Wichtige Information für Unternehmen: Häufig gestellte Fragen Universal-Straf-Rechtsschutz-Versicherung Was ist das für eine Versicherung? Die Universal-Straf-Rechtsschutz-Versicherung übernimmt die Verteidigungskosten in Straf- und Bußgeldverfahren gegen das versicherte Unternehmen bzw. dort beschäftigte Mitarbeiter In welchen Risikobereichen kommt es zu Strafverfahren? Umwelt (Gewässer, Abfall, Boden) Schwere Personen- und Brandschäden Steuer- und Wirtschaftsbereich u.a.: Steuerhinterziehung, Subventionsbetrug, Buchführungs-, Bilanzund Konkursdelikte, illeg. Beschäftigung, Exportverstöße (Außenwirtschaftsgesetz), unlauterer Wettbewerb, urheber- und datenrechtliche Verstöße Reicht eine Haftpflichtversicherung nicht aus? Nein, denn ein Schaden für den gehaftet werden muss, hat sehr häufig auch ein Strafverfahren zur Folge (Betriebsstätten-, Umwelt-, Produktrisiko). Die Kosten für die Verteidigung in parallelen Strafverfahren, z.b. wegen fahrlässiger Körperverletzung, übernimmt die Haftpflichtversicherung nicht. Meist wartet die Haftpflichtversicherung sogar erst den Ausgang des Strafverfahrens ab, da hierbei auch oft über die Höhe der Schuld bzw. das Maß der Verantwortung entschieden wird. Das bedeutet: Ein Schaden Zwei Verfahren Universal-Straf-Rechtsschutz Zwei Absicherungen Haftpflichtversicherung Warum kann es leicht zu Strafverfahren gegen Mitarbeiter eines Unternehmens kommen? Unüberschaubarkeit und Verschärfung der Gesetze bei gleichzeitig steigendem Kostendruck aus Unkenntnis und ungewollt entstehen Organisationslücken. Mitarbeiter werden nur unzulänglich eingewiesen, ausgebildet und überwacht ( Unwissenheit schützt vor Strafe nicht ) Sowohl die jeweils verantwortlichen Mitarbeiter als auch die Geschäftsleitung geraten nach Schadenfällen leicht in den Verdacht, die erforderliche Sorgfalt mißachtet und sich strafbar gemacht zu haben. Eigenverantwortung des Einzelnen!! Bereits der bloße Verdacht reicht für die Einleitung eines Strafverfahrens aus, denn es besteht Ermittlungszwang der Staatsanwaltschaft. Die belastenden Folgen eines Strafverfahrens nehmen ihren Anfang. ROLANDVertriebsservice 2006 1
Wichtige Information für Unternehmen: Häufig gestellte Fragen Universal-Straf-Rechtsschutz-Versicherung Welche Existenz bedrohenden Folgen zieht ein Strafverfahren nach sich? Strafe, Entzug der Gewerbeerlaubnis, psychische Belastung Imageverlust = wirtschaftlicher Schaden Verteidigungskosten Mit welchen Kosten ist zu rechnen? Spezial-Strafverteidiger verlangen ein durchschnittliches Stundenhonorar von 300,00 eigene Sachverständige zur Unterstützung der Verteidigung verlangen, abhängig vom Einzelfall, ähnlichen Stundensätze jeder Beschuldigte benötigt einen eigenen Anwalt nehmen Vervielfachung der Kosten je nach Anzahl der Beschuldigten Stellt sich der Verdacht im Nachhinein als unbegründet heraus, sind unter Umständen schon erhebliche Kosten für die Verteidigung durch Anwälte und Sachverständige entstanden. Eine Erstattung dieser Kosten durch die Staatskasse nach Einstellung des Verfahrens erfolgt nicht. Kommt es in einem Verfahren zu einem rechtskräftigen Freispruch erfolgt eine Erstattung lediglich in Höhe der gesetzlichen Gebühren nach RVG. Die übrigen Verteidigungskosten gehen zu Lasten des Beschuldigten, auch des Freigesprochenen! Längere und schwierige Strafverfahren führen schnell zu einem Kostenrisiko von mehreren zig-tausend Euro, in Spitzenbereichen auch zu einem Mehrfachen hiervon bis hin zu Millionenschäden! Fazit: Das Kostenrisiko ist stets unkalkulierbar. Welche Versicherung übernimmt diese Kosten? Nur die Universal-Straf-Rechtsschutz Versicherung. Warum ist der Straf-Rechtsschutz im Firmen-Rechtsschutz ( 24 ARB) nicht ausreichend? Über den Straf-Rechtsschutz im 24 werden Verteidigungskosten in Höhe der gesetzlichen Gebühren nach RVG erstattet, das heißt ca. 450,00 je Beschuldigtem über die gesamte Dauer eines Ermittlungsverfahrens. Die Kosten für Honorarvereinbarungen mit Rechtsanwälten und eigene Sachverständige werden hierbei nicht übernommen. Die Absicherung : ROLAND Universal-Straf-Rechtsschutz Die umfassende Kostenübernahme ist aber nur ein Teil unserer Leistungen: Über unseren 24-Stunden- Service sind wir in der Lage, Ihnen frühzeitig qualifizierte Anwälte und Sachverständige zu benennen. Diese stehen Ihnen im Ernstfall auch außerhalb der Geschäftszeiten zur Verfügung. ROLANDVertriebsservice Info/US/6_2006 Gerne erstellen wir Ihnen ein individuelles Angebot. Weitere Informationen: ROLAND Rechtsschutz-Versicherungs-AG Industriedirektion, Köln Telefon: 0221/8277-2060 Telefax: 0221/8277-2071 ROLANDVertriebsservice 2006 2