KBZ Kaufmännisches Bildungszentrum Zug kbz-zug.ch Fachkundige individuelle Begleitung (FiB) Schulische Begleitung (SB) 2-jährige Ausbildungen (eidg. Berufsattest) Detailhandelsassistentinnen / Detailhandelsassistenten Büroassistentinnen / Büroassistenten Stand: Janaur 2009 (Änderungen vorbehalten)
Inhaltsverzeichnis 1. Ausgangslage / Gesetzliche Grundlagen... 3 2. Umsetzung der Schulischen Begleitung am KBZ... 3 2.1 Vollintegrierte Schulische Begleitung... 3 2.2 Betroffene Lehrpersonen... 3 2.3 Übersicht über die Indikatoren der Schulischen Begleitung am KBZ... 4 2.4 Individuelle Begleitung... 5 3. Adressen... 5 3.1 Kaufmännisches Bildungszentrum Zug... 5 3.2 Amt für Berufsbildung des Kantons Zug... 5 2
1. Ausgangslage / Gesetzliche Grundlagen Die Fachkundige individuelle Betreuung (FiB) ist eine Hilfestellung für Lernende der zweijährigen Grundbildung mit eidgenössischem Berufsattest (EBA). Die FiB startet frühestens mit dem Lehrbeginn und endet spätestens mit dem Lehrende. Ziel der FiB ist es, vorhandene Begabungspotenziale zu fördern und Lerndefizite zu verringern. Praktisch begabte Jugendliche sollen dazu befähigt werden, die standardisierten Anforderungen der Attestbildung zu erfüllen. Die leistungsstärkeren Jugendlichen sind durch individuelle Förderung auf einen Übertritt in eine Grundbildung mit EFZ vorzubereiten. Gleichzeitig sollen die Lernenden auch in ihrer Sozial- und Selbstkompetenz gestärkt werden. Die FiB umfasst sämtliche bildungsrelevanten Aspekte im Umfeld der Lernenden und wird in zwei Bereiche unterteilt: Schulische Begleitung (SB) und Individuelle Begeleitung (IB). Im vorliegenden Konzept wird die Schulische Begleitung am Kaufmännischen Bildungszentrum Zug vorgestellt. Die gesetzlichen Grundlagen für die FiB bilden einerseits das eidg. Berufbildungsgesetz vom 13.12. 2002 (Art. 18/53) sowie die eidg. Berufsbildungverordnung vom 19.11. 2003 (Art. 10). Im weiteren stützt sich dieses Konzept auf das Rahmenkonzept zur Fachkundigen individuellen Begleitung in der Bildungsregion Zentralschweiz. 2. Umsetzung der Schulischen Begleitung am KBZ 2.1 Vollintegrierte Schulische Begleitung Das kaufmännische Bildungszentrum Zug bietet ein vollintegriertes Modell zur Schulischen Begleitung an. Dies bedeutet, dass die Förderung ALLEN Lernenden zugute kommt. Konkret werden pro Woche zwei Lektionen für die Schulische Begleitung reserviert sein. Davon wird eine Lektion im Plenum geführt, in einer zweiten Lektion werden individuelle Gespräche geführt, in welchen eine individuelle Standortbestimmung vorgenommen wird und die notwendigen Massnahmen individuell definiert werden. In der Plenumsstunde werden die Lernbedingungen definiert und die Rahmenbedingungen für den gemeinsamen Unterricht festgelegt sowie an den Lernstrategien im Allgemeinen gearbeitet. Während des Schuljahres soll eine Lektion für fachliche Unterstützung für alle (obligatorisch) angeboten werden, die zweite Lektion findet in Form individueller Coachinggespräche statt. Auch diese Coachinggespräche sind verbindlich für alle. Jede Lernende, jeder Lernende hat Anspruch auf mind. drei Coachinggespräche (à ca. 20 Minuten) pro Semester. Die Lehrperson kann auch weitere Lernende in dieser Lektion aufbieten (z.b. um Hausaufgaben zu erledigen). 2.2 Betroffene Lehrpersonen Da es bei den DetailhandelsassistentInnen bzw den BüroassistentInnen keinen ABU-Unterricht gibt, finden die SB-Stunden ausserhalb des Fachunterrichts statt. Für die Lernenden bedeutet dies, dass sie ein- bis zweimal pro Monat in den Genuss individueller Förderung kommen und wöchentlich eine Lektion betreut an ihren fachlichen Schwerpunkten arbeiten können. Da gemäss Erfahrungen die Lernenden am meisten Probleme in den Fächern Wirtschaft und Deutsch haben, sollen wenn möglich die entsprechenden Fachlehrpersonen als SB-Coaches eingesetzt werden. 3
