Europäische innere Sicherheitspolitik 3 Säulen der EU 1
Schaffung eines Europäischen Raumes der Freiheit, Sicherheit und des Rechts Freiheit = Freizügigkeit innerhalb Binnenmarktes Sicherheit = Bekämpfung der organisierten Kriminalität Recht = Zivil- und Strafrechtsangleichung justizielle Kooperation Das Schengener Abkommen 2
Schengener Abkommen (1975, 1990) Grenzabbau innerhalb Binnenmarktes Kontrolle der Außengrenzen Schaffung eines gemeinsamen Visums Gemeinsame Asylantragskriterien Polizeiliche Zusammenarbeit Grenzübergreifendes Fahndungssystem (SIS) Visapolitik des Schengenraums Negativliste Grauzone Positivliste 127 Staaten Sonstige Staaten Sonstige Staaten Rechtlich verbindlich, kann nicht einseitig verändert werden, ausgenommen in eng definierten Notsituationen. Unterschiedliche Visumsregelungen, nicht verbindlich Keine Visumpflicht, nicht verbindlich 3
Die TREVI -Gruppe (Terrorisme, Racisme, Extremisme, Violence Internationale) 1976: Gründung durch Innen- und Justizminister aller MST (ohne KO) Aufgabenkoordinierung Asyl Migration Datenschutz Drogen 1992 (Maastricht): Übernahme in 3. Säule Intergubernementale Zusammenarbeit des ER 1988: Koordinationsgruppe Freizügigkeit 1989: Koordinationsgruppe Drogenbekämpfung (CELAD) 1990: Dubliner Übereinkommen (inkl. GB + IR): gemeinsames Asyl- und Visaübereinkommen. 4
Dubliner Konvention I (1990) alle EU Mitglieder Regelung des Asylrechts Asylbegriff der Genfer Konvention Antragstellung und Bearbeitung im Erstbetretungsland Keine Doppelanträge Entscheidung gilt für alle EU Staaten Kein Antrag bei Herkunft aus sicherem Drittstaat Dubliner Konvention II (2003) Ersetzung von Dublin I Zusatzregelungen Verstärkter Familienschutz Mindestnormen für Aufnahme Abschiebung auch nach Berufung in sicheres Herkunftsland 5
Vertrag von Maastricht 1992 Gründung der 3. Säule der EU: Zusammenarbeit in den Bereichen Justiz und Inneres (ZBJI) Weitere Doppelgleisigkeit zwischen Schengen-Abkommen und Dubliner Konventionen Gründung der Europäischen Zentralstelle für die Kriminalpolizei (EUROPOL) Vertrag von Amsterdam 1997 Aufspaltung der Kompetenzen der ZBJI 1.Säule (supranational): Visa-, Migrations-, Asylpolitik Zusammenarbeit in Zivilsachen Einstimmigkeitsprinzip bis 2004 3.Säule (intergubernemental) : Zusammenarbeit in polizeilichen und Strafsachen Dubliner Rechtskreis (zwischenstaatlich inkl. GB + IR): Visa-, Migrationspolitik-, Asylpolitik Zusammenarbeit in polizeilichen und Strafsachen 6
Entscheidungsstruktur der 3.Säule (ZBJI) Asyl- und Flüchtlingspolitik Erste moderne Regelung durch die Genfer Flüchtlingskonvention (GFK). Als Flüchtling galt damit jede Person, die aus begründeter Furcht vor Verfolgung wegen ihrer Rasse, Religion, Nationalität, Zugehörigkeit zu einer bestimmten sozialen Gruppe oder wegen ihrer politischen Überzeugung sich in des Schutz eines anderen Landes begibt. 7
Aufenthaltsrecht für Ausländer (Deutschland 2001) Aufenthaltsberechtigung Sicherster Aufenthaltsstatus; zusätzliche Voraussetzungen: insg. 8 Jahre Aufenthalt, Altersvorsorge, 3 Jahre vorstrafenfrei Aufenthaltserlaubnis für EU-Bürger EU-Bürger haben Anspruch auf eine Aufenthaltserlaubnis in allen Staaten der EU; Voraussetzung: ein gesichertes Einkommen Unbefristete Aufenthaltserlaubnis Voraussetzungen: 5 Jahre Aufenthalt in Deutschland, Arbeitserlaubnis, sicheres Einkommen und ausreichender Wohnraum, Verständigung auf deutsch Befristete Aufenthaltserlaubnis Für Nicht-EU-Bürger der Schlüssel zum späteren Daueraufenthalt in Deutschland; z.b: für nachziehende Familienangehörige Aufenthaltsbewilligung Beschränkt auf einen ganz bestimmten zeitlich begrenzten Zweck (z.b. Studium) Aufenthaltsbefugnis Wird aus humanitären oder völkerrechtlichen Gründen erteilt, z.b. an Kriegs- und Bürgerkriegsflüchtlinge Aufenthaltsgestattung Für Asylbewerber während der Dauer des Asylverfahrens; räumlich eingeschränkt Duldung Befristeter Verzicht des Staates auf Abschiebung eines Ausländers aus humanitären oder anderen Gründen Quelle: Das Parlament Nr. 12 / 01 v. 17.3.01 Anzahl der Asylanträge in der Eurozone Tausende 300 250 200 150 100 50 0 1995 1996 1997 1998 1999 2000 2003 2004 2005 Quelle: Eurostat 8
