Merkblatt. Emmy Noether-Programm. DFG-Vordruck /17 Seite 1 von 10

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Transkript:

DFG-Vordruck 50.02 10/17 Seite 1 von 10 Merkblatt Emmy Noether-Programm

DFG-Vordruck 50.02 10/17 Seite 2 von 10 I Programminformationen 1 Ziel Ziel des Programms ist es, besonders qualifizierten Nachwuchswissenschaftlerinnen - auf deren Antragstellung die (DFG) großen Wert legt - und Nachwuchswissenschaftlern die Möglichkeit zu geben, über einen zusammenhängenden Zeitraum von in der Regel fünf Jahren die Voraussetzungen für eine Berufung als Hochschullehrerin bzw. als Hochschullehrer zu erlangen. Die Qualifizierung soll durch die eigenverantwortliche Leitung einer Nachwuchsgruppe an einer Hochschule oder Forschungseinrichtung in Deutschland, verbunden mit qualifikationsspezifischen Lehraufgaben in angemessenem Umfang, erfolgen. Damit soll ein Weg eröffnet werden, auf dem die Berufbarkeit auch ohne die übliche Habilitation erreicht werden kann. Mit Hilfe dieses Programms möchte man außerdem herausragenden Nachwuchswissenschaftlerinnen und Nachwuchswissenschaftlern im Ausland die Möglichkeit geben, nach Deutschland zurückzukehren. 2 Antragstellung 2.1 Antragsberechtigung 2.1.1 Qualifikation Sie können sich bewerben, wenn Sie die Promotion mit einem herausragenden Ergebnis abgeschlossen haben und darüber hinaus, gemessen an Ihrer bisherigen wissenschaftlichen Tätigkeit, anspruchsvolle Veröffentlichungen in international hochrangigen Zeitschriften oder in vergleichbarer Form vorzuweisen haben. Wenn Sie bereits berufbar, insbesondere habilitiert sind oder vor dem Abschluss der Habilitation stehen, ist eine Bewerbung nicht mehr möglich. 2.1.2 Postdoc-Erfahrung Der Förderung muss eine Postdoc-Phase vorangegangen sein, in der Sie wissenschaftliche Selbständigkeit erlangt haben. Dies ist in der Regel der Fall, wenn Sie zu Förderbeginn über eine zweijährige Postdoc-Erfahrung verfügen.

DFG-Vordruck 50.02 10/17 Seite 3 von 10 2.1.3 Internationale Forschungserfahrung Sie müssen über substantielle internationale Forschungserfahrung verfügen, in der Regel nachgewiesen durch mindestens zwölfmonatige wissenschaftliche Auslandserfahrung während der Promotion oder in der Postdoc-Phase oder durch gleichwertige wissenschaftliche Kooperationen 1 mit Forschern im Ausland. Auch ausländische Bewerberinnen und Bewerber sollten Einblicke in mindestens zwei Wissenschaftssysteme vorweisen können. Es reicht also beispielsweise nicht aus, wenn sich eine ausländische Bewerberin oder ein ausländischer Bewerber sowohl während der Promotion als auch während der Postdoc-Phase ausschließlich in Deutschland aufgehalten hat. 2.1.4 Vier-Jahres-Frist ab Promotion Sie können einen Antrag in der Regel nur innerhalb eines Zeitraumes von bis zu vier Jahren nach der Promotion stellen. Für approbierte Bewerberinnen und Bewerber aus der Medizin und Psychologie gilt eine maximal sechsjährige Antragsfrist. Zeiten der Kindererziehung innerhalb der Frist werden mit pauschal zwei Jahren pro Kind unter 12 Jahren angerechnet. 2.1.5 Bewerbungen ausländischer Wissenschaftler Von ausländischen Bewerberinnen oder Bewerbern wird erwartet, dass sie ihre wissenschaftliche Karriere im Anschluss an die Förderung in Deutschland fortsetzen. Eine schriftliche Absichtserklärung muss dem Antrag beigefügt werden. 2.1.6 Inanspruchnahme vergleichbarer Fördermaßnahmen Wenn Sie bereits eine dem Emmy Noether-Programm in Struktur, Zielsetzung und Umfang vergleichbare (Nachwuchs-)Gruppenförderung anderer nationaler Einrichtungen in Anspruch nehmen, ist eine Bewerbung nicht möglich; die nachträgliche Annahme schließt die Weiterförderung im Emmy Noether-Programm aus. 2.2 Form und Frist Der Antrag kann jederzeit eingereicht werden. Die Antragstellung richtet sich nach dem Leitfaden für die Antragstellung von Projektanträgen. 1 Die Kooperation kann beispielsweise durch einschlägige Publikationen nachgewiesen werden.

