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Transkript:

Prüfungs- und Studienordnung der Universität Erfurt für den Baccalaureus-Studiengang mit der Nebenstudienrichtung Slawistik in der Fassung vom 24. Oktober 2003 Diese Ordnung ist vom Senat der Universität Erfurt beschlossen. Mit Schreiben vom des Thüringer Ministeriums für Wissenschaft, Forschung und Kunst22. Juli 2003, Az.: H1-437/570/7-1 ist der Einrichtung dieses Studienganges grundsätzlich zugestimmt worden. Gemäß 109 Abs. 1 Nr. 1 ThürHG gilt diese Ordnung ab dem 23. Oktober 2003 als genehmigt. Hinweis: Die formale Ausfertigung der Ordnung erfolgt durch die Unterschrift des Präsidenten. Das Ausfertigungsdatum ist unter der Überschrift ausgewiesen. In der Kopfzeile sind zudem das Datum der amtlichen Veröffentlichung und die Registernummer des Verkündungsblattes der Universität Erfurt zu dieser Ordnung vermerkt. Die Ordnung ist wie folgt zu zitieren: [Titel der Ordnung] in der Fassung vom [Ausfertigungsdatum], (VerkBl. UE RegNr.: ) Die Wiedergabe dieser Ordnung als PDF-Datei im WWW erfolgt in Ergänzung ihrer amtlichen Veröffentlichung im Verkündungsblatt der Universität Erfurt. Fragen oder Kommentierungen bitte an: E-Mail: Bernhard.Becher@uni-erfurt.de Bearbeitungsstand: 16.10.2003 Az.: A0E09/123 1

Prüfungs- und Studienordnung der Universität Erfurt für den Baccalaureus-Studiengang mit der Nebenstudienrichtung Slawistik in der Fassung vom 24. Oktober 2003 Gemäß 5 Abs. 1 des Thüringer Hochschulgesetzes (ThürHG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 24. Juni 2003 (GVBl. S. 325) in Verbindung mit 9 Abs. 2 Nr. 5 der Grundordnung der Universität Erfurt (Grundordnung) vom 3. Juli 2001 (Gemeinsames Amtsblatt des Thüringer Kultusministeriums und des Thüringer Ministeriums für Wissenschaft, Forschung und Kunst 7/2002 S. 296) zuletzt geändert durch die Erste Änderungssatzung zur Grundordnung vom 16. Juni 2003 (Gemeinsames Amtsblatt des Thüringer Kultusministeriums und des Thüringer Ministeriums für Wissenschaft, Forschung und Kunst 8/2003 S. 342) erlässt die Universität Erfurt folgende Prüfungs- und Studienordnung für den Baccalaureus-Studiengang in der Nebenstudienrichtung Slawistik. Der Senat der Universität Erfurt hat diese Ordnung am 5. März 2003 und am 23. Juli 2003 beschlossen. Mit Schreiben vom 22. Juli 2003, Az.: H1-437/570/7-1 hat das Thüringer Ministeriums für Wissenschaft, Forschung und Kunst der Einrichtung dieses Studienganges grundsätzlich zugestimmt. Gemäß 109 Abs. 1 Nr. 1 ThürHG gilt diese Ordnung ab dem 23. Oktober 2003 als genehmigt. 1 Geltungsbereich Die Prüfungs- und Studienordnung gilt für den Baccalaureus-Studiengang mit der Nebenstudienrichtung Slawistik. Sie ergänzt die Rahmenprüfungsordnung der Universität Erfurt für den Baccalaureusstudiengang (RPO-BA). 2 Kombination der Studienrichtungen Als Hauptstudienrichtung kann jede andere Studienrichtung gewählt werden, sofern deren Prüfungsordnung die Kombination mit der Nebenstudienrichtung Slawistik zulässt. Ausgenommen davon sind die Hauptstudienrichtungen Literatur- und Sprachwissenschaft. 3 Studienziele und -inhalte Ziel des Studiums der Slawistik ist der Erwerb von wissenschaftlichen Kenntnissen, methodischen Fähigkeiten und sozialen Kompetenzen als Voraussetzungen für verantwortungsbewusstes Handeln in einer beruflichen Tätigkeit mit geistig-praktischen Anforderungen, wie sie sich im Bildungsbereich, im Verlags- und Bibliothekswesen, im Medienbereich, in der Freizeitkultur, in anderen Einrichtungen des kulturellen Lebens, aber auch in Institutionen des wirtschaftlichen und politischen Lebens im Prozess internationaler Verständigung und Zusammenarbeit stellen. In der Nebenstudienrichtung Slawistik wird eine slawische Sprache (Russisch) studiert. Zu den durch das Studium zu erwerbenden Kenntnissen und Fähigkeiten gehören insbesondere: 1. in der Sprachwissenschaft: - Kenntnis der wesentlichen Eigenschaften der russischen Sprache als Zeichensystem und Kommunikationsmittel; - vertiefte Kenntnisse in ausgewählten Bereichen der strukturalen und funktionalen Beschreibung des Russischen; - Kenntnis neuerer Theorien und Methoden der Sprachwissenschaft; - Fähigkeit zur sprachwissenschaftlichen Analyse russischer Texte; - Überblick über die Geschichte des Russischen. 2. in der Literaturwissenschaft: - Kenntnis der wichtigsten Autoren, Epochen und Gattungen der russischen Literatur aufgrund der Lektüre ausgewählter Texte in der Originalsprache unter Berücksichtigung wichtiger kultureller, sozialer und politischer Zusammenhänge - vertiefte Kenntnisse in Fragen der slawistischen Kulturwissenschaft; Bearbeitungsstand: 16.10.2003 Az.: A0E09/123 2

