Verkehrsbetriebe Nordhausen GmbH Tarife und Tarifbestimmungen für den Stadt- und Regionalverkehr der Verkehrsbetriebe Nordhausen GmbH einschließlich der Bahnlinie nach Ilfeld Gültig ab 13.12.2015
Gliederung 1 Geltungsbereich 2 Fahrpreisbildung 2.1 Zonentarif im Stadtverkehr einschließlich der Bahnlinie nach Ilfeld 2.2 Teilstreckentarif im Regionalverkehr 3 Unentgeltliche Beförderung 4 Fahrausweise 4.1 Einzelfahrausweis 4.2 Ermäßigter Einzelfahrausweis 4.3 Zeitkarten 4.3.1 Zeitkarte Jedermann 4.3.2 Zeitkarte im Schüler- und Ausbildungsverkehr 4.3.3 Tagesnetzkarte 4.3.4 City Ticket 4.3.5 Job-Ticket 4.3.6 Semesterticket ÖPNV 4.3.7. Jahreskarten 5 Vom Schulträger finanzierte Zeitkarten im Schüler- und Ausbildungsverkehr 6 Mitnahme von Sachen und Tieren 7 Sondertarif 8 Tarifanerkennung 9 Übergangsregelung bei Tarifänderungen
1 Geltungsbereich Die Tarifbestimmungen gelten im Regionalverkehr des Landkreises Nordhausen und im Stadtverkehr der Stadt Nordhausen einschließlich ihrer Ortsteile sowie auf der Strecke der Harzer Schmalspurbahnen GmbH von Nordhausen nach Ilfeld für die Benutzung der Straßenbahnen, der Busse und der Fahrzeuge der Harzer Schmalspurbahnen GmbH. 2 Fahrpreisbildung Es liegen zwei Tarifgebiete vor. Für den Stadtverkehr einschließlich der Bahnlinie nach Ilfeld gilt ein Zonentarif, im Regionalverkehr gilt ein Teilstreckentarif. Die Fahrpreisermittlung erfolgt mit Hilfe von Tarifschemaplan und Fahrpreistabellen. Die Fahrpreise für den Stadtverkehr einschließlich der Bahnlinie nach Ilfeld ergeben sich aus der Fahrpreistabelle in Anlage 1. Die Fahrpreise für den Regionalverkehr ergeben sich aus der Fahrpreistabelle in Anlage 2. 2.1 Zonentarif im Stadtverkehr einschließlich der Bahnlinie nach Ilfeld Es werden 5 Tarifzonen festgelegt, denen folgende Haltepunkte zugeordnet werden: Tarifzone 1 - Nordhausen-Nord - Nordhausen-Ost und Himmelgarten - Nordhausen-Krimderode - Nordhausen-Salza - Nordhausen, OT Bielen - Nordhausen, OT Hesserode - Nordhausen, OT Sundhausen Tarifzone 2 - Nordhausen, OT Herreden - Nordhausen, OT Hochstedt - Nordhausen, OT Hörningen - Nordhausen, OT Leimbach - Nordhausen, OT Petersdorf - Nordhausen, OT Steinbrücken - Harztor, OT Niedersachswerfen Tarifzone 3 - Nordhausen, OT Steigerthal einschließlich der Haltepunkte Untere/Obere Grasmühle - Harztor OT Ilfeld - Buchholz
- Herrmannsacker - Iberg-Talsperre - Werther, OT Mauderode Tarifzone 4 - Nordhausen, OT Rodishain - Nordhausen, OT Stempeda - Ellrich, OT Gudersleben Tarifzone 5 - Rottleberode Die höhere Tarifzone schließt stets die niedrigere(n) Tarifzone(n) ein. Alle Fahrausweise des Stadtverkehrs werden in den Straßenbahnen, in den Bussen und in den Fahrzeugen der Harzer Schmalspurbahnen GmbH gegenseitig anerkannt. Anerkannt werden ebenfalls Fahrscheine des Regionalverkehrs mit Stadtzuschlag für die entsprechende Tarifzone. Auf dem Streckenabschnitt Nordhausen/Bahnhofsplatz Ilfeld/Neanderklinik der Bahnlinie 10 in beiden Fahrtrichtungen werden nur Stadtfahrscheine bzw. Regionalfahrscheine mit Stadtzuschlag anerkannt. 