Benützungsreglement und Gebührenordnung

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Transkript:

Benützungsreglement und Gebührenordnung Gültig ab 1. Dezember 2015 1

Herzlich willkommen in der evangelisch-reformierten Kirchgemeinde Hinwil. Wir freuen uns, Sie bei uns begrüssen zu dürfen, Ihnen zu begegnen und mit Ihnen feiern zu können. Die wunderschöne Kirche und das Kirchgemeindehaus stellen wir Ihnen gerne zur Verfügung, sofern auf den Charakter der Gebäude Rücksicht genommen wird und die Interessen unserer Landeskirche nicht verletzt werden. Mit diesem Reglement möchten wir Ihre Fragen beantworten und eine möglichst reibungslose Benützung ermöglichen. Gleichzeitig listen wir für Sie die dabei entstehenden Kosten möglichst offen und genau auf. Das Anmeldeformular, mit dem auch gleich die verschiedenen Räume und Geräte reserviert werden können, können Sie bei der Sigristin / Hauswartung beziehen. Wir bitten Sie, die Ihren Anlass betreffenden Abschnitte gründlich zu studieren. Mit der verbindlichen Reservation erklären Sie Ihr Einverständnis. Für weitere Fragen steht unsere Sigristin Ihnen natürlich gerne zur Verfügung. Inhaltsverzeichnis Hausordnung... 3 Allgemeine Regeln... 3 Zusätzliche Regeln Kirchgemeindehaus... 4 Zusätzliche Regeln Kirche / Gottesdienste... 4 Tarifgruppen und Ermässigungen... 5 Gebührenordnung... 6 Kirchgemeindehaus... 6 Kirche... 7 Inventar Licht und Tontechnik der Kirche... 8 Akustikanlage... 8 Tonanlage mobil... 8 Bühne / Licht / Projektion... 8 Benützungsreglement... 8 Adressen... 10 2

Hausordnung Allgemeine Regeln Besichtigungen / Proben Auf Wunsch ist die Sigristin / Hauswartung gerne bereit, Ihnen die Kirche und die anderen Räumlichkeiten nach vorheriger Verabredung zu zeigen. Ist bei ausgedehnten Proben die Anwesenheit der Sigristin / Hauswartung erwünscht oder notwendig, so kann der zusätzliche Aufwand entsprechend verrechnet werden (siehe Gebührentabelle). Parkplätze Bitte benützten Sie bei grossen Anlässen die Parkplätze auf dem Gemeindeplatz und beim Friedhof. Beim Kirchgemeindehaus stehen während den unterrichtsfreien Schulzeiten nur wenige Parkplätze auf dem Pausenplatz der Primarschule und an der Felsenhofstrasse zur Verfügung. Zum Ein- oder Aussteigenlassen von gehbehinderten Personen oder für den Materialtransport darf vor die Kirche gefahren werden. Bitte parkieren Sie aber keine Autos dort. Die Zufahrt zum Pfarrhaus, zur Kirche und zum Schaukasten ist immer freizuhalten. Es steht kein Parkdienst zur Verfügung. Ordnung Bitte verlassen Sie die Räumlichkeiten in besenreinem Zustand und so, wie Sie sie vorgefunden haben. Die Originalbestuhlung ist ohne andere Abmachung wieder herzustellen. Hervorgeholte Tische müssen gereinigt und wieder weggeräumt werden. Zusätzlicher Aufwand wird verrechnet (siehe Gebührentabelle). Lärm Bitte nehmen Sie besonders bei Abendveranstaltungen Rücksicht auf die Nachbarn von Kirche und Kirchgemeindehaus. Bei Veranstaltungen müssen ab 22.00 Uhr die Fenster geschlossen bleiben, damit die Nachbarschaft nicht gestört wird. Alkoholkonsum / Rauchen / Drogen In allen Räumen besteht ein generelles Alkohol-, Rauch- und Drogenverbot. Für Einzelanlässe geschlossener Gesellschaften kann eine Ausnahmebewilligung für Alkoholausschank erteilt werden. Die Bewilligung erteilt die Hauswartung auf Anfrage. Bei unklarer Situation entscheidet die Kirchenpflege. Schäden Für Schäden an Gebäude und Mobiliar haftet der Veranstalter. Entstandene Schäden sind sofort zu melden. 3

