Inhalte des Workshop: Was ist Copyright geschützt? Stoffsammlung. Zusammentragen der Ergebnisse der Arbeitsgruppen



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Transkript:

Inhalte des Workshop: Fallbeispiele Was ist Copyright geschützt? Stoffsammlung Arbeitsgruppen Zusammentragen der Ergebnisse der Arbeitsgruppen Diskussion Lizenzverträge eines urheberrechts-konformen Unternehmens Best Practices Workshop CopyRight / Oktober 2010 Barbara Reißland / Christine Eckenweber-Black 1

Fallbeispiel 1: A 20 Mio Dollar Baby Lowry's Reports Files Suit Against Legg Mason, Alleging Copyright Violations. WASHINGTON - BUSINESS WIRE - Dec. 26, 2001 Der Fall: Legg Mason kaufte eine einzige Lizenz von Lowry s Market Trend Analysis und verteilte den kopierten Inhalt per Fax, E-Mail oder Internet an interne und externe Mitarbeiter. Jeder Bericht enthielt LIBRARY eine CONSULT gut sichtbare Copyright-Warnung. Alle Angestellten von Legg Mason wussten um die Bedeutung des Copyright. Legg Mason verstieß gegen ca. 100 von Lowry s registrierten und über 1000 von nicht registrierten Rechten. Das Ergebnis: Legg Mason musste ein Strafe in Höhe von US $ 20.000.000 zahlen. Workshop CopyRight / Oktober 2010 Barbara Reißland / Christine Eckenweber-Black 2

Wer denkt denn an so was! Fallbeispiel 2: Der Fall: Im Wissenschaftsbereich einer großen Pharmafirma wurde das PDF eines wissenschaftlichen Artikels an einen externen Wissenschaftler weitergegeben. Dieses PDF war aber schadhaft bzw. nicht vollständig. Anstatt sich nun an den Versender des PDF zu wenden, wandte sich der Wissenschaftler um Hilfe an den Verlag. Durch diese Aktion erfuhr der Verlag von der Copyright- Verletzung und verklagte die Firma. Das Ergebnis: Eine hohe Geldstrafe Workshop CopyRight / Oktober 2010 Barbara Reißland / Christine Eckenweber-Black 3

Fallbeispiel 3: Risiko! Der Fall: Der Marketingbereich einer großen Firma bereitete eine Messe vor. Dort sollten auch mehrere positive Artikel über das neueste Produkt an Interessenten weitergegeben werden. Aus Zeit- und/oder Geldgründen verzichtete man auf Reprints / E-Prints und verteilte Kopien dieser copyrightgeschützten Volltexte. Ein Mitarbeiter der VG-Wort, der die Messe auf genau solche Fälle überprüfte, erhielt eine solche Kopie. Die VG-Wort trat an die Firma heran und.. Das Ergebnis: Eine hohe Geldstrafe sowie eine Überprüfung der Handhabung des Copyright in der Firma Workshop CopyRight / Oktober 2010 Barbara Reißland / Christine Eckenweber-Black 4

Copyright Schutz Stoffsammlung: Bücher, sowie Teile davon Volltexte jeglicher Art Kreuzworträtsel Musik Thesauri Übersetzungen Fotografien Grafiken Abstrakts... 90 80 70 60 50 40 30 20 10 0 1st Qtr 2nd Qtr 3rd Qtr 4th Qtr East West North Workshop CopyRight / Oktober 2010 Barbara Reißland / Christine Eckenweber-Black 5

Gruppenarbeit Arbeitsgruppe 1: Sie arbeiten im onkologischen Team eines Pharmaunternehmen. Der Gruppenleiter hat von einem Kollegen einen Artikel erhalten, in dem von einer bahnbrechenden Substanz berichtet wird, die soeben im Amazonasbecken entdeckt wurde. Angeblich hilft diese Substanz gegen die Ausbreitung von Tumorzellen. Sie sollen den Artikel besorgen, damit die Gruppe im nächsten Team- Meeting darüber diskutieren kann, welche Konsequenzen diese Entdeckung für die strategische Ausrichtung der Firma und somit die eigene Abteilung hat. Welche Problemstellungen ergeben sich aus der Situation? Erarbeiten Sie eine korrekte Vorgehensweise. Workshop CopyRight / Oktober 2010 Barbara Reißland / Christine Eckenweber-Black 6

Gruppenarbeit Arbeitsgruppe 1: mögliche Antworten Beschaffung des Volltextes Dokumentenlieferdienste, abonnierte Zeitschriften, Internet (Verlag direkt, Autorenmanuskripte o. ä.) Nutzung des Volltextes durch mehrere Personen Open Access: je nach Nutzungsbestimmungen des Anbieters zulässig oder nicht. Printkopien sind zulässig, wenn die entsprechende Anzahl erworben wurde oder entsprechende Lizenzgebühren für das Kopieren von Anzahl X bezahlt wurden. Nutzung elektronischer Volltexte: es muss die entsprechende Anzahl Lizenzgebühren bezahlt werden. Autorenmanuskripte: dürfen i. d. R. genutzt werden, wenn die (schriftliche) Erlaubnis des Autors vorliegt bzw. man muss das Kleingedruckte lesen! Link auf Volltext: die Verwendung einer URL ist urheberrechtlich unbedenklich. Workshop CopyRight / Oktober 2010 Barbara Reißland / Christine Eckenweber-Black 7

