Weiterführende Bildungswege mit der (Erweiterten) Berufsbildungsreife

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Transkript:

Januar 2017 Weiterführende Bildungswege mit der (Erweiterten) Berufsbildungsreife Primarbereich Sekarbereich I Sekarbereich II Berufsbildende Schulen Die Senatorin für Kinder Bildung Freie Hansestadt Bremen

Diese Informationsbroschüre richtet sich an Schülerinnen Schüler mit einer Einfachen Berufsbildungsreife oder einer Erweiterten Berufsbildungsreife, die ihren weiteren Bildungsweg planen. Sie richtet sich darüber hinaus an die Erziehungsberechtigten an die vielen Personen, die privat oder im Beruf von jungen Menschen um Rat in Ausbildungsfragen gebeten werden. Die Broschüre informiert über die Ausbildungsmöglichkeiten in der Stadtgemeinde Bremen.

Inhaltsverzeichnis Seite 1 Berufsausbildung in Betrieb Berufsschule (duales System)... 3 2 Berufsausbildung an Schulen... 3 2.1 Berufsfachschule für Pflegeassistenz... 3 2.2 Berufsfachschule für Hauswirtschaft Familienpflege... 3 3 Einjährige berufsvorbereitende Berufsfachschule... 4 4 Übersicht der Bildungsgänge an den Schulen... 5 5 Anmeldung, Bewerbungsschluss, Zulassung... 9 6 Schulpflicht, Anmeldung in der Zentralen Beratung Berufsbildung in der JBA... 9 7 Nachträglicher Erwerb der Erweiterten Berufsbildungsreife oder des Mittleren Schulabschlusses... 10 7.1 Mit dem Abschluss eines beruflichen Bildungsgangs... 10 7.2 Erwachsenenschule... 10 7.3 Nichtschülerprüfung... 10 8 Beratungsstellen... 11 8.1 Berufsberatung der Agentur für Arbeit Bremen... 11 8.2 Zentrale Beratung Berufsbildung in der JBA... 11 8.3 Zentrale Beratung Berufsfachschule (ZBB)... 11 8.4 ReBUZ Schullaufbahn Übergänge... 11 8.5 Beratung in Schulen... 12 8.6 Finanzielle Förderung... 12