Zusätzliche Regeln Kirchgemeindehaus Apéro Nach Hochzeiten oder Konzerten kann beim / im Kirchgemeindehaus oder vor der Kirche ein Apéro angeboten werden (siehe Gebührentabelle). Veranstaltungsdauer Die Veranstaltungen sind zeitlich so anzusetzen, dass das Haus normalerweise um 22.30 Uhr geschlossen werden kann. Verlängerungen sind mit der Hauswartung abzusprechen, die zusätzliche Arbeitszeit für die Hauswartung wird Ihnen verrechnet. Technik Tonanlage, Instrumente, Geschirrspülmaschine, Küchengeräte, Hellraumprojekter und Beamer dürfen nur von instruierten Personen bedient werden. Küche Benütztes Geschirr muss nach dem Anlass abgewaschen und wieder weggeräumt werden. Herd und Arbeitsflächen sind gereinigt abzugeben. Abwaschmittel und Handtücher stehen zur Verfügung. Zusätzliche Regeln Kirche / Gottesdienste Ordnung Die Kirche und deren Umgebung müssen nach dem Verlassen in besenreinem Zustand sein. Zusätzlicher Aufwand für die Reinigung (Konfetti, Reis, Blütenblätter etc.) wird verrechnet. Fotografieren / Filmen in Gottesdiensten Es ist uns ein Anliegen, den gottesdienstlichen Charakter der Feiern in unserer Kirche zu bewahren. Aus diesem Grunde handhaben wir eine restriktive Regelung der Foto- und Filmaufnahmen. Grundsätzlich ist das Fotografieren und Filmen in der Kirche erlaubt, aber nicht während der Gottesdienste: 1. In Gottesdiensten sind Foto- und Filmaufnahmen nicht erlaubt. 2. Dies gilt auch für Taufen, die in Gottesdiensten vollzogen werden. Den Tauffamilien ist es aber erlaubt, nach dem Gottesdienst in der Kirche zu fotografieren oder zu filmen. 3. Bei Trauungen kann eine vom Brautpaar bestimmte Person den Einzug, den Ringtausch und den Auszug aufnehmen. Tonaufnahme Von Sonn- und Feiertagsgottesdiensten werden Tonaufnahmen erstellt. Interessierte melden sich bei der Sigristin. Auf Wunsch kann von Trauungs- und Abdankungsgottesdiensten eine Aufnahme erstellt werden. Bitte sprechen Sie sich mit der amtierenden Pfarrperson ab. Orgelspiel Für das Orgelspiel ist der Organist der Kirchgemeinde Hinwil zuständig. Sprechen Sie besondere Wünsche frühzeitig mit ihm ab. Bei aussergewöhnlichem Aufwand können dafür zusätzliche Kosten anfallen. Andere Personen sind für das Orgelspiel nur zugelassen, wenn sie über eine entsprechende Ausbildung verfügen und die Orgelbenützung mit dem Organisten abgesprochen wurde. 4