2.2 Teilstreckentarif im Regionalverkehr Für die Fahrpreisberechnung ist das Liniennetz in Teilstrecken unterteilt. Die Teilstrecken sind durch Tarifpunkte begrenzt. Hilfsweise werden bei größeren Entfernungen Zählpunkte als Tarifpunkte genutzt. Diese Tarifpunkte sind in der Regel analog den Haltestellen im Liniennetz zuzuordnen. Sie sind in einem Tarifschemaplan dargestellt. Die Fahrpreise sind nach Teilstrecken degressiv gestaffelt. Sie ergeben sich aus der Anzahl der entsprechend im Tarifschemaplan dargestellten und vom Fahrgast befahrenen Teilstrecken. Unabhängig vom Linienverlauf wird die kürzeste Entfernung im Tarifschemaplan zur Ermittlung des Fahrpreises zu Grunde gelegt. Dies gilt auch bei Umsteigeverbindungen. Stichstrecken zählen für den weiteren Linienverlauf nicht als zusätzliche Teilstrecken. Der Teilstreckentarif des Regionalverkehrs gilt bis zum Erreichen der gelösten Zielhaltestelle der jeweiligen Regionalbuslinie auch dann, wenn dazu eine oder mehrere Tarifzonen des Stadtverkehrs ohne Umsteigen durchfahren werden. Muss ein Fahrgast zum Erreichen seines Zieles das Verkehrsmittel bzw. die Linie wechseln oder verkehrt die von ihm genutzte Regionallinie als Stadtlinie weiter, ist der Fahrpreis entsprechend der Anzahl der durchfahrenen Teilstrecken (Regionaltarif) und der Anzahl Tarifzonen (Stadttarif), die er befährt, zu entrichten. Der Verkauf jeder Fahrscheinart des Regionalverkehrs ist inklusive eines Stadtzuschlages möglich.
Alle Ermäßigungen errechnen sich auf den Einzelpreis und werden immer auf volle 0,10 gerundet. 3 Unentgeltliche Beförderung Unentgeltlich befördert werden: - Kinder bis 5 Jahre (d. h. bis zum vollendeten 6. Lebensjahr), für die kein besonderer Sitzplatz beansprucht wird. Sie müssen in Begleitung eines Fahrgastes sein, der im Besitz eines gültigen Fahrausweises ist. Die unentgeltliche Beförderung gilt auch für Kleinkinder einschließlich Kinderwagen. - Schwerbehinderte Menschen gemäß 145 ff. Neuntes Buch Sozialgesetzbuch (SGB IX), wenn sie den entsprechend gekennzeichneten Ausweis mit einer gültigen Wertmarke vorweisen können. Die im Ausweis durch B ausgewiesene Begleitperson wird unentgeltlich befördert, selbst dann, wenn der Behinderte keine Wertmarke gekauft hat. 4 Fahrausweise 4.1 Einzelfahrausweis Einzelfahrausweise gelten für eine Fahrt ohne Unterbrechung bzw. mit unmittelbarem Umsteigen von einer Linie auf eine andere innerhalb eines Tarifgebietes. Sie gelten auch bei Umstieg von einem Verkehrsmittel auf ein anderes ebenfalls innerhalb eines Tarifgebietes. Es ist der direkte Anschluss zu nutzen, eine Fahrtunterbrechung ist nicht gestattet. Im Vorverkauf erworbene Einzelfahrausweise sind vor Fahrtantritt zu entwerten. 4.2 Ermäßigter Einzelfahrausweis Ermäßigte Einzelfahrausweise sind: - Einzelfahrausweise für Kinder im Alter von 6 bis 11 Jahren (d. h. bis zum vollendeten 12. Lebensjahr) - Gruppenfahrscheine für Gruppen ab 10 Personen. Zur Bestimmung der Gruppenstärke zählen Kinder als eine Person. Die Ermäßigung beträgt 50 % des Einzelfahrpreises. - Mehrfahrtenkarte (4-Fahrtenkarte) Die Ermäßigung beträgt je Fahrt im Stadtverkehr mit Straßenbahnen und Bussen 20 % und im Regionalverkehr mit Bussen 20 % des Einzelfahrpreises.