2.3 Übersicht über die Indikatoren der Schulischen Begleitung am KBZ Indikator Modelltyp/ Modellbeschrieb Anspruchsberechtigung Eintrittserhebung/ Zielvereinbarung Coaches für Schulische Begleitung Vernetzung Wirkungsmessung Beschrieb des schulinternen Modells Die schulische Begleitung wird vollintegriert geführt, d.h. dass zwei Lektionen im Stundenplan ausgespart werden für die individuellen Fachcoachings und die begleitete fachliche Arbeit. In diesen beiden Lektionen werden die Lernenden in individuellen Coaching-Gesprächen sowohl fachlich als auch methodisch gefördert. Die Coachingabmachungen werden schriftlich festgehalten und bleiben bei den Lernenden oder beim SB-Coach. Die SB-Stunden ermöglichen es den leistungsschwächeren Lernenden, die Ziele der Attestausbildung zu erreichen. Die leistungsstärkeren Lernenden fördert und befähigt sie, ihr Potential optimal zu nutzen und auf Wunsch auch den Anschluss in einer EFZ-Klasse zu finden. Dies bedeutet, dass ALLE Lernenden anspruchsberechtigt sind. Die Schulische Begleitung beginnt automatisch mit dem Beginn der Lehre und endet mit dem Abschluss. Ein Antrag auf Schulische Begleitung entfällt. Zu Beginn wird eine Standortbestimmung in geeigneter Form mit allen Lernenden vorgenommen (ausgenommen Fächer, in denen keine Vorkenntnisse zu erwarten sind). Aus diesen Standortbestimmungen werden Massnahmen abgeleitet. Diese werden schriftlich festgehalten und anlässlich der nächsten Coachinggespräche überprüft und allenfalls angepasst bzw. erweitert. Da das Coaching-Modell integraler Bestandteil der Schulkultur ist, haben alle qualifizierten Fachlehrpersonen die Voraussetzungen, um die Lernprozesse zu begleiten. In der Regel wird das Coaching von den Fachlehrpersonen Deutsch und Wirtschaft durchgeführt. Die Lehrpersonen sprechen sich allenfalls über die fachlichen Inhalte ab. Der Fachunterricht ermöglicht in allen Fächern eine Individualisierung (vgl. pädagogisch-didaktisches Konzept Mittelpunkt = Teil der Schulkultur). Gespräche mit anderen Partnern (Eltern, BerufsbildnerIn AfB etc. ) können jederzeit von allen Parteien (LernendeR, Coach, Klassenlehrperson, Fachlehrperson, AfB ) initiiert werden. Die Standortbestimmung zu Beginn (vgl. Eintrittserhebung) wird verglichen mit späteren Fremd und Selbsteinschätzungen. Zudem wird in den Coachings mit Skalierungsfragen gearbeitet. So können Fortschritte quantifiziert werden. 4
Pädagogische Kriterien Zeitliche / geografische Kriterien Finanzielle Mittel Die pädagogischen Kriterien unterscheiden sich nicht von den allgemeinen pädagogischen Kriterien im pädagogischdidaktischen Konzept des KBZ (vgl. Lernkonzept Mittel- Punkt). Insbesondere wird Wert gelegt auf Hilfe zur Selbsthilfe, auf selbstgesteuertes Lernen sowie lösungs- und ressourceorientierte Förderung. In den Coachings wird die fachliche Vernetzung unterstützt und mit den Lernenden werden Instrumente erarbeitet, welche ihnen das Lernen erleichtern. Die Schulische Begleitung findet ausserhalb des regulären Unterrichts, jedoch am Unterrichtstag, am KBZ statt. Es fallen keine zusätzlichen Unterrichtstage und damit auch keine zusätzlichen Anfahrtswege an. Im Wesentlichen fallen die zwei zusätzlichen Wochenlektionen pro Klasse an. Diese kommen allen Lernenden zugute. Die Mittel sind somit optimal eingesetzt und auf alle Lernenden verteilt. 2.4 Individuelle Begleitung Die individuelle Begleitung ist ein weiteres Zusatzangebot, welches vor allem den betrieblichen Teil der Ausbildung unterstützen soll. Anträge auf individuelle Begleitung können via Amt für Berufsbildung gestellt werden. 3. Adressen 3.1 Kaufmännisches Bildungszentrum Zug Aabachstrasse 7 6300 Zug t 041 728 28 28 f 041 728 57 59 e info.kbz@zg.ch w www.kbz-zug.ch 3.2 Amt für Berufsbildung des Kantons Zug Aabachstrasse 1 6301 Zug t 041 728 51 50 e berufsbildung@zg.ch 5