DGUV Information 203-006 DGUV Information 203-006 - Auswahl und Betrieb elektrischer Anlagen und Betriebsmittel auf Bau- und Montagestellen (bisher: BGI/GUV-I 608)
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Schutzverteiler nach DGUV Information 203-006 Einsatzbedingungen und Einsatzeigenschaften Schutzart IP 44, schutzisoliert (Schutzklasse II), gekennzeichnet mit Doppelquadrat, Netzanschlussleitung vom TypH07RN-F oder H07BQ-F, maximale Länge vor der Schutzeinrichtung 2 m, ausreichende mechanische und thermische Beständigkeit 3 von 22
DGUV Information 203-006 In der DGUV Information 203-006 wird nicht mehr beschrieben: Speisepunkt Statt Speisepunkt gibt es zwei neue Begriffe: Übergabepunkt: (dort, wo der Strom vom Versorgungsnetz in die Baustelle übergeben wird) Anschlusspunkt: (dort, wo die elektrischen Betriebsmittel auf der Baustelle angeschlossen werden) 4 von 22
Einflussfaktoren auf die Unfallschwere Stromstärke (Ampere, A) (kritisch ab ca. 0,025 A = 25 ma) Elektrische Spannung (Volt, V) kritisch ab: 50 V bei Wechselstrom 120 V bei Gleichstrom Auf Baustellen üblich: Spannung: 230 V 400 V Stromstärke: 10 A 63 A ein Vielfaches der genannten Werte! Stromweg im Körper (Herzdurchströmung) Einwirkungsdauer (kritisch bei mehr als 0,3 s) 5 von 22
Stromgefahr 6 von 22
Bewegliche Leitungen Nur mehradrige Leitungen vom z.b. Typ H07RN-F (Gummischlauchleitung) verwenden. An Stellen, an denen Leitungen mechanisch besonders beansprucht werden können, sind sie geschützt zu verlegen. 7 von 22
Elektrische Anlagen und Betriebsmittel Kurzzeichen und Symbole 8 von 22
Leitungsroller Ausrüstung mit einer Leitung vom Typ H07RN-F oder H07BQ-F Tragegriff, Kurbelgriff und Trommel müssen aus Isolierstoff bestehen oder mit Isolierstoff umhüllt sein, um zu verhindern, dass durch eine beschädigte Leitung eine gefährliche Berührungsspannung ansteht Ausrüstung mit einer integrierten Schutzeinrichtung gegen übermäßige Erwärmung, z. B. Thermoschutzschalter Angeschlossene Leistung > 1000 W muss das Kabel abgerollt werden. 9 von 22
Leitungsroller GS-geprüft erschwerte Bedingungen spritzwassergeschützt Isolierstoff Thermoschutz Leitungsroller (Kabeltrommel) für erschwerte Bedingungen Steckvorrichtungen spritzwassergeschützt möglichst aus Isolierstoff oder entsprechend den Anforderungen an Schutzisolierte Geräte mit Überhitzungsschutz-Einrichtung 10 von 22
Leitungsroller 11 von 22
Prüfungen Elektrische Anlagen und Betriebsmittel auf Bau- und Montagestellen müssen regelmäßig auf ordnungsgemäßen Zustand geprüft werden. Hinweise zur Organisation, Durchführung, Auswahl des Prüfpersonals und Dokumentation der Prüfungen sind in BGI 5090 und in DGUV Information 203-006 enthalten. Nach den Forderungen der Betriebssicherheitsverordnung muss die Prüfung von einer befähigten Person durchgeführt werden. In der Technische Regeln für Betriebssicherheit (TRBS) TRBS 1203 Befähigte Personen wird detailliert beschrieben, welche Anforderungen an eine befähigte Person gestellt werden. Sie muss unter anderem eine elektrotechnische Berufsausbildung abgeschlossen haben. 12 von 22
Prüfungen Qualifikation der Elektrofachkraft Befähigte Person Die Elektrofachkraft Kennzeichnend für eine Elektrofachkraft sind Kenntnisse und Erfahrungen sowie Kenntnis der einschlägigen Bestimmungen im eigenen Arbeitsbereich, um mögliche Gefahren erkennen zu können sowie die Arbeiten sach- und sicherheitsgerecht ausführen zu können. Auf Grund der vielfältigen Arbeitsbereiche in der Elektrotechnik (Hoch- und Niederspannung, Gleichund Wechselspannung, Energietechnik und Elektronik,...) kann es keine "universelle Elektrofachkraft" geben. Eine Elektrofachkraft muss für den konkreten elektrotechnischen Arbeitsbereich die an sie gestellten Anforderungen erfüllen. 13 von 22
Elektrische Anlagen und Betriebsmittel DGUV Vorschrift 3 5 Prüfungen Mit sicherheitstechnische Mängeln, dürfen die Betriebsmittel nicht mehr benutzt werden bzw. müssen abgeschaltet werden und sind dem Vorgesetzten unverzüglich zu melden. Besondere Vorsicht bei Nässe an elektrischen Anlagen und Betriebsmitteln 14 von 22
Elektrische Anlagen und Betriebsmittel DGUV Vorschrift 3 5 Prüfungen Anhand der folgenden Tabellen können Prüffristen festgelegt werden, wenn die elektrischen Anlagen und Betriebsmittel normalen Beanspruchungen durch Umgebungstemperatur, Staub, Feuchtigkeit oder dergleichen ausgesetzt sind. Dabei wird unterschieden zwischen ortsveränderlichen und ortsfesten elektrischen Betriebsmitteln und stationären und nichtstationären Anlagen. 15 von 22
Elektrische Anlagen und Betriebsmittel Wiederholungsprüfungen ortsfester elektrischer Anlagen und Betriebsmittel 16 von 22
Elektrische Anlagen und Betriebsmittel Wiederholungsprüfungen ortsveränderlicher elektrischer Betriebsmittel 17 von 22
Elektrische Anlagen und Betriebsmittel Prüfungen für Schutz und Hilfsmittel 18 von 22
Elektrische Anlagen und Betriebsmittel Was ist zu prüfen? Elektrische Anlagen und Betriebsmittel müssen sich in sicherem Zustand befinden und sind in diesem Zustand zu erhalten. Prüfungen umfassen: Sichtprüfung auf äußerliche erkennbare Mängel Kontrolle der elektrischen Verbindungen Prüfung der Schutzmaßnahmen Prüfung der Isolationswiderstände Funktionsprüfung Die Ergebnisse sind immer z.b. durch ein Prüfprotokoll zu dokumentieren! 19 von 22
Ortsveränderliche Schutzeinrichtung ( PRCD-S ) (PRCD = Portable Residual Current Device; S = safety). Personenschutzschalter PRCD-S sind ortsveränderliche Fehlerstrom- Schutzeinrichtungen mit geschaltetem Schutzleiter. Der PRCD-S ermöglicht die sichere Stromentnahme aus vorhandenen Steckdosen und wird einfach wie ein Verlängerungskabel zwischen Verbraucher und Steckdose gesteckt. Gefährdung: Elektrounfälle durch fehlerhafte Elektroinstallationen Auswirkung: Reduzierung und/oder Vermeidung o.g. Elektrounfälle 20 von 22
Elektrische Anlagen und Betriebsmittel 21 von 22
Elektrische Anlagen und Betriebsmittel Was ist zu prüfen? Vielen Dank für Eure Aufmerksamkeit 22 von 22