Die 4-Fahrtenkarte ist vor Fahrtantritt auf dem dafür vorgesehenen Feld durch den Fahrgast zu entwerten. Sie ist vor Entwertung auf andere Personen übertragbar und hat innerhalb der gültigen Tarifperiode unbeschränkte Gültigkeitsdauer. 4.3 Zeitkarten 4.3.1 Zeitkarte Jedermann Die Zeitkarte Jedermann berechtigt zu beliebig häufigen Fahrten innerhalb des jeweiligen Gültigkeitszeitraumes und ist auf andere Personen übertragbar. Der Verkauf für nur eine Fahrtrichtung ist nicht möglich. Außerdem erfolgt der Verkauf im Regionalverkehr streckenbezogen, wobei bei unterschiedlichem Streckenverlauf die kürzeste Fahrstrecke berechnet wird. Zeitkarten Jedermann sind jeweils mit oder ohne Umsteigezuschlag in den Stadtverkehr erhältlich. Eine Jahreskarte kann nur im Unternehmen erworben werden. Sie wird gegen Barzahlung, mittels Einzugsermächtigung oder mittels einer Ratenzahlungsvereinbarung (max. 12 Monatsraten) ausgegeben. Zeitkarten Jedermann sind erhältlich als: - Wochenkarte (gültig 1 Woche ab Lösungstag bzw. ab Entwertung, z. B. von Mittwoch der laufenden Woche bis Dienstag der Folgewoche) - Monatskarte (gültig 1 Monat ab Lösungstag bzw. ab Entwertung, z. B. vom 14. des laufenden Monats bis zum 13. des Folgemonats) - Jahreskarte (gültig 1 Jahr ab Ausstellungsdatum für 12 Monate) weitere Information unter Punkt 4.3.7 4.3.2 Zeitkarte im Schüler- und Ausbildungsverkehr Den Bezug von Zeitkarten im Schüler- und Ausbildungsverkehr regelt die Verordnung über den Ausgleich gemeinwirtschaftlicher Leistungen im Straßenpersonenverkehr vom 2. August 1977 (BGBl. I S. 1460), zuletzt geändert durch Artikel 414 der Verordnung vom 29. Oktober 2001 (BGBl. I S. 2785). Zeitkarten im Schüler- und Ausbildungsverkehr sind personengebunden. Gegenüber den Zeitkarten Jedermann sind sie um 25 % ermäßigt und im gleichen Verkaufsmodus wie diese erhältlich. Der Verkauf für nur eine Fahrtrichtung ist nicht möglich. Außerdem erfolgt der Verkauf im Regionalverkehr streckenbezogen, wobei bei unterschiedlichem Streckenverlauf die kürzeste Fahrstrecke berechnet wird. Die Zeitkarten im Schüler- und Ausbildungsverkehr können ebenfalls mit oder ohne Umsteigezuschlag in den Stadtverkehr erworben werden.