1 Berufsausbildung in Betrieb Berufsschule (duales System) Alle Auszubildenden, die in einem betrieblichen Ausbildungsverhältnis stehen, sind bis zum Abschluss ihrer Ausbildung schulpflichtig. Sie besuchen neben der Ausbildung im Betrieb die zuständige Berufsschule (duales System). Die Anmeldung zur Berufsschule erfolgt durch den Betrieb. Der Unterricht der Berufsschule bereitet auf die Kammerprüfung vor. Der regelmäßige Besuch der Berufsschule während der gesamten Dauer der Ausbildung ist Voraussetzung für den Ausbildungserfolg. Die Länge des Schulbesuchs entspricht der Dauer des jeweiligen betrieblichen Ausbildungsverhältnisses. Eine betriebliche Ausbildung bedeutet nicht den Verzicht auf weiterführende schulische Abschlüsse. So schließt das Abschlusszeugnis der Berufsschule unter bestimmten Bedingungen den Mittleren Schulabschluss ein. Danach kann über den Besuch der Klassenstufe 12 der Fachoberschule in einem Jahr die Fachhochschulreife erworben werden. Über den anschließenden Besuch der Berufsoberschule kann in einem weiteren Jahr die Fachgebene Hochschulreife oder die Allgemeine Hochschulreife erworben werden. Des Weiteren ist es nach einer mindestens zweijährigen Berufsausbildung mit anschließender dreijähriger Berufstätigkeit unter bestimmten Voraussetzungen möglich, nach erfolgreich bestandener Einstufungsprüfung eine Zulassungsberechtigung zur Hochschule zu erlangen. Eine Hochschulzulassung erhalten auch jene, die eine Meisterprüfung oder eine vergleichbare Prüfung bestanden haben. 2 Berufsausbildung an Schulen 2.1 Berufsfachschule für Pflegeassistenz Die Ausbildung in der Berufsfachschule für Pflegeassistenz mit den Schwerpunkten Altenpflegeassistenz Heilerziehungspflegeassistenz dauert zwei Jahre soll dazu befähigen, unter Anleitung einer Fachkraft Menschen in besonderen Lebenssituationen bei der Lebensbewältigung zu unterstützen zu fördern, sie zu pflegen zu versorgen. Während der Ausbildung finden unterrichtsbegleitende Praktika in geeigneten Praktikumsstellen von insgesamt 23 Wochen statt. Zulassungsvoraussetzung ist die Einfache Berufsbildungsreife mit mindestens befriedigenden Leistungen in den Fächern Deutsch, Mathematik Englisch oder die Erweiterte Berufsbildungsreife mit mindestens ausreichenden Leistungen in den Fächern Deutsch, Mathematik Englisch sowie die Teilnahme an einem Beratungsgespräch, an einem schulinternen Eingangstest, die gesheitliche Eignung zur Ausübung des Berufes der Nachweis über die Teilnahme an einem mindestens fünftägigen Eingangspraktikum im Handlungsfeld, das vor Beginn der Ausbildung abgeleistet wird. Schülerinnen Schüler, die mit der Einfachen Berufsbildungsreife in den Bildungsgang eingetreten sind, können am Ende des ersten Schuljahres an einer Zwischenprüfung teilnehmen mit dem Bestehen der Zwischenprüfung die Erweiterte Berufsbildungsreife erwerben. Schülerinnen Schüler, die mit der Erweiterten Berufsbildungsreife in den Bildungsgang eingetreten sind oder die Zwischenprüfung mit Erfolg bestanden am Zusatzunterricht teilgenommen haben, können mit dem Bestehen der Zusatzprüfung am Ende des Bildungsgangs mit dem Abschlusszeugnis den Mittleren Schulabschluss erwerben. 2.2 Berufsfachschule für Hauswirtschaft Familienpflege Die Ausbildung in der Berufsfachschule für Hauswirtschaft Familienpflege dauert zwei Jahre soll dazu befähigen, selbstständig eigenverantwortlich hauswirtschaftliche, pflegerische erzieherische Aufgaben in Familien, Sozialstationen anderen Sozialeinrichtungen unter Berücksichtigung ökonomischer, ökologischer gesellschaftlicher Gesichtspunkte zu übernehmen. Die Betreuung Pflege von Kindern Seite 3

