Solvabilitätsbericht zum 31.12.2009 nach 26a KWG (i.v.m. 319 ff. SolvV)



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Transkript:

Solvabilitätsbericht zum 31.12.2009 nach 26a KWG (i.v.m. 319 ff. SolvV)

2 Inhaltsverzeichnis Vorwort 3 Beschreibung Risikomanagement ( 322 SolvV) 4 Anwendungsbereich der Offenlegung ( 323 SolvV) 4 Angaben zur Eigenmittelstruktur ( 324 SolvV) 4 Kapitalanforderungen für die einzelnen Risikopositionen ( 325 SolvV) 5 Offenlegungsanforderungen zu derivativen Adressenausfallrisikopositionen und Aufrechnungspositionen ( 326 SolvV) 5 Adressenausfallrisiken ( 327 SolvV) 6 Adressenausfallrisiken - Offenlegung bei KSA-Forderungsklassen ( 328 SolvV) 7 Adressenausfallrisiken Weitere Offenlegungsanforderungen ( 329 SolvV) 8 Marktpreisrisiko ( 330 SolvV) 8 Operationelles Risiko ( 331 SolvV) 8 Beteiligungen im Anlagebuch ( 332 SolvV) 8 Zinsänderungsrisiko im Anlagebuch ( 333 SolvV) 9 KSA-Verbriefungspositionen ( 334 SolvV) 9 Offenlegung bei Forderungsklassen, für die der IRBA verwendet wird ( 335 SolvV) 9 Kreditrisikominderungstechniken ( 336 SolvV) 9

Vorwort: 3 Der Baseler Ausschuss für Bankenaufsicht hat im Jahr 2004 mit dem Regelwerk Basel II international gültige Standards für die risikogerechte Eigenmittelausstattung von Banken definiert. Das Grundkonzept von Basel II besteht aus drei sich ergänzenden Säulen, mit dem Ziel, die Stabilität des nationalen und des internationalen Bankensystems besser abzusichern. Mit der dritten Säule verfolgt die Aufsicht das Ziel, die Marktdisziplin zu erhöhen, indem Marktteilnehmer Informationen über das Kapital, das Risiko, den Risikoanalyseprozess und somit die Kapitaladäquanz einer Bank zugänglich gemacht werden. Die dritte Säule ergänzt die Mindesteigenkapitalanforderungen (erste Säule) und das Überprüfungsverfahren der Bankenaufsicht (zweite Säule). Mit der Solvabilitätsverordnung (SolvV) vom 14. Dezember 2006 wurden die in der Bankenrichtlinie (2006/48/EG) und der Kapitaladäquanzrichtlinie (2006/49/EG) vorgegebenen europäischen Mindesteigenkapitalstandards bzw. die entsprechenden äquivalenten Vorgaben der Baseler Eigenmittelempfehlung ( Basel II ) mit Wirkung zum 1. Januar 2007 in nationales Recht umgesetzt. Die Solvabilitätsverordnung ersetzt den bisherigen Grundsatz I und konkretisiert die in 10 Kreditwesengesetz (KWG) geforderte Angemessenheit der Eigenmittel der Institute. Mit dem vorliegenden Bericht setzt die OYAK ANKER Bank GmbH die Offenlegungsanforderungen nach 319 bis 337 SolvV i. V. m. 26 a KWG zum Stichtag 31.12.2009 um. 26 a Abs. 1 KWG verpflichtet Institute, regelmäßig qualitative und quantitative Informationen über das Eigenkapital, die eingegangenen Risiken, die eingesetzten Risikomanagementverfahren und Kreditrisikominderungstechniken sowie Verbriefungstransaktionen zu veröffentlichen. Eine Offenlegungspflicht besteht nicht für solche Informationen, die nicht wesentlich, rechtlich geschützt oder vertraulich sind. Die Angaben dieses Berichts beziehen sich auf den Stichtag 31.12.2009 und den Berichtszeitraum 01.01. bis 31.12.2009. Bei den Angaben handelt es sich um die für die Eigenmittelberechnung relevanten Beträge zum Meldestichtag 31.12.2009.