Die berechtigte Inanspruchnahme von Zeitkarten im Schüler- und Ausbildungsverkehr ist - bei Schülern mit dem Schülerausweis - bei Auszubildenden mit einer Bescheinigung des Ausbildungsbetriebes bzw. mit der Stammkarte für Auszubildende und - bei Studenten mit dem Studentenausweis nachzuweisen. Bei Kontrollen sind diese Berechtigungsnachweise vorzuweisen. 4.3.3 Tagesnetzkarte Die Tagesnetzkarte berechtigt an einem Kalendertag von 0:00 Uhr bis 24:00 Uhr für beliebig viele Fahrten im Stadt- und Regionalverkehr. Die Tagesnetzkarte kann von 1 Erwachsenen und 2 Kindern bis 14 Jahren (d. h. bis zum vollendeten 15. Lebensjahr) genutzt werden. Tagesnetzkarten sind personengebunden, nicht übertragbar und gelten nur in Verbindung mit dem Personalausweis oder einem gleichwertigen Nachweis. Die Tagesnetzkarten der Verkehrsbetriebe Nordhausen GmbH und der Harzer Verkehrsbetriebe GmbH werden gegenseitig anerkannt. 4.3.4 City Ticket Ein City Ticket wird für die Straßenbahnlinien 1 oder 2, oder die Straßenbahnlinie 10 zwischen Nordhausen, Bahnhofsplatz und Nordhausen, Krankenhaus angeboten und gilt nur für eine Fahrt auf der jeweiligen Straßenbahnlinie ohne Unterbrechung. Das Umsteigen auf eine andere Straßenbahn- oder Buslinie ist nicht zulässig. Das City Ticket wird jeweils in einem Tarif Jedermann und einem ermäßigten Kindertarif (50 %), sowie nur an stationären und sich in den Straßenbahnen befindenden Fahrscheinautomaten angeboten. Die Tickets gelten nicht im Schüler- und Ausbildungsverkehr. 4.3.5 Job-Ticket Job-Tickets sind nicht übertragbare Jahreskarten, die im Rahmen eines Großkundenrabattes von Firmen, Behörden, Verbänden und anderen Körperschaften des öffentlichen Rechts zur Weitergabe an deren Beschäftigte erworben werden können. Der Zusammenschluss zu Bestellgemeinschaften ist möglich, wobei nur eine Firma, eine Behörde, ein Verband oder andere Körperschaft öffentlichen Rechts als Vertragspartner der VBN auftritt. Über den Kauf von Job-Tickets wird mit dem Abnehmer ein gesonderter Vertrag über einen jeweils 12-monatigen Bezugszeitraum geschlossen.
Das Job-Ticket kann nicht für Studenten, Schüler und Auszubildende, für die das Verkehrsunternehmen Ausgleichszahlungen nach 45a PBefG erhält, gewährt werden. Das sind Schüler und Studenten öffentlicher, staatlich genehmigter oder anerkannter privater: allgemeinbildender und berufsbildender Schulen Einrichtungen des zweiten Bildungsweges Hochschulen und Akademien. Folgende Rabatte werden gewährt: Rabattstufe Abnahmemenge Höhe des Rabattes 1 10 bis 49 5% 2 50 bis 99 10% 3 100 bis 199 15% 4 200 bis 299 20% 5 ab 300 30% 4.3.6 Semesterticket ÖPNV Das Semesterticket ÖPNV wird mit dem Semesterbeitrag vom Studentenwerk Thüringen erhoben. Der Studentenausweis (thoska) der Fachhochschule Nordhausen ist in Verbindung mit dem Personalausweis oder dem Reisepass als Fahrausweis für eine Person gültig. Das Semesterticket ÖPNV berechtigt alle zahlenden Studierenden der Fachhochschule Nordhausen zur Nutzung der Verkehrsmittel der Stadtbuslinien sowie der Straßenbahn der Verkehrsbetriebe Nordhausen GmbH innerhalb der Tarifzone 1 des Öffentlichen Personennahverkehrs Nordhausen. Ausgenommen davon ist die Linie 10 der Harzer Schmalspurbahnen GmbH zwischen Nordhausen, Bahnhofsplatz und Ilfeld, Neanderklinik.