- Kenntnis ausgewählter Theorien und Methoden der Literaturwissenschaft; - Fähigkeit zur literaturwissenschaftlichen Analyse und Interpretation von Texten verschiedener Gattungen und Epochen. 3. in der Landeskunde: - Kenntnis der geographischen, historischen, politischen, sozialen, wirtschaftlichen und kulturellen Verhältnisse Rußlands. 4. in der Sprachpraxis: - Sicherheit im mündlichen und schriftlichen Gebrauch der russischen Sprache, insbesondere Normgerechtheit und Sicherheit in Aussprache und Intonation, in Orthographie, Grammatik, Lexik und Stilistik; - gefestigtes Hörverstehen des Russischen, Fähigkeit, Texte mittleren Schwierigkeitsgrads ohne Hilfsmittel zu verstehen und in der Fremdsprache zu erläutern; - Fähigkeit zur mündlichen und schriftlichen Darstellung in der Fremdsprache sowie Fähigkeit zur Übersetzung von Texten mittleren Schwierigkeitsgrads vom Deutschen ins Russische und vom Russischen ins Deutsche. 4 Sprachanforderungen Bis zum Abschluss des Studiums sind Russischkenntnisse auf der Stufe C 1 gemäß Prüfungsordnung für das Sprachstudium an der UE nachzuweisen. 5 Gliederung des Studiums (1) Das Studium gliedert sich in eine einjährige Orientierungsphase und eine zweijährige Qualifizierungsphase. (2) In der Orientierungsphase sind 15 Leistungspunkte zu erwerben, davon: Einführung in die slawistische Sprachwissenschaft (einschl. Phonetik/Phonologie) P1 Slawischen Morphologie/Syntax WP1 Einführung in die slawistische Literaturwissenschaft P2 Russische Literatur 19./20. Jh. WP3 LP Landeskunde 1 P4 (3) In der Qualifizierungsphase sind 27 Leistungspunkte zu erwerben, davon: 1x6 LP Fragen der strukturalen und funktionalen Sprachbeschreibung WP10 1x6 LP Russische Literatur oder Tschechischen Literatur WP4/5 Lexikologie oder Sprachgeschichte WP8 Russische Literatur 20./19. Jh. WP3 Landeskunde 2 WP7 6 LP Russische Sprachpraxis WP5 (4) Um die Sprachanforderungen für Russisch erfüllen zu können, wird dringend empfohlen, bis zu 18 LP Sprachpraxis (Wahlpflicht) in den Studienbereich des Berufsfeldes einzubringen (vgl. 6 Abs. 3 der Prüfungsund Studienordnung für den Baccalaureus-Studiengang mit den Studienbereichen Studium Fundan mentale und Berufsfeld). (5) Ein mindestens dreimonatiger Studienaufenthalt in Rußland wird dringend empfohlen (vgl. 3 Abs. 2 S. 2 RPO-BA). Zumindest muss ein vierwöchiger Sprachaufenthalt in Rußland nachgewiesen werden. (6) Außerhalb der Universität Erfurt erworbene Sprachkompetenzen können nach der Prüfungsordnung für das Sprachstudium an der Universität Erfurt anerkannt werden. Sie werden entweder durch eine Prüfung an der Universität Erfurt nachgewiesen oder nach Feststellung der Gleichwertigkeit des außerhalb der Universität erworbenen Sprachzertifikats anerkannt. (7) Studierende, die nach dem Abschluss des BA-Studiums ein Magisterstudium aufnehmen möchten, werden auf die allgemeinen Zulassungsvoraussetzungen für das Magisterstudium (vgl. 7 RPO-MA und 7 RPO- MaL) sowie auf die Zulassungsvoraussetzungen der einzelnen Magisterprogramme hingewiesen. Bearbeitungsstand: 16.10.2003 Az.: A0E09/123 3