Beschreibung Risikomanagement ( 322 SolvV): 4 Unser Risikomanagement wird im Lagebericht dargestellt. Die Risikoberichterstattung erfolgt quartalsweise in einem Gesamtrisikobericht, in dem die vier wesentlichen Risikoarten, deren Entwicklung und ggf. notwendige Steuerungsmaßnahmen dargestellt werden. Daneben wird auch die Auslastung der Risikodeckungspotentiale im Rahmen der Risikotragfähigkeit bewertet und in einer Analyse dargestellt. Alle Informationen werden den zuständigen Organen der OYAK ANKER Bank GmbH unverzüglich zur Verfügung gestellt. Angaben zum Anwendungsbereich der Offenlegung nach SolvV nach SolvV ( 323 SolvV): Das Mutterunternehmen der OYAK ANKER Bank GmbH ist die Oyak Gurubu (Ordu Yardimlasma Kurumu) in Ankara, Türkei. Der Konzernabschluss der OYAK Gruppe beinhaltet auch den Abschluss des Tochterunternehmens OYAK ANKER Bank GmbH. Ein Teilkonzernabschluss wird nicht erstellt. Eine meldepflichtige Gruppe besteht nicht, Konsolidierungen und Zusammenfassungen gemäß 10a KWG wurden nicht vorgenommen. Die in diesem Offenlegungsbericht dargestellten Daten beziehen sich nur auf die OYAK ANKER Bank GmbH. Das nachstehende Tochterunternehmen (gemäß 290 HGB) wird handels- und aufsichtsrechtlich nicht konsolidiert. Tochtergesellschaft Verrechnungsstelle für gewerbliche Wirtschaft GmbH Beschreibung Inkasso notleidender Forderungen Angaben zur Eigenmittelstruktur ( 324 SolvV): Kernkapital Die OYAK ANKER Bank GmbH ist eine Regionalbank (mit türkischem Gesellschafter). Das voll eingezahlte Grundkapital (EUR 50 Mio.) steht langfristig zur Verfügung. Weitere Komponenten des Kernkapitals sind die Kapitalrücklage und die sonstigen Rücklagen. Der Abzugsposten beim Kernkapital betrifft ausschließlich immaterielle Vermögensgegenstände. Ergänzungskapital und Drittrangmittel Mit Wirkung zum 19.03.2009 hat unsere Gesellschafterin eine nachrangige Einlage in Höhe von EUR 15 Mio. bereitgestellt. Nach Ablauf von drei Jahren kann die Gesellschafterin erstmalig mit zweijähriger Frist kündigen. Die Verzinsung wird halbjährlich angepasst. Die nachrangige Einlage wird vollständig als Ergänzungskapital anerkannt. Über Drittrangmittel verfügt die OYAK ANKER Bank GmbH nicht. Der Gesamtbetrag des modifizierten verfügbaren Eigenkapitals nach 10 Abs. 1d KWG setzt sich wie folgt zusammen: 31.12.2009 (TEUR) Eingezahltes Kapital 50.000 Kapitalrücklage 572 sonstige Rücklagen 1.727 Sonderposten für allgemeine Bankrisiken nach 340g HGB 0 abzgl. immaterielle Vermögensgegenstände - 863 Kernkapital 51.436 Ergänzungskapital 15.000 Modifiziertes verfügbares Eigenkapital 66.436