4.3.7 Jahreskarten Es sind folgende Jahreskarten bei der Verkehrsbetriebe Nordhausen GmbH erhältlich: Gültigkeit Übertragbarkeit Ersatz bei Verlust Jahreskarte -Sologanztägig beliebig oft in der gewählten Tarifzone und/oder Streckenabschnitt keine Übertragbarkeit möglich, ist personengebunden bei Verlust wird gegen eine Gebühr von 5,00 Ersatz geleistet Jahreskarte -Schüler/Azubiganztägig beliebig oft in der gewählten Tarifzone und/oder Streckenabschnitt keine Übertragbarkeit möglich, ist personengebunden bei Verlust wird gegen eine Gebühr von 5,00 Ersatz geleistet Jahreskarte -Plus- ganztägig beliebig oft in der gewählten Tarifzone und/oder Streckenabschnitt ist übertragbar bei Verlust wird kein Ersatz geleistet Mitnahmemöglichkeit keine Mitnahmemöglichkeit keine Mitnahmemöglichkeit Ab 18 Uhr können ein weiterer Erwachsener und zwei Kinder bis 11 Jahre mitgenommen werden. An Wochenenden und an Feiertagen ist die Mitnahme sogar ganztags möglich. Preis (jährlich) entspricht dem Preis von 10 Monatskarten entspricht dem Preis von 10 Monatskarten entspricht dem Preis von 10 Monatskarten zzgl. 3,50 je Gültigkeitsmonat Es gelten die allgemeinen Geschäftsbedingungen zum Tarif Jahreskarte Solo, Jahreskarte Schüler/Azubi und Jahreskarte Plus. Diese können bei der Verkehrsbetriebe Nordhausen GmbH eingesehen werden.
5 Vom Schulträger finanzierte Zeitkarten im Schüler- und Ausbildungsverkehr Zeitkarten im Schüler- und Ausbildungsverkehr werden an Schüler, für die gemäß des Thüringer Schulfinanzierungsgesetzes, 4 Schülerbeförderung die Beförderung zwischen Wohnort und Schule bzw. innerhalb des Wohnortes durch die Schulträger finanziert wird, durch die Schulen in Abstimmung mit den Schulverwaltungsämtern ausgegeben. Die Gültigkeit dieser Zeitkarten ist auf der Rückseite des Fahrausweises ausgewiesen. Das Verkehrsunternehmen erhält am jeweils vorletzten Schultag vor den Sommerferien eine namentliche, listenmäßige Aufstellung der Schüler als Kaufantrag, der gegebenenfalls im laufenden Schuljahr aktualisiert wird. 6 Mitnahme von Sachen und Tieren Hand- und Reisegepäck sowie Fahrräder (einschließlich Rodelschlitten und Ski) werden unter Beachtung der geltenden Beförderungsbestimmungen unentgeltlich mitgenommen. Für Tiere ist unter Beachtung der Allgemeinen Beförderungsbedingungen ein Entgelt in Höhe von 50 % eines nicht ermäßigten Einzelfahrausweises der entsprechenden Anzahl Tarifzonen bzw. Anzahl Teilstrecken zu entrichten. 7 Sondertarife Wird mit Veranstaltern, Beherbergungsstätten oder Parkraumbewirtschaftern vereinbart, dass Eintrittskarten, Park- oder Gästeausweise sowie Ferientickets zur Benutzung der Straßenbahnen und Busse im Stadtverkehr sowie der Busse im Regionalverkehr berechtigen, werden die mit den Veranstaltern, Beherbergungsstätten oder Parkraumbewirtschaftern schriftlich abgeschlossenen Vereinbarungen vor Inkrafttreten der zuständigen Genehmigungsbehörde angezeigt und entsprechend bekannt gemacht. 8 Tarifanerkennung Auf parallel verkehrenden Linien werden zwischen der Verkehrsbetriebe Nordhausen GmbH und der Harzer Verkehrsbetriebe GmbH alle Fahrausweise gegenseitig anerkannt. Zudem werden die Tagesnetzkarten der Verkehrsbetriebe Nordhausen GmbH und der Harzer Verkehrsbetriebe GmbH gegenseitig anerkannt, welche zu beliebig vielen Fahrten im Tarifgebiet beider Verkehrsunternehmen berechtigen.