Jugendlichen oder kranken alten Menschen erfolgt hier unter Betonung der Hauswirtschaft. Während der Ausbildung finden unterrichtsbegleitende Praktika in geeigneten Praktikumsstellen von insgesamt 14 Wochen statt. Zulassungsvoraussetzung ist die Einfache Berufsbildungsreife mit mindestens befriedigenden Leistungen im Fach Deutsch oder die Erweiterte Berufsbildungsreife mit mindestens ausreichenden Leistungen in den Fächern Deutsch, Mathematik Englisch sowie die Teilnahme an einem Beratungsgespräch an einem schulinternen Eingangstest sowie die gesheitliche Eignung für den Beruf. Schülerinnen Schüler, die mit der Einfachen Berufsbildungsreife in den Bildungsgang eingetreten sind, erhalten mit dem Abschlusszeugnis die Zuerkennung der Erweiterten Berufsbildungsreife. Schülerinnen Schüler, die mit der Erweiterten Berufsbildungsreife in den Bildungsgang eingetreten sind, können bei erfolgreicher Teilnahme am Zusatzunterricht in den Fächern Deutsch, Mathematik Englisch an einer Zusatzprüfung am Ende des Bildungsgangs mit dem Abschlusszeugnis den Mittleren Schulabschluss erwerben. 3 Einjährige berufsvorbereitende Berufsfachschule Der Unterricht in der Einjährigen berufsvorbereitenden Berufsfachschule hat das Ziel, auf eine Berufsausbildung in einem Beruf oder mehreren verwandten Berufen vorzubereiten. Mit der Weiterführung der vermittelten Allgemeinbildung in Verbindung mit den erworbenen beruflichen Kompetenzen wird ein Bildungsstandard erreicht, der den Erwerb der Erweiterten Berufsbildungsreife einschließt. Schülerinnen Schüler, die mit der Erweiterten Berufsbildungsreife in die Berufsfachschule eintreten, können den Mittleren Schulabschluss erwerben. Die Einjährige berufsvorbereitende Berufsfachschule wird in folgenden Fachrichtungen Schwerpunkten angeboten: Fachrichtung / Schwerpunkt FR Ernährung Hauswirtschaft SP Hauswirtschaftliche Dienstleistungen SP Nahrungsgewerbe FR Technik SP Bautechnik, Farbtechnik, Holztechnik SP Elektrotechnik SP Lebensmitteltechnik SP Metalltechnik FR Ernährung Hauswirtschaft SP Hotel- Gaststättengewerbe SP Hauswirtschaft Soziales FR Gesheit Soziales SP Gesheit FR Technik SP Informationsverarbeitung FR Wirtschaft Verwaltung SP Handelsschule Zulassungsvoraussetzungen Einfache Berufsbildungsreife Nachweis über die Teilnahme an einem der gewählten Fachrichtung entsprechenden Praktikum von mindestens zwei Wochen, das nicht länger als drei Jahre zurückliegt ein ausführliches Bewerbungsschreiben in Bezug auf die gewählte Fachrichtung der Nachweis über die Teilnahme an der Beratung durch die Zentrale Beratung Berufsfachschule (ZBB) Erweiterte Berufsbildungsreife mit mindestens 3,0 in den Fächern Deutsch, Englisch Mathematik Nachweis über die Teilnahme an einem der gewählten Fachrichtung entsprechenden Praktikum von mindestens zwei Wochen, das nicht länger als drei Jahre zurückliegt ein ausführliches Bewerbungsschreiben in Bezug auf die gewählte Fachrichtung, der Nachweis über die Teilnahme an der Beratung durch die ZBB Wurden die Fächer Deutsch, Englisch Mathematik differenziert unterrichtet, werden andere Notendurchschnitte vorausgesetzt; diese erfahren sie in der Schule. Seite 4

Die Aufnahme erfolgt nach einer Beratung in der Zentralen Beratung Berufsfachschule (ZBB) in den Räumen der Jugendberufsagentur Bremen-Mitte, Doventorsteinweg 48-52, 28195 Bremen Internet: www.bildung.bremen.de Siehe unter: Bildung Berufliche Bildung Zentrale Beratung Berufsfachschule E-Mail: bvbfs@schulverwaltung.bremen.de Beratungstermine können telefonisch unter der Rufnummer 0421 361-19642 vereinbart werden. 4 Übersicht der Bildungsgänge an den Schulen Die Einrichtung von Klassenverbänden erfolgt nur, wenn sich eine Mindestteilnehmerzahl angemeldet hat. Berufsausbildung an Schulen (Berufsqualifizierende Berufsfachschulen) Bildungsgang Zulassungsvoraussetzungen *) Schule Berufsfachschule für Pflegeassistenz Schwerpunkt: Altenpflegeassistenz Abschluss: Staatlich geprüfte Altenpflegeassistentin/ Staatlich geprüfter Altenpflegeassistent Schwerpunkt: Heilerziehungspflegeassistenz Abschluss: Staatlich geprüfte Heilerziehungspflegeassistentin/ Staatlich geprüfter Heilerziehungspflegeassistent Berufsfachschule für Hauswirtschaft Familienpflege Abschluss: Fachkraft für Hauswirtschaft Familienpflege Einfache Berufsbildungsreife mit mindestens 3,0 in den Fächern Deutsch, Mathematik Englisch oder Erweiterte Berufsbildungsreife mit mindestens 4,0 in Deutsch, Mathematik Englisch Teilnahme an einem Beratungsgespräch einem schulinternen Eingangstest gesheitliche Eignung zur Ausübung des Berufs der Nachweis über die Teilnahme an einem mindestens fünftägigen Eingangspraktikum im Handlungsfeld, das vor Beginn der Ausbildung abgeleistet wird Wurden die Fächer differenziert unterrichtet, werden andere Noten vorausgesetzt; diese erfahren sie in der Schule. Schulzentrum des Sekarbereichs II Walle Abt. Berufliche Schulen für Gesheit Lange Reihe 81 28219 Bremen 361-8512 E-Mail: 618@bildung.bremen.de Schulzentrum des Sekarbereichs II Blumenthal Berufsbildende Schule für Hauswirtschaft Sozialpädagogik Eggestedter Straße 20 28779 Bremen 361-79155 E-Mail: 603@bildung.bremen.de Seite 5