Kapitalanforderungen für die einzelnen Risikopositionen ( 325 SolvV): 5 Folgenden Kapitalanforderungen, die sich für die einzelnen Risikopositionen (Adressenausfallrisiken, Marktpreisrisiken und Operationelle Risiken) ergeben, haben wir erfüllt: Kreditrisiko Eigenkapitalanforderungen (TEUR) Standardansatz - Zentralregierungen 492 - Regionalregierungen und örtliche Gebietskörperschaften 0 - Institute 4.034 - Unternehmen 18.470 - Mengengeschäft 11.169 - Beteiligungen 97 - von Kreditinstituten emittierte gedeckte Schuldverschreibungen 172 - sonstige Positionen 122 - überfällige Positionen 877 Gesamt 35.433 Marktrisiken - Marktrisiken gemäß Standardansatz 0 Operationelle Risiken - Operationelle Risiken gemäß Basisindikatoransatz 1.856 Total 37.289 In der folgenden Tabelle sind die aufsichtrechtlich geforderten Kapitalquoten der OYAK ANKER Bank GmbH dargestellt. Gesamtkapital- und Kernkapitalquote Gesamtkapitalquote Kernkapitalquote in % in % OYAK ANKER Bank GmbH 14,25 11,03 Offenlegungsanforderungen zu derivativen Adressenausfallrisikopositionen und Aufrechnungspositionen ( 326 SolvV): Unsere Kontrahenten in Bezug auf derivative Adressenausfallrisikopositionen sind in- und ausländische Banken. Es handelt sich dabei um Geschäfte zu Steuerung des Zinsänderungsrisikos sowie des Fremdwährungsrisikos. Die Geschäfte werden in Höhe des Kreditäquivalenzbetrages ab dem Abschlusstag auf das Adresslimit des jeweiligen Kontrahenten angerechnet. Für die Ermittlung der Eigenkapitalanforderungen im Rahmen der SolvV wendet die OYAK ANKER Bank GmbH die Laufzeitmethode an. Eine Stellung von Sicherheiten erfolgt aktuell beiderseitig nicht. Ein Sicherheitsbetrag, der ratingabhängig ist, ist derzeit für die OYAK ANKER Bank GmbH nicht gegeben, da hierzu keine vertragliche Verpflichtung besteht. Wegen des geringen Volumens des Zins-Swaps werden keine Korrelationen von Markt- und Kontrahentenrisiken betrachtet. Unsere derivativen Adressenausfallrisikopositionen sind mit positiven Wiederbeschaffungswerten (vor bzw. nach Aufrechnung und Sicherheiten) verbunden.

TEUR Positive Wiederbeschaffungswerte (vor Aufrechnung und Sicherheiten) 142 - Zinsbezogene Kontrakte - Währungsbezogene Kontrakte - Aktien-/Indexbezogene Kontrakte - Kreditderivate - Warenbezogene Kontrakte - Sonstige Kontrakte Aufrechnungsmöglichkeiten Anrechenbare Sicherheiten Positive Wiederbeschaffungswerte (nach Aufrechnung und Sicherheiten) 142 6 Laufzeitmethode in TEUR 31.12.2009 Kontrahentenausfallrisikopositionen 50 Adressenausfallrisiken ( 327 SolvV): Als notleidend werden Forderungen definiert, bei denen der Vertragspartner seinen Verpflichtungen, den Kapitaldienst zu leisten, nachhaltig nicht nachkommen kann. Kommt ein Schuldner seinen Zahlungsverpflichtungen nicht oder verspätete nach, befindet sich der Schuldner in Verzug. Der Gesamtbetrag der Forderungen (Bruttokreditvolumen nach Maßgabe des 19 Abs. 1 KWG) kann wie folgt nach verschiedenen Forderungsarten aufgegliedert werden (in TEUR): Forderungsarten (TEUR) Kredite, Zusagen u. andere nichtderivative außerbilanzielle Aktiva Wertpapiere Derivative Instrumente Gesamtbetrag ohne Kreditrisikominderungstechniken 491.372 176.195 50 Jahresdurchschnitt 531.549 141.350 179 Verteilung nach bedeutenden Regionen Deutschland 345.816 47.764 - Türkei 58.081 0 50 Niederlande 36.000 11.283 Vereinigte Staaten von Amerika 853 35.919 Frankreich 30.045 12.212 Ausland 20.577 69.017 - Verteilung nach Branchen Banken 98.532 102.630 50 Nichtbanken 392.840 73.565 - Verteilung nach Restlaufzeiten mit unbestimmter Laufzeit 61.750 - - < 1 Jahr 113.077 36.786 1 Jahr 5 Jahre 267.897 134.550 50 > 5 Jahre 48.648 4.859 - Die Risikovorsorge erfolgt lt. handelsrechtlicher Vorgaben nach dem strengen Niederstwertprinzip. Unterjährig stellen wir sicher, dass Einzelwertberichtigungen/- rückstellungen umgehend erfasst werden. Auflösungen der Einzelrisikovorsorge nehmen wir vor, wenn sich die wirtschaftlichen Verhältnisse des Kreditnehmers mit nachhaltiger Wirkung verbessert haben. Für potentiell bereits eingetretene, zum Bilanzstichtag jedoch noch nicht identifizierte Adressrisiken aus Kreditgeschäften haben wir Pauschalwertberichtigungen gebildet, deren Höhe von der empirischen Ermittlung historischer Verlustquoten des nicht bereits anderweitig mit Risikovorsorge versehenen Kreditportfolios abhängt. Darstellung der notleidenden und in Verzug geratenen Kredite:

7 Hauptbranchen Gesamtin anspruch nahme aus notleiden den Krediten Bestand EWB Bestand Rückstell ungen Nettozufüh rung / Auflösung von EWB/Rück -stellungen Direktabschreibungen Positionen in TEUR Privatkunden 24.922 11.694 0 5.871 237 1.108 Firmenkunden 216 117 0-39 0 0 Öffentliche Hand, Körperschaften und Anstalten des öffentlichen Rechts 0 0 0 0 0 0 Kreditinstitute 0 0 0 0 0 0 Summe 25.138 11.811 0 5.934 237 1.108 Darstellung der notleidenden und in Verzug geratenen Kredite nach Regionen: Gesamtinanspruchnahme in TEUR EWB in TEUR Inland 25.016 11.762 Ausland 122 49 Entwicklung der EWB, Rückstellungen und PWB: Eingänge auf abgeschri ebene Forderungen Anfangsbestand der Periode Fortschreibung in der Periode (Zuführung) Auflösung Verbrauch Positionen in TEUR EWB 7.024 6.612 780 1.045 0 11.811 Rückstellungen 74 103 177 PWB 1.328 696 632 Wechselkursbedingte und sonstige Veränderungen Endbestand der Periode Adressenausfallrisiken Offenlegung bei KSA-Forderungsklassen ( 328 SolvV): Zur Ermittlung der Eigenmittelanforderungen haben wir gegenüber der Bankenaufsicht für die Forderungskategorie Staaten die Ratings der Ratingagentur Fitch nominiert. Der Gesamtbetrag der ausstehenden Forderungsbeträge vor und nach Anwendung von

Kreditrisikominderungstechniken ergibt sich für jede Risikoklasse wie folgt: 8 Risiko- Gewicht Gesamtsumme der ausstehenden Forderungsbeträge (Standardansatz; in TEUR) in % vor Kreditrisikominderung nach Kreditrisikominderung 0 51.742 68.041 10 21.519 21.519 20 101.558 101.558 50 10.725 10.725 75 187.147 187.078 100 287.593 271.363 150 4.197 4.197 Adressenausfallrisiken Weitere Offenlegungsanforderungen ( 329 SolvV): Die OYAK ANKER Bank GmbH verwendet nicht den IRBA Ansatz. Marktpreisrisiko ( 330 SolvV): Die OYAK ANKER Bank GmbH ist ein Nicht-Handelsbuchinstitut. In das Marktpreisrisiko der Bank fließen momentan nur die Währungsrisiken ein. Bei der Berechnung der Risiken wenden wir die Standardmethode an. Die Position Währungsrisiko ist unter der Anrechnungsgrenze. Die Bank hat 2009 keine Handelsbuchgeschäfte getätigt. Operationelles Risiko ( 331 SolvV): Die Eigenmittelanforderungen für das operationelle Risiko werden nach dem Basisindikatoransatz gemäß 271 SolvV ermittelt. Beteiligungen im Anlagebuch ( 332 SolvV): Die OYAK ANKER Bank GmbH hält sowohl strategische Beteiligungen zur Vertiefung der Geschäftsbeziehungen als auch Beteiligungen mit der Absicht der Gewinnerzielung. Die Beteiligungen wurden mit den Anschaffungskosten oder den niedrigeren beizulegenden Werten angesetzt. Dauerhafte Wertminderungen der Beteiligungen werden abgeschrieben und Zuschreibungen sind bis zur Höhe der Anschaffungskosten möglich. Gruppen von Beteiligungsinstrumenten Beteiligungsgruppe Gewinnerzielung Börsengehandelte Positionen nicht börsengehandelte Positionen Beteiligungsgruppe Strategie Börsengehandelte Positionen nicht börsengehandelte Positionen Börsenwert Beizulegender Zeitwert (fair value) Vergleich Realisierte Gewinne und Börsenwert Verluste im Berichtsjahr in TEUR Unrealisierte Neubewertungsgewinne /- verluste 0 0 0 0 0 0 746-0 - 0 0 0 0 0 0 473-0 -

