S A T Z U N G. der Stadt Boppard über die Ablösung von Stellplatzverpflichtungen (Stellplatzablösesatzung)

Ähnliche Dokumente
S a t z u n g. 1 Regelung des ruhenden Verkehrs; erforderliche Garagen und Stellplätze

Ablösung von PKW-Stellplätzen

Haushaltssatzung der Stadt Schifferstadt für das Haushaltsjahr 2016

Haushaltssatzung der Stadt Boppard für das Jahr 2016 vom

Karl-Lochner-Straße 8, Ludwigshafen am Rhein Telefon: AMTSBLATT FÜR ÖFFENTLICHE BEKANNTMACHUNGEN

Art der Änderung Datum Änderungen Inkrafttreten Veröffentlichung Neufassung RAZ 7/94

Öffentliche Bekanntmachung der Stadt Bendorf/Rhein

1 Gegenstand. 2 Höhe des Ablösungsbetrages

Karl-Lochner-Straße 8, Ludwigshafen am Rhein Telefon: AMTSBLATT FÜR ÖFFENTLICHE BEKANNTMACHUNGEN

4. Satzung zur Änderung der Satzung über die Erhebung der Hundesteuer in Deggingen

Handbuch: Ortsrecht der Stadt Siegen Ordnungsziffer

H A U S H A L T S S A T Z U N G der VERBANDSGEMEINDE HACHENBURG für das Haushaltsjahr vom

Amtsblatt der Stadt Dorsten

Satzung über die Form der öffentlichen Bekanntmachung der Landeshauptstadt Magdeburg (Bekanntmachungssatzung)

I. Bekanntmachung der Verbandsgemeinde Kirchheimbolanden. Datum Inhalt Seite

Haushaltssatzung der Verbandsgemeinde Gebhardshain für das Jahr 2009 vom

Gemeinde Heddesheim Rhein-Neckar-Kreis. Satzung über die Erhebung von Benutzungsgebühren für das Hallenbad Heddesheim

Amtsblatt für die Stadt Büren

Haushaltssatzung der Ortsgemeinde Kuhardt für die Haushaltsjahre 2015 und 2016 vom

vom hat der Stadtrat der Stadt Penig in seiner Sitzung am folgende Satzung beschlossen: 1 Geltungsbereich

Satzung über die Erhebung von Gebühren für den Besuch der gemeindeeigenen Tageseinrichtungen für Kinder

Hauptsatzung. der Ortsgemeinde Horbruch vom , 1. Änderung durch Satzung vom und 2. Änderung durch Satzung vom 29.

Satzung über den Kostenersatz für Leistungen der Freiwilligen Feuerwehr Mögglingen vom

Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 648 Hochhaus Berliner Platz ; Bebauungsplan wird im beschleunigten Verfahren aufgestellt; Stadtteil: Mitte

Ortsgemeinde Waldrohrbach

A b l ö s u n g s v e r t r a g. Vertrag über die Ablösung der Stellplatzpflicht - Stellplatz-Ablösungsvertrag -

Bekanntgabe der Stadt Ludwigshafen am Rhein - gemäß 3a Satz 2 des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) -

Satzung über die Entschädigung für ehrenamtliche Tätigkeit

1 Geltungsbereich. (3) Die Pflicht zur Zahlung weiterer Entgelte gemäß 4 Abs. 7 bis 9 entsteht mit der Inanspruchnahme der Betreuung.

Satzung über die Entschädigung für ehrenamtliche Tätigkeit

Satzung über die Gewährung von Aufwandsentschädigungen an Angehörige der Freiwilligen Feuerwehr der Stadt Angermünde. 1 Höhe der Aufwandsentschädigung

Satzung über den Kostenersatz für Leistungen der Freiwilligen Feuerwehr Dornhan (Feuerwehr-Kostenersatzsatzung FwKS)

Gemeinde Westerheim Alb-Donau-Kreis

Amtsblatt der Stadt Warstein

Satzung. über die. Erhebung von Benutzungsgebühren für die. Sporthalle

Gebührenordnung. für die. Benutzung der Sport- und Kulturhalle, Schulhof, Aula der Grund- und Hauptschule, öffentliche Plätze,

Gebührensatzung der Gemeinde Oberschöna über die Benutzung der Kindertageseinrichtungen und Kindertagespflege