DFG-Vordruck 50.02 10/17 Seite 4 von 10 www.dfg.de/formulare/54_01 3 Dauer Die Förderdauer beträgt grundsätzlich fünf Jahre. Die Mittel werden zunächst für drei Jahre bewilligt und für zwei weitere Jahre in Aussicht gestellt. Im vierten Jahr findet eine Zwischenevaluation auf der Basis eines Zwischenberichtes statt, der nach Ablauf des dritten Jahres bei der DFG eingereicht werden sollte. Verläuft die Evaluation erfolgreich, kann die gesamte restliche Förderung in Anspruch genommen werden. Andernfalls dient das vierte Jahr als Auslauf- und Abschlussfinanzierung. Die Förderung eines sechsten Jahres ist nur ausnahmsweise und nur auf Grund eines Fortsetzungsantrages, der sechs Monate vor Ablauf des fünften Förderjahres zu stellen ist, möglich. Der Antrag muss eine Begründung enthalten, warum entgegen der ursprünglichen Planung die Berufbarkeit nicht innerhalb von fünf Jahren erlangt werden konnte. Darüber hinaus muss begründet werden, auf Grund welcher Tatsachen (z.b. anstehende Publikationen) die Berufbarkeit im sechsten Jahr erlangt werden soll. II Beantragbare Module Im Rahmen des Emmy Noether-Programms werden zur Erreichung des Programmziels grundsätzlich die folgenden Module beantragt: 1 Emmy Noether Nachwuchsgruppenleiterin und Nachwuchsgruppenleiter Mit diesem Modul wird Ihre Stelle als Projektleiterin bzw. Projektleiter im Emmy Noether- Programm bereitgestellt. Einzelheiten zur Höhe der für die Stelle zur Verfügung stehenden Mittel ergeben sich aus der Übersicht "Personalmittel bzw. Personaldurchschnittsätze der DFG" www.dfg.de/formulare/60_12 Die Einwerbung einer Emmy Noether-Nachwuchsgruppe setzt grundsätzlich voraus, dass Sie für sich selbst eine Stelle als Nachwuchsgruppenleiterin oder Nachwuchsgruppenleiter einwerben. In der Regel werden Sie im Rahmen des Basismoduls weiteres

DFG-Vordruck 50.02 10/17 Seite 5 von 10 Personal zur Durchführung des Projekts beantragen. In begründeten Einzelfällen, in denen die Projektdurchführung kein weiteres Personal erfordert, kann sich der Antrag auf Ihre eigene Stelle beschränken. Einzelheiten zu allen weiteren Modulen finden Sie unter den jeweils angegebenen Verweisen. 2 Basismodul Mit dem Basismodul werden Ihnen die projektspezifischen Sach- und Personalmittel sowie die Investitionen zur Verfügung gestellt, die zur Durchführung des Forschungsprojektes notwendig sind. www.dfg.de/formulare/52_01 Zusätzlich können folgende Module beantragt werden: 3 Rotationsstellen Sollen im Rahmen des Forschungsprojekts Ärztinnen und Ärzte, die in der Krankenversorgung tätig sind, wissenschaftliche Aufgaben übernehmen, so können Mittel für Personal beantragt werden, das deren Aufgabe in der Krankenversorgung übernimmt. www.dfg.de/formulare/52_04 4 Mercator-Fellow Dieses Modul ermöglicht Ihnen einen intensiven und langfristigen Austausch mit Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftlern aus dem In- und Ausland. Dabei sind die Fellows teilweise vor Ort, stehen aber auch über die Dauer ihres Aufenthaltes hinaus mit Ihnen in Kontakt. www.dfg.de/formulare/52_05 5 Projektspezifische Workshops Wenn Sie im Rahmen Ihres Forschungsprojektes Workshops durchführen wollen, können Ihnen hierzu die notwendigen Mittel zur Verfügung gestellt werden. Bitte beachten Sie, dass das Modul nicht separat, sondern nur im Rahmen des beantragten Projektes beantragt werden kann. www.dfg.de/formulare/52_06