Einjährige berufsvorbereitende Berufsfachschule Fachrichtung Schwerpunkt Zulassungsvoraussetzungen Schule Ernährung Hauswirtschaft Hauswirtschaftliche Dienstleistungen Nahrungsgewerbe Einfache Berufsbildungsreife der Nachweis über die Teilnahme an einem der gewählten Fachrichtung entsprechenden Praktikum von mindestens zwei Wochen, das nicht länger als zwei Jahre zurückliegt ein ausführliches Bewerbungsschreiben in Bezug auf die gewählte Fachrichtung der Nachweis über die Teilnahme an der Beratung durch die Zentrale Beratung Berufsfachschule Schulzentrum des Sekarbereichs II Neustadt Berufliche Schulen für Hauswirtschaft Sozialpädagogik Delmestraße 141 b, 28199 Bremen 361-18340 E-Mail: 364@bildung.bremen.de Schulzentrum des Sekarbereichs II Blumenthal Berufsbildende Schule für Hauswirtschaft Sozialpädagogik Eggestedter Straße 20, 28779 Bremen 361-79155 E-Mail: 603@bildung.bremen.de Schulzentrum des Sekarbereichs II Rübekamp Abt. Berufliche Schulen für das Nahrungsgewerbe Rübekamp 37-39, 28219 Bremen 361-14700 E-Mail: 699@bildung.bremen.de Seite 6

Fachrichtung Schwerpunkt Zulassungsvoraussetzungen Schule Technik Bautechnik, Farbtechnik, Holztechnik Elektrotechnik Metalltechnik Einfache Berufsbildungsreife der Nachweis über die Teilnahme an einem der gewählten Fachrichtung entsprechenden Praktikum von mindestens zwei Wochen, das nicht länger als zwei Jahre zurückliegt ein ausführliches Bewerbungs-schreiben in Bezug auf die gewählte Fachrichtung der Nachweis über die Teilnahme an der Beratung durch die Zentrale Beratung Berufsfachschule Schulzentrum des Sekarbereichs II an der Alwin-Lonke-Straße Abt. Berufliche Schulen für Bautechnik, Baugestaltung Agrarwirtschaft Alwin-Lonke-Straße 71, 28719 Bremen 361-16560 E-Mail: 601@bildung.bremen.de Schulzentrum des Sekarbereichs II Vegesack Berufliche Schulen für Metall- Elektrotechnik Kerschensteinerstraße 5, 28757 Bremen 361-79550 E-Mail: 358@bildung.bremen.de Technisches Bildungszentrum Mitte Berufsbildende Schule für Elektrotechnik, Fahrzeugtechnik Metalltechnik An der Weserbahn 4, 28195 Bremen 361-16770 E-Mail: 369@bildung.bremen.de Berufsbildende Schule für Metalltechnik Reiherstraße 80, 28239 Bremen 361-18042 E-Mail: 352@bildung.bremen.de Technisches Bildungszentrum Mitte Berufsbildende Schule für Elektrotechnik, Fahrzeugtechnik Metalltechnik An der Weserbahn 4, 28195 Bremen 361-16770 E-Mail: 369@bildung.bremen.de Lebensmitteltechnik Schulzentrum Carl von Ossietzky Berufliche Schule für Dienstleistung, Gewerbe Gestaltung Georg-Büchner-Straße 13 27574 Bremerhaven 0471 309-465-0 E-Mail: szcvo.bs.dienstleistung @schule.bremerhaven.de Seite 7

