vollständige Guthaben als einmalige Kapitalleistung ausgezahlt und der Vertrag wird beendet. Bei Tod der versicherten Person vor Rentenbeginn erhalten die Hinterbliebenen während der Grundphase die eingezahlten Beiträge und während der Abrufphase das Fondsvermögen. Besonderheiten gelten, wenn die versicherte Person bei Vertragsabschluss noch ein minderjähriges Kind ist. Schließen Eltern den Vertrag für ihr Kind (versicherte Person) ab, so wird bei Tod des Kindes vor Vollendung des 7. Lebensjahres eine Todesfallleistung maximal in Höhe der gewöhnlichen Beerdigungskosten von 8.000 EUR ausgezahlt. Großeltern oder sonstige Personen können ohne Zustimmung der gesetzlichen Vertreter einen Vertrag für ein Kind abschließen. Bei Tod des Kindes wird eine Todesfallleistung maximal in Höhe der gewöhnlichen Beerdigungskosten von 8.000 EUR ausgezahlt. Die Begrenzung kann entfallen, wenn die gesetzlichen Vertreter dem Vertragsabschluss zustimmen oder das versicherte Kind selbst ab Vollendung des 18. Lebensjahres den Vertrag übernimmt. Bei Tod der versicherten Person nach Rentenbeginn erhalten die Hinterbliebenen die ausstehenden Renten bis zum Ende der Rentengarantiezeit ausgezahlt. Eine Kapitalabfindung ist möglich. Bei Tod des Versicherungsnehmers (zum Beispiel Eltern- oder Großelternteil) werden keine Leistungen fällig und die Altersvorsorge geht auf den benannten Rechtsnachfolger über. Die Rechtsnachfolge bei Tod des Versicherungsnehmers wird bei Antragsstellung widerruflich festgelegt. Ist das Kind oder der Enkel zum Zeitpunkt des Todes des Versicherungsnehmers noch nicht volljährig und wurde kein anderer Rechtsnachfolger namentlich bestimmt, so geht der Vertrag auf die Erziehungsberechtigen des Kindes bzw. des Enkels über. Bei schwerer Krankheit helfen wir schnell und unkompliziert. Tritt plötzlich vor Ablauf der Versicherung bei der versicherten Person eine bestimmte schwere Erkrankung (Herzinfarkt, Schlaganfall, Multiple Sklerose, Querschnittslähmung, Nierenversagen, Blindheit oder Gehörverlust) auf, kann das angesparte Kapital frühzeitig ausgezahlt werden. Nach Diagnose der schweren Krankheit kommt eine Kapitalleistung in Höhe des Rückkaufswertes zur Auszahlung. Der Vertrag wird danach beendet. Besonderer Vorteil: Die Auszahlung ist einkommensteuerfrei. Leistung bei Pflegebedürftigkeit PflegePlus Das Fundament für die Pflegeabsicherung PflegePlus ist bei Vertragsneuabschluss automatisch enthalten. Der Vorteil: Mehr Leistung ohne mehr Beitrag. Bei Pflegebedürftigkeit zum Rentenbeginn ab dem 62. Lebensjahr der versicherten Person wird eine erhöhte Altersrente gezahlt. Für PflegePlus ist keine Prüfung der Gesundheit erforderlich. Bereits ab dem gesetzlichen Pflegegrad 1 besteht Anspruch auf die zusätzliche Altersrente. Als Nachweis genügt der Leistungsbescheid des gesetzlichen oder privaten Versorgungsträgers der Pflegeversicherung. Auch bei Wegfall der Pflegebedürftigkeit während des Rentenbezuges erfolgt keine Herabsetzung der Rente. 996Rp-0117 Seite 2 von 5

