Open Data, PSI, INSPIRE und die Bauleitplanung
Die Umsetzung von PSI und INSPIRE 07.11.2003 Veröffentlichung und Inkrafttreten der PSI-Richtlinie 2003 Richtlinie 2003/98/EG des europäischen Parlaments und des Rates zur Weiterverwendung von Informationen des öffentlichen Sektors 19.12.2006 Inkrafttreten des Informationsweiterverwendungsgesetzes (IWG) Das Gesetz über die Weiterverwendung von Informationen öffentlicher Stellen (Informationsweiterverwendungsgesetz) setzt in Deutschland die europäische PSI-Richtlinie von 2003 um 15.05.2007 Inkrafttreten der INSPIRE-Richtlinie Richtlinie 2007/2/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 14. März 2007 zur Schaffung einer Geodateninfrastruktur in der Europäischen Gemeinschaft 03.12.2010 Metadaten zu den Themen der INSPIRE-Anhänge I und II Beschreibung von Geodatensätzen und diensten mit Metadaten 09.11.2011 Volle Betriebsfähigkeit von Such- und Darstellungsdiensten Darstellungsdienste in voller Betriebsfähigkeit für die Bereitstellung aller gemeldeten Datensätze 28.12.2012 Realisierung von Download- und Transformationsdiensten Download- und Transformationsdienste in voller Betriebsfähigkeit für die Bereitstellung aller gemeldeten Datensätze 26.06.2013 Veröffentlichung der PSI-Richtlinie 2013 Richtlinie 2013/37/EU des europäischen Parlaments und des Rates zur Änderung der Richtlinie 2003/98/EG über die Weiterverwendung von Informationen des öffentlichen Sektors 17.07.2013 Inkrafttreten der PSI-Richtlinie 2013 03.12.2013 Metadaten zu den Themen des INSPIRE-Anhangs III Beschreibung der Geodatensätze und -dienste mit Metadaten und Bereitstellung der Daten über einen Katalogdienst 03.02.2015 Veröffentlichung des Entwurf eines Ersten Gesetzes zur Änderung des Informationsweiterverwendungsgesetzes Dient der Umsetzung der Richtlinie 2013/37/EU des europäischen Parlaments (PSI-Richtlinie 2013) 21.10.2015 Bereitstellung neuer Geodatensätze zu den Themen der INSPIRE-Anhänge II und III Neu erstellte oder weitgehend umstrukturierte Geodatensätze, die unter die Themen der Anhänge II und III der INSPIRE-Richtlinie fallen, sind konform zu den Durchführungsbestimmungen hinsichtlich der Interoperabilität von Geodatensätzen und -diensten (Datenspezifikationen) bereitzustellen. 23.11.2017 Vorhandene Geodaten zu den Themen des INSPIRE-Anhangs I Nun sind auch bereits vorhandene Geodaten zu den Themen des Anhang I konform zu den Durchführungsbestimmungen hinsichtlich der Interoperabilität von Geodatensätzen und -diensten (Datenspezifikationen) bereitzustellen.
Open Data in der Bauleitplanung EU-Richtlinien Open Data sind nicht einfach nur öffentlich zugängliche Daten. Es geht bei Open Data vorwiegend um die Möglichkeiten und Chancen, die diese öffentlich zugänglichen Daten bieten. Unterstützung der Forschung, Förderung der lokalen Wirtschaft und engerer Kontakt mit den Bürgerinnen und Bürgern dies sind nur drei Aspekte, die die Europäische Union dazu veranlasst hat, u.a. die PSI- und INSPIRE-Richtlinien* zu erlassen. Sowohl die PSI- als auch die INSPIRE-Richtlinie wurde bereits in nationales Recht umgesetzt. * PSI-Richtlinie 2003/98/EG vom 17, November 2003, novellierte Fassung: Richtlinie 2013/37/EU vom 26. Juni 2013; INSPIRE-Richtlinie 2007/2/EG vom 14. März 2007 Die PSI-Richtlinie Die PSI-Richtlinie steht für Re-use of Public Sector Information (Richtlinie 2003/98/EG vom 17. November 2003, novellierte Fassung: Richtlinie 2013/37/EU vom 26. Juni 2013) und zielt darauf ab, bei öffentlichen Stellen vorhandene Daten zur Weiterverwendung zu öffnen, um wirtschaftliche Potenziale ausschöpfen zu können. Die ursprüngliche