9 Übergangsregelung bei Tarifänderungen Bei einer Tarifänderung verlieren im Voraus erworbene und nicht entwertete Fahrausweise außer Wochen-, Monats und Jahreskarten vier Wochen nach einer Tarifänderung ihre Gültigkeit. Wochen- und Monatskarten zum alten Preis können letztmalig am Vortag der Tarifänderung entwertet werden. Sie gelten dann bis zum Ende ihrer Laufzeit (gilt auch für Jahreskarten). Nach Inkrafttreten des neuen Tarifs sind die Rücknahme und der Umtausch alter Fahrscheine ausgeschlossen. Anlagen
Anlage 1 Fahrpreistabelle - Tarife für den Stadtverkehr Nordhausen und der Linie 10 bis Ilfeld, Neanderklinik (gültig ab 13.12.2015) Fahrscheinart Einzelfahrschein Einzelfahrschein - Kind - Geltungsdauer für eine Fahrt in der jeweiligen Tarifzone, erlaubt unmittelbares Umsteigen Preis gültig innerhalb einer Tarifzone Preis gültig über zwei Tarifzonen Preis gültig über drei Tarifzonen Preis gültig über vier Tarifzonen Preis gültig über fünf Tarifzonen 1,60 1,80 2,40 3,10 3,70 analog Einzelfahrschein für Kinder von 6 11 Jahren 0,80 0,90 1,20 1,60 1,90 4-Fahrten-Karte 4 Fahrten 5,10 5,80 7,70 9,90 11,80 City-Ticket Erwachsener City-Ticket - Kind - gilt nur für eine Fahrt auf der auf dem Entwerteraufdruck angegebenen Straßenbahnlinie - auf der Linie 1, auf dem Streckenabschnitt Bahnhofsplatz-Krankenhaus oder der Gegenrichtung der Linie 10, oder der Linie 2 gilt nur für eine Fahrt auf der auf dem Entwerteraufdruck angegebenen Straßenbahnlinie - auf der Linie 1, auf dem Streckenabschnitt Bahnhofsplatz-Krankenhaus oder der Gegenrichtung der Linie 10, oder der Linie 2 1,40 - - - - 0,70 - - - - Wochenkarte 1 Woche ab Lösungstag bzw. ab Entwertung 10,40 11,70 15,60 20,20 24,10 Wochenkarte - Schüler - 1 Woche ab Lösungstag bzw. ab Entwertung 7,80 8,80 11,70 15,20 18,10 Monatskarte 1 Monat ab Lösungstag bzw. ab Entwertung 36,80 41,70 54,00 80,40 97,10 Monatskarte - Schüler - 1 Monat ab Lösungstag bzw. ab Entwertung 27,60 31,30 40,50 60,30 72,90 Jahreskarte - Solo - 1 Jahr ab Ausstellung 368,00 417,00 540,00 804,00 971,00 Jahreskarte - Schüler - 1 Jahr ab Ausstellung 276,00 313,00 405,00 603,00 729,00 Jahreskarte - Plus - 1 Jahr ab Ausstellung 410,00 459,00 582,00 846,00 1013,00 Tagesnetzkarte 1 Kalendertag von 0:00 Uhr bis 24:00 Uhr 10,00 Gruppenfahrschein 1 Fahrt, gültig ab 10 Personen 0,80 je Person 0,90 je Person 1,20 je Person 1,60 je Person 1,90 je Person Hund 1 Fahrt 0,80 0,90 1,20 1,60 1,90