Fachrichtung Schwerpunkt Zulassungsvoraussetzungen Schule Ernährung Hauswirtschaft Gesheit Soziales Technik Wirtschaft Verwaltung Hotel- Gaststättengewerbe Hauswirtschaft Soziales Gesheit Informationsverarbeitung Handelsschule Erweiterte Berufsbildungsreife mit mindestens 3,0 in den Fächern Deutsch, Englisch Mathematik der Nachweis über die Teilnahme an einem der gewählten Fachrichtung entsprechenden Praktikum von mindestens zwei Wochen, das nicht länger als zwei Jahre zurückliegt ein ausführliches Bewerbungsschreiben in Bezug auf die gewählte Fachrichtung der Nachweis über die Teilnahme an der Beratung durch die Zentrale Beratung Berufsfachschule Wurden die Fächer Deutsch, Englisch Mathematik differenziert unterrichtet, werden andere Notendurchschnitte vorausgesetzt; diese erfahren sie in der Schule. Schulzentrum des Sekarbereichs II Rübekamp Abt. Berufliche Schulen für das Nahrungsgewerbe Rübekamp 37/39, 28219 Bremen 361-14700 E-Mail: 699@bildung.bremen.de Schulzentrum des Sekarbereichs II Neustadt Berufliche Schulen für Hauswirtschaft Sozialpädagogik Delmestraße 141 b, 28199 Bremen 361-18340 E-Mail: 364@bildung.bremen.de Schulzentrum des Sekarbereichs II Blumenthal Berufsbildende Schule für Hauswirtschaft Sozialpädagogik Eggestedter Straße. 20, 28779 Bremen 361-79155 E-Mail: 603@bildung.bremen.de Schulzentrum des Sekarbereichs II Walle Abt. Berufliche Schulen für Gesheit Lange Reihe 81, 28219 Bremen 361-8512 E-Mail: 618@bildung.bremen.de Schulzentrum des Sekarbereichs II Vegesack Berufliche Schulen für Metall- Elektrotechnik Kerschensteinerstraße 5, 28757 Bremen 361-79550 E-Mail: 358@bildung.bremen.de Schulzentrum Grenzstraße Berufsbildende Schule für Wirtschaft Verwaltung Grenzstraße 90, 28217 Bremen 361-5637/5638 E-Mail: 361@bildung.bremen.de Schulzentrum des Sekarbereichs II an der Bördestraße Abt. Berufliche Schulen für Wirtschaft Verwaltung Bördestraße 10, 28717 Bremen 361-7180 E-Mail: 602@bildung.bremen.de Helmut Schmidt Schule Berufsbildende Schule für Wirtschaft Walliser Straße 125, 28325 Bremen 361-18265 E-Mail: 698@bildung.bremen.de Seite 8