PSI-Richtlinie aus dem Jahre 2003 ist mit dem Gesetz über die Weiterverwendung von Informationen öffentlicher Stellen (IWG vom 19.12.2006, novellierte Fassung: derzeit in Arbeit) bereits in nationales Recht umgesetzt. Die Umsetzung der novellierten Fassung in nationales Recht gefordert ist in der Richtlinie eine Umsetzung bis Mitte Juli 2015 wird in den Ländern und im Bund derzeit vorangetrieben. Mit der Novellierung der PSI-Richtlinie wurden die Mitgliedstaaten zur Bereitstellung der Daten des öffentlichen Sektors verpflichtet. Die INSPIRE-Richtlinie INSPIRE steht für Infrastructure for spatial Information in Europe (Richtlinie 2007/2/EG vom 14. März 2007). Die Richtlinie zielt auf eine gemeinsame Geodateninfrastruktur in Europa ab. Sie ist auch im Zusammenhang mit der PSI-Richtlinie zu sehen, denn auch durch eine gemeinsame Geodateninfrastruktur können bisher ungenutzte wirtschaftliche Potenziale genutzt werden. Ziel der Richtlinie ist es, die Daten, die von öffentlichen Stellen zur Verfügung gestellt werden, in einem einheitlichen Format bereitzustellen. So kann sichergestellt werden, dass die europaweite Nutzung der Daten vereinfacht wird. In Anhang III der INSPIRE-Richtlinie geht es konkret um das Themenfeld Bodennutzung, welches Sie im Bereich der Bauleitplanung betrifft. Hier sind konkrete Forderungen festgesetzt, die u.a. bis zum Oktober 2015 umgesetzt werden müssen.
Herausforderung für die Kommune Die Umsetzung der PSI- und INSPIRE Richtlinie stellt Kommunen vor eine große Herausforderung. In vielen Teilbereichen der Verwaltung müssen Daten zusammengestellt, aufbereitet und im Internet zur Verfügung gestellt werden. Einer dieser Teilbereiche ist die Bauleitplanung. Auch hier müssen die Daten gemäß der PSI-Richtlinie öffentlich zugänglich gemacht und gemäß der INSPIRE-Richtlinie in einer einheitlichen Struktur bereitgestellt werden. Wie das einheitliche Format bei Daten aus dem Bereich Bodennutzung umzusetzen ist und welche konkreten Forderungen gestellt werden, beschreiben die Durchführungsbestimmungen der INSPIRE-Richtlinie. Eine dieser Forderungen ist beispielsweise die bereits erwähnte einheitliche Datenstruktur. Das bedeutet, dass u.a. das gleiche Referenzsystem genutzt werden muss und bei allen Geodaten aus dem Bereich der Bauleitplanung die gleichen Attribute hinterlegt sein müssen. So wird sichergestellt, dass aus allen Kommunen in Europa die gleichen Daten abrufbar sind und sie interoperabel mit anderen Daten verschnitten werden können (z. B. für Planungszwecke). Attribute können beispielsweise die Bezeichnung des Plans, das Rechtskraftdatum oder der Ansprechpartner sein. Sind diese Daten zusammengetragen, müssen sie noch so aufbereitet werden, dass Sie im Internet gefunden und für eine Weiterverwendung genutzt werden können. Das geschieht beispielsweise mit einem Web Feature Service (WFS). Über diesen kann der räumliche Geltungsbereich (Umring) eines Bebauungsplans mit all seinen Attributen abgerufen werden. Zusätzlich werden sogenannte Metadaten, wie beispielsweise Schlagwörter, Informationen zur datenhaltenden Stelle oder eine Kurzbeschreibung, bereitgestellt. Diese Metadaten bewirken u.a., dass der Plan im Internet zu finden ist. Der WFS wird auf der Seite der Stadt dargestellt. Über die Suche nach Metadaten kann der Dienst dann in den Geoportalen der Länder gefunden und vom Nutzer in seinen eigenen Anwendungen (z. B. GIS-Programmen) eingebunden werden. Hierzu bedarf es lediglich der URL des WFS-Dienstes. Weiterverwendung der Daten Mit bestimmten Lizenz- bzw. Nutzungsbestimmungen können datenhaltende Stellen regeln, wer die von ihnen