Seite 1 von 1 Anlage 1 Sektorübergreifendes Weiterbildungskonzept zur Kooperationsvereinbarung Sektorübergreifender Weiterbildungsverbund (Weiterbildungsverbund im Kreis Minden-Lübbecke) Stand: 25.09.2013 Ersteller: Arbeitsgruppe Sektorübergreifende WB
Seite 2 von 2 1.1. Ziel der Weiterbildung Ziel der Weiterbildung ist die Erlangung der Facharztkompetenz Allgemeinmedizin gemäß der vorgeschriebenen Weiterbildungszeiten und Weiterbildungsinhalte der gültigen Weiterbildungsordnung. 1.2. Weiterbildungszeit Die gesamte Weiterbildungszeit beträgt insgesamt 60 Monate und setzt sich im Weiterbildungsverbund wie folgt zusammen: Teil A: Davon sind 36 Monate Weiterbildung in der stationären Basisweiterbildung im Gebiet Medizin. Davon können 18 Monate in den Gebieten der unmittelbaren Patientenversorgung auch im ambulanten Bereich angerechnet werden. Es sind dabei maximal 12 Monate in einem Gebiet anrechenbar. Teil B: Davon sind 24 Monate Weiterbildung in der ambulanten hausärztlichen Versorgung Davon können bis zu 6 Monate (3 Monats-Abschnitte) in der angerechnet werden. Teil C: 80 Stunden Kursweiterbildung (gemäß 4/Absatz 8 Weiterbildungsordnung) in der psychosomatischen Grundversorgung 1.3. Rotationskonzept Gemäß der unter 1.2. dargestellten Verteilung der Weiterbildungszeit gestaltet sich das Rotationskonzept im Weiterbildungsverbund wie auf der nächsten Seite dargestellt: Legende für das Rotationskonzept: Krankenhaus / Stationärer Bereich (s. auch Hinweise 1.4) ZNA = Zentrale Notaufnahme MC/ICU = IntermediateCareStation/Intensivstation Praxis / ambulanter Bereich (s. Hinweise 1.5) Ersteller: Arbeitsgruppe Sektorübergreifende WB
Seite 3 von 3 1 Jahr Krankenhaus 2 Jahr Krankenhaus 3 Jahr Krankenhaus 4 Jahr Praxis 5 Jahr Praxis 1 HJ 2 HJ 1 HJ 2 HJ 1 HJ 2 HJ 1 HJ 2 HJ 1 HJ 2 HJ ZNA K / ggf Hausarzt Hausarzt Hausarzt Hausarzt / ggf. Monate der Weiterbildung ZNA ZNA K Funktion K / ggf. / ggf ZNA IMC/ICU K ZNA IMC/ICU K Hausarzt Hausarzt Hausarzt Hausarzt / ggf. Hausarzt Hausarzt Hausarzt Hausarzt / ggf. Hausarzt Hausarzt Hausarzt Hausarzt Hausarzt Hausarzt Hausarzt Hausarzt ZNA IMC/ICU K Hausarzt Hausarzt Hausarzt Hausarzt Ersteller: Arbeitsgruppe Sektorübergreifende WB
Seite 4 von 4 1.4. Grundsätzliche Weiterbildungsstationen im stationären Bereich 18 Monate auf einer Normalstation in der n Medizin. Im 3. Weiterbildungsjahr möglichst inklusive Hospitationen in weiteren Fachkliniken des Hauses/der MKK z. B. Gynäkologie/Geburtshilfe, Urologie, Psychosomatik/Psychiatrie, Pädiatrie 6 Monate in der Zentralen Notaufnahme 6 Monate in der 6 Monate IntermediateCareStation/Intensivstation und/oder internistische Funktionsdiagnostik Die Details der Weiterbildung im stationären Bereich für die einzelnen Krankenhäuser der Mühlenkreiskliniken sind in der Anlage 2 zur Kooperations-vereinbarung dargestellt. 1.5 Weiterbildung im ambulanten Bereich Details zur Weiterbildung im ambulanten Bereich sind in den jeweiligen Weiterbildungskonzepten der individuellen Praxen (Teil des Antrages auf Weiterbildungsbefugnis an ÄKWL) dargestellt. Die Einarbeitungsphase im ambulanten Bereich gliedert sich in 4 Grundphasen: Phase 1: Kennenlernphase, Dauer 1-Woche Ziel: Einführung des Assistenten in die grundlegenden Abläufe der Praxis Beispiele für Inhalte sind: Kennenlernen der Praxis ( Personal, Geräte) Vorstellung Notfallpläne und Notfalleinrichtung Einführung Praxis EDV Gemeinsame Übungen bei der EDV-Bedienung und des Sicherheitsmanagements Einführung in das QM-System Vorstellung der Routineabläufe in der Praxis Gemeinsame Planung der täglichen Abläufe. Phase 2: Intensivierungsphase, Dauer 4-8 Wochen Ziel: Umfassender Einblick in Praxisstruktur und abläufe. Beispiele des Inhaltes sind: Integration des Assistenten in den täglichen Arbeitsablauf Vorstellung Behandlungspfade Ersteller: Arbeitsgruppe Sektorübergreifende WB