Satzung der Ortsgemeinde Weisenheim am Sand zur Erhebung von Kostenerstattungsbeträgen nach den 135 a c Baugesetzbuch vom

Satzung über die Ehrung verdienter Personen vom

Gebührensatzung für die Musikschule der Stadt Sprockhövel (gültig ab )

Große Kreisstadt Eppingen Satzung über die Entschädigung für ehrenamtliche Tätigkeit

GROßE KREISSTADT ROTTWEIL. Satzung über die Erhebung der Hundesteuer

VORLAGE. Die öffentliche Bekanntmachung der Offenlage erfolgte im Mitteilungsblatt aktuell der Verbandsgemeinde Bad Ems Nr. 23 / 2014 vom

Satzung der Stadt Köln über die Festlegung des Geldbetrages je Stellplatz (Ablösesatzung) vom 9. November 2001

Satzung zur Änderung der Satzung über die Erhebung einer Kurtaxe der Stadt Gernsbach (Kurtaxesatzung) vom 13. Dezember 2010

SATZUNG über die Erhebung von Benutzungsgebühren für die Kinderbetreuungseinrichtungen der Großen Kreisstadt Waghäusel

Sanierungssatzung 6/10/3. Betr.: Vollzug des Städtebauförderungsgesetzes; hier Worms, Satzung über das Sanierungsgebiet "Stadtkern Nord-Ost"

Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Kindertageseinrichtungen der Großen Kreisstadt Calw

Satzung zur Änderung der Satzung

Satzung über die Erhebung der Hundesteuer in der Stadt Erbach (Hundesteuersatzung)

1 Erhebungsgrundsätze. (1) Für die Benutzung der städtischen Kindertageseinrichtungen werden Gebühren nach Maßgabe dieser Satzung erhoben.

2. Nachtragshaushaltssatzung der Stadt Bingen am Rhein für das Jahr 2014

1 Erhebung des Erschließungsbeitrages. Erschließungsbeiträge werden nach den Bestimmungen des Baugesetzbuches und dieser Satzung erhoben.

Satzung. 1 Anschlußbeitrag

Gemeindeverwaltungsverband Reichenbach an der Fils Satzung über die Entschädigung für die ehrenamtliche Tätigkeit

Anschlußbeitragssatzung des GWAZ

Haushaltssatzung und Bekanntmachung der Haushaltssatzung des Rhein-Sieg- Kreises für das Haushaltsjahr 2015/2016 vom

S A T Z U N G der Bürgerhospitalstiftung Speyer in der Fassung vom Bezeichnung und Sitz

Die Gemeinde Plüderhausen erhebt eine Vergnügungssteuer als örtliche Aufwandsteuer nach den Vorschriften dieser Satzung.

Haushaltssatzung der Verbandsgemeinde Kusel für das Haushaltsjahr 2016 vom

Elternbeitragssatzung für Kindertageseinrichtungen und Kindertagespflege. Stadt Kamenz

1 Anwendungsbereich. 2 Größe der Spielplätze

über die Erhebung von Benutzungsgebühren für die Kindertageseinrichtungen der Stadt Ludwigsburg

Hauptsatzung der Stadt Speyer vom

B E T R I E B S A T Z U N G für den Eigenbetrieb Grundstücke

I. Bekanntmachung der Verbandsgemeinde Kirchheimbolanden. Datum Inhalt Seite

über die Erhebung von Verwaltungsgebühren für die Tätigkeit des Gutachterausschusses und seiner Geschäftsstelle (Gutachterausschussgebührensatzung)

Gebührenpflicht. 2 Gebührenschuldner

Satzung der Stadt Heiligenhaus über die Erhebung von Gebühren für die Benutzung städtischer Sportstätten und Geräte vom geändert durch die

S A T Z U N G über die Erhebung von Friedhofsgebühren der Stadt Worms vom

Satzung der Stadt Angermünde über die Erhebung einer Zweitwohnungssteuer

Gebührenpflicht. 2 Gebührenschuldner

Haushaltssatzung der Stadt Nierstein für die Haushaltsjahre 2014 und 2015 vom

Gebührensatzung der Stadt Wiehl. für die Inanspruchnahme der Friedhöfe. vom

Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Benutzung der Friedhöfe der Stadt Ingelheim am Rhein vom 13. Juli 2006*