Sicherheit, Stabilität und Ertrag Gewinnrente und Zuwachsrente Weitere Pluspunkte der Sparkassen-Generationen-Rente Fonds Wer sich zum Vertragsablauf für eine Rentenzahlung entscheidet, profitiert auch während des Rentenbezuges von den erwirtschafteten Erträgen. Dafür stehen die Varianten Gewinnrente und Zuwachsrente zur Verfügung. Bei Wahl der Gewinnrente wird sofort ab Rentenbeginn eine erhöhte gleich bleibende Rente gezahlt, die aus den künftigen Überschüssen der Rentenphase vorfinanziert wird. Daher ist die Höhe der Gewinnrente nicht für die gesamte Rentenzahldauer garantiert. Die Zuwachsrente empfehlen wir allen, die eine jährlich steigende Rentenzahlung erhalten möchten. Dabei ist die jeweils erreichte Rente für die Zukunft mindestens garantiert. Steuerliche Vorteile Flexible Vererbbarkeit und Beleihbarkeit Flexible Beiträge Aufteilung des Beitrages Fondswechsel Flexible Anlagestrategie Rentenzahlungen sind bis zu 95 % steuerfrei (Steuern entfallen nur auf den Ertragsanteil). Bei Kapitalauszahlungen ist die Hälfte der Erträge steuerfrei, wenn der Vertrag mindestens zwölf Jahre lief und das Kapital nach dem 62. Geburtstag ausgezahlt wird. Hinzu kommt, dass der persönliche Steuersatz im Rentenalter in der Regel niedriger ist als im aktiven Erwerbsleben. Dadurch fallen ohnehin weniger Steuern an. Die Versicherungsleistungen sind frei vererbbar. Dafür legt der Versicherungsnehmer ein Bezugsrecht fest. Bei Bedarf kann der Vertrag durch ihn auch beliehen werden. Es kann zwischen laufenden Beiträgen und einem Einmalbeitrag gewählt werden. Mögliche Zuzahlungen während der Vertragslaufzeit schaffen zusätzliche Flexibilität. Der zu zahlende Beitrag kann auf bis zu 5 Fonds (mindestens 25 EUR je Fonds) verteilt werden. Fondswechsel sind einmal jährlich ohne Gebühr und ohne Abzug der Abgeltungsteuer möglich. Damit entsteht die nötige Flexibilität, um auf die Entwicklungen am Kapitalmarkt reagieren zu können. In der Ansparphase stehen erstklassige Anlage-Strategien zur Verfügung. Für jeden Anlagetyp ist eine passende Investment-Strategie dabei. Der Mix macht es: Die breit gefächerte Palette aus Aktien, Renten und Geldmarktanlagen stellt sicher, dass das Investment immer aktuell und ausgewogen der Marktlage entsprechend ausgerichtet werden kann. Deka-Zielfonds: Der Lebenszyklusfonds hat das Ziel die Erträge zu sichern. Bei diesem Fonds erfolgt während der Laufzeit eine Anpassung des Fondsportfolios von anfangs hauptsächlich chancenorientierten Aktienfonds hin zu ertragsorientierten Renten-, Immobilien-, Geldmarktfonds und Liquidität. DekaStruktur: V: Diesen Vermögensverwaltenden Fonds gibt es mit 4 Portfoliovarianten, die sich durch einen unterschiedlichen Aktienanteil unterscheiden: ErtragPlus: max. 30 % Aktienquote Wachstum: max. 60 % Aktienquote Chance: max. 100 % Aktienquote ChancePlus: immer 100 % Aktienquote Ziel des DekaStruktur: V ist eine angemessene Rendite auf in- und ausländischen Kapitalmärkten durch langfristiges Kapitalwachstum zu erzielen. Der Anleger erhält ein unter Risiko- / Ertrags-Gesichtspunkten sinnvoll strukturiertes Portfolio aus verschiedenen national und international angelegten Aktien- und Rentenfonds. 996Rp-0117 Seite 3 von 5