Anzahl von Asylanträge (2006) Asylanträge pro 1000 Einwohner (2006) Vereinigtes Königreich Frankreich Schw eden Deutschland Niederlande Österreich Griechenland Italien Belgien Norw egen Spanien Zypern Irland Polen Slow akei Tschechische Republik Finnland Ungarn Dänemark Malta Luxemburg Slow enien Bulgarien Rumänien Litauen Portugal Island Lettland Estland 0 5 10 15 20 25 30 Tausende Zypern Malta Schw eden Österreich Norw egen Luxemburg Griechenland Irland Niederlande Belgien Slow akei Vereinigtes Königreich Finnland Frankreich Dänemark Tschechische Republik Deutschland Slow enien Ungarn Italien Island Spanien Polen Bulgarien Litauen Rumänien Portugal Lettland Estland 0 1 2 3 4 5 6 7 Quelle: Eurostat 9
Migration nach Europa 1960-2000 (in Millionen) 10
Entwicklung EUROPOL 1989: Ausschuss für Drogenkoordination (EDS) 1992: Maastricht: Europäisches Polizeiamt (EUROPOL) ab 1999: volle Tätigkeit Funktion = Strafverfolgung in der EU EUROPOL Struktur Verantwortlich dem Rat der Justiz- und Innenminister (JI-Rat) Aufgaben des JI-Rats: ernennt Direktor und Stellvertreter beschließt den Haushalt billigt das Arbeitsprogramm billigt den Jahresbericht entscheidet über Mandatserweiterungen 11
EUROPOL Struktur Das Mandat von EUROPOL Bekämpfung von illegalem Drogenhandel illegalem Handel mit radioaktiven und nuklearen Substanzen Schleuserkriminalität Kraftfahrzeugverschiebung Menschenhandel (einschließlich der Kinderpornografie) Terrorismus Geldfälschung und Fälschung anderer Zahlungsmittel Geldwäsche 12
Organisierte Kriminalität in Europa 1999 EUROJUST Gründung 1999 durch ER Tampere Aufgaben: Koordinierung der Zusammenarbeit der nationalen Justizbehörden Maßnahmen zur Terrorismusbekämpfung 13
Perspektiven der ZBJI Politisch-Juridische Maßnahmen Gemeinsame Definition und Höchststrafen für Terrorismus Beschleunigtes Auslieferungsverfahren Europäischer Haftbefehl Vermögens- und Einkommenskontrolle Perspektiven der ZBJI Operative Maßnahmen verstärkte Kooperation zwischen EUROJUST EUROPOL Task Force der Polizeichefs Anti-Terror-Sektionen der Geheimdienste temporäre Binnengrenzüberwachung 14
Perspektiven der ZBJI Politischer Dialog Völkerrechtliche Abkommen mit Drittländern Sonderabkommen mit USA (Beiziehung zu Entscheidungen 2. und 3. Säule) Ad-hoc Kooperationsabkommen Afghanistan Pakistan PRÜFUNGSBEISPIEL: DAS BALTIKUM ALS SICHERHEITSPROBLEM Analysieren Sie an Hand der vorgegeben Informationen folgende Aspekte: a) Welches Krisenpotential zwischen welchen Akteuren ergibt sich aus der derzeitigen geopolitischen Situation? b) Welche Außenpolitik der EU mit welchen Instrumenten würden Sie aus der Sicht der EU vorschlagen? Die Öffnung der Region Kaliningrad bis 1990 für Ausländer unzugängliches militärisches Sperrgebiet verband sich anfangs mit der Hoffnung, sie könne aufgrund ihrer günstigen Lage zu einem Zentrum internationaler Kooperation und als Freie Wirtschaftszone (FWZ, 1991 gegründet) zu einem Motor für die russische Wirtschaft werden. Diese Hoffnungen haben sich bisher nur bedingt erfüllt. Die mit dem Zerfall der UdSSR entstandene Exklavensituation hat statt dessen zu Aus Politik und Zeitgeschichte, B 18-19/94, S. 32-45. Kontroversen über den Status der Region in der Russischen Föderation geführt. Offene Statusfragen und Rechtsunsicherheiten hemmen nicht nur die wirtschaftlichen Aktivitäten in der FWZ. Spekulationen über territoriale Veränderungen und historische Ansprüche von Nachbarländern, Minderheitenfragen, sowie die Ansiedlung Russland-deutscher erweisen sich als Faktoren von Unsicherheit, die eine erneute Diskussion der militärischen und sicherheitspolitischen Bedeutung des ehemaligen westlichen Vorpostens der Sowjetunion erzeugt haben. Diese Verquickung innen- und außenpolitischer Kontroversen vermittelt zur Zeit ein Bild des Gebiets als eines destabilisierenden Faktors und potentiellen Gefahrenherdes im Ostseeraum und lässt Konzeptionen zu seiner Internationalisierung und wirtschaftlichen Entwicklung in den Hintergrund treten. 15
PRÜFUNGSBEISPIEL: UMWELT UND ENTWICKLUNG Analysieren Sie den Beitrag unter folgenden Aspekten: a) Welche Interessengegensätze und Konflikte werden angeschnitten? b) Wie schätzen Sie das Lösungsmodell einer Weltorganisation aus der Sicht der EU ein? UNDP UN-Vollversammlung Weltbank/IMF Weltorganisation für Umwelt und Entwicklung Welthandelsorganisation FAO WHO WMO IMO FAO: UN Food and Agriculture Organisation WHO: World Health Organisation UNDP: UN Development Programme WMO: World Meteorological Organisation IMO: International Maritime Organisation Quelle: Politik und Zeitgeschichte, B 48/99, S. 3-11. 16