Berufsbildung für Erwachsene
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- Mareke Kurzmann
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1 Eidgenössisches Departement für Wirtschaft, Bildung und Forschung WBF Staatssekretariat für Wirtschaft SECO Markt und Integration Berufsbildung für Erwachsene Initiativen und Rolle des SECO / der ALV Veranstaltungsreihe «Berufsbildung für Erwachsene» der PH Zürich Olivier Nussbaum, SECO 30. Juni 2016
2 Inhalt I. Rahmenbedingungen der Arbeitslosenversicherung (ALV) a. Organisation der ALV b. Voraussetzungen der ALV II. Umsetzung der Empfehlungen aus der Studie «Angebote der Nachholbildung. Möglichkeiten und Grenzen für die ALV» III. Fazit 2
3 I. Rahmenbedingungen der ALV 3
4 Die Organisation der ALV (1) Das SECO Steuerung und Aufsicht steuert den Vollzug der ALV über die wirkungsorientierte Vereinbarung (rasche und nachhaltige Wiedereingliederung); beaufsichtigt den rechtskonformen Vollzug des Arbeitslosenversicherungsgesetzes (AVIG); 4
5 Die Organisation der ALV (2) Die kantonalen Arbeitsmarktbehörden Vollzug richten regionale Arbeitsvermittlungszentren (RAV) ein; definieren die Schwerpunkte beim Einsatz von arbeitsmarktlichen Massnahmen (AMM) in Abstimmung mit dem Bedarf des regionalen Arbeitsmarktes; stellen entsprechende Angebote bereit. 5
6 Voraussetzungen der ALV (1) Nur Anspruchsberechtigte können Leistungen der ALV beziehen. D.h. Vermittlungsfähig sein und eine der folgende Bedingungen erfüllen: Beitragszeit erfüllt; Beitragszeit gleichgestellte Zeiten (Militär oder Zivilschutz); Befreiung von der Erfüllung der Beitragszeit (Schulausbildung, mit mind. 10 Jahren Wohnsitz in der CH, Krankheit, Mutterschaft, Aufenthalt in Anstalt); Nicht anspruchsberechtigt und nicht befreit: Art. 59d nur Bildungs- und Beschäftigungsmassnahmen. Die ALV setzt den Schwerpunkt auf die rasche Integration in den Arbeitsmarkt. 6
7 Voraussetzungen der ALV (2) Die Grundausbildung und allgemeine Förderung der beruflichen Weiterbildung sind keine primären Aufgaben der ALV. Das AVIG schränkt den Einsatz von Grundausbildungen stark ein. Davon ausgenommen sind Ausbildungszuschüsse (vgl. Art. 60 und 66a AVIG). Eine arbeitsmarktliche Massnahme muss zwingend arbeitsmarktlich indiziert sein, um von der ALV finanziert zu werden. 7
8 Voraussetzungen der ALV (3) Ein Leistungsbezüger mit Ausbildungszuschuss gilt als vermittelt. Nachholbildungen können finanziert werden, wenn sie unmittelbar auf dem Arbeitsmarkt brauchbar sind, jedoch nur solange die Person arbeitslos und anspruchsberechtigt ist. Kompetenzenbilanzen bezogen auf einen Beruf können ebenfalls finanziert werden. 8
9 Voraussetzungen der ALV (4) Der heutige relativ strenge Rahmen der ALV ist politisch von einer klaren Mehrheit gewollt. Und das Potential ist begrenzt: Als erwachsene und arbeitslose Person eine Berufsbildung in Angriff zu nehmen, verlangt sehr viel Motivation und Ausdauer. 9
10 II. Umsetzung der Empfehlungen aus der Studie «Angebote der Nachholbildung. Möglichkeiten und Grenzen für die ALV» 10
11 Handlungsempfehlungen 1. Richtlinien, Markblätter, Praxishilfen des SECO für die RAV zur Förderung der Berufsbildung für Erwachsene 2. Inventar der existierenden Projekte und Good-Practice Workshops Bestehende Möglichkeiten bezüglich AZ und Nachholbildungen sind weitgehend bekannt Workshop mit Kantonen Thema des jährlichen Treffens mit den Kantonen Bestehende Richtlinien werden nach Bedarf angepasst und kommuniziert 11
12 Handlungsempfehlungen 3. IIZ in die Pflicht nehmen und Anliegen des SECO einbringen Initiativen SBFI und SEM begrüssen wir sehr und sind daran assoziiert Möglichkeiten von Teilfinanzierungen von AZ für Arbeitslose unter 25 Jahren werden überprüft 12
13 Handlungsempfehlungen 4. AMM vermehrt auf Berufsabschlüsse ausrichten an BGB. Anrechenbare Kurse und Anbieter aus der BGB favorisieren Mit dem Ausbau der Validierung und der Qualifikationsprofile entstehen vermehrt modulare Angebote, die von der ALV genutzt werden können ABU ist aber nicht Sache der ALV 13
14 Handlungsempfehlungen 5. Mitfinanzierung und Evaluation von Pilotprojekten durch das SECO Keine eigentlichen Pilotprojekte geplant Laufende Projekte auf Bundesebene setzen neue Anreize. Auf kantonaler Ebene entstehen vermehrt gemeinsame Projekte Die Rahmenbedingungen der ALV werden wir nach Bedarf anpassen 14
15 Fazit Die Berufsbildung für Erwachsene ist ein wichtiges Thema auf Bundesebene Die ALV ist an den verschiedenen Initiativen beteiligt Die ALV wird von den Impulsen aus dem SBFI und dem SEM stark profitieren und sich entsprechend engagieren 15
16 Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit! k olivier.nussbaum@seco.admin.ch Download der Studie zur Nachholbildung: > Arbeit > Öffentliche Arbeitsvermittlung > Arbeitsmarktliche Massnahmen 16
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