Flexible Anlagestrategie Zusätzlich steht die aktuelle Fondspalette zur Verfügung. Die angebotenen Fonds können je Sparkasse variieren. Aktienfonds DekaFonds DE0008474503 AriDeka DE0008474511 Deka-EuropaValue CF LU0100187060 Deka-DividendenStrategie CF DE000DK2CDS0 Templeton Growth (Euro) Fund Class A (acc) LU0114760746 DekaLuxTeam-EmergingMarkets LU0350482435 JPM Europe Equity A (dist) LU0053685029 Deka-Globale Aktien LowRisk CF (A) LU0851806900 Vermögensverwaltende Fonds DekaStruktur: V ChancePlus DekaStruktur: V Chance DekaStruktur: V Wachstum DekaStruktur: V ErtragPlus DekaSelect: Nachhaltigkeit Deka-BasisAnlage A20 Deka-BasisAnlage A40 Deka-BasisAnlage A60 Deka-BasisAnlage A100 Lebenszyklusfonds Deka-Zielfonds LU0278675706 LU0278675532 LU0278675292 LU0278675029 DE000DK1CJS9 DE000DK2CFP1 DE000DK2CFQ9 DE000DK2CFR7 DE000DK2CFT3 entsprechend dem Vertragsende Mischfonds DekaEurolandBalance CF Deka Sachwerte CF Franklin Global Fundamental Strategies Fund A (acc) EUR Rentenfonds Deka-EuropaBond CF Deka-RentenReal Deka-BasisStrategie Renten CF Deka-RentenStrategie Global CF Geldmarktnahe Fonds Deka-LiquiditätsPlan CF DE0005896872 DE000DK0EC83 LU0316494805 DE000DK091G0 DE000DK0AYK1 LU0107368036 DE000DK2J6P1 LU0249486092 Außerplanmäßige Beitragserhöhung Steuerbegünstigter Beitragsturbo Planmäßige Erhöhung der Beiträge und Leistungen (Dynamik) Dynamikturbo In der Ansparphase können laufende, außerplanmäßige Beitragserhöhungen stets vorgenommen werden. Durch den Beitragsturbo sind bis zum Rentenbeginn Beitragserhöhungen zur nächsten Fälligkeit um bis zu 20 % des Vorjahresbeitrages (maximaler Gesamtjahresbeitrag 3.000 EUR) steuerbegünstigt möglich. Hat der ursprüngliche Vertrag die Voraussetzungen für die hälftige Besteuerung der Erträge erfüllt (12 Jahre Laufzeit und Auszahlung ab dem vollendeten 62. Lebensjahr), so bleiben die Steuer-Vorteile auch im angepassten Vertrag mit erhöhter Beitragszahlung innerhalb der letzten 12 Vertragsjahre erhalten. Beitragsbefreiung bei Berufsunfähigkeit (optional): Bei Nutzung des Beitragsturbos wird auch die Beitragsbefreiung bei Berufsunfähigkeit mit erhöht. Dafür ist keine erneute Gesundheitserklärung notwendig. Die zuletzt vereinbarte, vertragliche Regelung (Annahmeentscheidung) gilt unverändert fort. Auf Wunsch erhöhen sich die Beiträge und Leistungen jährlich ohne erneute Gesundheitsprüfung. Damit bleibt der Versicherungsschutz wertbeständig und steigende Lebenshaltungskosten werden ausgeglichen. Der Dynamikturbo ist vor allem für versicherte Kinder in Ausbildung oder zum Berufsstart interessant. Mit niedrigen Beiträgen von mindestens 25 EUR monatlich erleichtert der Dynamikturbo jungen Erwachsenen den Einstieg in die private Altersvorsorge. Ab dem 2. Versicherungsjahr erhöht sich der Beitrag 5 Jahre lang jährlich um jeweils 20 %. Innerhalb kurzer Zeit wird so effizient das Vorsorgeniveau angehoben. Der Dynamikturbo endet nach der letzten Beitragsanpassung automatisch. Danach kann auf Wunsch eine 3 bis 5 %-ige Dynamik fortgeführt werden. 996Rp-0117 Seite 4 von 5

BU-Leistungen (optional) Beitragsbefreiung bei Berufsunfähigkeit Berufsunfähigkeits-Rente (als Ergänzungsvertrag) Welche Besonderheiten gibt es? Die Vereinbarung von BU-Leistungen zu Vertragsbeginn ist für Kinder und Enkel ab dem 15. Lebensjahr möglich. Bei Berufsunfähigkeit zahlen wir die weiteren Beiträge, maximal bis zum 67. Geburtstag. Damit ist das Sparziel in jedem Fall sicher. Zusätzlich kann bei Berufsunfähigkeit die Zahlung einer Rente maximal bis zum 67. Geburtstag vereinbart werden. Die Rente ersetzt einen Teil des fehlenden Einkommens und hilft dabei, den Lebensunterhalt zu bestreiten. Bei den aufgeführten Leistungen handelt es sich um Auszüge aus dem Leistungsumfang. Für den Versicherungsschutz sind die vertraglichen Vereinbarungen maßgeblich. 996Rp-0117 Seite 5 von 5