Seite 5 von 5 Begleitung des Praxisinhabers bei Hausbesuchen Vertieftes Kennenlernen der Praxisabläufe sowie des Patientengutes aus ambulanter Sicht, dessen Diagnostik, Begleitung und Therapie Einarbeitung in die Möglichkeiten einer vollelektronisch und insbesondere papierlos geführten Praxis. Kennenlernen der grundlegenden Rahmenbedingungen von GKV- und PKV-Behandlung mit spezifischen Regeln bzgl. Medikamentenversorgung Hilfs- und Heilmittelverordnung, Krankschreibung Kennenlernen der Netzwerke und Versorgungseinrichtungen der Region, insbesondere Kollegen, Therapeuten, Altenheime ua. Vorstellung und Einführung in Ärzteverein Qualitätszirkel und andere ärztliche Kooperationen und Treffen. Vermittlung von Abrechnungsspezifika und praxisökonomischen Struktur Phase 3: Einarbeitungsphase Teil 1, Dauer 2-3 Monate Ziel: Einarbeitung in ein zunehmend selbständiges Arbeiten des Assistenten Beispiele des Inhaltes sind: Zuweisung von ausgewählten Patienten für die selbständige Betreuung im Rahmen der Sprechstunde Vertiefung einer sicheren Kommunikation und Führung ambulanter Patienten. Zusammenstellen von Hausbesuchspatienten Vorstellung und Besprechung von Patienten mit komplexen Krankheitsbildern Gemeinsame Bearbeitung von Krankenkassenanfragen, Reha-Anträgen vertiefende Einführung in Abrechungsspezifika Phase 4 : Einarbeitungsphase Teil 2, Dauer: Monate Ziel: Einarbeitung in weitgehend selbständiges Arbeiten in der Praxis Beispiele des Inhaltes sind: Einführung einer eigenen Assistenten-Sprechstundenzeit Zusammenstellung eines Pools von regelmässig zu betreuenden Hausbesuchspatienten regelmässige, ggf. kurzfristige Besprechungen der vom Assistenten betreuten Patienten Besprechung speziellerer Themen wie Gesundheits- und Vorsorgeuntersuchungen DMP s, Impfmanagement, Tumornachsorgen, Familien- und sonstige Langzeit- und psychosoziale Betreuung. Ersteller: Arbeitsgruppe Sektorübergreifende WB
Seite 6 von 6 Im Anschluss an die Einarbeitungsphase schließt sich die Phase 5, die Phase der täglichen Zusammenarbeit an Im Anschluss an die Einarbeitungsphase folgt die tägliche Zusammenarbeit / Weiterbildungszeit in der Praxis. Während der gesamten Weiterbildungszeit arbeitet der Praxisassistent unter Supervision des Praxisinhabers. Er nimmt teil an Teambesprechungen, an Praxis- und Qualitätszirkeln, Fortbildungsveranstaltungen. Es finden Einweisungen in Organisation und Struktur der KV, der Ärztekammer WL statt. Ebenso die Einführung in gesundheitspolitische Themen und ihre Bedeutung und Auswirkdung auf die Tätigkeit als niedergelassener Arzt. Es finden regelmäßige Feed-Back-Gespräche statt. 1.5. Dokumentation der Weiterbildung Nach 8 Absatz 1 Weiterbildungsordnung hat der in Weiterbildung befindliche Arzt die Ableistung der nach Richtlinienkatalog geforderten Weiterbildungsinhalte zu dokumentieren. Für diese Dokumentation wird im sektorübergreifenden Weiterbildungsverbund das Logbuch der ÄKWL verwendet. Mit Hilfe des Logbuches kann der Weiterbildungsassistent für sich dokumentieren, welche Kenntnisse und Fertigkeiten er bereits erworben hat bzw. was ihm noch fehlt. Das Logbuch dient in Westfalen-Lippe nicht als Leistungsnachweis gegenüber der Ärztekammer..Bei späterer Antragsstellung auf Zulassung zur Facharztprüfung sind daher von jedem Weiterbildungsabschnitt Zeugnisse gem. 9 Weiterbildungsordnung und ein Leistungskatalog ausgestellt durch den Weiterbildungsleiter über die selbständig durchgeführten Untersuchungs- und Behandlungsmethoden einzureichen. Hierfür dienen die Logbücher als wichtige Grundlage. Ersteller: Arbeitsgruppe Sektorübergreifende WB