REPUBLIK ÖSTERREICH BUNDESMINISTERIUM FÜR JUSTIZ

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435 BUNDESGESETZBLATT FÜR DIE REPUBLIK ÖSTERREICH

Transkript:

REPUBLIK ÖSTERREICH BUNDESMINISTERIUM FÜR JUSTIZ An die Österreichische Präsidentschaftskanzlei die Parlamentsdirektion den Rechnungshof die Volksanwaltschaft den Verfassungsgerichtshof den Verwaltungsgerichtshof alle Bundesministerien das Büro von Herrn Vizekanzler Dr. SPINDELEGGER das Büro von Herrn Staatssekretär Dr. OSTERMAYER das Büro von Herrn Staatssekretär Mag. SCHIEDER das Büro von Herrn Staatssekretär Dr. WALDNER das Büro von Herrn Staatssekretär Kurz alle Abteilungen des Verfassungsdienstes die Geschäftsführung der Bundesgleichbehandlungskommission die Geschäftsführung des Bundesseniorenbeirates beim Bundesministerium für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz den Datenschutzrat das Präsidium der Finanzprokuratur die Österreichische Post AG die Telekom Austria AG die Finanzmarktaufsicht den Unabhängigen Finanzsenat das Bundesvergabeamt die Bundesbeschaffung GmbH alle Ämter der Landesregierungen die Verbindungsstelle der Bundesländer alle unabhängigen Verwaltungssenate den Verein der Mitglieder der Unabhängigen Verwaltungssenate (UVS Verein) den Österreichischen Gemeindebund den Österreichischen Städtebund die Wirtschaftskammer Österreich die Bundesarbeitskammer die Präsidentenkonferenz der Landwirtschaftskammern Österreich die Landwirtschaftskammer Österreich den Österreichischen Landarbeiterkammertag den Österreichischen Rechtsanwaltskammertag die Österreichische Notariatskammer die Österreichische Patentanwaltskammer die Österreichische Ärztekammer die Österreichische Apothekerkammer Abteilung C1/4; Wettbewerbsrecht 1011 Wien Stubenring 1 Tel.: +43 (0)1 711005355 Fax: +43 (0)1 711005776 EMail: post@c14.bmwfj.gv.at DVR 0037257 www.bmwfj.gv.at Seite 1 von 6

die Bundeskammer der Architekten und Ingenieurkonsulenten die Kammer der Wirtschaftstreuhänder das Bundeskomitee Freie Berufe Österreichs die rechtswissenschaftliche Fakultät der Universität Wien die rechtswissenschaftliche Fakultät der Universität Graz die rechtswissenschaftliche Fakultät der Universität Innsbruck die rechtswissenschaftliche Fakultät der Universität Salzburg das Institut für Rechtswissenschaften der Technischen Universität Wien das Institut für Wirtschaft, Politik und Recht der Universität für Bodenkultur Wien das Institut für Verfassungs und Verwaltungsrecht der Wirtschaftsuniversität Wien die rechtswissenschaftliche Fakultät der Universität Linz das Institut für Rechtswissenschaften der Universität Klagenfurt das Institut für Europarecht der Universität Wien das Forschungsinstitut für Europarecht der Universität Graz das Zentrum für Europäisches Recht der Universität Innsbruck das Forschungsinstitut für Europarecht der Universität Salzburg das Forschungsinstitut für Europafragen der Wirtschaftsuniversität Wien das Forschungsinstitut für Europarecht der Universität Linz die Österreichische Rektorenkonferenz den Verband der Professoren Österreichs das Österreichische Institut für Rechtspolitik die Österreichische Gesellschaft für Gesetzgebungslehre die Österreichische Juristenkommission das Österreichische Normungsinstitut die Vereinigung der Österreichischen Industrie den Österreichischen Gewerkschaftsbund die Gewerkschaft Öffentlicher Dienst die Bundessektion Richter und Staatsanwälte der Gewerkschaft Öffentlicher Dienst die Rundfunk und Telekom RegulierungsGmbH (RTR) die Vereinigung Österreichischer Richter den Obersten Gerichtshof als Kartellobergericht das Oberlandesgericht Wien als Kartellgericht die Bundeswettbewerbsbehörde den Bundeskartellanwalt den Verband Österreichischer Zeitungen Vereinigung österreichischer Elektrizitätswerke den Handelsverband Verband österreichischer Mittel und Großbetriebe des Einzelhandels den Österreichischen Verband der Markenartikelindustrie die Studienvereinigung Kartellrecht z. Hd. Frau Dr. AblasserNeuhuber die EnergieControl GmbH das Bundesministerium für Finanzen, Verfahrensautomation Justiz, z.h. Mag. Thomas Aufner den Obersten Gerichtshof BMWFJ56.109/0002C1/4/2011 Seite 2 von 6