DFG-Vordruck 50.02 10/17 Seite 6 von 10 6 Öffentlichkeitsarbeit Um Ihre Arbeit der Nicht-Fachöffentlichkeit vorzustellen, können Sie entsprechende Mittel für Öffentlichkeitsarbeit beantragen. Bitte beachten Sie, dass das Modul nicht separat, sondern nur im Rahmen des beantragten Forschungsprojektes beantragt werden kann. www.dfg.de/formulare/52_07 7 Familienzuschlag Für die Betreuung von Kindern und pflegebedürftigen Angehörigen bei Kongress- und Forschungsreisen kann ein zweckgebundener Familienzuschlag bis zur Höhe von 6000,- Euro pro Jahr beantragt werden. III Besonderheiten 1 Rückkehr an den Ort der Promotion Da das Programm die frühe wissenschaftliche Selbständigkeit der Nachwuchswissenschaftler und Nachwuchswissenschaftlerinnen zum Ziel hat, soll die Nachwuchsgruppe grundsätzlich nicht an der Hochschule angesiedelt werden, an der Sie promoviert haben. Möchten Sie sich dennoch dort ansiedeln, ist hierfür eine besondere Begründung notwendig. 2 Aufnehmende Institution Sie dürfen eine oder mehrere aufnehmende Institutionen als Standort der Nachwuchsgruppe angeben. Eine endgültige Entscheidung müssen Sie innerhalb von zwei Monaten nach einer Bewilligung treffen. Für die Wahl jeder einzelnen aufnehmenden Institution bedarf es einer konkreten Begründung und einer Erklärung der aufnehmenden Institution (folgender Punkt). 3 Arbeitgebererklärung bzw. Mustervertrag Sie müssen dem Antrag eine Arbeitgebererklärung beifügen. Soweit die wissenschaftliche Einrichtung hierzu bereit ist, sollte die Arbeitgebererklärung in Form des Mustervertrages erfolgen. www.dfg.de/formulare/53_12_elan

DFG-Vordruck 50.02 10/17 Seite 7 von 10 Neben einer Reduzierung der Arbeitspflicht auf das Projekt sieht der Mustervertrag auch das Recht vor, Doktorandinnen und Doktoranden zur Promotion zu führen und sich im Umfang von zwei Semesterwochenstunden an der Lehre zu beteiligen. Mit dem Mustervertrag sollen Geförderte im Emmy Noether-Programm eine den Juniorprofessorinnen und Juniorprofessoren äquivalente rechtliche Stellung erhalten. Die DFG ermutigt die Hochschulen, inneruniversitär die entsprechenden Voraussetzungen zu schaffen und von dieser Regelung möglichst Gebrauch zu machen. Geförderte sollen bei der Hochschule im eigenen Interesse auf den Abschluss eines entsprechenden Vertrages hinwirken. Sollten Sie den Abschluss eines entsprechenden Vertrages wünschen und ist die Hochschule hierzu nicht bereit, so können Sie Ihre Nachwuchsgruppe nach Rücksprache mit der Geschäftsstelle an einer anderen Hochschule ansiedeln. Bitte klären Sie frühzeitig mit der aufnehmenden Institution die Möglichkeit einer befristeten Beschäftigung für den Zeitraum der Förderung. 4 Auswahlentscheidung Die Auswahlentscheidung im Emmy Noether-Programm erfolgt in der Regel auf Grund von der DFG eingeholter schriftlicher Gutachten und persönlicher Auswahlgespräche des Fachkollegiums mit den Bewerberinnen und Bewerbern. 5 Umwandlung in Teilzeitstelle Ausnahmsweise besteht die Möglichkeit, die Stelle der Nachwuchsgruppenleiterin bzw. des Nachwuchsgruppenleiters als Teilzeitstelle (Reduzierung bis zu 50%) bei entsprechender Laufzeitverlängerung in Anspruch zu nehmen, wenn die verbleibende Zeit der Kinderbetreuung oder der Pflege von Familienangehörigen aus Alters- oder Krankheitsgründen gewidmet wird. 6 Bewilligungsumfang nach Berufung auf eine Professur Sobald Sie einen Ruf auf eine Professur (W2/W3) erhalten haben, ist das Ziel des Emmy Noether-Programms erreicht. Im Falle der Rufannahme an einer deutschen Hochschule können die bewilligten Projektmittel dennoch für die Restlaufzeit der Förderung belassen werden; die ad personam bewilligten Mittel für Ihre Stelle entfallen.