Flügel Für die Nutzung des Flügels sind die Kirchenmusiker zuständig. Den Flügel benutzen kann, wer im Rahmen von Gottesdiensten und Anlässen eine musikalische Aufgabe oder Funktion wahrnimmt. Im Zweifelsfalle entscheidet der Organist. Wird eine Stimmung für ein Konzert erwünscht, geschieht diese ausschliesslich durch die von der Kirchgemeinde bestimmte Fachperson. Kollekte Die Kollekten aller öffentlichen Gottesdienste werden durch die Kirchenpflege gezählt und durch die Spendgutverwaltung an die Begünstigten weitergeleitet. Kollekten von Gottesdiensten können nicht bar mitgegeben werden. Kollekten von Trauungen und Abdankungen werden für das Spendgut der Kirchgemeinde erhoben. Über Ausnahmen entscheiden Pfarrpersonen. Kollekten von Anlässen, die durch die Kirche organisiert werden, werden auch durch deren Vertreter gezählt und abgerechnet. Von der Kirche unabhängige Veranstalter sind selber für die Kollekte verantwortlich. Technische Anlagen Die Kirche verfügt über verschiedene technische Anlagen. Die verschiedenen Geräte dürfen nur von fachkundigen Personen bedient werden, welche die Anlage kennen oder durch eine verantwortliche Person der Kirchgemeinde eingeführt wurden. Kanzelmikrofon, ein Hand- und ein Ansteckmikrofon sind im Preis der Kirchenmiete inbegriffen und können durch die Sigristin bereitgestellt werden. Kann die Kirchgemeinde für weitere technische Bedürfnisse eines Anlasses keine eigenen Techniker aufbieten, ist der Veranstalter für das nötige Personal verantwortlich. Hörhilfen Es stehen in der Kirche zwei verschiedene Hörhilfen zur Verfügung. Zum einen ist in einem Bereich des Kirchenschiffs eine Induktionsschlaufe installiert und zum anderen können bei der Sigristin Hörbügel ausgeliehen werden. Diese funktionieren überall in der Kirche. Tarifgruppen und Ermässigungen Das Gebührenreglement für Kirche und Kirchgemeindehaus ist in verschiedene Tarifgruppen aufgeteilt. Die Perle wird grundsätzlich nicht fremd vermietet. Gebührenfrei ist die Benützung für die Kirchgemeinde Hinwil, ihre Gruppen, die Bezirkskirchenpflege, Schulgemeinde Hinwil und die politische Gemeinde Hinwil. Gesuche um eine Reduktion des Mietpreises sind frühzeitig an die Kirchenpflege einzureichen. Tarif A Tarif B Privatanlässe Hochzeitspaare, die nicht der Zürcher Landeskirche angehören Auswärtige Vereine Firmen oder kommerzielle Veranstaltungen Hochzeitspaare, die der Zürcher Landeskirche angehören 4 (1x gratis pro Jahr) Hinwiler Vereine und Organisationen Hinwiler Paare für Hochzeit / Apéro 5

Gebührenordnung Räume Bei allen Räumen verstehen sich die Preise als Halbtags- oder Abendpauschale, für ganze Tage wird der Preis verdoppelt Die Preise Werktage gelten von Montag bis Freitag. Die Preise Wochenende am Samstag, am Sonntag und an Feiertage. Kirchgemeindehaus Raum Tarif A Werktage Tarif B Werktage Fr. Wochenende Fr. Fr. Wochenende Fr. Saal 120 240 0 120 Sitzungszimmer 40 80 0 40 Jugendstube 60 120 0 60 Kirchenstube 40 80 0 40 Küche 150 150 100 100 Material pro 1 x einrichten Tarif A Tarif B Hellraumprojektor + Leinwand 20 0 Audioanlage mit Kabelmikro 40 0 Beamer + Leinwand 50 20 Klavier 40 0 Zusätzlicher Aufwand Hauswart 50 50 6

Kirche Objekt Tarif A Tarif B Kirche inkl. Park und 3h Aufwand Sigristin 2/3 800 0 4 Organist (inkl. üblicher Probeaufwand) 200 0 inkl. Orgel 6 Fremdbenützung Orgel (ausw. Organist) - Hauptorgel Mathis 1973, III / P / 32 Reg. - Nebenorgel Metzler 1970, I / P / 7 Reg. Transponierung (440 Hz/415 Hz) 200 150 200 nach Aufwand 0 7 0 4 nach Aufwand Fremdbenützung Flügel Steinway - Stimmung auf Wunsch Akustikanlage (Sprechanlage) - - E-Piano mit Akustikanlage 50 - Lichtanlage 200 100 (Zusatzbeleuchtung im Chorbereich) Beamer und Leinwand 100 50 Miete Chorpodeste. 50 50 Chormikrofone (4 Stück) 100 100 Turmbesteigung in Begleitung Schule gratis (Einnahmen für Ansiedlung Turmfalken) 2.-- p.p Zusätzlicher Aufwand der Sigristin pro Std. 5 50 50 2/3 Eine Probe ist im Mietpreis der Kirche inbegriffen. Ist bei ausgedehnten Proben die Anwesenheit der Sigristin erwünscht oder notwendig, so kann der zusätzliche Aufwand entsprechend verrechnet werden (s. Gebührentabelle). 4 Hinwiler Vereinen und Organisationen für einen Anlass (Benützung) pro Kalenderjahr zum Tarif B. 5 Reinigung (Konfetti, Reis, Blütenblätter etc.) oder lange Präsenzzeit für Aufbau, Apéro oder Anwesenheit bei Proben. 6 Bitte besprechen Sie Ihre Wünsche mit dem Organisten um festzulegen, ob diese durch den Pauschalbetrag gedeckt sind. 7 Orgelbenützung von Schülern des Organisten oder ortsansässigen Orgelschülern, sowie Aushilfsorganisten zum Tarif B. Für andere Orgelschüler wird ein Semesterbeitrag von Fr. 300.-- erhoben. 7