den Hauptverband der allgemein beeideten und gerichtlich zertifizierten Sachverständigen Österreichs den Österreichischen Verband der Gerichtsdolmetscher die Österreichische Zahnärztekammer die Bundeskammer der Tierärzte Österreichs die Österreichische Hochschülerschaft das Österreichisches Institut für Menschenrechte die Österreichische Bischofskonferenz den Evangelischer Oberkirchenrat A. u. H.B. in Österreich die Altkatholische Kirche, Kirchliche Oberbehörde die Israelitische Kultusgemeinde Wien die Österreichische Arbeitsgemeinschaft für Rehabilitation (Dachorganisation der Österreichischen Behindertenverbände) den Dachverband der Vereine und Gesellschaften für psychische und soziale Gesundheit die Österreichische Nationalbank die Wiener Börse AG die Mietervereinigung Österreichs den Österreichischen Mieter, Siedler und Wohnungseigentümerbund, z.h. Hr. Präsident KR Helmut Puchebner den Österreichischen Mieter, Siedler und Wohnungseigentümerbund, z.h. Hr. Generalsekretär Mag. Sven Carich den Mieterschutzverband Österreichs den Verband österreichischer Banken und Bankiers die Bundessektion Bank und Versicherung der Wirtschaftskammer Österreich den Verband der Versicherungsunternehmen Österreichs den Verband österreichischer Versicherungsmakler den Hauptverband der österreichischen Sozialversicherungsträger die Österreichische BundesSportorganisation Österreichs EWirtschaft die Zentralstelle österreichischer Landesjagdverbände die Vereinigung Österreichischer Staatsanwälte, z.h. Mag. Gerhard Jarosch den Österreichischen Gewerbeverein die Vereinigung der fachmännischen Laienrichter Österreichs BundesJugendvertretung Greenpeace in Zentral und Osteuropa, z.h. Frau Barbara Faustenhammer die Wiener Kinder und Jugendanwaltschaft den Kinder und Jugendanwalt für Vorarlberg die Kinder und Jugendanwaltschaft Tirol die Kinder und Jugendanwaltschaft Steiermark die Kinder und Jugendanwaltschaft Salzburg die Kinder und Jugendanwaltschaft OÖ die NÖ Kinder & Jugend Anwaltschaft die Kinder und Jugendanwaltschaft Kärnten die Kinder und Jugendanwaltschaft Burgenland BMWFJ56.109/0002C1/4/2011 Seite 3 von 6

den Ring freiheitlicher Jugend den Pensionistenverband Österreichs, Verbandszentrale die Geschäftsstelle der Seniorenkurie des Bundesseniorenbeirates den Bund Österreichischer Frauenvereine den Wiener Bühnenverein den Verein für Konsumenteninformation den Österreichischen Verein für CoMediation den Auto, Motor und Radfahrerbund Österreichs den Österreichischen Automobil, Motorrad und Touringclub den Verkehrsclub Österreich (VCÖ) das Rechtskomitee Lambda die ARGE DATEN Österreichische Gesellschaft für Datenschutz die Österreichische Gesellschaft für Gesetzgebungslehre den Rat für Forschung und Technologieentwicklung, Geschäftstelle den Fonds zur Förderung der wissenschaftlichen Forschung (FWF) die Österreichische Forschungsförderungsgesellschaft mbh den Österreichischen Rundfunk, Rechtsabteilung den Österreichischen Wasser und Abfallwirtschaftsverband das Österreichisches Patentamt die Vereinigung der österreichischen Rechtspfleger, Herrn Vorsitzenden ADir. Michael Lackenberger den AuslandsösterreicherWeltbund das Präsidium des Österreichischen Gewerkschaftsbundes den Österreichischen Gewerkschaftsbund, Sozialpolitisches Referat den Österreichischen Gewerkschaftsbund, Gewerkschaft öffentlicher Dienst, Bundessektion Justiz den Österreichischen Gewerkschaftsbund, Gewerkschaft öffentlicher Dienst, Bundessektion Richter und Staatsanwälte, z.h. Dr. Klaus Schröder den Österreichischen Gewerkschaftsbund, Gewerkschaft der Gemeindebediensteten Kunst, Medien, Sport und freie Berufe den Österreichischen Gewerkschaftsbund, Gewerkschaft Druck Journalismus Papier die Österreichische Arbeitsgemeinschaft für Jugendwohlfahrt die BAGS (Berufsvereinigung von Arbeitgebern für Gesundheits und Sozialberufe) den Unabhängiger Monitoringausschuss zur Umsetzung der UN Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderungen den CFO Club Austria den Österreichischer Familienbund die Österreichischen Kinderfreunde den Katholischer Familienverband Österreich die Österreichische Plattform für Alleinerziehende den Freiheitlicher Familienverband Österreich den Österreichischer Haus und Grundbesitzerbund den Verband der Privatkrankenanstalten Österreichs das Österreichische Rotes Kreuz den ArbeiterSamariterBund Österreich BMWFJ56.109/0002C1/4/2011 Seite 4 von 6