DFG-Vordruck 50.02 10/17 Seite 8 von 10 IV Verpflichtungen Mit der Einreichung des Antrags verpflichten Sie sich, 1. die Regeln guter wissenschaftlicher Praxis einzuhalten. 2 Zu den allgemeinen Prinzipien der guten wissenschaftlichen Arbeit gehört es zum Beispiel, lege artis zu arbeiten, Resultate zu dokumentieren, alle Ergebnisse konsequent anzuzweifeln sowie die strikte Ehrlichkeit im Hinblick auf die Beiträge von Partnern, Konkurrenten und Vorgängern zu wahren. Wissenschaftliches Fehlverhalten liegt insbesondere vor, wenn in einem wissenschaftserheblichen Zusammenhang bewusst oder grob fahrlässig Falschangaben gemacht werden, geistiges Eigentum anderer verletzt oder sonst wie deren Forschungstätigkeit beeinträchtigt wird. Entscheidend sind jeweils die Umstände des Einzelfalles. Die DFG kann je nach Art und Schwere des festgestellten wissenschaftlichen Fehlverhaltens eine oder mehrere der folgenden Maßnahmen beschließen: schriftliche Rüge der bzw. des Betroffenen; Ausschluss von der Antragsberechtigung bei der DFG für ein bis acht Jahre je nach Schweregrad des wissenschaftlichen Fehlverhaltens; Rücknahme von Förderentscheidungen (gänzlicher oder teilweiser Widerruf der Bewilligung, Rückruf von bewilligten Mitteln, Rückforderung verausgabter Mittel); Aufforderung an die Betroffene bzw. den Betroffenen, die inkriminierte Veröffentlichung zurückzuziehen oder falsche Daten zu berichtigen (insbesondere durch Veröffentlichung eines Erratums) oder den Hinweis auf den Rückruf der Fördermittel durch die DFG in die inkriminierte Veröffentlichung aufzunehmen; 2 Die Regeln guter wissenschaftlicher Praxis sind ausführlich wiedergegeben in der Denkschrift Sicherung guter wissenschaftlicher Praxis und in den Verwendungsrichtlinien - Allgemeine Bedingungen für Förderverträge mit der Deutschen Forschungsgemeinschaft e.v. (DFG-Vordruck 2.00).

DFG-Vordruck 50.02 10/17 Seite 9 von 10 Nichtinanspruchnahme als Gutachterin bzw. Gutachter oder Ausschluss aus den Gremien der DFG für ein bis acht Jahre je nach Schweregrad des wissenschaftlichen Fehlverhaltens; Aberkennung des aktiven und passiven Wahlrechts für die Organe und Gremien der DFG für ein bis acht Jahre je nach Schweregrad des wissenschaftlichen Fehlverhaltens. Die Annahme der Förderung verpflichtet die Empfängerin bzw. den Empfänger, 2. die bewilligten Mittel ausschließlich im Interesse einer zielstrebigen Verwirklichung des geförderten Vorhabens einzusetzen. Bei der Verwendung und Abrechnung sind die einschlägigen Richtlinien der DFG zu beachten. 3. der DFG zu den im Bewilligungsschreiben angegebenen Terminen über den Fortgang der Arbeiten zu berichten und Nachweise über die Verwendung der Beihilfe vorzulegen. 4. die DFG innerhalb eines Zeitraumes von fünf Jahren nach Beendigung der Inanspruchnahme Ihrer Bewilligung, längstens aber bis zu Ihrer Berufung als Hochschullehrer, über Änderungen Ihres beruflichen Status und Ihrer Adresse zu informieren, damit die DFG auch nach Ende Ihrer Förderung mit Ihnen Kontakt aufnehmen kann, um das Programm zu evaluieren. Die DFG erwartet, dass die Ergebnisse der von ihr geförderten Vorhaben der Öffentlichkeit zugänglich gemacht werden. V Veröffentlichung von Antragsteller- und Projektdaten Die zur Bearbeitung Ihres Antrags erforderlichen Daten werden von der DFG elektronisch gespeichert und verarbeitet. Im Falle einer Bewilligung werden Adress- und Kommunikationsdaten zur Person (Telefon, Fax, Email, WWW-Homepage) sowie inhaltserschließende Angaben zum Projekt (z.b. Thema, Zusammenfassung, Schlagwörter, Auslandsbezug) in der Projektdatenbank GEPRIS sowie - in Auszügen (Name, Institution und Ort der Antragsteller) - im Teil "Programme und Projekte" des elektronischen Jahresberichts veröffentlicht. Der Veröffentlichung in elektronischer Form können Sie nach Erhalt des Bewilligungsschreibens innerhalb

DFG-Vordruck 50.02 10/17 Seite 10 von 10 einer Frist von vier Wochen schriftlich bei dem für Sie zuständigen Fachbereich widersprechen. gepris.dfg.de www.dfg.de/jahresbericht