Feuerwehr- Entschädigungssatzung

Stadt Breisach am Rhein Landkreis Breisgau-Hochschwarzwald

GEMEINDE BAIERSBRONN LANDKREIS FREUDENSTADT

Ausgabe 8, Jahrgang 2016, vom

Satzung. der vereinbarten Verwaltungsgemeinschaft Friedrichshafen-Immenstaad

Gemeinde Klettgau Landkreis Waldshut

Gebührensatzung für die Friedhöfe der Stadt Erkrath. vom

Satzung über die Erhebung der Hundesteuer in Rheinstetten (Hundesteuersatzung) vom

Markt Bad Endorf. Änderung des Bebauungsplans Nr. 4 Hofhamer Strasse, Am Mühlberg. Begründung und Satzungstext vom

Herausgabee. Rhein. Verantwortllich: m, Luitpoldstr. Öffentliche Sitzung aße. Ebertpark 10.

Satzung. 1 Geltungsbereich

Satzung über die Erhebung der Hundesteuer in Muggensturm

Karl-Lochner-Straße 8, Ludwigshafen am Rhein Telefon: AMTSBLATT FÜR ÖFFENTLICHE BEKANNTMACHUNGEN

H A U P T S A T Z U N G der Stadt Braunfels

Altes Schulhaus. Ostalbkreis

Satzung über die Erhebung von Entgelten für die öffentliche Wasserversorgungseinrichtung der Stadt Herdorf - Entgeltsatzung Wasserversorgung -

Satzung über die Entschädigung für ehrenamtliche Tätigkeit vom

Weimarer Ortsrecht 22.9 Seite 1 Kulturförderabgabe für Übernachtungen i.d.f.d. 2.Änderung

GROSSE KREISSTADT WALDSHUT-TIENGEN

Stellplatzsatzung. der Stadt Frankfurt am Main. 1 Herstellungspflicht

Amtsblatt für die Stadt Büren

4 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg i.v.m. 2, 9 des Kommunalabgabengesetzes und 27, 36 des Feuerwehrgesetzes für Baden-Württemberg

Satzung. zur Kostenerstattung für den Trinkwasserhausanschluss. des. Märkischen Abwasser- und Wasserzweckverbandes (MAWV)

Satzung über die Erhebung der Hundesteuer der Stadt Leimen (Hundesteuersatzung)

Beitragssatzung zur Entwässerungssatzung der Stadt Selm Entwässerungsbeitragssatzung - vom (Amtsblatt vom )

Transkript:

S A T Z U N G der Stadt Boppard über die Ablösung von Stellplatzverpflichtungen (Stellplatzablösesatzung) vom 07.09.1990. Der Stadtrat Boppard hat auf Grund des 24 der Gemeindeordnung für Rheinland- Pfalz (GemO) vom 14.12.1973 (GVBl. S. 419) in Verbindung mit 45 Abs. 4 der Landesbauordnung für Rheinland-Pfalz (LBauO) vom 28.11.1986 (GVBl. S. 307) in den derzeit geltenden Fassungen die folgende Satzung beschlossen, die hiermit bekannt gemacht wird: 1 Voraussetzungen und Wirkungen der Ablösung (1) Ist die Herstellung notwendiger Stellplätze oder Garagen nicht oder nur unter großen Schwierigkeiten möglich oder ist sie auf Grund einer Satzung nach 86 Abs. 3 Landebauordnung - LBauO - untersagt oder eingeschränkt, so kann der Bauherr, wenn die Stadt zustimmt, seine Stellplatzverpflichtungen nach 45 Abs. 1-3 LBauO auch dadurch erfüllen, dass er an die Stadt einen Geldbetrag nach Maßgabe dieser Satzung zahlt. (2) Die Stadt wird den Geldbetrag für die Bereitstellung öffentlicher Parkeinrichtungen an geeigneter Stelle verwenden. (3) Ein Anspruch des Bauherrn auf Ablösung seiner Stellplatzverpflichtung besteht nicht. (4) Im Falle der Ablösung erwirkt der Bauherr durch Zahlung des hierfür festgesetzten Geldbetrages keine Nutzungsrechte an Stellplätzen. 2 Festsetzung von Gebietszonen (1) Da für die Herstellung öffentlicher Parkeinrichtungen je nach ihrer Lage unterschiedlich hohe Kosten anfallen, wird das Stadtgebiet in vier Gebietszonen (I bis IV) eingeteilt. Der zu zahlende Geldbetrag wird für jede Gebietszone festgesetzt. 7.02_Stellplatzablösesatzung.doc

