Brigitte-Schlieben-Lange-Programm. - Richtlinien -
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- Katrin Böhm
- vor 10 Jahren
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1 Brigitte-Schlieben-Lange-Programm Förderprogramm für exzellente Nachwuchswissenschaftlerinnen und Nachwuchskünstlerinnen mit Kind 3. Ausschreibungsrunde - Richtlinien - 1. Inhalte des Programms Das Brigitte-Schlieben-Lange-Programm besteht aus drei Förderlinien, wobei der Schwerpunkt auf Förderlinie I liegen soll: Förderlinie I: Förderung von wissenschaftlichen Qualifizierungsvorhaben während der Postdoc-Phase (Beschäftigungsverhältnisse) Förderlinie II: Förderung von künstlerischen Entwicklungsvorhaben (Stipendien) und Promotionen an Kunst- und Musikhochschulen (Beschäftigungsverhältnisse) Förderlinie III: Förderung von berufsbegleitenden Promotionen mit dem Ziel der Erfüllung von Berufungsvoraussetzungen für eine Professur an einer Hochschule für angewandte Wissenschaften in Baden-Württemberg oder an der Dualen Hochschule Baden-Württemberg (Stipendien bzw. Beschäftigungsverhältnisse) Voraussetzung seitens der Hochschule und der betreuenden Person für eine Förderung ist es, die Programmteilnehmerin in die Hochschule einzubinden und sie bei der Erlangung der noch fehlenden Berufungsvoraussetzungen sowie nach Auslaufen der Förderung ggf. bei der Anschlussfinanzierung auf dem Weg zur Professur zu unterstützen (vgl. hierzu ausführlicher Abschnitt 3 Antragstellung). Königstraße 46, Stuttgart, Telefon , Telefax , [email protected], Behindertengerechte Parkplätze: Innenhof Mittnachtbau (Einfahrt Gymnasiumstraße), VVS-Anschluss: S - Stadtmitte, U - Schlossplatz
2 - 2 - Es können nur Wissenschaftlerinnen und Künstlerinnen mit Kind gefördert werden, die ihr Vorhaben an einer Hochschule in Baden-Württemberg durchführen, an einer künstlerischen Hochschule des Landes Baden-Württemberg immatrikuliert sind oder eine Solistenoder Meisterklasse erfolgreich absolviert haben. Die Förderdauer beträgt in der Regel zwei Jahre. In begründeten Ausnahmefällen ist eine Verlängerung bis zu einem weiteren Jahr möglich; sie erfordert das Einvernehmen des Ministeriums für Wissenschaft, Forschung und Kunst Baden-Württemberg (MWK). Voraussetzung für eine Verlängerung der Förderung ist eine positive Stellungnahme durch die betreuende Fakultät. Die Gründe für die Bewilligung einer Verlängerung müssen zwingend und nachvollziehbar sein (z. B. die Geburt eines Kindes). Eine parallele Finanzierung durch andere Förderprogramme des MWK mit dem gleichen Förderziel (z. B. Margarete von Wrangell-Habilitationsprogramm für Frauen, Landesgraduiertenförderung, Lehrerabordnungsprogramm) ist nicht zulässig. Bereits bestehende Beschäftigungsverhältnisse können durch diese Programmförderung aufgestockt, jedoch nicht zugunsten dieser reduziert werden. Die Einwerbung von Drittmitteln ist möglich. Zur Überprüfung der Wirksamkeit führt das MWK in Kooperation mit der Landeskonferenz der Gleichstellungsbeauftragten an den wissenschaftlichen Hochschulen Baden- Württemberg (LaKoG) und der Landeskonferenz der Gleichstellungsbeauftragten an Hochschulen für angewandte Wissenschaften in Baden-Württemberg und der Dualen Hochschule Baden-Württemberg (LaKof BW) regelmäßig statistische Erhebungen und Auswertungen zu den Karriereverläufen der geförderten Frauen durch. Die LaKoG wertet im Auftrag des MWK die Zwischenberichte und Abschlussberichte der Programmteilnehmerinnen aus. Seitens des Ministeriums für Wissenschaft, Forschung und Kunst wurde die LaKoG mit der Organisation von Einführungs-, Netzwerk-, Weiterbildungs- und Alumniveranstaltungen für die geförderten Frauen beauftragt. Die geförderten Frauen nehmen - soweit noch nicht geschehen - verpflichtend an einer Einführungsveranstaltung des Brigitte-Schlieben-Lange-Programms und an mindestens zwei weiteren Modulen des MuT-Programms oder an vergleichbaren Weiterbildungsveranstaltungen anderer Einrichtungen teil. Die Veranstaltungen im Rahmen des Programms MuT - Mentoring und Training werden landesweit von der LaKoG angeboten. Geförderte
