Gemeindeabgaben (Steuern, Gebühren und Beiträge) Wirksamkeit ab 01.01.2017 Abgabenart Grundsteuer A Abg. Nr. 001 Grundsteuer B Abg. Nr. 002 Kommunalsteuer Abg. Nr. 030 Vergnügungssteuer Abg. Nr. 038 Hundesteuer Abg. Nr. 011, 072 Müllgebühren Abg. Nr. 003, 151, 006 Rechtsgrundlage Grundsteuergesetz 1955 Grundsteuergesetz 1955 Kommunalsteuergesetz 1993 Vergnügungssteuergesetz 1982 Kärntner Hundeabgabengesetz 1969 Kärntner Abfallwirtschaftsordnung 1994 Sofern es sich um umsatzsteuerpflichtige Abgaben, Gebühren und Entgelte handelt, verstehen sich diese Sätze inkl. der gesetzlichen Umsatzsteuer, wenn nicht ausdrücklich ein Nettobetrag angeführt ist 500 v. H. des Meßbetrages 500 v. H. des Meßbetrages lt. Kommunalsteuergesetz 1993, in derzeit geltender Fassung 3 % der Bruttolohnsumme Freibetrag 1.095,00 ab Bemessungsgrundlage 1.460,00 Wenn die Abrechnung von Eintrittskarten abhängig ist, beträgt der Steuersatz: für alle Veranstaltungen (außer VA lt. VO) 25 v. H. = 16,67 % Pauschbeträge: Kann die Vergnügungssteuer nicht nach dem Eintrittsgeld abrechnet werden, sind Pauschbeträge (lt. VO) zu entrichten! Die Abgabe für das Halten von Hunden beträgt jährlich pro Hund 12,00 Befreiungen: Lawinensuchhunde Hunde des Bergrettungsdienstes Hunde in Tierasylen Einmalige Gebühren: Hundemarke pro Stück 2,00 Mülltonnen/Gebühren pro Jahr: 80 l Tonne 169,00 120 l Tonne 203,60 240 l Tonne 374,00 1100 l Tonne 1.796,60 1100 l Tonne (wöchentlich) 3.541,20 120 l Biomülltonne 302,10 240 l Biomülltonne 502,20 1 Müllsack pro Stück 4,30 Abfuhr-Rhythmus: generell alle 2 Wochen Die Müllgebühren wurden geteilt ausgeschrieben, Bereitstellungsgebühr (für die Bereitstellung der Einrichtung zur Entsorgung der Abfälle und der Umweltberatung und für die Möglichkeit ihrer Benützung bzw. Inanspruchnahme Benützungsgebühr (für die tatsächliche Inanspruchnahme der Einrichtungen)
Kanalanschlussgebühr Abg. Nr. 311-321 Kanalgebühren Abg. Nr. 015, 156, 155 Wasseranschlussgebühr Abg. Nr. 062 Wassergebühren Abg. Nr. 013, 014, 152, 153 Gemeindekanalisationsgesetz 1999 Gemeindekanalisationsgesetz 1999 Gemeindewasserversorgungsgesetz 1997 Gemeindewasserversorgungsgesetz 1997 Der Anschlussbeitrag/Ergänzungsbeitrag beträgt je Bewertungseinheit 2.543,55 (1 BWE = 100 m² Wohnnutzfläche) Der Aufschließungsbeitrag richtet sich nach der Größe des Grundstückes und nach der festgelegten Baulandkategorie Benützungsgebühr je m³ Wasserverbrauch 1,76 Bereitstellungsgebühr jährlich pro BWE 87,93 Bereitstellungsgebühr-Regenwasser pro BWE 75,00 Die Kanalgebühren wurden geteilt ausgeschrieben, Bereitstellungsgebühr (für die Bereitstellung der Kanalisationsanlage und die Möglichkeit ihrer Benützung Benützungsgebühr (für die tatsächliche Inanspruchnahme der Kanalisationsanlage) Der Anschlussbeitrag/Ergänzungsbeitrag beträgt je Bewertungseinheit 1.453,46 (1 BWE = 100 m² Wohnnutzfläche) Der Aufschließungsbeitrag richtet sich nach der Größe des Grundstückes und nach der festgelegten Baulandkategorie Wasserzins je m³ Wasserverbrauch 1,34 Wasserbereitstellungsgebühr jährlich pro LS 50,00 Wasserzählermiete jährlich pro Zähler 13,08 Die Wassergebühren wurden geteilt ausgeschrieben, Bereitstellungsgebühr (für die Bereitstellung der Wasserversorgungsanlage und die Möglichkeit ihrer Benützung Benützungsgebühr (für die tatsächliche Inanspruchnahme der Wasserversorgungsanlage)