Geschäftszahl: BMWFJ56.109/0002C1/4/2011 BMJ Z9.100/0001I 4/2012 Antwortschreiben bitte unter Anführung der Geschäftszahl an die EMailAdresse post@c14.bmwfj.gv.at und team.z@bmj.gv.at richten. Entwurf einer Novelle zum Wettbewerbsgesetz, Kartellgesetz 2005 und Nahversorgungsgesetz; Aussendung zur Begutachtung Sehr geehrte Damen und Herren! Das Bundesministerium für Wirtschaft, Familie und Jugend und das Bundesministerium für Justiz beehren sich, einen vom Bundesministerium für Justiz verfassten Entwurf eines Bundesgesetzes, mit dem das Kartellgesetz geändert wird, sowie vom Bundesministerium für Wirtschaft, Familie und Jugend verfasste Entwürfe von Bundesgesetzen, mit denen das Wettbewerbsgesetz und das Nahversorgungsgesetz geändert werden, zu übermitteln. Das Bundesministerium für Wirtschaft, Familie und Jugend und das Bundesministerium für Justiz ersuchen um allfällige Stellungnahmen zu den gegenständlichen Entwürfen bis spätestens 29. Februar 2012 an die EMailAdresse post@c14.bmwfj.gv.at und an team.z@bmj.gv.at. Es wird außerdem gebeten, Stellungnahmen auch an das Präsidium des Nationalrates (begutachtungsverfahren@parlament.gv.at) zu übermitteln und dies den beiden Ministerien mitzuteilen. BMWFJ56.109/0002C1/4/2011 Seite 5 von 6

Die Gesetzesentwürfe stehen samt Vorblatt, Erläuterungen und Textgegenüberstellung auch auf der Homepage des Bundesministeriums für Wirtschaft, Familie und Jugend (www.bmwfj.gv.at) unter der Rubrik "Gesetze&Verordnungen" bzw. auf der Homepage des Bundesministeriums für Justiz unter (www.justiz.gv.at) unter der Rubrik Das Ministerium und der Subrubrik Gesetzesentwürfe zum Download zur Verfügung. Sollte bis zum oben angegebenen Zeitpunkt keine Stellungnahme einlangen, so wird seitens des BMWFJ und des BMJ davon ausgegangen, dass gegen die Entwürfe keine Einwendungen erhoben werden. Diese Aussendung gilt gleichzeitig als Übermittlung im Sinne des Art. 1 der Vereinbarung zwischen dem Bund, den Ländern und den Gemeinden über einen Konsultationsmechanismus und einen künftigen Stabilitätspakt der Gebietskörperschaften, BGBl. I Nr. 35/1999. SC Hon.Prof. Dr. Georg Kathrein SC Dr. Michael Losch Mit freundlichen Grüßen Wien, am 24.01.2012 Signaturwert c1co425h6tzd9zzzqyyxbwv0iflbnbdgg86zrfuau1xstw5wswlrcccfe5tojgdip CIFUHKnm0Mc3/yVLbr9cV0X3BRiKBLPBuPo6puIxtanm/NWRqv1avvaJpvbKWQCPK WJ820dKHju2nfw8elNUeE/YF1ovxIP5agTwfrv+lo= Unterzeichner Datum/ZeitUTC AusstellerZertifikat SerienNr. 513089 Bundesministerium für Wirtschaft, Familie und Jugend 20120125T09:31:07+01:00 CN=asigncorporatelight02,OU=asigncorporatelight02,O=ATrust Ges. f. Sicherheitssysteme im elektr. Datenverkehr GmbH,C=AT Methode urn:pdfsigfilter:bka.gv.at:binaer:v1.1.0 Hinweis Prüfinformation Dieses Dokument wurde amtssigniert. Informationen zur Prüfung der elektronischen Signatur finden Sie unter: https://www.signaturpruefung.gv.at/. Die Bildmarke und Hinweise zur Verifikation eines Papierausdrucks sind auf https://www.bmwfj.gv.at/amtssignatur oder http://www.help.gv.at/ veröffentlicht. BMWFJ56.109/0002C1/4/2011 Seite 6 von 6