3 - 3 - der Linie III nehmen an einem Bewerbungsseminar zur Erlangung einer HaW/DHBW- Professur aus den Angeboten der LaKof BW teil, das eines der o.g Module ersetzt. 2. Art, Umfang und Höhe der Förderung Förderlinie I: Förderung von wissenschaftlichen Qualifizierungsvorhaben während der Postdoc-Phase (Beschäftigungsverhältnisse) Mit der Förderlinie I werden Beschäftigungsverhältnisse im Umfang von in der Regel 75 Prozent eines Vollzeitäquivalents (VZÄ) in der Entgeltgruppe 13 oder 14 TV-L gefördert. Seitens der betreuenden Hochschule sind mindestens 25 Prozent eines vollen Beschäftigungsumfangs zu finanzieren. Im Regelfall fördert das MWK somit ein Beschäftigungsverhältnis im Umfang von 50 Prozent eines VZÄ. Gemäß 52 Absatz 2 Landeshochschulgesetz (LHG) ist den Wissenschaftlerinnen ausreichend Gelegenheit zu eigener vertiefter wissenschaftlicher Arbeit zu geben. Die Lehrverpflichtung soll ggf. dementsprechend angepasst werden. Für bis zu zwei Jahre können beispielsweise folgende Qualifizierungsziele in der Postdoc- Phase gefördert werden: Habilitation oder habilitationsadäquate Leistungen, Erlangung notwendiger Lehr- und Forschungserfahrungen, Darüber hinaus können bis zu einem Jahr lang gefördert werden: Erstellung eines Drittmittelantrags/von Drittmittelanträgen zur Anschlussfinanzierung der Förderung durch das BSLP Vorbereitung einer Habilitation Zeiten des Mutterschutzes werden auf die Dauer der Förderung nicht angerechnet. Elternzeiten werden - sofern in dieser Zeit eine Erwerbstätigkeit vorliegt - auf die Dauer der Förderung angerechnet. Die für die Ausübung des Beschäftigungsverhältnisses notwendige strukturelle Grundausstattung inklusive erforderlicher Sachmittel ist der Programmteilnehmerin seitens der Hochschule bereit zu stellen.
4 - 4 - Förderlinie II: Förderung von künstlerischen Entwicklungsvorhaben (Stipendien) und Promotionen an Kunst- und Musikhochschulen (Beschäftigungsverhältnisse) In der Förderlinie II werden folgende Vorhaben unterstützt: 1 Künstlerisches Entwicklungsvorhaben (Stipendium) Künstlerische Entwicklungsvorhaben können durch ein Stipendium in Höhe von monatlich Euro in der Regel für die Dauer von zwei Jahren gefördert werden. Die Teilnehmerinnen müssen entweder in eine Solisten- oder Meisterklasse an einer künstlerischen Hochschule in Baden-Württemberg aufgenommen sein oder diese bereits erfolgreich absolviert haben. 2 Promotionen (Beschäftigungsverhältnisse) Promotionen an Kunst- und Musikhochschulen können über die Kofinanzierung von Beschäftigungsverhältnissen im Umfang von in der Regel 75 Prozent eines Vollzeitäquivalents (VZÄ) in der Entgeltgruppe 13 gefördert werden. Seitens der betreuenden Hochschule sind mindestens 25 Prozent eines vollen Beschäftigungsumfangs zu finanzieren. Im Regelfall fördert das MWK somit ein Beschäftigungsverhältnis im Umfang von 50 Prozent eines VZÄ in der Regel für die Dauer von zwei Jahren. Gemäß 52 Absatz 2 Landeshochschulgesetz (LHG) ist den geförderten Frauen ausreichend Gelegenheit zu eigener vertiefter wissenschaftlicher Arbeit zu geben. Die Lehrverpflichtung soll ggf. dementsprechend angepasst werden. Förderlinie III: Förderung von berufsbegleitenden Promotionen mit dem Ziel der Erfüllung von Berufungsvoraussetzungen für eine Professur an einer Hochschule für angewandte Wissenschaften in Baden-Württemberg oder an der Dualen Hochschule Baden- Württemberg (Stipendien bzw. Beschäftigungsverhältnisse). In dieser Förderlinie werden folgende Vorhaben unterstützt: 1 Berufsbegleitende Promotion bei Tätigkeit außerhalb einer Hochschule (Stipendien) Die Förderung kann gewährt werden für Frauen mit Kind, die außerhalb einer Hochschule berufstätig sind und sich durch eine berufsbegleitende Promotion für eine Professur an