5 Anmeldung, Bewerbungsschluss, Zulassung Die Anmeldungen für die beruflichen Vollzeitbildungsgänge müssen bis spätestens 1. März eines jeden Jahres erfolgt sein. Zu diesem Zeitpunkt kann in der Regel nur das Zeugnis des ersten Halbjahres der 10. Jahrgangsstufe vorgelegt werden. Aufgr dieses Zeugnisses kann die Schule nur eine vorläufige Entscheidung über die Zulassung treffen. Die endgültige Zulassung erfolgt auf der Grlage des berechtigenden Abschlusszeugnisses. Wenn die Anmeldezahl zum Bewerbungsschluss zu gering ist, um einen geplanten beruflichen Vollzeitbildungsgang einzurichten, werden die Bewerberinnen Bewerber hierüber nach dem Bewerbungsschluss von der jeweiligen Schule informiert. Ob ein beruflicher Vollzeitbildungsgang an allen geplanten Standorten eingerichtet wird, richtet sich jeweils nach der Zahl der Schülerinnen Schüler zum Schuljahresbeginn. Ein Standortwechsel ist also nicht immer auszuschließen. Übersteigt die Zahl der fristgerecht eingereichten Bewerbungen die Zahl der Schülerplätze erheblich, so erfolgt die Aufnahme nach Leistung; die Rangfolge ergibt sich aus der Durchschnittsnote des berechtigenden Abschlusszeugnisses. Auch in diesem Fall wird zunächst nur unter Vorbehalt zugelassen. Die endgültige Zulassung erfolgt auf der Grlage des berechtigenden Abschlusszeugnisses. Schülerinnen Schüler, die eine Einjährige berufsvorbereitende Berufsfachschule besuchen möchten, müssen an einer Beratung der Zentralen Beratung Berufsfachschule (ZBB) teilgenommen haben. 6 Schulpflicht, Anmeldung in der Zentralen Beratung Berufsbildung in der JBA Die Schulpflicht dauert in der Regel zwölf Jahre. Die Schulpflicht endet vor Ablauf der 12 Jahre, wenn ein mindestens einjähriger beruflicher Bildungsgang erfolgreich abgeschlossen wurde. Sie endet spätestens zum Ende des Schuljahres, in dem das 18. Lebensjahr vollendet wird, es sei denn, es besteht ein Berufsausbildungsverhältnis. Jugendliche, die nach 10 Schulbesuchsjahren weder einen Ausbildungs- noch einen Schulplatz erhalten haben noch schulpflichtig sind, sind verpflichtet, sich an die Zentrale Beratung Berufsbildung (ZBB) zu wenden. Zentrale Beratung Berufsbildung in der Jugendberufsagentur (JBA) Bremen-Mitte, Doventorsteinweg 48-52, 28195 Bremen Bremen-Nord, Lindenstraße 71, 28755 Bremen Sprechzeiten: Montag Freitag 8.00 15.00 Uhr) 361-19642 E-Mail: zbb@schulverwaltung.bremen.de Seite 9

7 Nachträglicher Erwerb der Erweiterten Berufsbildungsreife oder des Mittleren Schulabschlusses 7.1 Mit dem Abschluss eines beruflichen Bildungsgangs In den Ziffern 1 3 ist beschrieben, wie in den jeweiligen beruflichen Bildungsgängen eine zusätzliche Berechtigung erworben werden kann. 7.2 Erwachsenenschule Nach Erreichen des 18. Lebensjahres, einer Sprachstandsfeststellung mit mindestens ausreichenden Leistungen, der Erfüllung der Vollzeitschulpflicht der Ausübung einer aktuellen Berufstätigkeit oder einer mindestens sechsmonatigen in der Vergangenheit liegenden Berufstätigkeit kann die Erweiterte Berufsbildungsreife nachgeholt werden. Nach Erreichen des 18. Lebensjahres, einer Sprachstandsfeststellung mit mindestens ausreichenden Leistungen, der Ausübung einer aktuellen Berufstätigkeit oder einer mindestens sechsmonatigen in der Vergangenheit liegenden Berufstätigkeit der Erlangung der Berufsbildungsreife oder der Erfüllung der Vollzeitschulpflicht, kann der Mittlere Schulabschluss an der Erwachsenenschule nachgeholt werden. Die Dauer des Bildungsganges beträgt für die Erweiterte Berufsbildungsreife voraussichtlich in Vollzeitform 1 Jahr in Teilzeitform 1 ½ Jahre (die erforderliche Dauer ergibt sich aus den persönlichen Voraussetzungen Lernfortschritten) für den Mittleren Schulabschluss voraussichtlich in Vollzeitform 1 ½ Jahre in Teilzeitform 2 Jahre (die erforderliche Dauer ergibt sich aus den persönlichen Voraussetzungen Lernfortschritten). Anmeldungen sind ONLINE einzureichen: http://anmeldung.erwachsenenschule.de Aktuelle Informationen Bewerbungstermine erhalten sie unter: http://erwachsenenschule.de/ 361-10759 7.3 Nichtschülerprüfung Zu einer Nichtschülerprüfung, auch Externenprüfung genannt, können sich die Personen anmelden, die nachweisen, dass sie sich - anders als durch den Besuch der Kurse der Erwachsenenschule - auf die Bildungsinhalte für die Einfache Berufsbildungsreife, die Erweiterte Berufsbildungsreife bzw. den Mittleren Schulabschluss vorbereitet haben. Anmeldungen sind einzureichen bei der Erwachsenenschule Doventorscontrescarpe 172 A, 28195 Bremen 361-5813 E-Mail: 301@bildung.bremen.de Weitere Informationen im Internet unter: http://www.schulabschluss-extern.de Seite 10

