Abgabe digitaler Bauleitpläne zur Nutzung in Geographischen Informationssystemen (GIS)

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Transkript:

Abgabe digitaler Bauleitpläne zur Nutzung in Geographischen Informationssystemen (GIS) Standards für die Abgabe von digitalen Bauleitplänen Handreichung der Kreisverwaltung Rhein-Hunsrück-Kreis Stand: 04.03.2013 Unter Berücksichtigung der Anforderungen der und des.

Vorwort Diese Handreichung ist für die Erstellung von digitalen Bauleitplänen und deren Integration in die Geographischen Informationssysteme der Kreisverwaltung Rhein-Hunsrück-Kreis und der kreisangehörigen Gemeinden ausgeschrieben. Die Anforderungen an das Format der digitalen Bauleitpläne richten sich vornehmlich an Dienstleister, die im Auftrag der Kommunen Bauleitpläne digital erstellen. Die geforderten Formate sind standardisierte GIS-Formate. Sie ermöglichen die Bauleitpläne mit möglichst geringem Aufwand und in hoher Qualität in nahezu jede GIS-Software zu übernehmen. Es handelt sich bei den Vorgaben nicht nur ausschließlich um technische Anforderungen an die abzugebenden Formate, sondern auch um strukturelle und inhaltliche Ansprüche. Da die Daten oftmals in anderen Anwendungen weiterverwendet werden sollen bzw. an andere Einrichtungen standardisiert abgegeben werden müssen, werden zahlreiche Anforderungen von externen Stellen vorgegeben. Diese werden bspw. im Leitfaden zur Bereitstellung kommunaler Pläne und Satzungen im Rahmen der Geodateninfrastruktur Rheinland-Pfalz, dem Vorhaben X-Planung, der INSPIRE-Richtlinie oder dem Landesplanungsgesetz konkretisiert. Sie können durch die strukturierte Abgabe der Bauleitpläne zu einer optimalen Weiterverwendung und Bereitstellung der Daten beitragen und letztendlich auch selbst davon profitieren, indem Sie die Daten über WMS-Dienste in Ihr eigenes GIS integrieren. Vielen Dank für Ihre Mithilfe! Kreisverwaltung Rhein-Hunsrück-Kreis, März 2013 2

Anforderungen Der Bauleitplan ist in Karten- und Textteil zu trennen. Diese sind wie nachfolgend beschrieben zu erzeugen und zur Verfügung zu stellen. I Kartenteil Sofern es mehrere Kartenteile gibt (z.b. Kompensationsflächen), sind diese gesondert bereitzustellen. 1. Rasterdaten a) Format georeferenziertes Rasterbild im TIFF-Format (ohne hinterlegte Liegenschaftskarte) Auflösung: 300 dpi Farbtiefe: 8 BIT b) Koordinatensystem ETRS_1989_UTM_Zone_32N c) Nutzungsschablone bzw. andere Hinweise in der Karte Nutzungsschablonen und andere Symbole sowie Karteninhalte sind möglichst innerhalb des räumlichen Geltungsbereiches zu platzieren. d) PDF Zusätzlich zum Rasterformat ist der gesamte Plan (Kartenteil, Textteil, Legende, Verfahrensleiste etc.) als PDF-Dokument zu liefern. 3

2. Vektordaten Ergänzend zu den Rasterdaten sind einige wenige Layer auch als Vektordaten abzugeben. Der Vektordatensatz erleichtert u.a. die Auffindung des Plans bzw. dient zur Verknüpfung des Plans mit den Metadaten. a) Folgende Layer sind parzellenscharf auf Grundlage von ALKIS im Vektorformat abzugeben Geltungsbereich Kompensationsflächen b) Format GIS (bevorzugt): SHP (Shapefile) CAD: DWG, DXF (inkl. Angabe der Layerbelegung) c) Koordinatensystem ETRS_1989_UTM_Zone_32N Für Flächennutzungspläne sollten zusätzlich nachfolgend aufgeführte Objekte als Vektordatensätze abgegeben werden: (Diese Anforderungen stellt die Obere Landesplanungsbehörde im Zusammenhang mit der Weiterentwicklung des Raumordnungskatasters und verweist hier auf eine entsprechende Mitwirkung im Rahmen des 21 LPlG (Raumordnungskataster) und des 22 LPlG (Mitteilungs- und Auskunftspflicht).) Siedlungsflächen Wohnbauflächen (W, WS, WR, WA, WB) gemischte Bauflächen (M, MD, MI, MK) Sonderbauflächen (S, SO), die dem Siedlungsraum zuzuordnen sind wie Kurgebiete, Schulen, Hochschulen, Einkaufszentren, Handel einschließlich der Flächen für Gemeinbedarf (GB), Flächen für Ver- und Entsorgungsanlagen (V) sowie Grünflächen (GR) innerhalb der zusammenhängenden Ortslage bzw. innerhalb größerer Bauflächen. 4

Gewerbeflächen gewerbliche Bauflächen: Gewerbe (G, GE, GI) Abbaugebiete (GA) Sonderbauflächen Wochenendhausgebiete (SW) Ferienhausgebiete (SF) Campingplatzgebiete (SC) Sondergebiete Energiegewinnung Windenergie (SWi) Fotovoltaik (SFo) Biomasse (SBio) Sonderbauflächen mit militärischer Nutzung (Sonderbauflächen Bund) (SB) Sonstige Sondergebiete (SSo) (inkl. Beschreibung der Art des Sondergebietes) Generell sollte nach Möglichkeit auch der gesamte Plan als Vektordatensatz mitgeliefert werden. 5

II Textteil Der Textteil ist als PDF-Dokument zu liefern. Dieses Dokument soll bevorzugt aus einem Textverarbeitungsprogramm und nicht aus einem Rasterbild (TIFF, JPEG) erzeugt werden. Möglich ist z.b. die Konvertierung eines MS Word Dokuments mit Adobe Acrobat. Empfohlen wird in Adobe Acrobat den Text mit dem Befehl "Paper Capture" in einen auswähl- und durchsuchbaren Text zu konvertieren. Folgende Dokumente werden benötigt: Legende (PDF, DIN-A4 evtl. auf mehreren Seiten) textliche Festsetzungen (PDF, DIN-A4) Begründung (PDF, DIN-A4) Umweltbericht (PDF, DIN-A4 ) Satzung (PDF, DIN-A4 ) Kontakt Johannes Ries Fachbereich 21 Kreisentwicklung Kreisverwaltung Rhein-Hunsrück Ludwigstr. 3-5 55469 Simmern Tel. +49. (0)6761. 82-140 Fax. +49. (0)6761. 829-140 johannes.ries@rheinhunsrueck.de www.rheinhunsrueck.de 6