5 - 5 - einer Hochschule für angewandte Wissenschaften in Baden-Württemberg oder an der Dualen Hochschule Baden-Württemberg qualifizieren möchten. Die parallele Erwerbstätigkeit soll mindestens 25 Prozent (außer während der Elternzeit), jedoch im Durchschnitt des Förderzeitraums höchstens 75 Prozent einer Vollzeitbeschäftigung betragen. In dieser Fallgruppe der Förderlinie III trägt das MWK die Kosten des Stipendiums i. H.v Euro monatlich vollständig; eine Kofinanzierung durch die betreuende Hochschule erfolgt nicht. 2 Berufsbegleitende Promotionen bei Tätigkeit an einer Hochschule für angewandte Wissenschaften oder an der DHBW (Beschäftigungsverhältnisse) Für Frauen mit Kind, die an Hochschulen für angewandte Wissenschaften oder an der Dualen Hochschule Baden-Württemberg tätig sind und promovieren möchten, kann ein Beschäftigungsverhältnis im Umfang von maximal 75 Prozent eines Vollzeitäquivalents der Entgeltgruppe TV-L 13 gefördert werden. Seitens der betreuenden Hochschule sind mindestens 25 Prozent eines vollen Beschäftigungsumfangs zu finanzieren. Im Regelfall fördert das MWK somit ein Beschäftigungsverhältnis im Umfang von 50 Prozent eines VZÄ in der Regel für die Dauer von zwei Jahren. 3. Antragstellung Förderlinie I: Förderung von wissenschaftlichen Qualifizierungsvorhaben während der Postdoc-Phase (Beschäftigungsverhältnisse). Der Antrag enthält folgende Unterlagen: Allgemeine Nachweise: Antragsformular (siehe Formblatt) Bewerbungsschreiben mit Angaben zum bisherigen wissenschaftlichen Werdegang (tabellarischer Lebenslauf, Publikationsliste, Nachweis über evtl. Lehrerfahrung, beglaubigte Zeugniskopie des letzten Hochschulabschlusses, beglaubigte Kopie der Promotionsurkunde) und zum weiteren geplanten Qualifizierungsweg Darstellung und Zeitplan der während des Beschäftigungsverhältnisses geplanten Vorhaben und der angestrebten Qualifizierungen sowie Bericht über den Stand der Vorarbeiten (bis zu zehn Seiten) Einkommensnachweise der letzten drei Monate in Kopie (falls vorhanden)
6 - 6 - ein von der Hochschule erstelltes fakultäts- bzw. institutsbezogenes Qualifizierungskonzept zu folgenden Fragestellungen: organisatorische Zuordnung der Programmteilnehmerin strukturelle und sachliche Grundausstattung, die der Programmteilnehmerin zur Verfügung gestellt wird Einsatzfelder der Programmteilnehmerin in Lehre, Forschung und der akademischen Selbstverwaltung Betreuungsvereinbarung zwischen der Programmteilnehmerin und der Fakultät/dem Institut (Mentoring, Statusgespräche, Leistungskontrolle) Zusage der zuständigen Fakultät, die Nachwuchswissenschaftlerin auf ihrem Qualifizierungsweg auf eine Professur tatkräftig zu unterstützen und Darstellung zur Vereinbarkeit von Beruf und Familie Gutachterliche Stellungnahme von einer Hochschullehrerin oder einem Hochschullehrer der antragstellenden Hochschule zu den Erfolgsaussichten des wissenschaftlichen Qualifizierungsweges der Programmteilnehmerin sowie eine Darstellung darüber wie die Berufungsfähigkeit der Programmteilnehmerin gefördert wird Mindestens ein externes Gutachten zum wissenschaftlichen Qualifikationsvorhaben Kofinanzierungszusage der Hochschule Nachweis über Kind/er (Geburtsurkunde) oder bevorstehende Geburt (ärztliche Bescheinigung) ggf. Elterngeldbescheid in Kopie Förderlinie II: Förderung von künstlerischen Entwicklungsvorhaben (Stipendien) und Promotionen an Kunst- und Musikhochschulen (Beschäftigungsverhältnisse) Der Antrag enthält folgende Unterlagen: Antragsformular (siehe Formblatt) Bewerbungsschreiben mit Angaben zum bisherigen künstlerischen und beruflichen Werdegang (tabellarischer Lebenslauf, Nachweis über die Aufnahme in eine Solisten- oder Meisterklasse an einer Kunst- und Musikhochschule in Baden- Württemberg bzw. den Abschluss einer Solisten- oder Meisterklasse, Nachweis über evtl. Lehrerfahrung) und zum weiteren Qualifizierungsweg Darstellung und Zeitplan des während der Förderung geplanten künstlerischen/wissenschaftlichen Vorhabens und der angestrebten Qualifizierungen sowie Bericht über den Stand der Vorarbeiten (bis zu zehn Seiten)