8 Beratungsstellen 8.1 Berufsberatung der Agentur für Arbeit Bremen In allen Fragen, die mit Berufswahl der Suche nach dem geeigneten Ausbildungsplatz in Zusammenhang stehen, berät die Berufsberatung der Agentur für Arbeit. Geschäftsstelle Bremen-Mitte: Doventorsteinweg 48-52, 28195 Bremen Geschäftsstelle Bremen-Vegesack: Lindenstraße 71, 28755 Bremen Servicenummer 0800 / 455 5500 (Anmeldung) Weitere Informationen im Internet unter: www.arbeitsagentur.de Berufsinformationszentrum (BIZ) Doventorsteinweg 44, 28195 Bremen 178 2601 / 2629 Internet: www.arbeitsagentur.de E-Mail: bremen.biz@arbeitsagentur.de 8.2 Zentrale Beratung Berufsbildung in der JBA Jugendliche, die nach 10 Schulbesuchsjahren weder einen Ausbildungs- noch einen Schulplatz erhalten haben noch schulpflichtig sind, wenden sich an die Zentrale Beratung Berufsbildung in der Jugendberufsagentur Bremen-Mitte, Doventorsteinweg 48-52, 28195 Bremen in der Jugendberufsagentur Bremen-Nord, Lindenstraße 71, 28755 Bremen Sprechzeiten: Montag Freitag 8.00 15.00 Uhr 361-19642 E-Mail: zbb@schulverwaltung.bremen.de 8.3 Zentrale Beratung Berufsfachschule (ZBB) Schülerinnen Schüler, die eine Einjährige berufsvorbereitende Berufsfachschule besuchen möchten, müssen an der Beratung der ZBB teilgenommen haben. Diese wenden sich bitte an die Zentrale Beratung Berufsfachschule (ZBB) in der Jugendberufsagentur Bremen-Mitte, Doventorsteinweg 48-52, 28195 Bremen Sprechzeiten: Montag Freitag 8.00 15.00 Uhr 361-19642 E-Mail: bvbfs@schulverwaltung.bremen.de Internet: www.bildung.bremen.de Siehe unter: Bildung Berufliche Bildung Zentrale Beratung Berufsfachschule 8.4 ReBUZ Schullaufbahn Übergänge Fragen zu Schullaufbahn zu den Übergängen beantwortet das Regionale Beratungs- Unterstützungszentrum (ReBUZ) ReBUZ Nord Gerhard-Rohlfs-Straße 62 (Stadthaus), 28757 Bremen 361-7792 (Verwaltung) - Sprechzeiten nach Vereinbarung E-Mail: nord@rebuz.bremen.de Seite 11

ReBUZ West Vegesacker Straße 84, 28217 Bremen 361-10 803 (Verwaltung) Sprechzeiten nach Vereinbarung E-Mail: west@rebuz.bremen.de ReBUZ Süd Große Weidestraße 4 16, 28195 Bremen 361-10 559 (Verwaltung) Sprechzeiten nach Vereinbarung E-Mail: sued@rebuz.bremen.de ReBUZ Ost Fritz-Gansberg-Straße 22, 28213 Bremen 361-16 050 (Verwaltung) Sprechzeiten nach Vereinbarung E-Mail: ost@rebuz.bremen.de 8.5 Beratung in Schulen In allen schulischen Fragen informieren beraten die genannten Schulen, aber auch die Lehrerinnen Lehrer der zurzeit besuchten Schule. 8.6 Finanzielle Förderung Fragen zu den Möglichkeiten einer finanziellen Förderung im Rahmen des Besausbildungsförderungsgesetzes (BAföG) beantwortet das Studentenwerk Bremen - Amt für Ausbildungsförderung - Studentenhaus Ebene 0 Bibliothekstraße 3, 28359 Bremen 0421 2201-133 33 montags von 10.00 bis 13.00 Uhr, mittwochs von 14.00 bis 17.30 Uhr E-Mail: bafoeg@stw-bremen.de Seite 12