Arbeitspaket 2.2 Definition einer einheitlichen gemeinsamen Grenzgeometrie und deren Generalisierung für die Folgemaßstäbe

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Transkript:

Arbeitspaket 2.2 Definition einer einheitlichen gemeinsamen Grenzgeometrie und deren Generalisierung für die Folgemaßstäbe Inhaltsverzeichnis Abbildungsverzeichnis... 1 1 Allgemeine Überlegungen... 2 1.1 Motivation / Ausgangslage... 2 1.2 Zielstellung... 2 2 Definition der einheitlichen gemeinsamen Grenzgeometrie... 2 2.1 Datengrundlage... 2 2.2 Durchführung / Definition der gemeinsamen Grenzgeometrie... 3 2.2.1 Verfahren zur Definition der Grenzgeometrie... 3 3 Abstimmung der Grenzgeometrie zwischen den Vermessungsverwaltungen... 4 4 Generalisierung der Grenzgeometrie für kleinere Maßstäbe... 4 5 Literatur... 5 Abbildungsverzeichnis Abbildung 1: Ablauf der Neuvermessung der gemeinsamen Staatsgrenze... 3 Abbildung 2: Erstellung der einheitlichen Grenzgeometrie für den Maßstab 1:10 000... 4 1

1 Allgemeine Überlegungen 1.1 Motivation / Ausgangslage Das einzige Realwelt-Objekt, welches in beiden Datensätzen vorliegt, ist die Grenzlinie. Diese wird in den Datenbeständen jedoch geometrisch unterschiedlich modelliert. Die Landesgrenze wird von beiden Vermessungsverwaltungen exakt vermessen und abgestimmt. Diese präzise Grenzgeometrie, welche im Grenzurkundenwerk festgelegt ist, wurde bisher jedoch nicht für die amtlichen Geobasisdaten genutzt. Die in den Geobasisdaten dargestellte Grenzgeometrie wurde basierend auf älteren Kartenwerken und anderen Ausgangsdaten digitalisiert. Die derzeit in den Geobasisdaten vorhandenen Grenzlinien sind damit in ihrer Lage nicht identisch. Ziel ist es daher eine gemeinsame, einheitliche Grenzgeometrie in beiden Datensätzen zu verwenden. 1.2 Zielstellung Für die gesamte Grenze zwischen dem Freistaat Sachsen und der Tschechischen Republik soll zwischen den beiden Vermessungsverwaltungen eine einheitlich zu verwendende Grenzgeometrie definiert und abgestimmt werden. Die Grenzgeometrie soll für unterschiedliche Maßstäbe einheitlich generalisiert werden. 2 Definition der einheitlichen gemeinsamen Grenzgeometrie 2.1 Datengrundlage Als Ausgangsdaten stehen zum einen die bisherigen Grenzgeometrien beider Geobasisdatensätze zur Verfügung. Diese sind in ihrer Lagegenauigkeit von 3 bis 5 m vergleichbar. Ein Vergleich mit hochauflösenden Luftbildern zeigt, dass keine der beiden Geometrien detailreicher oder lagegenauer ist. Die Staatsgrenze zwischen dem Freistaat Sachsen und der Tschechischen Republik ist exakt definiert und wird von Mitarbeitern der Grenzkommissionen beider Vermessungsverwaltungen gemeinsam vermessen und abgestimmt. Diese einheitlich und exakt vermessene Grenzgeometrie steht ebenfalls zur Verfügung und wird als Ausgangsdatensatz für die Definition der gemeinsamen Grenzgeometrie verwendet. Die Staatsgrenze wird derzeit neu vermessen. Die neue, abgestimmte Geometrie liegt noch nicht für die gesamte Länge der Grenze vor. Die Vermessung und Abstimmung erfolgt für alle Grenzabschnitte bis zum Jahr 2014. In Abbildung 1 ist der zeitliche Ablauf der Neuvermessung nach Grenzabschnitten dargestellt. Die exakt vermessene und abgestimmte Grenzlinie soll die Grundlage für die Grenzgeometrie in den Geobasisdaten bilden. Da diese in ihrer Neuvermessung jedoch nicht vollständig während der Projektlaufzeit definiert wird, muss eine Lösung für die noch nicht vermessenen Grenzabschnitte gefunden werden. Als weitere Grundlage steht die bisherige im Grenzurkundenwerk festgelegte Geometrie zur Verfügung, die auf Vermessungen aus dem Jahr 1979 basiert. 2

Abbildung 1: Ablauf der Neuvermessung der gemeinsamen Staatsgrenze 2.2 Durchführung / Definition der gemeinsamen Grenzgeometrie In dem Projekttreffen vom 02.04.2009 wurde festgelegt, dass die gemeinsame Grenzgeometrie für die bereits neuvermessenen Grenzabschnitte übernommen wird und für die noch nicht vermessenen Grenzabschnitte eine Geometrie basierend auf der gemeinsamen Vermessung aus dem Jahr 1979 verwendet wird. Der GeoSN erarbeitete einen Vorschlag zur Grenzgeometrie für die noch nicht neuvermessenen und abgestimmten Grenzabschnitte und übergab diesen an das ZÚ. 2.2.1 Verfahren zur Definition der Grenzgeometrie In Abbildung 2 sind die bereits neu vermessenen und abgestimmten Grenzabschnitte grün gekennzeichnet. Diese konnten direkt übernommen werden. Für die restlichen Bereiche wurde eine Kombination aus der Geometrie der Altvermessung und für den Bereich der Grenzgewässer die ATKIS- Daten verwendet. Das Verfahren und die Daten wurden durch Herrn Teich (GeoSN) erstellt und zur Kontrolle an das ZÚ übergeben. Eine exakte Beschreibung ist in dem Dokument Teich (2009) zu finden. 3

Abbildung 2: Erstellung der einheitlichen Grenzgeometrie für den Maßstab 1:10 000 3 Abstimmung der Grenzgeometrie zwischen den Vermessungsverwaltungen Im Rahmen des Expertentreffens zur Abstimmung der Grenzgeometrie am 10.12.2009 wurde die durch den GeoSN vorgeschlagene Geometrie durch das ZU grundsätzlich bestätigt. Änderungen aufgrund einer Präzisierung von Koordinaten einiger Anschlusspunkte, welche die Grenzgeometrie beeinflussen, wurden im weiteren Projektverlauf eingearbeitet. Die Geometrie der Grenzlinie wurde auf 3 Nachkommastellen gerundet. Die Grenzlinie wird für die Übernahme in die Datenbestände ATKIS und ZABAGED nur im Bereich der nassen Grenze generalisiert. Bei der Generalisierung der Grenzgeometrie für Folgemaßstäbe (z.b. 1:50 000) bleiben alle Anschlusskoordinaten (grenzüberschreitende Objekte, Katastergrenzen) erhalten. Die Grenzgeometrie für die Übernahme in die Datenbestände ATKIS und ZABAGED liegt damit vor. 4 Generalisierung der Grenzgeometrie für kleinere Maßstäbe Für das DLM50 soll eine generalisierte Grenzlinie erstellt und abgestimmt werden. Diese wird für Darstellungen im Maßstab 1: 50 000 und 1: 100 000 verwendet. Eine Beschreibung zur Generalisierung ist im Bericht zum AP 2.4 zu finden. 4

5 Literatur Teich 2009 Ermittlung von gemeinsamen Anschlusspunkten auf der gemeinsamen Grenze, Bericht zum AP2.2 und AP 2.3 des Projektes Grenzüberschreitende Geodatenharmonisierung 5