7 - 7 - ggf. Kopie der Promotionsvereinbarung gemäß 38 Abs. 5 LHG ein von der Hochschule erstelltes Qualifizierungskonzept zu folgenden Fragestellungen (betr. Beschäftigungsverhältnisse): organisatorische Zuordnung der geförderten Frau Bestätigung über die künstlerische Betreuung durch die Hochschule Zusage der Hochschule, die Nachwuchskünstlerin auf ihrem Qualifizierungsweg tatkräftig zu unterstützen und Darstellung zur Vereinbarkeit von Beruf und Familie Gutachterliche Stellungnahme von einer Hochschullehrerin oder einem Hochschullehrer der antragstellenden Hochschule zu den Erfolgsaussichten des künstlerischen/wissenschaftlichen Qualifizierungsweges der Programmteilnehmerin sowie eine Darstellung darüber wie die Berufungsfähigkeit der Programmteilnehmerin gefördert wird Mindestens ein externes Gutachten zum künstlerischen/wissenschaftlichen Qualifikationsvorhaben Einkommensnachweise der letzten drei Monate in Kopie (falls vorhanden) Kofinanzierungszusage der Hochschule (betr. Beschäftigungsverhältnisse) Bei Promotionen zusätzlich eine Bestätigung der Fakultät über die Zulassung zur Promotion Nachweis über Kind/er (Geburtsurkunde) oder bevorstehende Geburt (ärztliche Bescheinigung) ggf. Immatrikulationsbescheinigung ggf. Elterngeldbescheid in Kopie Förderlinie III: Förderung von berufsbegleitenden Promotionen mit dem Ziel der Erfüllung von Berufungsvoraussetzungen für eine Professur an einer Hochschule für angewandte Wissenschaften in Baden-Württemberg oder an der Dualen Hochschule Baden- Württemberg (Stipendien bzw. Beschäftigungsverhältnisse) Der Antrag enthält folgende Unterlagen: Antragsformular (siehe Formblatt) Bewerbungsschreiben mit Angaben zum bisherigen wissenschaftlichen und beruflichen Werdegangs (tabellarischer Lebenslauf, ggf. Publikationsliste, Nachweis über evtl. Lehrerfahrung, beglaubigte Zeugniskopie des letzten Hochschulabschlusses) und zum weiteren Qualifizierungsweg
8 - 8 - Darstellung und Zeitplan des zu fördernden wissenschaftlichen Vorhabens sowie Bericht über den Stand der Vorarbeiten (bis zu zehn Seiten) Einkommensnachweise der letzten drei Monate in Kopie sowie Kopie des Arbeitsvertrages (falls vorhanden) ein von der Hochschule erstelltes fakultäts- bzw. institutsbezogenes Qualifizierungskonzept zu folgenden Fragestellungen (soweit diese bei der ersten Fallgruppe zutreffen): organisatorische Zuordnung der Doktorandin strukturelle und sachliche Grundausstattung, die der Doktorandin zur Verfügung gestellt wird Einsatzfelder der Doktorandin in der Lehre etc. Kopie der Promotionsvereinbarung gemäß 38 Abs. 5 LHG Zusage der zuständigen Fakultät, die Nachwuchswissenschaftlerin auf ihrem Qualifizierungsweg tatkräftig zu unterstützen und Darstellung zur Vereinbarkeit von Beruf und Familie Bestätigung der Fakultät über die Promotionsannahme Gutachterliche Stellungnahme von einer Hochschullehrerin oder einem Hochschullehrer zu den Erfolgsaussichten des wissenschaftlichen Qualifizierungsweges sowie eine Darstellung darüber wie die Berufungsfähigkeit der Doktorandin gefördert wird Nachweis über Kind/er (Geburtsurkunde) bzw. über bevorstehende Geburt (ärztliche Bescheinigung) Mindestens ein externes Gutachten zum geplanten Qualifizierungsvorhaben Erklärung der Hochschule, die Programmteilnehmerin über die Programmteilnahme hinaus bei der Fertigstellung ihres Qualifizierungsvorhabens zu unterstützen ggf. Kofinanzierungszusage der Hochschule (bei Fallgruppe 2) ggf. Elterngeldbescheid in Kopie 4. Bewerbung Anträge werden über die jeweilige Hochschule in sechsfacher Ausfertigung sowie in elektronischer Form gerichtet an: Ministerium für Wissenschaft, Forschung und Kunst Baden-Württemberg Frau Antje Gramlich Referat 12 Königstraße 46