2 (2) Die Zonen I, und I sind in den als Anlage beigefügten Plänen, die Bestandteil dieser Satzung sind, dargestellt. (3) Das gesamte übrige Stadtgebiet gehört zur Zone IV. 3 Festsetzung und Fälligkeit der Ablösebeträge (1) Die Höhe des Ablösebetrages je Stellplatz wird wie folgt festgesetzt: Zone I Zone Zone I Zone IV 6.750 EUR/Stellplatz 5.000 EUR/Stellplatz 1.500 EUR/Stellplatz 1.150 EUR/Stellplatz (2) Die Zahlung der Geldbeträge wird auf Anforderung durch die Stadt Boppard fällig. (3) Nach Zahlung der festgelegten Ablösebeträge wird der Kreisverwaltung des Rhein-Hunsrück-Kreises eine Mitteilung über die Ablösung der Stellplatzverpflichtung übersandt. (4) Die Geldbeträge gem. Abs. 1 werden bei Bedarf in der Haushaltssatzung der Stadt Boppard der Entwicklung der Bau- und Grundstückspreise angepaßt. 4 Inkrafttreten Diese Satzung tritt am Tage nach der öffentlichen Bekanntmachung in Kraft. Boppard, 07.09.1990 Stadt Boppard Gipp Bürgermeister Hinweis: Gemäß 24 Abs. 6 Satz 2 Gemeindeordnung (GemO) wird darauf hingewiesen, dass eine Verletzung der Bestimmungen über 1. Ausschließungsgründe ( 22 Abs. 1 GemO) und 2. die Einberufung und die Tagesordnung von Sitzungen des Stadtrates ( 34 GemO)

3 unbeachtlich ist, wenn sie nicht innerhalb eines Jahres nach der öffentlichen Bekanntmachung der Satzung schriftlich unter Bezeichnung der Tatsachen, die eine solche Rechtsverletzung begründen können, gegenüber der Stadtverwaltung Boppard, Postfach 1480, Karmeliterstraße 2, 5407 Boppard 1, geltend gemacht wird. Bedenken wegen Rechtsverletzung werden nicht geltend gemacht. Simmern, 30.08.1990 Kreisverwaltung des Rhein-Hunsrück-Kreises gez. Kleemann Oberamtsrat

4 Erläuterungen zu den Plänen der Ortsbezirke Bad Salzig, Boppard und Buchholz a) Ortsbezirk Bad Salzig Zone : Zu dieser Zone gehört der gesamte Ortsbezirk Bad Salzig, außer den Bereichen, die der Zone I zugeordnet sind. Zone I: Zu dieser Zone gehören 1. Kurpark, 2. Baugebiet Ellig jedoch ohne 2.1 das Gebiet zwischen den Straßen Im Quebel und Bopparder Straße, 2.2 die westl. Bebauung der Römerstraße 2.3 dem Altbaubereich des Hüttenweges westl. des Theodor- Hoffmann-Platzes, 3. Baugebiet Blütenhain, jedoch ohne 3.1 die Straße Am Hang, 3.2 Schulgelände und Kindergarten 3.3 Bergstraße unterhalb der Einmündung der Straße Am Hang b) Ortsbezirk Boppard Begrenzungspunkte der Zone sind: 1. Ende der Bebauung an der B 9 in Richtung Bad Salzig, 2. Ende der Bebauung an der B 9 in Richtung Koblenz, 3. Einmündungsbereich der K 118 in die L 210, 4. Bereich der L 207; die Sesselbahn gehört zur Zone, 5. Ende der Bebauung an der L 209. Der übrige Bereich des Ortsbezirkes Boppard gehört zur Zone I. c) Ortsbezirk Buchholz Der gesamte Ortsbezirk Buchholz gehört zur Zone.

Anlage zu 2 Abs. 2 der Stellplatzablösesatzung Ortsbezirk Buchholz Der gesamte Ortsbezirk Buchholzgehört zur Zone I

Anlage zu 2 Abs. 2 der Stellplatzablösesatzung Ortsbezirk Boppard I Der übrige Bereich des Ortsbezirkes Boppard gehört zur Zone I

Anlage zu 2 Abs. 2 der Stellplatzablösesatzung Ortsbezirk Bad Salzig I I