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Transkript:

1 Recht & Geld Umsatzsteuer: Neuregelungen bei der Selbstanzeige seit dem 01.01.2015 Der Bundesrat hat im Dezember 2014 das Gesetz zur Änderung der Abgabenordnung und des Einführungsgesetzes zur Abgabenordnung verabschiedet. Das Recht der Selbstanzeigewurde zum 01.01.2015 u. a. durch Ausdehnung des Berichtigungszeitraums auf zehn Jahre sowie durch eine Erhöhung der Strafzuschläge erheblich verschärft. Im Bereich der Umsatzsteuer wurde z. T. wieder der alte Rechtszustand von vor dem Schwarzgeldbekämpfungsgesetz hergestellt. Bei Umsatzsteuer-Voranmeldungen sind in Zukunft wieder mehrfache Korrekturen möglich. Für Umsatzsteuer-Jahreserklärungen gilt dies allerdings nicht. Diese unterliegen weiterhin dem Vollständigkeitsgebot. Nachgeholte oder berichtigte Umsatzsteuer-Voranmeldungen und Lohnsteueranmeldungen gelten wieder als wirksame Teilselbstanzeigen, das Vollständigkeitsgebot gilt insoweit nicht. Die Tatentdeckung stellt auch keinen Sperrgrund dar, wenn die Entdeckung der Tat auf der Nachholung oder Berichtigung von Umsatzsteuer-Voranmeldungen beruht. Damit sind seit dem 01.01.2015 wieder mehrfache Korrekturen von Umsatzsteuer-Voranmeldungen möglich. Ebenso ist es für die Korrektur einer Umsatzsteuer-Jahreserklärung des Vorjahres nicht erforderlich, auch zugleich die Umsatzsteuer-Voranmeldungen des laufenden Jahres zu berichtigen. Bei den Umsatzsteuer-Jahreserklärungen besteht das Vollständigkeitsgebot fort, sodass strafbefreiende Teilselbstanzeigen hier auch zukünftig nicht möglich sind. Die faktische Unmöglichkeit der Abgabe von Selbstanzeigen im Unternehmensbereich ist damit eindeutig. Es bleibt bei der bestehenden strafrechtlichen Verjährung von fünf Jahren. Die vorgesehene Verlängerung der Strafverfolgungsverjährung für einfache Steuerhinterziehungen auf zehn Jahre wurde nicht verwirklicht. Allerdings will der Gesetzgeber den Berichtigungszeitraum der Selbstanzeige auf generell zehn Jahre ausdehnen. Zukünftig sind demnach Angaben zu allen unverjährten Steuerstraftaten einer Steuerart erforderlich, mindestens jedoch zu allen Steuerstraftaten einer Steuerart innerhalb der letzten zehn Kalenderjahre. Die Sperrwirkungen bei der Selbstanzeige wurden deutlich verschärft. Zukünftig reicht die Bekanntgabe der Prüfungsanordnung gegenüber dem an der Tat Beteiligten für die Sperrwirkung aus. Dies war bisher nur für den Täter vorgesehen. Eine Umsatzsteuer- Nachschau führt nunmehr auch wie eine Umsatzsteuer-Sonderprüfung die Sperrwirkung herbei. Nach Beendigung einer Nachschau ist die Möglichkeit zur Selbstanzeige wieder gegeben. Die Sperrwirkung bei der Bekanntgabe einer Betriebsprüfung oder Umsatzsteuer-Sonderprüfung ist in Zukunft sachlich und zeitlich auf die in der Prüfungsanordnung aufgeführten Zeiträume beschränkt. Nach neuem Recht wird der Strafzuschlag bereits ab einem Steuerverkürzungsbetrag von 25.000,00 festgesetzt. Die zu zahlenden Strafzuschläge wurden deutlich erhöht und außerdem gestaffelt: Sie betragen nunmehr 10 % bei Hinterziehungsbeträgen unter 100.000,00, 15 % bei Hinterziehungsbeträgen zwischen 100.000,00 und 1 Mio sowie 20 % bei Hinterziehungsbeträgen über 1 Mio. (blitzlicht)

2 Taxibehörde informiert! Beschluss des VG Hamburg zur umsatzabhängigen Entlohnung im Hamburger Taxengewerbe Sehr geehrte Damen und Herren, wir werden immer wieder auf die Problematik der umsatzabhängigen Entlohnung angesprochen. In der Anlage sende ich Ihnen zum Thema den Beschluss des VG Hamburg. Der darin vorgeschlagene Vergleich wurde sowohl vom Kläger, als auch vom Amt für Arbeitsschutz angenommen. Damit wird im Ergebnis die umsatzabhängige Entlohnung bei Einhaltung der Regelungen des Mindestlohngesetzes (siehe Beschluss Seite 2) erst einmal akzeptiert. Beste Grüße Dirk Ritter Freie und Hansestadt Hamburg Behörde für Wirtschaft, Verkehr und Innovation Rechtsamt Verkehrsgewerbeaufsicht Alter Steinweg 4, D - 20459 Hamburg Telefon: + 49 (0)40.42841-3751 Telefax: + 49 (0)40.4279 41 243 mailto:dirk.ritter@bsu.hamburg.de Originaltext