Inventar Licht und Tontechnik der Kirche Akustikanlage Anzahl Objekte Wird aktualisiert Infos erteilt gerne die Sigristin Tonanlage mobil Anzahl Objekte Wird aktualisiert Infos erteilt gerne die Sigristin Bühne / Licht / Projektion Anzahl Objekte Wird aktualisiert Infos erteilt gerne die Sigristin Benützungsreglement Zweck Das Kirchgemeindehaus und die Kirche stehen in erster Linie den Gruppen der evangelischreformierten Kirchgemeinde Hinwil zur Verfügung. Soweit die Räumlichkeiten noch nicht durch die Kirchgemeinde belegt sind, können sie anderen Organisationen oder Privatpersonen vermietet werden. Die dabei anfallenden Mietkosten sind im Abschnitt Gebührenordnung detailliert aufgelistet. Der Saal steht während den normalen Unterrichtzeiten der Primarschuleinheit Oberdorf zu Verfügung, sofern die Kirchgemeinde diesen nicht für eigene Veranstaltungen benötigt. Belegungen durch die Primarschule ausserhalb der normalen Unterrichtszeiten unterliegen dem Benützungsreglement. Den Mitgliedern der Kirchenpflege und den Angestellten der Kirchgemeinde steht das Kontrollrecht der Veranstaltungen zu. 8

Bewilligungen Gesuche oder Anfragen für Raumbenutzungen sind telefonisch oder schriftlich an die Sigristin / Hauswartung zu richten. Diese klärt die Verfügbarkeit der Räumlichkeiten, die Zulässigkeit der Veranstaltung und die Tarifsituation rasch möglichst ab. Bei unklarer Situation entscheidet die Kirchenpflege. Auch Privatveranstaltungen von Mitarbeitenden der Gemeinde und Behördenmitglieder unterstehen der Gesuchspflicht. Eine Untervermietung ist nicht erlaubt. Wenn triftige Gründe vorliegen, können erteilte Bewilligungen in Wiedererwägung gezogen werden. Vereinbarungen über die regelmässige Benützung von Räumen werden auf Zeit getroffen und können jährlich angepasst werden. Regelmässigen Benutzern/Benutzerinnen eines bestimmten Raumes kann auch ein anderer als der gewohnte Raum zugewiesen werden. Bei Grossanlässen der Kirchgemeinde kann es sein, dass diese alle Räume benötigt. Rechnungsstellung Aufgrund des Anmeldeformulars und des Arbeitsrapportes der Sigristin/Hauswartung werden dem Veranstalter die Benützungsgebühren und Stundenaufwände verrechnet. Für ausgehändigte Schlüssel wird ein Depot von CHF 100.-- verlangt. Kurzfristig abgesagte Veranstaltungen werden mit dem entstandenen Aufwand, mindestens aber einer Pauschale von CHF 150.- verrechnet (bei entsprechender Mitteilung bis 1 Woche vor der Veranstaltung kostenlos). Die Gesuchsteller anerkennen mit ihrer Unterschrift die Bestimmungen dieses Reglements, der Gebühren und der Hausordnung. Gültig ab 1. Dezember 2015 Evang. ref. Kirchgemeinde Hinwil (Beschluss vom 10. November 2015 durch die Kirchenpflege) 9

Adressen Raumreservationen Ref. Kirchgemeinde Hinwil Sigristin Elsbeth Bosshard-Näf Felsenhofstrasse 9 079 869 20 25 sigrist@ref-hinwil.ch Sekretariat Montag Donnerstag Felsenhofstrasse 9 044 937 14 37 sekretariat@ref-hinwil.ch Pfarrer Oliver Madörin Gemeindehausstrasse 5 044 937 30 64 o.madoerin@ref-hinwil.ch Pfarrer Matthias Walder Felsenhofstrasse 5 044 937 31 32 m.walder@ref-hinwil.ch Organistin Kasualien Yoshiko Masaki 076 423 86 16 sumirecco@msn.com Organist Gottesdienste Nicola Cittadin 076 543 76 08 n.cittadin@ref-hinwil.ch 10