Ausgleichsabgabe Abg. Nr. 044 Friedhofgebühren Abg. Nr. 009, 081, 203, 260 Orts- und Nächtigungstaxe Pauschalierte Taxen Abg. Nr. 050, 051, 024, 043 Parkgebühren- und Ausgleichsabgabengesetz 1996 (Friedhofsverordnung) Orts- Nächtigungstaxengesetz 1970 Die Ausgleichsabgabe beträgt im gesamten Gemeindegebiet je Stellplatz oder Garage 1.090,09 Laufende Gebühren: Gräber: Einzelgrab für 10 Jahre 114,00 Familiengrab für 10 Jahre 228,00 Familiensondergrab für 10 Jahre 366,00 Einzel-Urnennische für 10 Jahre 163,00 Familien-Urnennische für 10 Jahre 203,00 Zuschlag für Nicht-Gemeindebürger 20 % Einmalige Gebühren: Aufbahrungshalle: Hallenbenützungsgebühr - Aufbahrung bis 60 h 195,00 Hallenbenützungsgebühr Aufbahrung über 60 h zusätzlich pro Tag 65,00 Sezierraum: Benützungsgebühr 65,00 Benützung auf gerichtliche Anordnung 0,00 Urnengräber: Baukostenzuschuss für Einzelnische 581,38 Baukostenzuschuss für Familienische 872,07 Entsorgungsgebühren: Entsorgungsbeitrag für Kränze 7,00 (6,60) Entsorgungsbeitrag für Buketts 3,00 (2,60) Ortstaxe: je abgabepflichtiger Person und Nächtigung 1,60 Pauschalierte Ortstaxe bei Wohnungen: bis 60 m² Wohnnutzfläche 160,00 von 60 bis 100 m² Wohnnutzfläche 240,00 über 100 m² Wohnnutzfläche 310,00 Nächtigungstaxe: je abgabepflichtiger Person und Nächtigung 0,50 Pauschalierte Nächtigungstaxe bei Wohnungen: bis 60 m² Wohnnutzfläche 50,00 von 60 bis 100 m² Wohnnutzfläche 75,00 über 100 m² Wohnnutzfläche 100,00
Tourismusabgabe Abg. Nr. 022 Zweitwohnsitzabgabe Abg. Nr. 023 Fremdenverkehrsabgabegesetz 1994 Kärntner Zweitwohnsitzabgabengesetz 2005 Die Höhe der Abgabe beträgt Abgabengruppe A 3,58 %o Abgabengruppe B 2,18 %o Abgabengruppe C 1,15 %o Abgabengruppe D 0,71 %o Abgabengruppe E 0,58 %o Abgabengruppe F 0,38 %o Abgabengruppe G 0,29 %o des im zweitvorangegangenen Jahr erzielten abgabepflichtigen Umsatzes, mindestens jedoch 16,40. Die Höhe der Abgabe beträgt bei Wohnungen grundsätzlich monatlich bis 30 m² Wohnnutzfläche 4,00 (48,00) von 30 bis 50 m² Wohnnutzfläche 9,00 (108,00) von 60 bis 90 m² Wohnnutzfläche 15,00 (180,00) über 90 m² Wohnnutzfläche 25,00 (300,00) 10 %ige Ermäßigung wenn die Wohnung über keine Zentralheizung, keine elektrische Energieversorgung oder keine Wasserentnahmestelle verfügt.
Kindergartenbeiträge Abg. Nr. 027, 028 Gästebuch Abg. Nr. 100 Buchkauf Gemeindechronik Abg. Nr. 250 Buchkauf Naturschutzführer Sablatnig Moor Grundbuchsauszug, Auszug Grundstücksdatenbank Abg. Nr. 78 Wohnbauförderungsantrag, Antrag Altbausanierung Abg. Nr. 130 Hausnummerntafel Abg. Nr. 277 Ausdruck aus der digitalen Katastermappe (GIS) Abg. Nr. 78 Jagdpachtzins Abg. Nr. 40, 41 Wirtschaftshof-Leistungserlöse Abg. Nr. 76, 102 Sonstige Entgelte Wirksamkeit 01.01.2017 Beitrag Kindergarten ganztags (monatlich) 120,00 Beitrag Kindergarten halbtags (monatlich) 105,00 Ermäßigung bei Einkommen lt. ASVG-Sätze sowie für das zweite Kind und für jedes weitere Kind einer Familie! Beitrag Kinderkrippe ganztags (monatlich) 165,00 Beitrag Kinderkrippe halbtags (monatlich) 120,00 je Stück 5,80 je Stück 14,54 je Stück 13,08 je Abfrage 8,00 je Stück 3,00 je Stück 15,00 je Ausdruck 21,80 je ha 3,00 Arbeiter je h 35,20 Bagger je h 37,80 LKW Mercedes je h 28,80 LKW Unimog je h 26,60 Klein-LKW je h 18,70 Zuschlag LKW bei Schneeräumung 9,10 Asphaltschneider, Walze, Vibrost., Rüttelplatt je h 14,20 Stromaggregat je h 10,60 Motorsäge, Winkelschleifer, Hilti je h 7,10 Rasenmäher je h 7,10 Wasserzähler pro Stück 48,00