freigegebenen Daten wie nutzen darf. Im Rahmen von PSI und INSPIRE ist es sinnvoll auch hier eine einheitliche Struktur zu wählen. Das Datenportal des Bundes govdata verwendet hierzu die Datenlizenz Deutschland Namensnennung Version 2.0. Hiermit ist eine Weiterverwertung der Informationen des öffentlichen Sektors im Sinne der PSI-Richtlinie unter Berücksichtigung der Nutzungsbedingung möglich. Unser Video für Sie Die wichtigsten Informationen zum Thema Open Data in der Bauleitplanung haben wir in einem Video für Sie zusammengefasst. Einfach den QR-Code scannen und anschauen! https://www.youtube.com/watch?v=ei89x847kww
Unsere Lösung für Sie Zur Unterstützung der Städte und Gemeinden bei der Darstellung ihrer Bauleitpläne im Internet ist seit zwölf Jahren der Planungsinformations- und Beteiligungsserver (www.o-sp.de) im Einsatz. Zusätzlich bietet er die Möglichkeit, mit Hilfe erprobter Funktionen zur Online-Beteiligung die Öffentlichkeits- und Träger-Beteiligung zu vereinfachen und zu beschleunigen. Mit dem Planungsinformations- und Beteiligungsserver setzen die Städte und Gemeinden gleichzeitig ihre Personalund Finanzressourcen effizient ein. Um Sie bei der Umsetzung der EU-Richtlinie zu unterstützen, haben wir das OpenDataTool als Erweiterung zum Planungsinformations- und Beteiligungsserver entwickelt. Dieses ermöglicht Ihnen, nach INSPIRE geforderte, aber in der Regel im gewöhnlichen Planungsalltag fehlende, Attribute zu bestehenden Plänen einzufügen, die entsprechenden Metadaten zu ergänzen und einen Online-Service zur Bereitstellung der Daten zu erzeugen. Die Informationen werden automatisch auf den Ausgabeseiten zum Planungsinformations- und Beteiligungsserver angezeigt. Des Weiteren können Ihre Daten automatisiert auch über die Geodaten- und/oder Open Data-Portale der Länder gefunden werden. Im Rahmen der Beteiligung am jährlich stattfindenden INSPIRE-Monitoring sind alle Städte und Gemeinden angehalten, eine Liste über die der INSPIRE-Richtlinie unterliegenden Geodaten und Geodatendiensten zu erstellen. Im Planungsinformations- und Beteiligungsserver liegen diese Daten bereits vor sie können über die Exportfunktion in Form einer Excel-Liste ausgegeben und ausgewertet werden. Werden Sie Teil von INSPIRE und damit einer europäischen Datenpolitik und nutzen Sie die Chance, Ihre eigenen Daten z. B. für potentielle Investoren öffentlich im Internet verfügbar zu machen. Für die Nutzer des Planungsinformations- und Beteiligungsservers bieten wir das OpenDataTool als Ergänzung zu dem bestehenden System zu einem einmaligen Einrichtungspreis von 2.250 inklusive Umsatzsteuer an. Dieses Angebot beinhaltet gemäß den Vorgaben aus den PSI- und INSPIRE-Richtlinien die folgenden Leistungen: Bereitstellung von Eingabefeldern für die fehlenden Attribute und Metadaten Bereitstellung einer Ex-und Importfunktion für das bequeme Eintragen der Daten in Excel Darstellung der hinzugefügten Attribute und Metadaten auf der Ausgabeseite Erstellung einer neuen Unterseite OpenData für die Ausgabeseite Erstellung eines WFS Eintragung des WFS in übergeordneten Geoportalen
Nehmen Sie Kontakt zu uns auf, wir beraten Sie gerne. tetraeder.com Gesellschaft für Planungsinformation und Onlinebeteiligung mbh Wißstraße 18 44137 Dortmund Geschäftsführender Gesellschafter: Dr.-Ing. Stephan Wilforth Telefon: +49 231 1891717 E-Mail: info@tetraeder.com Web: www.tetraeder.com www.bauleitplanung.nrw www.o-sp.de Ihre Ansprechpartnerinnen zum Planungsinformations- und Beteiligungsserver und zum OpenDataTool: Kathrin Hensen kathrin.hensen@tetraeder.com Daniela Wandzik daniela.wandzik@tetraeder.com