(8) Studierenden, die sich auf ein Studium im Magister-Programm Lehramt Regelschule oder Lehramt Grundschule vorbereiten möchten, wird empfohlen, das pädagogisch orientierende Praktikum gemäß 7 RPO-MaL in einem fremdsprachenbezogenen pädagogischen Handlungsfeld zu absolvieren. 6 Lehrveranstaltungen und Lehrveranstaltungsprüfungen (1) Es werden folgende Typen von Lehrveranstaltungen nach 5 angeboten: Vorlesung, Übung, Seminar, Hauptseminar oder Sprachkurs (2) Die erfolgreiche Teilnahme an einer Lehrveranstaltung ist durch eine bestandene Lehrveranstaltungsprüfung, die aus einer oder mehreren Prüfungsleistungen, d. h. konkreten Prüfungsvorgängen, bestehen kann, nachzuweisen. In der Slawistik sind folgende Prüfungsleistungen gemäß der Abs. 3 und 4 zugelassen: - Referat mit schriftlicher Vorlage, - mündliche Prüfung (15-30 Minuten), - Klausur (2 Std.), - veranstaltungsbegleitende Hausarbeit (8-10 Seiten), - selbstständige Hausarbeit (13-15 Seiten), Der Lernerfolg in einem Sprachkurs wird durch Prüfungen gemäß der Anlage 2 der Prüfungsordnung für das Sprachstudium an der Universität Erfurt nachgewiesen. (3) Für die Pflichtveranstaltungen nach 5 gilt folgende Zuordnung Leistungspunkten und Lehrveranstaltungsprüfungen: Pflichtveranstaltungen Leistungspunkte 4 Abs. 3 RPO-BA Einführung in die slawistische Sprachwissenschaft, 3 mündliche Prüfung Vorlesung Einführung in die slawistische Literaturwissenschaft, 3 mündliche Prüfung Vorlesung Landeskunde 1 Übung 3 Klausur zugelassene Lehrveranstaltungsprüfungen 8 Abs. 1 RPO-BA (4) Für die Wahlpflichtveranstaltungen nach 5 gilt folgende Zuordnung von Leistungspunkten und Lehrveranstaltungsprüfungen: Wahlpflichtveranstaltungstypen Leistungspunkte 4 Abs. 3 RPO-BA zugelassene Lehrveranstaltungsprüfungsarten 8 Abs. 1 RPO-BA Vorlesung 3 a) Klausur b) mündliche Prüfung Übung 3 a) Klausur b) mündliche Prüfung Seminar 3 a) Klausur b) mündliche Prüfung oder c) Referat mit schriftlicher Vorlage d) veranstaltungsbegleitende Hausarbeit Hauptseminar 6 selbstständige Hausarbeit 7 In-Kraft-Treten Diese Ordnung tritt am ersten Tage des auf ihre Bekanntmachung im Verkündungsblatt der Universität Erfurt folgenden Monats in Kraft. Der Präsident der Universität Erfurt Anlage: Empfohlener Studienplan Bearbeitungsstand: 16.10.2003 Az.: A0E09/123 4

Anlage 1) Empfohlener Studienplan für den Baccalaureusstudiengang mit der Nebenstudienrichtung Slawistik Nebenstudienrichtung 42 LP + 18 LP Sprachpraxis Berufsfeld = 60 LP Orientierungsphase 1. Sem. 9 Einführung slaw. Sprachwissenschaft Einführung slaw. Literaturwissenschaft Landeskunde 1 2. Sem. 6 Slawistische Morphologie/Syntax Russische Lit. 19./20. Jh. 15 LP + 6 LP Sprachpraxis Berufsfeld Qualifizierungsphase 3. Sem. 9 Lexikologie Russische Literatur 20./19. Jh. Sprachpraxis 4. Sem. 6 Landeskunde 2 Sprachpraxis 5. Sem. 6 Sprachbeschreibung 6 LP 6. Sem. 6 Russische Literatur od. Tschechische Literatur 6 LP 27 LP + 12 LP Sprachpraxis Berufsfeld Bearbeitungsstand: 16.10.2003 Az.: A0E09/123 5