9 Stuttgart Die formale Prüfung der Anträge erfolgt unter Beteiligung der Landeskonferenzen der Gleichstellungsbeauftragten (LaKoG und LaKof BW). 5. Auswahlkriterien und Verfahren Die Vergabe der Förderungen im Rahmen des Programms erfolgt insbesondere anhand folgender Kriterien: Wissenschaftliche Qualität, Ziele und Arbeitsprogramm des Vorhabens Qualifikation der Nachwuchswissenschaftlerin/Nachwuchskünstlerin Über die Förderung entscheidet eine zentrale Vergabekommission, in der Mitglieder der einzelnen Hochschularten, der beiden Landeskonferenzen der Gleichstellungsbeauftragten (LaKoG und LaKof BW) sowie externe Gutachtende vertreten sind. 6. Berichtspflicht Die geförderte Person verpflichtet sich, dem MWK über die Landeskonferenzen der Gleichstellungsbeauftragten nach einem Jahr einen Zwischenbericht über den Stand der geförderten wissenschaftlichen oder künstlerischen Qualifizierung vorzulegen. Bei einer einjährigen Förderung entspricht dies dem Abschlussbericht. Spätestens zwei Monate nach Beendigung der Förderung reicht die Programmteilnehmerin in der Regel über die jeweilige Hochschulleitung ihren Abschlussbericht über den Verlauf und das Ergebnis der Qualifizierungsleistung beim MWK ein. Der Abschlussbericht soll darüber hinaus insbesondere folgende Angaben - soweit zutreffend - enthalten: - Veröffentlichungen - eingeworbene Drittmittel, Preise, Auszeichnungen, Patente - abgehaltene Lehrveranstaltungen - besuchte Fortbildungsveranstaltungen, Tagungen und Konferenzen
10 Teilnahme an einem internationalen Wettbewerb bzw. Durchführung einer Solo- Tournee oder einer Ausstellung (ggf. bitte Ausstellungskatalog beifügen) Für Auswertungszwecke und statistische Zwecke kann das MWK die Berichte an die LaKoG weitergeben. Die geförderte Frau verpflichtet sich weiter, die betreuende Hochschule und die LaKoG über Änderungen ihrer persönlichen Verhältnisse unverzüglich zu informieren. Dies können insbesondere sein: - die Erlangung einer Dauerstelle an einer Hochschule, einer Professur oder einer anderweitigen Spitzenposition, z. B. in der freien Wirtschaft - die Aufnahme einer Tätigkeit bzw. die Änderung des Tätigkeitsumfangs Im Rahmen der Programmförderung ist vorgesehen, dass die Teilnehmerinnen bis zu zehn Jahre nach Beendigung der Förderung an Evaluationen der Maßnahme teilnehmen. Die Programmteilnehmerinnen stellen hierzu der LaKoG ihre Kontaktdaten (Postanschrift sowie -Adresse) zur Verfügung. 7. Informationsmöglichkeiten Interessentinnen können sich über das Programm informieren bei: der Gleichstellungsbeauftragten der jeweiligen Hochschule der LaKoG (Förderlinien I und II) Landeskonferenz der Gleichstellungsbeauftragten an den wissenschaftlichen Hochschulen Baden-Württembergs Universität Stuttgart Dr. Dagmar Höppel Kronenstraße Stuttgart Tel.: [email protected] der LaKof BW (Förderlinie III) Landeskonferenz der Gleichstellungsbeauftragten an Hochschulen für angewandte Wissenschaften in Baden-Württemberg und der Dualen Hochschule Baden-Württemberg
11 Koordinierungsstelle Hochschule für Wirtschaft und Umwelt Nürtingen-Geislingen Doris Junginger-Lutz Postfach Geislingen Tel.: i nging de dem Ministerium für Wissenschaft, Forschung und Kunst Baden-Württemberg Ministerium für Wissenschaft, Forschung und Kunst Baden-Württemberg Antje Gramlich Referat 12 Königstraße Stuttgart Tel.:
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