Zinsänderungsrisiko im Anlagebuch ( 333 SolvV): 9 Das von der OYAK ANKER Bank GmbH eingegangene Zinsänderungsrisiko als Teil des Marktpreisrisikos resultiert aus der Fristentransformation. Risiken für die Bank entstehen hierbei insbesondere bei einem Anstieg der Zinsstrukturkurve. Entsprechende Sicherungsgeschäfte zur Absicherung des Risikos werden getätigt. Die gemessenen Risiken werden in einem Limitsystem dem entsprechenden Gesamtbank-Risikolimit gegenübergestellt. Das Zinsänderungsrisiko wird barwertig gemessen und gesteuert. Dabei werden folgende wesentliche Annahmen zugrunde gelegt: Das Anlagebuch umfasst alle fest- und variabel verzinslichen bilanziellen sowie zinssensitiven außerbilanziellen Positionen. Haftende Eingekapitalbestandteile werden lediglich einbezogen, wenn sie einer Zinsbindung unterliegen. Positionen mit unbestimmter Zinsbindungsdauer sind gemäß den institutsinternen Ablauffiktionen berücksichtigt worden. Für die Ermittlung des Zinsänderungsrisikos werden die von der Bankenaufsicht vorgegebenen Zinsschocks von + 130 Basispunkten bzw. 190 Basispunkten verwendet. Aufgrund der Art des von uns eingegangenen Zinsänderungsrisikos sind Verluste jedoch nur bei steigenden Zinssätzen zu erwarten. Wesentliche offene Fremdwährungspositionen liegen nicht vor. Das Zinsänderungsrisiko wird in der Bank täglich gemessen. Eine Überschreitung der aufsichtrechtlichen Grenze von mehr als 20 % des haftenden Eigenkapitals lag während des gesamten Gerichtszeitraumes nicht vor. Währung Zuwachs des Zinsbuchbarwerts (Zinsschock +130 bp) Zinsänderungsrisiken Schock 1 (+130 / -190bp) Betrag in TEUR Rückgang des Zinsbuchbarwerts (Zinsschock -190 bp) -11,5 % 18,6 % Die Berechnungen zum Zinsänderungsrisiko sind integraler Bestandteil des Risikomanagementsystems. Die Berichterstattung erfolg monatlich an die Geschäftsführung. KSA-Verbriefungspositionen ( 334 SolvV): Die OYAK ANKER Bank GmbH hat keine KSA-Verbriefungspositionen im Sinne der SolvV im Bestand. Offenlegung bei Forderungsklassen, für die der IRBA verwendet wird ( 335 SolvV): Die OYAK ANKER Bank GmbH verwendet den KSA Ansatz, deshalb entfallen Angaben zu diesem Punkt. Kreditrisikominderungstechniken ( 336 SolvV): Kreditrisikominderungstechniken werden von uns verwendet. Von bilanzwirksamen und außerbilanzwirksamen Aufrechnungsvereinbarungen machen wir keinen Gebrauch. Die von uns implementierten Prozesse beinhalten eine regelmäßige, vollständige Kreditrisikobeurteilung der besicherten Positionen einschließlich der Überprüfung der rechtlichen Wirksamkeit und der juristischen Durchsetzbarkeit der hereingenommenen Sicherheiten.

Für die Bewertung der verwendeten berücksichtigungsfähigen Sicherheiten haben wir Beleihungsrichtlinien eingeführt. 10 Die nachfolgend aufgeführte Hauptart von Sicherheiten wird von uns für Zwecke der Solvabilitätsverordnung als Sicherungsinstrument risikomindernd in Anrechnung gebracht. Wir berücksichtigen diese Sicherheiten entsprechend der einfachen Methode für finanzielle Sicherheiten, bei der der besicherte Teil das Risikogewicht des Sicherungsgebers erhält. Hauptart: Finanzielle Sicherheiten Bareinlagen in unserem Hause. Garantien werden nicht angesetzt und Kreditderivate werden von uns nicht genutzt. Innerhalb des von uns verwendeten berücksichtigungsfähigen Sicherungsinstruments sind wir keine Markt- oder Kreditrisikokonzentrationen eingegangen. Besicherte Risikopositionswerte im KSA nach Forderungsklassen Berücksichtigungsfähige Sicherheiten nach dem KSA 31.12.2009 TEUR Garantien und Kreditderivate Gesamt Institute 0 0 0 Unternehmen 16.230 0 16.230 Mengengeschäft 69 0 69 Besicherte Risikopositionswerte im KSA gesamt 16.299 0 16.299