Gruppenarbeit Arbeitsgruppe 2: Sie arbeiten im Entwicklungsteam eines renommierten Automobilherstellers. Die Firmenleitung entschließt sich zu einer Kooperation mit der ortsansässigen Universität in der Grundlagenforschung. Für die verbesserte Zusammenarbeit wird eine gemeinsame Dokumentenplattform bei SharePoint eingerichtet. Ihre Kollegen aus der Universität haben Zugriff auf Volltexte, die über Nationallizenzen geregelt werden. Sie selber können auf abonnierte Volltexte zugreifen, für die andere Lizenzgebühren fällig sind. Wie sehen Sie die Copyright-Lage bei dem Austausch von Volltexten über SharePoint oder Email? Workshop CopyRight / Oktober 2010 Barbara Reißland / Christine Eckenweber-Black 8

Gruppenarbeit Arbeitsgruppe 2: mögliche Antworten Es handelt sich um eine elektronische Kopie eines Artikels. Die dauerhafte bzw. projektbezogene, temporäre Speicherung in einem Portal o. ä. ist nur über entsprechende Lizenzen möglich. Weitergabe von universitär erworbenen Kopien an gewerbliche Teamkollegen ist nicht erlaubt. Die Weitergabe von gewerblich erworbenen Kopien an interne und externe Teammitglieder ist nur erlaubt, wenn die entsprechenden Lizenzen erworben wurden. Verschiedene Lizenzen und damit verbundene unterschiedliche Nutzungsarten und Kosten. Workshop CopyRight / Oktober 2010 Barbara Reißland / Christine Eckenweber-Black 9

Gruppenarbeit Arbeitsgruppe 3: Praxis in den Firmen und Fragen: Wie ist der Umgang mit dem Thema Urheberrecht in Ihren Firmen? Welche Fragestellungen ergeben LIBRARY sich CONSULT in Ihrer täglichen Praxis, insbesondere unter Berücksichtigung des bereits Gehörten? Workshop CopyRight / Oktober 2010 Barbara Reißland / Christine Eckenweber-Black 10

Gruppenarbeit: Arbeitsgruppe 3: Mögliche Problemstellungen Intranet Korrekte Nutzung der dort zu Verfügung gestellten Quellen Sehr viele verschiedene Einzelquellen erschweren die Übersicht Lizenzen Einzelne Zeitschriften Einzelne Verlagspakete Globale Lizenzen (int. Firmen) Nationale Lizenzen? z.b. CLA (UK), Reprobel (BE) Bestellung bei Lieferdiensten Wo bekomme ich was und wie? Workshop CopyRight / Oktober 2010 Barbara Reißland / Christine Eckenweber-Black 11

Lizenzverträge eines urheberrechtskonformen Unternehmens VERLAGE ZEITSCHRIFTEN TITEL ZEITSCHRIFTEN- PLATTFORMEN DOKUMENTEN LIEFERDIENSTE Unternehmen URHEBER DATENBANK HOSTS NATIONALE / INTL. VERWERTUNGS- GESELLSCHAFTEN

Best Practices Die Nutzung eines Links auf den Volltext ist urheberrechtlich einwandfrei. Newsletter sind urheberrechtlich geschützt und dürfen nicht ohne Erlaubnis oder Lizenz weitergegeben werden. Papierkopien von Artikeln zur Weitergabe bei Kongressen/Messen sind ohne Erlaubnis des Verlags unzulässig. In diesem Fall entweder Reprints oder eprints erwerben. Auf www.copyright.com kann geprüft werden, welche Nutzungsrechte für einen Artikel verfügbar sind. ACHTUNG: es sind nicht alle Zeitschriftentitel erfasst (i. d. R. alle STM- Journals) Workshop CopyRight / Oktober 2010 Barbara Reißland / Christine Eckenweber-Black 13

Vielen Dank für Ihr Interesse! Weitere Fragen zum Thema Urheberrecht? Kontaktieren Sie uns. Barbara Reißland Bergblick 9 35043 Marburg t. +49 (0)6424 309043 m. Barbara.Reissland@library-consult.de Christine Eckenweber-Black TRISOLVE-Scientific Herboldshofer Str. 5a 90427 Nürnberg t. +49 (0)911 3002235 m. ceb@trisolve-scientific.de Workshop CopyRight / Oktober 2010 Barbara Reißland / Christine Eckenweber-Black 14