Tariferläuterungen Einzelfahrschein Einzelfahrschein - Kind - 4-Fahrten-Karte City-Ticket City-Ticket - Kind - Semesterticket ÖPNV Wochenkarte Wochenkarte - Schüler - Monatskarte Monatskarte - Schüler - Jahreskarte - Solo - Jahreskarte - Schüler - Jahreskarte - Plus - Tagesnetzkarte Gruppenfahrschein Hund Gilt für eine Fahrt erlaubt unmittelbares Umsteigen auf eine andere Linie Gilt für eine Fahrt erlaubt unmittelbares Umsteigen auf eine andere Linie für Kinder ab vollendetem 6. Lebensjahr bis 11 Jahre (d. h. bis zum vollendeten 12. Lebensjahr) 4 rabattierte Einzelfahrten Jeder Abschnitt gilt für eine Fahrt erlaubt unmittelbares Umsteigen auf eine andere Linie Fahrschein gilt nur auf der jeweils entwerteten Linie für eine Fahrt in eine Richtung ohne Fahrtunterbrechung und ohne Umsteigen Fahrschein gilt nur auf der jeweils entwerteten Linie für eine Fahrt in eine Richtung ohne Fahrtunterbrechung und ohne Umsteigen für Kinder ab vollendetem 6. Lebensjahr bis 11 Jahre (d. h. bis zum vollendeten 12. Lebensjahr) Gilt für ein Semester in der Tarifzone 1, ist personengebunden und nicht übertragbar. Als Fahrschein gilt der gültige Studierendenausweis (Thoska) der Fachhochschule Nordhausen mit dem Vermerk Semesterticket. Gültig 1 Woche ab Lösungstag (im Fahrerverkauf Omnibus) bzw. ab Entwertung bei erstmaliger Fahrt (Agenturverkauf, Fahrscheinautomaten) z. B. von Dienstag bis Montag der Folgewoche Die Wochenkarte ist übertragbar. Bei Verlust kein Ersatz! Gültig 1 Woche ab Lösungstag (im Fahrerverkauf Omnibus) bzw. ab Entwertung bei erstmaliger Fahrt (Agenturverkauf, Fahrscheinautomaten) z. B. von Dienstag bis Montag der Folgewoche - für Schüler, Auszubildende, Studenten; Die entsprechenden Berechtigungsausweise sind mitzuführen und bei Kontrollen vorzulegen. Gültig 1 Monat ab Lösungstag (im Fahrerverkauf Omnibus) bzw. ab Entwertung bei erstmaliger Fahrt (Agenturverkauf, Fahrscheinautomaten) z. B. vom 16. bis 15. des Folgemonats Die Monatskarte ist übertragbar. Bei Verlust kein Ersatz! Gültig 1 Monat ab Lösungstag (im Fahrerverkauf Omnibus) bzw. ab Entwertung bei erstmaliger Fahrt (Agenturverkauf, Fahrscheinautomaten) z. B. vom 16. bis 15. des Folgemonats - für Schüler, Auszubildende, Studenten; Die entsprechenden Berechtigungsausweise sind mitzuführen und bei Kontrollen vorzulegen. Gültig 1 Jahr ab Ausstellungsdatum z. B. vom 13.03. bis 12.03. des Folgejahres Die Jahreskarte ist nicht übertragbar. Bei Verlust wird gegen Gebühr Ersatz geleistet! Gültig 1 Jahr ab Ausstellungsdatum z. B. vom 13.03. bis 12.03. des Folgejahres - für Schüler, Auszubildende, Studenten; Die entsprechenden Berechtigungsausweise sind mitzuführen und bei Kontrollen vorzulegen. Gültig 1 Jahr ab Ausstellungsdatum z. B. vom 13.03. bis 12.03. des Folgejahres Ab 18 Uhr können ein weiterer Erwachsener und zwei Kinder bis 11 Jahre mitgenommen