3 Messe-Veranstaltungen Hamburg Aircraft Interiors Expo 2015 World's largest exhibition exclusively concerned with airline interior design and airline cabin systems engineering. 14.04.2015 16.04.2015 Öffnungszeiten: 09:00-17:00 Freier Eintritt bei Vorort Registrierung für Fachbesucher, Hallen B1-B4 (EG), B5-B7 MEGA MESSE 2015 17.04.2015 18.04.2015 Fachmesse für Fachhandwerker (Maler, Bodenleger, Stuckateure) Öffnungszeiten: Fr+Sa 09:00-17:00 Eintritt für Fachbesucher kostenfrei Halle A1 ENDURANCE 15 Marathon Hamburg Sportmesse 24.04.2015 25.04.2015 Halle A4 Öffnungszeiten: Fr 10:00-20:00, Sa 09:00-19:00 Eintritt frei Halle A4 30. Haspa-Marathon Hamburg 26. April 2014 Zulassung Teilnahmeberechtigt sind alle volljährigen (Mindestalter am 26.04.2015 = 18 Jahre), ausreichend trainierten und sportgesunden Läufer/innen, Rollstuhlfahrer/innen und Handbiker/innen. Nicht zugelassen sind Nordic Walker! Jeder Teilnehmer ist verpflichtet, seine gesundheitlichen Voraussetzungen zur Teilnahme an der Veranstaltung selbst, gegebenenfalls nach Konsultation eines Arztes, zu beurteilen. Anmeldeschluss 26. März 2015, Gebühren: 76 bis 26. März 2015 PERSONAL 2015 Nord 5. Fachmesse für Personalmanagement 06.05.2015 07.05.2015, Halle A4 Die PERSONAL Nord bietet ein umfangreiches Programm mit insgesamt rund 90 Beiträgen in fünf Praxisforen. Diese sind direkt in die Messehallen als offene Kommunikationsund Vortragsräume integriert, so dass die Besucher kurze Wege von den Messeständen zu den Vortragsforen haben. Experten aus Theorie und Praxis referieren und diskutieren in den Praxisforen über unterschiedliche Themen des Personalwesens. Neben zahlreichen Themenreihen bereichern unter anderem Podiumsdiskussionen der Fachpresse das Vortragsprogramm. Öffnungszeiten: Mi+Do 09:00-17:30, Eintrittspreise: 2-Tage-Karte Online 30,00, Tageskarte 25,00, Online-Ticket Tageskarte 15,00.

4 HAMBURGS OLYMPIA-KONZEPT: SMART, NACHHALTIG, MENSCHLICH. EIN NEUER STADTTEIL ENTSTEHT Der Kleine Grasbrook, heute ein Hafengelände, soll das Herz der Olympischen und Paralympischen Spiele 2024 sein. Parks, Spielplätze, 3.000 neue Wohnungen, ein Schwimmbad, ein Kreuzfahrterminal, ein Sportstadion für 20.000 Zuschauer: nach den Spielen bekommt Hamburg einen neuen, lebendigen Stadtteil. Olympic City. NACHHALTIGES KONZEPT In Hamburg wird es keine Sportruinen geben. Alle Sportstätten werden für eine dauerhafte Nachnutzung konzipiert und passend zurückgebaut. Schon bestehende Hallen zum Beispiel der Messe werden einfach hergerichtet. OLYMPIA DER KURZEN WEGE Fast alle Wettkampfstätten liegen im Umkreis von 10 Kilometern das Fahrrad wird zum wichtigsten Verkehrsmittel und zum Symbol menschlicher Spiele. SPRUNG ÜBER ELBE Hamburg rückt noch näher zusammen, der neue Olympia-Park verbindet Süden und Mitte. TRANSPARENZ Hamburg lässt die Bürger entscheiden (Referendum),legt alle Verträge offen und arbeitet mit Transparency International zusammen. SPORT FÜR ALLE Hamburg will jeden einbeziehen ( Allympics ). Der Breitensport wird zum großen Gewinner: Als olympischische Trainingsstätten werden Sportanlagen in ganz Hamburg auf den neuesten Stand gebracht. Für Vereine, für Jedermann. INKLUSIV UND SOZIAL Die Paralympics für Sportler mit einer Behinderung schließen sich an die Olympischen Sommerspiele an. Wir feiern ein wochenlanges, großes Sportfest ohne Grenzen. Auch hier gewinnt Hamburg: Der barrierefreie Ausbau aller Wege, Gebäude und Verkehrsmittel wird vorangetrieben. Das nützt auch Eltern mit Kinderwagen oder Buggy.

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