werden. Samstags, Sonn- und Feiertags ist die Mitnahme sogar ganztags möglich. Die Jahreskarte ist übertragbar. Bei Verlust wird kein Ersatz geleistet! Gültig 1 Kalendertag am Lösungstag (im Fahrerverkauf Omnibus) bzw. ab Entwertung bei erstmaliger Fahrt (Agenturverkauf, Fahrscheinautomaten) - gültig für beliebig viele Fahrten im Stadt- und Regionalverkehr - gültig für 1 Erwachsenen und 2 Kinder bis 14 Jahren (d. h. bis zum vollendeten 15. Lebensjahr) Gültig ab 10 Personen. Je mitfahrende Person in einer Gruppe ist der jeweilige Kindertarif zu entrichten. Die Fahrscheine berechtigen zu einer Fahrt. Gilt für eine Fahrt erlaubt unmittelbares Umsteigen auf eine andere Linie
Anlage 2 Fahrpreistabelle Tarife für den Regionalverkehr (gültig ab 13.12.2015) Teilstrecke Einzelfahrschein Einzelfahrschein Kind 4-Fahrten-Karte Wochenkarte Wochenkarte Schüler Monatskarte Monatskarte Schüler 1 1,60 0,80 5,10 10,40 7,80 36,80 27,60 2 1,80 0,90 5,80 11,70 8,80 41,70 31,30 3 2,40 1,20 7,70 15,60 11,70 54,00 40,50 4 2,60 1,30 8,30 16,90 12,70 66,60 50,00 5 3,10 1,60 9,90 20,20 15,20 80,40 60,30 6 3,70 1,90 11,80 24,10 18,10 97,10 72,90 7 4,40 2,20 14,10 28,60 21,50 113,70 85,30 8 4,90 2,50 15,70 31,90 24,00 127,60 95,70 9 5,30 2,70 17,00 34,50 25,90 138,70 104,10 10 5,80 2,90 18,60 37,70 28,30 149,80 112,40 11 6,20 3,10 19,80 40,30 30,30 160,90 120,70 12 6,50 3,30 20,80 42,30 31,80 169,20 126,90 13 6,90 3,50 22,10 44,90 33,70 180,30 135,30 ab 14 7,40 3,70 23,70 48,10 36,10 191,40 143,60 Hunde 50 % vom Einzelfahrschein Jahreskarte Solo und Jahreskarte Schüler ist der Preis von 10 Monatskarten. Die Jahreskarte - Plus - ist der Preis von 10 Monatskarten zzgl. 3,50 je Monat und ab 18 Uhr können ein weiterer Erwachsener und zwei Kinder bis 11 Jahre mitgenommen werden. Samstags, Sonn- und Feiertags ist die Mitnahme sogar ganztags möglich. Die Tagesnetzkarte berechtigt einen Erwachsenen und 2 Kinder zum Preis von 10,00 an einem Kalendertag von 0:00 Uhr bis 24:00 Uhr, zu beliebig vielen Fahrten im Regional- und Stadtverkehr Nordhausen. Zuschläge bei Umstieg aus dem Regionalverkehr in den Stadtverkehr (stadteinwärts) gültig ab 13.12.2015 Tarifzone Einzelfahrschein Einzelfahrschein Kind 4-Fahrten-Karte Wochenkarte Wochenkarte Schüler Monatskarte Monatskarte Schüler 1 1,30 0,60 3,60 7,30 7,30 25,80 25,80 2 1,50 0,70 4,40 8,80 8,80 29,20 29,20 3 2,10 1,10 5,80 11,70 11,70 37,80 37,80 4 2,80 1,40 7,50 15,20 15,20 56,30 56,30 5 3,40 1,70 8,90 18,10 18,10 68,00 68,00 Der Zuschlag für eine Jahreskarte ist der Preis von 10 Monatskarten in der jeweiligen Tarifzone. Tarifauskünfte erhalten Sie unter der Tel.-Nr. 03631 639-215.